AG weißt falsche Zahlen aus -Was kann der Aktionär tun? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.06.13 15:58:20 von
neuester Beitrag 05.06.13 18:03:11 von
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Hallo,
folgender Fall.
Jemand hält Aktien eines Konzerns, der eine 100% Tochter (auch AG) hat.
Im Konzern existieren Konzernvorschriften in denen geregelt ist
wie und wann Umsätze zu buchen sind und wie Rückstellungen zu bilden
sind und wann sie wieder aufgelöst werden dürfen.
Durch einen Zufall erfährt der Aktionär, dass der Vorstand der 100%-Tochter
intern angewiesen hat, Umsätze anders zu verbuchen, was nicht den Konzernrichtlinien entspricht und Rückstellung frühzeitig aufzulösen.
Auf diese weiße wird mehr Unsatz und Ergebnis ausgewiesen als nach den Konzernrichtlinien hätte ausgewiesen werden dürfen. Die Bilanz der Tochter sieht besser aus. Der Vorstand bekommt wahrscheinlich auch mehr Bonus.
Welche Möglichkeiten hat der Aktionär?
Welche BEweise sind ggf. sinnvoll oder zwingend zu haben?
Grüße
folgender Fall.
Jemand hält Aktien eines Konzerns, der eine 100% Tochter (auch AG) hat.
Im Konzern existieren Konzernvorschriften in denen geregelt ist
wie und wann Umsätze zu buchen sind und wie Rückstellungen zu bilden
sind und wann sie wieder aufgelöst werden dürfen.
Durch einen Zufall erfährt der Aktionär, dass der Vorstand der 100%-Tochter
intern angewiesen hat, Umsätze anders zu verbuchen, was nicht den Konzernrichtlinien entspricht und Rückstellung frühzeitig aufzulösen.
Auf diese weiße wird mehr Unsatz und Ergebnis ausgewiesen als nach den Konzernrichtlinien hätte ausgewiesen werden dürfen. Die Bilanz der Tochter sieht besser aus. Der Vorstand bekommt wahrscheinlich auch mehr Bonus.
Welche Möglichkeiten hat der Aktionär?
Welche BEweise sind ggf. sinnvoll oder zwingend zu haben?
Grüße
ausweisen; nicht ausweißen oder anschwärzen
Vorstand einer AG wird durch den Aufsichtsrat
überwacht. Als Aktionär hat man keine eigene
Zuständigkeit.Bei schwewrwiegenden
Eingriffen in die Rechte der Aktionäre,kann
der Vorstand verpflichtet werden,eine a.o.HV
einzuberufen
überwacht. Als Aktionär hat man keine eigene
Zuständigkeit.Bei schwewrwiegenden
Eingriffen in die Rechte der Aktionäre,kann
der Vorstand verpflichtet werden,eine a.o.HV
einzuberufen
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.792.159 von nearshore04 am 05.06.13 15:58:20Sachverhalt aufschreiben (aber ohne Rechtschreibfehler bitte - macht sich nicht so gut...). Wirtschaftsprüfer im Geschäftsbericht ausfindig machen, anschreiben. Kopie an örtliche Tageszeitung, Wirtschaftsredaktion. Börsennotierte AG? Dann Bafin gleich mitbeglücken.
Sollte genügen.
Gruß,
w.
Sollte genügen.
Gruß,
w.
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.792.853 von waddockhunt am 05.06.13 17:24:28und wer macht das?
Der Kleinaktionär mit seinen 5 Aktien
bestimmt nicht...Wirtschaftsprüfer....
Bafin... Tageszeitung.....Geschäftsbericht
lesen...(wer kann das schon)
usw.usw.
also wirklich nur in der grauen Theorie
oder absurde Prüfungsfragen
Der Kleinaktionär mit seinen 5 Aktien
bestimmt nicht...Wirtschaftsprüfer....
Bafin... Tageszeitung.....Geschäftsbericht
lesen...(wer kann das schon)
usw.usw.
also wirklich nur in der grauen Theorie
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