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    Zählerstände Gas- / Stromanbieterwechsel - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.07.12 11:42:00 von
    neuester Beitrag 18.07.12 13:30:07 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.175.616
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      schrieb am 17.07.12 11:42:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mahlzeit!
      Ja, bitte nicht im Dreieck springen oder gar an die Decke.

      Ich habe mir jeweils für meinen Gaslieferungs- und Stromlieferungsvertrag ein "Prepaid-Paket" mit einer bestimmten Anzahl an KwH besorgt.
      Nun steht nach einem Jahr der Wechsel des Anbieters vor der Haustür.

      Da der lokale Anbieter mir nur einen Zettel zum Ausfüllen geschickt hat überlege ich nun:
      Kann ich auf den wahren Zählerstand noch die restlichen inklusiv-KwH draufschlagen und somit diese KwH umsonst fahren? Oder wird das irgendwie gegenkontrolliert? (Bspw:5000 KwH inklusive ; 4300 wirklich verbraucht ; 4900 als Verbrauch angeben).
      Ob das moralisch und legal ist oder nicht, ist ja wieder eine ganz andere Geschichte...:look:

      Lg
      Aktienklaus
      Avatar
      schrieb am 17.07.12 13:55:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Grundsätzlich haben die Stromanbieter ja gewisse Erfahrungswerte und checken es gegen.

      Es ist auch eine Milchmädchenrechnung. Werden die Stände abgelesen, wird es eh nachgezahlt.
      Avatar
      schrieb am 17.07.12 13:59:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Eventuell habe ich es unglücklich ausgedrückt:
      Die aktuelle ist meine erste Wohnung bzw. mein erster Stromlieferungsvertrag. Das heißt: Es gibt noch keine Abrechnung von mir vorher, wo man den durchschnittlichen Verbrauch ermitteln könnte.

      Und ich dachte mir eigentlich den "Zählerstand vortragen".
      Bsp:
      Zählerstand zum Einzug: 100.000KwH
      Zählerstand zum Auszug wirklich: 104.300 KwH
      "Zustandsngabe beim Anbieter": 104.900 KwH

      D.H. die KwH wären noch im Paket inklusive und würden ja eh aberechnet werden ; d.h. bezahlen würde ich beim neuen erst ab 104.900 KwH. da ja der Zähler "bereits so weit war". ;)
      Avatar
      schrieb am 17.07.12 14:39:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Klaus,

      normalerweise werden die Stände nicht mehr vom Stromanbieter abgelesen, sondern vom Stromverbraucher. Daher kein Problem. Im Zweifelsfall einfach Ablesekasten abschließen und bei Bedarf den Zählerstand selbst mittteilen. Wenn der neue Anbieter nach einem Jahr meint, dass Du zuwenig Strom verbraucht hast (wegen Erfahrungswerten), kann er ja nach einem Jahr den Stand ablesen lassen. Der Stromanbieter wird dann die monatlichen Abschläge evtl. nach unten anpassen.

      Liebe Grüße,

      InEx
      Avatar
      schrieb am 18.07.12 07:46:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zitat von AktienKlaus: Eventuell habe ich es unglücklich ausgedrückt:
      Die aktuelle ist meine erste Wohnung bzw. mein erster Stromlieferungsvertrag. Das heißt: Es gibt noch keine Abrechnung von mir vorher, wo man den durchschnittlichen Verbrauch ermitteln könnte.

      Und ich dachte mir eigentlich den "Zählerstand vortragen".
      Bsp:
      Zählerstand zum Einzug: 100.000KwH
      Zählerstand zum Auszug wirklich: 104.300 KwH
      "Zustandsngabe beim Anbieter": 104.900 KwH

      D.H. die KwH wären noch im Paket inklusive und würden ja eh aberechnet werden ; d.h. bezahlen würde ich beim neuen erst ab 104.900 KwH. da ja der Zähler "bereits so weit war". ;)


      so einfach kannst du es nicht sehen. Natrülich ist es deine erste Wohnung. Hast du beim Kauf oder anmietung kein Übergabeprotokoll gemacht der den Zählestand festhält ? Nicht das es böses erwachen kommt. der Vorbesitzer / Mieter eine falsche angabe macht. Dann darfst du für ihn mitzahlen :p

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      schrieb am 18.07.12 10:27:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Doch doch, bei der Übergabe wurde der aktuelle Zählerstand in meiner Anwesenheit abgelesen.
      Der steht auch auf dem Übergabeprotokoll mit drauf. Die oben genannten Zählerstände waren nur als Rechenbeispiel gewählt.

      Daher würde ich dann ja dort die inkludierte Menge aufschlagen und diese als Verbrauch angeben. In meinem Städtchen sind die nämlich auch zu faul das persönlich durchzuführen und stecken daher lieber Kärtchen in die Briefkästen. :)
      Avatar
      schrieb am 18.07.12 11:26:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      also jetzt :D

      das heisst den fiktiven höheren Verbrauch beim alten Anbeiter abrechnen.

      Wenn es sich lohnt OK. Rechenexempel
      Avatar
      schrieb am 18.07.12 12:01:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ja, das lohnt sich! ;)

      Also in meinem Fall:
      Für ein Jahr Vorkasse für 5000 KwH: 800€
      Verbraucht jedoch nur 4300 KwH
      Angegebener Verbrauch: 4900 KwH

      D.H. 600 KwH beim neuen Anbieter geschenkt. Nicht verbrauchte KwH verfallen nämlich beim alten Anbieter und werden nicht rückvergütet. :)
      Avatar
      schrieb am 18.07.12 13:30:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zitat von AktienKlaus: Ja, das lohnt sich! ;)

      Also in meinem Fall:
      Für ein Jahr Vorkasse für 5000 KwH: 800€
      Verbraucht jedoch nur 4300 KwH
      Angegebener Verbrauch: 4900 KwH

      D.H. 600 KwH beim neuen Anbieter geschenkt. Nicht verbrauchte KwH verfallen nämlich beim alten Anbieter und werden nicht rückvergütet. :)


      ja OK stimmt. was passiert wenn du über den 4.300 + 600 Puffer bnist ? Sprich über den 5k ? langen die da kräftig zu ? Könnte ja passieren das du ne Saunalandschaft eröffnest :p


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