ANALYSE-FLASH: Lampe hebt Wirecard auf 'Alpha Liste' - 'Kaufen' - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum
eröffnet am 02.03.16 11:30:03 von
neuester Beitrag 17.03.16 01:52:25 von
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Das Düsseldorfer Bankhaus Lampe hat die Aktie von Wirecard in die "Alpha Liste" aufgenommen und die Einstufung auf "Kaufen" mit einem Kursziel von 52 Euro belassen. Die Betrugsvorwürfe aus einer fragwürdigen Quelle dürften sich als haltlos …
Lesen Sie den ganzen Artikel: ANALYSE-FLASH: Lampe hebt Wirecard auf 'Alpha Liste' - 'Kaufen'
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Hier meine Anfrage an BH Lampe vom 1.3.16
"ich beziehe mich auf ihre Kaufemfehlung zu Wirecard, die heute über diverse Finanzmedien zugänglich gemacht wurde. Könnten Sie ihre möglichen Interessenkonflikte bzgl. Wirecard bitte benennen - leider sind diese in den Medien nicht erwähnt worden. Dort hieß es nur diese seinen beim Verfasser einzusehen."
Laut Herrn Specht von BH Lampe können mögliche Interessenkonflikte nur gegenüber Kunden des BH Lampe benannt werden.
"ich beziehe mich auf ihre Kaufemfehlung zu Wirecard, die heute über diverse Finanzmedien zugänglich gemacht wurde. Könnten Sie ihre möglichen Interessenkonflikte bzgl. Wirecard bitte benennen - leider sind diese in den Medien nicht erwähnt worden. Dort hieß es nur diese seinen beim Verfasser einzusehen."
Laut Herrn Specht von BH Lampe können mögliche Interessenkonflikte nur gegenüber Kunden des BH Lampe benannt werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.880.620 von SmartCap am 02.03.16 11:30:03Ohne dass ich jetzt ein Gestz oder einen Paragraphen nennen kann, bin ich mir sicher, dass ein Bankhaus, wenn es eine Studie zu einer Aktie veröffentlicht, verpflichtet ist, auch mögliche Interessenkonflikte zu nennen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.880.998 von Rentfort am 02.03.16 12:02:07Nach deutschem Recht leider nicht für die gesamte Öffentlichkeit. Banken mit US Lizenz müssen für die gesamte Öffentlichkeit offenlegen. BH L ist nicht in USA.
Einige Banken machen es trotzdem freiwillig.
Einige Banken machen es trotzdem freiwillig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.880.620 von SmartCap am 02.03.16 11:30:03Also, es ist der § 34b WPHG, der die Offenlegung von Interessenkonflikten regelt. Im zweiten Absatz ist geregelt, was bei einer Zusammenfassung zu erfolgen hat.
"(2) Eine Zusammenfassung einer von einem Dritten erstellten Finanzanalyse darf nur weitergegeben werden, wenn der Inhalt der Finanzanalyse klar und nicht irreführend wiedergegeben wird und in der Zusammenfassung auf das Ausgangsdokument sowie auf den Ort verwiesen wird, an dem die mit dem Ausgangsdokument verbundene Offenlegung nach Absatz 1 Satz 2 unmittelbar und leicht zugänglich ist, sofern diese Angaben öffentlich verbreitet wurden."
Ich würde sagen, da macht es sich Lampe zu einfach.
"(2) Eine Zusammenfassung einer von einem Dritten erstellten Finanzanalyse darf nur weitergegeben werden, wenn der Inhalt der Finanzanalyse klar und nicht irreführend wiedergegeben wird und in der Zusammenfassung auf das Ausgangsdokument sowie auf den Ort verwiesen wird, an dem die mit dem Ausgangsdokument verbundene Offenlegung nach Absatz 1 Satz 2 unmittelbar und leicht zugänglich ist, sofern diese Angaben öffentlich verbreitet wurden."
Ich würde sagen, da macht es sich Lampe zu einfach.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.881.076 von Rentfort am 02.03.16 12:11:40frag selber bei BH L nach ! Kontaktdaten alle auf BK L website verfügbar.
Problem ist die Ausnahmeregelung für Finanzmedien.
Die Banken behaupten oft, sie könnten ja nichts dafür wenn Medien diese Empfehlungen weitergäben
Die Banken behaupten oft, sie könnten ja nichts dafür wenn Medien diese Empfehlungen weitergäben
Rechtlich gesehen müßte m.E. wohl der "Inverkehrbringer" der Empfehlung offenlegen, d.h hier z.B Wallstreet-online oder Aktiencheck.de etc.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.881.262 von SmartCap am 02.03.16 12:31:16Da hast Du sicher recht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.881.370 von Rentfort am 02.03.16 12:43:03trotzdem stellt sich die Frage warum BH L nicht bereit ist zur Offenlegung gegenüber der gesamten Öffentlichkeit.
Presserat
damit überhaupt mal Bewegung in dieses Thema kommt, müßten sich mal Leute beim Presserat wg. der fehlenden Offenlegung durch die Finanzmedien beschweren. Dann hätte die Bafin evtl. auch mehr Möglichkeiten ....
Die Nachricht bzw. Analyse, auf die Sie sich in dieser Diskussion beziehen, wurde von der Nachrichtenagentur dpa-AFX verbreitet. Dies ist als solches an der Nachricht auch gekennzeichnet. Hier werden zudem sowohl das Research-Haus (Bankhaus Lampe) als auch der Analyst (Wolfgang Specht) benannt. Diesen erreichen Sie ganz einfach über die Webseite von Bankhaus Lampe. Dort sind die Kontaktdaten der Analysten aufgeführt.
wallstreet:online selbst ist nicht der „Inverkehrbringer“ der Analyse.
wallstreet:online selbst ist nicht der „Inverkehrbringer“ der Analyse.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.884.049 von s.manthey am 02.03.16 16:48:38besten Dank und
siehe Beitrag 51.880.620
siehe Beitrag 51.880.620
Ich bin von einer schnelleren Kurserholung ausgegangen.
Der Vorstand / das Unternehmen muss in die Offensive gehen und Vertrauen schaffen.
Kann jemand bestätigen, dass in Focus Money Wirecard im Musterdepot aufgestockt worden ist?
Meine Meinung.
Der Vorstand / das Unternehmen muss in die Offensive gehen und Vertrauen schaffen.
Kann jemand bestätigen, dass in Focus Money Wirecard im Musterdepot aufgestockt worden ist?
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