Steuerplicht von Buchgewinnen aus Wertpapieren bei Wohnsitzverlagung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.10.19 15:18:56 von
neuester Beitrag 30.10.19 20:30:30 von
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Wenn ich ein wertpapier(Aktien/futures) portfolio habe, bei dem keine Verkäufe vorgenommen wurden. das heisst, es handelt sich nur um Buchgewinne.
NUR bei Realisierung der Kursgewinne, muss ich diese in meiner EK-Steuererklärung angeben und somit versteuern?
Wenn ich nach dem Kauf von Aktien nun in ein anderes EU-Land bzw. non EU-Land ziehe (Hauptwohnsitzverlagerung und keine Arbeit bzw. Wohnung mehr in Deutschland habe) muss ich meine Einkommenssteuer bei Gewinn Realisierung im neuen Hauptwohnstizland zahlen und nicht in Deutschland, da die Gewinn-Realisierung im Ausland stattfindet.
Ist das richtig so?
Vielen Dank!
NUR bei Realisierung der Kursgewinne, muss ich diese in meiner EK-Steuererklärung angeben und somit versteuern?
Wenn ich nach dem Kauf von Aktien nun in ein anderes EU-Land bzw. non EU-Land ziehe (Hauptwohnsitzverlagerung und keine Arbeit bzw. Wohnung mehr in Deutschland habe) muss ich meine Einkommenssteuer bei Gewinn Realisierung im neuen Hauptwohnstizland zahlen und nicht in Deutschland, da die Gewinn-Realisierung im Ausland stattfindet.
Ist das richtig so?
Vielen Dank!
Ich meine bei einem Umzug in ein Nicht EU Land werden fiktiven Veräußerungsgewinne versteuert ... Wie das bei einem Umzug innerhalb der EU steuerlich geregelt wird ist mir nicht bekannt.
Weniger Umständlich geht es indem du alles verkaufst und halt auch die Steuern in D zahlst, dann kaufst dir ein Ticket nach Dubai und bevor du fliegst meldest dich in D überall ab... von Dubai aus kannst dann machen was du willst ohne dir um Steuern Gedanken machen zu müssen.
Weniger Umständlich geht es indem du alles verkaufst und halt auch die Steuern in D zahlst, dann kaufst dir ein Ticket nach Dubai und bevor du fliegst meldest dich in D überall ab... von Dubai aus kannst dann machen was du willst ohne dir um Steuern Gedanken machen zu müssen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.799.638 von Chris_M am 30.10.19 15:58:58
Die echte Wegzugsbesteuerung gibt es nur bei wesentlichen Beteiligungen > 1%, ansonsten werden beim Wegzug keine stillen Reserven in Aktien besteuert. Die meisten DBA-Ländern räumen das Besteuerungsrecht dann dem (neuen) Wohnsitztaat zu. Daneben gibt es noch eine erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht bei Wegzug in Niedrigsteuerländer, das kommt aber innerhalb der EU eigentlich nicht zum Tragen (müsste nachsehen, ich meine aber die gilt nicht für § 20 EStG).
Gruß
Taxadvisor
Zitat von Chris_M: Ich meine bei einem Umzug in ein Nicht EU Land werden fiktiven Veräußerungsgewinne versteuert ... Wie das bei einem Umzug innerhalb der EU steuerlich geregelt wird ist mir nicht bekannt.
Weniger Umständlich geht es indem du alles verkaufst und halt auch die Steuern in D zahlst, dann kaufst dir ein Ticket nach Dubai und bevor du fliegst meldest dich in D überall ab... von Dubai aus kannst dann machen was du willst ohne dir um Steuern Gedanken machen zu müssen.
Die echte Wegzugsbesteuerung gibt es nur bei wesentlichen Beteiligungen > 1%, ansonsten werden beim Wegzug keine stillen Reserven in Aktien besteuert. Die meisten DBA-Ländern räumen das Besteuerungsrecht dann dem (neuen) Wohnsitztaat zu. Daneben gibt es noch eine erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht bei Wegzug in Niedrigsteuerländer, das kommt aber innerhalb der EU eigentlich nicht zum Tragen (müsste nachsehen, ich meine aber die gilt nicht für § 20 EStG).
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