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    Auszahlung meiner PRV - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.11.11 16:13:42 von
    neuester Beitrag 26.01.12 12:48:03 von
    Beiträge: 21
    ID: 1.170.333
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      schrieb am 13.11.11 16:13:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      möchte meine PRV mit dem 60.Lebensjahr auszahlen lassen.
      habe sie vor 25 jahren abgeschlossen.
      hat die auszahlung einen vorteil gegenüber einer monatlichen rente?
      was für steuern und andere geldleistungen fallen bei auszahlung an?

      danke im voraus für die antworten
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.11.11 17:34:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das solltest du dir am besten von deiner Versicherung oder deinem Steuerberater ausrechnen lassen.

      Wenn du dir die Versicherung mit 60 auszahlen läßt, musst du den Kapitalertrag mit deinem aktuellen Steuersatz versteuern.

      Es könnte daher wesentlich sinnvoller sein, die PRV nicht oder erst später auszahlen zu lassen, sofern dein persönlicher Steuersatz als nach der Verrentung niedriger ist - wovon ich mal ausgehe.

      Möglicherweise kann man auch eine Veränderung aus Auszahlungstermins nach hinten machen - wie gesagt, mit der Versicherung/Steuerberater aberklären.
      Avatar
      schrieb am 13.11.11 17:36:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      So ist das, wenn man nicht Korrektur liest - man kann aber verstehen was gemeint ist.
      Avatar
      schrieb am 13.11.11 17:54:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zitat von wirni: hat die auszahlung einen vorteil gegenüber einer monatlichen rente?
      Wenn du sehr alt wird, ist die Rente besser. Stirbst du früher, ist die Sofortauszahlung besser. Dazu muß man wissen, was die PRV eine ziemlich hohe Lebenserwartung der Versicherten einkalkuliert.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.11.11 18:44:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.343.589 von Hafturlauber am 13.11.11 17:54:50Wenn du sehr alt wird, ist die Rente besser. Stirbst du früher, ist die Sofortauszahlung besser

      mit anderen Worten:wenn du in 3 wochen stirbst sieh zu das du vorher an die Kohle kommst :laugh:

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      schrieb am 13.11.11 19:06:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      Bedenke auch je älter du wirst um so träger und unbeweglicher wirst du !
      Habe in meine berufsständische Rentenkasse zu wenig einbezahlt, da ich dachte das GELD selber am besten anlegen zu können. Nun mit den permanenten Kurs-Stürzen an den Kapital-Märkten ist mir allerdings die Lust hierzu in den letzten Jahren ziemlich vergangen !
      Auch Gold und vor allem Silber unterliegen heftigen Schwankungen !
      Avatar
      schrieb am 13.11.11 19:13:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.343.372 von wirni am 13.11.11 16:13:42was für steuern und andere geldleistungen fallen an?
      falls es um eine firmendirektversicherung handelt und du
      gesetzlich krankenversichert bist, will deine Krankenkasse
      ein grossses stück vom kuchen abhaben.:mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 13.11.11 19:51:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.343.372 von wirni am 13.11.11 16:13:42So wie es aus sieht zahlst Du bei einem Einmalbetrag eine Menge Steuern und nicht zu verachten eine Menge in die Krankenkasse sofern Du freiwillig versichert in einer gesetzlichen Krankenkasse bist.

      Da kommt es auf Deine Rente an, die Du später bekommst. Das wiederum hängt auch von der Krankenkasse ab, oder ob Du privat versichert bist.
      Also so privat versichert müßten 1200 Euro bis 1300 steuerfrei sein, kannst aber selbst ausrechnen: 8000 plus die Krankenversicherungsbeiträge geteilt durch 12.
      Steuerberater fragen: Die Qualität ist schlecht, weil die Gesetze eine einzige Verarsche sind. Erst bekommst Du ein paar Kröten und dann zocken sie dich wieder ab. Ist überall das gleiche, ob bei Telekomaktien oder welchen Gesetzen auch immer. Die geben Dir nie viel. Die wollen viel.
      Ist Deine Rente hoch, wie sieht es mit dem Partner aus. Ansonsten gilt für jede 70 Euro Rentenabzug durch Steuern haste mindestens 10000 bis 15000 Euro in den Wind geschossen. Eventuell früher in Rente gehen, bei Abzügen von 0,3 % pro Monat, bei berufsständischen Werken gerne auch mehr.

      Merke: die Mittelschicht sind in unserem Land die Doofen. Fleiß lohnt nicht. Die ehrlichen Bürger sind die Dummen.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.11.11 20:59:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.343.854 von Tezcatlipoca am 13.11.11 19:51:38wenn der Vertrag 25 Jahre alt ist fällt gar nichts an. Lass sie auszahlen, verrenten kannst du immer noch. Unglaubliches Know How hier.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.11.11 21:06:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.343.957 von Jo1 am 13.11.11 20:59:26bin auch erschrocken was hier für ein Quatsch geantwortet wird.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.11.11 22:25:02
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.343.957 von Jo1 am 13.11.11 20:59:26Das stimmt nicht. Mehr Informationen sind nötig.
      Krankenkassenbeiträge werden bei freiwillig versicherten fällig, auch bei Altverträgen.
      Avatar
      schrieb am 13.11.11 22:25:34
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.343.967 von acooper am 13.11.11 21:06:05Da täusche Dich mal nicht.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.11.11 22:28:22
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.344.095 von Tezcatlipoca am 13.11.11 22:25:34Focus: Wie unsicher ist die Rente? ... 47/2008 ... Die Krankenkasse forderte 5500 Euro als Versicherungsbeitrag von ihm - wegen eines Gesetzes, das erst seit 2004 gilt ...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.11.11 09:40:34
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.344.099 von Tezcatlipoca am 13.11.11 22:28:22Wenn der Vertrag ein privater klassischer Rententarif ist (wo ist hier beim Threadersteller die Rede von BAV?), dann ist die Auszahlung komplett steuerfrei, wenn mindestens 5 Jahre eingezahlt wurden und das Ding 12 Jahre läuft.
      Avatar
      schrieb am 14.11.11 10:01:11
      Beitrag Nr. 15 ()
      (wo ist hier beim Threadersteller die Rede von BAV?)
      er schreibet Auszahlung möglich ab dem 60.Lebensjahr;
      das deutet doch sehr stark auf eine klassische BAV hin!
      bei Neuverträgen hat der Gesetzgeber grad auf 62 erhöht.:mad:
      Avatar
      schrieb am 14.11.11 10:04:41
      Beitrag Nr. 16 ()
      nicht aufregen,
      wahrscheinlich sind die kollegen , die hier posten noch nicht so lange im job. für euch kids: es gab mal ne zeit, da waren klv´s und rv´s steuerfrei bei auszahlung. aber kein vorwurf: ist glaub ich nicht mal mehr prüfungsrelevant bei der fachmannprüfung:laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.11.11 13:31:57
      Beitrag Nr. 17 ()
      Zitat von zocklany: Wenn du sehr alt wird, ist die Rente besser. Stirbst du früher, ist die Sofortauszahlung besser

      mit anderen Worten:wenn du in 3 wochen stirbst sieh zu das du vorher an die Kohle kommst :laugh:
      Genau, dann hast du noch 3 Wochen, um alles in Koks und Nutten anzulegen. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.11.11 13:36:42
      Beitrag Nr. 18 ()
      Die folgenden Regeln gelten sowohl für Kapitallebensversicherungen als auch für Rentenversicherungen, bei denen die Einmalauszahlung gewählt wird.

      Altverträge: Bis Ende 2004 abgeschlossene Lebensversicherungen können vor allem mit nach wie vor steuerfreien Auszahlungen punkten. Dafür müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein: So sind mindestens fünf Jahre Beiträge zu zahlen, der Vertrag muss mindestens zwölf Jahre laufen, und für ab 1. April 1996 geschlossene Verträge ist zudem ein Todesfallschutz von mindestens 60 Prozent der Beitragssumme erforderlich. Außerdem darf die Police nicht steuerschädlich für bestimmte Finanzierungszwecke eingesetzt sein. Im Regelfall wurden die Bedingungen eingehalten, und die Kapitalauszahlung ist daher steuerfrei; ist eine Bedingung aber nicht erfüllt, muss der (kompliziert zu errechnende) Policengewinn mit dem persönlichen Steuersatz des Kunden voll versteuert werden.


      http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/tid-8911/lebensv…
      Avatar
      schrieb am 14.11.11 17:20:53
      Beitrag Nr. 19 ()
      also erst mal vielen dank für die vielen ,teils verwirrenden antworten.
      vielleicht noch einige kleinigkeiten um doch noch zu einem guten
      ergebnis zu kommen.
      die versicherung ist 1992 abgeschlossen worden,hat keinen Todesfall-
      schutz und denke daher auch steuerfrei.ich bin selbstständig und
      bekomme mit 65 eine rente von 380 €.
      bin aber in der GKV.
      wie kann ich bei denen größere abgaben vermeiden?
      macht es einen sinn,die auszahlung erst mit 65 zu ändern?

      ich freue mich auf viele antworten
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.11.11 18:47:54
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.348.272 von wirni am 14.11.11 17:20:53Steuerfrei ist die, aber die GKV ist die Crux.

      Bei 380 Euro ist die Verrentung das Beste, weil Du trotzdem keine Steuern zahlen wirst. Ich gehe mal davon aus, dass Du keine LV über 180 000 Euro hast.

      Jetzt kommt es darauf an, ob Du verheiratet bist und wie da die Rente ausssieht.

      Die Krankenkassenbeiträge werden wohl gestreckt fällig, auch bei Altverträgen, habe nämlich gerade so einen Fall hier selbst und da heißt es zahlen, aber wohl nicht so viel, die Berechnung ist kompliziert.

      Guter Rat ist da teuer, weil der eine sagt so und der andere so.

      Die Basisrente ist da viel sinnvoller, weil Du bis 20000 Euro bei der Steuer angeben kannst und dieses Jahr wohl so über 70 % absetzen kannst.
      Das sind Ersparnisse im Bereich der 20 % und mehr.

      Und zur GKV. Die ist im alter für Selbstständige auch nicht so attraktiv wie für Angestellte usw., aber immer noch besser als die 500 und mehr Euro in einer privaten. die Differenz zwischen 530 und 130 sind auch wieder fast 100 000 Euro wert, die erst einmal brutto verdient werden mußten.

      Falls es Dich tröstet: Ich habe Jahrzehnte aus versteuertem Einkommen in mein Versorgungswerk eingezahlt und muss das jetzt im Alter noch mal versteuern, zumindest zum Teil und das ist auch nicht gerecht.

      Aber was solls. Hauptsache gesund.
      Avatar
      schrieb am 26.01.12 12:48:03
      Beitrag Nr. 21 ()
      Zitat von Tezcatlipoca: Aber was solls. Hauptsache gesund.
      Und reich natürlich... ;)


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