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    Steuerfreie Spekulationsgewinne in Österreich? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.12.01 02:46:43 von
    neuester Beitrag 05.01.02 09:36:03 von
    Beiträge: 12
    ID: 526.982
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      schrieb am 28.12.01 02:46:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Können deutsche Anleger in Österreich Spekulationsgewinne mit Aktien erzielen, ohne Spekulationssteuer zahlen zu müssen?
      Denn Deutsche sind ja in Österreich nicht steuerpflichtig!
      Natürlich müßen die Gewinne in Deutschland angegeben werden und hier versteuert werden, denn der Deutsche ist ja hier steuerpflichtig, oder?

      Aber in Österreich wird nicht automatisch etwas eingehalten und abgeführt, oder??

      Ein automatischer Datenaustausch/Meldung an deutsche Finanzbehörden, wenn ein Konto eröffnet wird, gibt es auch nicht, oder?

      Wißt Ihr wie das gehandhabt wird?

      Grüße von

      KitBo
      Avatar
      schrieb am 28.12.01 03:05:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Es gibt soviel ich weiß ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich, d.h. wenn Steuern aus welchem Grund auch immer in A bezahlt werden, werden diese Zahlungen mit eventuell zu leistenden Zahlungen in D verrechnet. Wenn du als Deutscher in Österreich Gewinne erzielst bist du verpflichtet, diese Gewinne in deiner deutschen Steuererklärung anzugeben, wenn nicht machst du dich stafbar. Allerdings werden "Steuerhinterzieher" durch das Bankengeheimnis und Teile des Datenschutzes gut geschützt. Ob in A Steuern auf erzielte Gewinne als Ausländer grundsätzlich bezahlt werden müssen ??? keine Ahnung, frag die Bank oder den Broker in A, die können dir das sagen :) ein ist auf jeden Fall Fakt, die Abgaben sind niedriger als in D :D

      Das Bankengeheimnis ist mit ein Grund warum die Genossen in Berlin im Zuge der "Terrorbekämpfung" das Bankengeheimnis in Europa aufheben wollten um alle Bürger durchleuchten zu können :mad: diese Deppen :mad: ich hätte gerne einen gläsernen Abgeordneten um zu verstehen, wer wieviel Geld von welchem Konzern bekommt. Damit werden manchmal politische Entscheidungen etwas verständlicher :D


      pp
      Avatar
      schrieb am 28.12.01 03:57:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Werdet politisch aktiv und nutzt die Synergie aus Macht und Kapitalismus.

      P.S.: Ist es wirklich gerecht, wenn abgedrehte Manager Millionengehälter beziehen, während Spitzenpolitiker der "Deutschland AG" vergleichsweise Hungerlöhne beziehen?
      Avatar
      schrieb am 28.12.01 04:27:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ concat

      nein ist es bestimmt nicht, aber

      1. dieses Thema gehört nicht hierher ; und
      2. solange etwa 20% vom Bundeshaushalt für die Verwaltung drauf geht bin ich für eine entweder strikte Kürzung der Bezüge zu Dienst und Ruhestandszeiten oder einer erheblichen verschlankung des Beamtenwasserkopfes

      Thread: Verdienen unsere Politiker und Beamte wirklich zu wenig ???

      pp ;)
      Avatar
      schrieb am 28.12.01 08:43:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Du bist in Deutschland mit deinem "Welteinkommen" steuerpflichtig. D. h., dass Du selbstverständlich auch die
      Gewinne angeben musst, die Du im Ausland machst. Steuerabzüge werden übrigens auch in Deutschland nicht erhoben
      und Kontrollmitteilungen gibt es bisher auch nicht. Ich wäre mit "Steuerverkürzungen" in dem Bereich sehr, sehr
      vorsichtig, da die "privaten Veräußerungsgeschäfte" ganz oben auf der Tagesordnung des Finanzministeriums stehen.

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      Avatar
      schrieb am 28.12.01 18:46:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,
      ich habe seit diesem Jahr meinen Hauptwohnsitz in Österreich. Werde aber in Deutschland als unbeschränkt steuerpflichtig geführt. Habe auch nichts dagegen, daß dies so bleibt. Aber wie verhält es sich mit der Quellensteuer. Bei den Banken in Deutschland werde ich als Steuerausländer geführt. Bei der Steuererklärung in D. gebe ich alles an, d.h. ich halte mich auch an die Regeln der Spekufrist. Ich gebe also mein `Welteinkommen`, also z.B. die Zinseinnahmen, die ich in D. oder in anderen Ländern erziele, bei der Steuerklärung an. Allerdings wird mir keine Quellensteuer vorab abgeführt, da ich als Steuerausländer gelte. Zu diesem werde ich von den Banken in D. automatisch gemacht, so wie ich angebe, daß mein Hauptwohnsitz in Österreich ist.
      Die Kernfrage lautet also: Müßte ich dafür sorgen, daß man mir die Quellensteuer aufdrängt oder kann ich es beim derzeitigen Zustand belassen.Würde mich freuen, wenn mir jemand darauf eine Antwort geben könnte.
      Vielen Dank im voraus.
      Alsacien
      Avatar
      schrieb am 28.12.01 20:31:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      @alsacien: Besorge dir doch eine Bescheinigung deines FA über deine Eigenschaft als Steuerinländer, wenn dir das ettwas bringt.
      Avatar
      schrieb am 29.12.01 16:20:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      @alsacien

      Du bist von der ZaSt befreit, wenn Du mindestens 183 Tage in Österreich lebst. ZaSt-Befreiung heißt aber natürlich nicht Steuerbefreiung. Dann läuft alles so wie bei dir beschrieben. Wenn Du weniger Zeit in Österreich verbringst, musst Du deine Hausbank darauf hinweisen, dass Du trotz deiner ausländischen Adresse Gebietsansässiger bist. Dann wird Bank das Verfahren entsprechend ändern.
      Avatar
      schrieb am 29.12.01 16:23:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wißt Ihr, ob es einen Informationsaustausch zwischen österreichischen Banken und deutschen Finanzämtern gibt?

      Spekugewinne im Ausland sind zwar anzugeben, aber wo kein Kläger, da kein Richter, oder?!

      Gruß KitBo
      Avatar
      schrieb am 29.12.01 17:02:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      Der Meinung waren auch die Anleger in Luxembourg. Die haben nicht nur den Käger (Staatsanwalt) und den Richter kennengelernt, sondern auch die dazugehörige Steuerfandung...
      Avatar
      schrieb am 04.01.02 20:09:32
      Beitrag Nr. 11 ()
      @nataly & amatheon
      Merci für Eure Antworten.
      bon weekend
      Alsacien

      Falls ich Euch nicht auf die Nerven gehe, noch eine letzte Frage. Ich lebe mit meiner Frau in Österreich und bin in D. unbeschränkt steuerpflichtig. Meine Frau ist mit mir zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Obwohl sie kein Einkommen hat, zahle ich für sie in Deutschland Kirchengeld. Lt. Finanzamt gibt es diese Regelung seit 2001. An der Richtigkeit dieser Regelung zweifle ich auch nicht. Aber kann es richtig sein, daß ich für meine Frau in D. Kirchengeld bezahlen muß, obwohl sie ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat (ich selbst gehöre keiner Religionsgemeinschaft an und zahle daher auch keine Kirchensteuer). Ich kann diese Regelung nicht ganz nachvollziehen. Kann es sein, daß das Finanzamt da nicht ganz auf der `Höhe` ist.
      Aber jetzt endgültig
      Bon Week-end
      Avatar
      schrieb am 05.01.02 09:36:03
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ähem, da habe ich nicht die blasseste Ahnung.


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