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    MSH-ler werden gestärkt durch Gerichtsurteil - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.09.00 12:04:08 von
    neuester Beitrag 25.08.06 10:46:20 von
    Beiträge: 169
    ID: 241.040
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      schrieb am 13.09.00 12:04:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo MSH-ler!
      Habe gerade eine interessante Meldung zwecks Übernahme durch Mehrheitsaktionäre gefunden.
      Urteilt bitte selbst,ich persönlich wiederhole mich nur ungern.
      Nutzt Eure Chancen zum verbilligen.
      Ciao Kamischke

      Bundesverfassungsgericht stärkt Schutz von Kleinaktionären

      KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht hat den Schutz von Kleinaktionären gestärkt, die vom Mehrheitsaktionär aus der Gesellschaft gedrängt werden. Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss dürfen Unternehmen zwar ihre Mehrheitsbeteiligung dazu nutzen, eine Aktiengesellschaft zu liquidieren und das Vermögen auf eine eigene Tochtergesellschaft zu übertragen. Durch ein solches Manöver verlieren Minderheitsaktionäre ihre Anteilsscheine. Allerdings müsse deren Beteiligung am Liquidationserlös gerichtlich überprüft werden, damit der Großaktionär den Preis nicht künstlich drücken könne, befanden die Karlsruher Richter. In dem Fall ging es um die 99-prozentige Beteiligung der Bosch GmbH an der Moto Meter AG. Bosch bewirkte den Verkauf der Moto Meter AG für 120 Mio. DM an eine eigene Tochterfirma und liquidierte die AG. Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre - mit zwei Aktien an der AG beteiligt - erhielt im Zuge der Liquidation etwa 500 DM pro Aktie. Nachdem sie mit ihrer Klage gegen die Auflösung vor den unteren Instanzen erfolglos geblieben war, legte sie wegen Verletzung ihres Eigentumsrechts Verfassungsbeschwerde ein. In der Begründung führt eine Kammer des Ersten Senats aus, die Rechte von Minderheitsaktionären wären dann verletzt, wenn der Großaktionär ohne jede gerichtliche Kontrolle eine solche Liquidation vornehmen könnte. Es müsse sichergestellt sein, dass die Inhaber von Minderheitsbeteiligungen wirtschaftlich voll entschädigt würden. Nach dem Aktienrecht sei jedoch - was die Gerichte in diesem Fall übersehen hätten - eine gerichtliche Wertkontrolle des an die Kleinaktionäre zu zahlenden Betrags möglich. Dennoch nahmen die Karlsruher Richter die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an: Wegen des geringen finanziellen Nachteils sei die Schutzgemeinschaft, die 800 statt 500 DM pro Aktie gefordert hatte, nicht "existenziell" betroffen. Dies aber ist - neben der grundsätzlichen Bedeutung einer Sache - Voraussetzung für die Annahme eines Verfahrens. (Aktenzeichen: 1 BvR 68/95 u. 147/97 - Beschluss vom 23. August 2000)/DP/fl
      Avatar
      schrieb am 13.09.00 14:02:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Richtig, Kameschke

      ich besitze diese Aktien schon seit geraumer Zeit,
      bin 63% Niete, aber es wird schon.

      wir sind klein aber fein

      MfG

      Dreieck
      Avatar
      schrieb am 13.09.00 14:48:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Dreieck

      Was meinst Du denn mit "bin 63% Niete"?
      Ich hoffe mal nicht 63% Buch-Verlust.
      Wenn ja unbedingt verbilligen,denn es dauert nicht mehr lange bis auch der letzte begreift,das eine MSH viel zu billig gehandelt wird.
      Und was dann mit dem Kurs passiert bei dem knappen Angebot brauche ich wohl nicht zu erwähnen.
      Das heutige Urteil hat mich nur noch in meiner Auffassung bestärkt,das es zu einem fairen Übernahmeangebot für alle noch MSH-ler kommen wird.
      Falls nicht wird eine gerichtliche Einigung erzwungen.
      Ob Systematics soviel Zeit hat ist fraglich,denn die zwei Übernahmen in Frankreich und Großbritannien sind geplant und die werden auch nicht ewig warten.
      (aus dem HV-Bericht:"Momentan befindet sich MSH mit Unternehmen aus Großbritannien und Frankreich in Kaufverhandlungen, die aber wegen der Systematics-Übernahme zurück gestellt wurden.")
      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 15.09.00 21:27:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nun gut, ich bin dabei !
      MSH interessierte mich schon seit einiger Zeit, doch nunmehr stellt sich die Investition als eine der besten Möglichkeiten am Neuen Markt dar.

      Allerdings habe ich bis heute nicht verstanden, warum viele Aktionäre dem als Witz zu bezeichnenden Angebot von 5:2 zugestimmt haben. Nach vernünftigen Maßstäben ist 1:1 umzutauschen. Alles andere ist nach den betriebswirtschaftlich anzusetzenden Maßstäben nicht nachvollziebar. Hierbei ist nicht das Kursniveau entscheidend, sondern vielmehr die zukünftig zu erwartenden Gewinne. Diese sind auf den heutigen Zeitpunkt abzuzinsen. Hinzuzurechnen ist jeweils der aktuelle Buchwert.

      Gruß
      WKY
      Avatar
      schrieb am 16.09.00 15:31:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      @WKY
      Willkommen an Bord!
      Im MSH-Board ist es ziemlich ruhig geworden.
      Wir warten halt eben alle auf die angekündigte Verschmelzung mit der
      Systematics und die daraus resultierende finanzielle Abfindung.
      Im Übrigen habe ich auch nie verstanden, wie sich der MSH-Vorstand sowie die Kleinaktionäre dermaßen schlecht verkaufen konnten.

      Also, einfach abwarten!

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      Avatar
      schrieb am 16.09.00 18:33:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo MSH-ler!

      Habe diese Woche mal mit dem Finanzvorstand von MSH telefoniert.
      Herr Dr.Holtmann (Tel.069-95022376) sagte mir, das es definitiv kein zweites Übernahmeangebot seitens Systematic geben wird, sondern es vielmehr zu einem Zwangsumtausch kommen wird.
      Deshalb sind auch 3 unabhängige Wirtschaftsgutachten in Auftrag gegeben worden den fairen Wert festzustellen.
      Laut seiner Aussage handelt es sich dabei um Ernst & Young (WP von MSH),Susat & Partner OHG (WP von Systematics) und Wart & Klein.
      Das Umtauschverhältnis stehe noch nicht fest,könne aber darunter,gleich oder auch darüber liegen (gegenüber altem Angebot).
      Leider kenne ich nur Ernst & Young (sehr renomiertes Haus).
      Von Wart & Klein habe ich bis heute noch nix gehört (soll hier aber den unabhängigen Gutachter spielen).
      Na dann schauen wir doch mal.
      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 17.09.00 12:26:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo zusammen,

      wenn die Gutachter nach den Regeln der Finanzmathematik vorgehen, dann kann uns eigentlich nichts passieren. Denn in der Tat, die von mir beschriebene Vorgehensweise ist fair und wird beim Betriebswirtschaftsstudium im Fach Wirtschaftlichkeitsrechnung unterrichtet. Alles andere wäre Quatsch und ist nicht nachvollziehbar. Sollte nach dieser Methode vorgegangen werden, so wäre selbst ein Umtauschverhältnis von 1:1 für Systematics ein Schnäppchen. Ein Umtauchverhältnis von 5:2 ist skandalös und stinkt förmlich nach Enteignung.

      Jedoch besteht die Gefahr, dass die Gutachter an der kurzen Leine von Systematics gehalten werden. Leider kenne ich diese zweite Alternative - sog. Gefälligkeitsgutachten - leidvoll aus meiner Berufserfahrung. Doch übertreiben können die auch nicht, sonst wäre der Besuch des Staatsanwaltes nur eine Frage der Zeit.

      Aus diesem Grunde kann ein Anleger bei dem derzeitigen Kursniveau nur gewinnen. Ich überlege schon, weitere Aktien zu kaufen, denn alles riecht nach einem sehr guten Geschäft. Spezialisiert habe ich mich ausschließlich auf Aktien, die ohne Grund stark unterbewertet sind. MSH ist derzeit das Sonderangebot auf dem Aktienmarkt schlechthin. Ich habe nichts Negatives finden können. Die Gewinndynamik, die Substanz - alles stimmt ! Wo liegt eigentlich die Substanzwert (Buchwert/Aktie) bei Systematics ?



      Gruß WKY
      Avatar
      schrieb am 17.09.00 20:42:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      @WKY
      Laut Börse Online liegt der Buchwert bei 5,20 Euro.
      Das KBV ist günstiger als bei allen anderen IT-Dienstleistern. Die Frage ist nur: Inwiefern hilft uns das?

      Gruß KP
      Avatar
      schrieb am 18.09.00 16:41:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Kartoffelpürree

      Richtigerweise muss man aber sagen das der Buchwert von MSH bei 5,20€ liegt und nicht der von Systematics.
      WKY fragte aber nach dem Buchwert von Systematics, wollte das nur richtig stellen.
      In der BO findet man dazu aber keine Angaben.
      Habe mir im übrigen den Halbjahresbericht von Systematics angeschaut und besonders die S.4 und mir ist aufgefallen das der Jahresüberschuss dort mit 1111 Tsd.€ = 1,111 Mio.€ angegeben ist.
      Wenn Ihr jetzt durch die Aktienanzahl dividiert kommt laut Bericht ein Cash EPS von 0,49€ heraus=> demnach dürften nur 2267347 Aktien existieren (2,267Mio.Aktien).Das kann nicht sein.
      Hier wird bewusst falsch gerechnet,anders kann ich mir das leider nicht erklären.
      Es existieren lt.BO 19,26 Mio. Aktien ohne die Kapitalerhöhung die noch im Sep./Okt. kommen wird.
      Die wird meiner Meinung mindestens bei 4-5 Mio.Aktien liegen,was einem Anteil von 20-25% entspricht.
      Wer schon öfter mal eine KE mitgemacht hat weiss nur zu gut was dann passieren wird.

      Ich sehe Kurse von unter 40€ bei Systematics und nur jedem empfehlen abzuwarten,denn die KE wird den Kurs belasten.
      Diskussionen sind erwünscht.
      Nur damit Ihr es auch glaubt poste ich den HJ-Bericht gleich mit.
      Bedenken sollte man auch noch das in den Zahlen 90,1 Mio.€ Umsatz von MSH enthalten sind und ein Gewinn von 2,505 Mio.€ so das Systematics ohne Einbeziehung von MSH sogar ein negatives Ergebnis erwirtschaftet hat.

      SYSTEMATICS Konzern

      Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung 1. Januar bis 30. Juni 2000
      (in Tsd. Euro) *

      2000 1999
      1.1.-30.6 1.1.-30.6
      Netto-Umsatzerlöse 253.529 124.585
      Umsatzkosten -206.411 -107.688
      Bruttoergebnis vom Umsatz 47.118 16.897
      Vertriebskosten -17.074 -5.455
      Verwaltungskosten -17.208 -6.077
      Abschreibungen Firmenwert -5.330 -1.527
      Sonstige Aufwendungen und Erträge 780 3.045
      Betriebsergebnis 8.286 6.883
      Zinsen und ähnliche Erträge 1.389 24
      Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.796 -931
      Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 7.879 5.976
      Außerordentliche Aufwendungen und Erträge -16 -
      Ertragsteuern -6.112 -3.018
      Gewinnanteile Fremdgesellschafter -672 -94
      Veräußerungsgewinne 32 -
      Konzernüberschuss 1.111 2.864
      EBIT 8.286 6.883
      EBITDA 15.998 9.773
      Cash EPS in Euro 0,49 0,45
      Mitarbeiter 2.593 871

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 19.09.00 23:03:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Kamischke
      @WKY

      Sorry, das mit dem Buchwert Systematics/MSH habe ich tatsächlich übersehen.

      Allerdings kann Systematics keinen Buchwert aufweisen.
      Hierzu kann ich Euch nur empfehlen, den Thread von MSH-Hans zu lesen.
      Aus seiner Recherche geht hervor, daß Systematics ohne Übernahmen eigentlich kaum Gewinne erzeugen konnte und durch den Aufkauf der MSH der Buchwert der Systematics im negativen(!) Bereich liegt.

      Die Überprüfung der Angaben von MSH-Hans brachten mich auf dasselbe Ergebnis. Mir ist schleierhaft, wie Systematics weitere angekündigte Übernahmen bezahlen will.
      "Kriegskasse" haben die jedenfalls keine mehr, und nach dem 50%igen Kursverfall der Systematics-Papiere ist eine Übernahme mit Aktientausch oder Kapitalerhöhung wohl kaum mehr zu machen, oder?

      Gruß KP
      Avatar
      schrieb am 20.09.00 00:30:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Kartoffelpürree

      Leider ein Irrtum Deinerseits.Im Mai hat sich Systematics auf der HV ein erneutes Genehmigtes Kapital II in Höhe von 6,5 Mio.Aktien genehmigen lassen da das alte in Höhe von 4,602 Mio.Aktien durch die Zukäufe im letzten Quartal 1999 aufgebraucht war.
      Nach einem Telefonat meinerseits mit der IR-Abteilung von Systematics warum auf der Homepage nur 16573375 Aktien angegeben sind,aber in der Börse Online 19,26 Mio.Aktien hat man in dieser Woche die Aktienanzahl angeglichen auf 19194829.
      Jetzt müssen noch für die 180 Mio.€ Kredit,die aufgenommen worden sind um den Anteil von Schroders VC zu bezahlen neue Aktien ausgegeben werden.
      Das wären bei einem Kurs von ca.45€ rund 4 Mio.Aktien.
      Dann kommen noch für die restlichen 2,5 Mio.Aktien von MSH (Gesamtanzahl von 12,5Mio.bereinigt um Schroders Anteil+Vorstand von ca.rund 80%) im Tauschverhältnis 2,5 MSH zu 1 Systematics noch einmal 1 Mio.Aktien dazu.
      Dann bleiben nur noch 1,5Mio.Aktien aus dem genehmigten Kapital II übrig die zur Übernahme von "6 weiteren Unternehmen " zur Verfügung stehen.
      Es wird wohl zur nächsten HV eine weitere Kapitalerhöhung m.M. nach geben.
      Deshalb fühl ich mich mit meiner MSH wesentlich besser,auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt derjenige der umgetauscht hat besser gefahren ist.
      Ich habe aber die Chance auf Nachbesserung nicht verspielt,denn sie wird kommen.
      Und ich kann jedem nur nochmals empfehlen seinen Einstandskurs zu verbilligen,denn bei Eingliederung kommt es zu einer gutachterlichen Bewertung beider Unternehmen und da hat MSH ganz klar die besseren Karten.
      Auch die letzten werden noch merken welche fundamentale Unterbewertung eine MSH-Aktie aufweist.
      Schau auf die obigen Ausführungen meinerseits zu den Systematics-Zahlen und auch Du wirst erkennen wer wieviel Gewinn gemacht hat.
      In diesem Sinne einen schönen Gruss an alle noch MSH-ler.
      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 20.09.00 20:59:46
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Kamischke

      Laut Deinen Ausführungen müßte Systematics nochmals eine Kapitalerhöhung durchführen, um weitere Firmenübernahmen zu finanzieren. Klingt einleuchtend. Nur wird die nächste KE den Kurs von Systematics weiter runterdrücken oder gibt es Institutionelle
      die dieses Spielchen weiter mitfinanzieren?
      Letztendlich kann ich keinerlei organisches Wachstum, sondern nur Wachstum durch Aufkäufe (finanziert durch Systematics-Aktionäre) erkennen.
      Mir wäre es ziemlich schnuppe, was mit Systematics passiert, wäre da nicht die Befürchtung, daß man mir zum zweiten Mal Systematics-Klopapier für meine (in der Tat völlig unterbewerteten) MSH-Aktien andient.

      Gruß an alle MSH-Getreuen und Viel Glück
      KP
      Avatar
      schrieb am 25.09.00 12:12:07
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo zusammen,

      alles was geschildert wurde, klingt nicht gut. Genau dieses schlechte Gefühl des Nebels mit wilden Kaufaktionen seitens Systematics werde ich auch nicht los. Vielleicht sollte sich einmal die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre mit der ganzen Geschichte befassen. Hat jemand die genaue Anschrift ?

      Gruß WKY
      Avatar
      schrieb am 25.09.00 13:25:13
      Beitrag Nr. 14 ()
      mal suchen .
      Avatar
      schrieb am 25.09.00 17:37:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo MSH-ler,

      Adresse der SdK:

      Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V.
      Jakobstr.73
      73734 Esslingen

      e-Mail: sdk.ev@t-online.de
      Internetadresse: www.sdk.org

      Übrigens: Der letzte Zwischenbericht der Systematics, in dem erstmals die MSH-Übernahme ihre Spuren hinterlassen hat, enthält schon wieder keine Bilanzzahlen. Sind diese so grausam? Andeutungen dafür geben die Goodwillabschreibungen in der CF-Rechnung. Außerdem gibt es Ungereimtheiten in der Berechnung des Gewinns pro Aktie, wie in einem Systematics-Thread angedeutet. Und die Anzahl der ausgegebenen Aktien wird auch erst auf Hinweis eines Aktionärs auf der S-Internetseite geändert. Und daß eine führende E-Business-Fa.(?) ein Kreativhaus zum Erstellen von Internetseiten kaufen möchte, sehe ich auch als besondere Stärke von Systematics.

      Grüße MSH-Hans
      Avatar
      schrieb am 28.09.00 11:48:21
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo MSH-Hans,
      erstmal vielen Dank. Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre habe ich bereits angeschrieben. Soweit mir eine Antwort vorliegt, werde ich die MSH-Gemeinde informieren.
      Gruß WKY
      Avatar
      schrieb am 04.10.00 12:24:31
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo MSH-ler,
      nunmehr liegt die Antwort vor:

      Sehr geehrter Herr XXX,
      leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie Stand: 28.09.00 bei uns nicht als
      Mitglied geführt sind. Wir können bei der derzeitigen Vielzahl von Anfragen
      leider nur noch Mitglieder detailliert informieren.
      Sollten Sie unser kostenloses und unverbindliches Informationsmaterial über
      unsere Hauptaufgaben wünschen, so geben Sie bitte Ihre Postanschrift bekannt.
      MfG / SdK / i. A. Beatrix Frank

      Ich gehe jedoch davon aus, dass die SDK in dieser Angelegenheit schon aktiv ist. In meinem Schreiben habe ich die Faktenlage geschildert und auf unsere Diskussion mit Quellenangabe aufmerksam gemacht. (Buchwert, erwartete Gewinne, 1500 im ask und bid)

      Gruß WKY (Ist keiner von euch in der Schutzgemeinschaft ?)
      Avatar
      schrieb am 11.10.00 15:14:49
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo MSH-ler!

      Das sieht ja richtig gut aus für uns.
      Systematics wird immer billiger und wird wohl auch noch die 30€ testen.
      Bei 30 € entspricht das einem MSH-Kurs von 12€ (altes Umtauschverhältnis).
      MSH-Hans hatte recht gehabt das sich der Systematics-Kurs nach unten entwickeln würde, schade nur das nicht alle den Mut gehabt haben und das Umtauschangebot abgelehnt haben.
      Ich denke die MSH-ler werden als die Gewinner hervorgehen und empfehle wer bis jetzt noch nicht verbilligt hat,das unbedingt zu tun.
      Bei einem Buchwert von 5,20€ für MSH gibt es im Vergleich zu Systematics (negativ)wohl keine Alternative.
      Ciao Kamischke (jetzt mit 1200 dabei)
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 16:48:25
      Beitrag Nr. 19 ()
      Habe mir mal ein paar Stücke spekulativ gekauft und wäre nicht bange,
      ggf. gegen einen zu niedrigen Umtauschkurs zu klagen.
      Avatar
      schrieb am 21.10.00 10:42:33
      Beitrag Nr. 20 ()
      @05836
      Willkommen an Bord der Noch-MSHler,
      denke auf diesem Niveau ist MSH eine gute Spekulation wert.
      Aber Nerven brauchst Du wohl dennoch dafür,denn es ist sehr ruhig um MSH geworden.
      Im Falle einer Sammelklage gegen ein zu niedriges Umtauschangebot bin ich dabei.
      Good luck Kamischke
      Avatar
      schrieb am 22.10.00 10:25:39
      Beitrag Nr. 21 ()
      so, ihr oberschlauen staranalysten.

      wundert mich überhaupt, dass ihr noch zeit habt, hier eure meinung kundzutun, denn da ich ja mehr ahnung habt als die
      analysten von merrill lynch, b.berlin, sal.oppenheim,mm warburg, etc., dürften die grossen investmenthäuser bei euch doch
      schlange stehen.

      systematics ist ja wirklich eine substanzlose firma. finde ich auch total scheisse, dass sie das beim börsengang eingenommene
      geld zum einkauf neuer firmen einsetzt. hätte sys. doch lieber eine party für 20mio. machen sollen, wie so manche dotcom?
      vielleicht wäre das ja der bessere weg, nr.1 in europa zu werden. das fischer mit sicherheit einer der besten nm-leute ist,
      ist auch egal. viel wichtiger scheint euch ja zu sein, dass irgendein azubi vergessen hat, die homepage mit der aktienanzahl zu
      aktualisieren. vielen dank kamischke!

      war auch mal von msh überzeugt, und obwohl ich auch nur 2/3 meines bestandesumgetauscht habe, bin ich doch in der lage zu
      sehen, wie die letzten zahlen von msh so waren. meint ihr wirklich, ohne die übernahme würde der kurs jetzt bei 50euro
      stehen, oder was. ausserdem bin ich auch echt überrascht, das der kurs in diesem super umfeld zuletzt verloren hat.

      so, jetzt klick ich mal ein paar pornoseiten an, dass ist allemal ergiebiger, als euren dünnsinn durchzulesen.
      Avatar
      schrieb am 23.10.00 12:32:19
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo uniqld,

      Es wäre besser, wenn Du auf die Systematics-Threads schauen würdest. Dort hat jemand schön die ganzen Empfehlungen des letzten halben Jahres reingestellt. Waren alles glatte Volltreffer. Ich wünsche Dir, daß es nicht läuft wie bei Ixos. Bis 90 zum Kauf empfohlen, bei 10 erstmals auf Verkauf gestellt.

      Hallo MSH-ler,

      Es ist ein nur ein Gerücht, daß der MSH-Vorstand nicht weiß, wo seine Aktionäre wohnen und deshalb Ihnen keine Zwischenberichte zuschicken kann. Dafür sorgt sich der Systematicsvorstand rührend um die MSH-Aktionäre. Er läßt uns einen Systematicsbericht zuschicken.

      Grüße MSH-Hans
      Avatar
      schrieb am 26.10.00 15:35:03
      Beitrag Nr. 23 ()
      Was passiert, wenn die MSH jetzt zwangsgetauscht werden. Bei dem damaligen 5:2 Verhältnis wäre doch das ein Deal?
      Avatar
      schrieb am 06.11.00 14:39:19
      Beitrag Nr. 24 ()
      Weiß jemand, warum plötzlich so vergleichsweise hohe Umsätze bei MSH zu verzeichnen sind? Gibt es news über einen bevorstehenden Umtausch der restlichen MSH- in Systematics-Anteile?

      Heute bis 14:17 in Xetra +11.11% auf 12.50, Umsatz 10875 Stück.

      P.
      Avatar
      schrieb am 07.11.00 00:10:52
      Beitrag Nr. 25 ()
      Wüßte ich auch gerne. Bin natürlich noch bei MSH an Bord:
      KK 10,20 und 10,35 - fühl mich natürlich ganz wohl in meiner Haut.
      Avatar
      schrieb am 07.11.00 17:02:30
      Beitrag Nr. 26 ()
      Ich bin leider tief im Minus und hoffe, daß der Kurs endlich in realistische Bereiche dreht!

      Wer ist denn sonst noch als MSHler vorhanden? Sind wir die beiden letzten Mohikaner?

      Irgendwas tut sich da - aber was genau? Wo ist MSH-Hans? Der weiß doch immer so gut Bescheid über diese Aktie!

      P.
      Avatar
      schrieb am 07.11.00 17:35:28
      Beitrag Nr. 27 ()
      @pecuchet
      Gestriger Anstieg ist m.M.nach durch ein Durchbrechen des 38 GD begründet,der bei genau 11,30 € lag.
      Fundamental ist MSH sowieso ein Schnäppchen,also durchhalten und nicht von irgendwelchen Systematic-Aktionären nervös machen lassen.
      Die werden noch ganz schön bibbern müssen bei der Kapitalerhöhung zur Finanzierung der MSH-Übernahme (180Mio.€).
      Bei den derzeitigen Kursen von Systematics würde ich auch nicht kaufen wenn ich weiß,das noch eine Kapitalerhöhung kommt.

      @uniqld
      Im übrigren verstehe ich nicht warum Du nicht alle Deine MSH-Aktien getauscht hast,wenn Du doch so von Systematics überzeugt gewesen bist.
      Jetzt uns MSH-ler anzugreifen,die sich mit Systematics wahrscheinlich mehr auseinandergesetzt haben als Du es vielleicht getan hast, halte ich für keine gute Idee.
      Da Du ja die Halbjahreszahlen beider Unternehmen kennst ist Dir sicherlich der Erfindungsreichtum seitens Systematics aufgefallen(Cash-EPS).
      Aber letztendlich werde auch ich irgendwann Systematic-Aktionär werden und sich deshalb kritisch mit einer Aktie auseinanderzusetzen halte ich nicht für falsch.
      MfG Kamischke
      Avatar
      schrieb am 07.11.00 19:23:56
      Beitrag Nr. 28 ()
      Hallo MSH-ler!
      Ich bin seit einer kleinen Weile MSH Kleinaktionär. Ich bin beim Kurs von 11.80 eingestiegen. Ich bin durch die starke Unterbewertung und durch den niedrigen KGV-Wert auf diese Aktie aufmerksam geworden und ich glaube, dass diese Aktie ein enormes Potential birgt.

      Nun würde mich aber interessieren, wann nun der Umtausch der letzten MSH- in Systematicsaktien erfolgt. Laut Systematics Aktionärsbrief hätte dieser Umtausch schon im Oktober erfolgen sollen.

      Kann mir jemand weiterhelfen?

      C U
      Avatar
      schrieb am 06.12.00 15:33:09
      Beitrag Nr. 29 ()
      Hallo Leute!
      Der Finanzvorstand von MSH Herr Dr.Christian Holtmann geht zu Singulus und wird dort CFO.
      Eigentlich schade für Systematics das man solche Leute gehen läßt, die wenigstens in der Lage sind, bei Bekanntgabe der Quartalszahlen auch einmal den Gewinn auszuweisen und nicht nur das EBITDA-Ergebnis.
      Übrigens lag der Gewinn bei Systematics nach 9 Monaten bei sage und schreibe 0,01€ nach Firmenwertabschreibung.
      Da lob ich mir doch meine MSH die sich auch in der Korrekturphase gut gehalten hat.
      Ciao Kamischke

      SINGULUS TECHNOLOGIES erweitert Führungsmannschaft mit einem neuen Finanzvorstand


      SINGULUS TECHNOLOGIES AG, der weltweit führende Hersteller von Maschinen für optische Speichermedien, erweitert den Vorstand.

      Zum 1.12.2000 wurde Herr Dr. Christian Holtmann (42 Jahre) zum Vorstand Finanzen berufen. Herr Dr. Holtmann bringt profunde Erfahrung mit dem Schwerpunkt Controlling aus der Automobilzulieferindustrie, der Computer-industrie sowie der Bekleidungsindustrie mit. Zuletzt hat Dr. Christian Holtmann als Finanzvorstand die Firma MSH International Service AG betreut und sie an den Neuen Markt der Deutschen Börse, Frankfurt, geführt.

      Herr Dr. Holtmann übernimmt bei SINGULUS TECHNOLOGIES als Chief Financial Officer die Verantwortung für die Bereiche Controlling, Finanzen, Investor Relations und Personal.

      Mit der Erweiterung des Vorstandes ist SINGULUS TECHNOLOGIES für die zukünftigen Aufgabenstellungen exzellent gerüstet.


      Kontaktdaten: SINGULUS TECHNOLOGIES AG
      Herrn Dr. Christian Holtmann (CFO)
      Hanauer Landstrasse 103
      D-63796 Kahl/Main
      Telefon: ++49-(0)6188-440-204
      Fax: ++49 (0)6188-440-110
      eMail: c.holtmann@singulus.de
      Avatar
      schrieb am 15.12.00 12:22:21
      Beitrag Nr. 30 ()
      News von MSH,hoffe nur das es zu einem fairen Übernahmeangebot bis zum Frühjahr kommt.
      Laut meinem Telefonat mit der IR-Abteilung stehen die Chancen dafür nicht schlecht.
      Also unbedingt behalten und nicht durch den jetzigen Kursverfall zu unüberlegten Handlungen hinreissen lassen.
      Denkt daran das MSH 0,80€ GpA machen will und die Chancen dafür nicht schlecht stehen dies auch zu erreichen(Halbjahresergebnis 0,40€ und Grossaufträge durch Zusammengehen von MSH und Systematics).
      Ciao Kamischke



      Ad hoc-Service: MSH International Service <DE0006632508> Detlef Fischer wird Vorstandsvorsitzender der MSH AG

      Mitteilung gemäß Paragraph 15 WpHG, übermittelt von der DGAP
      Für den Inhalt ist allein der Emittent verantwortlich
      -----------------------------------------------------

      Hamburg/Frankfurt am Main (ots Ad hoc-Service) - Klaus Hofmann,
      Vorstandsvorsitzender der MSH International Service, Frankfurt am
      Main, scheidet zum 31. Dezember 2000 auf eigenem Wunsch aus dem
      Unternehmen aus. Er wird jedoch der MSH AG weiterhin beratend zur
      Seite stehen.

      Den Vorstandsvorsitz der MSH AG wird zum 1. Januar 2001 Detlef
      Fischer. Vorstandsvorsitzender der Systematics AG, Hamburg,
      übernehmen. Er wurde mit zwei weiteren Mitgliedern des Systematics-
      Vorstands - Dr. Peter Klein, Finanzvorstand und Reinhard Clemens,
      Vertriebsvorstand - bereits zum 1. Dezember 2000 in den Vorstand der
      MSH AG berufen.

      Zum 1. April 2000 hat die Systematics AG 79,29 Prozent an der MSH
      International Service AG übernommen, um ihre internationalen
      Aktivitäten auszubauen. Diese Beteiligung konnte das Unternehmen im
      Rahmen eines öffentlichen Umtauschangebots im Juli 2000 auf über 97
      Prozent aufstocken. Ziel ist es. die Integration beider Unternehmen
      im Frühjahr 2001 abzuschließen.

      Weitere Information: Thomas Wedrich Public Relations Manager Tel.:
      +49 40/6960-2577 Fax: +49 40/6960-3577 e-mail:
      Thomas.Wedrich@Systematics.de Barmbeker Straße 2 22303 Hamburg
      www.systematics.de

      Ende der Mitteilung
      -----------------------------------------------------
      Im Internet recherchierbar: http://recherche.newsaktuell.de
      Avatar
      schrieb am 15.12.00 12:40:56
      Beitrag Nr. 31 ()
      In Xetra liegen seit einer halben Stunde wieder 2000-Order auf dem Tisch, ohne dass sich der Kurs bisher groß bewegt hat.

      Schon am 7.12. wurden still und heimlich 6000-Order platziert.

      Es ist also irgendwas im Busch.

      Pecuchet
      Avatar
      schrieb am 15.12.00 15:44:35
      Beitrag Nr. 32 ()
      noch ein Nachtrag zur Beobachtung von heute Mittag:

      In Xetra schwacher Umsatz, aber wenn, dann stets mit großen Stückzahlen. Und die Käufe gehen praktisch ohne Kursschwankung über den Tisch:
      13:07 1.400 à 9,35
      12:18 1.000 à 9,37
      12:08 1.000 à 9,24
      12:04 1.000 à 9,20

      jetzt stehen sich seit 2 1/2 Std. je 2000 Stk. bei 9,22 / 9,35 gegenüber.

      Das sind ja keine Kleinanleger.

      Alles geschieht auf sehr leisen Sohlen.
      P.
      Avatar
      schrieb am 05.02.01 16:41:34
      Beitrag Nr. 33 ()
      MSH AG wechselt vom Neuen an den Geregelten Markt

      Frankfurt am Main (ots) - Die MSH International Service AG hat die
      Beendigung des Handels am Neuen Markt und die Aufnahme der Notierung
      am Geregelten Markt auf Grundlage der dafür bereits bestehenden
      Zulassung bei der Deutschen Börse beantragt. Der Segment-Wechsel ist
      für den 15. Februar 2001 vorgesehen.

      Im Rahmen der Übernahme der Aktienmehrheit durch die Systematics
      AG werden bereits seit Ende des vergangenen Jahres etwa 97,5 Prozent
      aller MSH-Aktien unmittelbar oder mittelbar durch die Systematics AG
      kontrolliert. Lediglich die verbleibenden etwa 2,5 Prozent der
      MSH-Aktien wurden bislang weiter am Neuen Markt gehandelt. Damit
      entspricht die Anzahl der Aktien im Streubesitz (free float) nicht
      mehr dem Regelwerk des Neuen Marktes. Voraussetzung für eine
      Notierung am Neuen Markt ist, dass sich mindestens 25 Prozent der
      gesamten Aktien eines Unternehmens im Streubesitz befinden. Für den
      Handel am Geregelten Markt sind die Aktien der MSH AG bereits seit
      dem Börsengang am 8. September 1999 zugelassen.


      ots Originaltext: MSH AG
      Im Internet recherchierbar: http://recherche.newsaktuell.de

      Für nähere Informationen zur SYSTEMATICS AG und
      MSH AG:

      Thomas Wedrich
      PR Manager
      Tel.: +49 (0)40/6960-2577
      Fax: +49 (0)40/6960-3577
      e-mail: Thomas.Wedrich@Systematics.de

      Christian Hillermann
      Head of Investor Relations
      Tel.: +49 (0)40/6960-2005
      Fax: +49 (0)40/6960-3005
      e-mail: Investor.Relations@Systematics.de

      Barmbeker Straße 2
      D-22303 Hamburg www.systematics.de
      Avatar
      schrieb am 13.03.01 12:57:55
      Beitrag Nr. 34 ()
      Hallo Noch-MSH-ler!
      Da es sehr ruhig um MSH geworden ist und die 9 Monatszahlen schon lange überfällig sind und auch Systematics seine Aktionäre im unklaren lässt, habe ich heute mal eine Mail geschickt und werde Die Antwort hier reinstellen.
      Da ich sowohl Systematics- als auch Noch-MSH-Aktionär bin habe ich folgende Fragen:
      1.Warum werden die MSH-Aktionäre über ihr Unternehmen so im Ungewissen gelassen und warum werden keine 9-Monatszahlen mehr gemeldet (letzte 6 Monats-Zahlen sind vom 9.11.00 und das 3.Quartal ist im Dezember abgelaufen und somit ist die Meldefrist von 2 Monaten schon lange überschritten )?
      2.Wie lange müssen die MSH-Aktionäre noch auf ein faires Übernahmeangebot seitens Systematics warten?
      3.Was ist an den Gerüchten dran das Systematics selber übernommen wird?
      4.Wird die Integration der MSH, wie von Herrn Fischer versprochen, bis zum 1.Quartal 2001 abgeschlossen sein oder wird durch eine weitere Verzögerungstaktik versucht, die verbliebenen Aktionäre mürbe zu machen ( die derzeitige Börsensituation zeigt doch ganz deutlich das Unternehmen die schwarze Zahlen schreiben stärker in den Fokus der Anleger rücken )
      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 20.03.01 13:35:58
      Beitrag Nr. 35 ()
      @kamischke

      hast du schon was gehört ? Irgendwie finde ich es auch komisch, wenn Sie nicht anworten hat es aber wohl nix mit schlechten Zahlen zu tun, sondern vielleicht, dass sie nicht wissen, was sie sagen duerfen, falls sie Insider sind und die Transaktion bei msh oder systematics kurz bevor steht..... ???? ich denke, daß der Ertragswert , der durch die Wirtschaftspruefer festgestellt wird oder wurde irgendwo so um 20 Euro liegen muesste, ansonsten diskreditiert sich ja auch die Emissionsbank (DB ?) mit der IPO Bewertung, die ja nicht so lange her war und MSH seitdem gut performt hat. Und bei 2 % rest ist es doch auch eh fast wurscht wieviel man zahlt, vorausgesetzt Systematics hat das Geld
      Avatar
      schrieb am 20.03.01 14:06:36
      Beitrag Nr. 36 ()
      @banker21
      Leider habe ich bis heute noch keine Antwort erhalten,weder von Systematics noch von MSH selber.
      Wie schon im letzten Sommer angekündigt braucht man als MSH-Aktionär einen langen Atem.
      Dennoch bin ich zuversichtlich das es zu einem fairen Übernahmeangebot kommen wird,da die Mehrheit der Analysten jetzt wieder auf die Gewinne schaut und da sieht es ja bei MSH besser aus als bei Systematics.
      In einem Telefonat mit Systematics wurde ich auf das niedrigmargige Geschäft von MSH hingewiesen,worauf ich schmunzelnd erwiderte, das mir ein niedrigmargiges Geschäft mit Gewinn lieber sei, als ein Unternehmen das stark auf eigene Aktien aquiriert und kaum Gewinn macht.
      Wohin zuviele Aquisitionen führen können haben wir ja bekanntlich schon gesehen (siehe Heyde,Teamwork etc.).
      Was mich nur am meisten ärgert ist, das ich keine Infos mehr über MSH bekomme und auch keine Quartalszahlen mehr veröffentlicht werden.
      Laut Telefonat werden die Zahlen mit Systematics zusammen veröffentlicht.
      Angesprochen auf den von Herrn Fischer publizierten Eingliederungstermin I.Quartal 2001 wurde mir gesagt,das man jetzt erst einmal den Jahresabschluss machen werde und dann erst darüber entschieden wird.
      Wir werden also noch weiter Geduld haben müssen.
      Ich bleibe aber weiter am Ball - versprochen.
      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 21.03.01 10:31:37
      Beitrag Nr. 37 ()
      na dann gehe ich mal tauchen um das mit dem langen Atem zu üben. Vielen Dank jedenfalls, warten wir halt mal ab.
      Avatar
      schrieb am 03.04.01 00:41:05
      Beitrag Nr. 38 ()
      Es ist wirklich seltsam still geworden um MSH, aber das hat ja wohl damit zu tun, dass Systematics selbst verkauft wurde. Jetzt, wo der Deal gelaufen ist, hören wir vielleicht auch wieder Neues von MSH.

      Ich bin überzeugt, dass der Laden nach wie vor gut gelaufen ist und das Abfindungsangebot an die restlichen Aktionäre bald mal kommt und gut aussieht!

      Jetzt kommt es auf ein paar Wochen auch nicht mehr an.

      P.
      Avatar
      schrieb am 03.05.01 16:31:26
      Beitrag Nr. 39 ()
      Mit meinen 900 Aktien der MSH warte ich noch auf ein Barangebot. Wer kann zum derzeitigen Stand etwas sagen.
      Der Kurs von MSH wird nach meinen Feststellungen systematisch nach unten gedrückt. Wer verkaufen will, muß neue Tiefstkurse akzeptieren. Sollen die verbliebenen Altaktionäre damit weichgekocht werden?
      Was kann im schlimmsten Fall passieren, wenn ich die Aktien behalte? Müssen diese mit einem Barangebot abgefunden werden, falls MSH mit Systematics oder EDS verschmolzen werden soll?
      D.H.
      Avatar
      schrieb am 04.05.01 22:20:33
      Beitrag Nr. 40 ()
      Der Spiegel, Ausgabe 18/2001 von dieser Woche.
      Heimliche Profiteure
      Wer Aktien von übernommenen Unternehmen kauft, kann möglicherweise ein Schnäppchen machen. So ist die Hoechst AG nach der Fusion mit der französischen Rhone-Poulenc zu Aventis zwar dramatisch eingebroche, doch jetzt steigt der Kurs an. Denn dem Mehrheitsaktionär sind die nicht getauschten Aktien lästig, schließlich muß er für die längst integrierte Gesellschaft eigene Bilanzen und Geschäftsberichte erstellen sowie Hauptversammlungen abhalten - was die Mutterfirma Millionen kostet. Aktionäre spekulieren nun auf ein zweites, höheres Angebot. Oder auf ein Bewertungsgutachten von Wirtschaftsprüfern - das in aller Regel auch über dem derzeitigen Börsenkurs liegt. Ohne eine derartige Expertise kann Aventis die Aktionäre nicht zwangsabfinden. Die Kurse anderer übernommener Firmen zeigen ähnliche Muster. So legte der Kurs der BHF-Bank, die nun der niederländischen ING gehört, in den vergangenen Monaten deutlich zu. Auch die Papiere der alten, von Vodafone gekauften Mannesmann AG und des Porzellanherstellers Rosenthal,der nun zu 85 Prozent der irischen Waterford-Wedgwood gehört, steigen langsam an.

      Die abgebildeten Kursverläufe der angesprochenen Aktien zeigen einen Kursanstieg um ca. 50%. Warum die Aktien von MSH verschleudern. Von einem vergleichbaren Kursanstieg in den nächsten Monaten darf ausgegangen werden.
      Avatar
      schrieb am 06.05.01 12:22:10
      Beitrag Nr. 41 ()
      Eine mögliche Barabfindung könnte auch ein Thema auf der bevorstehenden Hauptversammlung sein. Welche Themen wären sonst noch von außerordentlichem Interesse ?
      Avatar
      schrieb am 06.05.01 15:00:58
      Beitrag Nr. 42 ()
      Wie wurde MSH am Freitag, den 4. 5. 2001 gehandelt?
      In Düsseldorf wurden um 13.39 Uhr 50 Stück zu 7,80 Euro angeboten und für 7,80 Euro nachgefragt. Diese Orderabwicklung drückte den Kurs vom Vortage von 8,20 Euro auf 7,80 Euro.
      In Frankfurt kam es hierauf um 16.30 Uhr zu einem Verkauf von 1.363 Stück zu 7,80 Euro.

      Angeboten werden derzeit in Frankfurt und Bremen 7,60 Euro.
      Es bedarf nunmehr nur noch eines Verkäufers zu 7,60 Euro und der Kurs fällt auf 7,60 Euro.
      Die Initiatoren brauchen nunmehr nur noch zu warten, ob ein weiterer "Zittriger" zu diesem Preis entnervt verkauft.
      Deutlich wird, daß der Kurs von MSH mit einfachen Mitteln nach unten geschleust werden kann. Gibt es fundamentale Gründe, die den Wert des Unternehmens täglich fallen lassen sollten? Mir liegen keine Erkenntnisse vor.

      Es ist unschwer zu erraten, wer bei fallenden Kursen möglichst viele Aktien einzusammeln möchte.

      Am 28. 5. 2001 soll sich Systematics auf der HV auch zu den Zahlen von MSH äußern.
      Avatar
      schrieb am 16.05.01 20:51:32
      Beitrag Nr. 43 ()
      Aus dem Jahresabschluss von Systematics S.45

      Die Systematics AG hat mit Wirkung zum 1.April 2000 die Mehrheit der Anteile an der MSH AG erworben.
      Die MSH AG fungiert als Holding der MSH,die als"Value Added Reseller"(VAR)Dienstleistungen bei der Umsetzung von IT-Konzepten und deren Anwendungen anbietet.
      Alle mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen der MSH AG sind unter Punkt 9.Zusätzliche Angaben Anteilsbesitz aufgeführt.
      Der Erwerb vollzog sich in mehreren Schritten.
      In einem ersten Schritt wurden 71,29 Prozent für einen Kaufpreis von 132.936 Tsd.Euro mit Wirkung zum 1.April 2000 erworben.
      (Anmerkung:Kurs MSH am 30.03.00 22,00€)

      Im zweiten Schritt sind 8 Prozent an der MSH AG für 820.000 Aktien der Systematics AG mit Wirkung zum 1.Juni 2000 erworben worden.
      (Anmerkung:Kurs MSH 01.06.00 21,60€,Kurs Systematics 01.06.00 61,00€=> für 1 Mio.Aktien im Wert von 21,6 Mio.€ wurden dem Vorstand von MSH 820.000 Aktien von Systematics im Wert von 50,02 Mio.€ übertragen.Jetzt wird auch klar warum der Vorstand den Kleinaktionären geraten hat das Übernahmeangebot anzunehmen.Er wurde durch Systematic durch Zahlung des fast 2,5-fachen Preises dazu "gezwungen" oder soll ich besser sagen "gekauft" und die Kleinaktionäre damit "verraten". )

      Der Erwerb der dritten Tranche erfolgte durch Hingabe von 922.548 Systematics Aktien für 18,45 Prozent mit Wirkung zum 3.August 2000.
      (Anmerkung:Kurs MSH 03.08.00 16,20€,Kurs Systematics 03.08.00 44,65€.Den Kleinaktionären bietet man nur 2 Monate später für 2,5 gehaltene MSH-Aktien im Austausch 1 Aktie von Systematics an und spricht von einem "fairen Übernahmepreis".)

      Die Anschaffungskosten betrugen insgesamt 226.279 Tsd.Euro.
      (Anmerkung: Das entspricht einem durchschnittlichen Übernahmekurs von 18,52€)
      Die Abschreibung auf den Firmenwert erfolgt über 10 Jahre.
      Im Jahr der Anschaffung erfolgte die Firmenwertabschreibung bezogen auf die einzelnen Tranchen pro rata temporis.
      Da es sich bei diesem Erwerb um eine wesentliche Beteiligung handelt,sind als Anlage diesem Anhang die Bilanz,Gewinn-und-Verlust-Rechnung und die Cashflow-echnung der MSH International AG per 31.Dezember 1999 und 2000 beigefügt.

      Aus dem Jahresabschluss von Systematics S.80

      Gewinn-und-Verlust-Rechnung der MSH AG für 9 Monate zum 31.Dezember 2000

      31.12.2000
      Tsd.Euro
      Umsatzerlöse________________________ 265.240
      Umsatzkosten_______________________ -223.348
      Bruttoergebnis vom Umsatz____________ 41.892
      Allgemeine Verwaltungskosten____________ -9.049
      Vertriebskosten_______________________ -19.297
      Sonstige betriebliche Erträge abzgl.
      sonst.betrieblicher Aufwendungen___________ -431
      Abschreibungen Geschäftswert_____________ -261
      Betriebsergebnis_____________________ 12.855
      Factoringkosten__________________________ -94
      Zinsaufwendungen_______________________ -367
      Zinserträge____________________________ 1.551
      Jahresüberschuss vor Steuern_________ 13.946
      Steuern vom Einkommen und
      vom Ertrag____________________________ -6.014
      Jahresüberschuss_____________________ 7.932



      Der Jahresüberschuss konnte damit im Vergleich zum 9 Monatsergebnis am 31.12.1999 um 504 Tsd.€ gesteigert werden.
      Der Gewinn pro Aktie nach 9 Monaten liegt damit bei 0,635 €.
      In diesem Sinne nur weiter so.
      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 20.06.01 23:26:36
      Beitrag Nr. 44 ()
      Seit einigen Tagen steigt der Kurs von MSH kontinuierlich an, nachdem er Wochen zuvor gezielt gedrückt wurde. Wer kauft derzeit so "systematics" auf?
      Avatar
      schrieb am 21.06.01 09:26:50
      Beitrag Nr. 45 ()
      Ist doch klar, oder ?
      Wenn ich Systematics waere und für die MSH immer noch das ganze Rechnungswesen, eine HV etc. machen muesste (ueberlegt mal die Kosten), dann wuerde ich auch sehen, dass
      ich mir vor einem Barabfindungsangebot soviele guenstige MSH Aktien kaufe wie moeglich. Zuerst runterpushen, um stops abzugreifen und dann in der Aufwaertsbewegung nochmal ......
      Mannesmann verdoppelte sich kuerzlich (!) , da Vodafone das alte Problem endlich geloest haben will.....
      Avatar
      schrieb am 21.06.01 16:45:01
      Beitrag Nr. 46 ()
      Ich sehe MSH als klassischen Abfindungskandidaten. Die MSH-HV ist am 31.08.2001, sodass damit zu rechnen ist, dass eine Veröffentlichung der Tagesordnungspunkte zur Beschlußfassung im Juli erfolgen muß. Bis dahin steigt der Kurs bestimmt noch um ein paar €. Ich schätze so auf 12 - 13€.
      Avatar
      schrieb am 09.08.01 20:36:52
      Beitrag Nr. 47 ()
      @alle
      Halte gerade meine Einladung zur HV für Freitag,den 31.08.2001 im Park Hyatt Hotel in Hamburg in den Händen.

      Tagesordnung zur Hauptversammlung

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses per 31.03.2001 sowie des Lageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2000/2001 mit dem Bericht des Aufsichtsrates

      2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,den Bilanzgewinn in Höhe von DM 22.412.427,05 auf neue Rechnung vorzutragen.

      3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2000/2001

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

      4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2000/2001

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

      5. Umstellung des Geschäftsjahres

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,zu beschliessen:
      Das abweichende Wirtschaftsjahr wird mit sofortiger Wirkung auf das Kalenderjahr umgestellt.
      Der Wortlaut des § 3 der Satzung wird daher wie folgt geändert:"Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr."

      6. Wahl des Abschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.04.2001 bis 31.12.2001

      Der Aufsichtsrat schlägt vor,die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,Frankfurt,zum Abschlussprüfer für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.04.2001 bis 31.12.2001 zu wählen.


      Ciao Kamischke

      PS:Bilanzgewinn in Höhe von DM 22.412.427,05 entspricht einem Gewinn von rund 0,92 € pro Aktie
      Avatar
      schrieb am 20.08.01 13:44:14
      Beitrag Nr. 48 ()
      Ich habe die Einladung zur HV auch erhalten, denn ich besitze meine MSH-Aktien auch noch.

      Dass der bilanzgewinn 100%ig auf die neue Rechung vorgetragen werden soll und, anders als in denJahren zuvor, überhaupt keine Dividenden bezahlt werden sollen, betrachte ich als miese Tour den verbliebenen Aktionären gegenüber. Jeder muss sich da ja fragen: Wenn keine Dividenden bezahlt werden, wozu behalte ich das Papier noch bei diesem Kurs?

      Da werden wahrscheinlich wieder einige weich und geben ihre Anteile zum Schleuderpreis anSystematics ab.

      Und was den Verkauf von MSH an Systematics angeht, so zeigt sich jetzt, dass diese die MSH wirklich nur als Milchkuh benutzt, die man bedenkenlos melken kann, um den schlechten Geschäftsgang im angestammten Bereich auszugleichen.

      Eigentlich müsste jemand bei der HV dieses Problem ansprechen und auch die Frage nach der Abfindung zum Thema machen. Ist jemand, der diesen Thread liest, in HH am 31. dabei?

      Auf alle Fälle gilt: Abwarten bis zum 31.8.!

      P.
      Avatar
      schrieb am 23.08.01 17:58:23
      Beitrag Nr. 49 ()
      Forderungen der SdK zum Übernahmerecht

      Am 11.07.2001 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes gebilligt, mit dem Firmenübernahmen geregelt werden sollen (Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen).
      Leider handelt es sich bei diesem Entwurf nicht um die Umsetzung einer einheitlichen europäischen Vorgabe, sondern um einen nationalen Alleingang, der aber möglich wurde, weil das europäische Parlament am 04.07.2001 die sogenannte Übernahmerichtlinie - nicht zuletzt aufgrund der deutschen Initiative - ablehnte.
      Hierdurch hat man sich zunächst der großen Chance beraubt, in Zeiten zunehmender Globalisierung einen einheitlichen Rechtsrahmen für Firmenübernahmen zumindest in Europa zu schaffen.
      An der Notwendigkeit eines Übernahmegesetzes besteht kein Zweifel, dies gilt vor allem für Pflichtangebote. Der Aktionär, der sich an einer Gesellschaft beteiligt hat, die bisher nicht von einem Großaktionär beherrscht wurde, muss die Möglichkeit haben, sich von seiner Aktie zu einem „fairen“ Preis zu trennen, wenn ein solcher nunmehr vorhanden ist. Eine von einem Großaktionär beherrschte Gesellschaft ist nicht mehr dieselbe wie die, die sie vorher war.
      Die Vergangenheit hat zudem gezeigt, dass eine freiwillige Regelung auch in diesem Bereich versagt hat. Selbst von den M-DAX-Unternehmen haben nur 86 Gesellschaften den Kodex anerkannt. Ein hinreichender Schutz der freien Aktionäre kann daher nur durch ein Gesetz begründet werden. Dieses hätte allerdings schon längst verabschiedet werden müssen. Die lange Diskussion führt scheinbar augenblicklich dazu, dass einige Gesellschaften im Vorfeld der neuen Regelung noch versuchen, diese zu umgehen, in dem sie vor Inkrafttreten des Gesetzes die entsprechenden Schwellenwerte überschreiten.
      Daher wird ein Übernahmegesetz durch die SdK ausdrücklich begrüßt. Nicht einverstanden ist die SdK allerdings mit allen Vorschlägen des Entwurfes. Diese Punkte haben sich im Laufe der Beratungen des Übernahmegesetzes reduziert, weil man schon auf verschiedene Forderungen der SdK im Entwurf eingegangen ist. Geändert werden sollten u.a. noch
      folgende Punkte:

      1.) Erwerb der Kontrolle bei Überschreiten von 30%
      Eine Kontrolle über die Gesellschaft, ab der ein Pflichtangebot zu machen ist, wird im Entwurf dann angenommen, wenn eine Person oder ein Unternehmen unmittelbar oder mittelbar mehr als 30% der Aktien hält.
      In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass für den faktischen Kontrollerwerb bei knapp der Hälfte der Dax- Unternehmen wegen der geringen Hauptversammlungspräsenzen bereits eine deutliche niedrigere Schwelle ausreicht. So betrug z.B. auf der Adidas-HV die Präsenz nur 30%. Auf der HV hätten daher bereits ca. 15% ausgereicht, um die Gesellschaft zu kontrollieren.
      Die SdK fordert daher: Die 30%-Schwelle kann nur eine pauschale Mindestgrenze sein. Relevant ist, ob eine tatsächliche Kontrolle vorliegt. Als Maßstab hierzu sollten die Präsenzen der letzten drei Hauptversammlungen angewendet werden. Daneben sollten weitere Schwellenwerte eingeführt werden, bei deren Überschreitung erneut ein Pflichtangebot zu machen ist. Die maßgeblichen Schwellen sind hier 75% (Möglichkeit Kapitalmaßnahmen durchzuführen) und 95% (Möglichkeit der Eingliederung bzw. zukünftig des Squeeze-out).
      Das Überschreiten dieser Schwellen führt jeweils zu einer wesentlichen Neubewertung der Gesellschaft, so dass der freie Aktionär die Möglichkeit erhalten muss, sich von seiner Aktie „fair“ zu trennen.

      2.) Vorratsbeschlüsse
      Daneben sieht der Entwurf vor, dass sich der Vorstand mit 75% der Stimmen einen sogenannten Vorratsbeschluss genehmigen kann, um den Erfolg von Übernahmen zu verhindern. Die einzelnen Maßnahmen sind in der Ermächtigung zu bestimmen und bedürfen zu ihrer Umsetzung der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorratsbeschluss gilt für höchstens 18 Monate
      Unabhängig von der Frage, inwieweit man bereits im Vorfeld eines Übernahmeangebots die einzelnen Maßnahmen tatsächlich schon genau bestimmen kann, ist die gesamte Vorgehensweise verfehlt und läuft auf eine Bevormundung der Aktionäre durch Vorstand und Aufsichtsrat hinaus.
      Letztlich muss der Aktionär als Miteigentümer in der konkreten Situation entscheiden, ob er das Angebot annimmt oder nicht. Ist die Mehrheit der Auffassung, dass das Angebot unzureichend oder nachteilig für die Gesellschaft ist, so wird das Übernahmeangebot nicht von Erfolg gekrönt sein. Der Vorstand hingegen muss nicht unbedingt von diesen Gründen geleitet sein. Er kann ganz andere Interessen verfolgen, als die Mehrheit der Aktionäre (principle-agent-problem). Sollte man der Auffassung sein, dass die Arbeitnehmer schutzwürdiger sind, als die Aktionäre, so sollte man sich wenigstens offen dazu bekennen.
      Die SdK fordert daher, dass die Möglichkeit, gestrichen werden soll, sich Beschlüsse auf Vorrat genehmigen zu lassen.

      3.) Squeeze-out
      Weiterhin soll das Aktiengesetz geändert und die Möglichkeit des sogenannten Squeeze-out geschaffen werden. Dies soll dann möglich sein, wenn sich 95% der Aktien in einer Hand befinden. Die Aktionäre sollen eine angemessene Barabfindung erhalten.
      Grundsätzlich ist gegen ein Suqeeze-out als solches nichts zu sagen, da es in einigen Fällen in der Tat einen unverhältnismäßig hohen Aufwand mit sich bringt, einzelne wenige Aktionäre zu „betreuen“. Im übrigen ist es bereits jetzt über die Eingliederung möglich, Aktionäre aus einer Gesellschaft herauszudrängen, wenn eine Hauptgesellschaft 95% der Gesellschaft hält.
      Die konkreten Regelungen sind jedoch unter dem Aspekt des Schutzes der freien Aktionäre unzureichend.
      a) Die Quote von 95% ist zu niedrig, was sich bereits daraus ergibt, dass an der Innehabung von 5% der Aktien erhebliche Rechte und auch Pflichten geknüpft sind. So können Aktionäre, die zusammen 5% der Aktien halten, eine Sonderprüfung beantragen. Darüber hinaus ist das Erreichen einer Schwelle von 5% nach dem Wertpapierhandelsgesetz meldepflichtig.
      Die SdK fordert daher, dass die Schwelle auf 98% angehoben wird. Dies soll auch für die Eingliederung gelten.
      b) Darüber hinaus ist das Verfahren zur Bestimmung der Barabfindung noch nicht ausgereift. Bisher ist vorgesehen, dass die Höhe des Barabfindungsangebots durch den Hauptaktionär festgelegt wird. Dieser hat zwar einen schriftlichen Bericht zu verfassen, der von einem oder mehreren Prüfern zu bestätigen ist, doch obliegt die Auswahl des Prüfers dem Hauptaktionär. Da die Praxis leider zeigt, dass vom Großaktionär ausgewählte Prüfer dazu neigen, dessen Meinungen zu akzeptieren, lädt diese Vorschrift zum Missbrauch ein. Hieran ändert sich auch dadurch nichts, dass diese Bewertung im Wege des sogenannten Spruchstellenverfahrens überprüft werden kann, da diese Verfahren sehr lange dauern und damit keinen ausreichenden Rechtsschutz bieten.
      Die SdK fordert daher, dass der Bericht des Hauptaktionärs durch einen vom nach § 306 AktG zuständigen Gericht bestellten unabhängigen Prüfer geprüft wird.
      c) Weiterhin ist vorgesehen, dass für den Fall, dass jemand auf Grund eines innerhalb von 6 Monaten vor der Beschlussfassung über den Squeeze-Out abgegebenen Übernahmeangebots Hauptaktionär geworden ist, das von 90% der Aktionäre, an die es gerichtet war, angenommen worden ist, die Höhe des Abfindungsangebotes als angemessene Barabfindung anzusehen ist. Eine Überprüfung ist selbst im Spruchstellenverfahren wohl nicht möglich.
      Dieses Verfahren würde dazu führen, dass derjenige, der bspw. auf Grund einer guten Analyse des Unternehmens festgestellt hat, dass der im Rahmen des Abfindungsangebots genannte Preis viel zu niedrig ist, was 90% der Aktionäre verschlossen geblieben ist, gegen seinen Willen aus der Gesellschaft zu einem Kurs herausgedrängt hat, der nicht dem Wert seines Eigentums entspricht. Hiergegen könnte er sich nicht einmal zu Wehr setzen. Dieses Vorgehen erscheint der SdK verfassungswidrig zu sein.
      Die SdK fordert daher, auf diese Regelung zu verzichten.

      4.) Haftung für die Angebotsunterlage
      Für Fehler innerhalb der Angebotsunterlage will man auf die künftigen Vorschriften zur Prospekthaftung zurückgreifen, d.h. es sind nur sehr kurze Verjährungsfristen (1 Jahr ab Kenntnis, spätestens in drei Jahren) vorgesehen.
      Wie sich bereits im Bereich der Prospekthaftung gezeigt hat, sind diese Fristen zu kurz bemessen, da der Aufwand zur Überprüfung der Fehlerhaftigkeit immens ist.
      Die SdK fordert daher eine Verlängerung der Frist auf 3 Jahre ab Kenntnis der Fehlerhaftigkeit und auf 5 Jahre absolut.

      Frankfurt am Main, 6. August 2001

      Quelle:http://sdk.softbox.de/aktuell.php?id=126

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 03.09.01 00:00:13
      Beitrag Nr. 50 ()
      Hauptversammlung der MSH AG


      Wer von den verbliebenen Aktionären war auf der HV und kann etwas darüber berichten?
      Wurde auf der HV über ein neues Kaufangebot für die restlichen Aktien gesprochen?

      Vielen Dank im voraus.
      Avatar
      schrieb am 05.09.01 10:16:46
      Beitrag Nr. 51 ()
      MSH-Aktionäre,
      wer war auf der HV und kann darüber berichten.
      Es ist so still im Board.
      Besteht keine Lust mehr zum Austausch von Informationen?
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 16:42:01
      Beitrag Nr. 52 ()
      An alle verbliebenen MSH-Aktionäre!

      Mein Vater, der noch etliche Tausend MSH-Aktien hält, hat, wie er sich auszudrücken pflegte, die "Tarnveranstaltung" der HV am 31.08.2001 wahrgenommen und unmissverständlich darauf hingewiesen, dass er seine gesetzlich verbrieften Rechte als Kleinaktionär mit allen Mitteln durchsetzen würde.
      Nach einem Beschluss des BUNDESGERICHTSHOFS ist für die Berechnung von Ausgleich oder Abfindung gemäß AZ: II ZB 15/00 der durchschnittliche Kurs von drei Monaten vor dem STICHTAG (01.04.2000) entscheidend - zum Glück für die hartgesottenen Kleinaktionäre, die sich NICHT einschüchtern ließen. Der durchschnittliche Kurs der MSH vom 02.01.00 bis zum Tag der Übernahme am 01.04.00 lag bei mindestens 27,50 Euro!
      Mein Vater hat mir versichert, dass er ein Wertgutachten, das zweifelsohne weitaus höher als der derzeitige Kurs von 8,90 Euro liegen würde, auf keinen Fall akzeptiert und sich nur mit dem genannten Durchschnittskurs von mindestens 27,50 Euro zufrieden gibt. Ein Freefloat von 2,4% ergibt bei 12,5 Mio. Aktien rund 300.000 Stücke, die lt. Ausführungen des Vorstandes im Jahre 2002 in bar abgefunden werden sollen.
      Zwar hat man seitens Systematics bzw. EDS bisher alles getan, um MSH vergessen zu machen und den Kurs systematisch nach unten gepflegt, aber wenn die wenigen noch verbliebenen Kleinaktionäre hart bleiben und ein zu niedriges WILLKÜRANGEBOT ablehnen, wird Systematics gezwungen sein, dem Kleinanleger den oben genannten Durchschnittskurs zu zahlen. Pech für Systematics, dessen damaliger Vorstandsvorsitzender Detlef Fischer in seinem überzogenen Kaufrausch ausgerechnet dann eine Übernahme getätigt hat, als die Kurse auf ihrem Gipfel angelangt waren.

      Gruß
      KP
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 18:25:47
      Beitrag Nr. 53 ()
      Ich find das klasse von deinem Daddy und meine 2000 MSH
      Aktien hast du auch - mein Wort drauf, dass ich mich nicht bilig abspeissen lasse
      Avatar
      schrieb am 10.09.01 09:25:57
      Beitrag Nr. 54 ()
      Der Durchschittskurs für den Zeitraum 1.1.00 bis 1.4.00 ist uebrigens 26,07 gewesen.Warum soll erst in 2002 abgefunden werden ? Auf jeden Fall duerften die Kosten fuer die HV und Geschaeftsbericht auf Dauer so hoch sein, daß es keinen Sinn macht, die restlichen freien Aktionäre nicht abzufinden.
      Avatar
      schrieb am 10.09.01 19:49:40
      Beitrag Nr. 55 ()
      @banker21

      Danke für Dein Interesse!

      Mein Vater hat lediglich die Wochenkurse aus der BO zu Grunde gelegt. Daher die Differenz von 27,50 zu 26,07 Euro.

      Trotzdem: Entweder werden die letzten Aktionäre ordentlich nach Recht und Gesetz abgefunden oder der Vorstand darf meinen Papa jedes Jahr auf der HV begrüssen (und das wird kein Zuckerschlecken für Fischer & Co)!

      Gruß
      KP
      Avatar
      schrieb am 11.09.01 09:57:21
      Beitrag Nr. 56 ()
      @KP

      Vielleicht sollte ich mir auch mal frei nehmen, dann waeren wir schon zwei.....und vielleicht hat da ja auch noch die SdK Interesse ??!!!
      Avatar
      schrieb am 03.01.02 22:04:31
      Beitrag Nr. 57 ()
      Hallo Noch-MSH-ler!
      Nachdem es einige Zeit sehr ruhig um MSH gewesen ist und auch ich mich aufgrund mangelnder Nachrichtenlage seitens MSH,Systematics oder von mir auch jetzt EDS zurückgehalten habe,scheint jetzt so langsam unsere Stunde zu kommen auf die wir MSH-Aktionäre so lange gewartet haben.

      Die Übernahme der restlichen MSH-Aktien zu einem für uns hoffentlich fairen Preis

      Diejenigen von Euch, die auf der HV in Hamburg waren, konnten ja schon mal einen Vorgeschmack davon bekommen in welche Richtung sich der für unsere Verhältnisse "angemessene Preis" bewegen sollte.

      Erinnert sei hier nur an die Ausführungen der beiden Aktionäre auf der HV,die die gleichen Übernahmepreise für alle Aktionäre von MSH forderten,welche auch den Vorständen eingeräumt wurden.
      Diese hatten nämlich ihre Aktien fast 1:1 in Systematics-Aktien getauscht,während den Kleinaktionären ein Übernahmeangebot von 2,5 MSH-Aktien für 1 Systematics-Aktie gemacht wurde.
      (Anmerkung:Kurs MSH 01.06.00 21,60€,Kurs Systematics 01.06.00 61,00€=> für 1 Mio.Aktien im Wert von 21,6 Mio.€ wurden dem Vorstand von MSH 820.000 Aktien von Systematics im Wert von 50,02 Mio.€ übertragen.Jetzt wird auch klar warum der Vorstand den Kleinaktionären geraten hat das Übernahmeangebot anzunehmen.Er wurde durch Systematic durch Zahlung des fast 2,5-fachen Preises dazu "gezwungen" oder soll ich besser sagen "gekauft" und die Kleinaktionäre damit "verraten". )

      Ich würde mir für die nächste HV wünschen,das noch mehr Aktionäre ihre gesetzlich verbrieften Rechte wahrnehmen würden und dies auch in Ihrem Abstimmungsverhalten zum Ausdruck bringen.
      Wer nicht selbst zur HV anwesend sein kann,sollte sich zumindest vertreten lassen und seine Stimmrechte an die SdK (Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre =>http://www.sdk.org/) oder eine Person seines Vertrauens übertragen.
      Dazu aber zum gegebenen Zeitpunkt mehr.

      Bin im Handelsblatt auf einen interessanten Artikel gestossen,den ich Euch nicht vorenthalten möchte.

      Quelle:http://www.handelsblatt.com/hbiwwwangebot/fn/relhbi/sfn/buil…

      Erste Kleinanleger fliegen raus


      JENS KOENEN


      Großaktionäre, die mindestens 95 Prozent einer Firma besitzen, dürfen künftig die übrigen Anteilseigner vor die Tür setzen. Experten erwarten, dass vor allem internationale Konzerne die Regelung rasch nutzen werden.


      HANDELSBLATT, 3.1.2002
      FRANKFURT. Seit drei Tagen ist die so genannte „Squeeze-out-Regel“, mit der Mehrheitsaktionäre Kleinanleger zwangsabfinden können, in Kraft, und schon gibt es den ersten Fall: Das Medienunternehmen Brainpool, das zu 96 % im Besitz der Viva Media AG ist, hat kurz vor Jahresende angekündigt, die freien Aktionäre abfinden zu wollen. Experten erwarten schnell weitere Zwangsmaßnahmen. „Ich rechne damit, dass einige Firmen ab Mitte Januar zu der erforderlichen Hauptversammlung einladen werden. Ab Anfang März können dann die ersten Zwangsabfindungen vollzogen werden“, erklärt Hans-Ulrich Wilsing, Partner der Anwaltskanzlei Linklaters Oppenhoff & Rädler.

      Zu den ersten Kandidaten, die von dem neuen Gesetz Gebrauch machen werden, gehört voraussichtlich die Systematics AG, mehrheitlich im Besitz des US-IT-Dienstleisters EDS. Auch die irische Waterford-Wedgwood-Gruppe will den deutschen Porzellan-Hersteller Rosenthal komplett übernehmen. Ganz ähnlich sieht es beim Kugellager-Spezialisten FAG Kugelfischer aus, der seit einigen Wochen zum Familienunternehmen INA gehört.

      Die „Squeeze-out-Regel“ („Ausquetschen“) ist Teil des Übernahmegesetzes, das den Bundesrat im November vergangenen Jahres passiert hat. Es sieht vor, dass Gesellschafter, die mindestens 95 % der Anteile eines Unternehmens besitzen, die restlichen Kleinaktionäre per Zwangsabfindung aus dem Unternehmen drängen können.

      Ob Linklaters Oppenhoff & Rädler, Baker & McKenzie oder Clifford Chance Pünder – nahezu alle großen Wirtschaftskanzleien bereiten bereits für mehrere Mandanten Squeeze- out-Maßnahmen vor. „Vor allem internationale Konzerne mit einer Mehrheit an einer deutschen AG werden die neue Regel rasch nutzen“, glaubt Wilsing von Linklaters Oppenhoff & Rädler. Viele Verfahren zur Bewertung der Abfindung liefen bereits.

      Die Liste der Kandidaten ist lang. Die Deutsche Bank hat in einer Studie 42 Firmen gefunden, die zu mindestens 95 % von einem Großaktionär dominiert werden. So hat der Handelskonzern Metro mit Massa, Horten, Praktiker und Kaufhalle gleich vier noch an der Börse notierte Töchter mit marginalem Streubesitz. Daneben schmücken Namen wie Aachener und Münchener Leben (Großaktionär Generali), Schmalbach Lubeca (Allianz) oder die Deutsche ABB (ABB) die Liste.

      „Vor allem die Gesellschaften, bei denen von den freien Aktionären wenig Widerstand zu erwarten ist, werden die Vorreiter sein“, glaubt Wilsing. Dagegen würden Konzerne, deren Töchter traditionsreiche Namen tragen, abwarten. Häufig würden langjährige Aktionäre wie etwa Pensionäre rasche Zwangsmaßnahmen erschweren.

      Für Konzerne hat ein „Squeeze-out“ diverse Vorteile. Zum einen können die Töchter besser in den Konzern integriert werden. Gleichzeitig entfällt der Aufwand für Geschäftsberichte und Aktionärstreffen. Außerdem werden Gesellschaften mit einem dominierenden Großaktionär an der Börse kaum wahrgenommen. Hinzu kommen häufig Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, die die Attraktivität der Aktie belasten. Dagegen steht freilich in vielen Fällen eine attraktive Garantiedividende.

      Aktionärsschützer wie etwa der Würzburger Wirtschaftsprofessor Ekkehard Wenger lehnen das neue Gesetz allerdings strikt ab. Er stört sich daran, dass der Mutterkonzern über die Höhe der Zwangsabfindung entscheidet. Auch Thomas Heidel, Steuerexperte der Bonner Kanzlei Meilicke Hoffmann & Partner sieht den „Eigentumsschutz des Aktionärs nicht hinreichend gesichert“. Zwar können Kleinaktionäre das Zwangsangebot gerichtlich überprüfen lassen. Doch dauern solche Verfahren häufig bis zu zehn Jahre. Das Bundesjustizministerium will deshalb die Spruchverfahren deutlich verkürzen und hat bereits eine Gesetzesvorlage vorgelegt.

      Experten erwarten rasch Nachbesserungen beim neuen Gesetz. So sieht Manuel Lorenz von der Anwaltssozietät Baker & McKenzie erhebliche Schwierigkeiten mit Blick auf Aktien-Optionen oder Wandelanleihen. „Das Gesetz hat eine Zwangsabfindung für diese Fälle nicht geregelt“, erklärt Lorenz. Dies könne gravierende Folgen haben, etwa wenn die Wandelanleihe mehr als 5 % des Grundkapitals betrifft. „Dann besäßen sie bei der Wandlung dieser Rechte plötzlich nicht mehr die für einen Squeeze-out erforderliche Mehrheit von 95 %“, so Lorenz.


      HANDELSBLATT, Donnerstag, 03. Januar 2002, 06:01 Uhr


      Ciao Kamischke

      PS : Schöne Grüsse an den Papa von KP,den ich auf der HV kennenlernen durfte.Ich sehe uns übrigens schon als erstes Unternehmen beim Spruchstellenverfahren,falls der Übernahmepreis nicht dem entspricht,was die Vorstände für ihre Aktien kassiert haben.
      Denn hier gilt: Gleiches Recht für alle Aktionäre.
      Avatar
      schrieb am 19.01.02 17:06:29
      Beitrag Nr. 58 ()
      ÜBERNAHMEGESETZ: Überblick zu den Regelungen, die ab 2002 neu gelten

      Am 1. Januar 2002 ist das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (kurz: „WpÜG“ oder „Übernahmegesetz“) in Kraft getreten. Nachdem wir wiederholt über den Gang des Gesetzgebungsverfahrens und die Beteiligung der SdK daran berichtet haben, soll hier ein zusammenfassender Überblick über die Regelungen gegeben werden, die ab Anfang nächsten Jahres neu gelten.
      Der Anwendungsbereich des WpÜG betrifft sämtliche Angebote zum Erwerb von Aktien oder vergleichbaren Wertpapieren an Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf Aktien mit Sitz in Deutschland. Mit anderen Worten: Das Gesetz gilt nur für deutsche Zielgesellschaften, aber für alle – auch ausländische – Bieter.
      Das Gesetz unterscheidet zwischen einfachen Erwerbsangeboten, Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten. Übernahmeangebote definiert das Gesetz als Angebote, die auf das Überschreiten einer Kontrollschwelle von 30% der Stimmrechte gerichtet sind. Wer die Kontrollschwelle von 30% überschreitet, ohne zuvor ein Übernahmegebot abgegeben zu haben, muß ein Pflichtangebot abgeben.

      Generelle Regelungen

      Bei allen Arten von Angeboten ist ein bestimmtes Verfahren einzuhalten. Die Entscheidung für ein solches Angebot ist unverzüglich zu veröffentlichen. Binnen vier Wochen ist eine Angebotsunterlage mit gesetzlich genau umrissenem Inhalt dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) zuzuleiten. Unter anderem muß die Finanzierung des Angebotes sichergestellt sein; bei einem Angebot in Geld ist eine entsprechende Finanzierungsbestätigung einer Bank vorzulegen. Die Vier-Wochen-Frist kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.
      Das BAWe hat nach Einreichung zehn Tage Zeit zur Prüfung, dann ist die Angebotsunterlage zu veröffentlichen, und die Annahmefrist läuft, die zwischen vier und zehn Wochen betragen darf und immer zehn Wochen beträgt, wenn die Zielgesellschaft eine Hauptversammlung einberuft. Speziell bei Übernahmen gibt es noch eine sog. weitere Annahmefrist von zwei Wochen, wenn klar ist, wieviele Aktien der Bieter durch das Angebot auf sich vereinigen konnte.
      Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Zielgesellschaft haben eine Stellungnahme mit gesetzlich ebenfalls fest umrissenem Inhalt abzugeben. Unter anderem ist die Sicht der Arbeitnehmervertreter der Zielgesellschaft zu veröffentlichen.

      Spezielle Regelungen

      Besondere Regelungen gelten für Übernahmeangebote sowie bei Pflichtangeboten. In diesen Fällen muß der Bieter allen Aktionären der Zielgesellschaft eine „angemessene“ Gegenleistung anbieten. Die Gegenleistung hat in einer Geldleistung in Euro oder in liquiden Aktien zu bestehen, die zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind. Wurden in den drei Monaten vor dem Angebot 5% der Aktien gegen Geld erworben, muß allen Aktionären Geld geboten werden.
      Die Höhe der Gegenleistung wird im Detail in einer Rechtsverordnung festgelegt. Es gelten zwei Untergrenzen: Zum einen muß das Angebot mindestens so hoch sein wie der der nach Umsätzen gewichtete durchschnittliche Kurs der Aktie in den letzten drei Monaten. Zum anderen darf der höchste Preis, den der Bieter in den letzten drei Monaten vor dem Angebot für Aktien der Zielgesellschaft gezahlt hat, nicht unterschritten werden.
      Im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der Entscheidung des Bieters zur Abgabe eines Angebotes und der Veröffentlichung der Stimmrechtsanteile nach Ablauf der Annahmefrist durch den Bieter unterliegt der Handlungsspielraum des Vorstandes der Zielgesellschaft gewissen Beschränkungen. Er darf grundsätzlich keine Handlungen mehr vornehmen, durch die der Erfolg des Angebotes verhindert werden könnte. Es gelten eine Reihe von Ausnahmen: Der Vorstand darf Handlungen vornehmen, die ein „ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer“ auch ohne Vorliegen eines Übernahmeangebotes vorgenommen hätte; er darf ein konkurrierendes Angebot einholen, also die Suche nach einem sogenannten „weißen Ritter“ betreiben; die Hauptversammlung darf den Vorstand zu verhindernden Handlungen ermächtigen – dies auch bis zu 18 Monate im voraus – und schließlich darf der Vorstand das Angebot vereiteln, wenn der Aufsichtsrat dies genehmigt.
      Schade, daß der Bundestag sich nicht entschließen konnte, die von der SdK vorgeschlagene und von vielen Experten unterstützte ausgefeilte Übergangsregelung miteinzubeziehen, um einen sinnvollen Übergang zwischen Übernahmegesetz und Übernahmekodex herzustellen.

      Squeeze-out-Abfindung kann überprüft werden :D

      Neu in das deutsche Aktiengesetz soll die Möglichkeit eines sogenannten „Squeeze-out“ eingeführt werden. Hat ein einzelner Aktionär mindestens 95% der Stimmrechte (sog. Hauptaktionär), kann er seine verbliebenen Mitaktionäre „hinausquetschen“: Er darf ihnen für ihre Aktien einen Preis zahlen, der von ihm selbst festgesetzt wird und den von ihm selbst ausgesuchte Sachverständige bestätigen, und kann so 100% erreichen. Die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit, das Spruchstellenverfahren völlig abzuwürgen, wenn im Zuge eines öffentlichen Angebotes, das 90 % der Aktionäre angenommen haben, die Hauptaktionärsstellung erreicht wurde, findet sich nicht mehr im Gesetz. Die Gesetzesmaterialien belegen ausdrücklich, daß dies wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken entfiel, die die SdK in der Bundestagsanhörung geäußert hat – immerhin ein Teilerfolg!
      Die Regelung lehnt sich an die Eingliederung an. Diese gilt jedoch nur für Gesellschaften in der Rechtsform der AG mit Sitz im Inland, außerdem mußten hier die Minderheitsaktionäre eine Abfindung in Aktien der Hauptgesellschaft erhalten. Ein völliges Hinausquetschen war im deutschen Recht bisher nur über die vom Bundesverfassungsgericht abgesegnete Umgehungskonstruktion der sogenannten „übertragenden Auflösung“ möglich, die aufwendiger ist als die neue Regelung, allerdings auch nur eine Dreiviertelmehrheit voraussetzt.


      Quelle:http://sdk.softbox.de/aktuell.php?id=152




      Ich möchte hier noch einmal dringlichst davor warnen auf der nächsten HV seine Stimmrechte einfach verfallen zu lassen und evtl. nicht ausüben zu wollen oder zu können.
      Mit der SdK habt Ihr eine Vertretung auf der HV ,welche sich für Eure Belange als Kleinaktionär stark macht und die, falls erforderlich,auch nicht den Weg der rechtlichen Auseinandersetzung scheut. Wenn bei Abfindungs- oder Umtauschvorgängen den Aktionären kein fairer Preis angeboten wird, leitet die SdK eine gerichtliche Überprüfung ein.
      Wohin das im Erfolgsfall führen kann seht Ihr hier:

      => STIXI AG, ENSDORF: Verdreifachung der Abfindung im Spruchverfahren auf Grundlage des SdK-Vorschlags

      Das Spruchstellenverfahren bei der ehemaligen Stixi AG, Ensdorf (jetzt Vogeley Lebensmittelwerk,Hameln), hat nach knapp drei Jahren Dauer durch einen gerichtlichen Vergleich ein für die seinerzeit noch verbliebenen Minderheitsaktionäre erfreuliches Ende gefunden.
      Im Dezember 1998 war der Knabbergebäckhersteller Stixi auf Veranlassung seines Großaktionärs Vogeley in die Vogeley Lebensmittelwerk GmbH, Hameln, umgewandelt worden. Den Stixi-Aktionären wurde dabei eine Barabfindung von 50 DM je 50 DM-Vorzugsaktie angeboten – ein Betrag, der den außenstehenden Aktionären als völlig unangemessene Entschädigung für ihr Ausscheiden aus der AG erschien. Wer nicht ausscheiden wollte, konnte als GmbH-Gesellschafter weiter im Unternehmen bleiben.
      Das von der SdK u. a. daraufhin eingeleitete gerichtliche Spruchverfahren führte nach mehrfachen Erörterungen schließlich dazu, daß der Anwalt der SdK im Sommer 2000 einen Vergleichsvorschlag erarbeitete, der eine Verdreifachung der Barabfindung und eine Zuzahlung an die als GmbH-Gesellschafter verbliebenen ehemaligen Stixi-Aktionäre vorsah.

      Verdreifachung der Barabfindung

      Mit gewissen Modifikationen wurde dieser Vorschlag schließlich die Grundlage der gütlichen Einigung, die das LG Hannover dann im Sommer dieses Jahres allen Beteiligten empfahl. Bereits im August meldete daraufhin das „Wertpapier“ den Abschluß dieses Vergleichs – als DSW-Erfolg, tatsächlich aber ist er erst am 11. Dezember, nach der bis dahin fehlenden Zustimmung auch des Vertreters der außenstehenden Aktionäre, bei Gericht protokolliert worden. Aktionäre, die auf der 1998er Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll gegeben haben, erhalten danach DM 155,07 je Stixi-Vorzugsaktie.(!!!) Das allein ist bereits eine erfreuliche Aufbesserung der ursprünglichen Zahlung.

      …und Zuzahlung an die als GmbH-Gesellschafter verbliebenen Aktionäre
      Nicht weniger bedeutsam ist jedoch, daß in diesem Vergleich auch eine Barzuzahlung von DM 10 vereinbart wurde, die an alle diejenigen ehemaligen Stixi-Aktionäre geht, die als Gesellschafter in der neuen GmbH verblieben sind. Damit wird der Vorschrift des Paragraphen 196 Umwandlungsgesetz entsprochen, wonach eine Ausgleichszahlung dann erforderlich ist, wenn die Mitgliedschaft in der neuen Gesellschaftsform keinen ausreichenden Gegenwert für die bisherigen Anteile bietet. Die SdK war hier der Meinung, daß die GmbH-Anteile keineswegs der Mitgliedschaft in einer Aktiengesellschaft gleichzusetzen sind, da ihnen die Fungibilität der Aktie fehlt. Auch diese Auffassung ist in dem nun geschlossenen Vergleich materiell berücksichtigt worden.
      Der Wortlaut des Vergleichs wird in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht. Anspruchsberechtigte müssen dann innerhalb von zwei Monaten ihre Forderungen geltend machen.

      Quelle:http://sdk.softbox.de/aktuell.php?id=153

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 06.02.02 09:20:33
      Beitrag Nr. 59 ()
      jetzt zieht der Kurs wieder kräftig an -je höher der 3 Monatsschnitt ist desto besser ! Da dieser die Untergrenze für die Abfindung darstellt.
      Avatar
      schrieb am 12.02.02 18:09:40
      Beitrag Nr. 60 ()
      Aus der FTD vom 11.2.2002

      IT-Dienstleister EDS trotzt der Krise
      Von Oliver Wihofszki, Hamburg

      Der weltweit zweitgrößte IT-Dienstleister Electronic Data Systems (EDS) hat den wirtschaftlichen Umständen getrotzt.

      Der Konzern aus dem texanischen Plano konnte im abgelaufenen vierten Quartal den Gewinn im Vergleich zum Vorjahr um 20 Prozent auf 405 Mio. $ oder 82 Cent je Aktie steigern. Der Umsatz wuchs um 13,5 Prozent auf 5,9 Mrd. $. Mit dem ausgewiesenen Gewinn lag EDS über den Erwartungen der Analysten, die aber mit einem leicht höheren Umsatz von 6,0 Mrd. $ gerechnet hatten.

      Greg Gieber, Technologie-Analyst bei der US-Investmentbank A.G. Edwards, sagte der Nachrichtenagentur Reuters: "Wenn es überhaupt etwas zu bemängeln gibt, dann die Umsätze, die etwas schwächer waren als erwartet. Andererseits steht da ein Wachstum von über 13 Prozent mitten in einer wirtschaftlichen Rezession, was wollen wir eigentlich mehr?"

      IT-Dienstleister scheinen weniger von der wirtschaftlichen Krise betroffen zu sein als die meisten anderen Branchen. EDS-Chef Richard Brown sagte: "Derzeit sind wir genau am richtigen Platz." Viele Unternehmen würden aus Kostengründen anfragen, wie teure Computersysteme effizienter gemacht werden könnten. Die Marktforscher von Gartner Dataquest bescheinigen der Branche weiterhin starkes Wachstum. Demnach sollen in diesem Jahr weltweit 603,4 Mrd. $ mit IT-Dienstleistungen umgesetzt werden. Im Jahr 2005 prognostizieren die Fachleute Umsätze von 865,2 Mrd. $ - ein Plus von über 43 Prozent.

      Besserung erwartet

      Auch die EDS-Manager rechnen mit besseren Geschäften. Finanzchef James Daley sagte in einer Konferenz mit Analysten, dass EDS davon ausgehe, die Umsätze 2002 im Vergleich zum Vorjahr um 13 bis 16 Prozent zu steigern. Außerdem ist Daley zuversichtlich, die Gewinnerwartung der Analysten von 3,05 $ je Aktie für das Gesamtjahr zu erfüllen. Der Umsatz für das Jahr 2001 betrug 21,5 Mrd. $.
      An Gewinn konnten 1,3 Mrd. $ oder 2,68 $ je Aktie eingefahren werden.

      EDS hat mit seinem Wachstum von 13,5 Prozent in den drei Monaten bis Ende Dezember die Konkurrenz deutlich in den Schatten gestellt. Der weltgrößte IT-Dienstleister, die Sparte Global Services von IBM, musste im gleichen Zeitraum einen Umsatzverlust von 1,4 Prozent auf 9,1 Mrd. $ hinnehmen. Die Nummer drei der Branche, die Computer Science Corporation (CSC), wuchs um 8,9 Prozent auf 2,9 Mrd. $.

      Experten führen das starke Wachstum von EDS auf die gute Arbeit von Konzernchef Richard Brown zurück. Linda Cohen, Analystin bei der Unternehmensberatung Gartner, sagte: "Es treibt mich in den Wahnsinn, dass ich nichts Schlechtes über Brown sagen kann." Brown kam Anfang 1999 zu EDS. Seither hat der 54-jährige Manager großen Wert darauf gelegt, die internen Kosten zu senken. Dabei baute Brown auch 11.000 Stellen ab. Trotz einiger Übernahmen blieb deshalb die Mitarbeiterzahl seit 1999 in etwa konstant bei 140.000. Gleichzeitig steuerte Brown den Konzern immer weiter weg von der einstigen Mutter, dem Automobilkonzern General Motors (GM). EDS war 1984 von GM aufgekauft worden.

      Kratzer für den Chef

      1996 wurde EDS als eigenständiges Unternehmen allerdings wieder abgespalten und an die Börse gebracht. Der Anteil des EDS-Umsatzes, der bei GM gemacht wird, sank im vergangenen Jahr von 17 auf 13 Prozent. In den zurückliegenden Wochen hat das Image von EDS-Chef Brown allerdings Kratzer bekommen. Im Zusammenhang mit der Pleite des US-Energiekonzerns Enron, der seine katastrophale Finanzlage lange Zeit mit Bilanztricks verschleiern konnte, erregten auch einige Buchungen von EDS Misstrauen bei Analysten.

      EDS soll in einigen Fällen den Kauf von Computern über Bankkredite finanziert haben, die nicht in den Quartalsbilanzen aufgetaucht seien. EDS-Chef Brown reagiert gelassen auf die Anschuldigungen und sagte: "Unsere finanzielle Grundlage ist felsenfest. Unsere Bilanzierung ist konservativ, klar und präzise." Am Freitag verlor der Kurs der EDS-Aktie an der New Yorker Wall Street 1,5 Prozent und schloss bei 57,5 $.

      Der Supermanager

      Erfolg


      EDS-Chef Richard Brown steigerte den Gewinn pro Aktie in elf aufeinander folgenden Quartalen um mindestens zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr. Als EDS im Dezember Bilanztricks vorgeworfen wurden, verlor die Aktie an einem Tag 6,7 Prozent.

      © 2002 Financial Times Deutschland

      Quelle:http://www.ftd.de/tm/it/FTDTJ8CUJXC.html?nv=cd-divnews

      Ciao Kamischke

      PS: Genug Gewinn ist also gemacht worden um MSH aufkaufen zu können.Die Frage wird sein, welchen Preis EDS bereit ist zu zahlen und vor allem ob die restlichen, widerspenstigen Kleinaktionäre dieses Angebot akzeptieren werden.
      Also EDS, laß Dich nicht lumpen und orientiere Dich schon mal daran,was den MSH-Vorständen seinerzeits geboten worden ist.Alles andere wird meinerseits nicht akzeptiert werden und ansonsten bleibt mir noch das Spruchstellenverfahren.
      Ich bin jung und habe noch über 30 Jahre Zeit bis zur Rente. => MSH wird dann meine Riesterrente werden,auch nicht schlecht.
      Avatar
      schrieb am 13.02.02 23:10:56
      Beitrag Nr. 61 ()
      @Kamischke: Meine Aktien bzw. Stimmrechte hast Du auch und
      wer meint, den Kurs hier nach unten druecken zu muessen ,
      bei dem (oder der Gesellschaft) halte ich gerne mal die Haende auf fuer billige Stuecke ;-)
      Danke fuer Deine Muehe !!!
      Avatar
      schrieb am 14.02.02 12:12:45
      Beitrag Nr. 62 ()
      @banker21
      Dann sind wir ja schon mal zwei die ihre Hände aufhalten.
      Ich wunder mich nur immer darüber,wer jetzt noch seine Stücke so preiswert abgibt.
      Das kann mir aber nur recht sein,da ich ja auf der Käuferseite stehe und Stück für Stück einsammle.

      Nur noch mal zur Erinnerung:

      Die Regelungen zum Squezze-Out sind seit 01.01.2002 per Gesetz in Kraft getreten und EDS hat auf seiner HP selbst die Übernahme von MSH bekräftigt.

      => http://www.eds.de/structure/msh/

      Das bedeutet jeden Tag könnte praktisch ein Übernahmeangebot bekannt gegeben werden und was dann passiert kann sich wohl jeder vorstellen.
      Ausserdem sollte man auch immer den zweimaligen Dividendenverzicht der MSH-Aktionäre berücksichtigen.
      Ein drittes Mal auf Dividende zu verzichten werde ich meinerseits nicht akzeptieren.
      In diesem Sinne allen viel Glück bei ihren Investments.
      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 14.02.02 14:40:53
      Beitrag Nr. 63 ()
      An Kamischke/Banker 21,
      für die Informationen, die Ihr beide hier in`s Board gest-
      ellt habt herzlichen Dank. Ebenso herzlich darf ich Dich,
      lieber Jens, im Namen meines Vaters grüßen.
      Der Kurs der MSH wird schon seit rd. 20 Monaten systematisch
      nach unten manipuliert und fast immer nur in`s Geld ge-
      stellt. Umsatzfreie Handelstage werden von der kursfest-
      setzenden Börse Frankfurt permanent dazu genutzt, den Kurs
      nach unten zu taxieren. Deswegen sind auch die gestern und
      vorgestern stattgefundenen Kleinverkäufe in Tranchen von
      40,50,60 und 50 Stück schnell erklärt: Mein Vater hatte mich
      beauftragt, diese Verkäufe anzuleiern, nur um Hinweise da-
      rauf zu bekommen, dass von dem verantwortlichen Broker in
      Frankfurt die Kurse manipuliert werden. Er beabsichtigt
      nämlich, mittels eines mit ihm befreundeten Anwalts nötigen-
      falls den Börsenausschluss dieses unverantwortlichen Brokers
      gerichtlich zu beantragen.
      Das alleine beantwortet Dir, lieber Jens, auch alle anderen
      Fragen im Hinblick auf das "Ausquetschen" des offensichtlich
      noch geringen Restes der bis jetzt verbliebenen Kleinakti-
      onäre. Mein Vater ist kein armer Mann und kann ein Spruch-
      stellenverfahren über Jahre hinweg aussitzen. Falls erfor-
      derlich, würde er ohne Zögern sogar die Gerichte einschal-
      ten. Er besitzt noch einige Tausend MSH und ist wie Du der
      Meinung, dass die Abfindungsleistung mindestens dem Kurs
      zu entsprechen hat, den die Altaktionäre seinerzeit erhal-
      ten haben.

      Beste Grüße KP
      Avatar
      schrieb am 15.02.02 14:52:19
      Beitrag Nr. 64 ()
      @kartoffelürree,

      als auch bin mit von der Partie - und besitze auch eine ganz nette Anzahl von MSH Aktien, die ich vornehmlich im letzten Jahr erworben habe.
      Ganz korrekt ist der Makler meiner Ansicht nach auch nicht, ich habe mich sogar einmal veranlaßt gesehen, die Börsenaufsicht einzuschalten. Das nützt in der Regel im konkreten Fall nichts, aber der Makler ist vorgewarnt, wenn sich duie Börsenaufsicht erkundigt. Außerdem ist dies ein Indiz mit gutem Recht zu behaupten, daß in MSH kein geordneter Handel mehr stattfindet, was dann für die Anwendung der Altana Lösung spricht.

      Nicht so einfach dürfte es aber sein gegen den Makler vorzugehen. Ein ähnliches Bild findet man bei vielen kleinen Aktien.
      Die Makler argumentieren hier, daß sie den Kurs (Geld bzw Brief) wählen, der mit dem größeren Volumen verbunden ist. Wenn also EDS große Kauforders mit niedrigen Geldkursen in den Markt stellt und sonst keine Orders da sind - fällt der Kurs dahin. Dagegen kann man gar nicht einmal etwa sagen.

      Helfen kann man nur, indem man jeden Tag vor Börsenschluß
      eine kleine Stückzahl knapp unter dem Briefkurs eingibt (gültig bis zum Abend des nächsten Tages -man kann sie jedoch am nächsten Tag vor Börsenbeginn wieder löschen).

      Wenn jemand hierfür eine Lösung hat, die spesengünstig ist, wäre das klasse.
      Avatar
      schrieb am 20.02.02 18:27:12
      Beitrag Nr. 65 ()
      An smallcapexpert,
      vielen Dank für die Hinweise. Allerdings ist die Börsenauf-
      sicht ein Papiertiger mit der bürokratischen Effizienz eines
      Bundesarbeitsamtes.
      Die in meinem letzten Thread beschriebenen kleinen Transak-
      tionen beweisen, dass hier zu Lasten des Kleinanlegers mas-
      siv manipuliert wird. Kleinverkäufe werden praktisch in
      Sekunden abgewickelt, größere Order mit verhältnismäßig
      hohem Limit sind nun schon dreimal per ultimo verfallen,
      einmal sogar trotz Erhöhung des Limits.
      Jeder Tag ohne Umsatz hat die sofortige Kursreduktion zur
      Folge, heute erneut mit 10,50 ins Geld gestellt, nur meine
      Order kommt nicht durch, obwohl ich das Limit inzwischen
      erhöht habe.
      Banker 21 hat natürlich recht. Wer von dem seit der Syste-
      matics-Übernahme verbliebenen harten Kern jetzt noch ver-
      kauft, muss mit dem Klammerbeutel gepudert sein. Bei den
      wenigen späteren Käufern könnte es auch Unwissenheit sein.
      Jedenfalls spielt der Durchschnittskurs der jetzt laufenden
      Monate, käme denn in Kürze ein Angebot der EDS, überhaupt
      keine Rolle. Maßgebend ist einzig und alleine das Urteil
      des Bundesgerichtshofes im Altana/DAT-Prozess.
      Ich grüße alle noch verbliebenen Kleinaktionäre und rate zum
      zum Durchhalten - am Schluss wird abgerechnet.
      KP
      Avatar
      schrieb am 20.02.02 19:29:26
      Beitrag Nr. 66 ()
      @Kartoffelpürree
      Schöne Grüsse auch von mir und besonders an Deinen Papa.
      Ich hoffe nur das wir uns auf der nächsten HV mal persönlich kennenlernen und Du nicht wieder arbeiten musst,wie beim letzten Mal.
      Ansonsten hast Du ja mit Deinem Papa eine ausgezeichnete Vetretung,der sich auch nicht scheut mal eine Rede ans Volk zu halten.
      Ich habe übrigens mal wieder den Kontakt zu MSH gesucht und wollte Euch die Infos (die eigentlich keine sind) nicht vorenthalten.

      Subject: 2. Anfrage betreffs Jahresabschluss des GJ 2001 und Termin der HV von MSH


      Sehr geehrte Damen und Herren!

      Am 02.02.02 stellte ich folgende Anfragen an ihr Unternehmen.
      Da ich bis heute noch keine Antwort Ihrerseits erhalten habe, möchte ich Sie darauf verweisen,das Sie Ihren Aktionären zur Auskunft verpflichtet sind.

      Als Aktionär der MSH-AG bin ich an Informationen über mein Unternehmen interessiert und hoffe das Sie mir meine Fragen beantworten können.
      Das GJ 2001 liegt nun hinter uns und der JA dürfte in Arbeit sein.
      Wann ist mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse seitens MSH zu rechnen? (Bitte einen konkreten Termin)
      Wann ist mit der Einberufung zur HV zu rechnen und wann und wo findet diese überhaupt statt? (Bitte auch hier einen konkreten Termin)
      Ihrer Homepage entnehme ich,das EDS beabsichtigt, auch die restlichen Anteile an MSH zu erwerben, und Synergien zwischen beiden Unternehmen durch die sich ergänzenden Service-Portfolios zu schaffen.
      Welchen Zeithorizont planen Sie dabei persönlich ein,nachdem nun die gesetzlichen Regelungen seit 01.01.2002 getroffen worden sind und
      wird sich EDS dabei an die Ehrenkodex-Regeln halten?
      Laut meinen Informationen hat sich EDS zur Einhaltung der Ehrenkodex-Regeln verpflichtet.
      Über eine schnelle Antwort Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.
      Mit freundlichen Grüssen
      Ronny Kamischke


      Hier nun die Antwort vom 19.02.02:


      Sehr geehrter Herr Kamischke,

      entschuldigen Sie, dass Ihre erste Email unbeantwortet blieb, bedauerlicherweise ist eine Anfrage von Ihnen bei uns jedoch bisher nicht eingegangen.

      Der Verpflichtung zur Auskunftserteilung wird die MSH AG im Rahmen der Hauptversammlung nachkommen.

      Für die Veröffentlichung der Ergebnisse seitens der MSH liegt noch kein Termin vor, eine Einladung zur Hauptversammlung wird an alle Aktionäre rechtzeitig versandt.

      Die Systematics AG prüft als Hauptaktionär der MSH derzeit die rechtlichen Möglichkeiten und wird nach Abschluss dieser Prüfung eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise treffen, was den Erwerb der restlichen Anteile an der MSH angeht.

      EDS wird selbstversändlich alle gesetzlichen Erfordernisse und sonstigen Verpflichtungen beachten.

      Mit freundlichen Grüßen

      EDS Unternehmenskommunikation
      Jan Hülsmann


      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 21.02.02 15:41:18
      Beitrag Nr. 67 ()
      Zur Reform der Spruchstellenverfahren

      Die SdK befürchtet Entrechtung der freien Aktionäre


      Die SdK begrüßt grundsätzlich das Vorhaben der Justizministerin, die Spruchstellenverfahren zu reformieren, insbesondere, da diese Verfahren bei den anstehenden Squeeze-out-Vorgängen sprunghaft zunehmen werden. Die SdK möchte jedoch verhindern, dass die wünschenswerte Verkürzung der Verfahrensdauer durch eine Einschränkung der Rechte der freien Aktionäre erkauft wird.
      Diese Gefahr zeichnet sich im vorgelegten Gesetzentwurf deutlich ab.

      Danach soll u. a. bereits vor der Hauptversammlung auf Antrag des Unternehmens ein Bewertungsprüfer gerichtlich bestellt werden, müssen Aktionäre ihre Anträge künftig ausführlicher begründen, sollen Sachverständige nur noch Einzelfragen der Bewertung prüfen und die Kostenerstattung bei einer generellen Begrenzung des Geschäftswertes in Abhängigkeit vom Verfahrensausgang erfolgen.

      In ihrer Stellungnahme weist die SdK auf die Ursachen der bisherigen unbefriedigenden Situation hin.
      Sie liegen vor allem in der mangelnden Neutralität der von den Mehrheitsaktionären vorgelegten Bewertungsgutachten sowie in den Informationsungleichgewichten zwischen Unternehmen und Aktionären. Auch die lange Dauer der bisherigen Verfahren ist den Unternehmen anzulasten, da sie - anders als die Kleinaktionäre - offenkundig kein Interesse daran haben, dass diesen der angemessene Ausgleich möglichst schnell gezahlt wird.

      Daher schlägt die SdK vor, Vertreter von außenstehenden Aktionären bereits von Anfang an in die Erstellung der Gutachten einzubeziehen, den Aktionären ein umfassendes Fragerecht einzuräumen und die Unternehmen durch höhere Verzinsungspflichten und/oder „Strafzahlungen“ zur schnelleren Durchführung der Verfahren anzuhalten. Die im Entwurf vorgesehene Kostenregelung lehnt die SdK ab, da sie de facto als Prozesskostenhilfe für Konzerne und Großaktionäre wirkt und gleichzeitig den Kleinaktionären die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nahezu unmöglich machen würde.

      Die SdK betont, dass die Minderheitsaktionäre im Spruchstellenverfahren nur das verlangen, worauf sie einen verfassungsrechtlichen Anspruch haben, nämlich einen angemessenen Ausgleich für die Maßnahmen, die sie nachteilig betreffen. Dabei geht es nicht um rechtswidrige Erlangung von Sondervorteilen durch „räuberische Kleinaktionäre“. Das Spruchstellenverfahren ist vielmehr die Waffe der Kleinaktionäre gegen „räuberische Großaktionäre“, die versuchen, ein Unternehmen möglichst günstig zu übernehmen. Sollte den Kleinaktionären auch noch diese Waffe genommen werden, wären sie weitestgehend schutzlos. Nach Informationen der SdK haben in der Vergangenheit bei über 90% der Verfahren die Gerichte einen höheren Ausgleich für die Minderheitsaktionäre bestimmt . Das heißt aber auch, dass in 90% der Fälle der Mehrheitsaktionär eine Abfindung festgelegt hat, die offensichtlich zu niedrig war. Die Ergebnisse der Verfahren zeigen damit, dass Mehrheitsaktionäre regelmäßig versuchen, außenstehende Aktionäre zu übervorteilen.

      Frankfurt am Main, 19. Februar 2002


      Quelle:http://sdk.softbox.de/aktuell.php?id=158

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 22.02.02 15:36:04
      Beitrag Nr. 68 ()
      Ich hab nix neues, finde es nur super, dass man sich hier nicht alleine fühlt....
      Ich brauch die MSH Kohle derzeit nicht und kann deshalb auch beruhigt ein Spruchstellenverfahren aussitzen, sofern es mal erforderlich würde.
      Sollte der Kurs unter 10 Euro fallen, bin ich auch gerne bereit, weitere Käufe durchzuführen.


      Viele Grüße

      Banker21
      Avatar
      schrieb am 22.02.02 15:58:23
      Beitrag Nr. 69 ()
      @banker21
      "Sofern es mal erforderlich würde? "

      Jede Wette das es dazu kommen wird oder glaubst Du wirklich das Systematics ein faires Angebot machen wird ?
      Mit fair meine ich natürlich mindestens den Preis den die Vorstände von MSH auch kassiert haben.
      Ich sehe es nämlich nicht ein das mein Anteil pro Aktie weniger Wert sein soll als der Anteil vom Vorstand.
      Alles andere wird nicht akzeptiert und notfalls bis zur letzten Instanz durchgefochten.
      Es wäre einmalig das ein Gericht für die Übernahme einer Aktie zwei Preise festlegen würde.

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 25.03.02 18:38:08
      Beitrag Nr. 70 ()
      EDS hat deutschen Mittelstand im Visier

      Der texanische IT-Dienstleister EDS will auf dem deutschen Markt stärker als bisher Fuß fassen und gezielt Mittelstandskunden gewinnen. Nach dem Kauf von Systematics plant das nach IBM Global Services weltweit zweitgrößte IT-Dienstleistungs-Unternehmen ein organisches Wachstum.

      Von Martin Fryba
      [25.03.2002]

      EDS (Electronic Data Systems) will sich künftig nicht mehr ausschließlich auf die größten 500 globalen Konzerne als Kunden konzentrieren, sondern gezielt Mittelstandskunden angehen. »Der deutsche Markt nimmt für uns eine Schlüsselrolle ein«, sagte CEO Richard H. Brown dem »Handelblatt«. EDS, die im April vergangenen Jahres das europaweit tätige Hamburger Systemhaus Systematics mit rund 2.700 Mitarbeitern übernommen hat, will den Vorsprung im deutschen Markt vor den Konkurrenten T-Systems, SBS und IBM verkürzen, weitere Übernahmen schloss Firmenchef Brown jedoch aus. »Wir müssen nichts mehr kaufen«.

      Allerdings will EDS in Deutschland nicht um jeden Preis Marktanteile gewinnen. Deutschland-Chef Holger Grams ließ durchblicken, dass man kein Interesse an einem Milliardenauftrag für eine neue IT- und Telekommunikationsinfrastruktur der Bundeswehr habe, da kaum ein Konkurrent gegen das Bieterkonsortium aus T-Systems, SBS und IBM eine Chance hätte. Laut Analysten der Investmentbank Goldman Sach stehe EDS derzeit in einem Bieterverfahren für vier Outsourcing-Projekte, von denen jeder einzelne ein Volumen von mehr als 5 Millarden Dollar habe.

      Im vergangenen Jahr konnte EDS den weltweiten Umsatz um 12 Prozent auf 21,54 Milliarden Dollar steigern und den Nettogewinn von 1,1 Milliarden im Vorjahr auf knapp 1,3 Milliarden in 2001 steigern. Knapp die Hälfte des Umsatzes erzielte EDS in den USA.


      http://www.eds.de

      Quelle:http://www.crn.de/anzeige.php3?ID=8702&Kat=News&Tab=CRN&key=

      Ciao Kamischke

      PS: Der Geschäftsbericht 2001 von EDS ist ab sofort als Druckversion und als Online-Ausgabe unter http://www.eds.com/01annual verfügbar.
      Der Bericht bietet einen Überblick über die finanziellen Ergebnisse und geschäftlichen Erfolge von EDS im vergangenen Jahr und zeigt darüber hinaus die verbesserte Produktivität des Unternehmens und seine Führungsrolle in Schlüsselbranchen und -märkten auf.
      Avatar
      schrieb am 27.03.02 10:12:45
      Beitrag Nr. 71 ()
      wer drückt denn da den Kurs so herunter ?
      ist das der Versuch den 3-Monatsdurchschnitt zu senken ?
      Die HV soll wohl erst im Juli sein
      Avatar
      schrieb am 27.03.02 10:48:24
      Beitrag Nr. 72 ()
      @smallcapexpert
      Scheint mir auch so zu sein, wird aber nichts an der Überprüfung des Abfindungspreises durch das Spruchstellenverfahren ändern.
      Von wem hast Du die Info das die HV im Juli sein soll?
      Bis jetzt konnte mir nämlich noch keiner einen konkreten Termin nennen.
      Es sei auch noch einmal auf Posting #58 verwiesen.
      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 27.03.02 17:07:38
      Beitrag Nr. 73 ()
      euro adhoc: DONE Project AG
      DONE Project gewinnt EDS Systematics-Vorstände für den Aufsichtsrat/ Reinhard Clemens neuer Vorsitzender (D)

      [26.03.2002 - 08:40 Uhr]
      ------------------------------------------------------------

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc.
      Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------

      Die DONE Project AG, ein deutscher Anbieter von IT-Dienstleistungen,hat ihren Aufsichtsrat neu strukturiert.
      Zusammen mit Franz-Josef Baus bilden Reinhard Clemens und Dr. Peter Klein den neuen Aufsichtsrat des Unternehmens und lösen damit Florian Dobroschke,Peter Kuhn und Manfred Hommel ab, die zeitgleich aus dem Kontrollgremium ausgeschieden sind.
      Den Vorsitz des Aufsichtsrats wird Reinhard Clemens übernehmen.
      Franz-Josef Baus ist Gründer der DONE Project AG und kündigte bereits im Dezember an, auf eigenen Wunsch vom Vorstand in den Aufsichtsrat zu wechseln.
      Reinhard Clemens gehört dem Vorstand der EDS Systematics AG an und verantwortet dort das Vertriebsressort.
      Dr. Peter Klein,ebenfalls Vorstandsmitglied der EDS Systematics AG, ist dort für den Bereich Finanzen verantwortlich.
      Dazu Wilfried Borchert und Hagen Rickmann, Vorstand der DONE Project AG: "Wir freuen uns, zwei neue Aufsichtsratsmitglieder zu begrüßen, die auf eine erfolgreiche Entwicklung eines IT-Unternehmens zurückblicken können. Mit Sicherheit werden ihre jahrelangen
      Erfahrungen im IT-Umfeld einen großen Nutzen für die DONE Project AG darstellen."

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung euro adhoc 26.03.2002
      ---------------------------------------------------------------------

      Rückfragehinweis:
      Hagen Rickmann, Tel.: 040 / 633040

      Branche: Software
      ISIN: DE0005098909
      WKN: 509890
      Börsen: Freiverkehr an der Baden-Württembergische Wertpapierbörse, Frankfurter Wertpapierbörse, Hamburger Wertpapierbörse






      => hier nur noch eine kleine Ergänzung




      Von links nach rechts: Hans-Jürgen Schwerhoff, Reinhard Clemens, Peter Deusinger, Peter Herrmann, David Thorpe


      Neuer Vorstandsvorsitz 01.01.2002

      Die Ernennung von Hans-Jürgen Schwerhoff zum Vorsitzenden des Vorstandes der Systematics AG zum 1. Januar 2002 durch den Aufsichtsrat markiert einen weiteren wichtigen Schritt im Integrationsprozess.





      Wechsel im Vorstand der Systematics AG

      Hans-Jürgen Schwerhoff, Peter Herrmann und Peter Deusinger wurden neu in den Vorstand berufen /
      Dr. Peter Klein verlässt den Vorstand auf eigenen Wunsch
      Hamburg, 5. September 2001


      Mit Wirkung zum 1. September 2001 wurden Hans-Jürgen Schwerhoff, Peter Herrmann und Peter Deusinger neu in den Vorstand der Systematics AG berufen.
      Bereits zum 4. August 2001 war Dr. Peter Klein, bis dahin Vorstand Finanzen und Controlling, auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand ausgeschieden. Er wird Systematics weiterhin als Berater zur Verfügung stehen.
      Mit der aktuellen Umstrukturierung des Vorstands will Systematics die Integration mit dem amerikanischen Konzern Electronic Data Systems Inc. (EDS) sowie den Ausbau des internationalen Geschäfts intensivieren.





      MSH AG strukturiert Vorstand neu

      Hans-Jürgen Schwerhoff wird neuer Vorstandsvorsitzender / Dr. Manfred Alflen wird in den MSH-Vorstand berufen / Detlef Fischer, Dr. Peter Klein, Reinhard Clemens und Christian Fau verlassen den Vorstand
      Hamburg, 5. September 2001


      In der Aufsichtsratssitzung der MSH AG am 31. August 2001 wurden folgende Umstrukturierungen des MSH-Vorstands beschlossen:
      Neu in den Vorstand berufen wurden Hans-Jürgen Schwerhoff und Dr.Manfred Alflen.
      Hans-Jürgen Schwerhoff wird den Vorsitz des Vorstands(CEO) übernehmen.
      Detlef Fischer, seit 1. Januar 2001 Vorsitzender des Vorstandes der MSH AG, Finanzvorstand Dr. Peter Klein, Vertriebsvorstand Reinhard Clemens und Christian Fau verlassen mit Wirkung vom 31. August 2001 den Vorstand.
      Zum 1. April 2000 hat die Systematics AG 79,29 Prozent an der MSH International Service AG übernommen, um ihre internationalen Aktivitäten auszubauen.
      Die Systematics AG hält heute rund 97 Prozent der MSH-Aktien.
      Mit der aktuellen Umstrukturierung des Vorstands will Systematics die Integration mit dem amerikanischen Konzern Electronic Data Systems Inc. (EDS) sowie den Ausbau des internationalen Geschäfts intensivieren.

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 28.03.02 20:52:00
      Beitrag Nr. 74 ()
      Heute wieder aufwärts!

      schöne Ostern
      Avatar
      schrieb am 29.05.02 13:43:32
      Beitrag Nr. 75 ()
      Weiß jemand was Neues von MSH ?
      Die Umsätze sind ja manchmal richtig hoch !

      EDS Deutschland kämpft um einen großauftrag bei der Deutschen bank, von dem möglicherweise auch MSH profitieren könnte !!!
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 11:48:02
      Beitrag Nr. 76 ()
      Hallo Msh-ler!
      Es gibt einiges an Neuigkeiten welche Euch als Aktionäre auch interessieren dürften.
      Für diejenigen unter Euch, die letztes Jahr im August nicht auf der HV gewesen sind, gibt es die Möglichkeit den Jahresabschluss 00/01 im Bundesanzeiger vom 16.01.02 entweder nachzuschlagen oder online abzurufen unter => http://www.gbi.de/bundesanzeiger.html und dort unter Suchworteingabe: => msh international eintragen.
      Dann müsstet Ihr folgende Meldung finden:

      16.01.02 MSH International Service AG
      Bundesanzeiger Jahresabschlüsse, Bilanzen; 4211 Worte; 18.00 EUR

      Zwecks veröffentlichter Meldungen habe ich Kontakt zur IR-Abteilung gesucht,dessen Inhalt ich Euch nun kurz wiedergeben möchte:

      Betreff: Anfrage betreffs Veröffentlichung zweier Meldungen im Bundesanzeiger


      Sehr geehrter Herr Huelsmann!

      Am 16.01.02 wurde im Bundesanzeiger eine Meldung zu Jahresabschluss und Bilanz der MSH International AG veröffentlicht ( 4211 Worte).

      Welchen Inhalt hatte diese Meldung und aus welchen Gründen wurde ich als Aktionär nicht darüber informiert,obwohl ich mich in sämtliche News-Foren der Gesellschaft eingetragen habe?

      Warum ist diese Meldung auf den Internetseiten der Gesellschaft nicht abrufbar (weder bei EDS noch bei MSH)?

      Am 17.01.02 wurde im Bundesanzeiger HRB 46985 eine weitere Meldung zur MSH International AG veröffentlicht (133 Worte).

      Auch deren Inhalt interessiert mich als Aktionär brennend und darum würde ich Sie bitten auch diese Information allen Aktionären zugänglich zu machen.

      Mir ist es leider unverständlich aus welchen Gründen die Aktionäre der Gesellschaft diese Informationen auf den Internetseiten der Gesellschaft nicht öffentlich zugänglich gemacht werden.

      Darum würde ich Sie bitten mir folgendes mitzuteilen:

      Was muss ich als Aktionär tun,damit ich solche Veröffentlichung von wichtigen Unternehmensmeldungen zeitgleich mit dem Datum der Erscheinung erhalte ?

      Ich würde Sie daher bitten diese zwei Meldungen mir schnellstmöglich zukommen zu lassen oder auf der Homepage zu veröffentlichen,damit sich alle Aktionäre der MSH International AG darüber informieren können.

      Auch der Ort und Termin der HV müsste jetzt so langsam feststehen und daher würde ich Sie bitten mir auch diesen gleich noch mitzuteilen.

      Mit freundlichen Grüssen

      Kamischke


      Darauf hin erhielt ich folgende Antwort:

      Hallo Herr Kamischke,

      vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Bitte entschuldigen Sie, dass ich nicht früher antworten konnte.

      Natürlich kann ich Ihr Interesse an den Meldungen bezüglich der MSH nachvollziehen. Gerade die Veröffentlichung im Bundesanzeiger dient ja auch dem Informationsinteresse der Aktionäre. Ein Anspruch auf Zusendung der Veröffentlichungen besteht jedoch leider nicht. Dies gilt im übrigen auch für weitere Informationen, die die Gesellschaft betreffen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Jan Hülsmann


      Hier sieht man glaube ich deutlich wie es um unser Informationsrecht als Kleinaktionär bestellt ist.
      In Kürze mehr.
      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 11:53:07
      Beitrag Nr. 77 ()
      So,weiter gehts.

      Online-News


      20.06.2002
      Alles noch geheim: Vorstandswechsel bei Systematics



      Hans-Jürgen Schwerhoff, Vorstandsvorsitzender der Systematics AG in Hamburg, ist aus dem Unternehmen ausgeschieden. Das erfuhr ComputerPartner bei einer Routine-Ermittlung. In der kommenden Woche will das Unternehmen zu der Angelegenheit eine Bekanntmachung herausgeben. Wer neuer Chef bei Systematics wird, wollte das Unternehmen noch nicht verraten.
      Nach wie vor ist Schwerhoff aber Vorsitzender der Geschäftsführung der EDS Holding GmbH. EDS hatte Systematics im vergangenen Jahr übernommen. Schwerhoff saß zwischenzeitlich auf vier Chefsesseln: dem bei Systematics, dem der Systematics-Tochter MSH, dem bei der EDS Holding und dann auch noch auf dem Chefsessel der EDS Deutschland GmbH. Typischer Fall von Ämterhäufung. Ob Schwerhoff auch die Leitung der EDS Deutschland GmbH abgibt, ist derzeit nicht bekannt.

      Nach der Übernahme von Systematics hatte im Mai 2001 zunächst EDS-Vice-President David Thorpe die Kontrolle bei Systematics übernommen.Im Laufe des Jahres wurde er dann von Schwerhoff abgelöst. Thorpe wird auf der Systematics-Homepage noch immer als Vorstandsmitglied von Systematics aufgeführt. Als einziger Vertreter der früheren Systematics-Riege ist im aktuellen Vorstand Peter Klein vertreten. Interessant: Am 5. September vergangenen Jahres hatte Systematics per Ad-hoc-Mitteilung gemeldet,dass Klein auf eigenen Wunsch aus dem Unternehmen ausgeschieden ist.!!!

      Quelle:http://www.computerpartner.de/news/index.cfm?pid=40067&highl…
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 11:58:33
      Beitrag Nr. 78 ()
      Online-News


      21.06.2002
      Systematics: Herrmann neuer Vorstandsvorsitzender



      Neuer Vorstandsvorsitzender der Systematics AG in Hamburg und damit Nachfolger von Hans-Jürgen Schwerhoff (ComputerPartner berichtete) wird Peter Herrmann. Das erfuhr ComputerPartner gestern aus dem Unternehmen.
      Herrmann, geboren 1958, ist Mitglied der Geschäftsführung der EDS Holding GmbH und Vice President Central Region EMEA für den Geschäftsbereich E-Solutions. Bevor er 1998 zu EDS kam, hatte er Führungspositionen bei IBM in Frankfurt inne. Von 1990-95 war er bei der Lufthansa AG tätig, unter anderem als General Manager Systems Engineering und als Projektleiter für die Konzeptionierung und Realisierung der IT-Tochtergesellschaft Lufthansa Systems.

      Nach Angaben eines Firmensprechers liegt der Grund für den Rückzug von Schwerhoff aus dem Systematics-Vorstand in dessen Beförderung zum Präsidenten für den EMEA-Bereich. Daneben ist Schwerhoff mit Dienstsitz in Rüsselsheim nach wie vor als Vorsitzender der Geschäftsführung der EDS-Holding GmbH sowie der EDS Deutschland GmbH in Amt und Würden.

      Quelle:http://www.computerpartner.de/news/index.cfm?pid=40093&highl…
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 17:21:15
      Beitrag Nr. 79 ()
      Online-News


      04.07.2002
      Schon gelesen? Die 25 größten Systemhäuser in Deutschland: Exklusiv-Studie von ComputerPartner



      Zum vierten Mal hat die ComputerPartner-Redaktion den deutschen Systemhausmarkt beobachtet. Und zum vierten Mal erwies sich GE Compunet als das umsatzstärkste Unternehmen im indirekten Vertrieb.

      Dahinter gab es aber zahlreiche Änderungen: Dank eines Umsatzanstiegs von fast einem Drittel kletterte Bechtle vom fünften auf den zweiten Platz. Um fast die Hälfte steigerte ADA-HAS seinGeschäftsvolumen und schaffte damit einen Sprung von Rang sieben auf drei in der diesjährigen Liste der Top-Systemhäuser Deutschlands. SeinenU msatz mehr als gar verdoppeln konnte PC-Ware und preschte damit vom neunten auf den vierten Platz vor. Den größten Satz nach vorne tat aber die PSB AG: von Rang 17 auf Platz neun in einem Jahr.

      Die gesamte Studie sowie weitere Fakten und Analysen zum deutschen Systemhausmarkt können Sie im Sonderheft "ComputerPartner-Compact" nachlesen, das der aktuellen ComputerPartner-Ausgabe beiliegt. Alle darin enthaltenen Beiträge samt der Top-25-Liste liegen auch elektronisch auf der ComputerPartner-Website => http://www.computerpartner.de/extras/index.cfm?sub=59 vor.



      Die 25 größten Systemhäuser in Deutschland


      Die deutsche Systemhaus-Landschaft hat im Vorjahr ein wahres Erdbeben erlebt. Pleiten, Fusionen und Übernahmen haben den IT-Fachhandel erschüttert. Der Gesamtumsatz der 25 größten Systemhäuser Deutschlands nahm um ein Viertel ab und betrug letztes Jahr 4,363 Milliarden Euro.

      Auch dieses Jahr veröffentlicht ComputerPartner exklusiv die Liste der 25 größten Systemhäuser in Deutschland. Während beim Begriff "Systemhaus" im Markt heillose Verwirrung herrscht, war für uns die Definition sonnenklar: Es werden nur herstellerunabhängige Häuser berücksichtigt, die ihre Kunden mit nicht selbst gefertigter Hard- und Software versorgen und ihnen mit Netzwerk- und Telekommunikations-Equipment Komplettsysteme liefern. Weitere Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Unternehmens in unserer Liste ist dessen Geschäftsstruktur: Ein Systemhaus muss nach unserem Verständnis mindestens die Hälfte seines Umsatzes mit dem reinen Wiederverkauf von ITK-Ausstattung erzielen und selbstverständlich seinen Hauptsitz in Deutschland haben.


      Deswegen fehlen in unserer Liste die Dienstleistungsdivisionen großer Hersteller wie etwa Siemens Business Services (SBS) oder IBM Global Services. Aber auch große Dienstleister wie CSC Ploenzke oder Accenture blieben unberücksichtigt. Diese Unternehmen bezeichnen sich selbst als Systemintegratoren. Ihr Kerngeschäft ist Beratung und Implementierung von Komplettsystemen und weniger deren Verkauf. Diese Tendenz ist auch bei vielen kleineren Systemhäusern zu beobachten. Diese so genannte VARs (Value Added Reseller) erzielen oft mehr als die Hälfte ihres Umsatzes mit eigenen Services und können deshalb in unserem Ranking nicht berücksichtigt werden.

      T-Systems bleibt unberücksichtigt

      Einen Grenzfall stellte für uns T-Systems dar. Zwar verkauft die Tochter der Deutschen Telekom ihre eigenen TK-Endgeräte und -Anlagen direkt, doch daneben betreibt sie auch das klassische Systemhausgeschäft mit dem Vertrieb von IT-Equipment. Letzteres hat T-Systems in seinem Geschäftsbereich "Computer und Desktop Services" zusammengefasst; dort sind auch die Ressourcen der ehemaligen Debis Systemhaus PCM Computer AG eingeflossen. Die letztjährige Nummer drei unserer Rangliste wurde 2000 von TSystems übernommen.





      Wenn man sich nur die Zahlen von Computer- und Desktop-Services betrachtet - 4,2 Milliarden Euro Umsatz und rund 18.000 Mitarbeiter im Vorjahr - so trifft auf diese Geschäftseinheit unser Kriterium - Handelsanteil größer als 50 Prozent - schon zu. Auf die gesamte T-Systems umgerechnet sinkt aber dieser Umsatzerbringer auf einen Beitrag von gerade mal vier Prozent ab. Aus diesem Grunde konnten wir T-Sys-tems in unserer Top-25-Liste nicht berücksichtigen.


      Die neue alte Nummer 1

      So blieb schließlich die letztjährige Nummer 1, GE Compunet, auch diesmal wieder in Führung. Und obwohl der Spitzenreiter den Konkurrenten Computacenter übernommen hatte - im Vorjahr immerhin die Nummer 11 unserer Liste - ging der Umsatz der Compunet AG bereits das zweite Jahr hintereinander massiv zurück. Erzielte die Company 2000 bereits 14,6 Prozent weniger Umsatz als 1999, waren es im Vorjahr immer noch 9,7 Prozent weniger als 2000. Dennoch war Compunets Spitzenposition in der Rangliste nie gefährdet, da ja mit M+S, Systematics und Debis gleich drei unmittelbare Verfolger von der Bühne traten.

      M+S fand sein unrühmliches Ende in der Insolvenz, Debis ist unter das Telekom-Dach geschlüpft und Systematics agiert nun als EDS-Tochter. Trotzdem taucht EDS in unserem Systemhäuser-Ranking nicht als Gesamtkonzern, sondern nur in der Gestalt zweier Systematics-"Enkelinnen" auf: einmal als Abkömmling der Systematics-Tochter MSH (Memorex Systemhaus, Platz 6)!!! und zweitens als Mitglied der Planorg-Familie (EDS Planorg GmbH, Platz 24).

      Während Planorg als ein Neuzugang gilt, ist die Memorex Systemhaus GmbH eine alte Bekannte. 2000 noch an Position fünf, wurden die Frankfurter noch im gleichen Jahr von der Systematics AG übernommen. Dies verhalf den Hamburgern immerhin zu einem Sprung auf den dritten Platz im Vorjahr, wohingegen Memorex als eigenständiges Unternehmen keinen Eingang mehr in unsere letztjährige Liste fand. Dieses Mal ist es genau anders herum: die Systematics AG wird von uns nicht mehr aufgeführt, dafür aber Memorex.

      ...


      Die vollständige Studie ist auch als PDF abrufbar:

      Die 25 größten Systemhäuser (Teil 1) => http://www.computerpartner.de/download/compact2002/SHCompact…
      Die 25 größten Systemhäuser (Teil 2) => http://www.computerpartner.de/download/compact2002/SHCompact…
      Die 25 größten Systemhäuser (Teil 3) => http://www.computerpartner.de/download/compact2002/SHCompact…
      Die 25 größten Systemhäuser (Teil 4) => http://www.computerpartner.de/download/compact2002/SHCompact…




      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 20:35:47
      Beitrag Nr. 80 ()
      DGAP-Ad hoc: SYSTEMATICS AG <DE0007276800> deutsch


      EDS verlangt Übertragung von Aktien gegen Barabfindung ("Squeeze-Out")


      Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------

      EDS verlangt Übertragung von Aktien gegen Barabfindung ("Squeeze-Out")

      Die EDS Systematics Beteiligungs GmbH, Rüsselsheim, die als Hauptaktionär rund
      98,15 % der Aktien der Gesellschaft hält, hat verlangt, dass die für den 23.
      August 2002 vorgesehene Hauptversammlung der Gesellschaft gemäß §§ 327 a ff AktG
      die Übertragung der Aktien aller übrigen Aktionare der Gesellschaft gegen eine
      Barabfindung in Höhe von EUR 29,40 beschließt (sog. "Squeeze Out"). Nach dem
      der Gesellschaft am 4. Juli 2002 zugeleiteten Bericht der KPMG Deutsche
      Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über
      die Prüfung des Konzernabschlusses der Systematics AG zum 31.Dezember 2001
      weist der Jahresabschluss für 2001 einen Bilanz-Verlust in Höhe von Eur 140,7
      Millionen aus. Auf Basis des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen
      (EBITDA) betrug der Jahresfehlbetrag 45,1 Millionen Euro, nach einem Gewinn vor
      Zinsen, Steuern und Abschreibungen in Höhe von 25,7 Millionen Euro im Jahr 2000
      .

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 04.07.2002
      --------------------------------------------------------------------------------
      WKN: 727680; ISIN: DE0007276800; Index:
      Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt, Freiverkehr in Berlin, Bremen,
      Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart und München


      Achtung: betrifft hier die Systematics-Aktien und nicht MSH-Aktien!!!!!
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 21:52:08
      Beitrag Nr. 81 ()
      Einfach Wahnsinn!!!
      Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.

      Ein Bilanz-Verlust bei Systematics in Höhe von 140,7 Mio.€.

      Hier rächt sich jetzt der Übernahmewahn eines Herrn Fischers,der leider auch bei MSH zum Zuge kommen konnte.Leider.
      Ich glaube in den heutigen Zeiten würde Systematics diese Übernahme nicht noch einmal gelingen.
      Leider haben viele Aktionäre dies seinerzeit zu spät erkannt,trotz einiger warnenden Stimmen.
      Wenn EDS also für so ein miserables Ergebnis noch 29,40 € pro Aktie auf den Tisch legt,wieviel wird man dann erst für ein profitables Unternehmen wie MSH auf den Tisch legen müssen?
      Leute,ich gebe Euch nur einen Tipp.
      Haltet Eure MSH-Aktien fest und gebt kein Stück mehr aus der Hand.
      Ab jetzt wird der Kurs steigen und egal wie man versuchen wird das Übernahmeangebot zu drücken, es bleibt zur Not immer noch das Spruchstellenverfahren.
      Und dafür werden ich zusammen mit der SdK versuchen zu kämpfen.
      Denn ich habe nicht vergessen,das die Vorstände von MSH ihre Aktien fast 1 zu 1 in Systematics-Aktien getauscht haben.
      Hier gilt umsomehr: Gleiches Recht für alle Aktionäre.
      In diesem Sinne
      Stay long.
      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 05.07.02 13:20:55
      Beitrag Nr. 82 ()
      Systematics-Aktien verschwinden von der Börse

      Der texanische IT-Dienstleister EDS drängt freie Aktionäre seiner Tochter Systematics aus dem Unternehmen, sie sollen für ihre Anteile eine Barabfindung erhalten. Die in Europa tätige Tochter hat 2001 hohe Verluste geschrieben.


      Von Martin Fryba
      [05.07.2002]

      Freie Aktionäre der Systematics AG sollen je Anteilsschein mit 29,40 Euro abgefunden werden, hat die Muttergesellschaft EDS (98 Prozent) beschlossen. Das sogenannte »Squeeze Out« erlaubt es Mehrheitsaktionären in Deutschland, die mindestens 95 Prozent an einem börsennotierten Unternehmen halten, freie Aktionäre ohne deren Zustimmung aus der Firma »herauszudrängen«. Damit kann die kostspielige Börsennotierung eingestellt werden. Und Kosten sparen hat Systematics dringend nötig: Die Bilanz 2001 weist einen Verlust in Höhe von 140,7 Millionen Euro aus. Auch operativ rutsche der IT-Dienstleister tief in die roten Zahlen. Nachdem 2000 noch ein Ebitda-Gewinn von 25,7 Millionen Euro erwirtschaftet wurde, verbuchte Systematics vergangenes Jahr einen Verlust von 45,1 Millionen Euro.

      Quelle: http://www.crn.de/anzeige.php3?ID=9975&Kat=News&Tab=CRN&key=

      Ciao Kamischke

      PS: Gestern wurde auf n-tv berichtet,das eine Börsennotierung am Neuen Markt pro Jahr ca. 500 Tsd.€ kosten würde und das durch einen Wechsel an den geregelten Markt ca.1/3 der Kosten eingespart werden können.
      Das nur nebenbei als Info.
      Avatar
      schrieb am 05.07.02 16:35:40
      Beitrag Nr. 83 ()
      Betreff: Anfrage betreffs Vorstandswechsel


      Sehr geehrter Herr Huelsmann!

      Der Presse ist zu entnehmen, das der Vorstandsvorsitzende der Systematics-AG Hans-Jürgen Schwerhoff, aus dem Unternehmen ausgeschieden ist.
      Da Herr Schwerhoff auch gleichzeitig VV der MSH-AG ist würde mich interessieren,ob auch hier das Amt durch ihn niedergelegt worden ist.
      So langsam müsste auch ein Termin für die HV der MSH-AG feststehen.
      Da meinerseits ein grosses Interesse für eine Teilnahme besteht würde ich mich über die rechtzeitige Bekanntgabe eines Termines Ihrerseits freuen.
      Ausserdem möchte ich noch einmal um die Zusendung des Konzernjahresabschlusses der MSH-AG bitten,da erst auf der HV der MSH-AG den Aktionären die Zahlen des Konzerns vorgestellt worden sind,ohne jedoch diese in schriftlicher Form den Aktionären zur Verfügung zu stellen.
      Da Sie mir telefonisch dies in Aussicht gestellt haben, ich bis heute aber Ihrerseits noch nichts erhalten habe,möchte ich Sie nochmals höflichst darum bitten.

      Mit freundlichen Grüssen

      Kamischke



      und hier die Antwort:


      Hallo Herr Kamischke,

      Im Zusammenhang mit der Umstellung des Geschäftsjahres auf Kalenderjahr wurde kein Konzernjahresabschluss zum 31.03.2001 erstellt, sondern lediglich der rechtlich geschuldete AG Abschluss.
      Insofern verfügen wir über keine weiterleitbaren Unterlagen.

      Herr Schwerhoff hat auch das Amt des VV der MSH AG niedergelegt.
      Herr Dirk Düren wurde in der AR-Sitzung vom 19.06. zum Vorstandsvorsitzenden der MSH AG mit Wirkung zum 01.07. bestellt
      .
      Nachfolger von Herrn Schwerhoff als VV der Systematics AG ist Peter Herrmann.

      Zum Termin der Hauptversammlung werden alle Aktionäre innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen eingeladen.

      Gruß

      Jan Hülsmann
      Avatar
      schrieb am 05.07.02 17:21:13
      Beitrag Nr. 84 ()
      Systematics: EDS-Barabfindung spiegelt IT-Situation wider

      Hamburg (vwd) - Die Barabfindung, die die EDS Systematics Beteiligungs GmbH, Rüsselsheim, den noch ausstehenden Aktionären der Systematics AG, Hamburg, anbietet, spiegelt die wirtschaftliche Situation wider. Die 29,40 EUR je Aktie stünden in Zusammenhang mit der Entwicklung der IT-Service-Industrie, sagte Systematics-Vorstand Peter Klein am Freitag. EDS hält eigenen Angaben zufolge rund 98,15 Prozent der Aktien. Am 23. August soll die Hauptversammlung von Systematics die Übertragung der Aktien aller übrigen Aktionäre gegen die gebotene Barabfindung beschließen.



      Im April 2001 hatte EDS den Aktionären des Hamburger Unternehmens ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot zu einem Preis von 34 EUR je Anteilsschein unterbreitet. Damals hatten nicht alle Aktionäre das Angebot angenommen. +++ Kirsten Bienk

      Quelle: http://www.vwd.de/cms/Dispatcher/message?messageid=482310&ba…

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 05.07.02 20:00:09
      Beitrag Nr. 85 ()
      Das verstehe ich jetzt nicht:

      Wenn das EGschaeftsjahr nun das Kalenderjahr ist, so muesste doch ein Konzernabschluss per 31.12.2001 erstellt werden, der bis 3 Monate nach Ende des Geschaeftsjahres
      zu veroeffentlichen ist.Die HV hat spaetestens 8 Monate
      nach Ende des Geschaeftjahres stattfinden (tut sie ja auch /im August) .
      Was ist also mit unseren Zahlen und wurden diese im Bundesnazeiger veroeffentlicht ?
      Ich befuerchte, dass wir das Spruchstellenverfahren noch brauchen werden, denn ich komme mir hier etwas veraeppelt vor.
      Als Aktionaer habe ich das Recht, vollstaendige Auskuenfte
      (zumindest in der HV) uber alle relevaten Daten zu erlangen. Ich hoffe nicht, dass wir @Kleinen@ hier mit Fuessen getreten werden.
      Ich kenne mich sehr gut mit Bewertungsverfahren aus (u.a. dividend discount Verfahren) und da ja eigentlich schon ewig 2 oder drei Wirtschaftpruefungsgesellschaften den Unternehmenswert ermitteln wollten, frage ich mich auch, warum man davon nichts hoert.
      Das waere eine gute Frage fuer die HV; wenn es solche Gutachten gibt, dann muss darueber Auskunft gegeben werden.

      Viele Gruesse

      Dirk
      Avatar
      schrieb am 05.07.02 20:17:25
      Beitrag Nr. 86 ()
      @banker21

      Bei dem im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschluss handelt es sich um den vom GJ 00/01 (das am 31.03.01 geendet hat) und nicht um den JA vom Rumpfgeschäftsjahr 2001.
      Ansonsten wäre eine Adhoc-Meldung seitens MSH Pflicht gewesen.
      Ist vielleicht ein wenig unglücklich von mir formuliert worden,obwohl ich versucht habe es klar rüberzubringen.
      Sorry.
      Ansonsten müsste in den nächsten Tagen mit der Veröffentlichung der Zahlen zu rechnen sein und ich denke das Übernahmeangebot gleich mit.
      Mal schauen.
      Ich rechne persönlich mit einem Spruchstellenverfahren,da man versucht die Aktionäre bewusst im Unklaren zu lassen.
      So long.
      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 05.07.02 20:39:38
      Beitrag Nr. 87 ()
      & 175 AKTG

      1) Unverzüglich nach Eingang des Berichts des Aufsichtsrats hat der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlußfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns einzuberufen. Die Hauptversammlung hat in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahrs stattzufinden.

      (2) Der Jahresabschluß, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind von der Einberufung an in dem Geschäftsraum der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auszulegen. Auf Verlangen ist jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift der Vorlagen zu erteilen.

      Der Bericht koennte evtl. schon lange zugegangen sein, deshlab ist die HV im August sowieso schon wirklich grenzig und evtl. strafbar !!!

      Oder das HGB:

      § 264
      Pflicht zur Aufstellung
      (1) Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben den Jahresabschluß (§ 242) um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet, sowie einen Lagebericht aufzustellen.

      Der Jahresabschluß und der Lagebericht sind von den gesetzlichen Vertretern in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahrs für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen !!!!!

      Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1)
      brauchen den Lagebericht nicht aufzustellen; sie dürfen den Jahresabschluß auch später aufstellen, wenn dies einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht, jedoch innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres.
      Avatar
      schrieb am 05.07.02 21:12:45
      Beitrag Nr. 88 ()
      @banker21

      Also einen Verstoss kann ich hier nicht direkt erkennen,da im Bundesanzeiger noch keine Einberufung zur HV veröffentlicht worden ist.
      Da erst ab diesem Zeitpunkt an der Jahresabschluß, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auszulegen ist müssen wir uns wohl oder übel noch etwas gedulden.
      Damit ist aber innerhalb diesen Monats zu rechnen,da wie von Dir richtig beschrieben die Ordentliche Hauptversammlung regelmäßig einmal innerhalb der ersten 8 Monaten des Geschäftsjahres (nicht des Kalenderjahres!) stattfindet.

      Zum besseren Verständnis hier noch mal ein paar Erläuterungen über Sinn und Zweck einer Hauptversammlung.



      Hauptversammlung



      In den letzten Jahren ist in Deutschland im Zuge der rasant steigenden Zahl der börsennotierten Aktiengesellschaften auch die Zahl der Aktionäre gestiegen. Unter diesen Neuaktionären bestehen vielfach Unklarheiten über den Sinn einer Hauptversammlung. Nachdem Aktiengesetz, indem der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen einer Aktiengesellschaft beschreibt, üben die Aktionäre in der Hauptversammlung ihre Rechte in den Angelegenheiten der Gesellschaft aus.
      (§ 118 AktG) Jede Aktie steht für einen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft und gewährt insofern auch ein Stimmrecht für den Aktionär. Heute ist es überwiegend so, dass eine Aktie gleichzeitig auch ein Stimmrecht (eine Stimme) in der Hauptversammlung gewährt. Das früher mögliche Mehrfachstimmrecht (Beispiele RWE AG, BEWAG), indem gewisse Aktien in der Hauptversammlung mehr als eine Stimme gewährten, ist mittlerweile zurückgedrängt.
      Die Bereiche, in welchen der Aktionär in der Hauptversammlung sein Stimmrecht ausüben kann, sind im § 119 AktG aufgeführt. Es sind folgende:

      die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats
      die Verwendung des Bilanzgewinns
      die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
      die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
      die Bestellung des Wirtschaftsprüfers, der als Jahresabschlussprüfer der Gesellschaft eingesetzt werden soll
      Änderungen der Gesellschaftssatzung
      Maßnahmen der Kapitalbeschaffung (Kapitalerhöhungen) und der Kapitalherabsetzungen
      die Bestellung von Prüfern zur Prüfung von Vorgängen bei der Gründung der Gesellschaft oder der laufenden Geschäftsführung
      die Auflösung der Gesellschaft
      Eine Hauptversammlung wird vom Vorstand der Gesellschaft in den durch Gesetz oder Satzung bestimmten Fällen einberufen. Weiter sieht das Gesetz die Einberufung einer Hauptversammlung vor, wenn das "Wohl der Gesellschaft" es erfordert. In der Praxis wird zwischen der
      Ordentlichen Hauptversammlung und der Außerordentlichen Hauptversammlung unterschieden.
      Die Ordentliche Hauptversammlung findet regelmäßig einmal innerhalb der ersten 8 Monaten des Geschäftsjahres (nicht des Kalenderjahres!) statt. Die zu behandelnden Tagesordnungspunkte sind in der Regel:
      Vorlage des Jahresabschlusses und Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats
      falls vorhanden Vorlage Konzernabschluss und Lagebericht
      falls gegeben: Verwendung des Bilanzgewinns (Dividende)
      Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
      Bestellung des Abschlussprüfers
      Außerhalb der ordentlichen Hauptversammlung können beliebig oft außerordentliche Hauptversammlungen stattfinden. Beispielhaft seien nachfolgend mögliche Gründe für das Einberufen einer außerordentlichen Hauptversammlung genannt:
      Nachgründungen bei "jungen" Aktiengesellschaften
      Anzeige des Verlustes der Hälfte des Grundkapitals
      Fusionen mit anderen Gesellschaften
      Einberufung auf Verlangen einer Minderheit aus dem Aktionärskreis
      Die Einladung (Einberufung) einer Hauptversammlung ist vom Gesetzgeber genau vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass jeder Aktionär die Möglichkeit hat, an der Hauptversammlung teilzunehmen und sein Stimmrecht auszuüben.
      Nachfolgend wird die Einberufung einer Hauptversammlung bei einer Aktiengesellschaft, deren Grundkapital in Inhaberaktien eingeteilt ist, beschrieben. Für Namensaktien gelten andere Vorschriften.


      Zeitpunkt der Veröffentlichung

      Zunächst ist die Hauptversammlung in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen. Damit ist der Bundesanzeiger gemeint. Dieser erscheint von Dienstag bis Samstags täglich. Ausgenommen sind Tage, die auf Feiertage in Nordrhein-Westfalen folgen. Für Aktiengesellschaften die am Neuen Markt notiert sind, bestimmt das Regelwerk des Neuen Marktes noch die Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung in einer überregionalen Tageszeitung. Hier ist es üblich, dass das Unternehmen eine gekürzte Form der Tagesordnung abdrucken läßt. Das Aktiengesetz bestimmt, dass der Vorstand die Hauptversammlung mindestens einen Monat vor dem Tag der Versammlung einzuberufen hat. Hierzu ist anzumerken, dass in der Praxis bei Publikumsaktiengesellschaften eine Hinterlegung von Aktien üblich ist. Der letzte Tag der Hinterlegung ist meist ca. 1 Woche vor dem Tag der Hauptversammlung. Liegt ein solcher Fall vor, so tritt an die Stelle des Tages der Hauptversammlung der letzte Hinterlegungstag. In der Praxis wird eine Hauptversammlung ca. 5-6 Wochen vor dem geplanten Termin einberufen.

      Inhalt der Veröffentlichung
      Hier lassen sich 3 Teile beschreiben:

      die Einladung (Wo, Wann findet die Hauptversammlung statt)
      die Tagesordnung der Hauptversammlung mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung
      die Teilnahmebedingungen für die Aktionäre


      Gegenanträge

      Vom Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung haben die Aktionäre 1 Woche Zeit Gegenanträge mit Begründung der Gesellschaft zu übersenden. Mit einem solchen Gegenantrag will der Aktionär einem Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die anderen Aktionäre veranlassen für seinen Gegenantrag zu stimmen.


      Mitteilungen für die Aktionäre

      Binnen 12 Tagen nach der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger muss die Gesellschaft den depotführenden Kreditinstituten und den Aktionärsvereinigungen Mitteilungen gemäß § 125 AktG zur Weiterleitung an die Aktionäre übersenden. Diese Mitteilungen haben im Wesentlichen den identischen Inhalt wie die Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger. Sollten Gegenanträge von Aktionären eingegangen sein, so sind diese ggf. ergänzt um eine Stellungnahme der Verwaltung mitzusenden. Der Gesellschaft sind in der Regel die Namen und Anschriften der Aktionäre nicht bekannt. Deshalb übernehmen die Kreditinstitute, die die Aktien für ihre Kunden verwahren die weitere Verteilung der Einladungen zur Hauptversammlung. Manche Kreditinstitute legen dieser Einladung noch eine kurze Information über den Geschäftsverlauf der Gesellschaft und einen Vorschlag zur Ausübung des Stimmrechts bei.


      Teilnahme der Aktionäre

      Die persönliche Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung ist an bestimmte Bedingungen gebunden, die das Aktienrecht und die Satzung der Gesellschaft vorgeben. Die Teilnahmebedingungen sind Teil der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung. Das Wichtigste für den Aktionär ist sicherlich der Stichtag, bis zu dem die Hinterlegung und Sperrung der Aktien möglich ist. Eine solche Hinterlegung ist wichtig, da nur so sichergestellt werden kann, dass nur Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen und die Aktionärsrechte wahrnehmen werden. Jeder Aktionär kann bei der Bank, bei der er sein Depot unterhält nun eine Eintrittskarte bestellen. Dazu legen die Banken meist ein Formblatt den Mitteilungen nach § 125 AktG bei. Achtung: Der Erhalt der Einladung zur Hauptversammlung (Mitteilung gemäß § 125 AktG) berechtigt noch nicht zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Erst die Anforderung einer Eintrittskarte stellt das sicher.
      Diese Eintrittskarte erhält der Aktionär wiederum von seinem Kreditinstitut zugeschickt.


      Hauptversammlung

      Auf der Eintrittskarte ist meist nochmal Zeit und Ort der Hauptversammlung vermerkt. Weiter lassen sich dort Angaben über den Einlassbeginn zur Veranstaltung finden. Gegen Vorlage der Eintrittskarte erhält der Aktionär eine Stimmkarte für die Hauptversammlung. Dies geschieht in der Regel im Rahmen der Registration der Aktionäre im Zugangsbereich zum Versammlungssaal. Der Vorsitzende der Versammlung wird in seiner Rede während der Hauptversammlung alles weitere zur Verwendung der Stimmkarten erläutern.


      Quelle: http://www.hv-info.de/hv-abwicklung.php4
      Avatar
      schrieb am 05.07.02 21:14:44
      Beitrag Nr. 89 ()
      An Kamischke und alle übrigen, hartgesottenen und letzten
      Fighter der MSH - ein Spruchstellenverfahren wird unvermeid-
      bar sein. Die Bankrotteure der Systematics unter der Ägide
      jenes unsäglichen CEO Fischer haben sich seinerzeit die MSH
      einverleibt - das Abfindungsangebot kann also rechtlich nur
      zunächst von der Systematics kommen. Das wird bei den hier
      aufgehäuften Verlusten dieser Versager kläglich sein.
      Erst nach dem vollzogenen "Squeeze-Out" EDS/Systematics
      ist dann folgerichtig ein Angebot der EDS zu erwarten. Das
      bedeutet, dass man noch einige Wochen, wenn nicht gar Mona-
      te Geduld haben muss.
      Das Warten lohnt sich aber, denn trotz nicht vorliegender,
      aktueller Zahlen ist die MSH in Relation erheblich höher zu
      bewerten.
      Ich grüße alle noch verbliebenen Standhaften, besonders Dich, lieber Jens, der die letzten Mitstreiter so emsig
      mit Informationen versorgt.

      KP
      Avatar
      schrieb am 05.07.02 21:37:24
      Beitrag Nr. 90 ()
      Hallo KP!
      Schön das es Dich noch gibt und Du genauso standhaft Deine Aktien hältst wie ich es tue.
      Ich hoffe wir sehen uns zur HV wieder und bringe unbedingt den Papi mit,der war schon auf der letzten HV eine Bereicherung für alle Aktionäre.
      Wir bräuchten noch mehr von seinem Kaliber und die Herren in Nadelstreifen würden es nicht so einfach haben.
      Ich frage mich nur immer wer zu diesen Kursen noch verkauft?
      Heute wieder einer für 12,20 €.
      Ich habe mittlerweile meine Position weiter aufgestockt und 200 von meiner Sorte und das Thema wäre erledigt.
      Aber ich werde weiter am Ball bleiben, versprochen ,auch wenn die Informationen seitens Systematics nur sehr spärlich fliessen.
      Bis zu den nächsten Infos.
      Ciao Kamischke

      PS: Bin am Wochenende auf einem Weiterbildungs-Seminar,so das ich nicht zu evtl. Postings Stellung nehmen kann.
      Das wird erst wieder ab Montag möglich sein.
      Das nur als Info.
      Avatar
      schrieb am 07.07.02 10:17:56
      Beitrag Nr. 91 ()
      Vielen Dank fuer Eure ausfuehrlichen Infos.
      Ich kann selbst wohl aus Muenchen kaum nach Hamburg fliegen, aber dafuer verpsreche ich Euch, dass ich bis zuletzt (wenn sein muss Spruchstellenverfahren) dabei
      bleibe.
      Bloed ist nur, dass Systematics bei MSH als auch EDS bei YYS
      grosse Manipulationsmoeglichekiten bezueglich des Gewinns der Gesellschaften haben/hatten. Aus diesem Grund hat vielleicht auch YYS sol schlechte Zahlen gehabt. Aber wenn die GEschaeftszahlen draussen sind, kann man sich das ja mal genau anschauen. Am Umsatz kann man kaum was drehen daran sollte man die Geschaeftsentwicklung gut sehen koennen.
      Avatar
      schrieb am 07.07.02 20:42:27
      Beitrag Nr. 92 ()
      @kamischke

      der u. a. Kommentar stammt nicht von mir, sondern von meinem Vater, den ich lediglich mal mit meinem Nicknamen und PW angemeldet habe.

      Meine Einschätzung: Das Sqeeze-Out-Verfahren für Systematics ist für uns der Schritt in die richtige Richtung, denn damit stehen wir bei einem zukünftigen Sqeeze-Out für die MSH der richtigen (und auch zahlungskräftigen) Muttergesellschaft gegenüber.
      M. E. ist die geschäftliche Entwicklung der MSH ohne Bedeutung. Hier geht es nur noch um die Höhe der Barabfindung für die verbliebenen MSH-Aktionäre, und die sollte sich nach meinem Dafürhalten an dem Übernahmepreis für die Altaktionäre richten. Das wären ca. 60 Euro!!!

      Schaun mer mal!
      Gruß KP (Sohn)
      Avatar
      schrieb am 08.07.02 09:58:58
      Beitrag Nr. 93 ()
      Hallo,

      ich bin nicht der Meinung von KP`s Vater, dass ein Abfindungsangebot sich zwingend an früher gezahlten Preisen orientieren muss. Als Beispiel nehme ich hier die Dyckerhoff Vz. wo die Großaktionäre ein vielfaches dessen erhalten haben, was jetzt den Restaktionären geboten wird.
      Wenn selbst ein Jens Ehrhardt (wie am Freitag in der telebörse vo Herrn Ehrhardt zu hören war) nicht so ohne weiteres in der Lage ist mit Herrn Wenger zusammen diesen Preis für sich einzuklagen, dann wird es bei msh sicherlich ähnlich verhalten.

      Meine Vermutung für msh ist folgende: Da hier von den Unternehmen eindeutig versucht wird die restlichen Aktionäre über den Geschäftsverlauf im unklaren zu lassen, vermute ich eine Abfindung auf Höhe des Durchschnittskurses der letzten 3 Monate.

      Das bedeutet zwangsläufig ein Spruchstellenverfahren, da der Durchschnittskurs der letzten 3 Monate aller wahrscheinlichkeit niemals den wahren Wert von msh darstellt.

      Was mich immer wieder verwundert, ist der starke abgabedruck. Gerade heute sind bis 9Uhr50 in Frankfurt und in Berlin fast 2000 Stück zu Preisen zwischen 12 und 12,20 abgegeben worden. Besonders die 1700 Stück in Frankfurt waren anscheinend aus einer Hand.

      Ich persönlich habe heute wie im gesamten letzten Jahr weiter aufgestockt und würde mich freuen zu hören, wer heute morgen noch zugekauft hat.

      Grüße

      NETTI_II
      Avatar
      schrieb am 08.07.02 21:31:26
      Beitrag Nr. 94 ()
      @Netti_II

      Was KP`s Vater auf der HV im letzten Jahr deutlich zum Ausdruck brachte war, das er und andere Aktionäre nur ein Abfindungsangebot in der gleichen Höhe akzeptieren würden, welches sich an die früher gezahlten Preise an die alten Vorstände der MSH orientieren würde. => (Im zweiten Schritt sind 8 Prozent an der MSH AG für 820.000 Aktien der Systematics AG mit Wirkung zum 1.Juni 2000 erworben worden.)
      Man muss m.M. nach hierbei berücksichtigen,das durch die erhöhte Zahlung nur an die Vorstände von MSH sich die Zustimmung zum "angeblich fairen" Übernahmeangebot an die verbliebenen Kleinaktionäre durch Systematics erkauft worden ist, nach dem Motto: Friss oder stirb!
      Da weder bei der Übernahme der MSH durch Systematics als auch der Übernahme der Systematics durch EDS ein Bewertungsgutachten erstellt worden ist,kann man davon ausgehen, das der gezahlte Preis zumindest bei MSH nicht den fairen Wert des Unternehmens zum Zeitpunkt der Übernahme darstellte.
      Bei Systematics kann man als Aktionär wohl eher noch froh sein, überhaupt so einen Preis erzielt haben zu können.
      Leider haben zum damaligen Zeitpunkt nicht viele Aktionäre die richtige Bewertung in Bezug auf schwarze Zahlen (Gewinne) treffen können und sich mehr von Umsatz- und Wachstumzahlen blenden lassen,obwohl, da bin auch ich ehrlich, mir erst der Beitrag von MSH-Hans wirklich die Augen geöffnet hat.
      Leider bin ich nicht im Bilde, ob MSH-Hans noch seine Aktien behalten hat oder dem allgemeinen Abwärtstrend an den Börsen Tribut leisten musste.
      Betrachtet man sich die Zahlen von Systematics genauer,fällt zumindest auf, das sich im letzten Halbjahr 2001 das Ergebnis extrem verschlechtert hat,was in erster Linie auf die Insolvenz zweier Tochterunternehmen und die darauf folgende vollständige Abschreibung dieser Beteiligungen zurückzuführen ist.
      Da Systematics sich die Barbestände von MSH gesichert hat und an sich selber als Darlehen weitergereicht hat, ist hier insbesondere auf eine normale Verzinsung zu Marktkonditionen bei der HV zu achten.
      Einen nochmaligen Dividenverzicht werde ich meinerseits auf der nächsten HV nicht akzeptieren,da dadurch nur eine billige Rückfinanzierung des fehlgeschlagenen Übernahmewahnsinns durch Systematics Vorschub geleistet wird.
      In Bezug auf die Höhe des Übernahmepreises gebe ich Dir recht: Systematics (EDS) wird versuchen nur das zu bezahlen was wirklich notwendig ist und sich an dem Durchschnittspreis der letzten drei Monate orientieren.
      Das dieser nicht den wahren Wert des Unternehmen widerspiegelt, dürfte wohl jedem Normalo einleuchten.

      "Dem Hamburger IT- und Internetdienstleister scheint mit MSH ein Schnäppchen der besonderen Art gelungen zu sein. Insgesamt zahlt Systematics 225 Mio. Euro, davon 180 Mio. Euro in bar. Das ist lediglich die Hälfte des für 2001 geplanten MSH-Umsatzes. Die Börse bewertet andere Konkurrenzunternehmen mit dem 1,2-fachen des Umsatzes, wie eine Studie des Bankhauses Sal. Oppenheim zeigt.
      „Gut verhandelt“, schmunzelt Klein. Und gutes Timing: Das Bankhaus Schroeders als früherer MSH-Großaktionär stand unter Verkaufsdruck, da die MSH-Aktien in verschiedenen Schroeders-Fonds platziert waren, die im Laufe des Jahres geschlossen werden sollen. Man sei sich auch mit dem MSH-Vorstand schnell einig gewesen. Somit saß Systematics am langen Hebel. Durch Schroeders Verkaufsdruck und den hohen Baranteil konnte der Preis niedrig gehalten werden. Den Baranteil hat ein Bankenkonsortium zwischenfinanziert, der Kredit soll durch eine Kapitalerhöhung im September/Oktober komplett zurück gezahlt werden. Kreditzinsen werden das Ergebnis sich somit nur in geringerem Maße belasten, als bei einer Fremdfinanzierung der Übernahme.

      Es wird also,wie von Dir richtigerweise zitiert, auf ein Spruchstellenverfahren hinauslaufen.
      Das wird Zeit und Durchhaltevermögen kosten.
      Doch daran sind wir MSH-Aktionäre gewöhnt und die allgemeine Börsenentwicklung gibt uns Recht.
      Heute schaut ein Aktionär umso mehr denn je auf Gewinne und einen positiven Cash-Flow.
      Und wir sind noch jung und werden die Vorstände überleben.
      Die Zeit läuft also ab jetzt für uns.
      Sollte Systematics weiter versuchen auf Zeit zu spielen,könnte es auch sehr teuer werden,denn zur Zeit einer Konjunkturkrise könnte man evtl.noch niedrige Preise rechtfertigen,aber in Zeiten einer anziehenden Konjunktur wäre das nicht mehr möglich.
      Also lassen wir uns mal überraschen,ob noch irgendwo ein Fünkchen Vernunft vorhanden ist.
      Ich denke aber eher nicht.
      Ciao Kamischke

      PS : Hier noch die neuesten News von Systematics.

      Online-News


      08.07.2002
      Systematics fiel 2001 in ein tiefes Loch



      Der amerikanische EDS-Konzern, der über seine deutsche Tochter EDS Systematics Beteiligungs GmbH 98,15 Prozent der Anteile der Systematics AG in Hamburg hält, bietet den restlichen Aktionären 29,40 Euro pro Anteil in Bar. Auf der Hauptversammlung am 23. August soll dies beschlossen werden.
      Inzwischen liegen erste Zahlen über das Systematics-Geschäftsjahr 2001 vor. Danach fiel das Hamburger Systemhaus im vergangenen Jahr in ein tiefes Loch. Der Bilanzverlust wird mit 140,7 Millionen Euro angegeben. Der Jahresfehlbetrag (Ebitda) lag bei 45,1 Millionen Euro. Im Vorjahr hatte Systematics noch einen Gewinn von 25,7 Millionen Euro erzielt. Über den Systematics-Umsatz im vergangenen Jahr liegen keine Informationen vor; im Jahr 2000 lag er bei 635 Millionen Euro. Die Zahl der Mitarbeiter ist von 2.800 Mitte letzten Jahres auf aktuell rund 1.950 zurückgegangen.!!!!


      Quelle: http://www.computerpartner.de/News/index.cfm?pid=40363&fkr=8

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 09.07.02 13:07:24
      Beitrag Nr. 95 ()
      Nun fand bereits zum dritten Mal ein Vorstandswechsel bei MSH statt.
      Man kann sich als Aktionär nur wünschen,das man nicht zu jeder HV neue Gesichter präsentiert bekommt und die neuen Vorstände die Erinnerungslücken ihrer ehemaligen Vorgesetzten ausbaden müssen.
      Und so sehen unsere neuen Vorstände von MSH aus:



      Dirk Düren, Chief Operating Officer (COO)

      Herr Dirk Düren wurde in der AR-Sitzung vom 19.06. zum Vorstandsvorsitzenden der MSH AG mit Wirkung zum 01.07. bestellt.




      Wendelin Quadt, Chief Financial Officer (CFO)

      Herr Wendelin Quadt war als Senior Manager bei KPMG Consulting in Frankfurt am Main beschäftigt.


      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 09.07.02 14:48:16
      Beitrag Nr. 96 ()
      Die auffällig hohen Umsätze müssen wohl irgendwie mit dem Termin Ende der Woche zusammenhängen, der bei msh da ansteht.

      Ich habe heute folgende Info per mail erhalten:

      vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8. Juli 2002. Gern teilen wir Ihnen mit, dass die Haubrok Investor Relations GmbH von der MSH AG beauftragt wurde, sie bei ihrer diesjährigen Hauptversammlung am 22. August 2002 zu unterstützen. Mit der Veröffentlichung der Tagesordnungspunkte zur Hauptversammlung können Sie am Ende der Woche rechnen.

      Wenn Ihrerseits Interesse an der Entwicklung des Rumpfgeschäftsjahres 2001 besteht, bitten wir um Mitteilung und um Zusendung Ihrer Anschrift. Wir werden Ihnen dann die Unterlagen zukommen lassen.

      Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

      Mit freundlichen Grüßen

      Stefanie Kulick



      Stefanie Kulick
      Haubrok Investor Relations GmbH
      Schmiedestraße 2
      20095 Hamburg

      Tel. (0 40) 30 08 69-0
      Fax (0 40) 30 08 69-19
      www.haubrok.de

      Auf die angeforderten Unterlagen bin ich schon jetzt sehr gespannt. Mal schauen, wann Sie kommen.

      Am meisten beschäftigt mich derzeit die Frage, wer soviele Stücke abgibt? Aber ich denke, hierzu hat wohl keiner einen klaren Hinweis, oder?
      Avatar
      schrieb am 09.07.02 15:24:04
      Beitrag Nr. 97 ()
      @NETTI_II
      Erst einmal Danke für die Info.
      Habe mich mal auf der Website von Haubrok umgeschaut und siehe da einen alten Bekannten wiedergetroffen.


      Haubrok eröffnet Niederlassung in Hamburg
      - Christian Hillermann übernimmt Leitung



      Düsseldorf/Hamburg, 31.10.2001. Die Haubrok AG, eines der führenden Beratungsunternehmen für Finanzmarktkommunikation in Deutschland, eröffnet zum 1. November 2001 eine Niederlassung in Hamburg. Die Leitung dieses Standortes wird Christian Hillermann übernehmen, der zugleich in die Geschäftsführung der Haubrok Investor Relations GmbH berufen wurde.

      Das Büro in Hamburg stellt einen weiteren konsequenten Schritt von Haubrok dar, durch lokale Nähe die Beratungsqualität für die Kunden zu erhöhen. „Hamburg ist eines der wirtschaftlich stärksten Zentren Europas. Mit dem neuen Standort können wir auch die wichtigen Kontakte zu den Medien und Investoren effizienter pflegen. Damit liefern wir unseren Kunden einfach einen besseren Service,“ so Axel Haubrok, Vorstandsvorsitzender der Haubrok AG. „Wir nutzen die derzeit schwache Börsenphase konsequent zum Ausbau unseres Netzwerkes, damit wir langfristig richtig aufgestellt sind.“

      Christian Hillermann, 36, war zuletzt als Head of Investor Relations für die Systematics AG tätig. Er verfügt über langjährige Konzernerfahrung im Bereich Investor Relations, die er sich bei verschiedenen DAX-, MDAX- und Neuer-Markt-Unternehmen aneignete. Zum Team in Hamburg gehört außerdem Thomas Schnorrenberg, der seine Tätigkeit für Haubrok vor kurzem in Frankfurt aufgenommen hat und zuvor als Wirtschaftsredakteur beim Börseninformationsdienst Mainvestor arbeitete.

      Quelle: http://www.haubrok.de/pm.php3?pm=10641&kunde=111


      Herrn Hillermann habe ich auf der letzten HV kennenlernen dürfen und er war einer der wenigen kompetenten Ansprechpartner vor Ort und zeigte auch Verständnis für die Sichtweise von uns Kleinaktionären.
      Vielleicht trifft man sich ja noch einmal zur HV wieder.
      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 10.07.02 18:54:07
      Beitrag Nr. 98 ()
      Hallo msh`ler,

      ich bin seit gestern ziemlich sprachlos, deutlich über 100.000 Euro Umsatz in msh-aktien.
      Ein Königreich für eine Idee, wer hier so massiv kauft und verkauft

      Die Spannung steigt

      Bis bald

      NETTI_II
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 10:15:51
      Beitrag Nr. 99 ()
      Hallo MSH-ler!

      Ich bin gestern mal auf der Homepage der französischen Tochtergesellschaft von MSH gewesen und habe dort eine interessante Entdeckung gemacht.
      Dort wird nämlich der Umsatz für das GJ 00/01 um ca.5 Mio.€ höher ausgewiesen als auf der Homepage von EDS selbst.
      Statt 74 Mio.€ wurden insgesamt 78,94 Mio.€ an Umsatz verbucht.
      Aber vergleicht bitte selber einmal:

      Memorex Telex S.A. est filiale à 99,9% de SYSTEMATICS AG.
      Les résultats financiers de Memorex Telex S.A. pour l`année fiscale 1999/2000 sont caractérisés par un fort accroissement du chiffre d`affaires et une bonne rentabilité. Le C.A. hors taxes réalisé s`est élevé à 517,8 millions de francs (78,94 millions d`Euros) en augmentation de 30 % par rapport à celui de l`exercice précédent.

      Quelle: http://www.memorex-telex.fr/societe/index.htm


      Dagegen wird auf der HP von EDS für die französische Tochtergesellschaft von MSH nur ein Umsatz von 74 Mio.€ ausgewiesen.




      Was haltet Ihr davon?

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 11:15:46
      Beitrag Nr. 100 ()
      Hallo kamischke,

      ich bin ja im französischen nicht so bewandert, aber meiner Meinung nach liegen hier einfach unterschiedliche Zeiträume zugrunde.
      Im französischen Text steht doch irgendwas von 1999/2000 während auf der deutschen Seite Umsatz per 31.03.2001 vermerkt ist. So wie es sich für mich darstellt sind sowohl die Mitarbeiter wie auch der Umsatz per 31.03.2001 niedriger als im Vorjahr.

      Gruß

      NETTI_II
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 14:04:06
      Beitrag Nr. 101 ()
      Wir haben einmal versucht, den gutachterlichen Wert der MSH aus dem Abfindungsangebot für Systematics abzuleiten und kamen dabei (auf der Basis 12,20) auf ein recht attraktives Chance-/Risiko-Verhältnis.

      Grüße

      Peer Share
      http://www.share-infos.de
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 16:45:56
      Beitrag Nr. 102 ()
      Squeeze Out-Spekulation MSH International AG

      Barabfindung 37% über aktuellem Börsenkurs?


      Kaum drei Jahre nach dem Börsengang nehmen zwei Alt-Highflyer des Neuen Marktes bereits wieder Abschied
      vom Kapitalmarkt: Nach Stand der Dinge werden die beiden IT-Dienstleister Systematics und MSH
      International AG am Jahresende nicht mehr börsennotiert sein. Ursache hierfür ist allerdings - im Gegensatz zu
      anderen Unternehmen des ehemaligen Wachstumssegments - nicht ein Insolvenzverfahren. Statt dessen findet
      das Delisting bei beiden Unternehmen auf Initiative des Großaktionärs statt. In beiden Fällen soll vom neuen
      aktienrechtlichen Instrument des Squeeze Outs Gebrauch gemacht und die Streubesitzaktionäre zwangsweise
      ausgeschlossen werden.
      Dabei teilen beide Unternehmen nicht nur durch den anstehenden Squeeze Out dasselbe Schicksal: Die
      ehemaligen Konkurrenten sind seit einem Übernahmeangebot der Systematics AG an die Aktionäre von MSH
      eng miteinander verbunden. Mit Abschluss der Offerte gingen im April 2000 etwa 97,5% aller MSH-Aktien in
      den Besitz von Systematics über. Wenige Monate später folgte das nächste Übernahmeangebot - diesmal
      gerichtet an die Aktionäre der Systematics AG. Bieter war dabei die amerikanische EDS, mit über 20 Mrd. US$
      einer der größten IT-Dienstleister der Welt. Im Rahmen dieses Angebots hat EDS bis auf wenige Restaktien fast
      sämtliche Systematics-Aktien erwerben können. Sowohl Systematics als auch MSH sind seither operativ in EDS
      integriert.

      EDS => 98,15% an Systematics => 97,5% an MSH AG

      Bereits im letzten Jahr hat EDS angekündigt, bei beiden Unternehmen die wenigen verbliebenden Aktien der
      Streubesitzaktionäre erwerben zu wollen, um die Integration beider Gesellschaften vollständig abschließen zu
      können. Mit der Einführung des Squeeze Outs in das deutsche Aktienrecht steht EDS nun in diesem Jahr ein
      Instrument zur Verfügung, um dies umzusetzen.
      Systematics und MSH: Aus Investorensicht eine „black box“
      Im Gegensatz zu anderen Squeeze Out-Kandidaten erwies sich für Investoren die Spekulation bei Systematics
      und MSH als extrem schwierig. Seit der Übernahme der Systematics-Mehrheit durch EDS wurden weder bei
      Systematics noch bei MSH unterjährig Zahlen veröffentlicht. Die letzten Geschäftsberichte sind zum Stichtag
      30.12.2000 (Systematics) bzw. 30.03.2001 (MSH) aufgestellt worden. Angesichts des drastischen
      Markteinbruches in der IT-Branche seither war es kaum möglich, aus den Zahlen für das Geschäftsjahr 2000
      eine vernünftig hergeleitete Bewertung für beide Gesellschaften zu entwickeln, die das geänderte Marktumfeld
      angemessen berücksichtigt.
      Beide Gesellschaften waren für Außenstehende in den letzten Monaten damit eine „black box“, der Versuch,
      eine fundamentale Bewertung durchzuführen, war zum Scheitern verurteilt. Geändert hat sich diese Situation mit
      einer Ad-hoc-Mitteilung der Systematics AG, die am letzten Donnerstag nach Börsenschluss veröffentlicht
      wurde. Darin wurde angekündigt, dass die verbliebenen Streubesitzaktionäre bei Systematics gegen eine
      Barabfindung von 29,40 Euro zwangsweise abgefunden werden sollen. Ein entsprechender Beschluss wird der
      Hauptversammlung am 23. August 2002 vorgelegt.
      Die gebotene Barabfindung lag knapp unter dem letzten Börsenkurs. Zu verdienen gab es bei diese Squeeze Out-
      Spekulation somit nichts. Ob ein Spruchstellenverfahren im Nachhinein eine Nachbesserung mit sich bringt,
      kann heute aufgrund der wenigen öffentlichen Informationen kaum beurteilt werden. Angesichts der schlechten Ergebnisentwicklung von Systematics (EBITDA 2001: -45,1 Mio. Euro nach +25,7 Mio. Euro im Vorjahr.
      Anmerk.: Quelle: Ad-hoc vom 04.07.2002; im Geschäftsbericht 2000 ist ein EBITDA von 39,4 Mio. angegeben.
      Die Abweichung konnte von der beauftragten IR-Agentur kurzfristig noch nicht aufgeklärt werden. Vermutlich
      handelt es sich um einen Fehler in der Ad-hoc
      ) ist dies eher zweifelhaft.

      Systematics-Abfindung als Anhaltspunkt für die Höhe der Barabfindung bei MSH

      Die festgesetzte Barabfindung für die Systematics-Aktionäre lässt jedoch interessante Rückschlüsse auf die
      mögliche Höhe der Barabfindung beim Squeeze Out der MSH AG zu. Immerhin ist MSH eine
      Tochtergesellschaft von Systematics und muss damit bei der Bewertung der Muttergesellschaft berücksichtigt
      werden. Die durch Gutachten ermittelte Bewertung von MSH muss in einem nachvollziehbaren Verhältnis zur
      Bewertung der Mutter stehen.

      Aus dem Geschäftsbericht der Systematics AG für das Geschäftsjahr 2000 lassen sich folgende Zahlen ableiten:

      ____________________________________________Umsatz____________________ EBIT
      Gesamter Systematics-Konzern:________________ 635,0 Mio. Euro ___________39,4 Mio. Euro
      Zahlen ohne MSH:___________________________ 369,7 Mio. Euro ___________24,5 Mio. Euro
      => daraus Ergibt sich der Beitrag von MSH: ________265,3 Mio. Euro ___________14,9 Mio. Euro
      In Prozent: ___________________________________41,7%__________________ 37,8%
      Anmerk.: Überschlägige Berechnung auf Basis des Geschäftsberichts 2000 der Systematics AG

      Bei den Zahlen muss berücksichtigt werden, dass MSH erst zum 01. April 2000 übernommen wurde. Das heißt,
      dass die MSH-Zahlen des ersten Quartals 2000 in diesem Ergebnis von Systematics noch gar nicht enthalten
      sind. Vor diesem Hintergrund ist es eine vorsichtige Prämisse anzunehmen, dass MSH etwa 35% zum Umsatz
      und EBITDA des gesamten Systematics-Konzerns beiträgt.

      Systematics ist auf Basis der durch Gutachten ermittelten Barabfindung von 29,40 Euro mit knapp 600 Mio.
      Euro bewertet. Unter der genannten Prämisse ergibt sich hierdurch für MSH eine anteilige Bewertung von etwa
      210 Mio. Euro, woraus sich ein Wert pro MSH-Aktie von 16,80 Euro ableiten lässt. Dieser Wert liegt deutlich
      über dem aktuellen Börsenkurs der MSH-Aktie von 12,20 Euro.
      Die Einladung zur Hauptversammlung der MSH AG soll noch in dieser Woche veröffentlicht werden. In dieser
      muss die festgesetzte Höhe der Barabfindung bekannt gegeben werden. Damit ist der Zeithorizont dieser
      Squeeze Out-Spekulation extrem kurz.
      Das Risiko der Spekulation besteht darin, dass die abgeleitete Bewertung von MSH auf Basis einer Extrapolation
      des Status Quo des Jahres 2000 geschehen ist. Sollte es zu wesentlichen Verschiebungen bei Umsatz- und
      Ergebnisbeiträgen innerhalb des Systematics-Konzerns gekommen sein, kann diese Bewertung natürlich schnell
      hinfällig sein. Wurde bspw. in der Zwischenzeit Geschäft von MSH in die Mutter Systematics „umgeleitet“,
      wird sich hierdurch eine niedrigere Bewertung für MSH ergeben. Auch ist nicht auszuschließen, dass im
      Rahmen der Unternehmensbewertung beider Gesellschaften unterschiedlichen Kapitalisierungszinssätze
      verwendet werden, die sich aus unterschiedlichen Finanzierungsstrukturen ergeben. Dennoch erscheint das
      Chancen-Risiko-Verhältnis auf der aktuellen Kursbasis attraktiv.
      Bitte beachten Sie den Risikohinweis, der auf der Internetseite der Share-Infos unter www.share-infos.de
      enthalten ist.
      MKurzrock, 08.07.02

      Quelle: http://www.share-infos.de/Articles/Article.cfm?FN=Content&ID…

      PS: Warum MSH hier nur mit einem 9 Monats-Umsatz und Systematics mit 12 Monaten eingerechnet werden kann ich leider nicht nachvollziehen.
      Wenn schon,dann sollte man für beide den selben Zeitraum ansetzen.

      MSH hat im ganzen GJ 00/01 einen Umsatz von 709,3 Mio.DM ( 362,66 Mio.€ ) umgesetzt.

      Gegenüber obiger Analyse also einen Mehrumsatz von fast 100 Mio.€.

      Setzt man nun diesen Jahresumsatz ins Verhältnis zu den knapp 600 Mio.€ ergibt sich ein Prozentsatz von 60,43 %.
      Daraus würde sich dann folgende Rechnung ergeben:

      600 Mio.€ x 0,60 = 360 Mio.€

      360 Mio.€ : 12,5 Mio.Aktien = 28,80 €


      Das wäre dann schon eher der wahre Preis.

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 16:52:22
      Beitrag Nr. 103 ()
      Die Vorstände von MSH haben durch die Übernahme durch EDS übrigens ein Abfindungsangebot von umgerechnet 27,88 € erhalten.
      Daran sollte man sich als Aktionär zumindest auch einmal orientieren.
      Ich tue das jedenfalls.
      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 22:09:50
      Beitrag Nr. 104 ()
      Hallo Kamischke,

      Deine Bewertung trifft meines Erachtens die Realität ziemlich ins Schwarze. Da man ja aufgrund verschiedener nicht nachvollziehbarer Veränderungen bei den Geschäftsjahren und einer Veröffentlichungspolitik mit Schleier keine vernünftigen Fakten erhaschen kann, ist man auf Zahlenakrobatik angewiesen.

      Daß derartiges verfängt, kann man ja neuerdings bei verschiedenen Veröffentlichungen diverser Informationsdienste nachlesen. Dort wird, soweit ich gesehen habe, ein Abfindungspreis von ca. 16,--Euro veranschlagt. Je öfter die selbe Vermutung von verschiedenen Seiten geäußert wird, umso mehr sind die meisten Leute bereit, dies als Wahrheit oder Fakt zu akzeptieren. Damit geht die Rechnung von MSH bzw. EDS auf.

      Was uns nicht gesagt wird ist, daß die MSH aufgrund von Umstrukturierungen wesentlich profitabler geworden ist. So wurde das Hardware-Business und der Verkauf meines Wissens ausgegliedert. Die MSH macht ihr Geschäft somit ausschließlich mit Service, ohne dafür den Sales-Overhead berappen zu müssen. Zwar fehlt die Contribution der Hardware, doch die drückt prozentual gesehen aufgrund der im schlechten Markt gesunkenen Margen ohnehin nur den Gewinn.

      Weiters ist die MSH innerhalb des Systematics-Verbunds die wahre Perle. Nahm man, insbesondere auf Seiten der Systematics-Mitarbeiter, kurz nach der Übernahme (durch Systematics) noch an, die MSH würde das Ergebnis eher verschlechtern, weiß man bei der EDS nun, daß dem ganz und gar nicht so ist. Die EDS hat kurz nach der Übernahme ihrerseits eine gründliche Untersuchung der einzelnen Unternehmensteile vorgenommen und dabei stellte sich heraus, Überaschung!, daß die MSH der profitabelste Bereich ist. Den Systematics-Leuten ist da erst einmal ein Teil des Gesichts heruntergefallen. Die waren dann auch die ersten, die ins Entlassungs-Fadenkreuz rutschten.

      Das alles sind Fakten, die in der Branche eigentlich bekannt sind. Zudem bin ich kein MSH, Systematics oder EDS Mitarbeiter, es handelt sich also hier um keine Insider-Informationen im rechtlichen Sinne (falls einer auf diesen Gedanken kommen sollte). Da ich aber in der Branche seit Jahren tätig bin und wir ja alle eine "große Familie" sind, ist mir dies bekannt.

      Mir scheint jedenfalls, daß es der EDS lieber wäre, wenn sich ein akzeptierter Preis von 16,-- Euro durchsetzen würde. Allerdings würde ich das als eine nicht zu tolerierende Übervorteilung der restlichen freien Aktionäre sehen, die ich nicht akzeptieren könnte.

      Gruß

      peb
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 00:28:52
      Beitrag Nr. 105 ()
      @PEB
      da kennst Du aber meinen Papi schlecht...
      Der (und ich auch nicht) gibt sich nicht mit 16,00 €
      zufrieden.
      Entweder EDS greift tiefer in die Tasche, oder es wird einen Rechtsstreit geben, bei dem SÄMTLICHE uns zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft werden.
      Zeit haben wir jedenfalls...

      Gruß
      KP (Sohn)
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 09:06:17
      Beitrag Nr. 106 ()
      Schönen Guten Morgen,

      habe gerade den heutigen Bundesanzeiger vor mir.

      Abfindung: 16,44 Euro

      Bis bald

      NETTI_II
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:13:44
      Beitrag Nr. 107 ()
      Glaubt ihr, daß ihr durch ein Spruchstellenverfahren noch etwas mehr herausholen könnt ?
      Avatar
      schrieb am 14.07.02 18:12:40
      Beitrag Nr. 108 ()
      An smallcapexpert, und ob!! Das Erwerbsangebot, sollte es
      denn mit 16,44 EU zutreffen, ist blanker Hohn und stellt die
      fundamentalen Bewertungsunterschiede auf den Kopf.
      Die seinerzeit von der Schroeders-Privatbank initiierte
      Übernahme der MSH durch Systematics war nur deswegen so
      leicht möglich, weil die ca. 20% Streubesitz-Aktionäre vor
      vollendete Tatsachen gestellt worden sind. Dieser unglaub-
      liche Deal ist auf dem Rücken der Kleinanleger ausgetragen
      worden und kommt faktisch deren Enteignung gleich.
      Zum Zeitpunkt der Übernahme am 1.4.00 hatte MSH einen orga-
      nisch gewachsenen Umsatz von ca. 370 Mio. aufzuweisen, so
      gut wie keine Schulden, ein bereinigtes Eigenkapital von
      ca. 63,5 Mio. EU und eine überschüssige Liquidität von
      ca. 66,0 Mio. EU.
      Systematics hatte nichts außer gekaufter Luft, wie kamisckke
      richtig erkannt hat. Die Übernahme ist mit dem Geld der
      Anleger und einer Kapitalerhöhung finanziert worden und hat
      nach m. D. schon damals die frühzeitige Pleite der Syste-
      matics im letzten Augenblick verhindert. Trotz dieser
      Frischzellenkur überstieg im Juli 01 der Goodwill - also
      die substanzlosen Firmenwerte - mit 232 Mio. EU das Eigen-
      kapital mit 194 Mio. um 19,6%. Ähnlich fragwürdige Bilanz-
      werte hatten auch EM.TV, Brokat, Heyde und einige andere
      Hasardeure des Ganoven-Segments "NEUER MARKT" vorzuweisen.
      Am 18.5.00 erklärte der ehemalige Finanzvorstand der Sys-
      tematics, Dr. Klein, in einem Interview, dass MSH mit 26 EU
      unerklärlich schlecht bewertet sei und man mit der Über-
      nahme ein Schnäppchen gemacht habe.
      Der interessante Beitrag von PEG ist aufschlussreich und
      deckt sich mit den Ausführungen eines Mitarbeiters der MSH
      in einem früheren, anderen Board.
      Dass seitens EDS/Systematics zunächst einmal die hunds-
      miserablen Zahlen von Systematics veröffentlicht worden
      sind, während man bewusst das mit Sicherheit wesentlich
      bessere Zahlenwerk von MSH verschweigt, ist Bestandteil
      einer durchsichtigen Taktik, um den Anleger zu täuschen.
      Dieses miese Spiel wird nicht aufgehen.
      Möglicherweise nehmen einige Kleinaktionäre an, dass es
      sich bei ca. 37% über aktuellem Marktpreis um ein generöses
      Angebot handelt, weil sie vielleicht erst vor wenigen Wochen
      oder Monaten eingestiegen sind. Weit gefehlt - in die Be-
      wertungskriterien müssen alle Merkmale wie Umsatz, Profita-
      bilität, Cash-Flow, Zukunftserwartungen usw. mit einfließen.
      Jawohl, auch Zukunftserwartungen, denn der IT-Markt hat
      trotz gewaltiger Baisse nach wie vor riesige Wachstums-
      chancen.
      Vergessen darf man auch nicht, dass EDS/Systematics alles
      getan haben, um MSH aus dem Fokus des Anlegers zu nehmen.
      Schon seit Monaten wird MSH beispielsweise in Börse Online
      nicht mehr publiziert. Ein Anleger hätte ja herausfinden
      können, dass diese Aktie extrem unterbewertet ist und den
      Kurs dieses engen Wertes nach oben getrieben, was wiederum
      nach dem neuen "Squeeze-Out"-Gesetz Auswirkungen auf das
      Abfindungsangebot gehabt hätte.
      Setzt man das Abfindungsangebot über 29,40 EU für Systema-
      tics mit den gleichen Bewertungskriterien zu MSH in Rela-
      tion, müssten bei MSH mind. 60 EU herauskommen, eher mehr.
      Das mag manchem vielleicht unrealistisch erscheinen, aber
      entscheidend ist nicht das Willkürangebot der Kapitalge-
      sellschaft, sondern der Fundamentalwert des Unternehmens
      und die dem Aktionär entgangene, langfristige Gewinnchance,
      die durch das "Ausquetschen" zunichte gemacht wird.
      Wenn das lächerliche Erwerbsangebot bei der JHV am 22.8.02
      nicht mind. verdoppelt wird, werde ich innerhalb der folgen-
      drei Werktage beim zuständigen Landgericht ein Spruch-
      stellenverfahren einleiten.
      Lasst Euch bitte nicht billig abspeisen oder gar ein-
      schüchtern. Bei rd. 90% aller Verfahren wird erfahrungsge-
      mäß das in der Regel viel zu niedrige Angebot, teilweise
      extrem, aufgebessert.
      Ich hoffe, dass wir uns, lieber Jens, am 22.8. in Hamburg
      wiedersehen und wünsche Dir und allen anderen Standhaften
      Geduld und Durchhaltevermögen.

      Beste Grüße KP sen.
      Avatar
      schrieb am 15.07.02 12:01:44
      Beitrag Nr. 109 ()
      Hallo MSH-ler
      Es ist soweit.
      Nach über 2 Jahren ergreift Systematics die Initiative und übermittelt sein Übernahmeangebot ( oder sollte ich besser sagen sein "Unmoralisches Angebot" )an uns verbliebenen Aktionäre.
      Das aber nicht, wie man vielleicht hätte erwarten können per Adhoc, sondern so ganz nebenbei als kleine Meldung im Bundesanzeiger. (Danke Netti für den Hinweis. )
      Das Systematics jetzt schon das Geld fehlt für eine Adhoc-Meldung ist mir neu,obwohl ich es schon lange geahnt habe.
      Oder wollte man hier etwa den Versuch unternehmen rechtzeitig gestellte Gegenanträge zur HV zu vermeiden?
      Ausschliessen kann man es bei der betriebenen Informationspolitik jedenfalls nicht.
      Und auch auf den Homepages der Unternehmen befinden sich kein Hinweise auf eine Übernahme.
      Ich rufe daher alle verbliebenen Restaktionäre von MSH auf:
      Nutzt Eure Rechte als Aktionäre und lasst Eure Stimmtrechte nicht verfallen,denn hier geht es letztendlich um Euer Geld.



      MSH International Service AG Frankfurt am Main
      - Wertpapier-Kenn-Nummer 663 250 -


      Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der ordentlichen Hauptversammlung der MSH International Service AG am 22. August 2002 um 12.00 Uhr in Hamburg im Marriott Hotel (Salon A + B), in der ABC-Straße 52.

      Tagesordnung

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2001 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2001 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2001 und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2001

      2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von Euro 10 292 039,50 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

      3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2001 Entlastung zu erteilen.

      4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
      des Aufsichtsrats


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2001 Entlastung zu erteilen.

      5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2002

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2002 bis zum 31. Dezember 2002 zu wählen.

      6. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Systematics AG mit Sitz in Hamburg gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung

      Gemäß § 327a Aktiengesetz (AktG) kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95% des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.

      Die Systematics AG, Hamburg, hält 12 217 188 von 12 500 000 (rund 97,74%) der Aktien der MSH International Service AG und damit mehr als 95% des Grundkapitals der Gesellschaft.

      Die Systematics AG hat deshalb als Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG das Verlangen an den Vorstand
      der MSH International Service AG gerichtet, einen Beschluss über die Übertragung sämtlicher Aktien aller übrigen Aktionäre der MSH International Service AG auf die Systematics AG, Hamburg, gegen Gewährung einer angemessenen
      Barabfindung auf die Tagesordnung der Hauptversammlung am 22. August 2002 zu setzen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
      "Sämtliche Aktien der MSH International Service AG, die im Eigentum anderer Aktionäre ("Minderheitsaktionäre" ) als der Systematics AG, Barmbeker Straße 2, 22303 Hamburg ("Hauptaktionärin" ), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 71 771, stehen, werden gemäß
      dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von Euro 16,44 je…

      In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung vom 3. Juli 2002 hat die Hauptaktionärin die Voraussetzungen für die Übertragung dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet.
      Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wurde durch den mit Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom
      21. März 2002 bestellten sachverständigen Prüfer, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers, geprüft und bestätigt.
      Die Hauptaktionärin hat dem Vorstand der MSH International Service AG gemäß § 327b Abs. 3 AktG eine Erklärung des Bankhauses Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA (Sal. Oppenheim)
      übermittelt, mit der Sal. Oppenheim die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung des Hauptaktionärs übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die auf die Hauptaktionärin übergegangenen Aktien zu zahlen.

      Sofern in einem aktienrechtlichen Spruchverfahren das Gericht eine höhere als die festgelegte Barabfindung rechtskräftig festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen Aktionären, deren Aktien mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die Hauptaktionärin übergegangen sind, gewährt werden.

      Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der MSH International Service AG, Berner Straße 38, 60437 Frankfurt am Main, zur Einsicht der Aktionäre aus:

      - der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;
      - der von der Systematics AG als Hauptaktionärin erstattete Bericht über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre vom 3. Juli 2002;
      - der von dem gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers, gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattete Prüfungsbericht vom 3. Juli 2002;
      - die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 1998/1999, 1999/2000, 2000/ 2001 und für das Rumpfgeschäftsjahr 2001 sowie - zur umfassenden Information der Aktionäre auch die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte für den Zeitraum 1999 bis 2001.


      Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
      Jeder Aktionär erhält auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt[!!!).

      Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung
      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 12 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die bis spätestens Freitag, den 16. August 2002, bei der Gesellschaftskasse, Berner Straße 38, 60437 Frankfurt am Main, bei einer
      Wertpapiersammelbank, bei einem deutschen Notar oder bei einer Filiale der Deutsche Bank AG während der Geschäftsstunden ihre Aktien hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
      Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung in einem Sperrdepot gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem
      Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank wird dem Aktionär eine Bescheinigung ausgestellt, die spätestens Montag, den 19. August 2002, bei der Gesellschaftskasse einzureichen ist.
      Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige Person, ausgeübt werden(!!!).

      Frankfurt am Main, im Juli 2002

      MSH International Service AG
      Der Vorstand



      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 15.07.02 12:11:59
      Beitrag Nr. 110 ()
      @Kartoffelpüree und PEB: Für die Abfindung muß ein Bewertungsgutachten vorliegen. In den Unterlagen müssen auch dezidiert aktuelle Zahlen von MSH enthalten sein. Dazu kommt ein Ausblick, der die Grundlage für eine Ertragswertberechnung bildet. Ob die darin getroffenen Annahmen realistisch sind oder nicht, können wir erst nach einer detaillierten Durchsicht beurteilen. Noch liegt das Gutachten nicht vor. Die von uns geschätzte Abfindungshöhe hatten wir ausschließlich an der für Systematics veröffentlichten Abfindungshöhe ermittelt.

      Es wäre hilfreich, sich mit Brancheninsidern einmal über die Marktverhältnisse und vergangene Aussagen des MSH-Vorstands auszutauschen, damit diese Argumente von dem zuständigen Richter im Rahmen des Spruchstellenverfahrens berücksichtigt werden können. Das Spruchstellenverfahren wird es so oder so geben. Allerdings müssen sich die freien Aktionäre hier auf einen Zeitraum bis zu Beendigung desselben einstellen, der mehrere Jahre betragen kann.

      Vielleicht senden Sie mir einmal Ihre Daten zur persönlichen Kontaktaufnahme an meine WO-Mailbox oder an info@falkenstein-ag.de.

      Auf der HV werden wir auf jeden Fall anwesend sein (genauso wie bei Systematics).

      Grüße

      Peer Share
      Avatar
      schrieb am 15.07.02 12:40:30
      Beitrag Nr. 111 ()
      Hier einmal die zitierten Gesetzestexte im vollständigen Wortlaut.
      Weiterführende Gesetzestexte unter u.g. Link.


      AktG § 327a Übertragung von Aktien gegen Barabfindung
      vom 6. 9. 1965 / nach dem Stand des Gesetzes vom 21.06.2002

      (1) Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien kann auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von 95 vom Hundert des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen. § 285 Abs. 2 Satz 1 findet keine Anwendung.

      (2) Für die Feststellung, ob dem Hauptaktionär 95 vom Hundert der Aktien gehören, gilt § 16 Abs. 2 und 4.


      AktG § 327b Barabfindung
      vom 6. 9. 1965 / nach dem Stand des Gesetzes vom 21.06.2002

      (1) Der Hauptaktionär legt die Höhe der Barabfindung fest; sie muss die Verhältnisse der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung ihrer Hauptversammlung berücksichtigen. Der Vorstand hat dem Hauptaktionär alle dafür notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen.

      (2) Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung d…

      (3) Vor Einberufung der Hauptversammlung hat der Hauptaktionär dem Vorstand die Erklärung eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts zu übermitteln, durch die das Kreditinstitut die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung des Hauptaktionärs übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien
      zu zahlen.


      AktG § 327c Vorbereitung der Hauptversammlung
      vom 6. 9. 1965 / nach dem Stand des Gesetzes vom 21.06.2002

      (1) Die Bekanntmachung der Übertragung als Gegenstand der Tagesordnung hat folgende Angaben zu enthalten:
      1. Firma und Sitz des Hauptaktionärs, bei natürlichen Personen Name und Adresse;
      2. die vom Hauptaktionär festgelegte Barabfindung.

      (2) Der Hauptaktionär hat der Hauptversammlung einen schriftlichen Bericht zu erstatten, in dem die
      Voraussetzungen für die Übertragung dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet werden. Die Angemessenheit der Barabfindung ist durch einen oder mehrere sachverständige Prüfer zu prüfen. Diese werden auf Antrag des Hauptaktionärs vom Gericht ausgewählt und bestellt. § 293a Abs. 2 und 3, § 293c Abs. 1 Satz 3 bis 5 sowie die §§ 293d und 293e sind sinngemäß anzuwenden. In Rechtsverordnungen nach § 293c Abs. 2 kann die Entscheidung nach Satz 3 in Verbindung mit § 293c Abs. 1 Satz 3 bis 5 entsprechend übertragen werden.

      (3) Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind in dem Geschäftsraum der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auszulegen
      1. der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;
      2. die Jahresabschlüsse und Lageberichte für die letzten drei Geschäftsjahre;
      3. der nach Absatz 2 Satz 1 erstattete Bericht des Hauptaktionärs;
      4. der nach Absatz 2 Satz 2 bis 4 erstattete Prüfungsbericht.

      (4) Auf Verlangen ist jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos …



      AktG § 327d Durchführung der Hauptversammlung
      vom 6. 9. 1965 / nach dem Stand des Gesetzes vom 21.06.2002

      In der Hauptversammlung sind die in § 327c Abs. 3 bezeichneten Unterlagen auszulegen. Der Vorstand kann dem Hauptaktionär Gelegenheit geben, den Entwurf des Übertragungsbeschlusses und die Bemessung der Höhe der Barabfindung zu Beginn der Verhandlung mündlich zu erläutern. ( !!! )



      AktG § 327e Eintragung des Übertragungsbeschlusses
      vom 6. 9. 1965 / nach dem Stand des Gesetzes vom 21.06.2002

      (1) Der Vorstand hat den Übertragungsbeschluss zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Der Anmeldung sind die Niederschrift des Übertragungsbeschlusses und seine Anlagen in Ausfertigung oder öffentlich beglaubigter Abschrift beizufügen.

      (2) § 319 Abs. 5 und 6 gilt sinngemäß.

      (3) Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär über. Sind über diese Aktien Aktienurkunden ausgegeben, so verbriefen sie bis zu ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur den Anspruch auf Barabfindung.



      AktG § 327f Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung
      vom 6. 9. 1965 / nach dem Stand des Gesetzes vom 21.06.2002

      (1) Die Anfechtung des Übertragungsbeschlusses kann nicht auf § 243 Abs. 2 oder darauf gestützt werden, dass die durch den Hauptaktionär festgelegte Barabfindung nicht angemessen ist. Ist die Barabfindung nicht angemessen, so hat das in § 306 bestimmte Gericht auf Antrag die angemessene Barabfindung zu bestimmen. Das Gleiche gilt, wenn der Hauptaktionär eine Barabfindung nicht oder nicht ordnungsgemäß angeboten hat und eine hierauf gestützte Anfechtungsklage innerhalb der Anfechtungsfrist nicht erhoben, zurückgenommen oder rechtskräftig abgewiesen worden ist.

      (2) Antragsberechtigt ist jeder ausgeschiedene Minderheitsaktionär. Der Antrag kann nur binnen zwei Monaten nach dem Tage gestellt werden, an dem die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs als bekannt gemacht gilt. Für das Verfahren und die Kosten des Verfahrens gilt § 306 sinngemäß.


      Quelle:http://www.aktien-gesetz.de/

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 15.07.02 17:12:12
      Beitrag Nr. 112 ()
      Gegenüberstellung von Systematics und MSH

      ________________________________ Systematics ________________ MSH International AG (Rumpfgeschäftsjahr 2001 vom 01.04.01 - 31.12.01)______________

      Bilanzverlust ____________________ - 140,7 Mio. Euro

      Bilanzgewinn__________________________________________________ + 10,292 Mio. Euro ( + 29,75 % !!!)

      Barabfindung ______________________ 29,40 Euro____________________ 16,44 Euro



      Schwarze Zahlen bei MSH stehen tiefrote Zahlen bei Systematics gegenüber.
      Bedenkt man dabei noch, das ohne die Gewinnzahlen von MSH das Zahlenwerk bei Systematics noch schlechter ausgefallen wäre,da in den Zahlen von Systematics ja schon die profitable Tochter MSH voll konsolidiert worden ist wird hier die Ungleichbehandlung von MSH-Aktionären besonders deutlich.
      Besondere Bedeutung dürfte dabei vor allem die Begründung durch den gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Price Waterhouse Coopers zukommen,der diesen Preis ja mit all seinem Sachverstand berechnet hat.
      In stiller Vorfreude auf die kommende HV verbleibt
      Kamischke

      PS : Ein EpS habe ich mich nicht mehr getraut auszurechnen und gegenüberzustellen,sonst hätte vermutlich der WP gewusst was er da getan hat oder auch nicht getan hat.
      Vielleicht ist aber auch der Wechsel zu KPMG schuld.
      Interessant auch das alle ehemaligen Wirtschaftsprüfer wie Ernst & Young (WP von MSH),Susat & Partner OHG (WP von Systematics) und Wart & Klein nicht mehr mit dem Gutachten betraut worden sind,obwohl man doch angeblich schon seit 2 Jahren daran gearbeitet hatte.
      Avatar
      schrieb am 15.07.02 18:16:13
      Beitrag Nr. 113 ()
      Unser Mann der SdK für die nächste HV ist:

      Dr. Rudolf Hildebrandt, 22529 Hamburg

      Avatar
      schrieb am 16.07.02 12:50:42
      Beitrag Nr. 114 ()
      Die Einladung zur HV der Systematics AG ist da:

      Systematics AG - Wertpapier-Kenn-Nummer 727 680 -


      Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der ordentlichen Hauptversammlung der Systematics AG am 23. August 2002, 10 Uhr, in Hamburg im Marriott Hotel (Salon A+B), in der ABC-Str. 52.

      Tagesordnung

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2001 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2001 mit dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2001 und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2001


      2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2001 Entlastung zu erteilen.

      3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2001 Entlastung zu erteilen.

      4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2002 bis zum 31. Dezember 2002

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2002 bis zum 31. Dezember 2002 zu wählen.

      5. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die EDS Systematics Beteiligungs GmbH mit Sitz in Rüsselsheim gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung

      Gemäß § 327a Aktiengesetz (AktG) kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95% des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen die Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.
      Die EDS Systematics Beteiligungs GmbH, Rüsselsheim, hält rund 98,15% der Aktien der Systematics AG und damit mehr als 95% des Grundkapitals der Gesellschaft.
      Die EDS Systematics Beteiligungs GmbH hat deshalb als Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG das Verlangen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet, einen Beschluss über die Übertragung sämtlicher Aktien aller übrigen Aktionäre der Systematics AG, Hamburg, auf die EDS Systematics Beteiligungs GmbH, Rüsselsheim, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die Tagesordnung der Hauptversammlung am 23. August 2002 zu setzen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
      "Sämtliche Aktien der Systematics AG, die im Eigentum anderer Aktionäre ("Minderheitsaktionäre" ) als der EDS Systematics Beteiligungs GmbH, Eisenstraße 56, 65428 Rüsselsheim ("Hauptaktionärin" ), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Rüsselsheim unter HRB 83 947 stehen, werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung
      einer Barabfindung in Höhe von EUR 29,40 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Systematics AG auf die EDS Systematics Beteiligungs GmbH, Rüsselsheim, übertragen."

      In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung vom 8. Juli 2002 hat die EDS Systematics Beteiligungs GmbH die Voraussetzungen für die Übertragung dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet.

      Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den mit Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 22. März 2002 bestellten sachverständigen Prüfer, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH, geprüft und bestätigt.( !!! )

      Die Hauptaktionärin hat dem Vorstand der Gesellschaft gemäß § 327b Abs. 3 AktG eine Erklärung des Bankhauses Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA (Sal. Oppenheim) übermittelt, mit der Sal. Oppenheim die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung des Hauptaktionärs übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die auf die Hauptaktionärin übergegangenen Aktien zu zahlen.

      Sofern in einem aktienrechtlichen Spruchverfahren das Gericht gemäß § 327f AktG eine höhere, als die festgelegte Barabfindung rechtskräftig festgesetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen Aktionären, deren Aktien mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die EDS Systematics Beteiligungs GmbH übergegangen sind, gewährt werden.
      Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Barmbeker Str. 2, 22303 Hamburg, zur Einsicht der Aktionäre aus:
      - der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;
      - der von der EDS Systematics Beteiligungs GmbH als Hauptaktionärin erstattete Bericht über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre vom 8. Juli 2002;
      - der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH als gerichtlich bestelltem sachverständigen Prüfer gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattete Prüfungsbericht vom 8. Juli 2002;
      - die Jahresabschlüsse und Lageberichte für die Geschäftsjahre 1999, 2000 und 2001 sowie
      - zur umfassenden Information der Aktionäre - die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der Gesellschaft für den Zeitraum 1999 bis 2001.


      Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
      Jeder Aktionär erhält auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.( !!! )

      Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung
      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die bis spätestens Freitag, den 16. August 2002, bei der Gesellschaftskasse, Barmbeker Straße 2, 22303 Hamburg, bei einer Wertpapiersammelbank, bei einem deutschen Notar oder bei einer Filiale der Hamburgische Landesbank - Girozentrale -, Hamburg, bis zum Ende der Schalterstunden bzw. Geschäftszeiten ihre Aktien hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
      Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt oder gesperrt gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank wird dem Aktionär eine Bescheinigung ausgestellt, die ihm oder seinen ausgewiesenen Vertreter als Eintrittskarte zur Hauptversammlung dient.
      Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausgeübt werden.

      Hamburg, im Juli 2002

      Systematics AG
      Der Vorstand

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 16.07.02 18:43:22
      Beitrag Nr. 115 ()
      EDS-Tochter Systematics will sich von Teilen der Belegschaft trennen

      20.06.2002 um 15:02 Uhr

      MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die schlechte Nachricht kam für die Mitarbeiter der Systematics-Gruppe per E-Mail: Personalvorstand Peter Deusinger teilte der Belegschaft mit, dass sich das Unternehmen im Zuge eines Restrukturierungsprogramms bis spätestens 30. Juni 2003 von einer noch nicht genannten Zahl von Angestellten trennen will.
      Das Restrukturierungsprogramm innerhalb der Systematics-Gruppe sei erforderlich, "um die notwendige Neuausrichtung, Fokussierung und Umgestaltung unseres Business- Modells und unseres Service-Portfolios aufgrund der veränderten Marktgegebenheiten effektiv durchführen zu können", schrieb Deusinger. Nur mit dieser Maßnahme sei "für Systematics/EDS und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine erfolgreiche und sichere Zukunft in unserer wettbewerbsorientierten Branche" zu gewährleisten.

      Jan Hülsmann, Sprecher der EDS, sagte, mit der Restrukturierung habe die EDS-Tochter Systematics AG bereits Anfang 2001 begonnen. Seitdem habe man die Zahl der ursprünglich 42 Gesellschaften im Verbund der AG auf heute 17 reduziert. Hülsmann teilte weiter mit, dass im Januar 2001 insgesamt 2023 Mitarbeiter bei der SAG beschäftigt waren, im Januar 2002 noch 1952. Bis heute sei die Belegschaft der EDS-Tochter wieder um 30 Angestellte angewachsen. Systematics war am 2. April 2001 von dem US-Dienstleister EDS gekauft worden. EDS und Systematics betreiben in Deutschland nach Mitteilung von Hülsmann rund 65 Standorte, ungefähr die Hälfte davon beerbte EDS bei der Übernahme.

      Hülsmann wollte keine konkreten Aussagen darüber machen, wie viele Mitarbeiter im Zuge der jetzt verkündeten Restrukturierungsmaßnahmen das Unternehmen bis zum 30. Juni 2003 verlassen sollen. Er sagte nur, "als Hausnummer könne man von 30 bis 50 Mitarbeitern ausgehen". Bei dieser Angabe sei natürlich eine mögliche negative wirtschaftliche Entwicklung nicht berücksichtigt. Außerdem erklärte der Firmensprecher, man werde auch neue Mitarbeiter einstellen.

      Wie Personalchef Deusinger in der E-Mail weiter schrieb, seien der Systematics-Vorstand und die Verantwortlichen der einzelnen Gesellschaften bemüht, die Maßnahmen sozialverträglich und unter Vermeidung von betriebsbedingten Kündigungen in Form von einvernehmlichen Aufhebungsvereinbarungen mit den betroffenen Mitarbeitern abzuschließen.

      Die Hamburger wollen die Kündigungen - um die es sich trotz des euphemistischen Begriffs Aufhebungsvereinbarung arbeitsrechtlich handelt - bis spätestens zum 30. Juni 2003 durchgezogen haben. Den Mitarbeitern räumt das Unternehmen eine zweiwöchige Bedenkzeit ein, um über die Annahme des Angebotes zu entscheiden. Vorzeitige Freistellungen unter Berücksichtigung geschäftlicher Gegebenheiten seien möglich, teilte Personalvorstand Deusinger mit.

      Interessant ist Deusingers Aussage, falls in der jeweils betroffenen Unternehmenstochter (es gibt davon wie gesagt noch 17) ein Betriebsrat vorhanden sei, müsse dieser vor den Gesprächen mit den betroffenen Mitarbeitern informiert werden. In den Ablegern mit Arbeitnehmervertretung ist nach Wissen von EDS-Sprecher Hülsmann ein Sozialplan aufgestellt worden. Um einen einheitlichen Informationsstand herzustellen, habe Personalchef Deusinger nun per E-Mail eine Information über die Option von Aufhebungsverträgen an alle Mitarbeiter geschickt. Die Tatsache, dass in einigen Gesellschaften Sozialpläne aufgestellt wurden, könnte aber darauf hindeuten, dass es beim geplanten Stellenabbau doch zu größeren Entlassungen kommen könnte.

      Interessant dürfte ferner sein, wie die geplante Neuausrichtung, Fokussierung und Umgestaltung des Geschäftsmodells und das künftige Service-Portfolio aussehen werden. Noch im März 2002 sprach Carsten Gram, Mitglied der Geschäftsleitung der EDS Deutschland GmbH, nicht ohne Selbstbewusstsein davon, man habe "das Mittelstands-Know-how verschiedener Systematics-Töchter unter ein Dach holen" können. Ob nicht genau dieses Argument nun der Restrukturierung geopfert wird, bleibt vorerst dahingestellt.

      Allerdings scheint es eher unwahrscheinlich, dass man ausgerechnet die Division EDS Mid-Market-Solutions stark dezimieren wird: Die im wesentlichen aus den im Dezember 1999 von Systematics gekauften Unternehmen BOG Koblenz und Planorg Köln zusammengesetzte Geschäftseinheit mit rund 250 Mitarbeitern ist so etwas wie das Filetstück des Unternehmens.

      Auch die Frage, in welchem Maße die EDS-Tochter noch das Thema Outsourcing betreiben wird, hält Hülsmann für erledigt. Dieses Aufgabenfeld sei für Systematics sehr wichtig. EDS-Geschäftsleitungsmitglied Gram hatte festgestellt, insbesondere im Mittelstand werde die Auslagerung von IT-Dienstleistungen in den kommenden Jahren massiv an Bedeutung gewinnen. Denn viele Mittelständler, die sich zu einem großen Teil europaweit oder sogar im Weltmarkt positionieren wollten, könnten nicht mehr für jede IT-Anwendung und für jeden Prozess Spezialisten vorhalten.

      Die Neuformierung von Systematics kommt im Zuge der Bereinigungstendenzen im Markt der Systemhäuser nicht überraschend, wie auch die Pleite des noch vor nicht so langer Zeit hoch gehandelten IT-Dienstleisters M+S zeigt. Viele dieser Unternehmen haben eine Umsatzstruktur, die mangels Marge ungesund ist, konzedierte vor einem Vierteljahr Compunet-Vorstandschef Johannes Meier. Meier sieht zumindest im klassischen Systemhausumfeld als Wettbewerber mittlerweile nur noch EDS/Systematics und die Bechtle-Gruppe.

      Quelle: http://www1.computerwoche.de/index.cfm?pageid=254&artid=3737…


      Mitarbeiterentlassungen kosten Geld,sehr viel Geld und Umstrukturierungen umso mehr.
      Ein weiterer Versuch von Systematics sich schön zu rechnen?
      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 13:28:01
      Beitrag Nr. 116 ()
      Hallo,

      ich habe aufgrund der mail von peershare in diesen wert investiert. Danke an peer!
      nun meine fragen:

      was ist ein Spruchstellenverfahren?
      sollte ich jetzt verkaufen?
      muss ich selber klage einreichen?
      wann werden denn die aktien aus meinen depot gebucht?
      wird bei späteren anpassungen der abfindung mir das geld automatisch eingebucht? obwohl die aktien vieleicht schon ausgebucht sind?

      viele fragen .. entschuldigung!
      ist das erstemal, daß ich sowas hatte

      danke im vorraus
      gruss steiger
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 15:04:05
      Beitrag Nr. 117 ()
      Minderheitsaktionäre und das Spruchstellenverfahren

      Das Aktiengesetz gesteht den Minderheitsaktionären bei bestimmten Strukturänderungen das Recht zu, Klage gegen ein zu niedriges Abfindungsangebot bei einem Landgericht einzureichen, um ein sogenanntes Spruchstellenverfahren einzuleiten.
      Nach Angaben der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre ist dieses Verfahren in 80% der Fälle von Erfolg gekrönt und geht deutlich zu Gunsten des Aktionärs aus.
      Der Kläger darf allerdings nicht auf eine schnelle Entscheidung hoffen.
      Untersuchungen haben gezeigt, daß ein Ergebnis zum Teil erst nach zehn Jahren erzielt wird.


      weitergehende Infos unter => http://www.kamberg.net/seminare/wahrenburg.pdf


      sollte ich jetzt verkaufen?

      Nein.

      muss ich selber klage einreichen?

      Unter Umständen ja,wenn die SdK kein Spruchstellenverfahren selber einleiten sollte.

      wann werden denn die aktien aus meinen depot gebucht?

      Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses.

      "Die Hauptaktionärin hat dem Vorstand der MSH International Service AG gemäß § 327b Abs. 3 AktG eine Erklärung des Bankhauses Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA (Sal. Oppenheim) übermittelt, mit der Sal. Oppenheim die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung des Hauptaktionärs übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die auf die Hauptaktionärin übergegangenen Aktien zu zahlen. "


      wird bei späteren anpassungen der abfindung mir das geld automatisch eingebucht? obwohl die aktien vieleicht schon ausgebucht sind?

      Nein.Das muss m.M. nach extra beantragt werden obwohl der Wortlaut es vermuten lassen könnte.
      Verlassen darauf würde ich mich aber nicht.

      "Sofern in einem aktienrechtlichen Spruchverfahren das Gericht gemäß § 327f AktG eine höhere, als die festgelegte Barabfindung rechtskräftig festgesetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen Aktionären, deren Aktien mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die Hauptaktionärin übergegangen sind, gewährt werden.


      Ciao Kamischke

      PS: Halte gerade das Bewertungsgutachten beider Gesellschaften in den Händen.
      Das Spruchstellenverfahren ist unausweichlich.
      In Kürze mehr.
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 17:43:03
      Beitrag Nr. 118 ()
      Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung der MSH AG für die Zeit

      _______________________________vom 01.01.01 bis 31.01.01


      Umsatzerlöse________________________ 372.306
      Umsatzkosten_______________________ - 315.205

      Bruttoergebnis vom Umsatz______________ 57.101
      Allgemeine Verwaltungskosten____________ -15.326
      Vertriebskosten________________________ -28.133
      Sonstige betriebliche Erträge abzgl.
      sonst.betrieblicher Aufwendungen__________ -6.258
      Abschreibungen Geschäftswert______________ -785

      Betriebsergebnis________________________ 6.599
      Factoringkosten__________________________ -127
      Zinsaufwendungen_______________________ -580
      Zinserträge_____________________________ 2.796

      Jahresüberschuss vor Steuern_____________ 8.688
      Steuern vom Einkommen und
      vom Ertrag_____________________________ -4.540
      Auf Anteile im Fremdbesitz
      entfallender Gewinn_______________________ -630

      Jahresüberschuss_______________________ 3.518





      Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung der Systematics AG für die Zeit

      _______________________________vom 01.01.01 bis 31.01.01__________ ohne MSH _____


      Umsatzerlöse________________________ 712.488 ____________________ 340.182
      Umsatzkosten_______________________ - 615.046 ___________________ - 299.841

      Bruttoergebnis vom Umsatz______________ 97.442 ____________________ 40.341
      Allgemeine Verwaltungskosten____________ -57.682 ___________________ - 42.356
      Vertriebskosten________________________ -76.280 ___________________ - 48.147
      Restrukturierungskosten_________________ -19.326 ___________________ - 19.326
      Ausserplanmässige Abschreibungen_______ -29.934 ___________________ -29.934
      Sonstige betriebliche Erträge abzgl.
      sonst.betrieblicher Aufwendungen___________ -3.159 _____________________ 3.099
      Abschreibungen Geschäftswert____________ -34.006 ___________________ - 33.221
      Betriebsergebnis______________________ -122.945 _________________ - 129.544
      Factoringkosten_____________________________________________________ 127
      Zinsaufwendungen______________________ -17.841 ___________________ -17.261
      Zinserträge______________________________ 2.700 ______________________ -96
      Jahresüberschuss vor Steuern___________ -138.086 __________________ -146.774
      Steuern vom Einkommen und
      vom Ertrag______________________________ -3.521 ____________________ 1.019
      Auf Anteile im Fremdbesitz
      entfallender Gewinn_________________________ 872 ____________________ 1502
      Jahresüberschuss_____________________ -140.735__________________ -144.253


      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 18.07.02 15:59:14
      Beitrag Nr. 119 ()
      Kundenfokus nicht verlieren

      Strategische Firmenentscheidungen basierten in der Vergangenheit oft genug auf Megatrends statt auf rationalen, okönomischen Grundlagen: Diversifikation, Akquisition, Fusion endeten schließlich wieder in Deinvestition und Konzentration aufs Kerngeschäft.


      Von Martin Fryba
      [18.07.2002]

      Viele Systemhäuser haben diese Trends mitgemacht, die sie letztlich in die Pleite geführt oder der Muttergesellschaft hohe Verluste bescherten haben.
      Das EDS-Management, könnte es die Übernahme der tief in die roten Zahlen gerutschten Tochter Systematics rückgängig machen, würde es sicher gerne tun.

      Systemhäuser sind gut beraten, Fehler der Konkurrenz zu vermeiden und im derzeit »brutalen Markt« (Johannes Meier) andere Strategien gegen die Branchenkrise zu fahren. Umsatzgröße ist längst kein Maßstab mehr für erfolgreiche Systemhäuser. Vielmehr gilt es, Kosten für Investitionen und den laufenden Betrieb zu senken, Erträge zu stärken und nachhaltig die Zukunft der Mitarbeiter abzusichern. Kooperationen wie Bechtle/GE Compunet und Arxes/CSC Ploenzke sind ein Schritt in die richtige Richtung. Doch nicht nur »Binnenorientierung« einer Partnerschaft entscheidet über den Erfolg.

      Ob eine Kooperation erfolgreich umgesetzt wird, ob vor allem die weitreichende gemeinsame Nutzung von Kapazitäten dem erreichten Service gerecht wird, entscheidet letztlich der Kunde. Ein motiviertes und starkes Management-Team wird diesen Aspekt nicht aus den Augen verlieren – außer die Kooperation ist wieder einmal nicht mehr als eine Absichtserklärung.

      Quelle : http://www.crn.de/anzeige.php3?ID=10082&Kat=Kommentare&Tab=C…

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 23.07.02 15:44:25
      Beitrag Nr. 120 ()
      Sehr,sehr verdächtig was heute läuft.
      Allein heute wurden über 20% des noch bestehenden Freefloats in Höhe von 282812 Aktien gehandelt.( 54.771 Aktien allein an der FSE )
      Wer kauft hier in den Stückzahlen?
      Erfolgt hier jetzt die Rückeindeckung der vorher betriebenen Kurspflege nach unten?


      MSH International an Börse Frankfurt

      Zeit Kurs Umsatz
      15:12 16,11 1.771
      15:02 16,10 20.000
      14:57 16,10 10.000
      14:56 16,10 10.000
      14:41 16,00 0
      14:31 16,10 1.000
      14:27 16,10 3.000
      10:00 16,10 2.000
      9:42 16,10 5.000
      9:10 16,10 1.000

      Was haltet Ihr davon?
      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 23.07.02 16:46:16
      Beitrag Nr. 121 ()
      @kamischke

      ich könnte ja sagen ich war`s, war aber leider nicht so.
      Scherz beiseite, ich denke, dass es sich so verhalten wie Du meinst, für wahrscheinlicher halte ich aber, dass sich ein "größerer" Player (z.B. die Falkenstein AG)von Stücken trennt um Cash zu haben um auf beim aktuellen Ausverkauf woanders zuzuschlagen.

      Grüße

      NETTI_II
      Avatar
      schrieb am 23.07.02 17:47:21
      Beitrag Nr. 122 ()
      @NETTI_II
      Das mit der Falkenstein AG kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
      Dazu waren die Umsätze im Vorfeld der Analyse einfach zu gering.
      Mit der Veröffentlichung kam erst so richtig Bewegung rein.
      Da sind m.M.nach andere Kräfte am Werk.
      Erstaunlich nur das trotz der hohen gehandelten Aktienzahl der Kurs nicht weiter gestiegen ist.
      Vielleicht ist ja auch hier ein anderer Aufkäufer am Werk,der im Namen von jemand bestimmten handelt,der genau weiss, das er mit diesem Gefälligkeitsgutachten nicht durchkommt.
      Sehr erklärungsbedürftig ist für mich der Punkt, das bei MSH ab 2005 kein Umsatz- und Gewinnwachstum mehr stattfindet,bei Systematics dagegen steigende Gewinne bis ins Jahr 2011 fortgeschrieben werden.


      MSH International an Börse Frankfurt

      Datum Erster Hoch Tief Letzter Umsatz Kassa
      22.07.2002 16,19 16,19 16,10 16,10 2.200 0,00
      19.07.2002 16,03 16,30 16,03 16,30 1.676 0,00
      18.07.2002 16,02 16,10 16,02 16,10 610 0,00
      17.07.2002 16,00 16,01 16,00 16,00 1.590 0,00
      16.07.2002 16,00 16,10 16,00 16,00 4.622 0,00
      15.07.2002 16,00 16,05 15,50 16,05 2.044 0,00
      12.07.2002 15,75 16,15 15,75 16,05 2.811 0,00
      11.07.2002 13,05 14,70 13,05 14,55 4.196 0,00
      10.07.2002 12,70 13,01 12,70 13,01 11.757 0,00
      09.07.2002 12,25 12,70 12,25 12,70 9.880 0,00

      08.07.2002 12,20 12,25 12,20 12,25 3.200 0,00 => Squeeze Out-Spekulation MSH International AG (erstellt am 08.07.2002 )

      05.07.2002 12,50 12,50 12,00 12,00 450 0,00
      04.07.2002 12,80 12,80 12,50 12,50 0 0,00
      03.07.2002 13,80 13,80 12,70 12,80 1.250 0,00
      02.07.2002 12,20 13,80 12,20 13,80 650 0,00
      01.07.2002 11,45 11,90 11,45 11,80 50 0,00
      28.06.2002 11,10 11,50 11,10 11,20 235 0,00
      27.06.2002 11,10 11,45 11,10 11,10 100 0,00
      26.06.2002 11,10 11,10 11,10 11,10 200 0,00
      25.06.2002 11,10 11,10 11,10 11,10 0 0,00
      Avatar
      schrieb am 24.07.02 09:01:02
      Beitrag Nr. 123 ()
      @kamischke

      Das die in den letzten Wochen gehandelten Stücke nicht für den hohen Umsatz am gestrigen Tag ausreichen ist mir klar.
      Du darfst aber nicht vergessen, dass der gesamte restliche Aktienbestand auch vorher schon von jemand gehalten wurde, möglicherweise schon seit über einem Jahr. Die Falkenstein AG hat bei Ihrer squeeze out spekulation bei den Ford Werken auch über einen längeren Zeitraum Aktien eingesammelt und dann abgewartet.
      Mich wundert eigentlich weniger, dass jemand seine Gewinne mitnimmt, als vielmehr wer soviele Stücke bereit ist zu kaufen, da die Abfindung wahrscheinlich erst im September zu erhalten ist und ein eventuelles Spruchstellenverfahren sich über Jahre hinziehen kann.

      Gruß

      NETTI_II
      Avatar
      schrieb am 24.07.02 10:02:49
      Beitrag Nr. 124 ()
      @NETTI_II

      Das ist eigentlich ganz einfach zu verstehen.
      Wer jetzt kauft, kauft ja noch unter dem Abfindungspreis in Höhe von 16,44 €.
      Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses erhält er sein eingesetztes Kapital sofort zurück.
      Sollte später dann durch das Spruchstellenverfahren ein höherer Preis festgelegt werden würde er automatisch davon profitieren.
      Wann das sein wird kann demjenigen eigentlich egal sein da er ja schon sein gesamtes eingesetztes Kapital zurückerhalten hat.
      Aber ein Risiko bleibt trotzdem für denjenigen:
      Sollte jemand den Übertragungsbeschluss gerichtlich anfechten würde sich auch die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in die Länge ziehen und das wäre dann sicherlich nicht in seinem Interesse.
      Und das der Übertragungsbeschluss angefochten wird sollte man zumindest nicht ausschliessen.
      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 24.07.02 10:29:03
      Beitrag Nr. 125 ()
      hallo nochmal,

      wie schon gesagt, alles recht neu für mich.

      wann wird denn so ein übertragungsbeschluss gemacht ?
      sprich, wie lange ist evtl. mein kapital noch gebunden?
      woher weis ich, ob ich selber oder die SDK ein spruchstellenverfahren einleiten muss/wird.
      wie funktioniert das?

      kann mich mal jemand aufklären bitte!
      oder ein link setzen zum nachlesen.

      danke und gruss

      steiger
      Avatar
      schrieb am 25.07.02 11:15:46
      Beitrag Nr. 126 ()
      Aktionäre: Klagen mit Rechtsschutz

      Auf börsennotierte AGs sowie Rechtsschutzversicherungen könnten in Zukunft höhere Kosten durch Aktionärsklagen zukommen. Ausschlussklauseln in privaten Rechtsschutzpolicen, wonach die Versicherer bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten keine Deckungszusage erteilen, gelten nicht für Kleinaktionäre. Das hat das Landgericht München entschieden.

      Im konkreten Fall hatte ein Aktionär zusammen mit vier Familienangehörigen Klage gegen die Deutsche Telekom erhoben. Er machte Prospekthaftungs- und Deliktsansprüche aus der Emission der zweiten und dritten Tranche geltend, wonach falsche Angaben in den Emissionsprospekten gemacht worden seien. Die klagende Partei machte bei ihrer Rechtsschutzversicherung Deckungszusage für die Klage geltend, was diese unter Berufung auf die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (§ 3 Abs 2 c) ablehnte.
      Das LG München (Az: 4 O 18021/01) entschied jetzt im Sinne des Klägers. Gegen das Urteil wurde Berufung beim Oberlandesgericht München eingelegt.

      (Quelle: Handelsblatt)




      @steiger

      wann wird denn so ein übertragungsbeschluss gemacht ?
      => siehe Posting #111

      sprich, wie lange ist evtl. mein kapital noch gebunden?
      => Das kommt darauf an,ob jemand gegen den Übertragungsbeschluss Klage einreicht.
      Solange die Klage läuft gibt es auch keine Eintragung.

      woher weis ich, ob ich selber oder die SDK ein spruchstellenverfahren einleiten muss/wird.
      => Einfach zur HV kommen oder mal bei der SdK anrufen

      wie funktioniert das?
      => http://www.kamberg.net/seminare/wahrenburg.pdf
      => http://www.forumrecht.com/syndikus/briefings/gs/gs_019.htm


      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 25.07.02 11:52:02
      Beitrag Nr. 127 ()
      @alle
      Ich erhielt per BM (Board-Mail) mehrere Anfragen wo man denn das Bewertungsgutachten herbekomme.
      Da man es nicht freiwillig gleich jedem Aktionär zuschickt muss es also extra angefordert werden.

      => siehe Posting #109 Jeder Aktionär erhält auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt

      Da man aber nur mit dem Bewertungsgutachten von MSH keinen Vergleich mit dem Bewertungsgutachten von Systematics anstellen kann, sollte man gleich beide Bewertungsgutachten anfordern,um zu erkennen, an welchen Parametern die WP gedreht haben um die Bewertung bei Systematics zu rechtfertigen.
      Der Ertragswert von Systematics selber liegt bei 144,004 Mio.€ ,der von MSH trotz Beeinflussung durch die WP (kein Gewinnwachstum mehr ab 2005) bei 201,613 Mio.€.


      Dazu nachfolgende Mail an folgende Adresse schicken:

      c.hillermann@haubrok.de

      Sehr geehrte Damen und Herren!

      Ich bitte um schnelle Zusendung folgender Unterlagen:

      - der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;
      - der von der Systematics AG als Hauptaktionärin erstattete Bericht über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre vom 3. Juli 2002;
      - der von dem gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers, gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattete Prüfungsbericht vom 3. Juli 2002;
      - die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 1998/1999, 1999/2000, 2000/ 2001 und für das Rumpfgeschäftsjahr 2001 sowie - zur umfassenden Information der Aktionäre auch die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte für den Zeitraum 1999 bis 2001.

      und desweiteren um Zusendung folgender Unterlagen

      - der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;
      - der von der EDS Systematics Beteiligungs GmbH als Hauptaktionärin erstattete Bericht über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre vom 8. Juli 2002;
      - der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH als gerichtlich bestelltem sachverständigen Prüfer gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattete Prüfungsbericht vom 8. Juli 2002;
      - die Jahresabschlüsse und Lageberichte für die Geschäftsjahre 1999, 2000 und 2001 sowie
      - zur umfassenden Information der Aktionäre - die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der Gesellschaft für den Zeitraum 1999 bis 2001.

      Meine Adresse lautet:

      Name:
      Strasse:
      Ort:
      PLZ:


      Mit freundlichen Grüssen




      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 31.07.02 20:12:11
      Beitrag Nr. 128 ()


      FALKENSTEIN Nebenwerte AG mit positivem Halbjahresergebnis / Einbeziehung in den Börsenhandel im Dezember 2002 geplant
      [31.07.2002 - 16:13 Uhr]
      Hamburg (ots) - Die FALKENSTEIN Nebenwerte AG - Spezialist für
      börsennotierte Nebenwerte in Deutschland und der Schweiz - konnte
      sich mit ihrer Anlagestrategie erfolgreich vom negativen Börsenumfeld
      abkoppeln: Das Portfolio der Gesellschaft mit Schwerpunkt auf
      börsennotierte Tochtergesellschaften großer Konzerne, bei denen ein
      Abfindungsangebot zu erwarten ist, hat sich auch im ersten Halbjahr
      2002 positiv entwickelt.

      Der ausgewiesene Halbjahresüberschuss zum 30.06.2002 beträgt ¤
      57.000,-. Daneben konnten die stillen Reserven im Anlageportfolio
      gesteigert werden, was durch ein erheblich gestiegenes Nettovermögen
      (Net Asset Value, NAV) dokumentiert wird: Der NAV je Aktie erhöhte
      sich von EUR 17,87 zum Jahresbeginn um ca. 6,9% auf EUR 19,10 zum
      Stichtag 30.06.2002. Angesichts der durchschnittlichen
      Wertentwicklung der deutschen Aktienfonds von -15,9% im ersten
      Halbjahr 2002 (Quelle: Feri Trust) zeigt sich der Vorstand mit dem
      Geschäftsverlauf zufrieden.

      Unter den größten Aktienpositionen der FALKENSTEIN Nebenwerte AG
      befinden sich derzeit Bayerische Immobilien AG, MSH International AG,
      Ford-Werke AG, Alcatel SEL AG und Sachsenmilch AG. Für die ersten
      drei Gesellschaften liegen bereits Abfindungsangebote mit teilweise
      erheblichen Prämien vor.

      Für den Monat Oktober plant der Vorstand eine Kapitalerhöhung um
      bis zu 100.000 Aktien. Ziel ist, die Aktionärs- und Eigenkapitalbasis
      der Gesellschaft zu verbreitern und weitere Kostendegressionseffekte
      zu erzielen. Angesichts der erfolgreichen Entwicklung mit einem
      Vermögenszuwachs von 14% innerhalb der letzten 18 Monate ist der
      Vorstand zuversichtlich, die Kapitalerhöhung vollständig zu
      platzieren.

      Die Altaktionäre erhalten dabei ihr volles Bezugsrecht. Neue
      Interessenten können sich direkt bei der Gesellschaft melden und in
      einer unverbindlichen Interessentenliste registrieren lassen.

      Darüberhinaus sehen die Planungen vor, dass die Gesellschaft -
      voraussichtlich im Dezember 2002 - in den Freiverkehr eingeführt
      wird. Die dafür notwendige Unterstützung der FALKENSTEIN-Hausbank
      wurde dabei bereits zugesichert.


      ots Originaltext: FALKENSTEIN Nebenwerte AG



      Weitere Informationen:
      FALKENSTEIN Nebenwerte AG
      Am Sandtorkai 75
      20457 Hamburg
      http://www.falkenstein-ag.de
      info@falkenstein-ag.de
      Tel. 040-3609 0430
      Fax. 040-3609 0450

      Quelle:http://www.presseportal.de/story.htx?nr=368836

      Ciao Kamischke

      PS: Vielleicht könnte User PeerShare mal dazu Stellung nehmen ob man noch alle Aktien im Bestand hat oder sich auch schon von seinen Anteilen getrennt hat.
      Spätestens zur HV wird sowieso klar wer wieviele Anteile noch hält.
      Avatar
      schrieb am 03.08.02 17:28:39
      Beitrag Nr. 129 ()
      An alle noch verbliebenen MSH-ler,

      mein Vater hat mit heutigem Datum nachstehendes Schreiben an die MSH, Frankfurt, versandt. Genauer Wortlaut wie folgt:


      Sehr geehrte Damen und Herren,

      vielen Dank für die prompte Übersendung der mit meinem Schreiben vom 16.07 d.J. angeforderten Unterlagen.

      Den Antrag von Herrn Jens Reckzeh, Dresden, unterstütze ich in vollem Umfang und beantrage ebenfalls die hier geforderte Änderung der Tagesordnungspunkte. Ich werde in gleicher Weise die anderen Minderheitsaktionäre auffordern, diesen Gegenanträgen zuzustimmen. Sie können sich nicht unter Berufung auf die angebliche Angemessenheit der Barabfindung über die einschlägige Gesetzgebung hinwegsetzen, zumal die Minderheitsaktionäre sowieso schon als Folge der mehr als dubiosen Übernahme Systematics/MSH am 01.04.2000 um die Dividenden geprellt worden sind.

      Im Übrigen lehne ich das Abfindungsangebot in Höhe von 16,44 € strikt ab. Sowohl die gutachterliche Ermittlung des Firmenwertes von Ernst&Young als auch der Prüfungsbericht von PriceWaterhouseCoopers GmbH sind insbesondere im Prognosebereich eindeutig zu Gunsten der Muttergesellschaft Systematics manipuliert. Es handelt sich um reine Gefälligkeitsgutachten.

      Eine prognostizierte Gewinnsteigerung unter der Inflationsrate ist trotz Wirtschaftskrise und Börsenbaisse völlig unrealistisch.

      Die willkürliche Reduktion des EBIT 2003 von 5%, die sich angeblich aus höheren Personalaufwendungen ergeben soll, steht im krassen Gegensatz zu den geplanten Entlassungen der abgewirtschafteten Systematics AG.

      Der vom Squeeze-Out betroffene Minderheitsaktionär ist bei der Abfindung grundsätzlich nach den Alleinstellungsmerkmalen der hochprofitablen MSH zu stellen. Das Abweichen von dieser Stand-alone-Prämisse bedeutet für die Prognoserechnungen eine unzulässige Vermengung mit der im tiefroten Bereich agierenden Muttergesellschaft Systematics.

      Der von den Gefälligkeitsgutachtern ermittelte Firmenwert von 205,4 Mio. € stellt alle Bewertungskriterien auf den Kopf, wenn bereits am 01.06.2000 die MSH-Altaktionäre je Aktie 50,02 € erhalten haben. Dies entsprach vor mehr als 2 Jahren bei 12,5 Mio. Aktien einem Unternehmenswert von 625,25 Mio. €. Seit dieser Zeit wurden aber permanent höhere Gewinne generiert und gleichzeitig hat MSH das margenniedrige Hardwaregeschäft abgestoßen.

      Völlig absurd wird es, wenn man den Abfindungsbetrag der Systematics-Minderheitsaktionäre in Höhe von 29,40 € in Relation zu dem lächerlichen Abfindungsangebot der MSH-Aktionäre stellt.

      Falls auf der JVH am 22.08. d. J. das Abfindungsangebot nicht signifikant erhöht wird, werde ich unverzüglich die dann notwendigen, rechtlichen Schritte einleiten.

      Mit freundlichen Grüßen


      Durchschrift EDS, Systematics AG
      Avatar
      schrieb am 07.08.02 11:59:39
      Beitrag Nr. 130 ()
      Die nächste Peinlichkeit ist, daß die Bilanz für das Rumpfgeschäftsjahr definitv falsch ist.

      Bei der GUV auf Seite 3 der vorgelegten Bilanz
      wird folgendes vorgelegt:

      Umsatz 2001 15.387,84 €
      sonst betriebl Erlöse 23.008,22 €

      Personalaufwand 29.433,54 €

      Abschreibungen 52.314,33 €

      sonstige Aufwendungen 2.297.728,33 €
      sonstige Erträge 1.426.824,59 €

      hier gehen die Einheiten kreuz und quer durcheinander.
      das ist keine Bilanz , die eine Grundlage für eine Abfindung darstellen kann !
      als börsennotiertes Unternehmen sollt man das im griff haben oder ist das gar Absicht ????
      Avatar
      schrieb am 19.08.02 12:33:24
      Beitrag Nr. 131 ()
      Hallo zusammen,

      der Markt scheint gute Chancen auf eine Nachbesserung zu sehen. Kurs in Frankfurt: 16,9 Euro bG

      Gruß,
      Dirk
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 10:47:32
      Beitrag Nr. 132 ()
      Wir werden auf der HV anwesend sein und neben einem Akienpaket im Eigenbesitz (wir haben aus technischen Gründen nicht alle Aktien zur HV angemeldet) auch 40.000 Aktien eines verhinderten "Kleinaktionärs" vertreten.

      Sollten noch weitere Aktionäre, die eine Eintrittskarte bestellt haben, aber selbst nicht zur HV kommen können, ihre Aktien nicht unvertreten lassen wollen, können uns diese per FAX (Kopie der Eintrittskarte nicht vergessen) eine entsprechende Vollmacht erteilen. FAX-Nummer 040-36090450.

      Grüße

      Peer Share
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 11:13:38
      Beitrag Nr. 133 ()
      .....Vollmacht bitte ausstellen auf "Christoph Schäfers" und Unterschrift nicht vergessen.....

      Grüße

      Peer Share
      Avatar
      schrieb am 22.08.02 10:40:05
      Beitrag Nr. 134 ()
      Hallo,

      da ich leider nicht zur HV erscheinen kann, möchte ich Euch bitte hier alles in kurzen Worten wiederzugeben.
      Ferner, ob ich irgendwelche Aktivitäten (Klage) o.s.ä. machen sollte/muss. Wenn ja, wie?

      Danke für Eure Mühe im vorraus
      ciao steiger
      Avatar
      schrieb am 23.08.02 09:55:25
      Beitrag Nr. 135 ()
      Hi,

      kann mal bitte jemand Infos über die HV gestern hier reinstellen ??

      Danke !!
      Avatar
      schrieb am 23.08.02 17:18:31
      Beitrag Nr. 136 ()
      Alle Beschlüsse wurden, wie konnte es anders erwartet werden, mit 99,x% gegen die Stimmen der Minderheitsaktionäre und Vertreter der Schutzvereinigung getroffen. Ich gehe davon aus, daß der anwesende GSC-Vertreter in den nächsten Tagen einen entsprechenden HV-Bericht erstellen wird, der dann bei GSC abgerufen werden kann, aus der dann weitere Details hervorgehen.

      Grüße

      Peer Share
      Avatar
      schrieb am 23.08.02 17:23:01
      Beitrag Nr. 137 ()
      Danke, wurde etwas darüber gesagt, wann die Minderheitsaktionäre die 16,44 erhalten werden ?

      Was muss ich tun, um mir einen Nachzahlungsanspruch durch das Spruchstellenverfahren zu sichern oder werden alle gesqueezten Aktionäre gleich behandelt ?
      Avatar
      schrieb am 23.08.02 18:14:11
      Beitrag Nr. 138 ()
      Die Hauptversammlung der MSH International Service AG hat dem Beschluss zur Übertragung der von Minderheitsaktionären gehaltenen MSH-Aktien auf die Systematics AG ("Squeeze-out" )zugestimmt.
      Systematics war mit zuletzt ca. 97,74 Prozent der Aktien Hauptaktionärin der MSH International Service AG .
      Auf der Hauptversammlung, die am 22. August 2002 in Hamburg stattfand, waren ca. 98,41 Prozent des Grundkapitals vertreten.

      Der Beschluss sieht vor, dass die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 16,44 Euro je Aktie der MSH AG auf Systematics übertragen werden.
      Die Übertragung wird mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses ins Handelsregister rechtskräftig.


      Abstimmungen

      Das gezeichnete Kapital (12.500.000 Euro) ist eingeteilt in 12.500.000 Aktien. Auf der Hauptversammlung vertreten waren insgesamt 98,41 Prozent ( 12.301.040 Aktien).

      Zunächst wurde über den Gegenantrag von Herrn Reckzeh zu TOP 2 (Gewinnverwendung) abgestimmt; da dieser nicht gebilligt wurde, wurde der Vorschlag zur Gewinnverwendung wie unter Top 2 angegeben beschlossen.
      Auch die übrigen Beschlüsse wurden bei nur wenigen Gegenstimmen gefasst.
      Im Einzelnen waren dies die Entlastung von Vorstand (TOP 3) und Aufsichtsrat (TOP 4), die Wahl von KPMG zum Abschlussprüfer (TOP 5) und die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Systematics AG mit Sitz in Hamburg gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (TOP 6).

      Hier die Ergebnisse im einzelnen:

      _____________ Ja __________ Nein ______ Prozent

      Top 2 _____ 12.218.658 _____ 82.382 _____ 99,3303
      Top 3 _____ 12.218.658 _____ 82.382 _____ 99,3303
      Top 4 _____ 12.218.658 _____ 82.382 _____ 99,3303
      Top 5 _____ 12.218.658 _____ 82.382 _____ 99,3303
      Top 6 _____ 12.218.283 _____ 82.757 _____ 99,3272


      Ciao Kamischke

      PS: @banker21
      Für Deine gehaltenen Stimmrechte wurde zu allen Punkten der Tagesordnung mit " Nein " gestimmt und Widerspruch zu Protokoll gegeben.
      An dieser Stelle auch noch einmal mein persönlicher Dank für das lobenswerte Engagement der beiden Vertreter der Falkenstein Nebenwerte AG, Herrn Christoph Schäfers und Herrn Kurzrock, die durch ihre gezielten Fragestellungen zu den Bewertungsgutachten von MSH und Systematics den unterschiedlichen Bewertungsspielraum aufzeigten.
      Avatar
      schrieb am 23.08.02 19:54:44
      Beitrag Nr. 139 ()
      Das jüngste Gerücht
      Klage gegen Systematics AG


      Die Systematics AG zählte zu den größten Emissionen am Neuen Markt. Nach der Übernahme durch den US-Konzern EDS fristen die Aktien der IT-Gesellschaft an der Börse nur noch ein Schattendasein. Der amerikanische Großaktionär soll Gerüchten zufolge von der Entwicklung bei Systematics sehr enttäuscht sein. Deshalb sei gegen die Firmengründer, die ihre Pakete verkauft haben, eine Klage auf Schadenersatz eingereicht worden. Ihnen werde vorgeworfen, die Lage des Unternehmens bei der Vertragsunterzeichnung wesentlich besser dargestellt zu haben, als dies der Wirklichkeit entsprochen habe. W.S.

      Quelle: http://www.welt.de/daten/2002/08/22/0822fi352004.htx?search=…





      Online-News


      23.08.2002
      Systematics stellt klar: keine Anklage gegen Firmengründer



      Als inhaltlich falsch hat ein Sprecher der Systematics eine Meldung der Tageszeitung Die Welt zurückgewiesen, der zufolge gegen die Firmengründer des Hamburger Systemhauses Systematics AG Klage auf Schadensersatz eingereicht worden sei. "Es gibt keine Anklage", sagte er gegenüber ComputerPartner. Das Blatt hatte in der gestrigen Ausgabe in der Rubrik "Das jüngste Gerücht" geschrieben, den Systematics-Gründern werde vorgeworfen, die Lage des Unternehmens beim Verkauf an EDS Anfang letzten Jahres wesentlich besser dargestellt zu haben, als es der Wirklichkeit entsprochen habe. Anfang Juli war bekannt geworden, dass Systematics im Jahr 2001 einen Bilanzverlust von 140,7 Millionen Euro und einen Jahresfehlbetrag (Ebitda) von 45,1 Millionen Euro ausweisen musste. Im Vorjahr gab es noch einen Gewinn von 25,7 Millionen Euro.
      In einem Offenen Brief an ComputerPartner hatte Systematics-Vorstandschef Peter Herrmann Anfang Juli dieses Jahres versichert, dass die "Konsolidierung der Systematics-Gruppe zu schlagkräftigen und wettbewerbsfähigen Einheiten zügig und zielorientiert voran" gehe und Systematics "auf einem guten und erfolgreichen Weg" sei (ComputerPartner 27/02, Seite 62). (sic)

      Quelle: http://www.computerpartner.de/News/index.cfm?pid=41143&fkr=8


      Ciao Kamischke

      PS: Bevor ich es noch vergesse: Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag (!!!) und weiterhin viel Erfolg an der Börse für den Papa von Kartoffelpürree.
      Avatar
      schrieb am 23.08.02 20:37:44
      Beitrag Nr. 140 ()


      Das hatte ich noch vergessen einzufügen.
      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 24.08.02 12:49:30
      Beitrag Nr. 141 ()
      Und wieder ein Erfolg für die SdK:


      Prozessvergleich der SdK mit der ATB Antriebstechnik AG, Welzheim - Erhöhung der Barabfindungszahlung


      In einem am 21. August 2002 vor dem Landgericht Stuttgart geschlossenen Prozessvergleich zwischen der ATB Antriebstechnik AG, Welzheim, und verschiedenen Klägern hat die SdK ihre 1998 erhobene Anfechtungsklage gegen die damals noch als Flender ATB-Loher Antriebstechnik AG firmierende Gesellschaft einvernehmlich beendet.
      Im Zuge des Vergleichs hat sich die neue ATB-Mehrheitsaktionärin, die ATB Beteiligungsges. mbH, Wien, verpflichtet, die im Rahmen des auf der Hauptversammlung am 22. August 2002 anstehenden Squeeze-Out den außenstehenden Aktionären angebotene Barabfindung von 34,50 Euro auf 56 Euro zu erhöhen. Dies entspricht einer Erhöhung um gut 60 %. Die SdK hat daraufhin ihre Klage für erledigt erklärt.
      Die SdK erachtet dies als ein faires Angebot und empfiehlt allen außenstehenden ATB-Aktionären, dem Squeeze-Out-Beschluss zuzustimmen und die erhöhte Abfindungszahlung anzunehmen.

      München, 21. August 2002

      Quelle: http://sdk.softbox.de/aktuell.php?id=203
      Avatar
      schrieb am 26.08.02 08:19:48
      Beitrag Nr. 142 ()
      Hallo,

      bitte mal erklären, was ich nun tun soll, und wie!
      Spruchstellenverfahren einreichen? Wie?
      Macht die SDK was? Abwarten?

      Nerve nur ungern, möchte aber gerne diese Erfahrung sammeln, damit ich in Zukunft damit selber klar komme.

      Danke im vorraus!
      ciao steiger
      Avatar
      schrieb am 27.08.02 13:17:39
      Beitrag Nr. 143 ()
      Weiss jemand, wann die Kohle kommt (die 16,44) ???
      Avatar
      schrieb am 28.08.02 10:33:52
      Beitrag Nr. 144 ()
      @ banker21 , @smallcapexpert , @Kartoffelpürree

      Ihr habt Post!

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 28.08.02 16:52:54
      Beitrag Nr. 145 ()
      Ich möchte mich der Frage aus Beitrag #143 anschließen und hoffe auf eine (öffentliche) Antwort. :)

      Gruß, Dirk
      Avatar
      schrieb am 28.08.02 17:47:00
      Beitrag Nr. 146 ()
      #143,#145

      Das kann man m.M. nach nicht so ohne weiteres sagen, denn sollte ein Aktionär gegen den Übertragungsbeschluss Klage einreichen (nicht zu verwechseln mit der gerichtlichen Überprüfung der Barabfindung durch ein Spruchstellenverfahren)würde sich auch die Eintragung in das Handelsregister weiter hinauszögern.
      Solange die Klage läuft gibt es auch keine Eintragung.



      "Die Hauptaktionärin hat dem Vorstand der MSH International Service AG gemäß § 327b Abs. 3 AktG eine Erklärung des Bankhauses Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA (Sal. Oppenheim) übermittelt, mit der Sal. Oppenheim die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung des Hauptaktionärs übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die auf die Hauptaktionärin übergegangenen Aktien zu zahlen. "

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 18:02:24
      Beitrag Nr. 147 ()
      solange keine Klage gegen den Übertragungsbeschluß eingereicht wird, soll das Ganze in den nächsten 2-3 Monaten erledigt sein, so die Antwort der IR Abteilung von MSH (Haubrok.

      Viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 11:10:08
      Beitrag Nr. 148 ()
      Hallo,

      ist es möglich, daß mal einer etwas erzählt!?
      Wegen der HV, sowie Spruchstellenverfahren.

      Wäre echt Nett!

      danke und gruss
      steiger
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 12:40:49
      Beitrag Nr. 149 ()
      @steiger
      Eine Zusammenfassung über die HV der MSH International Service AG kann jetzt bei http://www.gsc-research.de abgerufen werden.


      HV-Bericht MSH International Service AG
      27.08.2002 - 15:46 Profitabler IT-Dienstleister trennt sich vom Streubesitz

      Hier der genaue Link: => http://www.gsc-research.de/public/contents/Article.cfm?PosFN…

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 13:10:44
      Beitrag Nr. 150 ()
      Danke,

      ist mir leider nicht wirklich mit geholfen,da ich nicht einsehe dafür geld zu bezahlen.

      da ich leider nicht mehr infos bekomme,
      und mir auch keiner genau sagt was jetzt am besten zu tun ist , werde ich mich wohl von diesen aktien trennen.


      danke an alle
      gruss steiger
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 18:51:53
      Beitrag Nr. 151 ()
      @steiger
      Warum wartest Du nicht die 2-3 Monate, bis die Aktien aus Deinem Depot ausgebucht werden? Falls in einem Spruchstellenverfahren ein höherer Preis beschlossen wird, profitierst Du auch noch davon. Falls jedoch eine Klage gegen den Squeeze-Out kommt, würde ich verkaufen, da man dann noch lange auf den Aktien sitzen kann. Daß einige
      Marktteilnehmer eine höhere Abfindung erwarten, sieht man daran, daß in den letzten Tagen auch höhere Kurse zustande kamen.

      An dieser Stelle möchte ich mich bei kamischke, Kartoffelpurree und allen anderen Beitragenden in diesem Thread bedanken. Ihnen verdanke ich den Kauf meiner Aktien zu 11,xx Euro.

      Gruß, Dirk
      Avatar
      schrieb am 10.09.02 10:44:30
      Beitrag Nr. 152 ()
      Hallo,

      woher weiss ich denn, ob es zu einem Spruchstellenverfahren kommt oder nicht? Ich habe das so verstanden, das ich persönlich ein Verfahren einleiten muss. Täusch ich mich jetzt? Oder wird von irgendjemand ein Verfahren eingeleitet und das gilt dann für alle?

      Wie erfahre ich denn, ob es zu einer Klage kam oder nicht?

      Wieder viele fragen!

      Danke
      ciao steiger
      Avatar
      schrieb am 10.09.02 19:03:46
      Beitrag Nr. 153 ()
      @steiger

      Mach Dich locker, MSh ist immer besser, als das Geld anders zu verlieren an der Börse....
      Wir wissen alle nicht mehr als Du, aber Du bekommst auf jeden Fall die 16,44 , die Frage ist nur wann (normal in 2-3 Monaten) und wenn es in ein paar Jahren einen Nachschlag gibt, profitierst auch Du ohne Antrag oder sonstige Kosten . Free Lunch also.
      Avatar
      schrieb am 19.09.02 21:55:25
      Beitrag Nr. 154 ()
      Hallo zusammen,

      Auf http://www.shareinfos.de gibt es wieder etwas zu MSH.

      Gruß, Dirk
      Avatar
      schrieb am 25.09.02 11:00:50
      Beitrag Nr. 155 ()
      update software AG vertieft Partnerschaft mit Systematics Integrations GmbH
      24.09.2002 (18:48)

      Vertrieb und Implementierung von CRM-Lösung


      Dreieich, 24. September 2002. Die update software AG, Wien, hat jetzt durch neue, internationale Vereinbarungen die Partnerschaft mit Systematics Integrations GmbH, Hamburg - einem Unternehmen des EDS Konzerns - weiter vertieft. update will mittelfristig die eigene CRM-Lösung marketing.manager vollständig indirekt vertreiben. Mit der Systematics Integrations GmbH verfügt update über einen weiteren potenten und kompetenten Partner im deutschsprachigen Raum, mit dem bereits mehrere Projekte gemeinsam erfolgreich abgewickelt wurden.

      Im Rahmen der Kooperation nimmt Systematics Integrations GmbH die Software-Lösungen von update in das eigene Produkt- und Service-Portfolio auf. Neben dem Vertrieb der Lösungen an bestehende und neue Kunden in ganz Europa, wird das Unternehmen außerdem Dienstleistungen für die Implementierung, Schulung und den First-Level-Support anbieten.

      Diese internationale Erweiterung der Partnerschaft ist das Resultat einer mehrjährigen erfolgreichen Kooperation. Die Systematics Integrations GmbH hat den marketing.manager von update bereits bei zahlreichen Kunden implementiert. Aktuell arbeiten die Partner bei der CRM-Einführung der Sparkasse Bremen zusammen.


      --------------------------------------------------------------------------------

      Über Systematics

      Systematics, Hamburg, wurde 1985 gegründet und beschäftigt heute etwa 2.000 Mitarbeiter in acht Ländern, unter anderem an 33 deutschen Standorten. Im Mittelpunkt der Dienstleistungen steht die Optimierung von Geschäfts- und IT-Prozessen, um die Kunden mit individuellen Komplettlösungen schnell in das E-Business zu führen. Dies reicht vom Consulting und Design über die Implementierung bis zum Support und Hosting. Die Systematics Integrations GmbH wurde 1993 gegründet und ist die größte Dienstleistungstochter der Systematics AG. EDS, Plano/Texas, ist seit Juli 2001 mehrheitlich an Systematics beteiligt und beabsichtigt, Systematics vollständig zu übernehmen. In Folge vertraglicher Vereinbarungen hat EDS bis Januar 2002 rund 98 Prozent des Grundkapitals der Systematics AG übernommen. EDS ist weltweit das führende herstellerunabhängige Service-Unternehmen.

      Quelle:http://www.financial.de/newsroom/fn.php?content=x&rubrik=new…

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 20:12:20
      Beitrag Nr. 156 ()
      und wieder ein Erfolg der SdK



      Kennametal Hertel AG: Erhebliche Erhöhung von Barabfindung und Garantiedividende

      In dem von der SdK und anderen Aktionären geführten Spruchstellenverfahren bei der Kennametal Hertel AG, Fürth, hat ein gerichtlicher Vergleich mit dem amerikanischen Großaktionär Kennametal Inc. eine erhebliche Verbesserung der ursprünglich angebotenen Barabfindung und Ausgleichszahlung gebracht.
      Hintergrund ist der Unternehmensvertrag, der im September 1999 bei der Kennametal Hertel AG abgeschlossen worden war und dessen Konditionen die SdK damals heftig kritisiert hatte. Dank eines engagierten Richters sowie der Vergleichsbereitschaft aller Beteiligten kam es nun relativ schnell zu diesem erfreulichen Ergebnis.
      Statt Euro 213, 31 für die Vorzugsaktie bzw. 219,91 für die Stammaktie werden für beide Aktiengattungen einheitlich Euro 293,14 gezahlt – mithin eine Aufbesserung um rund ein Drittel. Die geschuldeten Differenzbeträge werden zudem seit Fälligkeit verzinst. Auch die Garantiedividende (Ausgleichszahlung) wird in ähnlicher relativer Größenordnung erhöht - für die Vorzüge künftig Euro 18,56 (zuvor 13,92), für die Stämme Euro 18,05 (statt 13,41) sowie eine Sonderzahlung von Euro 0,51. Der Vergleich wurde am 26. 9. 2002 protokolliert und wird demnächst im Bundesanzeiger veröffentlicht.

      1. Oktober2002


      Quelle: http://sdk.softbox.de/aktuell.php?id=205

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 20:51:33
      Beitrag Nr. 157 ()
      @alle

      Da wir ja nun bald endgültig einverleibt werden, sei an dieser Stelle ein kleiner Chart-Rückblick gestattet.
      Lassen wir einfach die Bilder sprechen.



      Entwicklung der MSH im Vergleich mit dem Nemax 50
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 18:24:34
      Beitrag Nr. 158 ()
      Weiss jemand ob bei MSH die Hauptversammlungsbeschlüsse zum Squeeze out ange-
      fochten wurden oder fliesst das Geld aus der Bar-
      abfindung pünktlich innerhalb der nächsten zwei Wochen? Bei einer Anfechtung der Beschlüsse ver-
      zögert sich die Auszahlung bis zur Beilegung des Rechtsstreits.
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 11:21:24
      Beitrag Nr. 159 ()
      Nachdem es seit dem 22.10 keine Kurse mehr gibt und in meinem Bloomberg aquired steht, dürfte nun der Eintrag ins Handelsregister erfolgt sein. Per 23.10. offiziell übernommen von Systematics.
      Jetzt waren wir mal auf die Kohle.

      Viele Grüße und warten auf Spruchstellenverfahren !!
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 13:18:21
      Beitrag Nr. 160 ()
      @banker 21

      mal ins Depot schauen.
      Gutschrift ist erfolgt.

      Ein erster schöner Schritt nach über einem Jahr warten.

      Gute Geschäfte wünscht

      NETTI_II
      Avatar
      schrieb am 31.10.02 06:54:56
      Beitrag Nr. 161 ()
      habt Ihr eigentlich Bankspesen bezahlt -oder bezahlt die die übernehmende Gesellschaft ???
      Avatar
      schrieb am 31.10.02 17:55:06
      Beitrag Nr. 162 ()
      Hallo smallcapexpert,
      die Entgegennahme der Barabfindung ist für die Aktionäre provisions- und spesenfrei.
      Hallo Jens,
      nachträglich ein herzliches Dankeschön für Deine Geburtstagsgrüße. Hoffe, dass wir uns noch einmal wiedersehen.

      Beste Grüße KP sen.
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 12:55:01
      Beitrag Nr. 163 ()
      Hallo,

      nachdem ja nun alle Ihr Geld bekommen haben,
      meine Frage,

      Passiert noch irgend etwas?

      gruss steiger
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 14:27:35
      Beitrag Nr. 164 ()
      FALKENSTEIN Nebenwerte AG

      MSH International AG: Barabfindung mit deutlichen Aufschlag zum Börsenkurs - dennoch Nachbesserung im Spruchstellenverfahren wahrscheinlich

      Unser Beitrag über vom Juli 2002 hat die besondere Konstellation im Systematics-Konzern
      dargestellt, in dem in diesem Jahr sowohl bei der Tochtergesellschaft MSH International AG als auch
      bei der Mutter Systematics AG ein Squeeze Out zu erwarten war. In beiden Fällen bereitete die
      Unternehmensbewertung lange Zeit große Schwierigkeiten: Da keine aktuellen Zahlen der
      Gesellschaften bekannt waren, tappten Anleger im Dunkeln.

      Interessant wurde es, als Anfang Juli die Barabfindung für den Squeeze Out der Systematics AG mit
      29,40 Euro veröffentlicht wurde. Da MSH als Systematics-Tochter in die Bewertung der Mutter mit
      eingeflossen sein musste, ließ die Unternehmensbewertung der Systematics AG Rückschlüsse auf den
      Wert der MSH AG zu. Einzelheiten hierzu finden Sie in unserem Bericht über die MSH AG vom Juli.

      Ergebnis unserer Überlegung war, dass MSH im Vergleich zu ermittelten Bewertung der Systematics
      AG relativ betrachtet unterbewertet war. Vorsichtig gerechnet konnten wir eine Wert von 16,80 pro
      MSH-Aktie ermitteln. Bei einem damaligen MSH-Kurs von 12,20 Euro bestand damit ein attraktives
      Aufwärtspotential. Lediglich ein paar Tage später wurde die endgültige Barabfindung für den MSH-Squeeze
      Out mit 16,44 Euro veröffentlicht - knapp 35% über dem Kurs zum Zeitpunkt unserer
      Vorstellung.

      Die zur Ermittlung der Barabfindungen erstellten Bewertungsgutachten bei MSH und der Mutter
      Systematics ergeben allerdings eine Reihe Anhaltspunkte dafür, dass die Tochter MSH im Vergleich
      zur Mutter Systematics zu niedrig bewertet ist. Entsprechend gab es auf den Hauptversammlungen
      beider Gesellschaften in der vergangenen Woche erheblichen Klärungsbedarf.

      MSH hat besser abgeschnitten als die Mutter Systematics, wird aber geringer bewertet

      Im Bewertungsgutachten der Systematics AG ist eine Gewinn- und Verlustrechnung des
      Unternehmens dargestellt, die den Teilkonzern MSH ausklammert. Stellt man dieser Aufstellung die
      Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des MSH-Konzerns gegenüber, ist schnell ersichtlich, dass die
      Tochter MSH im Jahr 2001 deutlich besser abgeschnitten hat als die Mutter Systematics.

      Das Jahr 2001
      ..................................... MSH-Zahlen laut ..................... SYS-Zahlen laut
      ..................................... Konzernabschluss ................. Gutachten, S. 31
      Umsatz ____________ 372,306 ________________ 340,246
      EBIT ________________ 6,599 ________________ - 50,257
      EBT ________________ 8,688 _______________ - 130,494
      Jahresüberschuss ____ 3,518

      Dennoch wird Systematics auf Ertragswertbasis deutlich höher bewertet als die Tochter MSH.
      Während für MSH ein Ertragswert von 201,6 Mio. Euro ermittelt wurde, liegt der entsprechende Wert
      für die Systematics AG (ohne MSH) bei 324,7 Mio. Euro. Der Ertragswert von Systematics ist damit
      61% höher als der Wert der MSH AG, obwohl letztere im Geschäftsjahr 2001 wesentlich besser
      abgeschnitten hat.

      Konträre Umsatz- und Ergebnisprognosen

      Ursache für die deutlichen Bewertungsunterschiede sind zwei vollständig verschiedene Prognosen für
      die Entwicklung der Umsatzerlöse. So werden der Systematics AG weiterhin hohe Wachstumsraten
      zugetraut. Dagegen flacht das Umsatzwachstum der MSH AG in den kommenden Jahren stark ab:
      Wird laut der Prognosen in diesem Jahr noch ein Umsatzwachstum von 13,4% erreicht, wird dieser
      Wert im Jahr 2003 auf 4,65% einbrechen und in den Folgejahren auf 3,13% bzw. 1% zurückgehen. Im
      Vergleich hierzu kann Systematics laut Prognose die Umsätze in beiden Geschäftsbereichen weiter
      deutlich steigern:

      Systematics_____ 2002 _______ 2003 _______ 2004
      Goods ________ 161,813 ____ 173,439 _____ 188,872
      Veränd. ____________________ 7,18% _______ 8,90%
      Services ______ 160,679 ____ 182,329 ______ 213,143
      Veränd. ___________________ 13,47% ______ 16,90%
      Summe: ______ 322,492 ____ 355,768 ______ 402,015

      Nicht nur die Umsatzprognosen weisen zwischen MSH und Systematics erhebliche Differenzen auf.
      Auch die Prognosen für das EBIT-Wachstum zeigen auffällige Unterschiede, wie untenstehende
      Darstellung der EBIT-Wachstumsraten dokumentiert.

      EBIT-Wachstum (Quelle: Bewertungsgutachten)

      _____ Systematics ______ MSH ______

      2003..... 35,4 % ............ - 5,0 %
      2004..... 40,6 % .............. 2,8 %
      2005..... 30,0 % .............. 1,0 %
      2006..... 20,0 % .............. 0 %
      2007..... 15,0 % .............. 0 %
      2008..... 12,5 % .............. 0 %
      2009..... 10,0 % .............. 0 %
      2010...... 7,5 % ............... 0 %
      2011...... 5,0 % ............... 0 %

      Die Erklärungen der Vorstände auf den Hauptversammlungen

      Die Darstellung zeigt, dass die Umsatz- und Ergebnisprognosen unterschiedlicher kaum sein können.
      Dies wirft natürlich Fragen nach den Ursachen auf. Schließlich handelt es sich hier um zwei
      verbundene Unternehmen mit Überschneidungen im operativen Geschäft.

      Der Vorstand der MSH AG hat auf der Hauptversammlung hierzu wie folgt Stellung bezogen:
      „Systematics betreibt höherwertiges Beratungs- und Projektgeschäft. MSH dagegen konzentriert sich
      auf den Field-Service-Bereich mit niedrigeren Margen und höherer Konkurrenz.“ Ob dies als
      Argument für derart unterschiedliche Entwicklungen allerdings stichhaltig ist, ist fraglich: Der Field-Service-
      Bereich umfasst im weitesten Sinne alle Wartungsarbeiten von IT-Systemen. Da
      Wartungsarbeiten oft kurzfristig zu erledigen sind, gestaltet sich die Personalplanung für Anbieter
      dieser Dienstleistungen schwierig. Es muss in der Regel ein permanenter Personalüberhang
      einkalkuliert werden, um kurze Reaktionszeiten gewähren zu können.

      Die kurze Reaktionszeit hat allerdings zur Folge, dass die Dienstleistungsanbieter bei ihren Kunden
      entsprechend hohe Sätze abrechnen. Hinzu kommt, dass viele Standardprobleme von Mitarbeitern
      ohne tiefgehendes Spezialwissen gelöst werden können. Die Personalkosten dieser Mitarbeiter sind
      natürlich günstiger als die Kosten für Spezialisten, die nur in geringer Zahl für „die schwierigen Fälle“
      vorgehalten werden müssen. Der Bereich Field-Service unterscheidet sich damit zwar vom Beratungs-
      und Projektgeschäft. Allerdings ist für Außenstehende kaum nachvollziehbar, warum MSH aus einer
      starken Marktstellung heraus nicht in der Lage sein soll, mittelfristig zumindest so stark zu wachsen
      wie der Gesamtmarkt.

      Bekräftigt werden diese Zweifel durch die im Gutachten dargestellte Personalplanung. Die Prognosen
      bei MSH basieren über den gesamten Planungszeitraum auf Basis einer Personalauslastungsquote von
      75%. Die Begründung hierzu lautete, dass sich permanent Mitarbeiter in Fortbildungsmaßnahmen
      befänden. Ziel sei es, mit besser ausgebildeten Mitarbeitern „immer höherwertigere Dienstleistungen“
      anbieten zu können. Ist aber nicht gerade dies die beste Voraussetzung, eine starke Marktstellung
      auszubauen und die Umsätze und Ergebnisse zu steigern?

      Um die Plausibilität der Umsatzprognosen zu überprüfen, bietet sich ein Vergleich der
      prognostizierten MSH-Umsätze mit detaillierten Marktprognose renommierter unabhängiger Institute
      an.

      Auf die Frage nach derartigen Prognosen mit Aufgliederungen nach Regionen und Segmenten des IT-Marktes
      erhielt man sowohl bei MSH als auch bei Systematics dieselbe Antwort: Es gibt derzeit keine
      brauchbaren Marktprognosen für die Jahre ab 2004. Ein Abgleich der Wachstumsprognosen mit
      Zahlen unabhängiger Adressen ist somit nicht möglich.

      Die Umsatzprognosen seien von der Konzernführung in Zusammenarbeit mit den Vorständen/
      Geschäftsführern der jeweiligen Tochtergesellschaften aufgestellt worden. Wie die involvierten Prüfer
      die intern aufgestellten Planungen ohne externe Marktstudien auf ihre Plausibilität geprüft haben,
      wurde auf den Hauptversammlungen nur mit allgemeinen Aussagen beantwortet, deren Inhalt wenig
      aussagekräftig war. Ob auf Wirken der Prüfer Anpassungen der Umsatzprognosen vorgenommen
      wurden, wurde ebenfalls nicht beantwortet. So bleibt zu vermuten, dass die Prüfer sowohl bei MSH als
      auch bei Systematics die von Unternehmensseite präsentierten Zahlen „einfach geschluckt“ haben.

      Die schlechten Umsatzprognosen im Gutachten verwundern auch vor dem Hintergrund des Ausblicks,
      den der Vorstand der MSH-AG auf der Hauptversammlung gegeben hat: MSH habe letztes Jahr nicht
      nur bei Umsatz und Ergebnis gut abgeschlossen, sondern sich durch Neustrukturierungen auch gut für
      den Wettbewerb gerüstet. Bereits letztes Jahr konnte MSH „deutliche Wachstumsimpulse“ zum
      Systematics-Konzern beitragen. Bereiche mit niedrigeren Margen wurden verkauft. Man habe nun
      eine „wachstumsstarke Kundenbasis“ aufgebaut und MSH ist fähig, „die Ergebnisse langfristig zu
      steigern“.

      Ein weiterer kritischer Punkt im Rahmen der Bewertung von MSH und Systematics ist der jeweils
      verwendete Kapitalisierungszinssatz, der sich aus den Komponenten Basiszinssatz, Marktrisikoprämie
      und dem Beta als Gewichtungsfaktor zusammensetzt.

      Der Basiszinsatz wurde in den Wertgutachten mit 6% angenommen, obwohl es zwischenzeitlich
      Studien gibt, die diesen als langfristig ermittelten und damit repräsentativen Zinssatz anzweifeln. Auch
      die Marktrisikoprämie wurde mit 5% in den Gutachten am oberen Ende angenommen. Auch hier gibt
      es Studien, die diesen Wert anzweifeln.

      Die Marktrisikoprämie wird mit dem Beta-Faktor gewichtet. Hier wurde in beiden Gutachten der
      Beta-Faktor einer Peer Group verwendet. Der Beta-Faktor der Systematics- bzw. MSH-Aktie - so
      heißt es - sei nicht relevant, da die Börsenumsätze nicht repräsentativ sind. Der durchschnittliche
      Umsatz der MSH-Aktie lag im ersten Halbjahr bei über 1.000 Aktien börsentäglich. Bei einem
      durchschnittlichen Kurs von 12 Euro kommt hier also täglich ein für Kleinanleger geeignetes
      Handelsvolumen zusammen. Bei Systematics ist der Sachverhalt noch eindeutiger. Hier agiert
      unverändert ein sog. Designated Sponsor, der für die ausreichende Liquidität im Aktienhandel sorgt.
      Das Argumente der nicht repräsentativen Kursentwicklung kann damit kaum nachvollzogen werden.
      Die Anwendung der MSH- bzw. Systemtics-Betas hätte weitreichende Folgen für das Ergebnis der
      jeweiligen Gutachten. Alleine durch diese Stellschraube würde sich beispielsweise der Wert der MSH-Aktie
      von 16,44 auf ca. 18,80 Euro erhöhen.

      Fazit: Die Hauptversammlung der MSH AG hat mit den Stimmen des Großaktionärs und gegen die
      Stimmen der meisten Kleinaktionäre den Squeeze Out beschlossen. Mit Eintragung dieses Beschlusses
      in das Handelsregister werden alle Aktien der Minderheitsaktionäre an den Großaktionär übertragen
      und die Börsennotiz eingestellt. Im Anschluss hieran wird es zu einer gerichtlichen Überprüfung der
      Abfindungshöhe kommen. Ein solches Verfahren hat die Schutzvereinigung der Kleinaktionäre SdK
      bereits angekündigt. Investierte Anleger haben die Wahl, ob sie auf eine Nachbesserung spekulieren
      oder bereits vor dem Delisting ihre Aktien an der Börse verkaufen. Dort wird derzeit immerhin knapp
      5% mehr geboten, als in Kürze mit Durchführung des Squeeze Outs zu erwarten ist.


      Quelle: http://www.shareinfos.de/Articles/Article.cfm?FN=Content&ID=…(erstellt am 18.09.2002 , zuletzt geändert am 29.11.2002 )

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 16.01.03 20:47:42
      Beitrag Nr. 165 ()
      Schwab Versand: Abfindung von 490 auf 700 DM erhöht

      Ehemalige Aktionäre der Schwab Versand AG (nun GmbH), Hanau, einer Tochtergesellschaft des Otto Versand, können sich freuen.
      Die 1995 und 1996 festgesetzte Barabfindung von 490 DM wurde durch einen gerichtlich geschlossenen Vergleich
      um ca. 43% auf 700 DM (357,91 Euro) erhöht.
      Zum Hintergrund: 1995 schloss Schwab Versand einen Unternehmensvertrag mit Otto Versand ab, wobei den Aktionären eine Abfindung von 490 DM bzw. eine „Garantiedividende“ von 20,08 DM angeboten wurde. Als die Schwab Versand AG ein Jahr später in eine GmbH umfirmierte, wurde nochmals derselbe Betrag geboten. Die SdK strengte in beiden Fällen ein Spruchverfahren auf höhere Zahlungen an.
      - Die nun erreichte Zuzahlung von 107,37 Euro für alle diejenigen Aktionäre, die die seinerzeitige Abfindung angenommen haben, bringt eine ansehnliche Aufbesserung. Dieser Betrag wird zudem zu einem um 2% über dem Basiszinssatz liegenden Prozentsatz verzinst.
      - Die im Rahmen des Unternehmensvertrages gewährte Ausgleichszahlung (Garantiedividende) hob das Gericht auf 31,50 DM (statt 20,08 DM) an - mit Wirkung vom 28. Februar 2002. Für den davor liegenden Zeitraum erhalten die Aktionäre bzw. GmbH-Gesellschafter, die Garantiedividenden empfangen haben, eine einmalige Zahlung von 114 DM (58,29 Euro). Diese wird gegebenenfalls zeitanteilig gezahlt, je nach dem Zeitpunkt, wann das Abfindungsangebot angenommen wurde.
      - Darüber hinaus gibt es für die als GmbH-Gesellschafter im Unternehmen Verbleibenden einen pauschalen Betrag von 100 DM (bzw. 51,13 Euro) als Kompensation, mit dem die fehlende Fungibilität des GmbH-Anteils ausgeglichen wird.
      Der am 20. November 2002 vor dem LG Frankfurt protokollierte Vergleich wird in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht.

      Frankfurt am Main, 25. 11. 2002

      Quelle: http://sdk.softbox.de/aktuell.php?id=211

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 08.02.03 11:41:37
      Beitrag Nr. 166 ()
      MSH International Service AG

      Die MSH International Service AG mit ihrer deutschen Tochter Memorex Systemhaus GmbH mit Firmensitz in Frankfurt operiert neben Deutschland noch in fünf weiteren europäischen Ländern: Frankreich, Irland, Niederlande, Spanien und im Vereinigten Königreich (UK).
      Im Geschäftsjahr 2002 (Abschluss zum 31.12.02) erwirtschafteten rund 1.289 Mitarbeiter einen Gesamtumsatz von 266 Mio. Euro.


      _______________________________vom 01.01.01 bis 31.12.01__________ 01.01.02 bis 31.12.02 _____

      Umsatzerlöse ________________________ 262.074 * _____________________ 266.000 ( + 1,5 % ggü. VJ )
      Mitarbeiter ___________________________ 1.268 _________________________ 1.289



      * Konzernumsatz 2001 bereinigt um PC Geschäft (95.806 Mio.€) und SCG Geschäft (14.426 Mio.€)

      Quelle: http://www.eds.de/structure/832.html
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 22:23:12
      Beitrag Nr. 167 ()
      Hallo,

      weiß jemand eigentlich, ob jetzt ein Spruchstellenverfahren beantragt wurde ???
      Avatar
      schrieb am 24.08.06 23:04:29
      !
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      Avatar
      schrieb am 25.08.06 10:46:20
      Beitrag Nr. 169 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 8.557.339 von smallcapexpert am 09.02.03 22:23:12

      Klagen und Verfahren der SdK


      Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über aktuelle Anfechtungsklagen und Spruchverfahren, die die SdK führt (Stand: 22.08.2006).

      Anfechtungsklagen http://www.sdk.org/pdf/sdk-anfechtung.pdf

      Spruchverfahren http://www.sdk.org/pdf/sdk-spruchverfahren.pdf


      Wie aus den Unterlagen bei der SdK hervorgeht wurde für die MSH International Service AG ein Spruchstellenverfahren zur gerichtlichen Überprüfung der Barabfindung unter dem Aktenzeichen 3-08 O 202/02 eingeleitet:


      Firma: MSH International Service AG 
      Art: Spruchstellenverfahren
      Akt.Z.:3-08 O 202/02
      Bemerkung: Squeeze Out



      Alle zwangsabgefundenen Aktionäre sollten ihre eigenen Unterlagen aus dem Jahr 2002 zu MSH International Service AG auch weiterhin gut aufheben, denn wie man gerade im Spruchstellenverfahren bei Daimler Chrysler wieder gesehen hat, zahlt sich Geduld auch nach 7 Jahren noch aus.


      Börsen-Zeitung: Prozessieren lohnt sich

      Kommentar von Claus Döring zum erstinstanzlichen Urteil im Spruchstellenverfahren zur Fusion von Daimler-Benz und Chrysler


      21.08.2006 - 19:00 Uhr, Börsen-Zeitung Pressemappe [Pressemappe]

      Frankfurt (ots) - Sieben Jahre hat es gedauert, bis im Spruchstellenverfahren zur Fusion von Daimler-Benz und Chrysler jetzt ein erstinstanzliches Urteil gesprochen wurde.
      Während dieser Zeit hat der damals entstandene Konzern mehr Tiefen als Höhen erlebt und sämtliche in der Fusions-Hauptversammlung des Jahres 1998 gewagten Prognosen Lügen gestraft.
      Keine zwei Jahre nach der Fusion waren die von den Investmentbanken und Daimler-Chef Jürgen Schrempp in den rosigsten Farben entworfenen Zukunftsgemälde für DaimlerChrysler Makulatur.
      Anstatt der für 2000 prophezeiten gut 5 Mrd. Euro Ergebnisbeitrag lieferte Chrysler nur noch 500 Mill., ehe der US-Autobauer sogar in die roten Zahlen rutschte.
      Ein paar Jahre später passierte das Gleiche bei Mercedes. Angesichts des Wertverlusts der Aktionäre von mehr als 40 Mrd. Euro allein zwischen Sommer 1999 und Ende 2000 nehmen sich die nun nachzubessernden 232 Mill. Euro als Peanuts aus, sofern das Urteil erster Instanz Bestand hat.

      Hatten die Skeptiker von 1998 also den besseren Blick auf die Zahlen und den Zustand von Daimler-Benz und Chrysler?
      Klare Antwort: nein.
      Sonst wären nicht mehr als 98% der Daimler-Benz-Aktionäre dem Angebot des Unternehmens zum Tausch ihrer Titel in jene der DaimlerChrysler AG gefolgt, obwohl bekannt war, dass die Umtauschrelationen den Chrysler-Aktionären eine Prämie von 34% bescherten.

      Die Skeptiker hatten aber die besseren Kenntnisse im deutschen Gesellschaftsrecht und argumentierten damals schon mit der statistischen Wahrscheinlichkeit: In zwei Dritteln aller Spruchstellenverfahren in Deutschland komme es zur Nachbesserung für die Aktionäre.
      Also sprachen sich selbst die Aktionärsvereinigungen seinerzeit zwar für die Fusion aus, empfahlen den Kleinanlagern aber zugleich, ihre Aktien beim Zustandekommen der Fusion nicht zu tauschen, um bei einem späteren Spruchstellenverfahren in den Genuss von Nachbesserungen zu kommen.

      Die wirkliche Botschaft im Urteil des Stuttgarter Landgerichts lautet deshalb nicht, dass das Tauschverhältnis beim "Merger of Equals" damals um 22,15 Euro je Daimler-Aktie zu niedrig war.
      Solche Festlegungen sind weitgehend beliebig.
      Die wahre Botschaft lautet vielmehr, dass sich Klagen für Aktionäre (fast) immer lohnen - auch wenn es mitunter sieben Jahre dauert.

      (Börsen-Zeitung, 22.8.2006)


      Gruß Kamischke


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