Entgeltlicher Depotübertrag: Gutschrift der Stückzinsen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.11.13 01:59:48 von
neuester Beitrag 25.11.13 20:21:48 von
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Guten Tag,
bei entgeltlichem Depotübertrag erhält man dann eine Gutschrift über die aufgelaufenen Anleihenstückzinsen auf sein Konto?
Vielen Dank und schöne Grüße
bei entgeltlichem Depotübertrag erhält man dann eine Gutschrift über die aufgelaufenen Anleihenstückzinsen auf sein Konto?
Vielen Dank und schöne Grüße
Wieso sollte man ???
Was meinst du mit entgeltlichem ???
Was meinst du mit entgeltlichem ???
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.909.320 von 1erhart am 25.11.13 07:28:42Interessante Frage, müsste eigentlich so sein...
@1erhart: Depotwechsel ohne Gläubigerwechsel sind immer steuerfrei. Depotüberträge mit Gläubigerwechsel gelten grundsätzlich als entgeltlich = Veräußerung an einen Dritten, es sei denn, man erklärt der Bank, dass der Wechsel unentgeltlich erfolgt, dann meldet die Bank das an das Erbschaftsteuerfinanzamt.
Gruß
Taxadvisor
@1erhart: Depotwechsel ohne Gläubigerwechsel sind immer steuerfrei. Depotüberträge mit Gläubigerwechsel gelten grundsätzlich als entgeltlich = Veräußerung an einen Dritten, es sei denn, man erklärt der Bank, dass der Wechsel unentgeltlich erfolgt, dann meldet die Bank das an das Erbschaftsteuerfinanzamt.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.909.898 von Taxadvisor am 25.11.13 09:13:29War Quatsch, hat die Bank ja nichts mit zu tun:Korrektur: müsste nur in die Steuerberechnung einbezogen werden.
Gruß
Taxadvisor
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.911.094 von Taxadvisor am 25.11.13 11:34:24Hallo Tax,
korrekt - die Bank führt nur den Depotübertrag aus, behält (falls möglich) die Abgeltungssteuer ein bzw. meldet alternativ ans FA.
Eine Abrechnung gibt es da nicht!
Rene
korrekt - die Bank führt nur den Depotübertrag aus, behält (falls möglich) die Abgeltungssteuer ein bzw. meldet alternativ ans FA.
Eine Abrechnung gibt es da nicht!
Rene
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