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    Griechenland-Zwangsumtausch - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.03.12 12:35:13 von
    neuester Beitrag 21.03.12 20:00:30 von
    Beiträge: 17
    ID: 1.172.981
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      Avatar
      schrieb am 12.03.12 12:35:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wurden schon jemandem zwangsweise neue Anleihen in das Depot gebucht?

      Falls ja, wie hattest du dich (gegenüber deiner Bank) zum Umtauschangebot und zur Änderung der Anleihebedingungen geäußert?
      Avatar
      schrieb am 12.03.12 12:36:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      mich würde ebenfalls interessieren, ob schon jemand die steuerliche Behandlung des umtausches kennt (fortgeführte Anschaffungskosten vs schnitt zum aktuellen kurs)
      Avatar
      schrieb am 12.03.12 12:37:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Oder wurde schon einem der zwangsweise Umtausch durch die Bank angekündigt?
      Avatar
      schrieb am 12.03.12 17:40:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die steuerl. Behandlung wird wie folgt aussehen: Ausbuchung = Veräußerung zum Gesamtwert aller neuen Anleihen am 1. Handelstag. Ist exakt in einem Schreiben des BMF geregelt.
      Avatar
      schrieb am 12.03.12 18:23:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zitat von Pacific1: Die steuerl. Behandlung wird wie folgt aussehen: Ausbuchung = Veräußerung zum Gesamtwert aller neuen Anleihen am 1. Handelstag. Ist exakt in einem Schreiben des BMF geregelt.


      d.h. einbuchung zum kurs von heute (=erster handelstag)
      mit schluesstrich unter den verlusten. das würde mir gefallen.
      gibt es das schon irgendwo aktuell zu lesen?

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      Avatar
      schrieb am 12.03.12 20:19:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Konnte das Dokument im Netz noch nicht finden....

      Hier die betreffende Stelle:

      Für die hingegebenen Anleihen ist als Veräußerungserlös in sinngemäßer Anwendung der Rz. 65 des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2009 (BStBl 2010 I S. 94) der Börsenkurs aller neuen Anleihen (bestehend aus den neuen Anleihen der Republik Griechenland und den PSI des EFSF - Bestandteile 1 und 2) am Tag der Depoteinbuchung anzusetzen.
      Avatar
      schrieb am 12.03.12 20:25:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hier noch die Behandlung der neuen Anleihen:

      Als Anschaffungskosten der neuen Anleihen (bestehend aus den neuen Anleihen der
      Republik Griechenland und den PSI des EFSF - Bestandteile 1 und 2) ist in sinngemäßer
      Anwendung der Rz. 66 des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2009 (BStBl 2010 I
      S. 94) der Börsenkurs der hingegebenen Anleihen im Zeitpunkt der Depotausbuchung
      anzusetzen. Aus Vereinfachungsgründen kann der Börsenkurs der neuen Anleihen am
      Tag der Depoteinbuchung angesetzt werden. Sofern zu diesem Zeitpunkt noch kein
      Börsenkurs besteht, ist der niedrigste Börsenkurs am ersten Handelstag anzusetzen.
      Avatar
      schrieb am 12.03.12 22:29:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      ich bin ja mal gespannt, wann meine banken das bestätigen können
      Avatar
      schrieb am 13.03.12 10:14:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich hatte sowohl der Änderung der Anleihebedingungen wie auch dem Umtauschangebot widersprochen (A0T6US). Lt. Aussage meines Brokers liegen bis jetzt keine Anweisungen zum Zwangsumtausch vor.
      Avatar
      schrieb am 13.03.12 12:09:49
      Beitrag Nr. 10 ()
      BMF 09.03.2012:

      Verlust bei Einbuchung:
      Summe (Kurse gestern und heute) - AK



      Anschaffungskosten neue Anleihen:
      Aufteilung entsprechend dem Nennwert bei EFSF und GR-Anleihen
      Tracker und Stückzins mit Ansatz 0,00.
      Avatar
      schrieb am 13.03.12 12:20:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      Beispiel relevanter Kurs(Alt) 24%:

      Einbuchung gr. Neu zu 38,10%
      Einbuchung 2x ESFS zu 80%
      Einbuchung Tracker zu 0,0
      Einbuchung Stückzins zu 0,0

      Ich bitte um Prüfung. Danke.
      Avatar
      schrieb am 13.03.12 15:16:53
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hier einmal die Zuteilungsraten für die Umtauschwilligen:

      https://www.boerse-stuttgart.de/files/9_march_2012_-_results…

      Wer angemeldet hat, auch ohne Zustimmung, der kann noch bis 23.März 2012 nachmelden; muss aber wohl früher bei der depotbank eingehen.

      Achtung: all diese griechischen Bedingungen sind einseitige Erklärungen der griechischen Regierung und müssen nicht unbedingt dem internationalen/europäischen Recht entsprechen.
      Avatar
      schrieb am 14.03.12 21:10:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      Avatar
      schrieb am 15.03.12 22:05:00
      Beitrag Nr. 14 ()
      bei einigen banken scheint es wohl ein problem mit clearstream zu geben.
      wer beim angebot nicht reagiert hat, hat seine stellung als "nicht-us-person" nicht offengelegt und das muss wohl nun nachgeholt werden
      Avatar
      schrieb am 18.03.12 13:49:59
      Beitrag Nr. 15 ()
      Avatar
      schrieb am 19.03.12 14:07:15
      Beitrag Nr. 16 ()
      ist hier jemand in der lage eine schadensersatzklage gegen
      die bundesrepublik/EU/griechenland an einem deutschen gericht ohne einen anwalt einzureichen?
      Avatar
      schrieb am 21.03.12 20:00:30
      Beitrag Nr. 17 ()
      Von den foreign-law-Bonds (XS...) haben bereits 69% getauscht.

      Dürfen die Banken bei den Bondholdermeetings kommende Woche auch noch mal über die Vertragsänderungen abstimmen, oder sind die außen vor, da sie ja bereits getauscht haben...?!

      Eine ganz wichtige Frage, wie ich meine....


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