Fragen zum bestehenden Bausparvertrag - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.04.14 23:31:20 von
neuester Beitrag 08.04.14 21:01:02 von
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Hallo, ich habe vor 7 Jahren einen Bausparvertrag abgeschlossen. Nach zwei Jahren habe ich den Vertrag splitten lassen und das Eingezahlte ausbezahlen lassen. Im Moment habe ich nun einen Bausparvertrag mit 2% Sparzins und einem Limit von 10.000 € (ehemals 20.000€). Ich war nun bei einem Beratungsgespräch und wollte den Bausparvertrag als Sparkonto nutzen und monatlich 150€ einzahlen.
Mein Berater hat mit gesagt, dass ich monatlich maximal die Regelsparsumme von 5 Promille also 50 € einzahlen darf.
Ich habe im Internet mal etwas recherchiert und nur herausgefunden, dass die Regelsparsumme nur der minimale Einzahlungsbetrag ist.
Ich glaube mein Berater wollte aufgrund der hohen Guthabenzinsen von 2% die monatliche Einzahlung begrenzen. Er hat mir gesagt, dass wenn mehr als 50€ im Monat bzw. 600 € im Jahr, dass der Betrag welcher über 50 bzw. 600€ liegt auf mein Konto zurückgesendet wird. Dies wird nach meinen Recherchen nur mit dem Beitrag gemacht, der über der Bausparsumme lieg (bei mir 10.000€).
So, meine Frage lautet: Darf ich nun monatlich mehr einzahlen? Und wie kann ich meinem Berater mitteilen dass ich dies darf. Auf was darf ich mich berufen?
Ich hoffe meine Problemstellung ist verständlich und bitte um eine Antwort.
Vielen Dank
Mein Berater hat mit gesagt, dass ich monatlich maximal die Regelsparsumme von 5 Promille also 50 € einzahlen darf.
Ich habe im Internet mal etwas recherchiert und nur herausgefunden, dass die Regelsparsumme nur der minimale Einzahlungsbetrag ist.
Ich glaube mein Berater wollte aufgrund der hohen Guthabenzinsen von 2% die monatliche Einzahlung begrenzen. Er hat mir gesagt, dass wenn mehr als 50€ im Monat bzw. 600 € im Jahr, dass der Betrag welcher über 50 bzw. 600€ liegt auf mein Konto zurückgesendet wird. Dies wird nach meinen Recherchen nur mit dem Beitrag gemacht, der über der Bausparsumme lieg (bei mir 10.000€).
So, meine Frage lautet: Darf ich nun monatlich mehr einzahlen? Und wie kann ich meinem Berater mitteilen dass ich dies darf. Auf was darf ich mich berufen?
Ich hoffe meine Problemstellung ist verständlich und bitte um eine Antwort.
Vielen Dank
Zitat von HermannSchulz1965: Hallo, ich habe vor 7 Jahren einen Bausparvertrag abgeschlossen. Nach zwei Jahren habe ich den Vertrag splitten lassen und das Eingezahlte ausbezahlen lassen. Im Moment habe ich nun einen Bausparvertrag mit 2% Sparzins und einem Limit von 10.000 € (ehemals 20.000€). Ich war nun bei einem Beratungsgespräch und wollte den Bausparvertrag als Sparkonto nutzen und monatlich 150€ einzahlen.
Mein Berater hat mit gesagt, dass ich monatlich maximal die Regelsparsumme von 5 Promille also 50 € einzahlen darf.
Ich habe im Internet mal etwas recherchiert und nur herausgefunden, dass die Regelsparsumme nur der minimale Einzahlungsbetrag ist.
Ich glaube mein Berater wollte aufgrund der hohen Guthabenzinsen von 2% die monatliche Einzahlung begrenzen. Er hat mir gesagt, dass wenn mehr als 50€ im Monat bzw. 600 € im Jahr eingezahlt werden, dass der Betrag welcher über 50 bzw. 600€ liegt auf mein Konto zurückgesendet wird. Dies wird nach meinen Recherchen nur mit dem Beitrag gemacht, der über der Bausparsumme lieg (bei mir 10.000€).
So, meine Frage lautet: Darf ich nun monatlich mehr einzahlen? Und wie kann ich meinem Berater mitteilen dass ich dies darf. Auf was darf ich mich berufen?
Ich hoffe meine Problemstellung ist verständlich und bitte um eine Antwort.
Vielen Dank
Du hast keinen Vertrag mit deinem Berater, sondern einen Vertrag mit der Bausparkasse. Du mußst also deinem Berater also überhaupt nichts mitteilen und das macht auch gar keinen Sinn. Der Berater zeigt ja gerade ganz deutlich, daß er nicht deine Interessen vertritt, sondern Interessen, die deinen entgegengerichtet sind und für die es gar keine rechtliche Grundlage gibt. Was imm Rahmen des Vertrages möglich ist, müßte in den Unterlagen stehen, die du beim Vertragsabschluß bekommen hast. Lies also mal das "Kleingedruckte". Daß man nicht mehr als den Regelsparbetrag einzahlen kann, steht da mit Sicherheit nicht drin. Es ist ja gerade Sinn der Sache, daß man mit höheren Einzahlungen die Zuteilungsfähigkeit beschleunigen kann.
Und da liegt zur Zeit da Problem der Bausparkassen, da kaum noch ein Kunde seinen zuteilungsfähigen Bausparkredit in Anspruch nimmt, weil er den Vertrag nur zum Sparen verwenden wollte oder weil die Zinskonditionen wahrscheinlich ungünstiger sind (höhere Zinsen, schnellere Tilgung erforderlich) als ein Baudarlehen von der Bank. Ein Bausparkredit ist also zur Zeit für Häuslebauer eher hinderlich als nützlich.
Dein Berater hat offensichtlich von der Bausparkasse den Auftrag bekommen, die Kunden ins Bockshorn zu jagen.
Es wäre nicht schlecht gewesen, wenn du den Namen der Bausparkasse in deinem Posting mit genannt hättest, damit man weiß, welche Truppe sich solcher Machenschaften bedient.
Und da liegt zur Zeit da Problem der Bausparkassen, da kaum noch ein Kunde seinen zuteilungsfähigen Bausparkredit in Anspruch nimmt, weil er den Vertrag nur zum Sparen verwenden wollte oder weil die Zinskonditionen wahrscheinlich ungünstiger sind (höhere Zinsen, schnellere Tilgung erforderlich) als ein Baudarlehen von der Bank. Ein Bausparkredit ist also zur Zeit für Häuslebauer eher hinderlich als nützlich.
Dein Berater hat offensichtlich von der Bausparkasse den Auftrag bekommen, die Kunden ins Bockshorn zu jagen.
Es wäre nicht schlecht gewesen, wenn du den Namen der Bausparkasse in deinem Posting mit genannt hättest, damit man weiß, welche Truppe sich solcher Machenschaften bedient.
Einzahlungen auf einen bestehenden BV sind bis zur
Vertragssumme (hier 10000.--)möglich.
Vertragssumme (hier 10000.--)möglich.
@Hermann
Neuerdings haben die Bausparkassen in ihren ABB Klauseln, dass sie Einzahlungen über bestimmten Beträgen ablehnen können – nicht müssen. In deinem alten Vertrag steht diese Klausel wahrscheinlich nicht. Dann muss die Kasse auch jede Einzahlung annehmen.
Davon abgesehen – wozu willst du mit der Kasse lang und breit diskutieren? Zahl einfach monatlich die 150,- ein. Das schlimmste, was passieren kann, ist, dass irgendwann mal eine Einzahlung zurückkommt. Dann kannst du hier diskutieren, was zu tun ist. Wird aber nicht passieren. Eher wird die Kasse versuchen, dich mit Tricks aus dem Vertrag zu drängen. BEVOR du etwas unterschreibst, poste das lieber hier.
Neuerdings haben die Bausparkassen in ihren ABB Klauseln, dass sie Einzahlungen über bestimmten Beträgen ablehnen können – nicht müssen. In deinem alten Vertrag steht diese Klausel wahrscheinlich nicht. Dann muss die Kasse auch jede Einzahlung annehmen.
Davon abgesehen – wozu willst du mit der Kasse lang und breit diskutieren? Zahl einfach monatlich die 150,- ein. Das schlimmste, was passieren kann, ist, dass irgendwann mal eine Einzahlung zurückkommt. Dann kannst du hier diskutieren, was zu tun ist. Wird aber nicht passieren. Eher wird die Kasse versuchen, dich mit Tricks aus dem Vertrag zu drängen. BEVOR du etwas unterschreibst, poste das lieber hier.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 46.758.745 von real2000 am 03.04.14 11:15:30weißt du eigentlich wie es in der Praxis aussieht?
Sprüche wie:"Den Berater an die Wand drücken" und so
kannste schlicht und ergreifend vergessen
Sprüche wie:"Den Berater an die Wand drücken" und so
kannste schlicht und ergreifend vergessen
Hallo, danke für die schnellen und ausführlichen Antworten. Ich hatte nicht gedacht, dass es so schnell geht.
Der Name der Bausparkasse lautet Schwäbisch Hall. Der Betreuer ist von der Volksbank. Jedoch glaube ich, dass alle Banken bzw. Bausparkassen im Moment so schlecht beraten bzw. die Kunden anlügen. Ich habe meinem Betreuer geschrieben, dass ich eine höhere Summe einzahlen werde. Mal sehen was er dazu sagt.
Der Name der Bausparkasse lautet Schwäbisch Hall. Der Betreuer ist von der Volksbank. Jedoch glaube ich, dass alle Banken bzw. Bausparkassen im Moment so schlecht beraten bzw. die Kunden anlügen. Ich habe meinem Betreuer geschrieben, dass ich eine höhere Summe einzahlen werde. Mal sehen was er dazu sagt.
@Hermann
Was soll er sagen? Du hast einen Vertrag mit der Bausparkasse abgeschlossen – nicht mit ihm. So irre toll sind 2% nun auch wieder nicht – aber momentan ganz gut.
Eins möchte ich noch zu Bedenken geben. Wenn du jetzt alles, was du hast, in den BSV einzahlst, könnte es sein, dass du demnächst mal Geld brauchst. Vom BSV abheben, geht nicht. Dann bleibt nur die Kündigung. Und das wiederum wäre schade.
Sieh mal nach, ob du bei Darlehensverzicht Bonuszinsen erhältst. Dann lohnt es sich vielleicht, in den nächsten zwei, drei Jahren den BSV auf ca 9.000,- aufzufüllen und auf ein kleines Darlehen zu verzichten. Die 7 Jahre Wartezeit hast du ja erfüllt, du brauchst nur noch eine ausreichende Bewertungszahl.
Was soll er sagen? Du hast einen Vertrag mit der Bausparkasse abgeschlossen – nicht mit ihm. So irre toll sind 2% nun auch wieder nicht – aber momentan ganz gut.
Eins möchte ich noch zu Bedenken geben. Wenn du jetzt alles, was du hast, in den BSV einzahlst, könnte es sein, dass du demnächst mal Geld brauchst. Vom BSV abheben, geht nicht. Dann bleibt nur die Kündigung. Und das wiederum wäre schade.
Sieh mal nach, ob du bei Darlehensverzicht Bonuszinsen erhältst. Dann lohnt es sich vielleicht, in den nächsten zwei, drei Jahren den BSV auf ca 9.000,- aufzufüllen und auf ein kleines Darlehen zu verzichten. Die 7 Jahre Wartezeit hast du ja erfüllt, du brauchst nur noch eine ausreichende Bewertungszahl.
Hallo,
ja bei Verzicht auf das Darlehn erhalte ich noch Rückwirkend 1 % Bonuszins. Diesen werde ich Wahrnehmen. Zu beachten ist jedoch, dass ich diesen Bonuszins nur erhalte, wenn ich nicht mehr als 9000 € auf dem Bausparkonto habe.
MfG
ja bei Verzicht auf das Darlehn erhalte ich noch Rückwirkend 1 % Bonuszins. Diesen werde ich Wahrnehmen. Zu beachten ist jedoch, dass ich diesen Bonuszins nur erhalte, wenn ich nicht mehr als 9000 € auf dem Bausparkonto habe.
MfG
Zitat von HermannSchulz1965: Hallo,
ja bei Verzicht auf das Darlehn erhalte ich noch Rückwirkend 1 % Bonuszins.
MfG
Viele Bausparkassen schließen den Bonus aus, wenn man Vertragsänderungen vorgenommen hat (Du hast den Ursprungsvertrag geteilt). Prüfe doch, ob so eine Bedingung in den ABB steht, dann ärgerst Du Dich nicht später.
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