Griechenland-Zwangsumtausch - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.03.12 12:35:13 von
neuester Beitrag 21.03.12 20:00:30 von
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Wurden schon jemandem zwangsweise neue Anleihen in das Depot gebucht?
Falls ja, wie hattest du dich (gegenüber deiner Bank) zum Umtauschangebot und zur Änderung der Anleihebedingungen geäußert?
Falls ja, wie hattest du dich (gegenüber deiner Bank) zum Umtauschangebot und zur Änderung der Anleihebedingungen geäußert?
mich würde ebenfalls interessieren, ob schon jemand die steuerliche Behandlung des umtausches kennt (fortgeführte Anschaffungskosten vs schnitt zum aktuellen kurs)
Oder wurde schon einem der zwangsweise Umtausch durch die Bank angekündigt?
Die steuerl. Behandlung wird wie folgt aussehen: Ausbuchung = Veräußerung zum Gesamtwert aller neuen Anleihen am 1. Handelstag. Ist exakt in einem Schreiben des BMF geregelt.
Zitat von Pacific1: Die steuerl. Behandlung wird wie folgt aussehen: Ausbuchung = Veräußerung zum Gesamtwert aller neuen Anleihen am 1. Handelstag. Ist exakt in einem Schreiben des BMF geregelt.
d.h. einbuchung zum kurs von heute (=erster handelstag)
mit schluesstrich unter den verlusten. das würde mir gefallen.
gibt es das schon irgendwo aktuell zu lesen?
Konnte das Dokument im Netz noch nicht finden....
Hier die betreffende Stelle:
Für die hingegebenen Anleihen ist als Veräußerungserlös in sinngemäßer Anwendung der Rz. 65 des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2009 (BStBl 2010 I S. 94) der Börsenkurs aller neuen Anleihen (bestehend aus den neuen Anleihen der Republik Griechenland und den PSI des EFSF - Bestandteile 1 und 2) am Tag der Depoteinbuchung anzusetzen.
Hier die betreffende Stelle:
Für die hingegebenen Anleihen ist als Veräußerungserlös in sinngemäßer Anwendung der Rz. 65 des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2009 (BStBl 2010 I S. 94) der Börsenkurs aller neuen Anleihen (bestehend aus den neuen Anleihen der Republik Griechenland und den PSI des EFSF - Bestandteile 1 und 2) am Tag der Depoteinbuchung anzusetzen.
Hier noch die Behandlung der neuen Anleihen:
Als Anschaffungskosten der neuen Anleihen (bestehend aus den neuen Anleihen der
Republik Griechenland und den PSI des EFSF - Bestandteile 1 und 2) ist in sinngemäßer
Anwendung der Rz. 66 des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2009 (BStBl 2010 I
S. 94) der Börsenkurs der hingegebenen Anleihen im Zeitpunkt der Depotausbuchung
anzusetzen. Aus Vereinfachungsgründen kann der Börsenkurs der neuen Anleihen am
Tag der Depoteinbuchung angesetzt werden. Sofern zu diesem Zeitpunkt noch kein
Börsenkurs besteht, ist der niedrigste Börsenkurs am ersten Handelstag anzusetzen.
Als Anschaffungskosten der neuen Anleihen (bestehend aus den neuen Anleihen der
Republik Griechenland und den PSI des EFSF - Bestandteile 1 und 2) ist in sinngemäßer
Anwendung der Rz. 66 des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2009 (BStBl 2010 I
S. 94) der Börsenkurs der hingegebenen Anleihen im Zeitpunkt der Depotausbuchung
anzusetzen. Aus Vereinfachungsgründen kann der Börsenkurs der neuen Anleihen am
Tag der Depoteinbuchung angesetzt werden. Sofern zu diesem Zeitpunkt noch kein
Börsenkurs besteht, ist der niedrigste Börsenkurs am ersten Handelstag anzusetzen.
ich bin ja mal gespannt, wann meine banken das bestätigen können
Ich hatte sowohl der Änderung der Anleihebedingungen wie auch dem Umtauschangebot widersprochen (A0T6US). Lt. Aussage meines Brokers liegen bis jetzt keine Anweisungen zum Zwangsumtausch vor.
BMF 09.03.2012:
Verlust bei Einbuchung:
Summe (Kurse gestern und heute) - AK
Anschaffungskosten neue Anleihen:
Aufteilung entsprechend dem Nennwert bei EFSF und GR-Anleihen
Tracker und Stückzins mit Ansatz 0,00.
Verlust bei Einbuchung:
Summe (Kurse gestern und heute) - AK
Anschaffungskosten neue Anleihen:
Aufteilung entsprechend dem Nennwert bei EFSF und GR-Anleihen
Tracker und Stückzins mit Ansatz 0,00.
Beispiel relevanter Kurs(Alt) 24%:
Einbuchung gr. Neu zu 38,10%
Einbuchung 2x ESFS zu 80%
Einbuchung Tracker zu 0,0
Einbuchung Stückzins zu 0,0
Ich bitte um Prüfung. Danke.
Einbuchung gr. Neu zu 38,10%
Einbuchung 2x ESFS zu 80%
Einbuchung Tracker zu 0,0
Einbuchung Stückzins zu 0,0
Ich bitte um Prüfung. Danke.
Hier einmal die Zuteilungsraten für die Umtauschwilligen:
https://www.boerse-stuttgart.de/files/9_march_2012_-_results…
Wer angemeldet hat, auch ohne Zustimmung, der kann noch bis 23.März 2012 nachmelden; muss aber wohl früher bei der depotbank eingehen.
Achtung: all diese griechischen Bedingungen sind einseitige Erklärungen der griechischen Regierung und müssen nicht unbedingt dem internationalen/europäischen Recht entsprechen.
https://www.boerse-stuttgart.de/files/9_march_2012_-_results…
Wer angemeldet hat, auch ohne Zustimmung, der kann noch bis 23.März 2012 nachmelden; muss aber wohl früher bei der depotbank eingehen.
Achtung: all diese griechischen Bedingungen sind einseitige Erklärungen der griechischen Regierung und müssen nicht unbedingt dem internationalen/europäischen Recht entsprechen.
bei einigen banken scheint es wohl ein problem mit clearstream zu geben.
wer beim angebot nicht reagiert hat, hat seine stellung als "nicht-us-person" nicht offengelegt und das muss wohl nun nachgeholt werden
wer beim angebot nicht reagiert hat, hat seine stellung als "nicht-us-person" nicht offengelegt und das muss wohl nun nachgeholt werden
ist hier jemand in der lage eine schadensersatzklage gegen
die bundesrepublik/EU/griechenland an einem deutschen gericht ohne einen anwalt einzureichen?
die bundesrepublik/EU/griechenland an einem deutschen gericht ohne einen anwalt einzureichen?
Von den foreign-law-Bonds (XS...) haben bereits 69% getauscht.
Dürfen die Banken bei den Bondholdermeetings kommende Woche auch noch mal über die Vertragsänderungen abstimmen, oder sind die außen vor, da sie ja bereits getauscht haben...?!
Eine ganz wichtige Frage, wie ich meine....
Dürfen die Banken bei den Bondholdermeetings kommende Woche auch noch mal über die Vertragsänderungen abstimmen, oder sind die außen vor, da sie ja bereits getauscht haben...?!
Eine ganz wichtige Frage, wie ich meine....
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