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    Genussrechtsinhaber bekommen zumTeil immense Nachbesserungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.10.14 09:27:33 von
    neuester Beitrag 29.10.14 14:41:11 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.201.429
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      schrieb am 29.10.14 09:27:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      mitgeteilt:

      SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V.: Positive Urteile in Sachen Hypo Real Estate International AG und Deutschen Pfandbriefbank AG
      Ehemalige Genussrechtsinhaber bekommen zumTeil immense Nachbesserungen zugesprochen

      München (pta/16.10.2014/12:20) - Im Zuge des wirtschaftlichen Niedergangs der Hypo Real Estate Gruppe und der Verstaatlichung der Hypo Real Estate Holding AG wurden auch mehrere Genussrechtsinhaber von Tochtergesell-schaften der Hypo Real Estate Holding AG zu finanziellen Zugeständnissen gezwungen, indem Zinszahlungen nicht erfolgten und die Genussrechte nicht voll zurückerstattet wurden. Oft erfolgte dies zu Unrecht, wie das Landgericht München nun in einer Klage eines SdK-Mitglieds entschied.

      Das Landgericht München I hat sich in zwei Urteilen vom 31.07.2014 (Az. 5 HK O 24890/12 und 5 HK O 27989/12) mit mehreren Genussscheinen der Deutschen Pfandbriefbank AG beschäftigt und kam zum Ergebnis, dass die durch das Kreditinstitut erfolgte Berechnung der Rückzahlungsansprüche der Genussscheininhaber in mehrfacher Hinsicht falsch war.

      Hinsichtlich der Genussscheine der ehemaligen Württembergischen Hypothekenbank AG (WKN 546325), die zwischenzeitlich als Hypo Real Estate International AG firmierte, bevor sie auf die Deutsche Pfandbriefbank AG verschmolzen wurde, kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass statt der im Juli 2013 zurückgezahlten ca. 2,72 % Nennwerts eine Rückzahlung zu 100 % des Nennwerts hätte erfolgen müssen. Zudem seien noch mehrere ausgefallene Kupons in Höhe von 7% p.a. an die Anleger nachzuzahlen.

      Ebenfalls eine Rückzahlung zu 100 % des Nennwerts sowie die Nachzahlung von mehreren ausgefallenen Kupons in Höhe von 7 % p.a. ordnete das Gericht in seinem Urteil für die ebenso von der ehemaligen Württembergischen Hypothekenbank AG emittierten Genussscheine mit der WKN 812404 an, die im Juni 2012 zu ca. 13,04 % zurückgezahlt wurden.

      Auch bei einem weiteren Genussschein der Deutschen Pfandbriefbank AG, der von der ehemaligen Nürnberger Hypothekenbank (WKN 808404) emittiert wurde, kam das Gericht zum Ergebnis, dass statt der im Juni 2010 erfolgten Rückzahlung zu 17,54 % des Nennwerts eine Rückzahlung zu 22,53 % des Nennwerts hätte erfolgen müssen.

      Anleger, die Inhaber der betroffenen Genussscheine waren, sollten sich vor Ablauf etwaiger Verjährungsfristen rechtlich beraten lassen. SdK Mitglieder können über die SdK direkt mit dem Anwalt in Kontakt treten, welcher die jüngsten positiven Urteile erstritten hat. Für Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte unter 089 / 2020846-0 oder info@sdk.org an die Geschäftsstelle.

      München, 16. Oktober 2014

      SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
      __________________________________________________________

      WARUM MUSS MAN IMMER ZUERST DIE GERICHTE BEMÜHEN, EHE BEI BANKEN DIE SPIELREGELN AUCH ANGEWENDET WERDEN?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.10.14 10:50:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.158.461 von Erdman am 29.10.14 09:27:33WARUM MUSS MAN IMMER ZUERST DIE GERICHTE BEMÜHEN, EHE BEI BANKEN DIE SPIELREGELN AUCH ANGEWENDET WERDEN?

      Na, wegen Chuck! ;)


      "Chuck und sein Gaul"
      oder: "Wie das amerikanische Finanz-System funktioniert"


      Der junge Chuck will mit einer eigenen Ranch reich werden. Am Anfang kauft er einem Farmer ein Pferd ab. Er übergibt dem Farmer seine ganzen 100 Dollar und dieser verspricht, ihm das Pferd am nächsten Tag zu liefern. Am nächsten Tag kommt der Farmer vorbei und teilt Chuck eine schlechte Nachricht mit: "Es tut mir leid, Kleiner, aber das Tier ist in der Nacht tot umgefallen." Meint Chuck: "Kein Problem. Gib mir einfach mein Geld zurück.

      "Geht nicht", eröffnet ihm der Farmer. "Ich habe das Geld gestern bereits für Dünger ausgegeben."

      Chuck überlegt kurz. "Na dann", fängt er an, "nehme ich das tote Biest trotzdem."
      "Wozu denn?" fragt der Farmer.

      "Ich will es verlosen", erklärt ihm Chuck.
      "Du kannst doch kein totes Pferd verlosen!", staunt der Farmer.

      Doch Chuck antwortet: "Kein Problem! Ich erzähl‘ einfach keinem, dass es schon tot ist…"

      Monate später laufen sich Chuck - fein in Anzug und schicken Schuhen - und der Farmer in der Stadt über den Weg. Fragt der Farmer: "Chuck! Wie lief‘s denn mit der Verlosung des Pferde-Kadavers?"

      "Spitze", erzählt ihm Chuck. "Ich habe über 500 Lose zu je 2 Dollar verkauft und meine ersten 1‘000 Dollar Profit gemacht."

      "Ja... gab‘s denn keine Reklamationen?"

      "Doch - vom Gewinner", sagt Chuck. "Dem habe ich dann einfach seine 2 Dollar zurückgegeben."

      Heute verkauft Chuck strukturierte Finanzprodukte bei Goldman Sachs.

      http://82391.forumromanum.com/member/forum/entry.user_82391.…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.10.14 14:41:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.159.526 von tradepunk am 29.10.14 10:50:52Cool .... erinnert mich an die insolventen pennystocks :D


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