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    Phoenix-Übernahme - 500 Beiträge pro Seite (Seite 2)

    eröffnet am 24.06.03 17:33:47 von
    neuester Beitrag 16.02.09 15:26:08 von
    Beiträge: 857
    ID: 746.468
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      schrieb am 27.02.05 13:37:46
      Beitrag Nr. 501 ()
      Hallo Gleichgesinnte,

      das aus Sicht der Kleinaktionäre positive Urteil des OLG in Sachen W.E.T. dürfte auch beim Conti-Vorstand Beachtung finden. Interessant erscheint mir auch eine Gesetzesinitiative zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts, kurz "UMAG". Den Link zum Gesetzentwurf stelle ich mal rein.

      http://www.bmj.bund.de/media/archive/797.pdf

      Der Text ist sehr umfangreich (70 Seiten). Gemäß des folgenden Artikels scheint die Geschichte auch schon verabschiedet zu sein:

      Berlin, 17. November 2004Bundesregierung stärkt AktionärsrechteDie Bundesregierung hat heute zwei Gesetzentwürfe zur Stärkung der Aktionärsrechte verabschiedet. Beide Vorhaben sind Teil des 10-Punkte-Programms zur Verbesserung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes. „Die Regierungsentwürfe eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) und zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) schließen diese Maßnahmen fast vollständig ab“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Beide Gesetzesvorhaben werden dazu beitragen, das Vertrauen der Anleger in die Integrität, Stabilität und Transparenz der Aktienmärkte zurückzugewinnen.“

      I. Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts
      Das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts soll die Haftung der Manager nicht verschärfen, sondern die Durchsetzung von Klagen gegen Organe der Gesellschaft erleichtern. Künftig können Aktionäre, deren Anteile im Zeitpunkt der Antragstellung zusammen 1 % des Grundkapitals oder einen Börsenwert von 100.000 Euro erreichen, den Anspruch der Gesellschaft gegen Manager wegen einer Pflichtverletzung einklagen. Um dabei missbräuchliche Klagen zu vermeiden, wird ein gerichtliches Zulassungsverfahren eingeführt. Die gegenüber dem geltenden Recht deutlich niedrigere Betragsschwelle ermöglicht es fast jedem institutionellen Anleger und größeren Privatanlegern, eine Haftungsklage einzureichen. Klagewillige Kleinaktionäre können sich in einem Aktionärsforum des elektronischen Bundesanzeigers sammeln, um Mitstreiter für das Erreichen gesetzlicher Quoren zu gewinnen.

      Als Gegengewicht zur Erleichterung der Haftungsklage soll die so genannte Business Judgment Rule ins Gesetz aufgenommen werden. Ein Haftungsfreiraum ist für alle unternehmerischen Entscheidungen vorgesehen, die der Vorstand nach bestem Wissen und Gewissen getroffen hat.

      Das Fragerecht der Aktionäre in der Hauptversammlung ist sehr wichtig, wird aber mitunter missbraucht, um Verfahrensfehler zu provozieren und den Boden für Anfechtungsklagen zu bereiten. Der Entwurf sieht vor, dass der Versammlungsleiter durch eine von der Hauptversammlung beschlossene Satzung ermächtigt werden kann, angemessene Frage- und Redezeitbegrenzungen festzusetzen. Der Entwurf stärkt also die Satzungsautonomie der Gesellschaft. Um Hauptversammlungen zeitlich zu straffen und auf die Angelegenheiten der Gesellschaft zu konzentrieren, dürfen Unternehmen häufig gestellte Fragen künftig vorab beantworten und als FAQ’s im Internet veröffentlichen.

      II. Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
      Nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz soll jeder geschädigte Anleger künftig die Einleitung von Musterverfahren gegen eine Aktiengesellschaft beantragen können. „Das KapMuG modernisiert den Zivilprozess im Bereich der kapitalmarktrechtlichen Rechtsstreitigkeiten. Dem Kapitalmarktrecht kommt dabei eine Vorreiterfunktion beim Ausbau des kollektiven Rechtsschutzes zu“, erläuterte Zypries.

      Es werden keine Sammelklagen nach US-amerikanischen Vorbild eingeführt, sondern das Modell des Musterverfahrens verankert. Durch das Musterverfahren werden Klagen von vielen Anlegern wegen falscher oder unterlassener Kapitalmarkinformationen, z.B. in Bilanzen oder Börsenprospekten, gebündelt und beschleunigt. Der Antrag wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Auch das beklagte Unternehmen kann ein Musterverfahren beantragen und so missbräuchliche Klagen einzelner Kapitalanleger schnell abwehren. Liegen mindestens zehn vergleichbare Anträge bei dem zuständigen Landgericht innerhalb von vier Monaten vor, wird das zuständige Oberlandesgericht einen Fall als Musterverfahren klären. Dem Urteil des Oberlandesgerichts folgt dann die Entscheidung in den einzelnen Verfahren.

      Weitere Informationen zu den beiden Regierungsentwürfen finden Sie unter www.bmj.bund.de

      Es riecht nach gewaltig vielen Klagen gegen Conti und Phönix, auf Basis meiner noch dünnen Infos aus diesem neuen Gesetz eventuell auch gegen die Herren persönlich. Vor diesem Hintergrund kann ich die Herren Vorstände bei Conti nur warnen, zu tiefe Einschitte in das Geschäft von Phönix (z.B. Verkauf Vibracustic) durchzuführen ohne die dazu notwendige Legitimation in Form eines Beherrschungsvertrags zu haben.

      Vielleicht sollten wir einmal einen offenen Brief an Herrn Wennemer schreiben, in dem wir ihm sehr höflich aber bestimmt darauf hinweisen, dass wir uns nicht de facto enteignen lassen wollen. Ich bin bereit, meine Phönix-Aktien an Conti zu veräußern, nur nicht zu diesem Preis und nicht auf diese Art und Weise. Conti soll uns einen fairen Preis machen und "Aus die Maus". Wenn nicht, werden wir sicherlich auch Dank des Internets hier eine Handvoll Leute finden, die bereit sind, für die Kleinaktionäre einzutreten.

      Viele Grüße
      Euer babbelino
      Avatar
      schrieb am 28.02.05 11:56:37
      Beitrag Nr. 502 ()
      @babbelino:

      Sicher trägt jede Initiative dieser Art dazu bei, dass wir das uns zustehende Geld erhalten!

      Wie schon vor ein paar Beiträgen gegenüber unicum formuliert, gibt es ja genügend Experten, die bereit sind jahrelang zu klagen.

      Nach meiner Ansicht haben diese Scharmützel erst begonnen.

      :)
      Avatar
      schrieb am 10.03.05 14:33:37
      Beitrag Nr. 503 ()
      Pressemitteilung 01/05

      Hamburg, den 10.03.2005


      Phoenix AG Handelsregistereintrag erfolgt


      Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Phoenix AG und der ContiTech AG wirksam

      Die Integration der Phoenix AG, Hamburg, in die ContiTech AG, Hannover, kann beginnen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der ContiTech AG als herrschender Gesellschaft und der Phoenix AG als abhängiger Gesellschaft wurde unter dem Datum vom 9. März 2005 in das Handelsregister eingetragen. Der von den Aktionären der Phoenix AG bereits in einer außerordentlichen Hauptversammlung am 28. Dezember 2004 gebilligte Vertrag ist damit wirksam geworden.


      Nach diesem entscheidenden Schritt gibt es mehr Klarheit, auch für die Beschäftigten beider Unternehmen. Durch die Integration können die angekündigten Synergien gehoben werden. Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklungsmöglichkeiten werden langfristig gesichert.

      Die ContiTech AG garantiert den außenstehenden Phoenix-Aktionären in dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag für jedes volle Geschäftsjahr eine Ausgleichszahlung in Höhe von netto 1,27 Euro je Aktie (brutto 1,39 Euro). Zudem hat sich die ContiTech AG verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der Phoenix AG dessen Aktien gegen Barabfindung in Höhe von 18,89 Euro je Stückaktie zu erwerben.



      Ansprechpartner für weitere Informationen:

      Abt. Public Relations
      Sandra Hülsmann
      Tel. 040 / 76 67 - 24 50
      Fax. 040 / 76 67 - 29 24
      www.phoenix-ag.com
      Avatar
      schrieb am 10.03.05 18:19:10
      Beitrag Nr. 504 ()
      @unicum:

      "...gibt es mehr Klarheit..." ist ein guter Witz!

      Ich für meinen Teil habe noch alle Stücke, genau genommen werden es immer mehr...:)
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 12:56:53
      Beitrag Nr. 505 ()
      Vorsicht mit der Annahme der 18,89 bei PHO !!!!


      Wie die Celanese AG in der Nacht auf Dienstag mitteilte, wurde dem Unternehmen im Laufe des Montag ein Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main übermittelt, mit dem der Antrag einer Aktionärin auf Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zur Bestimmung des Ausgleichs für die außenstehenden Aktionäre und der Abfindung solcher Aktionäre bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen (§§ 304 und 305 des Aktiengesetzes) als unzulässig zurückgewiesen wurde.

      Die Aktionärin und weitere Antragsteller wollten ein derartiges Verfahren nach § 1 Nr. 1 SpruchG einleiten, weil sie die im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG (vormals: BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG) und der Celanese AG angebotene Abfindung je Aktie in Höhe von 41,92 Euro und den dort angebotenen Ausgleich je Aktie in Höhe von 3,27 Euro brutto pro Jahr für unangemessen halten.

      In den Entscheidungsgründen hat das Gericht darauf hingewiesen, dass auch die 43 übrigen Anträge auf Einleitung eines Spruchverfahrens allesamt unzulässig sind. Gegen die Entscheidung des Gerichts ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zulässig. Die von einigen Minderheitsaktionären erhobenen Anfechtungsklagen gegen den Beschluss, mit dem die Hauptversammlung der Celanese AG dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zugestimmt hat, sind von dieser Entscheidung nicht betroffen. Die Celanese AG gehört mehrheitlich zur US-amerikanischen Celanese Corp.

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      Avatar
      schrieb am 15.03.05 17:55:36
      Beitrag Nr. 506 ()
      :-), naja nicht wirklich vergleichbar! Ich denke eine Phoenix Aktie dürfe realwirtschaftlich etwa das gleiche wert sein wie eine Celanese! Von daher ist die Zahlung von über 40 Euro bei Celanese schon auf ganz anderem Niveau! Dass sich dort kaum noch taugliche Gründe für eine Spruchverfahren finden lassen, leuchtet ein!

      Gruß Niko
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 18:30:08
      Beitrag Nr. 507 ()
      Wie lautet denn die Begründung für die Ablehnung des Spruchstellenverfahrens?
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 10:58:56
      Beitrag Nr. 508 ()
      Hi,

      ich bin zwar kein Jurist, in punkto Celanese glaube ich Entwarnung geben zu können: Da der GUB-Vertrag noch in einem Anfechtungsverfahren liegt, kann er nicht in Handelsregister eingetragen werden und ist somit noch nicht wirksam. Eine Einleitung des Spruchverfahrens setzt aber voraus, dass ein GUB-Vertrag vorliegt, was bei Celanese noch nicht der Fall ist.

      Bei Phönix ist der in meinen Augen optimale Fall eingetreten, dass der GUB-Vertrag eingetragen und damit einem Spruchverfahren unterzogen werden kann. Der Verschmelzungsvertrag wurde dagegen angefochten. In meinen Augen eine optimale Kombination, die einem in punkto Steuergestaltung, Spekulation auf höhere Abfindung oder eben sofortige Einreichung alle Wahlmöglichkeiten läßt.

      Gruß
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 14:44:37
      Beitrag Nr. 509 ()
      Hi! Momentan stapeln sich die kleineren Verkaufsorders! Vielleicht hat PHO momentan einfach den falschen Firmennamen?

      Gruß Niko
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 14:55:13
      Beitrag Nr. 510 ()
      jo, phoenix zu heißen ist dieser tage nicht so angenehm :laugh::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 15:18:48
      Beitrag Nr. 511 ()
      aber die kommt wieder, wie phönix aus der asche ;)
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 16:07:12
      Beitrag Nr. 512 ()
      @489:
      Wolltest Du nochmal aufstocken, honeymoon???
      :-)

      Gruß Niko
      Avatar
      schrieb am 18.03.05 08:50:55
      Beitrag Nr. 513 ()
      Hat schon jemand das 18,89 Angebot bekommen?
      Gruß Niko
      Avatar
      schrieb am 19.03.05 11:49:04
      Beitrag Nr. 514 ()
      @Big Nick:

      Ich nicht! Aber natürlich kann sich meine Bank das Porto sparen, da ich keine einzige Aktie abgebe.

      :)
      Avatar
      schrieb am 21.03.05 20:55:02
      Beitrag Nr. 515 ()
      @497

      http://www.insiderdaten.de

      und dann bei Datenbanksuche 603100 eingeben.
      Sehr interessant!

      Vor allem Konrad Ellegast mit Kauf am 18.06.2004 und Verkauf am 23.06.2004!:rolleyes::rolleyes:
      In 5 Tagen mal kurz 70 000 Euronen gemacht! Nischd schleschd!:cool::cool:

      Gruß Hansa
      Avatar
      schrieb am 21.03.05 22:55:19
      Beitrag Nr. 516 ()
      ...das sind doch alles Aktienoptionsausübungen (auch wenn einmal diese Anmerkung fehlt)!

      Gruß Niko
      Avatar
      schrieb am 21.03.05 23:03:03
      Beitrag Nr. 517 ()
      yup, fragt sich, wie konnten sie damals schon zu 18,89 € wieder abstoßen und - am wichtigsten - inkl. nachbesserungsansprüche? ;)
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 09:21:41
      Beitrag Nr. 518 ()
      nein, Verkauf zu 14,xx über die Börse...

      Gruß Niko
      Avatar
      schrieb am 23.03.05 13:16:35
      Beitrag Nr. 519 ()
      immer noch nichts?

      Die ContiTech AG garantiert den außenstehenden Phoenix-Aktionären in dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag für jedes volle Geschäftsjahr eine Ausgleichszahlung in Höhe von netto 1,27 Euro je Aktie (brutto 1,39 Euro). Zudem hat sich die ContiTech AG verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der Phoenix AG dessen Aktien gegen Barabfindung in Höhe von 18,89 Euro je Stückaktie zu erwerben.

      Vielleicht muss man da erst sein "Verlangen" äußern?

      Gruß Niko
      Avatar
      schrieb am 31.03.05 11:38:36
      Beitrag Nr. 520 ()
      Hi,

      Conti hat Superzahlen vorgelegt. Bei Phönix werden morgen Superzahlen veröffentlicht, die man übrigens schon teilweise aus dem Conti-Geschäftsbericht ableiten kann:

      Phönix wurde demnach seit dem 1. November 04 konsolidiert. Umsatzbeitrag in diesen zwei Monaten 160,2 Mio. Euro. Zum operativen Ergebnis steuerte Phönix in diesem Zeitraum trotz erheblicher Sonderbelastungen 5,4 Mio. Euro bei.

      Ergo: Phönix hat in den ersten neun Monaten 2004 ein EBIT von 49,2 Mio. erwirtschaftet, dazu kommen jetzt 5,4 Mio. aus den Monaten November und Dezember. Macht 54,6 Mio, wobei der Oktober noch fehlt. Und was wurde im Gutachten geschätzt?

      Ebit 04: 49,0
      Ebit 05: 50,6
      ewige Rente: 50,0

      Vorausgesetzt, dass das Betriebsergebnis im Oktober nicht grauenvoll schlecht war, sind die Prognosen einfach zu niedrig.

      Gruß
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 31.03.05 15:23:25
      Beitrag Nr. 521 ()
      Hi babbelino:
      Woher die Info mit den Zahlen MORGEN?
      Sicher?
      Gruß Niko
      Avatar
      schrieb am 31.03.05 15:24:20
      Beitrag Nr. 522 ()
      @alle

      ich bin ja kein Jurist, aber bedeutet die Eintragung ins Handelsregister nicht auch mit großer Wahrscheinlichkeit, dass die gegen die Beherrschung und Verschmelzung eingereichten Anfechtungsklagen erfolglos bleiben werden und es auch keinen Vergleich geben wird. Insofern befürchte ich, dass erst in der Spruchstelle der Schatz gehoben wird.
      Avatar
      schrieb am 31.03.05 17:06:45
      Beitrag Nr. 523 ()
      @netti_II

      Der GuB-Vertrag ist nicht angefochten worden, sonst hätte er nicht ins Handelsregister eingetragen werden dürfen. Wenn Du auf einen Vergleich aus bist, musst Du die Aktien halten und die Unterlagen zur Einreichung, die du demnächst bekommen wirst ignorieren. Möglicherweise bessert Conti beim Verschmelzungsvertrag noch nach, wobei ich dies für eher unwahrscheinlich halte.

      Gruß
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 31.03.05 17:11:11
      Beitrag Nr. 524 ()
      @alle:

      Außerdem sollte man beachten, dass mit der hervorragenden Arbeit und Performance bei CONTINENTAL die Bereitschaft des Managements einen jahrelangen Rechtsstreit in Sachen Phoenix durchzuführen, nicht gerade wächst!


      :)
      Avatar
      schrieb am 01.04.05 16:00:33
      Beitrag Nr. 525 ()
      Hi,

      so, die Zahlen sind da:

      Umsatz 1.023 Mio.
      EBIT 69 Mio.
      Ergebnis nach Steuern und a.o. Aufwand 22 Mio. (1,46 EPS)
      Ergebnis nach Steuern vor a.o. Aufwand 39,2 Mio. (2,53 EPS)

      Die Zahlen sind einfach phantastisch. Und das Gutachtens absolut Makulatur.

      Gruß
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 01.04.05 17:40:42
      Beitrag Nr. 526 ()
      Vor diesem Hintergrund sind 18,89 € eine zum Himmel schreiende Schweinerei! :mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 01.04.05 20:48:28
      Beitrag Nr. 527 ()
      Hallo Honeymoon,

      so ist es! Interessant ist auch, dass bei der Berechnung der Garantiedividende Vollausschüttung unterstellt wurde. Selbst nach dem a.o. Verlust aus dem Vibracoustic-Verkauf beträgt das ausschüttbare Ergebnis 1,46 Euro. Und liegt damit deutlich über den lumpigen 1,27 Euro Garantiedividende. Wenn man eine Vollausschüttung des bereinigten Ergebnisses unterstellt, landen wir bei einer Garantiedividende von 2,53 Euro!!

      Nun ja, in dem Spruchstellenverfahren werden die Dinge hoffentlich gerade gerückt. Voraussetzung ist natürlich, dass es überhaupt zu so einem Verfahren kommt (siehe Celanese als abschreckendes Beispiel). Wir sollten deshalb hier im Board überlegen, ob wir uns nicht einen Fachanwalt nehmen. Ich für meinen Teil wäre jedenfalls bereit, mich an den Kosten zu beteiligen.

      Viele Grüße
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 02.04.05 12:28:35
      Beitrag Nr. 528 ()
      @babbelino

      soweit ich weiß, muß man innerhalb von 4 Wochen nach der HV klagen.
      Avatar
      schrieb am 05.04.05 03:22:00
      Beitrag Nr. 529 ()
      04.04.2005
      Phoenix verkaufen ;)
      Nord LB

      Die Analysten der Nord LB bleiben bei ihrem "verkaufen"-Rating für die Aktie der Phoenix AG (ISIN DE0006031008/ WKN 603100).

      Die Gesellschaft habe in 2004 den Umsatz um 6 Prozent auf 1 Mrd. steigern können. Das operative Ergebnis habe dabei sogar um 108,3 Prozent auf 69,1 Mio. EUR zugelegt. Damit habe sich die EBIT-Marge von 3,4 auf 6,8 Prozent verbessert. Zudem sei der Konzernjahresüberschuss mehr als verdreifacht (22,3 Mio. EUR) worden.

      Seit geraumer Zeit halte die Continental AG mehr als 75 Prozent an der Phoenix AG und habe mit dieser einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. So solle eine Integration der Phoenix AG in die Tochtergesellschaft ContiTech erfolgen.

      Die Analysten der Nord LB stufen die Phoenix-Aktie weiter mit "verkaufen" ein. :laugh::yawn:
      Avatar
      schrieb am 05.04.05 16:18:43
      Beitrag Nr. 530 ()
      @Honeymoon:

      Wenn nicht immer wieder viele Kleinanleger auf ein solches Bankengeschreibsel hereinfallen würden, wäre es in der Tat lustig!

      :)
      Avatar
      schrieb am 05.04.05 22:01:12
      Beitrag Nr. 531 ()
      Ja! Verkaufen! Verkaufen!

      Hau wech die Scheisse!

      Gruß
      Hansa
      Avatar
      schrieb am 06.04.05 03:50:41
      Beitrag Nr. 532 ()


      ContiTech AG
      Hannover

      Abfindungsangebot
      an die außenstehenden Aktionäre der
      Phoenix Aktiengesellschaft, Hamburg-Harburg
      International Securities Identification Number: DE0006031008
      Wertpapier-Kenn-Nummer: 603 100
      Zwischen der ContiTech AG, Hannover, als herrschender Gesellschaft und der Phoenix Aktiengesellschaft, Hamburg-Harburg, als abhängiger Gesellschaft wurde am 16. November 2004 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 AktG abgeschlossen. Die außerordentliche Hauptversammlung der ContiTech AG hat diesem Vertrag am 23. Dezember 2004 zugestimmt. Der Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der Phoenix Aktiengesellschaft wurde in der außerordentlichen Hauptversammlung der Phoenix Aktiengesellschaft am 28. Dezember 2004 gefasst. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit seiner Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg am 9. März 2005 wirksam geworden. Die Bekanntmachung der Eintragung nach § 10 HGB ist am 16. März 2005 im Bundesanzeiger und am 31. März 2005 im Hamburger Abendblatt erfolgt. Mit Ablauf des Tages, an dem das letzte der die Bekanntmachung enthaltenden Blätter erschienen ist, gilt die Bekanntmachung als erfolgt.

      Nach den Bestimmungen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ist die ContiTech AG verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der Phoenix Aktiengesellschaft dessen Aktien

      gegen eine Barabfindung von EUR 18,89
      je Stückaktie der Phoenix Aktiengesellschaft
      mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
      von EUR 2,60 je Aktie
      zu erwerben.

      Die Barabfindung wird gemäß § 305 Abs. 3 Satz 3 AktG nach Ablauf des Tages, an dem der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wirksam geworden ist, d. h. vom 10. März 2005 an, mit jährlich 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst.

      Die Verpflichtung der ContiTech AG zum Erwerb der Aktien ist befristet. Die Frist endet zwei Monate nach Veröffentlichung dieses Barabfindungsangebotes im elektronischen Bundesanzeiger und in der Börsen-Zeitung, frühestens jedoch drei Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages im Handelsregister am Sitz der Phoenix Aktiengesellschaft nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt. Sollte ein Antrag auf Bestimmung der Abfindung oder des Ausgleichs in einem gerichtlichen Spruchverfahren gestellt werden, endet die Frist zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.

      Diejenigen außenstehenden Aktionäre, die von diesem Abfindungsangebot keinen Gebrauch machen wollen, bleiben Aktionäre der Phoenix Aktiengesellschaft. Die ContiTech AG garantiert den außenstehenden Aktionären der Phoenix Aktiengesellschaft als angemessenen Ausgleich für die Dauer des Vertrages eine jährliche Ausgleichszahlung von brutto EUR 1,39 je Stückaktie der Phoenix Aktiengesellschaft für jedes volle Geschäftsjahr der Phoenix Aktiengesellschaft abzüglich Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag auf den körperschaftsteuerpflichtigen Teilbetrag in Höhe von EUR 0,45 nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Satz. Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist dieser Teilbetrag in Höhe von EUR 0,45 mit 25% Körperschaftsteuer zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag belastet, so dass sich ein Abzug von insgesamt EUR 0,12 ergibt. Hieraus resultiert nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine Netto-Ausgleichszahlung von EUR 1,27 je Stückaktie der Phoenix Aktiengesellschaft für ein volles Geschäftsjahr der Phoenix Aktiengesellschaft.

      Die Höhe der Barabfindung und des angemessenen Ausgleichs wurde durch den Vorstand der ContiTech AG und der Phoenix Aktiengesellschaft auf der Grundlage der gutachterlichen Stellungnahme des neutralen Bewertungsgutachters Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, festgelegt. Die Angemessenheit der Barabfindung ist durch den gerichtlich bestellten Vertragsprüfer Warth & Klein GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt worden.

      Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere Abfindung festsetzt, können die außenstehenden Aktionäre, die das Abfindungsangebot angenommen und eine Abfindung erhalten haben, eine entsprechende Ergänzung der von ihnen bezogenen Abfindung verlangen. Gleiches gilt, wenn sich die ContiTech AG gegenüber einem Aktionär der Phoenix Aktiengesellschaft in einem Vergleich zur Abwendung oder zur Beendigung eines Verfahrens nach dem SpruchG zu einer Erhöhung der Barabfindung verpflichtet.

      Die außenstehenden Aktionäre, die von dem Abfindungsangebot Gebrauch machen wollen, werden gebeten, ihre Phoenix-Aktien mit dem zum Zeitpunkt der Annahme des Angebotes aktuellen und allen weiteren Gewinnanteilscheinen sowie dem nicht entwerteten Erneuerungsschein zum Zwecke der Entgegennahme der Abfindung von EUR 18,89 für jede Phoenix-Aktie

      bis 30. Juni 2005
      bei einer inländischen Niederlassung der

      Commerzbank AG, Frankfurt am Main
      oder einem anderen Kreditinstitut zur Weiterleitung an die Commerzbank AG während der üblichen Schalterstunden einzureichen und ggf. ihre Bankverbindung zwecks Überweisung der Abfindung mitzuteilen. Für die Wahrung der Frist ist ausreichend, dass die Erklärung zur Annahme des Abfindungsangebotes innerhalb der Frist einem der vorstehenden Institute zugeht. Im Falle der Durchführung eines Spruchverfahrens verlängert sich die Frist nach Maßgabe der obigen Ausführungen.

      Den Aktionären, die das Angebot angenommen haben, wird der Abfindungsbetrag zzgl. Zinsen unverzüglich nach Einreichung ihrer Phoenix-Aktien gutgeschrieben.

      Die Veräußerung der Phoenix-Aktien im Rahmen dieses Abfindungsangebotes ist für die außenstehenden Aktionäre der Phoenix Aktiengesellschaft provisions- und spesenfrei.




      Hannover, im April 2005

      ContiTech AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 07.04.05 18:02:24
      Beitrag Nr. 533 ()
      Ein fröhliches ;) an das Continental-Management, oder aber die ernstgemeinte "Frage":

      "Je länger Sie mit einer deutlichen Angebotsverbesserung warten und je länger Sie die Garantiedividende auszahlen, desto mehr wird Sie dieses Abenteuer letztendlich kosten!"

      :)
      Avatar
      schrieb am 08.04.05 14:34:01
      Beitrag Nr. 534 ()
      hat denn schon jemand das Abfindungsangebot zum GuB bekommen ??
      Avatar
      schrieb am 08.04.05 14:49:08
      Beitrag Nr. 535 ()
      Weiß jemand, wie die Garantiedividende steuerlich zu behandeln ist? Ist das so wie bei einer normalen Dividende?
      Avatar
      schrieb am 08.04.05 15:25:46
      Beitrag Nr. 536 ()
      :cool:


      Alles was wir brauchen ist Geduld. Bei Honsel gab es im Spruchstellenverfahren über 200 Euro statt 120.

      Und so wird es hier auch kommen (30 bis 35 Euro)

      ....:cool:......
      Avatar
      schrieb am 08.04.05 15:34:09
      Beitrag Nr. 537 ()
      JuanCarlos, eine Garantiedividende ist - wie das Wort schon sagt - eine garantierte Dividende. Nicht mehr und nicht weniger. Eine unterschiedliche steuerliche Behandlung ist mit der Garantie daher nicht verbunden.
      Avatar
      schrieb am 08.04.05 16:49:15
      Beitrag Nr. 538 ()
      Der BuG-Vertrag und der Verschmelzungsbericht stehen erneut auf der Tagesordnung! Bei dem Verlauf der ao. HV kein Wunder!!!!

      Hier die HV-Einladung:
      --------------------------------------------------------------------------------
      Phoenix Aktiengesellschaft
      Hamburg-Harburg
      WKN 603 100, ISIN DE0006031008
      Einladung zur Hauptversammlung
      Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

      wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Phoenix Aktiengesellschaft am Donnerstag, den 19. Mai 2005, um 10:00 Uhr, in der Hamburg Messe, Messehalle 4, Karolinenstraße (Eingang Süd), 20357 Hamburg.

      Tagesordnung
      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2004 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

      2. Behandlung des Bilanzverlustes der Phoenix Aktiengesellschaft 2004
      Der Bilanzverlust der Phoenix AG für das Geschäftsjahr 2004 in Höhe von EUR 17.421.564,38, der sich zusammensetzt aus dem Jahresüberschuss 2004 in Höhe von EUR 395.485,24 und dem Verlustvortrag aus dem Geschäftsjahr 2003 in Höhe von EUR 17.817.049,62, wird auf neue Rechnung vorgetragen.

      3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen.

      4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen.

      5. Beschlussfassung über eine Nachwahl zum Aufsichtsrat
      Die von der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juni 2003 gewählten Vertreter der Anteilseigner Claas E. Daun und Rainer Thieme sowie die von der ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juli 2004 gewählten Vertreter der Anteilseigner Konrad Ellegast und Dr. Dirk Unrau haben ihr Amt jeweils mit Wirkung zum 31. Januar 2005 niedergelegt.
      Das Amtsgericht Hamburg hat durch Beschlüsse vom 4. Februar 2005 Herrn Manfred Wennemer als Ersatz für Herrn Claas E. Daun, Herrn Dr. Alan Hippe als Ersatz für Herrn Konrad Ellegast, Herrn Dr. Christian zur Nedden als Ersatz für Herrn Rainer Thieme und Herrn Harald Stuhlmann als Ersatz für Herrn Dr. Dirk Unrau zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Das Amt endet jeweils spätestens mit Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung, auf der durch Wahl der Aktionäre ein Ersatzmitglied bestellt werden kann.
      Der Aufsichtsrat schlägt zur Wahl der Aufsichtsratsvertreter der Anteilseigner vor, die Herren a) Dipl.-Mathematiker Manfred Wennemer, Bensheim,
      Vorstandsvorsitzender der Continental AG
      Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: ― Frankfurter Versicherungs-Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main
      ― ContiTech AG, Hannover (Vorsitzender)*
      ― Benecke-Kaliko AG, Hannover (Vorsitzender)*
      ― ContiTech Antriebssysteme GmbH, Hannover *
      ― ContiTech Schlauch GmbH, Hannover *
      ― ContiTech Techno-Chemie GmbH, Karben *
      ― ContiTech Vibration Control GmbH, Hannover *

      Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: ― Continental Teves, Inc., Wilmington, Delaware, USA*
      ― Continental Tire North America, Inc., Charlotte, North Carolina, USA*
      ― ContiTech North America, Inc., Wilmington, Delaware, USA*


      b) Dipl.-Kaufmann Dr. Alan Hippe, Hannover,
      Finanzvorstand der Continental Aktiengesellschaft
      Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: ― Hamburg-Mannheimer Versicherungs- AG, Hamburg
      ― Hamburg-Mannheimer Sachversicherungs- AG, Hamburg
      ― ContiTech AG, Hannover*

      Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: ― Continental Automotive, Inc., Wilmington, Delaware, USA*
      ― Continental Rubber of America, Corp., Wilmington, Delaware, USA*
      ― Continental Teves, Inc., Wilmington, Delaware, USA*
      ― Continental Tire North America, Inc., Charlotte, North Carolina, USA*
      ― ContiTech North America, Inc., Wilmington, Delaware, USA*


      c) Rechtsanwalt Dr. Christian zur Nedden, Hannover,
      Leiter des Bereiches Recht, Patente und Lizenzen der Continental AG
      Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: ― ContiTech AG, Hannover *
      ― ContiTech Luftfedersysteme GmbH, Hannover *

      Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

      d) Wirtschaftsprüfer Harald Stuhlmann, Bad Soden,
      Leiter des Bereiches Rechnungswesen und Konzernbilanzierung der Continental AG
      Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten.
      Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: ― Continental Sime Tyre Sdn. Bhd., Petaling Jaya, Malaysia*


      in den Aufsichtsrat zu wählen (* Konzerngesellschaften im Sinne von § 100 Abs. 2 AktG).
      Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ergibt sich aus den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG und § 12 der Satzung. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      6. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 zu bestellen.

      7. Beschlussfassung zur Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28. Dezember 2004 über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der ContiTech AG, Hannover, als herrschendem Unternehmen
      Die Phoenix Aktiengesellschaft als abhängige Gesellschaft und die ContiTech AG mit Sitz in Hannover als herrschende Gesellschaft haben am 16. November 2004 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die außerordentliche Hauptversammlung der Phoenix Aktiengesellschaft vom 28. Dezember 2004 hat dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag im Rahmen der Abstimmung über Punkt 1 der damaligen Tagesordnung bei einer Präsenz von 13.492.803 stimmberechtigten Stückaktien und ebenso vielen Stimmen mit 12.226.398 JA-Stimmen (90,66%) gegen 1.259.709 NEIN-Stimmen (9,34%) mit der erforderlichen Mehrheit von drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals und der Mehrheit der abgegebenen Stimmen zugestimmt.
      Gegen den Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung vom 28. Dezember 2004 sind mehrere Klagen vor dem Landgericht Hamburg, Kammer 11 für Handelssachen (Aktenzeichen 411 O 12/05) erhoben worden. Ungeachtet dessen wurde der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag am 9. März 2005 in das Handelsregister am Sitz der Gesellschaft eingetragen und ist damit gem. § 294 Abs. 2 AktG wirksam geworden. Vorstand und Aufsichtsrat rechnen damit, dass nach der Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages durch das Registergericht auch das Verfahren vor dem Landgericht Hamburg zugunsten der Gesellschaft entschieden wird. Sie wollen jedoch dem durch die Klagen vermittelten Eindruck entgegentreten, den Aktionären sei vor der Beschlussfassung nicht hinreichend Gelegenheit gegeben worden, im Hinblick auf den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von ihrem Auskunfts- und Rederecht Gebrauch zu machen. Vorstand und Aufsichtsrat wollen daher die ordentliche Hauptversammlung nutzen, um den Aktionären noch einmal Gelegenheit zu geben, über die in der Hauptversammlung vom 28. Dezember 2004 bereits beantworteten über 270 Fragen hinaus Auskünfte von der Gesellschaft zu erlangen und von ihrem Rederecht Gebrauch zu machen. Die Befassung mit dem Vorschlag einer Bestätigung des Beschlusses vom 28. Dezember 2004 i.S.v. § 244 AktG schafft diese Möglichkeit.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Dezember 2004 über die Zustimmung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nach § 244 AktG zu bestätigen und folgenden Beschluss zu fassen: "Der zu Punkt 1 der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung (veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger vom 18. November 2004) am 28. Dezember 2004 von der Hauptversammlung gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt:
      »Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Phoenix Aktiengesellschaft und der ContiTech AG mit Sitz in Hannover vom 16. November 2004 wird zugestimmt.«
      wird gemäß § 244 S. 1 AktG bestätigt."

      Der Inhalt des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 16. November 2004 wird nachfolgend vorsorglich nochmals bekanntgegeben:

      Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
      zwischen der
      ContiTech AG
      mit Sitz in Hannover,
      eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover
      unter HRB 62105
      und der
      Phoenix Aktiengesellschaft
      mit Sitz in Hamburg-Harburg,
      eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg
      unter HRB 3852
      § 1
      Leitung der Phoenix Aktiengesellschaft
      1.1 Die Phoenix Aktiengesellschaft unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft der ContiTech AG.
      1.2 Die ContiTech AG ist berechtigt, dem Vorstand der Phoenix Aktiengesellschaft hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen.



      § 2
      Gewinnabführung
      2.1 Die Phoenix Aktiengesellschaft verpflichtet sich, ihren gesamten nach Maßgabe der handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Gewinn an die ContiTech AG abzuführen. Abzuführen ist – vorbehaltlich einer Bildung oder Auflösung von Rücklagen nach § 2.2 – der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um den Betrag, der nach § 300 AktG in die gesetzliche Rücklage einzustellen ist.
      2.2 Die Phoenix Aktiengesellschaft kann mit Zustimmung der ContiTech AG Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer dieses Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen sind auf Verlangen der ContiTech AG aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen.
      2.3 Die Abführung von Erträgen aus der Auflösung sonstiger Rücklagen – auch soweit sie während der Vertragsdauer gebildet wurden – oder die Heranziehung dieser Rücklagen zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages ist ausgeschlossen; gleiches gilt für einen zu Beginn der Vertragsdauer etwa vorhandenen Gewinnvortrag.
      2.4 Die Verpflichtung zur Gewinnabführung gilt erstmals für das gesamte Geschäftsjahr der Phoenix Aktiengesellschaft, in dem dieser Vertrag wirksam wird.



      § 3
      Verlustübernahme
      3.1 Die ContiTech AG ist verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag der Phoenix Aktiengesellschaft auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen gemäß § 2.2 Beträge entnommen werden, die während der Dauer des Vertrages in sie eingestellt worden sind.
      3.2 § 2.4 gilt für die Verlustübernahme entsprechend.



      § 4
      Fälligkeit der Ansprüche auf Gewinnabführung
      und Verlustausgleich
      4.1 Der Anspruch auf Gewinnabführung nach § 2 bzw. der Anspruch auf Ausgleich eines Jahresfehlbetrages nach § 3 werden mit Ablauf des letzten Tages eines jeden Geschäftsjahres der Phoenix Aktiengesellschaft fällig, für das der jeweilige Anspruch besteht.
      4.2 Ab Fälligkeit der in § 4.1 bezeichneten Ansprüche werden Zinsen in der jeweils gesetzlichen Höhe geschuldet. Ansprüche aus einem etwaigen Zahlungsverzug bleiben unberührt.



      § 5
      Ausgleich
      5.1 Die ContiTech AG garantiert den außenstehenden Aktionären der Phoenix Aktiengesellschaft als angemessenen Ausgleich für die Dauer des Vertrages eine jährliche Ausgleichszahlung.
      5.2 Die Ausgleichszahlung beträgt brutto EUR 1,39 je Stückaktie der Phoenix Aktiengesellschaft für jedes volle Geschäftsjahr der Phoenix Aktiengesellschaft abzüglich Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag auf den körperschaftsteuerpflichtigen Teilbetrag in Höhe von EUR 0,45 nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Satz. Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist dieser Teilbetrag in Höhe von EUR 0,45 mit 25% Körperschaftsteuer zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag belastet, so dass sich ein Abzug von insgesamt EUR 0,12 ergibt. Hieraus resultiert nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine Netto-Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 1,27 je Stückaktie der Phoenix Aktiengesellschaft für ein volles Geschäftsjahr.
      5.3 Die Ausgleichszahlung gemäß vorstehenden § 5.1 und § 5.2 ist jeweils am ersten Bankarbeitstag in Frankfurt am Main nach der ordentlichen Hauptversammlung der Phoenix Aktiengesellschaft für das betreffende Geschäftsjahr, spätestens jedoch acht Monate nach Ablauf dieses Geschäftsjahres fällig. Sie ist erstmals für dasjenige Geschäftsjahr zu zahlen, für welches gemäß § 2.4 dieses Vertrages erstmals eine Gewinnabführungsverpflichtung besteht. Sofern dieser Vertrag im Laufe eines Geschäftsjahres der Phoenix Aktiengesellschaft endet oder ein Geschäftsjahr kürzer ist als ein Kalenderjahr, vermindert sich die Ausgleichszahlung zeitanteilig.
      5.4 Im Fall einer Erhöhung des Grundkapitals der Phoenix Aktiengesellschaft aus Gesellschaftsmitteln gegen Ausgabe neuer Aktien vermindert sich der Ausgleich je Aktie der Phoenix Aktiengesellschaft in dem Maße, dass der Gesamtbetrag des Ausgleichs unverändert bleibt.
      5.5 Sofern das Grundkapital der Phoenix Aktiengesellschaft gegen Bareinlagen unter Gewährung eines Bezugsrechts erhöht wird, gelten die Rechte aus diesem § 5 auch für die von außenstehenden Aktionären bezogenen Aktien aus der Kapitalerhöhung.
      5.6 Sofern ein Verfahren nach § 304 Abs. 3 Satz 3 AktG in Verbindung mit § 1 Nr. 1 SpruchG eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig einen höheren Ausgleich festsetzt, können die außenstehenden Aktionäre, auch wenn sie inzwischen abgefunden sind, eine entsprechende Ergänzung des von ihnen bezogenen Ausgleichs verlangen. Ebenso werden alle übrigen außenstehenden Aktionäre gleichgestellt, wenn sich die ContiTech AG gegenüber einem Aktionär der Phoenix Aktiengesellschaft in einem Vergleich zur Abwendung oder Beendigung eines Verfahrens nach § 304 Abs. 3 Satz 3 AktG in Verbindung mit § 1 Nr. 1 SpruchG zu einem höheren Ausgleich verpflichtet.



      § 6
      Barabfindung
      6.1 Die ContiTech AG verpflichtet sich, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der Phoenix Aktiengesellschaft dessen Aktien der Phoenix Aktiengesellschaft gegen Barabfindung in Höhe von EUR 18,89 je Stückaktie zu erwerben.
      6.2 Die Verpflichtung der ContiTech AG zum Erwerb der Aktien ist befristet. Die Frist endet zwei Monate nach der Veröffentlichung des Abfindungsangebots durch die ContiTech AG, frühestens jedoch drei Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung des Bestehens dieses Vertrages im Handelsregister der Phoenix Aktiengesellschaft nach § 10 des Handelsgesetzbuchs als bekannt gemacht gilt. Eine Verlängerung der Frist nach § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG bleibt unberührt.
      6.3 Die Frist zur Annahme des Barabfindungsangebots nach § 6.2 bleibt von der Verschmelzung der Phoenix Aktiengesellschaft auf die ContiTech AG unberührt. Aktionäre der Phoenix Aktiengesellschaft, die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung zur Annahme des Abfindungsangebots aus § 6.1 berechtigt waren, können die Annahme auch nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung bis zum Ablauf der Annahmefrist des § 6.2 erklären. Das Recht zur Annahme des Barabfindungsangebots nach § 6.1 ist ab dem Wirksamwerden der Verschmelzung an die im Zuge der Verschmelzung ausgegebenen Aktien der ContiTech AG geknüpft und geht bei einer Übertragung der Aktien im Wege der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge auf den jeweiligen Erwerber über.
      6.4 Wird das Barabfindungsangebot aus § 6.1 nach Wirksamwerden der Verschmelzung angenommen, sind an Stelle der Aktien der Phoenix Aktiengesellschaft die im Zuge der Verschmelzung ausgegebenen Aktien der ContiTech AG auf die ContiTech AG zu übertragen. Die in § 6.1 festgelegte Höhe der Barabfindung von EUR 18,89 je Stückaktie der Phoenix Aktiengesellschaft bleibt bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise von der Verschmelzung unberührt. Der je Stückaktie der ContiTech AG zu zahlende Barabfindungsbetrag errechnet sich durch Anwendung des in § 2 des Verschmelzungsvertrages zwischen der Phoenix Aktiengesellschaft und der ContiTech AG vom 16. November 2004 festgelegten Umtauschverhältnisses von einer ContiTech-Aktie für eine Phoenix-Aktie aus dem in § 6.1 festgelegten Betrag von EUR 18,89 je Stückaktie der Phoenix Aktiengesellschaft. Hieraus ergibt sich ein Betrag von EUR 18,89 je Stückaktie der ContiTech AG. Sollte in einem Spruchverfahren nach § 305 Abs. 5 Satz 2 AktG durch das Gericht rechtskräftig ein höherer Abfindungsbetrag je Stückaktie der Phoenix Aktiengesellschaft festgesetzt werden, wird der je Stückaktie der ContiTech AG zu zahlende Abfindungsbetrag unter Zugrundelegung der vom Gericht festgesetzten Barabfindung je Stückaktie der Phoenix Aktiengesellschaft entsprechend angepasst.
      6.5 Die Übertragung der Aktien gegen Barabfindung ist für die außenstehenden Aktionäre der Phoenix Aktiengesellschaft kostenfrei.
      6.6 Sofern ein Verfahren nach § 305 Abs. 5 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 1 Nr. 1 SpruchG eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere Abfindung festsetzt, können auch die bereits abgefundenen Aktionäre eine entsprechende Ergänzung der gewährten Abfindung verlangen. Ebenso werden alle übrigen außenstehenden Aktionäre gleichgestellt, wenn sich die ContiTech AG gegenüber einem Aktionär der Phoenix Aktiengesellschaft in einem Vergleich zur Abwendung oder zur Beendigung eines Verfahrens nach § 305 Abs. 5 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 1 Nr. 1 SpruchG zu einer höheren Abfindung verpflichtet. Aktionäre, die das Barabfindungsangebot nach Maßgabe von § 6.3 und § 6.4 angenommen haben, werden ebenfalls gleichgestellt.



      § 7
      Wirksamwerden und Dauer des Vertrages; Kündigung
      7.1 Dieser Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der ContiTech AG und der Hauptversammlung der Phoenix Aktiengesellschaft. Er wird – unbeschadet der Regelung in § 2.4, § 3.2 und § 5.3 Satz 2 – mit seiner Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Phoenix Aktiengesellschaft wirksam.
      7.2 Dieser Vertrag wird für die Dauer von mindestens fünf Zeitjahren abgeschlossen (Mindestdauer). Die Berechnung der Mindestdauer beginnt mit dem Anfang des Geschäftsjahres der Phoenix Aktiengesellschaft, für das gemäß § 2.4 die Verpflichtung zur Gewinnabführung erstmals besteht, jedoch in keinem Fall vor Beginn des Geschäftsjahres, für das § 14 Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes erstmals Anwendung findet.
      7.3 Der Vertrag wird für die in § 7.2 bezeichnete Mindestdauer fest abgeschlossen. Sofern das Ende dieser festen Laufzeit nicht auf das Ende eines Geschäftsjahres der Phoenix Aktiengesellschaft fällt, verlängert sich die feste Laufzeit bis zum Ende des dann laufenden Geschäftsjahres. Wird der Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf von einer Vertragspartei gekündigt, so verlängert sich die Laufzeit jeweils um ein weiteres Geschäftsjahr der Phoenix Aktiengesellschaft. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
      7.4 Während der in § 7.2 und § 7.3 bezeichneten Mindestdauer ist das Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Vertrages ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die ContiTech AG die Beteiligung an der Phoenix Aktiengesellschaft ganz veräußert oder teilweise veräußert, sofern der ContiTech AG danach nicht mehr die Mehrheit der Stimmrechte aus den Aktien an der Phoenix Aktiengesellschaft zusteht, sowie im Falle der Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation der Phoenix Aktiengesellschaft oder der ContiTech AG.
      7.5 Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ist nach den für den Jahresabschluss der Phoenix Aktiengesellschaft geltenden Bestimmungen eine Abgrenzungsbilanz für die Phoenix Aktiengesellschaft auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung aufzustellen; für den Gewinn oder Verlust, der in dieser Abgrenzungsbilanz ausgewiesen wird, gelten § 2, § 3 und § 4 dieses Vertrages entsprechend.



      § 8
      Teilnichtigkeit
      Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine Lücke enthalten, so werden hierdurch die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt bzw. die Lücke durch diejenige Bestimmung auszufüllen, die sie nach ihrer wirtschaftlichen Absicht vereinbart hätten, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.

      Hannover, den 16. November 2004

      Gerhard Lerch
      ContiTech AG

      Meinhard Liebing
      Phoenix Aktiengesellschaft
      Heinz-Gerhard Wente
      ContiTech AG

      Hans-Joachim Zwarg
      Phoenix Aktiengesellschaft


      8. Beschlussfassung zur Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28. Dezember 2004 über die Zustimmung zu einem Verschmelzungsvertrag mit der ContiTech AG, Hannover, als übernehmendem Rechtsträger
      Die Phoenix Aktiengesellschaft als übertragender Rechtsträger und die ContiTech AG mit Sitz in Hannover als übernehmender Rechtsträger haben am 16. November 2004 - Urkunde Nr. 283/04 des Notars Wulf Meinecke, Hannover - einen Verschmelzungsvertrag geschlossen. Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. Dezember 2004 hat dem Verschmelzungsvertrag im Rahmen der Abstimmung über Punkt 2 der damaligen Tagesordnung bei einer Präsenz von 13.492.803 stimmberechtigten Stückaktien und ebenso vielen Stimmen mit 12.222.376 JA-Stimmen (90,63%) gegen 1.263.687 NEIN-Stimmen (9,37%) mit der erforderlichen Mehrheit von drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals und der Mehrheit der abgegebenen Stimmen zugestimmt.
      Gegen diesen Zustimmungsbeschluss sind mehrere Klagen vor dem Landgericht Hamburg, Kammer 11 für Handelssachen (Aktenzeichen 411 O 12/05) erhoben worden. Vorstand und Aufsichtsrat rechnen damit, dass das Verfahren vor dem Landgericht Hamburg in Bezug auf den Zustimmungsbeschluss zur Verschmelzung ebenso wie das Verfahren vor dem Registergericht Hamburg in Bezug auf die Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zugunsten der Gesellschaft entschieden wird. Wie schon zu Tagesordnungspunkt 7 ausgeführt, wollen Vorstand und Aufsichtsrat die ordentliche Hauptversammlung nutzen, um den Aktionären noch einmal Gelegenheit zu geben, über die in der Hauptversammlung vom 28. Dezember 2004 bereits beantworteten Fragen hinaus auch im Hinblick auf den Verschmelzungsvertrag Auskünfte von der Gesellschaft zu erlangen und von ihrem Rederecht Gebrauch zu machen.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Dezember 2004 über die Zustimmung zu dem Verschmelzungsvertrag nach § 244 AktG zu bestätigen und folgenden Beschluss zu fassen: "Der zu Punkt 2 der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung (veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger vom 18. November 2004) am 28. Dezember 2004 von der Hauptversammlung gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt:
      »Dem Verschmelzungsvertrag zwischen der Phoenix Aktiengesellschaft und der ContiTech AG mit Sitz in Hannover vom 16. November 2004, Urkunde Nr. 283/04 des Notars Wulf Meinecke, Hannover, wird zugestimmt.«
      wird gemäß § 244 S. 1 AktG bestätigt."

      Der Inhalt des Verschmelzungsvertrages vom 16. November 2004 wird nachfolgend vorsorglich nochmals bekanntgegeben:

      Verschmelzungsvertrag
      zwischen der
      Phoenix Aktiengesellschaft
      mit Sitz in Hamburg-Harburg,
      als übertragender Gesellschaft
      und der
      ContiTech AG
      mit Sitz in Hannover,
      als übernehmender Gesellschaft
      § 1
      Vermögensübertragung
      1.1 Die Phoenix Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg-Harburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 3852, überträgt ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1 des Umwandlungsgesetzes („UmwG“) auf die ContiTech AG mit Sitz in Hannover, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 62105, gegen Gewährung von Aktien der ContiTech AG (Verschmelzung durch Aufnahme).
      1.2 Der Verschmelzung wird die mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehene Bilanz der Phoenix Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2004 als Schlussbilanz zugrunde gelegt.
      1.3 Die Übernahme des Vermögens der Phoenix Aktiengesellschaft durch die ContiTech AG erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2004. Von Beginn (0:00 Uhr) des 1. Januar 2005 an gelten alle Handlungen und Geschäfte der Phoenix Aktiengesellschaft als für Rechnung der ContiTech AG vorgenommen („Verschmelzungsstichtag“).



      § 2
      Gegenleistung
      2.1. Als Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens der Phoenix Aktiengesellschaft gewährt die ContiTech AG den Aktionären der Phoenix Aktiengesellschaft mit Wirksamwerden der Verschmelzung kostenfrei insgesamt bis zu 3.785.704 Aktien der ContiTech AG. Für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Phoenix Aktiengesellschaft mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,60 wird eine Stückaktie der ContiTech AG mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 gewährt. Der ContiTech AG werden für die von ihr gehaltenen 11.731.823 Aktien der Phoenix Aktiengesellschaft keine Aktien gewährt (§ 20 Abs. 1 Nr. 3, Satz 1, 2. Halbsatz 1. Alt. UmwG). Die Aktien der ContiTech AG sind nicht börsennotiert.
      2.2. Die von der ContiTech AG nach Absatz 1 zu gewährenden Aktien sind ab dem 1. Januar 2005 gewinnberechtigt. Aufgrund des zwischen der ContiTech AG als abhängigem Unternehmen und der ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Hannover als herrschendem Unternehmen bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ist die ContiTech AG verpflichtet, ihren Jahresüberschuss an die ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH abzuführen und wird deshalb für das Geschäftsjahr 2005 keinen Bilanzgewinn ausweisen. Dies ist bei der Bewertung der ContiTech AG unternehmenswertmindernd berücksichtigt worden. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird nach § 307 des Aktiengesetzes zum Ende des Geschäftsjahres 2005 enden, sofern die Verschmelzung in diesem Geschäftsjahr wirksam wird.



      § 3
      Kapitalerhöhung
      Zur Durchführung der Verschmelzung wird die ContiTech AG ihr Grundkapital von derzeit EUR 85.926.950 um bis zu EUR 3.785.704 durch Ausgabe von bis zu 3.785.704 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 und Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2005 bedingt erhöhen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als neue Aktien der ContiTech AG benötigt werden, um alle zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung vorhandenen umtauschberechtigten Aktien der Phoenix Aktiengesellschaft nach Maßgabe des in § 2.1 des Vertrages festgelegten Umtauschverhältnisses in Aktien der ContiTech AG umzutauschen.


      § 4
      Treuhänder
      4.1 Die Phoenix Aktiengesellschaft hat die Commerzbank AG, Frankfurt am Main, als Treuhänder für den Empfang der nach § 2 zu gewährenden Aktien der ContiTech AG bestellt.
      4.2 Die ContiTech AG wird die als Gegenleistung zu gewährenden Aktien dem Treuhänder vor der Eintragung der Verschmelzung in das für die Phoenix Aktiengesellschaft zuständige Handelsregister übergeben und ihn anweisen, die Aktien nach Eintragung der Verschmelzung in das für die ContiTech AG zuständige Handelsregister den Aktionären der Phoenix Aktiengesellschaft Zug um Zug gegen Aushändigung ihrer Aktien der Phoenix Aktiengesellschaft zu übergeben.



      § 5
      Besondere Rechte und Vorteile
      5.1 Es werden – vorbehaltlich der nachfolgend unter Absatz 2 vorsorglich dargestellten Behandlung des Aktienoptionsprogramms der Phoenix Aktiengesellschaft – keine Rechte im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 7 UmwG für einzelne Aktionäre oder für Inhaber besonderer Rechte gewährt. Es sind – vorbehaltlich Absatz 2 – auch keine Maßnahmen im Sinne dieser Vorschrift für solche Personen vorgesehen.
      5.2 Bei der Phoenix AG besteht ein im Jahr 2001 von der Hauptversammlung beschlossenes und im gleichen Jahr eingeführtes Aktienoptionsprogramm für in- und ausländische Führungskräfte der Phoenix Gruppe. Das Aktienoptionsprogramm sah ursprünglich die Gewährung von Bezugsrechten auf Aktien der Phoenix Aktiengesellschaft vor. Im Hinblick auf die Übernahme der Gesellschaft durch die Continental AG wurde das Aktienoptionsprogramm mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 6. September 2004 auf das so genannte „virtuelle Verfahren“ umgestellt, d.h. die Optionsrechte gewähren keine Bezugsrechte auf Aktien mehr, sondern lediglich einen Anspruch auf Barzahlung. Für den Fall der Verschmelzung auf ein anderes Unternehmen sehen die Teilnahmebedingungen des Aktienoptionsprogramms vor, dass entweder ein gleichwertiger Vorteil für alle bereits ausgegebenen Optionen gewährt oder eine Barabfindung gezahlt wird. Innerhalb der Mindestwartefrist von zwei Jahren zur Ausübung der Optionen muss das Erfolgsziel einer Kurssteigerung von 20 % erfüllt sein, damit eine Zahlung erfolgt. Außerhalb der Mindestwartefrist wird zur Abgeltung der Optionen in jedem Fall eine Barabfindung gewährt, auch wenn das Erfolgsziel nicht erfüllt ist. Nach den Optionsbedingungen entspricht die Höhe der jeweiligen Barabfindung dem Unterschied zwischen dem Marktpreis der Phoenix-Aktie am Tage der Optionsrechtsausübung und dem Ausübungspreis, wobei eine Kurssteigerung in Höhe von 20 % unterstellt wird. Im Sinne der Gleichstellung der Optionsbegünstigten mit den außenstehenden Aktionären hat der Aufsichtsrat der Phoenix AG hinsichtlich des Vorstands beschlossen, die Optionsrechte in der Weise abzufinden, dass als oberer Referenzpreis nicht der Börsenkurs zum Zeitpunkt der Verschmelzung gilt, sondern der von der Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, ermittelte und von der Warth & Klein GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als gerichtlich bestelltem Verschmelzungsprüfer bestätigte Wert von EUR 18,89 je Phoenix Aktie. An einer etwaigen Erhöhung dieses Betrags im Rahmen eines gerichtlichen Spruchverfahrens nehmen die Optionsbegünstigten ebenfalls teil, allerdings nur bis zur Höhe des Börsenkurses der Phoenix Aktie im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung. Die Abfindung der Optionsrechte erfolgt zeitnah nach der über die Verschmelzung beschließenden Hauptversammlung vom 28. Dezember 2004, d.h. voraussichtlich Anfang 2005. Der Vorstand hat sich dieser Verfahrensweise hinsichtlich der übrigen Führungskräfte, die am Optionsprogramm teilnehmen, angeschlossen. Die Abfindungsregelung gilt für die in den Jahren 2001, 2002 und 2003 gewährten Tranchen. Hinsichtlich der Tranche 2004 des Aktienoptionsprogramms finden die oben dargestellten Abfindungsregelungen der Teilnahmebedingungen ohne Modifikation Anwendung, d.h. bei Wirksamwerden der Verschmelzung wird eine Abfindung nur unter der Voraussetzung gezahlt, dass entweder die Mindestwartefrist von zwei Jahren abgelaufen oder das Erfolgsziel einer 20 %-igen Kurssteigerung erreicht ist.
      5.3 Es werden – vorbehaltlich der aus Gründen rechtlicher Vorsorge aufgenommenen Angaben in Absatz 4 – keine besonderen Vorteile im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 8 UmwG für ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied oder einen Abschlussprüfer einer beteiligten Gesellschaft oder für den Verschmelzungsprüfer gewährt.
      5.4 Der Vorstand der Phoenix Aktiengesellschaft hält derzeit noch insgesamt 120.000 Optionsrechte an dem unter Absatz 2 beschriebenen Aktienoptionsprogramm. Das Vorstandsmitglied Liebing verfügt über 45.000 Optionsrechte aus den Tranchen 2001 bis 2003 und 15.000 Optionsrechte aus der Tranche 2004. Das Vorstandsmitglied Zwarg verfügt ebenfalls über 45.000 Optionsrechte aus den Tranchen 2001 bis 2003 und 15.000 Optionsrechte aus der Tranche 2004. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung werden die Optionsrechte der Tranchen 2001 bis 2003 nach dem in Absatz 2 beschriebenen Verfahren abgefunden, soweit diese nicht zuvor ausgeübt wurden. Auf dieser Grundlage erhalten die Vorstände aus der Abfindung des Optionsprogramms maximal folgende Brutto-Zahlungen: Vorstandsmitglied Liebing EUR 374.700, Vorstandsmitglied Zwarg EUR 374.700. Diese Beträge können sich infolge eines etwaigen Spruchverfahrens erhöhen. Ob und in welcher Höhe Zahlungen aus einer Abfindung der Tranche 2004 geleistet werden, hängt vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung und der weiteren Kursentwicklung der Phoenix-Aktie ab und kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorhergesagt werden.
      Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen für den Fall eines im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Phoenix Aktiengesellschaft auf eine andere Aktiengesellschaft erfolgenden Verlustes der Vorstandsposition – neben der Auszahlung der abgezinsten Restbezüge für die laufende Anstellungsperiode – eine Abfindungszahlung durch die Gesellschaft vor. Diese Abfindung bemisst sich nach der Höhe der festen Vergütungsbestandteile, der Dauer der Organzugehörigkeit sowie der Stellung innerhalb des Vorstands. Die Abgeltung der Restbezüge sowie die Abfindung werden auch im Falle einer innerhalb von sechs Monaten nach der über die Verschmelzung beschließenden Hauptversammlung der Phoenix Aktiengesellschaft erklärten Eigenkündigung des Vorstandsmitglieds gezahlt. Auf dieser Grundlage können sich Brutto-Zahlungen in Höhe von insgesamt maximal EUR 1.322.176 für Herrn Liebing und EUR 902.860 für Herrn Zwarg ergeben.



      § 6
      Erwerbsangebot der ContiTech AG
      6.1 Die ContiTech AG verpflichtet sich, die Aktien der ContiTech AG, die nicht von der ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH gehalten werden, auf Verlangen des jeweiligen Aktionärs gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 18,89 je Stückaktie zu erwerben. Die Verpflichtung der ContiTech AG entsteht mit Wirksamwerden dieses Verschmelzungsvertrags.
      6.2 Da das vorstehende Erwerbsangebot die Grundsätze des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 25. November 2002 (II ZR 133/01; „Macrotron“) berücksichtigt, setzt die Annahme des Angebotes – anders als in § 29 Abs. 1 UmwG vorgesehen – nicht voraus, dass ein Widerspruch zur Niederschrift gegen den Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung der Phoenix Aktiengesellschaft erklärt wurde.
      6.3 Die Verpflichtung der ContiTech AG zum Erwerb der Aktien ist befristet. Die Frist endet drei Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der ContiTech AG nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. Ist ein Antrag auf Bestimmung der Abfindung in einem gerichtlichen Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz gestellt worden, so endet die Frist zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den Antrag im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.
      6.4 Die Barabfindung ist nach Ablauf des Tages, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der ContiTech AG nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, mit jährlich zwei vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches („BGB“) zu verzinsen.
      6.5 Die Übertragung der Aktien gegen Barabfindung ist für die zur Annahme des Angebotes berechtigten Aktionäre kostenfrei.
      6.6 Sofern ein gerichtliches Spruchverfahren auf Bestimmung der angemessenen Abfindung eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere Abfindung festsetzt, können auch die bereits nach Maßgabe des Absatzes 1 abgefundenen Aktionäre eine entsprechende Ergänzung der gewährten Abfindung verlangen. Ebenso werden alle übrigen zur Annahme des Angebotes berechtigten Aktionäre gleichgestellt, wenn sich die ContiTech AG gegenüber einem Aktionär in einem Vergleich zur Abwendung oder zur Beendigung eines Verfahrens nach Satz 1 zu einer höheren Abfindung verpflichtet.



      § 7
      Folgen der Verschmelzung für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen
      sowie insoweit vorgesehene Maßnahmen
      7.1 Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung gehen die Arbeitsverhältnisse, die mit der Phoenix Aktiengesellschaft bestehen, gemäß § 324 UmwG in Verbindung mit § 613 a BGB im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die ContiTech AG über. Die Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer wird durch den Übergang der Arbeitsverhältnisse nicht unterbrochen. Versorgungspflichten der Phoenix Aktiengesellschaft gegenüber den aktiven und ausgeschiedenen Arbeitnehmern (laufende Pensionen und Anwartschaften) gehen auf die ContiTech AG über. Versorgungsverpflichtungen bei Versicherungen/ Pensionskassen werden wegen bzw. aus Anlass der Verschmelzung nicht eingeschränkt.
      Die Verschmelzung der Phoenix Aktiengesellschaft auf die ContiTech AG wird allein auf der Ebene der beteiligten Rechtsträger vollzogen. Sie wirkt sich nicht unmittelbar auf die Betriebe der verbundenen Unternehmen aus. Die Rechtsverhältnisse der Arbeitnehmer der mit der Phoenix Aktiengesellschaft verbundenen Unternehmen werden durch die Verschmelzung nicht unmittelbar berührt.
      Hinsichtlich weiterer tatsächlicher Auswirkungen auf die Arbeitnehmer der Phoenix Aktiengesellschaft bestehen noch keine abschließenden Planungen. Die bisherigen Holdingfunktionen bei der Phoenix Aktiengesellschaft, nämlich Vorstandsbereich, Personal, Werbung, Controlling, Rechnungswesen sowie die Funktionen Recht, Patente, Steuern, Investor Relations, Treasury, Konzernrevision, Reisestelle und strategischer Einkauf werden vermutlich teilweise in ihrer Personalstärke reduziert und zur ContiTech AG nach Hannover verlagert. Etwaige Beschränkungen aufgrund von Kollektivvereinbarungen werden in diesem Zusammenhang beachtet. Bei den vorstehenden Angaben handelt es sich um einen äußerst vorläufigen Stand interner Vorüberlegungen. Sobald eine detaillierte Planung vorliegt, werden diesbezüglich die hierfür zuständigen Belegschaftsvertretungen gesetzesgemäß beteiligt. Die bestehenden Ausbildungsverhältnisse (einschließlich des Einstellungsjahrgangs 2005) und die Anstellungsverhältnisse mit dem Führungskräftenachwuchs (Trainees) werden vermutlich am Standort Hamburg fortgesetzt werden können. Die bestehende Zusammenarbeit zwischen der Phoenix Aktiengesellschaft und verschiedenen Beteiligungsunternehmen auf dem Gebiet der Ausbildung bleibt von der Verschmelzung unberührt.
      7.2 Die Arbeitnehmer der Phoenix Aktiengesellschaft werden am Standort Hamburg durch den "Standortbetriebsrat Hamburg-Harburg" und diejenigen am Standort Waltershausen durch den dortigen "Gemeinschafts-Betriebsrat" vertreten. Beide Betriebsräte, die jeweils im Sinne eines Betriebsrats im Gemeinschaftsbetrieb zugleich für Arbeitnehmer anderer Gesellschaften der Phoenix-Gruppe zuständig sind, werden durch die Verschmelzung nicht berührt. Änderungen mögen sich allenfalls ergeben, wenn, was derzeit nicht geplant ist, beide oder einer der Gemeinschaftsbetriebe aufgelöst würden oder wenn anderweitige Organisationsänderungen erfolgen. Der Gesamtbetriebsrat Phoenix, der im Phoenix-Konzern die Funktion eines Konzernbetriebsrates ausfüllt, wird durch die Verschmelzung entfallen, da angesichts der Verschmelzung kein eigenständiger Phoenix Konzern mehr besteht, für den ein Konzernbetriebsrat gebildet werden könnte. Der Standortbetriebsrat Hamburg-Harburg und der Gemeinschafts-Betriebsrat Waltershausen werden zukünftig Mitglieder in den Konzernbetriebsrat der Continental AG entsenden (§ 55 des Betriebsverfassungsgesetzes, „BetrVG“). Es ist allerdings beabsichtigt, mit der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie („IGBCE“) einen Tarifvertrag gemäß § 3 BetrVG abzuschließen, der die Bildung eines übergeordneten "Gesamtbetriebsrats Continental" (Conti Reifen/ContiTech) vorsieht. Die Entsendung würde dann gegebenenfalls in diesen Gesamtbetriebsrat erfolgen, der wiederum Mitglieder in den Konzernbetriebsrat der Continental AG entsenden würde (siehe hierzu auch Absatz 7).
      Aufgrund der Verschmelzung entfallen darüber hinaus die Konzern- und Gesamt-Jugend-Auszubildendenvertretung und die Konzern- und Gesamtschwerbehindertenvertretung im bisherigen Phoenix-Konzern. An ihre Stelle treten die entsprechenden bei der Continental AG bestehende Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung sowie die Gesamtbehinderten-Vertretung des Continental-Konzerns gemäß der "Vereinbarung zur Betriebsratsstruktur" vom 20. August 1993. Der vom Gesamtbetriebsrat Phoenix gebildete Wirtschaftsausschuss entfällt ebenfalls. An seine Stelle tritt der Wirtschaftsausschuss gemäß § 5 der "Vereinbarung zur Betriebsratsstruktur" vom 20. August 1993.
      Die Betriebsvereinbarungen im Zuständigkeitsbereich des Standortbetriebsrats Hamburg-Harburg und des Gemeinschafts-Betriebsrats Waltershausen werden durch die Verschmelzung nicht berührt; sie gelten kollektivrechtlich fort. Die vom Gesamtbetriebsrat Phoenix abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen gelten, soweit sie den Standort Hamburg und/oder Waltershausen betreffen, kollektivrechtlich fort. Für Arbeitnehmer der Phoenix Aktiengesellschaft, die in den Betrieb Hannover wechseln, werden stattdessen die dort anwendbaren Einzel-, Gesamt- und Konzernbetriebsvereinbarungen gelten.
      7.3 Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung endet die zwischen der Phoenix Aktiengesellschaft und dem Gesamtbetriebsrat Phoenix abgeschlossene "Vereinbarung zur Errichtung eines Euro-Forums" vom 7. Juli 1995. Die Mitarbeiter der Phoenix Aktiengesellschaft werden künftig von dem Anwendungsbereich der "Vereinbarung zur Errichtung eines Europa-Forums", die am 3. April 1992 zwischen der Continental AG und deren Konzernbetriebsrat abgeschlossen worden ist, erfasst.
      7.4 Die Phoenix Aktiengesellschaft ist Mitglied im Arbeitgeberverband der Deutschen Kautschukindustrie e.V., der mit der Gewerkschaft IGBCE Tarifverträge abschließt. Die ContiTech AG wird vor Wirksamwerden der Verschmelzung diesem Arbeitgeberverband im Hinblick auf die Betriebe in Hamburg-Harburg und Waltershausen insoweit beitreten, dass die Tarifverträge der Kautschukindustrie für die Arbeitnehmer der Phoenix Aktiengesellschaft auch nach der Verschmelzung weiterhin kollektivrechtlich fortgelten. Dies hat jedoch keine präjudizielle Wirkung im Hinblick auf die künftige Tarifbindung der Tochtergesellschaften der Phoenix Aktiengesellschaft. Soweit die Arbeitsverträge der Arbeitnehmer der Phoenix Aktiengesellschaft auf Tarifverträge verweisen, bleiben diese Verweisungen auch nach der Verschmelzung gemäß § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB in Kraft.
      7.5 Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung enden die Mandate aller Mitglieder des Aufsichtsrats der Phoenix Aktiengesellschaft, da der bisherige Rechtsträger durch die Verschmelzung untergeht. Bei der ContiTech AG ist kein mitbestimmter Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976 oder gemäß dem Drittelbeteiligungsgesetz zu bilden, da die ContiTech AG im Hinblick auf ihre Beteiligungen kein herrschendes Unternehmen eines Teilkonzerns darstellt. Dies ergibt sich unter anderem daraus, dass zwischen der ContiTech AG und der Continental AG eine lückenlose Kette von Beherrschungsverträgen besteht, die die ContiTech AG mittelbar der Leitung durch die Continental AG unterstellt. Die Arbeitnehmer der Phoenix Aktiengesellschaft werden deshalb künftig ausschließlich an der Wahl des bei der Continental AG gebildeten mitbestimmten Aufsichtsrats teilnehmen.
      7.6 Die Verschmelzung der Phoenix Aktiengesellschaft auf die ContiTech AG hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse, die mit der ContiTech AG bestehen. Auch die Rechtsverhältnisse der Arbeitnehmer der verbundenen Unternehmen der ContiTech AG werden durch die Verschmelzung nicht berührt. Abgesehen davon, dass Arbeitnehmer der Phoenix Aktiengesellschaft zur ContiTech AG nach Hannover wechseln (vgl. hierzu auch Absatz 1), ergeben sich für die Arbeitnehmer der ContiTech AG keine weiteren Folgen. Darüber hinaus sind insoweit auch keine Maßnahmen geplant.
      7.7 Die ContiTech AG unterhält gegenwärtig an drei Standorten in Hannover Gemeinschaftsbetriebe im Sinne von § 1 Abs. 2 BetrVG, und zwar mit der ContiTech Antriebssysteme GmbH Werk Vahrenwald (Philipsbornstraße 1), der ContiTech Vibration Control GmbH Werk Stöcken (Jädekamp 30) und der Continental AG Hauptverwaltung (Vahrenwalder Straße 9). An diesen Standorten sind örtliche Betriebsräte errichtet, die auch für die Mitarbeiter der ContiTech AG zuständig sind. Diese Betriebsräte bleiben auch nach der Verschmelzung unverändert im Amt. Darüber hinaus besteht nach Maßgabe des § 4 der Betriebsvereinbarung "Vereinbarung zur Betriebsratsstruktur" vom 20. August 1993 ein "Gesamtbetriebsrat Continental", der auch für die ContiTech AG zuständig ist. Dieser "Gesamtbetriebsrat" bleibt nach der Verschmelzung weiterhin im Amt. Es ist beabsichtigt, mit der Gewerkschaft IGBCE einen Tarifvertrag gemäß § 3 BetrVG abzuschließen, der vorsieht, dass der "Gesamtbetriebsrat Continental" gemäß der "Vereinbarung zur Betriebsratsstruktur" vom 20. August 1993 künftig auch für Gesellschaften der Phoenix-Gruppe zuständig ist (vgl. bereits Absatz 2). Im Übrigen bleibt auch der bei der Continental AG gebildete Konzernbetriebsrat nach der Verschmelzung unverändert im Amt.
      7.8 Die mit den örtlichen Betriebsräten sowie dem "Gesamtbetriebsrat Continental" abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen gelten nach der Verschmelzung im Rahmen ihres bisherigen Geltungsbereichs kollektivrechtlich fort. Dies gilt auch im Hinblick auf die mit dem Konzernbetriebsrat der Continental AG abgeschlossenen Konzernbetriebsvereinbarungen, jeweilsim Rahmen des ursprünglich vereinbarten Geltungsbereichs.
      7.9 Schließlich ergeben sich für die Arbeitnehmer der ContiTech AG durch die Verschmelzung mit der Phoenix Aktiengesellschaft auch keine Änderungen im Hinblick auf die Anwendung der Tarifverträge der Chemischen Industrie.



      § 8
      Kosten
      Die Parteien tragen die ihnen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Zusammenführung sowie die im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Kosten selbst. Die gemeinsam veranlassten Kosten werden von den Parteien jeweils zur Hälfte getragen.


      § 9
      Anmeldung der Verschmelzung zum Handelsregister,
      Stichtagsänderung
      9.1 Die Vorstände der vertragsschließenden Parteien werden die Verschmelzung erst nach der Feststellung des Jahresabschlusses der Phoenix Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2004 zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Sollte der festgestellte Jahresabschluss der Phoenix Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2004 einen Bilanzgewinn ausweisen, so werden die Vorstände der vertragsschließenden Parteien die Verschmelzung erst nach der ordentlichen Hauptversammlung der Phoenix Aktiengesellschaft, die über die Verwendung dieses Bilanzgewinns Beschluss fasst, zur Eintragung in das Handelsregister anmelden.
      9.2 Sofern die Verschmelzung nicht bis zum Ablauf des 1. März 2006 in das Handelsregister der ContiTech AG eingetragen ist, gelten abweichend von § 1 Abs. 2 der 31. Dezember 2005 als Stichtag der Schlussbilanz und abweichend von § 1 Abs. 3 der Ablauf des 31. Dezember 2005 und der Beginn des 1. Januar 2006 als Stichtage für die Übernahme des Vermögens und den Wechsel der Rechnungslegung. Bei einer weiteren Verzögerung der Eintragung über den 1. März eines Folgejahres hinaus verschieben sich die Stichtage entsprechend der vorstehenden Regelung jeweils um ein Jahr.
      9.3 Sofern die Verschmelzung erst nach der ordentlichen Hauptversammlung der Phoenix Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2006 in das Handelsregister der ContiTech AG eingetragen wird, sind die Aktionäre der Phoenix Aktiengesellschaft aus den von der ContiTech AG zu gewährenden Aktien abweichend von § 2 Abs. 2 dieses Vertrages erst ab dem 1. Januar 2006 gewinnberechtigt. Bei einer weiteren Verzögerung der Eintragung über die ordentliche Hauptversammlung eines Folgejahres hinaus verschiebt sich der Beginn der Gewinnberechtigung entsprechend der vorstehenden Regelung jeweils um ein Jahr.
      9.4 Sofern die Verschmelzung nicht bis zum Ablauf des 1. März 2006 in das Handelsregister der ContiTech AG eingetragen ist, soll die Eintragung erst nach den ordentlichen Hauptversammlungen der ContiTech AG und der Phoenix Aktiengesellschaft im Jahr 2006 erfolgen. Der Vorstand der ContiTech AG wird dies gegebenenfalls in einem entsprechenden Nachtrag zur Registeranmeldung sicherstellen. Entsprechendes gilt, wenn sich die Eintragung über den 1. März eines Folgejahres hinaus verzögert.



      § 10
      Rücktrittsvorbehalt
      Jeder Vertragspartner kann von diesem Vertrag zurücktreten, wenn die Verschmelzung nicht bis zum Ablauf des 30. Juni 2006 wirksam geworden ist.


      Ausgelegte Unterlagen

      Folgende Unterlagen liegen ab Bekanntmachung dieser Tagesordnung in dem Geschäftsraum der Gesellschaft,

      Phoenix Aktiengesellschaft
      Hannoversche Straße 88
      21079 Hamburg
      und während der Hauptversammlung am Versammlungsort zur Einsichtnahme aus und werden als Abschrift jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenfrei zugeschickt:



      Zu Tagesordnungspunkt 1:

      ― Der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft und der gebilligte Konzernabschluss, der Lagebericht, der Konzernlagebericht der Gesellschaft sowie der Bericht des Aufsichtsrats.


      Zu Tagesordnungspunkt 7:

      ― Der am 16. November 2004 geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Phoenix Aktiengesellschaft und der ContiTech AG;
      ― Der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands der Phoenix Aktiengesellschaft und des Vorstands der ContiTech AG;
      ― Der nach § 293e AktG erstattete Bericht des gerichtlich bestellten Vertragsprüfers Warth & Klein GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf;
      ― Die Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der Phoenix Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2001, 2002, 2003;
      ― Die Jahresabschlüsse der ContiTech AG (vormals: ContiTech Holding GmbH) für die Geschäftsjahre 2001, 2002, 2003;
      ― Die Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der Continental Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2001, 2002, 2003.

      Zur weiteren aktuellen Information der Aktionäre zu diesem Tagesordnungspunkt außerdem folgende Unterlagen:

      ― Der Jahresabschluss und Lagebericht sowie Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Phoenix Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2004;
      ― Der Jahresabschluss der ContiTech AG für das Geschäftsjahr 2004;
      ― Der Geschäftsbericht der Continental Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2004 mit dem Konzernabschluss und dem Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern;
      ― Der Jahresabschluss der Continental Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2004;
      ― Der ergänzende gemeinsame Bericht des Vorstands der Phoenix Aktiengesellschaft und des Vorstands der ContiTech AG anlässlich der Bestätigung der Beschlüsse der Hauptversammlung der Phoenix Aktiengesellschaft vom 28. Dezember 2004.


      Zu Tagesordnungspunkt 8:

      ― Der am 16. November 2004 – Urkunde Nr. 283/04 des Notars Wulf Meinecke, Hannover – geschlossene Verschmelzungsvertrag zwischen der Phoenix Aktiengesellschaft und der ContiTech AG;
      ― Der nach § 8 UmwG erstattete gemeinsame Verschmelzungsbericht des Vorstands der Phoenix Aktiengesellschaft und des Vorstands der ContiTech AG;
      ― Der nach § 60 UmwG in Verbindung mit § 12 UmwG erstattete Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten Verschmelzungsprüfers Warth & Klein GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf;
      ― Die Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der Phoenix Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2001, 2002, 2003;
      ― Die Zwischenbilanz der Phoenix Aktiengesellschaft zum 31. August 2004;
      ― Die Zwischenbilanz der ContiTech AG zum 31.08.2004;
      ― Der Quartalsabschluss des Phoenix Konzerns zum 30. September 2004;
      ― Die Jahresabschlüsse der ContiTech AG (vormals: ContiTech Holding GmbH) für die Geschäftsjahre 2001, 2002, 2003;
      ― Die Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der Continental Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2001, 2002, 2003.

      Zur weiteren aktuellen Information der Aktionäre zu diesem Tagesordnungspunkt außerdem folgende Unterlagen:

      ― Der Jahresabschluss und Lagebericht sowie Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Phoenix Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2004;
      ― Der Jahresabschluss der ContiTech AG für das Geschäftsjahr 2004;
      ― Der Geschäftsbericht der Continental Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2004 mit dem Konzernabschluss und dem Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern;
      ― Der Jahresabschluss der Continental Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2004;
      ― Der ergänzende gemeinsame Bericht des Vorstands der Phoenix Aktiengesellschaft und des Vorstands der ContiTech AG anlässlich der Bestätigung der Beschlüsse der Hauptversammlung der Phoenix Aktiengesellschaft vom 28. Dezember 2004.


      Schriftliche Einreichung von Fragen

      Vorstand und Aufsichtsrat regen im Sinne einer effizienten Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung an, dass Fragen der Aktionäre, die sie in der Hauptversammlung zu Gegenständen der Tagesordnung zu stellen beabsichtigen, vorab bei der Gesellschaft unter

      Phoenix Aktiengesellschaft
      Vorstand
      Hannoversche Straße 88
      21079 Hamburg
      Fax Nr.: 040 / 76672400
      E-Mail: hauptversammlung@phoenix-ag.com
      schriftlich, per Telefax oder E-mail zur Beantwortung in der Hauptversammlung eingereicht werden.



      Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär der Phoenix Aktiengesellschaft berechtigt. Zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die die von ihnen vertretenen Aktien oder die Bescheinigung einer Wertpapiersammelbank über einen Anteil an dem Sammelbestand der Aktien bis spätestens am 12. Mai 2005 bei unserer Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einem der folgenden Kreditinstitute bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen:

      Deutsche Bank AG
      Commerzbank AG
      Dresdner Bank AG.
      Die Hinterlegung ist auch in der Weise zulässig, dass die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem anderen Kreditinstitut verwahrt und dort bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

      Erfolgt die Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder einer Wertpapiersammelbank, ist die Hinterlegungsbescheinigung in Urschrift oder beglaubigter Abschrift bis spätestens am 17. Mai 2005 bei der Gesellschaft einzureichen. Wir bitten um Einreichung an die Anschrift

      Phoenix Aktiengesellschaft
      Hauptversammlung - Herrn Frank Hoffmann
      Hannoversche Straße 88
      21079 Hamburg.
      Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Nach § 19 Abs. 6 Satz 2 der Satzung kann die Vollmacht schriftlich, per Telefax oder elektronisch erteilt werden. Auch Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen können zur Stimmrechtsausübung bevollmächtigt werden. Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierfür eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte. Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis spätestens am 17. Mai 2005 bei der Gesellschaft eingegangen sein, anderenfalls können sie nicht berücksichtigt werden.

      Anfragen oder Anträge (einschließlich Gegenanträgen) zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:

      Phoenix Aktiengesellschaft
      Vorstand
      Hannoversche Straße 88
      21079 Hamburg
      Fax Nr.: 040 / 76672400
      E-Mail: hauptversammlung@phoenix-ag.com
      Anderweitig adressierte Anträge und Gegenanträge werden nicht gemäß § 126 AktG berücksichtigt. Gegenanträge von Aktionären, die bis spätestens am 5. Mai 2005 unter der angegebenen Adresse eingehen, werden im Internet unter

      www.phoenix-ag.com
      unverzüglich zugänglich gemacht. Dort werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht.




      Hamburg-Harburg, im April 2005

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 08.04.05 17:44:50
      Beitrag Nr. 539 ()
      Jahresüberschuss 2004 in Höhe von EUR 395.485,24 :confused:

      :eek::O:mad:
      Avatar
      schrieb am 08.04.05 18:06:09
      Beitrag Nr. 540 ()
      Auf der HV einer AG bezieht sich die Feststellung des Jahresabschlusses und der Beschluss zur Gewinnverwendung immer auf die Zahlen der AG. Der Konzernabschluss kann von der HV nicht genehmigt werden, da ein Konzern keine Körperschaft ist.
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 00:01:59
      Beitrag Nr. 541 ()
      @507 babbelino
      Q
      alle
      Blickt bei diesem juristischen Geplänkel eigentlich noch einer durch?
      Die Eintragung des BuG ist also passiert. Trotz Anfechtungsklagen, die anscheinend noch vorm Landgericht verhandelt werden müssen. Oder ist mit diesen Anfechungsklagen die Verschmelzung gemeint. In der Einladung steht kein Wort, dass der Verschmelzungsbeschluss angefochten wurde.

      Also wer weiß was und will sich als echter Börsenprofi outen???

      Nachfolgend nochmal die entsprechende Passage:


      Gegen den Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung
      vom 28. Dezember 2004 sind mehrere Klagen vor dem
      Landgericht Hamburg, Kammer 11 für Handelssachen
      (Aktenzeichen 411 O 12/05) erhoben worden. Ungeachtet
      dessen wurde der Beherrschungs- und Gewinnabführungs-vertrag
      am 9. März 2005 in das Handelsregister am Sitz der
      Gesellschaft eingetragen und ist damit gem. § 294 Abs. 2
      AktG wirksam geworden. Vorstand und Aufsichtsrat rechnen
      damit, dass nach der Eintragung des Beherrschungs- und
      Gewinnabführungsvertrages durch das Registergericht auch
      das Verfahren vor dem Landgericht Hamburg zugunsten
      der Gesellschaft entschieden wird. Sie wollen jedoch dem
      6 7
      durch die Klagen vermittelten Eindruck entgegentreten,
      den Aktionären sei vor der Beschlussfassung nicht hin-reichend
      Gelegenheit gegeben worden, im Hinblick auf den
      Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von ihrem
      Auskunfts- und Rederecht Gebrauch zu machen. Vorstand
      und Aufsichtsrat wollen daher die ordentliche Haupt-versammlung
      nutzen, um den Aktionären noch einmal
      Gelegenheit zu geben, über die in der Hauptversammlung
      vom 28. Dezember 2004 bereits beantworteten über 270
      Fragen hinaus Auskünfte von der Gesellschaft zu erlangen
      und von ihrem Rederecht Gebrauch zu machen. Die
      Befassung mit dem Vorschlag einer Bestätigung des
      Beschlusses vom 28. Dezember 2004 i.S.v. § 244 AktG
      schafft diese Möglichkeit.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Be-schluss
      der Hauptversammlung vom 28. Dezember 2004
      über die Zustimmung zu dem Beherrschungs- und
      Gewinnabführungsvertrag nach § 244 AktG zu bestätigen
      und folgenden Beschluss zu fassen:
      „Der zu Punkt 1 der Tagesordnung der außerordentlichen
      Hauptversammlung (veröffentlicht im elektronischen
      Bundesanzeiger vom 18. November 2004) am
      28. Dezember 2004 von der Hauptversammlung
      gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt:
      »Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
      zwischen der Phoenix Aktiengesellschaft und der
      ContiTech AG mit Sitz in Hannover vom
      16. November 2004 wird zugestimmt.«
      wird gemäß § 244 S. 1 AktG bestätigt.“
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 06:00:51
      Beitrag Nr. 542 ()
      Ich denke, es geht um die Verschmelzung. Solange die Klagen laufen, kann die Verschmelzung wahrscheinlich nicht durchgeführt werden, und die Conti kommt unter Zeitdruck. Die werden dann noch einen Squeeze-out machen wollen, sobald die Verschmelzung durch ist, dann wird wieder geklagt usw. Die Conti verliert dadurch ganz schon an Zeit und das wird denen mehr auf den Senkel gehen, als die entsprechenden Nachbesserungsansprüche. Die haben ja letztes Jahr massiv auf das Gas gedrückt, um das Ganze durchzuziehen und jetzt kommt die juristische Bremse. Soweit ich weiß, ist die erste Verhandlung erst Mitte des Jahres.
      Avatar
      schrieb am 11.04.05 15:22:19
      Beitrag Nr. 543 ()
      @JuanCarlos:

      Das kann ich so bestätigen, da ich zu den Klagenden gehöre!

      :)
      Avatar
      schrieb am 11.04.05 17:55:40
      Beitrag Nr. 544 ()
      Das Angebot ist inzwischen übrigens rausgegangen!
      (18,89)
      Gruß Niko
      Avatar
      schrieb am 14.04.05 14:16:05
      Beitrag Nr. 545 ()
      über 25k zu 22 €

      Da versuchen wohl ein paar, Ihre zu 18,89 eingereichten Stücke wieder zurückzukaufen um die Stücke zur Verschmelzung nochmal einzureichen. Wie vorhersehbar Börse manchmal ist. ;)
      Avatar
      schrieb am 14.04.05 16:08:39
      Beitrag Nr. 546 ()
      :cool:
      # NETTI 2

      Super Idee!! Man kauft 3 mal ein, macht jedesmal 2,5 Euro Verlust un dwenn dann für 28 nachgebessert wird, kassiert man 3 x mal die Nachbesserung. Einfach genial...

      "die sich selbst realisierende Wirkung der Erwartung"

      So wird man ohne eigenkapital wirklich richtig reich... nur was ist, wenn nicht nachgebessert wird? Die Angst kann man vernachlässigen, wenn man so eine Dreieroption im Markt hat...


      :D
      Avatar
      schrieb am 14.04.05 16:34:03
      Beitrag Nr. 547 ()
      @NETTI_II u.a.:

      Ich versuche keine Stücke zur Verschmelzung einzureichen!

      Wer meine letzten Postings hier und auch im Brau und Brunnen-Thread (ein ähnlicher Fall) verfolgt hat, sollte eigentlich wissen was läuft.

      Wenn alle Klagen und Prozesse abgeschlossen sind, wird nur derjenige den letztendlich großen Gewinn verbuchen, der seine Aktien tatsächlich noch hält!


      Eine Meinung von :)
      Avatar
      schrieb am 14.04.05 17:10:20
      Beitrag Nr. 548 ()
      @SiebterSinn

      Meine Position ist doch recht komfortabel. Ich habe 8k Stück zu 18,89 eingereicht und diese Position gleich wieder zugekauft. Genau für solche Dinge nutze ich meinen Wertpapierkredit bei Consors zu 5,4 %. Alle die warten, bis Ihr Geld von den eingereichten Aktien wieder da ist, zahlen dann beim Rückkauf die höheren Kurse, da ich bestimmt nicht der einzige bin der so handelt.

      Insofern habe ich jetzt fast die gleiche Stückzahl wie vor 2 Wochen wieder im Depot, nur dass ich auch bereits mit 8k an einer evtl. Nachzahlung beteiligt bin. Diese wird im übrigen mit 2 % über dem Basiszinssatz nach §247 BGB verzinst.
      Avatar
      schrieb am 14.04.05 17:46:30
      Beitrag Nr. 549 ()
      @NETTI_II:

      Ja, natürlich ist auch das ein Weg nach Rom!


      :)
      Avatar
      schrieb am 24.04.05 21:08:14
      Beitrag Nr. 550 ()
      Ich bin der Auffassung, dass sich die Abfindung aus dem BuG und die Bewertung im Verschmelzungsgutachten nicht unterscheiden können (siehe Zitat aus §6.4 des BuG) da sich die Höhe der Abfindung zum BuG auf das Verschmelzungsgutachten beruft.

      Der Wert beim Squeeze -Out kann durchaus eine andere Höhe haben, da man ja dann den Wert von Contitech (neu) zugrunde legen muss und die Bewertung auch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird.

      Wenn ich den Passus richtig verstehe, besteht für die Einleitung eines Spruchverfahrens nach Eintragung in das Handelsregister 3 Monate Zeit, siehe auch:

      http://www.der-syndikus.de/briefings/gs/gs_027.htm#3

      Nun sind derzeit noch Anfechtungsklagen anhängig und der GuB wurde dennoch ins HG eingetragen, also müsste man den Beginn des Spruchstellenverfahrens so lange herauszögern bis die Anfechtungsklagen erledigt sind. Auch das Gericht müßte ja darauf achten, dass dem üblichen Ablauf nichts entgegen steht. Eine schlichte Abweisung des Antrages auf Einleitung eines Spruchstellenverfahrens mit der Begründung dass noch Anfechtungsklagen anhängig sind (ähnlich wie im Celanese-Fall) halte ich für anfechtbar. (ist allerdings nur meine Meinung)



      Zitat aus BuG §6.4

      Der je Stückaktie der
      ContiTech AG zu zahlende Barabfindungsbetrag errechnet
      sich durch Anwendung des in § 2 des Verschmelzungsvertrages
      zwischen der Phoenix Aktiengesellschaft
      und der ContiTech AG vom 16. November 2004
      festgelegten Umtauschverhältnisses von einer
      ContiTech-Aktie für eine Phoenix-Aktie aus dem in
      § 6.1 festgelegten Betrag von EUR 18,89 je Stückaktie
      der Phoenix Aktiengesellschaft. Hieraus ergibt sich ein
      Betrag von EUR 18,89 je Stückaktie der ContiTech AG.
      Sollte in einem Spruchverfahren nach § 305 Abs. 5 Satz
      2 AktG durch das Gericht rechtskräftig ein höherer
      Abfindungsbetrag je Stückaktie der Phoenix Aktiengesellschaft
      festgesetzt werden, wird der je Stückaktie
      der ContiTech AG zu zahlende Abfindungsbetrag
      unter Zugrundelegung der vom Gericht festgesetzten
      Barabfindung je Stückaktie der Phoenix Aktiengesellschaft
      entsprechend angepasst.
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 09:21:18
      Beitrag Nr. 551 ()
      Ich habe mir nochmal die anderen Beiträge durchgelesen und komme zu dem Schluß, (wenn ich euch richtig verstehe)dass gegen den BuG keine Anfechtungsklagen (mehr) anhängig sind.

      Kann jemand bestätigen, dass ein Spruchstellenverfahren bzgl. des BuG eingeleitet wurde ?? Noch wäre ja im Zweifelelsfall Zeit dies zu tun.
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 15:20:27
      Beitrag Nr. 552 ()
      Hallo Donaldzocker,

      ich habe keine Zweifel daran, dass Spruchstellenverfahren beantragt werden. Die Frage ist nur, ob sie auch zugelassen werden (siehe Celanese). Sollte (aus was für Gründen auch immer) die Aufnahme eines Spruchstellenverfahrens abgelehnt werden, werden hier einige schön blöd aus der Wäsche gucken.

      Gruß
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 15:52:09
      Beitrag Nr. 553 ()
      Da der Antrag bei Celanese wegen eines Formmangels im Nachweis der Aktionärseigenschaft zurückgewiesen wurde und das Urteil auch nicht rechtskräftig ist, sehe ich da noch keine dunklen Wolken am Horizont. Die antragssteller müssen sich halt nur an ein paar Vorschriften des neuen Spruchstellen Gesetzes halten.

      @babbelino
      Deinen Worten ist zu entnehmen, dass Du noch nicht eingereicht hast. Warum? Ich finde meine Strategie ganz geschickt.
      Avatar
      schrieb am 26.04.05 14:31:36
      Beitrag Nr. 554 ()
      Ich sehe das ähnlich wie #534! :)
      Avatar
      schrieb am 26.04.05 14:50:39
      Beitrag Nr. 555 ()
      @Siebter Sinn

      du hattest ja schon mehrfach geschrieben, dass du bis zum Ende an der Aktie festhalten wirst...

      aber bist du dir wirklich sicher das die Squeeze - Out -Bewertung höher sein wird ?

      Denn abgefunden wird ja letzlich Contitech (neu) und nicht PHOENIX

      Contitech (neu) wird aber bewertungstechnich dominiert von Contitech (alt)und ich denke dass Contitech (alt) im Rahmen der Verschmelzung eher hoch bewertet wird, wenn natürlich auch nicht überbewertet

      Somit dürfte (meiner Ansicht nach) der faire Wert von Contitech (neu) niedriger liegen als der von Phoenix

      aber vielleicht gibt es noch andere Argumente, die ich jetzt nicht betrachtet habe ?
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 22:00:05
      Beitrag Nr. 556 ()
      @donaldzocker:

      Ich möchte deinem #534 nur hinzufügen, dass ich auch weiterhin davon ausgehe, dass die gesamte "Rechtskonstruktion" der Vollübernahme durch Conti so keinen letztendlich gültigen Bestand haben wird!


      :)
      Avatar
      schrieb am 28.04.05 10:06:31
      Beitrag Nr. 557 ()
      @Siebter Sinn:
      Genau an der Stelle wird es spannend! Wie kommst Du zu Deiner Annahme? Schließlich ist der beliebte Verschmelzungstrick nicht verboten...

      Gruß Niko
      Avatar
      schrieb am 28.04.05 10:45:32
      Beitrag Nr. 558 ()
      @Big Nick:

      Leider darf und kann ich das hier nicht näher ausführen ( zumindest nicht jetzt )!



      :)
      Avatar
      schrieb am 28.04.05 15:54:52
      Beitrag Nr. 559 ()
      Wie seht ihr denn eingentlich die "faire" Bewertungsspanne von Phoenix

      babbelino hatte folgende aktuelle Zahlen für 2004 reingestellt:

      Umsatz 1.023 Mio.
      EBIT 69 Mio.
      Ergebnis nach Steuern und a.o. Aufwand 22 Mio. (1,46 EPS)
      Ergebnis nach Steuern vor a.o. Aufwand 39,2 Mio. (2,53 EPS)

      Maßgebend ist vermutlich des Ergebnis ohne a.o. Einflüsse nach Steuern von 2,53 EUR

      Eine erste Orientierung gibt eine mögliche KGV-Spanne von 10 - 20, damit wäre ein Wert zwischen 25,20 und 50,40 möglich.

      Da bei den Bewertungsgutachten allerdings dynamische Bewertungsverfahren verwendet werden, muß noch die Stellschraube Abzinsungszinssatz beachtet werden.
      Avatar
      schrieb am 28.04.05 16:57:18
      Beitrag Nr. 560 ()
      Zur Hauptversammlung am 19.5.2005 (diesmal merkwürdigerweise wieder im Stadtzentrum von Hamburg und nicht auf dem Lande) ist ein Gegenantrag eingegangen.

      Inwieweit er irgendwelche Chancen beinhaltet, vermag ich nicht zu beurteilen. Interessant an dem Gegenantrag ist jedoch, dass er ein Thema streift, welches von der Öffentlichkeit bisher vollkommen unbeachtet blieb und deren Ansprache durch den überstürzten Abruch der Aussprache während der letzten HV nicht mehr möglich war.

      Es geht um den Sachverhalt, dass Daun mutmaßlich von Anfang an im Auftrag von Conti gehandelt hatte (also bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs des DB-Paketes - Daun war ja darüber hinaus schon viele Jahre Phoenix-Aktionär).

      Mutmaßlich erhielt er daraufhin von Conti/Phoenix verbesserte Lieferkonditionen für seine technischen Textilien. Conti/Phoenix gehört zu den mit Abstand wichtigsten Kunden der Daun-Gruppe!

      Diese Vermutung ist meinerseits nicht einfach aus der Luft gegriffen: Hierzu liegen entsprechende, hierauf stark hindeutende Aussagen relevanter Personen vor!! Der Gegenantrag wäre eine gute Gelegenheit, das Versäumnis der letzten HV nachzuholen.
      Avatar
      schrieb am 04.05.05 14:56:51
      Beitrag Nr. 561 ()
      Auszug aus der Conti-Mitteilung:



      PHOENIX TRÄGT ZUM ERGEBNIS BEI

      Der Geschäftsbereich Division Nutzfahrzeugreifen verzeichnete während der ersten drei Monate 2005 einen Umsatzrückgang um 9,6 Prozent auf 306,6 Millionen Euro. Bereinigt um Konsolidierungs- und Währungskursveränderungen erreichte das Umsatzplus 6,7 Prozent. Das operative Ergebnis (EBIT) erhöhte sich um 12,9 Prozent auf 17,5 Millionen, die Umsatzrendite von 4,6 auf 5,7 Prozent.

      Bei der Sparte ContiTech verringerte sich der Umsatz - bereinigt um Konsolidierungs- und Währungskursveränderungen - um 2,7 Prozent. Unbereinigt gab es wegen der Phoenix-Übernahme ein Plus von 43 Prozent auf 707,9 Millionen Euro. Der im Vorjahr gekaufte Hamburger Zulieferer trug mit 237,7 Millionen Euro zum Umsatz bei. Das operative Ergebnis (EBIT) stieg um 19,5 Prozent auf 58,3 Millionen Euro, Phoenix steuerte 11,3 Millionen Euro bei. Die Umsatzrendite ging auf 8,2 (9,9) Prozent zurück./tb/sk
      Avatar
      schrieb am 08.05.05 13:23:40
      Beitrag Nr. 562 ()
      ;)

      Bei Hirschbräu AG gab es statt 75 Euros letztendlich 150 Euro. Nochmal 100 % für die ausharrenden. Handelsblatt lesen.

      :yawn:
      Avatar
      schrieb am 19.05.05 11:45:48
      Beitrag Nr. 563 ()
      Heute ist ja HV

      Wird eigentlich schon die Garantiedividende gezahlt ? Ich vermute mal, das diese zumindest anteilig gezahlt wird
      Avatar
      schrieb am 19.05.05 15:55:10
      Beitrag Nr. 564 ()
      Umsatzrendite von 5,9 Prozent

      Conti-Tochter Phoenix ist rentabler geworden


      Der vom Continental-Konzern übernommene Autozulieferer Phoenix hat seine Rentabilität angetrieben von guten Geschäften in fast allen Sparten im Auftaktquartal weiter gesteigert.










      HB HAMBURG. Bei einem unveränderten Umsatz von 249 Millionen Euro habe sich das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (Ebit) im ersten Quartal um fast zehn Prozent auf 14,8 Millionen Euro verbessert, teilte das Unternehmen am Donnerstag anlässlich seiner Hauptversammlung in Hamburg mit. Das entspricht einer Umsatzrendite vor Zinsen und Steuern von 5,9 Prozent, die im Vorjahreszeitraum bei 5,4 Prozent gelegen hatte.

      Zu dem Gewinnanstieg hätten fast alle Sparten von Schlauchsystemen über die Schallisolation für Autos bis hin zu Fördergurten für den Bergbau und die Industrie beigetragen, sagte Phoenix-Chef Meinhard Liebing laut Redetext. Lediglich Spezialprodukte und der Bereich Dienstleistung hätten schlecht abgeschnitten.

      Bereinigt um das im vergangenen Jahr verkaufte Luftfedergeschäft habe sich der Umsatz gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 6,4 Millionen erhöht, sagte Liebing weiter. Der operative Gewinn habe bereinigt um knapp 20 Prozent zugenommen. Die Verschuldung verringerte Phoenix weiter um 15 Millionen Euro auf 185,6 Millionen Euro.

      Continental hatte die hoch profitable Phoenix AG unlängst übernommen. Ein Beherrschungsvertrag war im Frühjahr ins Handelsregister eingetragen worden. Durch die Verschmelzung des Hamburger Traditionsunternehmens mit der Conti-Tochter ContiTech entsteht einer der weltweit führenden Spezialisten für Kautschuk- und Kunststofftechnologie.

      Continental hat sich durch die Verlagerung von Produkten in Niedriglohnländer und den steigenden Elektronik-Anteil in Autos weitgehend von Schwankungen der Autokonjunktur abgekoppelt. Für 2005 erwartet das Unternehmen aus Hannover ein neuerliches Rekordergebnis.

      Erstmals seit längerem war es dem Konzern mit seinem Quartalsbericht Anfang Mai aber nicht gelungen, die hohen Erwartungen von Investoren zu erfüllen. Von dem damaligen Kursverlust hat die sich Aktie inzwischen erholt, doch lag das Papier am Donnerstag mit 57,27 Euro immer noch weit von seinem Jahreshöchststand entfernt, den es Anfang April mit über 64 Euro erreicht hatte.


      HANDELSBLATT, Donnerstag, 19. Mai 2005, 15:25 Uhr
      Avatar
      schrieb am 20.05.05 12:18:42
      Beitrag Nr. 565 ()
      Hallo,

      habe mir jetzt nicht die Mühe gemacht, den Thread von Anfang an zu lesen.
      Meine Fragen mögen daher vielleicht schon beantwortet sein, aber vielleicht kann noch einer der Eingeweihten hier kurz darauf eingehen.

      Wenn ich mir das Übernahmeangebot bzw. die durchgeführte Übernahme ansehe, dann zahlt doch Conti jedes Jahr den Aktionären einen Ausgleich.
      Das ist ja wie festverzinsliches Wertpapier.
      Nach unten abgefedert (18,89) und dann die jährlichen Zahlungen.
      Weiß jemand wie lange die Zahlungen vorgesehen sind ?

      Welches Risiko steckt noch in dieser Konstruktion ?
      Avatar
      schrieb am 20.05.05 13:03:59
      Beitrag Nr. 566 ()
      Risiko: dass du anstelle deiner schönen phoenix-aktien eines morgens contitech-aktien hast.........
      Avatar
      schrieb am 20.05.05 14:46:11
      Beitrag Nr. 567 ()
      nach phoenix kommt.......................



      ROUNDUP: Zulieferer Conti dementiert Interesse an schwedischer Autoliv

      HANNOVER (dpa-AFX) - Der Automobilzulieferer Continental ist nicht am Kauf des schwedischen Wettbewerbers Autoliv interessiert. Das sagte ein Konzernsprecher am Freitag in Hannover. In Händler- und Analystenkreisen war zuvor spekuliert worden, Conti wolle für Autoliv bieten. Die Schweden sind auf Fahrzeug-Sicherheitstechnik (Airbags, Anschnallgurte) spezialisiert.

      Die Hannoveraner verfügen nach dem Rekordjahr 2004 über einen hohen Barmittelbestand. Finanzvorstand Alan Hippe hatte zuletzt gesagt, ein großer Zukauf stehe derzeit nicht an. Conti hatte erst im Vorjahr die Hamburger Phoenix übernommen und vollzieht gerade die Verschmelzung mit der ContiTech. Nach Bekanntwerden der Gerüchte verlor die Conti-Aktie bis zu 1,3 Prozent, fing sich dann aber wieder.

      AUTOLIV ZU TEUER

      Die profitable Autoliv würde nach Analysteneinschätzung bis zu 3,5 Milliarden Euro kosten. Nach Brancheneinschätzung schreckt Conti der hohe Preis ab, obwohl Autoliv vom Produktportfolio gut passen würde. Autoliv hatte im ersten Quartal den Umsatz um 14 Prozent auf 1,7 Milliarden Dollar und den Überschuss um zwei Prozent auf 78 Millionen Dollar gesteigert. 2004 lag der Umsatz bei 6,15 Milliarden Dollar und der Überschuss bei 326 Millionen Dollar.

      Als alternative Übernahmekandidaten seien jetzt Haldex und Elmos denkbar, schreibt Analyst Alexander Neuberger vom französischen Investmenthaus CA Chevreux, der die Aktie mit "Outperform" bestätigt. Conti könne seinen erheblich verbesserten Barmittelbestand entweder für eine Sonderdividende oder einen Zukauf nutzen. Das Kursziel wurde mit 75 Euro bestätigt.

      SONDERDIVIDENDE

      Die wahrscheinlichsten Übernahmeziele seien jedoch der Halbleiterhersteller Elmos und der schwedische Lkw-Bremsenspezialist Haldex . Für Elmos sieht Neuberger einen Kursspielraum von 23 Prozent bis zum fairen Preis von 16 Euro je Aktie. Die Haldex-Aktie habe ein Aufwärtspotenzial von 35 Prozent bis zum fairen Wert von 170 schwedische Kronen (SEK).

      Für beide würde Continental wohl einen Aufschlag von 23 Prozent zahlen müssen. Sollte es keine Akquisitionen geben, rechnet der Experte mit einer Sonderdividende von 3 bis 4 Euro bis Ende 2006. Finanzvorstand Hippe hatte eine erneute Dividendenerhöhung für 2005 in Aussicht gestellt. Auch ein Aktienrückkauf sei generell nicht ausgeschlossen.

      Gemäß der Einstufung "Outperform" geht CA Chevreux von einem Kursgewinn der Conti-Aktie von mindestens 15 Prozent binnen sechs bis zwölf Monaten aus./tb/jb/ep




      .....dann geht für mich das gleiche spiel schon wieder los......vor gut einem jahr fand ich phoenix günstig, hab` ein paar gekauft und ein tage später kam conti.........:eek:

      gruß Gidorah
      Avatar
      schrieb am 20.05.05 19:11:06
      Beitrag Nr. 568 ()
      Aus dem Hamburger Abendblatt:


      Wirtschaft



      Phoenix - der letzte Akt
      Traditionsfirma aus Harburg erlischt. Aktionäre protestieren auf der Hauptversammlung. "Heuschrecken"- Diskussion.

      Von Melanie Wassink


      Foto: DPA
      Hamburg - "Hier geht es die ganze Zeit nur um eine höhere Abfindung für die Aktionäre, die mehr Geld haben wollen", beklagt Uwe von der Heide (42), Mitarbeiter in der Schlauchherstellung, die sehr wahrscheinlich bald geschlossen wird. "Dabei geht es bei uns doch um viel mehr", sagt der Phoenix-Beschäftigte weiter. "Um unsere Existenz." Seine Kollegen, die sich gestern im Vorraum der Hauptversammlung (HV) um einen Stehtisch versammelt haben, nicken und schweigen. Den Kampf gegen die Übernahme ihrer Firma durch den Konkurrenten Continental haben sie aufgegeben. Bei der Hauptversammlung Ende Dezember hatten sich viele Mitarbeiter noch eigens eine Aktie gekauft, um durch ihr zahlreiches Erscheinen die Veranstaltung zu "sprengen".

      Doch gestern waren nur noch ein Dutzend Beschäftigte hierher gekommen. Keine Plakate. Keine Proteste. "Viele haben resigniert", sagt Betriebsrätin Angelika Meyer. Denn inzwischen ist allen klar: Die Veranstaltung in der schmucklosen Halle Vier der Messe war die letzte HV der Phoenix AG. Sie markiert das Ende einer Traditionsfirma, von deren Arbeit und Lohn seit der Gründung 1856 zeitweise jeder fünfte Harburger Haushalt lebte. Ganz anders die Anleger, Bankenvertreter und Aktionärsschützer. Von ihnen scheint niemand die Hoffnung aufgegeben zu haben, daß Continental-Chef Manfred Wennemer das Angebot von 18,89 Euro pro Aktie an die verbliebenen Anteilseigner doch noch einmal erhöht. Zumal Phoenix-Chef Meinhard Liebing gestern noch einmal bessere Geschäftszahlen der Phoenix vorlegte, die schließlich auch einen höheren Wert ihrer Aktien nach sich ziehen müßten, argumentierten sie.

      Liebing, der jetzt auch im Vorstand der Conti-Tochter ContiTech sitzt, mit der die Phoenix verschmolzen werden soll, sprach von guten Geschäften in fast allen Sparten. So habe sich das Ergebnis vor Zinsen und Steuern im ersten Quartal um fast zehn Prozent auf 14,8 Millionen Euro erhöht, bei einem unveränderten Umsatz von 249 Millionen Euro. Das entspricht einer Umsatzrendite vor Zinsen und Steuern von 5,9 Prozent, die im Vorjahr bei 5,4 Prozent gelegen hatte. Die Verschuldung verringerte Phoenix weiter um 15 Millionen Euro auf 185,6 Millionen.

      "Angesichts dieser guten Ergebnisse sehe ich in Ihnen nichts als einen Schäfer, der seine Herde auf sehr dürre Wiesen führt, wenn nicht gar zur Schlachtbank", kritisierte Aktionär Martin Helfrich Conti-Chef Wennemer - wiederum mit Blick auf das Angebot an die Aktionäre. Oliver Wiedehold setzte als nächster am Redepult nach, indem er den ausgeschiedenen Phoenix-Aufsichtsratschefs Claas E. Daun, der durch Aktiengeschäfte die Übernahme erst ermöglicht hatte, mit den "Heuschrecken" verglich, die Konzerne "aussaugen und ihre Anteile mit Gewinn weiterveräußern". Applaus aus dem Publikum für die Kritik an dem Niedersachsen, der seine Anteile der Conti angedient hatte und damit 25 Millionen Euro verdient haben soll. Auch bei der Oldenburgischen Landesbank kauft Daun derzeit Anteile auf, ebenfalls ein Übernahmekandidat, bei der er sein "Spiel um Millionen" möglicherweise wiederholen könnte.

      Die Phoenix-Mitarbeiter draußen am Stehtisch interessieren die Nachhutgefechte einer für sie lange verlorenen Schlacht gestern nur noch wenig. Für sie zählt vor allem eines: Wer von ihnen nach Auslaufen der Standortsicherung seinen Job verliert. "Ab dem 2. Januar 2006 kann jeder von uns die betriebsbedingte Kündigung erhalten", sagt Uwe von der Heide. Die Kollegen nicken und schweigen.

      erschienen am 20. Mai 2005 in Wirtschaft
      ----------------------------------------------
      Die Klagen gegen die Fusion


      Die Verschmelzung der Phoenix AG mit der ContiTech und damit das Ende des Hamburger Autozulieferers ist längst beschlossene Sache. Eine außerordentliche Phoenix-Hauptversammlung (HV) hatte Ende 2004 den einschlägigen Verträgen mit einer Mehrheit von mehr als 90 Prozent zugestimmt.

      Weil jedoch gegen diese Beschlüsse eine Reihe von Klagen eingegangen sind, hatte der Aufsichtsrat eine erneute Abstimmung auf die Tagesordnung der gestrigen ordentlichen HV für das Geschäftsjahr 2004 gesetzt. Damit sollten die bereits gefaßten Beschlüsse nochmals bestätigt werden. Daß die Klagen die vollständige Übernahme indes noch be- oder gar verhindern können, ist laut Experten praktisch ausgeschlossen. "Die Klagen könnten den Eindruck erwecken, die Aktionäre hätten am 28. Dezember nicht ausreichend Gelegenheit gehabt, ihre Meinung zu äußern und Fragen zu stellen", sagte gestern Aufsichtsratsvorsitzender und Conti-Chef Manfred Wennemer. So ganz ernst meinte er das wohl selbst nicht. Die 270 Fragen der Dezember-HV und ihre Antworten füllen mehrere Ordner.

      Unstrittig ist dagegen, daß die Fusion mindestens 860 der 2200 Jobs in Hamburg kosten wird. Über Sozialpläne und Abfindungen gibt es aber noch keine Einigkeit. "Frühestens Ende Mai rechnen wir mit einem Ergebnis", sagte dazu gestern Phoenix-Sprecherin Sandra Hülsmann dem Abendblatt. mw/HA

      erschienen am 20. Mai 2005 in Wirtschaft
      Avatar
      schrieb am 21.05.05 13:34:16
      Beitrag Nr. 569 ()
      @unicum:

      Danke!

      Leider für die Abfindungs- und Klageexperten uninteressant. Ich halte weiterhin meinen Gesamtbestand.


      :)
      Avatar
      schrieb am 21.05.05 13:56:44
      Beitrag Nr. 570 ()
      Von mir kriegt Conti auch kein Stück, jedenfalls nicht zu 18,89 € (und uns obendrein noch die angekündigte Dividende vorenthalten - unverschämt!)

      Mal sehen, was das Jahr für PHO-Aktionäre noch so bringt. Kann mir nicht vorstellen, dass die Anfechtungsklagen (alle komplett) erfolglos bleiben... Bestätigung hin oder her...

      Und auch ne Verzögerung ist ja nicht das Schlechteste für uns: da der BuG-Vertrag noch letztes Jahr eingetragen wurde, muß uns zumindest für 2005 die Ausgleichszahlung gezahlt werden, sofern PHO auch die restlichen 7 Monate noch börsennotiert ist (oder sehe ich das falsch?). Dann wärens wenigstens 20 Euro fürs erste... Nicht die Welt aber immerhin 6stellig...
      Avatar
      schrieb am 21.05.05 15:22:37
      Beitrag Nr. 571 ()
      @honeymoon

      meine Meinung kennt Ihr ja. Ich habe alle angedient und setze auf die Spruchstelle.

      P.S.

      ich hoffe es liegt nicht an meinem Intellekt.

      Was meinst Du den mit 6stellig?
      Avatar
      schrieb am 21.05.05 19:08:08
      Beitrag Nr. 572 ()
      Na, wie die jährliche Ausgleichszahlung bei mir durchschlagen würde ;)
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 12:59:35
      Beitrag Nr. 573 ()
      M.E. sollte man sich doch ernsthaft Gedanken machen, ob man das Angebot nicht annimmt. Sichert man sich doch die Rechte auf den Schiedsspruchbetrag. Die Optionsprämie hierfür ist rd. 3 €. Die Sache kann ja noch bis zu 3 Jahren gehen, und was kann in dieser Zeit alles passieren. Man hat plötzlich die Contitech Aktien im Depot. Die sind nicht börsennotiert. Conti kann die C-Techn steuern und pötzlich machen die einen SOut. Dann ist die C-Tech möglicherweise dann nicht so viel wert wie bei der Einbringung und man schaut in die Röhre. Bei WET wurde eine ähnliche Vorgehensweise zur Abschreckung der letzten Aktionäre zwar gerichtlich untersagt (KG-Umwandlung), aber Richtersprüche bleiben ein Risiko.

      Conti hat die Übernahmenfrist bis 30.6. gut gewählt, denn da sind die meisten, die bei 15€ eingetiegen sind schon über 1 Jahr drin und könnten der Gewinn steuerfrei mitnehmen. M.E. ist der Zeitpunkt der Berechnung der Spek.frist der Tag, an dem man bei der Bank die Annahme tätigt, nicht der Zeitpunkt des Gutschriftbetrags der Abfindung.

      Ich denke, man sichert sich mit 3 € Optionsprämie eine Menge Rechte. 22 € wirds schon geben, dann ist die Prämie auch wieder drin. Ich bin nach wie vor der Meinung, daß die Abfindung rd. 12 bis 15 € sein wird. Denn der Gewinn von Phoenix wäre 2005 bei rd. 50 Mio.. Das einspricht einer ÜbernahmeKGV von 5; Wert ist die Phoenix aber ein KGV von mind. 10, also 500 Mio, das wären 30 € je Aktie. So wird es auch kommen. Die evtl.Nachzahlung stellt einen höheren Annahmewert dar. Diese ist aber außerhalb der Frist, somti also auch steuerfrei.

      Viel wichtiger ist doch, daß man hier noch die Gewinn mit wenig eigenem Kapital laufen läßt, aber das Geld schon wieder in neue lukrativere Investments pumpt. Ich verweise auf meine Postings unter derm aktuellen Threat von Sto WKN 727413.

      Die Devise des Spekulanten sollte sein: Mehr Gewinn in der gleichen Zeit ist besser.

      :p
      HUSELDUSEL
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 15:28:11
      Beitrag Nr. 574 ()
      Sollte man plötzlich (was nicht passieren wird) Contitech Aktien im Depot haben gibts im übrigen erneut die Gelegenheit zu 18,89 € einzureichen (angesichts der Spruchstellenanträge gilt das erste Angebot aber sowieso über den 30.06. heraus, bis zum Ende des Verfahrens + 2 Monate, siehe EFF wo man auch noch na xx Jahren theoret. die 26,51 € annehmen könnte, wenn Jenoptik denn Deine Berechtigung akzeptieren würde..)! Also bitte keine Unnötige Panik verbreiten. Aber hast wohl recht, Conti scheint ein gesteigertes Interesse zu haben, dass möglichst viele zu 18,89 € ausstiegen - ein Schelm...
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 15:30:31
      Beitrag Nr. 575 ()
      In Anlehnung an die SCI AG:

      EURO 18,89 - NEIN DANKE!
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 17:13:30
      Beitrag Nr. 576 ()
      bin bei 22 raus.
      Das Ganze ist mir zu aufwendig
      Avatar
      schrieb am 27.05.05 15:44:36
      Beitrag Nr. 577 ()
      Hat hier schon jemand von Phoenix den Abfindungsbetrag gutgeschrieben bekommen?
      Avatar
      schrieb am 27.05.05 23:10:08
      Beitrag Nr. 578 ()
      ja schon mehrfach, dauert ca. 1 Woche
      Avatar
      schrieb am 28.05.05 18:07:31
      Beitrag Nr. 579 ()
      da ich gerade im Ausland bin, kann mir jemand sagen, wie lange ich noch einreichen kann?
      Avatar
      schrieb am 28.05.05 19:24:05
      Beitrag Nr. 580 ()
      @JuanCarlos:na du bist aber auch überall dabei. Du kannst das Angebot bis Ende Juni annehmen.
      Avatar
      schrieb am 29.05.05 18:10:57
      Beitrag Nr. 581 ()
      wahrscheinlich wird man das Angebot noch wesentlich länger annehmen können, nämlich bis 2 Monate nach Ende des Spruchstellenverfahrens, also ich vermute mal noch bis ins nächste Jahr hinein
      Avatar
      schrieb am 29.05.05 19:41:41
      Beitrag Nr. 582 ()
      bis ins nächste jahr?? du optimist :laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.06.05 12:01:41
      Beitrag Nr. 583 ()
      @donaldzocker: Das sehe ich ähnlich! :)
      Avatar
      schrieb am 05.06.05 11:52:34
      Beitrag Nr. 584 ()
      ein interessantes Beispiel ist APCOA...

      Hier wurde der Squeeze-out vollzogen ohne vorher das Ende des Spruchstellenverfahrens zum BuG abzuwarten. Sowas in der Art könnte Conti vielleicht auch anstreben... bisher dachte ich immer, dass die einzelnen Schritte nur nacheinander möglich sind.

      hat eigentlich schon jemand das Bewertungsgutachten auseinander genommen ?
      Avatar
      schrieb am 07.06.05 14:51:51
      Beitrag Nr. 585 ()
      @alle:

      Im Übrigen hat sich auf der gestrigen Hauptversammlung der Valora Effekten Handel AG herausgestellt, dass diese Gesellschaft ca. 100.000 Euro in Phoenix-Aktien angelegt hat.

      :)
      Avatar
      schrieb am 09.06.05 08:08:40
      Beitrag Nr. 586 ()
      [posting]16.826.154 von SiebterSinn am 07.06.05 14:51:51[/posting]Da hab ich ja mehr!:laugh::laugh::laugh::laugh:
      Cu
      Hansa
      Avatar
      schrieb am 09.06.05 13:55:02
      Beitrag Nr. 587 ()
      ...und wo bitte soll da der Witz liegen? ;)
      Avatar
      schrieb am 12.06.05 22:07:19
      Beitrag Nr. 588 ()
      Ein Auszug aus nebenwerte-daily / newsletter@wissen-fuer-investoren.de

      Ein anderes Beispiel: Am 5. April 2004 empfahl ich den Kauf der Continental-Aktie. Der Kurs damals: 32,75 Euro. Auch dieser Wert führte in der Relative-Stärke-Liste für DAX-Werte an und hatte damals ein Kurs-Umsatz-Verhältnis von lediglich 0,37.

      Ohne jeden Zweifel: Ein richtiger Sieger-Titel!
      Damals schrieb ich in der Börsen-Signal-Strategie:

      "Continental will nunmehr den Konkurrenten Phoenix übernehmen. Obwohl Fusionen meist dem Übernehmer nichts bringen, wäre dies aber doch ein offenbar gutes Geschäft für Continental. Denn Phoenix ist bei einem KUV von 0,20 und einem KBV von 1,35 ein ausgesprochenes Schnäppchen für Continental."

      So sehen GEWINNER aus! Verkauft haben wir bei 57,10 Euro - und damit einen satten Gewinn von 74% verbucht!

      Ich muss das immer wieder betonen:

      NUR starke Aktien lohnen den Kauf! Nichts anderes. Denn starke Aktien bleiben oft jahrelang stark, schwache Aktien umgekehrt jahrelang schwach.

      Continental und ASCOM sind ein sehr gutes Beispiel dafür.
      Avatar
      schrieb am 13.06.05 10:04:03
      Beitrag Nr. 589 ()
      [posting]16.846.914 von SiebterSinn am 09.06.05 13:55:02[/posting]Dann denk mal scharf nach SS!

      Ansonsten würde ich dir empfehlen deinen Nick zu ändern.

      Cu Hansa:laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.06.05 15:10:53
      Beitrag Nr. 590 ()
      @hansa0815: Ein überaus "intelligentes" Posting, danke! ;)
      Avatar
      schrieb am 13.06.05 15:31:10
      Beitrag Nr. 591 ()
      @alle:

      Im Übrigen verabschiede ich mich hiermit aus rechtlichen Gründen aus diesem Thread!

      :):)
      Avatar
      schrieb am 13.06.05 15:35:39
      Beitrag Nr. 592 ()
      :laugh: na dann besteht ja noch hoffnung ;)
      Avatar
      schrieb am 13.06.05 18:07:17
      Beitrag Nr. 593 ()
      [posting]16.877.638 von SiebterSinn am 13.06.05 15:10:53[/posting]Ja SS! Gut das du dich verabschiedet hast. Du bist einer von der Sorte die keinen Spaß verstehen und sich wahrscheinlich zum Lachen im Keller verstecken.

      P.S.: Dein Posting 569 schreit ja förmlich deine Intelligenz in`s Board hinaus.

      Cu
      Hansa
      Avatar
      schrieb am 13.06.05 18:11:54
      Beitrag Nr. 594 ()
      [posting]16.879.433 von hansa0815 am 13.06.05 18:07:17[/posting]Na, ich darf doch sehr bitten!!
      Avatar
      schrieb am 13.06.05 21:33:11
      Beitrag Nr. 595 ()
      hi hansa,

      schließe mich den !! von honey an.

      wenn der 7. für uns alle hier gegen conti prozesiert damit wir mehr verdienen bist du hier wohl mit deiner kritik fehl

      erkundige dich mal vorher mit wem du versuchst um TIEFSINNIGE FOMULIERUNGEN zu schäckern

      spatzerl
      Avatar
      schrieb am 13.06.05 22:06:14
      Beitrag Nr. 596 ()
      [posting]16.881.005 von groer.spatz am 13.06.05 21:33:11[/posting]@ der mit dem komischen Vogelnamen

      Wo?????
      Avatar
      schrieb am 13.06.05 22:07:14
      Beitrag Nr. 597 ()
      [posting]16.879.475 von Honeymoon am 13.06.05 18:11:54[/posting]Aber sicher darfst du das! Tu dir keinen Zwang an!

      Cu Hansa
      Avatar
      schrieb am 01.07.05 15:28:02
      Beitrag Nr. 598 ()
      Lupardus GmbH
      Königslutter
      Kaufangebot an die ehemaligen Aktionäre der Phoenix AG,
      WKN 603 100
      Präambel

      Dieses Kaufangebot richtet sich ausschließlich an die ehemaligen Aktionäre der Phoenix AG mit Sitz in Deutschland, die ihre Aktien seit dem 09. März 2005 im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 18,89 Euro je Aktie abgefunden haben.

      Zur Wahrung der Interessen ihrer Kunden, auch in Anlehnung an die üblichen Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte, empfehlen wir dringend allen Banken, dieses Angebot an betroffene Kunden weiterzuleiten.

      Hintergrund

      Die Hauptversammlung der Phoenix AG vom 28. Dezember 2004 hat dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Phoenix AG und der ContiTech AG (im Folgenden auch die „Großaktionärin“;) zugestimmt.

      In diesem Zusammenhang hat die Großaktionärin ein Abfindungsangebot unterbreitet, nach dem die Minderheitsaktionäre der Phoenix AG ihre Aktien seit dem 09. März 2005 der Großaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 18,89 Euro je Aktie andienen konnten bzw. können.

      Zwecks Überprüfung der Angemessenheit der Höhe der gewährten Barabfindung wird derzeit gerichtliches Spruchverfahren vor dem Landgericht Hamburg angestrebt. Sollte im Rahmen dieses Verfahrens eine höhere Abfindung festgelegt werden, haben alle ehemaligen Aktionäre, die ihre Aktien für 18,89 Euro je Aktie der Großaktionärin angedient haben, Anspruch auf eine Nachbesserung. Diese Nachbesserung ergibt sich aus der zu verzinsenden Differenz zwischen der vom Gericht festgesetzten Abfindung und der bereits gewährten Barabfindung. Der Anspruch auf diese Differenzzahlung pro Aktie wird im Folgenden als „Nachbesserungsrecht“ bezeichnet.

      Anzumerken ist, dass derartige Gerichtsverfahren durchaus länger als 10 Jahre dauern können und der Ausgang dieses Verfahrens bisher völlig ungewiss ist. Es handelt sich somit um bisher nicht konkretisierte Nachbesserungsrechte. Ihre Werthaltigkeit hängt davon ab, ob und in welchem Umfang das zuständige Gericht zukünftig eine Erhöhung der gewährten Barabfindungen festsetzt.

      Angebot

      Die Lupardus GmbH bietet hiermit allen ehemaligen Aktionären der Phoenix AG, die durch Annahme des Abfindungsangebots im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags Nachbesserungsrechte besitzen, an, ihre noch nicht konkretisierten Nachbesserungsrechte zu erwerben. Dabei wird die Lupardus GmbH jedem ehemaligen Aktionär 0,50 Euro für jedes Nachbesserungsrecht zahlen, das an sie abgetreten wird. Für ehemalige Aktionäre erhöht sich somit die wirtschaftliche Abfindung nachträglich von den bereits erhaltenen 18,89 Euro um 0,50 Euro auf 19,39 Euro pro Aktie.

      Ehemalige Aktionäre können dieses Angebot durch Abgabe einer verbindlichen, unwiderruflichen Abtretungserklärung annehmen, durch die ihr möglicherweise entstehender Nachbesserungsanspruch auf die Lupardus GmbH übergeht. Die Angebotsfrist läuft vom 01. Juli 2005 bis zum 31. August 2005.

      Das Angebot ist beschränkt auf insgesamt 200.000 Nachbesserungsrechte. Sollten mehr Nachbesserungsrechte zum Kauf angeboten werden, so erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs. Aus Aufwand-Nutzen-Aspekten können nur Abtretungen akzeptiert werden, die mindestens 100 Nachbesserungsrechte umfassen. Die Annahme des Angebots ist mit keinen Gebühren verbunden.

      Weitere Informationen zur Abwicklung des Kaufangebots sowie die erforderlichen Formulare können bei der Lupardus GmbH (www.lupardus.de, info@lupardus.de, Telefon 05363 / 70 84 94 und Fax 05363 / 708 431) runtergeladen bzw. angefordert werden.

      Nachtrag

      Dieses Angebot fällt nicht unter den Anwendungsbereich des WpÜG, da es sich ausschließlich an ehemalige Aktionäre der Phoenix AG richtet.



      Königslutter, im Juli 2005

      Die Geschäftsführung der Lupardus GmbH
      Avatar
      schrieb am 01.07.05 15:39:12
      Beitrag Nr. 599 ()
      wer steckt den hinter dieser bude ?
      Avatar
      schrieb am 01.07.05 18:02:37
      Beitrag Nr. 600 ()
      also am Markt bezahlt man etwa 3 EUR für ein Nachbesserungsrecht und die bieten lumpige 50 Cent... das ist schon dreist

      ob darauf jemand hereinfällt ??
      Avatar
      schrieb am 01.07.05 18:04:05
      Beitrag Nr. 601 ()
      Haha, ich biete je 1,00 Euro für maximal 250.000 Nachbesserungsrechte!

      Habe auch eine GmbH, also bei mir sind Sie besser dran!
      :D

      Gruß Niko
      Avatar
      schrieb am 01.07.05 18:14:08
      Beitrag Nr. 602 ()
      Leider fallen auf solche Angebote immer mal wieder uninformierte Anleger rein. Die Falkenstein war sogar so dreist bei Mannesmann nur 5 Euro/Aktie zu bieten um die Aktionäre um ihre Erträge zu bringen.
      Avatar
      schrieb am 08.07.05 18:43:34
      Beitrag Nr. 603 ()
      das ging ja schneller als erwartet:

      Betreff: Übernahme-/Abfindungsangebot Phoenix AG 603.100 ISIN DE0006031008 verlängert


      Sehr geehrte Damen und Herren,

      bitte beachten Sie, daß die folgende Kapitalmaßnahme bis auf weiteres
      verlängert wurde:

      Übernahme-/Abfindungsangebot

      Phoenix AG 603.100 ISIN DE0006031008

      Umtauschfrist: 01.04.2005 - offen
      Angebotspreis: EUR 18,89
      Bieterin: ContiTech AG, Hannover
      Abwicklung "Zug um Zug"


      An Conti: Meine kriegt ihr trotzdem net, und schon gar net zu diesem Preis :rolleyes:

      Schaut Euch einfach an, was in den nächsten Tagen in Sachen Höchst-SO passiert, und dann wisst ihr, was zu tun ist :look:
      Avatar
      schrieb am 08.07.05 21:48:04
      Beitrag Nr. 604 ()
      Mensch Honey,

      wo hast de denn das her?

      Ich stelle mich beim suchen leider zu dämlich an, bitte Quelle

      Danke
      Avatar
      schrieb am 09.07.05 16:11:19
      Beitrag Nr. 605 ()
      :rolleyes:

      Ich sags mal so: Du bekommst es sicherlich die Tage per Post von Deiner Bank (sofern Du noch PHO Aktien long bist)...
      Avatar
      schrieb am 12.07.05 18:37:57
      Beitrag Nr. 606 ()
      Conti: so geht`s!

      DGAP-Ad hoc: Hoechst AG <HOEG.DE> deutsch
      12.07.05 15:53

      DGAP-Ad hoc: Hoechst AG <HOEG.DE> deutsch

      Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG

      Recht/Prozesse, Squeeze-Out

      Ad-hoc-Mitteilung der Hoechst AG

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------

      Ad-hoc-Mitteilung der Hoechst AG

      Hoechst macht bekannt, dass heute die bei dem Landgericht Frankfurt
      rechtshängigen Anfechtungsklagen gegen die Beschlussfassung der
      Hauptversammlung der Hoechst AG vom 21. Dezember 2004 zum Ausschluss der
      Minderheitsaktionäre der Hoechst AG durch Prozessvergleich beendet wurden.

      Folglich ist der Ausschluss der Minderheitsaktionäre in das Handelsregister
      eingetragen worden und ist damit wirksam geworden.

      Gemäß der Vergleichsvereinbarung wird die Barabfindung für den Ausschluss der
      Minderheitsaktionäre auf 63,80 Euro je Aktie erhöht. Für außenstehende
      Aktionäre, die unter anderem auf eine etwaige Erhöhung der Barabfindung in
      einem Spruchverfahren verzichten, wird die Barabfindung um weitere 1,20 Euro
      je Aktie erhöht.

      Hoechst AG, Der Vorstand, 12. Juli 2005


      Hoechst AG
      Brüningstr. 50
      65926 Frankfurt am Main
      Deutschland

      ISIN: DE0005758007
      WKN: 575800
      Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
      Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 12.07.2005
      Avatar
      schrieb am 13.07.05 18:15:50
      Beitrag Nr. 607 ()
      Phoenix 22,70 in Frankfurt, und dann noch hoher Umsatz. Ist das eine Reaktion auf Hoechst?
      Avatar
      schrieb am 13.07.05 18:21:28
      Beitrag Nr. 608 ()
      ich nenne es die vagabundierende liquidität :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 14.07.05 16:44:59
      Beitrag Nr. 609 ()
      23,- € Geld und immer noch gnadenlos unterbewertet
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 16:33:56
      Beitrag Nr. 610 ()
      Shanxi-Phoenix Conveyor Belt Systems Co. Ltd. nimmt neue Fertigungslinie für schwere Fördergurte in Betrieb

      ContiTech investiert 5 Millionen Euro in China

      Changhzi, 7. Juli 2005. Die Shanxi-Phoenix Conveyor Belt Systems Co. Ltd. investiert in den chinesischen Standort Changzhi in der Provinz Shanxi. Gerhard Lerch, Vorstandsvorsitzender der ContiTech AG, zu der seit Ende 2004 auch Phoenix gehört, weihte dort heute eine hochmoderne neue Fertigungslinie für schwere Fördergurte ein. Die Investitionssumme beträgt 5 Millionen Euro. Mit der neuen Anlage produziert das Unternehmen schwere Stahlseilfördergurte für den unter- und übertägigen Bergbau. Insbesondere die hohen Qualitätsansprüche der zahlreichen Kohlezechen können mit dieser Anlage erfüllt werden. Darüber hinaus sollen die Gurte in Hafenanlagen zum Einsatz kommen.

      Die Shanxi-Phoenix Conveyor Belt Systems GmbH ist ein Joint Venture der zur ContiTech AG gehörenden Phoenix Conveyor Belt Systems Asia GmbH sowie den chinesischen Partnern Lu An Mining Group Co. Ltd und Jingcheng Anthracite Group Co. Ltd. Bei Shanxi-Phoenix arbeiten derzeit 250 Mitarbeiter, die neben Stahlseilgurten vor allen Dingen PVC- und Mehrlagengurte für Steinkohlezechen, Stahlwerke, Zementwerke und Kraftwerke produzieren.

      ContiTech und chinesische Unternehmen pflegen seit 1996 enge Partnerschaften. Der Geschäftsbereich Fluid Technology produziert in Changchun (ContiTech Grand Ocean) und Shanghai (ContiTech Fluid Shanghai Co., Ltd.) Schlauchleitungen für Volkswagen und andere große Hersteller. In Shanghai veredelt ContiTech Drucktücher (ContiTech Printing Blanket Shanghai Ltd.) und ist mit einem Repräsentationsbüro vor Ort. In Ninghai besteht das Joint Venture ContiTech-Jiebao Power Transmission Systems Ltd., das Antriebsriemen, Federbeinstützlager und Dichtungsbälge herstellt. Mit Changshun International Trading baut das ContiTech-Unternehmen Benecke-Kaliko AG 120 Kilometer nordwestlich von Shanghai ein neues Werk, in dem ab 2006 PVC-Schaumfolie- und -Kunstleder für die chinesische Automobilindustrie produziert werden sollen.
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 16:34:23
      Beitrag Nr. 611 ()
      Arbeitgeber und Betriebsrat beschließen Interessenausgleich und Sozialplan für Phoenix-Standort Hamburg. Produktion in der Seehafenstraße noch bis 2007. ContiTech kann mit strukturellen Veränderungen beginnen.

      Verhandlungen um Sozialplan abgeschlossen

      OHannover, 25. Juli 2005. Die Verhandlungen um eine einvernehmliche Lösung für die im Zuge der Integration der Phoenix AG, Hamburg, in die ContiTech AG, Hannover, geplanten Personalmaßnahmen wurden am Wochenende in Hannover erfolgreich abgeschlossen. Betriebsrat und Geschäftsleitung einigten sich auf den Interessenausgleich und einen Sozialplan, der die Personalreduzierung von rund 860 Arbeitsplätzen am Standort Hamburg sozialverträglich regelt. Das Unternehmen hatte den Arbeitnehmervertretern bei dem Einigungsstellenverfahren ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgelegt, das die Auswirkungen gestaltet und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Übergang in neue Anstellungsverhältnisse unterstützt.

      "Die Verhandlungen waren schwierig, aber stets vom beiderseitigen ernsthaften Willen um eine einvernehmliche Lösung gekennzeichnet", so Meinhard Liebing, Vorstandssprecher der Phoenix AG. "Ich bin erleichtert, dass die Phase der Unsicherheit am Standort Hamburg beendet ist, so dass wir den Mitarbeitern nun Perspektiven über ihre betriebliche Zukunft geben können. Wir werden unsere Anstrengungen weiterhin auf eine zügige Integration von Phoenix und ContiTech konzentrieren."

      Zum Angebot zählen unter anderem Abfindungen, Altersteilzeitregelungen, die Vermittlung von Arbeitplätzen innerhalb des Continental-Konzerns über eine interne Stellenbörse und die Gründung einer Transfergesellschaft, die betroffene Mitarbeiter zusätzlich qualifizieren und weitervermitteln soll. Hinzu kommt eine zeitliche Entzerrung der Personalreduzierungen: "Wir wollen die Fertigung von Schlauchkrümmern in der Seehafenstraße mit einem Teil der Beschäftigten bis zum 30. Juni 2007 fortführen und dann sukzessive bis zum 31. Dezember 2007 auslaufen lassen. Dies ist deutlich länger als bisher geplant", erklärte Liebing. Im Gegenzug wurde vereinbart, dass das am Jahresende auslaufende Standortsicherungsabkommen für Hamburg sofort geöffnet wird. Dadurch können personelle Veränderungen schon jetzt Schritt für Schritt umgesetzt werden.
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 16:15:24
      Beitrag Nr. 612 ()
      Nur der Form halber aus dem heutigen elektr. Bundesanzeiger:

      Landgericht Hamburg
      B E S C H L U S S
      vom 19.07.2005
      – 417 O 104/05 –

      „In dem Verfahren ContiTech AG (Spruchverfahren betreffend den Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag vom 16.11.04 mit der Fa. Hamburger Phoenix AG) hat das Landgericht Hamburg, Kammer 17 für Handelssachen, (417 O 104/05), am 19.7.05 zum gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre bestimmt

      Herr Rechtsanwalt Stephan Hees, Collonaden 3, 20354 Hamburg.“




      Landgericht Hamburg

      Kammer 4 für Handelssachen
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 16:26:00
      Beitrag Nr. 613 ()
      [posting]17.392.236 von unicum am 29.07.05 16:15:24[/posting]deshalb kann man nu auch wieder annehmen... spruchstellenverfahren läuft :)
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 18:37:33
      Beitrag Nr. 614 ()
      "keiner" liest hier mehr mit, entweder sind schon alle im we oder hier ist keiner mehr invstiert. dann können wir ja bald die 25,- anlaufen :lick:
      Avatar
      schrieb am 31.07.05 14:14:39
      Beitrag Nr. 615 ()
      ist ja auch nicht viel passiert ... ich hoffe nur dass der Kurs nochmal in Richtung 22 EUR geht damit ich mir noch einige Nachbessererungsrechte sichern kann, mehr als 3 EUR möchte ich nicht unbedingt dafür bezahlen
      Avatar
      schrieb am 02.08.05 16:43:53
      Beitrag Nr. 616 ()
      1. Halbjahr Conti:

      Phoenix AG hat 494 Mio. EUR beigetragen. Operatives Ergebnis (EBIT) von Phoenix mit einen Ergebnisbeitrag von 28 Mio. EUR
      Avatar
      schrieb am 03.08.05 21:01:08
      Beitrag Nr. 617 ()
      ;)

      im großen und ganzen hat sich seit 1 Jahr nichts geändert. Rd. 50 Millionen Gewinn ohne die verkauften Geschäftsfelder war bezogen auf den Kaufpreis von 225 Mio. für Conti einfach ein Schäppchen.. KGV von unter 5.

      Man muss sich das mal vor Augen führen. Die übernehmen einen Konzern und zahlen diesen mit seinen eigenen Gewinnen in 5 Jahren ab.......(?)


      :cry:
      Avatar
      schrieb am 04.08.05 00:30:31
      Beitrag Nr. 618 ()
      KGV 5 wäre mir aber neu!
      Kann ja nicht jeder Steuern einfach unberücksichtigt lassen...
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 10:03:49
      Beitrag Nr. 619 ()
      Hmm, der Quartalsbericht ist überfällig unf jedenfalls auf der Homepage nicht zu finden...

      Gruß Niko
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 20:36:00
      Beitrag Nr. 620 ()
      [posting]17.529.888 von Big Nick am 12.08.05 10:03:49[/posting]Wer suchet der findet! Außer er!!!!!

      Unser Big N...:cool:
      Avatar
      schrieb am 18.08.05 10:01:27
      Beitrag Nr. 621 ()
      Super! Vielen Dank für die unfreundliche Nicht-Hilfe. Dafür ist so ein Börsenforum da.

      Gruß Niko
      Avatar
      schrieb am 18.08.05 10:15:48
      Beitrag Nr. 622 ()
      ich habe auf der Phoenix-Webseite auch nichts gefunden... wenn es dort stehen soll, dann wirklich gut versteckt
      Avatar
      schrieb am 18.08.05 10:22:49
      Beitrag Nr. 623 ()
      anscheinend gibs da nur einen einzigen, der da was findet :eek:
      Avatar
      schrieb am 18.08.05 13:05:17
      Beitrag Nr. 624 ()
      Den HJ-Bericht wird Phoenix ungeachtet der Angaben im Finanzkalender erst um den kommenden Monatswechsel veröffentlichen.

      Was uns "hansa0815" mitteilen will, ist auch mir nicht ganz klar.
      Avatar
      schrieb am 26.08.05 14:35:46
      Beitrag Nr. 625 ()
      Phoenix-Zwischenbericht ab heute auf der Homepage!

      In allen Bereichen leichte Verbesserungen, EBIT-Marge 6,8 % !
      Avatar
      schrieb am 26.08.05 16:20:02
      Beitrag Nr. 626 ()
      Das erste Halbjahr 2005

      Umsatz
      Der Konzernumsatz im ersten Halbjahr betrug 515,0 Mio. €. Das entsprach einem Anstieg um 5,4 Mio. € bzw. 1,1 Prozent im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2004 (509,6 Mio. €). Darin ist das Erstausrüstungsgeschäft mit Nutzfahrzeug-Luftfedern nicht mehr enthalten, das infolge der Übernahme der Phoenix AG durch die ContiTech AG als Kartellauflage verkauft werden musste. Ein Anstieg des Umsatzes konnte insbesondere in den Geschäftsfeldern Fluid Handling (+3,2 Prozent) und Conveyor Belt Systems (+7,7 Prozent) verzeichnet werden. Diesen Umsatzanstiegen stehen Umsatzrückgänge, im Wesentlichen im Segment Comfort Systems (-4,6 Prozent), gegenüber.

      Ertragslage
      Das EBIT des Phoenix-Konzerns konnte nach dem ersten Halbjahr des laufenden Geschäftsjahres von 33,9 Mio. € auf 35,0 Mio. € (+3,2 Prozent) gesteigert werden. Die EBIT-Rendite stieg somit auf 6,8 Prozent im 1. Halbjahr 2005 gegenüber 6,7 Prozent im 1. Halbjahr 2004. Das EBIT für das erste Halbjahr 2005 enthält nicht die Ergebnisse der At-equity-Konsolidierung der Vibracoustic sowie des Erstausrüstungsgeschäfts mit Nutzfahrzeug-Luftfedern, da beide Segmente im vierten Quartal 2004 veräußert wurden.

      Das Ergebnis nach Steuern wurde um 7,1 Mio. € auf 26,3 Mio. € gesteigert (1. Halbjahr 2004 19,2 Mio. €), da aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der ContiTech AG Ertragsteueraufwendungen bei der Muttergesellschaft ausgewiesen wurden.

      Mitarbeiter
      Am 30. Juni waren bei Phoenix im Durchschnitt 8.641 Mitarbeiter beschäftigt, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verringerte sich die Beschäftigtenzahl um 116 Mitarbeiter.

      Phoenix Konzern in Zahlen




      1. Halbjahr 2005
      1. Halbjahr 2004
      Veränderung in Prozent

      Umsatz
      Mio. €
      515,0
      509,6
      +1,1

      EBIT
      Mio. €
      35,0
      33,9
      +3,2

      Ergebnis nach Steuern
      Mio. €
      26,3
      19,2
      +37,0

      Mitarbeiter
      Durchschnitt
      8.641
      8.757
      -1,3


      Die Umsatz- und Ergebniszahlen wurden gemäß der International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt. Die Bilanzierungs- und Bewertungs-grundsätze wurden im letzten veröffentlichten Geschäftsbericht zum 31.12.2004 detailliert erläutert.

      Ausblick

      Im zweiten Halbjahr erwarten wir die für uns bedeutsame Pkw-Produktion leicht unter dem Vorjahr und auf den Beschaffungsmärkten steigende Kosten. Aus der laufenden Integration mit ContiTech entstehen in diesem Jahr bereits Synergien, aber auch Restrukturierungskosten.
      Avatar
      schrieb am 26.08.05 16:29:12
      Beitrag Nr. 627 ()
      das Ergebnis nach Steuern betrug 26,3 Mio EUR (Ertragssteuern fallen bei der Muttergesellschaft an wegen GuB)

      also sagen wir mal 20 Mio nach Steuern ... sind aufs Jahr 40 Mio

      Unternehmenswert bei:
      KGV 10 ... 400 Mio (26 EUR je Aktie)
      KGV 15 ... 600 Mio (40 EUR je Aktie)
      KGV 20 ... 800 Mio (53 EUR je Aktie)

      (alles ca. Werte)

      angemerkt wurde noch das sowohl Synergie- als auch Restrukturierungseffekte entstehen (ob und wie diese verrechnet wurden habe ich jetzt nicht überprüft)
      Avatar
      schrieb am 27.08.05 15:42:18
      Beitrag Nr. 628 ()
      Hallo donaldzocker

      Wie kommst Du auf Deine Schätzung des fiktiven Nachsteuerergebnisses? Ist Dein geschätzter Steueraufwand nicht etwas zu niedrig?

      Gruß unicum
      Avatar
      schrieb am 27.08.05 15:47:47
      Beitrag Nr. 629 ()
      P.S.

      Im Gutachten wurde für 2005 ein EBIT von 50,6 Mio. EUR angenommen. Zur Halbzeit haben wir hiervon schon rd. 70 Prozent erreicht.
      Avatar
      schrieb am 27.08.05 17:37:56
      Beitrag Nr. 630 ()
      es ist einfach eine Annahme indem ich einfach das Vorjahresergebnis (nach Steuern)von 19,2 Mio aufgerundet habe.

      Da das EBIT auch nur minimal gestiegen ist (um 3,2 %)erscheint mir eine ähnliche Steigerung das Nachsteuererg. angemessen. Die Steuerquote läge dann bei 24 %

      Danke für deinen Hinweis bzgl. des Gutachtens...

      mal auf EBIT -Basis gerechnet müßte der Gewinn dieses Jahr 40 % höher liegen als im Gutachten ---> analog müßte die Abfindung auf 26,60 steigen
      (da der Zinsaufwand ja gleich bleibt müßte der Wert noch höher liegen ... abgesehen von den sowieso zu hohen Abzinsungsfaktoren)

      (alles ca. Werte)
      Avatar
      schrieb am 29.09.05 19:50:40
      Beitrag Nr. 631 ()
      ... und still ruht der See

      derzeit gibt es wohl keine neuen Erkenntnisse über unseren Wert ?
      Avatar
      schrieb am 19.10.05 15:14:19
      Beitrag Nr. 632 ()
      :kiss:


      doch es gibt neue Erkenntnisse: Die 3 monatige Kurspflege bei 23 Euro neigt sich dem Ende. Der Anstieg auf 24 bis 25 steht bis spätestens Ende Nov. bevor. Das sieht doch jeder Blinde


      :D:D:D:D

      HUSELDUSEL
      Avatar
      schrieb am 28.10.05 18:07:00
      Beitrag Nr. 633 ()
      wo bleibt der pho-vergleich? :confused:

      das andere "dreamteam-mitglied" ssi macht soeben die 100% voll.

      PHO performed derzeit eindeutig under - wie lang noch???


      DGAP-WpÜG: Angebot zum Erwerb <SAP>; <SSI>
      DGAP-WpÜG: Angebot zum Erwerb <SAP>; <SSI>

      Bieter: SAP AG; Zielgesellschaft: SAP Systems Integration AG

      WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------

      Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb von
      Wertpapieren gemäß § 10 Absatz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
      (WpÜG)

      Bieter:
      SAP AG
      Dietmar-Hopp-Allee 16
      69190 Walldorf
      Tel.: 06227/7-47474
      Fax : 06227/7-57575
      E-mail: investor@sap.com

      ISIN: DE0007164600

      Zielgesellschaft:
      SAP Systems Integration AG
      St. Petersburger Straße 9
      01069 Dresden
      Tel.: 0351/4811-0
      Fax: 0351/4811-303

      ISIN: DE0005011118


      Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt unter:
      http://www.sap.de/investor und http://www.sap.com/investor


      Angaben des Bieters:

      Die SAP AG, Walldorf, hat heute, am 28. Oktober 2005, entschieden, den
      Aktionären der SAP Systems Integration AG ("SAP SI AG"), Dresden, im Wege
      eines freiwilligen öffentlichen Angebotes anzubieten, die von ihnen gehaltenen
      auf den Inhaber lautenden Stückaktien der SAP SI AG (ISIN: DE0005011118)
      gegen Zahlung eines Geldbetrags von Euro 39,30 pro Aktie zu erwerben.

      Das freiwillige öffentliche Kaufangebot wird nicht an das Erreichen bestimmter
      Annahmequoten geknüpft sein und im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage
      noch mitzuteilenden Bestimmungen ergehen.

      Die SAP AG hält derzeit unmittelbar und mittelbar rund 94,3 % der Aktien der
      SAP SI AG.

      Eine vollständige Angebotsunterlage mit weiteren Einzelheiten über die
      Angebotsbestimmungen wird die SAP AG nach Gestattung durch die Bundesanstalt
      für Finanzdienstleistungsaufsicht fristgerecht veröffentlichen.


      Walldorf, 28. Oktober 2005
      SAP AG

      ------------------------------------
      ENGLISH VERSION


      Announcement of the decision to submit an offer to purchase securities in
      accordance with Section 10 paragraph 1 of the German Securities Acquisition
      and Takeover Act

      Offeror:
      SAP AG
      Dietmar-Hopp-Allee 16
      69190 Walldorf
      telephone: 06227/7-47474
      fax : 06227/7-57575
      e-mail: investor@sap.com

      ISIN: DE0007164600

      Target company:
      SAP Systems Integration AG
      St. Petersburger Straße 9
      01069 Dresden
      telephone: 0351/4811-0
      fax: 0351/4811-303

      ISIN: DE0005011118


      The offer document will be published on the Internet at:
      http://www.sap.de/investor and http://www.sap.com/investor


      Information by the Offeror:

      SAP AG, Walldorf, decided today, on 28th October, 2005, to offer to the
      shareholders of SAP Systems Integration AG ("SAP SI AG"), Dresden, by way of a
      voluntary public offer, to purchase the no-par-value bearer shares of SAP SI
      AG (ISIN: DE0005011118) held by them in return for payment of an amount of EUR
      39.30 per share.

      The voluntary public offer to purchase the shares will not be subject to
      certain acceptance percentages being attained and will, in all other respects,
      be subject to the terms and conditions yet to be notified in the offer
      document.

      At present, SAP AG directly and indirectly holds approximately 94.3 % of the
      shares in SAP SI AG.

      A complete offer document containing further details on the terms and
      conditions of the offer will be published by SAP AG in due course following
      clearance by the German Federal Financial Supervisory Authority.


      Walldorf, 28th October, 2005
      SAP AG

      Ende der Mitteilung (c)DGAP 28.10.2005
      ------------------------------------------------------------------------------
      Notiert: SAP AG: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Frankfurt (Prime Standard)
      und Stuttgart; Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover und München;
      EUREX; NYSE / SAP Systems Integration AG: Geregelter Markt in Frankfurt
      (General Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München
      und Stuttgart
      Avatar
      schrieb am 15.11.05 19:05:26
      Beitrag Nr. 634 ()
      da ja hier nix nichts weiter passiert mal ne Frage zur steuerlichen Situation...

      Wenn ich Phoenix -Aktien kaufe und dann andiene mache ich ja erstmal einen steuerlichen Verlust...

      Wenn ich aber nun nach ellenlanger Wartezeit endlich die Nachzahlung erhalte... muß diese versteuert werden oder ist sie steuerfrei wenn die Nachzahlung ein Jahr nach Kauf der Aktie ausgezahlt wird ?? :confused:

      Wenn dies so wäre könnte man fast von einem Steuersparmodell sprechen
      Avatar
      schrieb am 17.11.05 15:58:50
      Beitrag Nr. 635 ()
      :cool:

      die nachzahlung ist vermutlich eine nachträgliche kaufpreiszahlung; also wird wohl auch wenn diese erst in 3 jahren kommt so gewertet, als wäre sie gleich eingegangen. versteuert wird dann wohl der saldo....sicher bin ich mir aber auch nicht.


      HUSELDUSEL
      Avatar
      schrieb am 30.11.05 18:53:33
      Beitrag Nr. 636 ()
      danke für die Info !

      die Zahlen müßten eigentlich bald kommen

      lt. Homepage im November
      Avatar
      schrieb am 09.12.05 11:58:07
      Beitrag Nr. 637 ()
      Anfechtungsklagen gegen Phoenix-Übernahme abgewiesen

      HANNOVER (Dow Jones)--Insgesamt 26 Anfechtungsklagen gegen die Verschmelzung der Phoenix AG, Hamburg, mit der Continental-Tochter ContiTech sind vom Landgericht Hamburg abgewiesen worden. Dies teilte Continental am Donnerstag mit. Damit bestätigte das Gericht, dass die von der Hauptversammlung am 28. Dezember 2004 gefassten Zustimmungsbeschlüsse zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages sowie eines Verschmelzungsvertrages zwischen Phoenix und ContiTech rechtmäßig und wirksam sind. Auch die Klagen gegen die auf der ordentlichen Phoenix-Hauptversammlung vom 19. Mai 2005 gefassten Bestätigungsbeschlüsse habe das Gericht zurückgewiesen.



      -Von Michael Brendel, Dow Jones Newswires, +49 (0)40 3574 3115,

      michael.brendel@dowjones.com

      DJG/mbr/jhe
      Avatar
      schrieb am 09.12.05 12:23:48
      Beitrag Nr. 638 ()
      :eek::eek::eek:

      :cry:
      Avatar
      schrieb am 09.12.05 12:30:15
      Beitrag Nr. 639 ()
      es stehen in frankfurt
      750 stk im bid zu 22,91
      und
      7873 stk im ask zu 7873

      da bekommen einige kalte füsse.
      Avatar
      schrieb am 09.12.05 12:30:49
      Beitrag Nr. 640 ()
      [posting]19.214.314 von EasyTech am 09.12.05 12:30:15[/posting]7873 stk im ask zu 23,00
      Avatar
      schrieb am 09.12.05 12:35:06
      Beitrag Nr. 641 ()
      wie verhält man sich jetzt am besten?

      wenn man jetzt die 18,89 € abfindung noch schnell annimmt, was passiert dann mit der aussgleichszahlung? habe da keine erfahrung! kriegt man die einem anteilig zustehende wie die zinsen zusätzlich gutgeschrieben oder verliert man durch den verkauf/einreichung diesen anspruch?

      also abwarten? erst im neuen jahr? oder erst warten bis die ausgleichszahlung geleistet wurde und dann abfindung annehmen? expertenrat bitte!
      Avatar
      schrieb am 09.12.05 12:40:51
      Beitrag Nr. 642 ()
      gibs irgendwelche neuigkeiten :confused:
      Avatar
      schrieb am 09.12.05 14:21:45
      Beitrag Nr. 643 ()
      Immer locker bleiben. Bis ins Unendliche kann die gute Phoenix ja nicht fallen und wie man sieht, wollen ja nicht alle verbliebenen Aktionäre zu jedem Preis raus.

      Wenn wir noch bis ins neue Jahr durchhalten, steht uns die Garantiedividende für 2005 auf jeden Fall zu. Außerdem fehlt in dem Beitrag der wichtige Absatz "gegen dieses Urteil kann innerhalb von 2 Wochen Rechtsmittel eingelegt werden". Und die werden mit Sicherheit eingelegt.

      Schaut euch mal die Celanese an; da hat auch so ein besoffener Richter alle Klagen abgewiesen. Natürlich wurde der Quatsch wieder einkassiert. Der Kurs hat zwar ne Delle abbekommen, aber jetzt sind wir wieder auf dem High.

      Conti verrennt sich mti dieser Verschmelzung ziemlich. Das ist rechtlich nicht so leicht, wie sie sich das vorstellen.

      Cheers
      El Moco
      Avatar
      schrieb am 09.12.05 19:21:20
      Beitrag Nr. 644 ()
      wenn man die Abfindung zu 18,89 annimmt, bekommt man zeitanteilig die Zinsen ausgezahlt.

      Der Vorteil bei Erledigung der Anfechtungsklagen wäre ja, dass der Übernahmeprozess mal wieder weiterläuft...

      Die Korrektur der Abfindung wird ja im späteren Spruchstellenverfahren sowieso durchgeführt und der Differenzbetrag nachgezahlt.
      Avatar
      schrieb am 09.12.05 19:47:01
      Beitrag Nr. 645 ()
      danke, schon klar, hast du ne ahnung wo wir durch die zinsen bei den 18,89 € z.zt. in etwa sein müßten?
      Avatar
      schrieb am 09.12.05 19:59:49
      Beitrag Nr. 646 ()
      ich habe am 29.11. ca. 43 Cent je Aktie erhalten
      Avatar
      schrieb am 09.12.05 20:02:59
      Beitrag Nr. 647 ()
      dank dir, nach steuern bleibt da nicht wirklich viel :(

      ach das ist doch alles nimmer schön...

      fazit: stoppt wennemer!!!
      Avatar
      schrieb am 14.12.05 16:17:14
      Beitrag Nr. 648 ()
      Gesellschaftsbekanntmachungen
      Aktiengesellschaften
      Elektronischer Bundesanzeiger
      Veröffentlichungsdatum: 14.12.2005
      Veröffentlichungstext:
      PHOENIX AKTIENGESELLSCHAFT
      Hamburg-Harburg
      WKN 603 100
      ISIN DE 0006031008

      Das Landgericht Hamburg hat mit am 7. Dezember 2005 verkündetem Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung vom 13. September 2005 und vom 15. November 2005 sämtliche Klagen gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Mai 2005 gefassten Beschlüsse abgewiesen. Es waren Klagen vor dem Landgericht Hamburg erhoben worden gegen die auf der Hauptversammlung am 19. Mai 2005 gefassten Bestätigungsbeschlüsse (§ 244 AktG) hinsichtlich der von der außerordentlichen Hauptversammlung am 28. Dezember 2004 erteilten Zustimmung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 16. November 2004 mit der ContiTech AG, Hannover, als herrschendem Unternehmen sowie zu dem Verschmelzungsvertrag vom 16. November 2004 mit der ContiTech AG, Hannover, als übernehmendem Rechtsträger, ferner gegen die Beschlüsse über die Entlastung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2004, sowie gegen den Beschluss über die Ablehnung des Sonderprüfungsantrags des Aktionärs Prof. Wenger und auf positive Feststellung, dass diesem Sonderprüfungsantrag von der Hauptversammlung der Gesellschaft zugestimmt worden sei.



      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 14.12.05 22:12:54
      Beitrag Nr. 649 ()
      in Focus-Money war heute ein interessanter Beitrag zum Theme Abfindungsspekulationen.

      Bei Phoenix wird ein Nachbesserung auf mind. 29 EUR erwartet
      Avatar
      schrieb am 31.12.05 13:10:54
      Beitrag Nr. 650 ()
      bis heute kein Quartalsbericht :confused:

      hat jemand was gefunden ???
      Avatar
      schrieb am 01.01.06 23:20:49
      Beitrag Nr. 651 ()
      Hallo Donaldzocker,

      Phoenix veröffentlicht leider keine Quartalsberichte mehr.
      Ich hoffe, Du bist gut "reingekommen".

      Gruß unicum
      Avatar
      schrieb am 09.02.06 01:19:00
      Beitrag Nr. 652 ()
      Phoenix muss ständig für die gute Entwicklung der Continental AG und insbes. von Contitech herhalten ... das wird sich letztlich wohl auch in der Bemessung der Abfindung widerspiegeln müssen


      08.02.2006 - 16:46 Uhr
      HVB erhöht Continental-Ziel auf 102 (80) EUR


      Kursziel: Erhöht auf 102 (80) EUR


      Die Analysten der HypoVereinsbank (HVB) erhöhen das Kursziel für
      Continental nach einer detaillierten Analyse der Sparte ContiTech. Diese werde
      voraussichtlich eine hohe operative Marge ausweisen. Nach der erfolgreichen
      Integration von Phoenix in ContiTech dürfte die Sparte die höchste Rendite auf
      das eingesetzte Kapital (ROCE) erbringen. In den kommenden fünf Jahren werde
      Continental wohl der bestpositionierte Zulieferer in Europa und Nordamerika
      sein.
      DJG/DJN/raz/ros
      Avatar
      schrieb am 09.02.06 14:14:41
      Beitrag Nr. 653 ()
      News - 09.02.06 13:35
      Conti verkauft Stankiewicz GmbH an niederländischen Investor

      HANNOVER (dpa-AFX) - Der Autozulieferer Continental hat seinen Schallisolations-Spezialisten Stankiewicz an den niederländischen Investor Gilde Buy-Out Fund verkauft. Über den Kaufpreis hätten beide Seiten Stillschweigen vereinbart, teilte Conti am Donnerstag in Hannover mit. Die frühere Phoenix-Tochter Stankiewicz gehörte zur Sparte ContiTech und setzt jährlich rund 270 Millionen Euro um.

      Als Begründung für den Verkauf hieß es, ContiTech richte seine Kerngeschäftsaktivitäten neu aus. "Dieser Schritt wird sich auch für Stankiewicz positiv auswirken", sagte ContiTech-Chef Gerhard Lerch. Das Unternehmen mit Sitz in Adelheidsdorf bei Hannover ist ein Hersteller von kompletten Schallisolations-Systemen zur Reduzierung von Außen- und Innengeräuschen in Pkw und Nutzfahrzeugen. Stankiewicz beschäftigt weltweit rund 2.100 Mitarbeiter. Der Geschäftsführer des Unternehmens, Oliver Hafner, sieht weiteres Wachstumspotenzial: "Die Fahrzeugakustik wird eine immer wichtigere Rolle spielen."/tb/sk
      Avatar
      schrieb am 09.02.06 17:10:29
      Beitrag Nr. 654 ()
      News - 09.02.06 15:46

      AKTIE IM FOKUS: Continental etwas fester - Phoenix-Integration kommt voran

      FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Aktien von Continental haben am Donnerstag leicht positiv auf die Meldung vom Verkauf der Stankiewicz GmbH an einen niederländischen Investor reagiert. "Das ist kein großer Deal für Conti", sagte ein Händler. "Schön, dass die Integration von Phoenix gut läuft, aber eigentlich ein Non-Event". Auch die weitgehende Beilegung des wochenlangen Konflikts zwischen Vorstand und Arbeitnehmerseite über den Stellenabbau am Stammsitz Hannover habe keinen Einfluss auf den aktuellen Kurs.

      Bis 15.30 Uhr stieg der Kurs um 0,72 Prozent auf 82,69 Euro. Der DAX legte 1,05 Prozent auf 5.725,96 Zähler zu.

      Ein Analyst begrüßte den Verkauf von Stankiewicz. Daten zu den Einmaleffekten seien zwar nicht veröffentlicht worden, es sei jedoch davon auszugehen, dass Stankiewicz profitabel sei. Zudem habe die ehemalige Phoenix-Tochter ein prall gefülltes Auftragsbuch mit Kunden wie BMW und Mercedes. "Der Verkauf von Stankiewicz ist ein positiver Beleg dafür, dass die Phoenix-Integration schneller vonstatten geht als ursprünglich geplant", sagte er. Der Analyst rechnet damit, dass die Phoenix-Integration Ende 2006 vollständig abgeschlossen ist.

      Continental hatte mitgeteilt, den Schallisolations-Spezialisten Stankiewicz an den niederländischen Investor Gilde Buy-Out Fund verkauft zu haben. Über den Kaufpreis vereinbarten beide Seiten Stillschweigen. Die frühere Phoenix-Tochter Stankiewicz gehörte zur Sparte ContiTech und setzt jährlich rund 270 Millionen Euro um.

      Conti hatte den wochenlangen Konflikt zwischen Vorstand und Arbeitnehmerseite über den Stellenabbau am Stammsitz Hannover weitgehend beigelegt. Die Pkw- Reifenproduktion in Hannover-Stöcken mit 320 Beschäftigten soll bis Ende 2007 stillgelegt werden. Dies soll aber ohne betriebsbedingte Kündigungen geschehen. Geplant ist zudem eine Qualifizierungsgesellschaft./sf /mf/

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 09.02.06 19:58:19
      Beitrag Nr. 655 ()
      Hi Donald,
      hast Du schon was über einen möglichen Termin für die Abfindung gehört???
      Mfg xandy1
      Avatar
      schrieb am 09.02.06 21:26:43
      Beitrag Nr. 656 ()
      [posting]20.123.900 von xandy1 am 09.02.06 19:58:19[/posting]wieso Termin :confused:

      man kann doch immer noch aufgrund des BuG zu 18,89 EUR + Zinsen andienen

      der Squeeze-Out dürfte wohl noch einige Zeit auf sich warten lassen
      Avatar
      schrieb am 10.02.06 12:10:56
      Beitrag Nr. 657 ()
      Kann mich nur wiederholen, ist alles eine große Frechheit,

      ohne Conti hätten wir schon längst Kurse von >30 Euro bei Gewinn Pro Aktie 2005 von über 2,50 und Schätzungen, die für die Zukunft über 3,00 Euro hinausreichen würden...

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 10.02.06 12:26:02
      Beitrag Nr. 658 ()
      [posting]20.133.218 von Big Nick am 10.02.06 12:10:56[/posting]Volle Zustimmung, allerdings hätt ich ohne Übernahme wohl auch kein % an dem Laden ;)
      Avatar
      schrieb am 10.02.06 16:30:27
      Beitrag Nr. 659 ()
      [posting]20.133.218 von Big Nick am 10.02.06 12:10:56[/posting]sind die Ergebnisse von 2005 schon verfügbar ?

      aus den mageren Conti- Meldungen konnte ich keine Phoenix-Zahlen herauslesen
      Avatar
      schrieb am 10.02.06 18:04:09
      Beitrag Nr. 660 ()
      Für das SQO wäre eine neue HV notwendig, da dies noch gar nicht Gegenstand eines Beschlusses einer HV war.

      Zuerst läuft noch eine Anfechtungsklage der letzten beiden HVs Aktenzeichen 411 O 12/05 und 11 U 288/05. Außerdem läuft ein Spruchstellenverfahren gegen den Beherrschungsvertrag Aktenzeichen 417 O 104/05.

      Sehr schmerzhaft war der Zwangsverkauf von Vibracoustic, nur damit Conti Phoenix übernehmen konnte. Das bedeutete für die Phoenix-Aktionäre einen erheblichen Werteverlust, der ihnen vermutlich auch über den Rechtsweg nicht ersetzt wird. Conti muß diesen Werteverlust also eventuell nicht bezahlen. Soviel zu Recht und Gerechtigkeit. Den Verkauf von Stankiewicz werden sie sich jedoch ordentlich bezahlt haben lassen.

      Ich halte die Phoenix-Aktie auf dem aktuellen Kursniveau übrigens nach wie vor in einem recht günstigen Chance-Risiko-Verhältnis stehend und das SQO der neuen Contitech AG steht ja auch noch aus.
      Avatar
      schrieb am 23.02.06 21:12:00
      Beitrag Nr. 661 ()
      News - 23.02.06 09:46

      Continental peilt 2006 neue Spitzenwerte an und plant weitere Zukäufe

      FRANKFURT (dpa-AFX) - Der Autozulieferer Continental peilt 2006 neue Spitzenwerte bei Umsatz und Ergebnis an und will sich weiter verstärken. 2006 werde das Thema Akquisitionen "weiter ganz oben" auf der Agenda stehen", sagte Conti-Chef Manfred Wennemer am Donnerstag in Frankfurt. 2005 stieg der Konzernumsatz im Vergleich zum Vorjahr um 9,8 Prozent auf 13,84 Milliarden Euro. Experten hatten mit einem Anstieg in dieser Größenordnung gerechnet.

      Das operative Ergebnis sei um 30,2 Prozent auf 1,51 (Prognose: 1,56) Milliarden Euro gestiegen. Die Aktionäre sollen eine um 25 Prozent erhöhte Dividende von 1,00 Euro je Aktie bekommen. Unter dem Strich verdiente das DAX-Unternehmen im vergangenen Jahr 929,6 Millionen Euro nach 716,2 Millionen Euro im Vorjahr. Hier hatten Experten mit einem Anstieg auf 969 Millionen Euro gerechnet.

      EINMALEFFEKTE

      Vor Steuern lag das Ergebnis bei 1,402 Milliarden Euro nach 1,039 Milliarden im Vorjahr. Experten hatten hier mit 1,450 Milliarden Euro gerechnet. �Wir hatten eine Reihe von Einmaleffekten und haben eine Reihe von neuen Firmen integriert�, sagte Wennemer.

      In der umsatzstärksten Sparte Automotive Systems kletterten die Erlöse um 4,5 Prozent auf 5,230 Milliarden Euro. Hier seien vor allem in den USA ESP-Systeme und Bremskraftverstärker nachgefragt worden. Das operative Ergebnis des Bereichs verbesserte sich um 14,3 Prozent auf 570,1 Millionen Euro.

      BREAKEVEN IM REIFENGESCHÄFT FAST ERREICHT

      Im Reifen-Geschäft steigerte Conti den Umsatz in 2005 um 8,3 Prozent auf 4,444 Milliarden Euro. Hier schlugen allerdings auch Währungseffekte positiv zu Buche, ohne die die Umsatzsteigerung nur bei 3,8 Prozent gelegen hätte. Das EBIT erhöhte sich um 57,5 Prozent auf 669 Millionen Euro. Insgesamt verkaufte die Sparte 106,2 Millionen Reifen. Das entspricht einem Absatzplus von 3,9 Prozent. Die zuletzt schwierige Situation in Nordamerika (NAFTA) habe sich positiv entwickelt. "Alles in allem haben wir im vierten Quartal 2005 in der NAFTA-Region unser angestrebtes Ziel eines operativen Break-Even doch noch fast erreicht", sagte Finanzvorstand Alan Hippe.

      Besonders starke Zuwächse verbuchte Conti dank der Konsolidierung von Phoenix in seiner Technologiesparte ContiTech. Hier kletterten die Erlöse um 40,3 Prozent auf 2,894 Milliarden Euro. Bereinigt um Konsolidierungs- und Währungseffekte lag das Plus allerdings nur bei 2,4 Prozent. Die Einbindung von Phoenix sei gut vorangekommen, hieß es. Das operative Ergebnis des Bereichs stieg um 6,2 Prozent auf 160,4 Millionen Euro.

      Einen Umsatzrückgang verbuchte Continental im Geschäft mit Reifen für Nutzfahrzeuge. Hier sanken die Erlöse um 8,1 Prozent auf 1,379 Milliarden Euro. Bereinigt um Konsolidierungs- und Währungseffekte hätte sich jedoch ein Umsatzplus ergeben. Der Absatz von LKW-Reifen stieg weltweit um 1,7 Prozent auf 6,7 Millionen Stück. Hier habe sich vor allem das Geschäft in Nordamerika und Europa gut entwickelt, hieß es./mf/hoe/DP/she

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 01.03.06 11:34:27
      Beitrag Nr. 662 ()
      24 G :lick:
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 13:03:06
      Beitrag Nr. 663 ()
      10.03.2006 - 12:09 Uhr
      Phoenix ein Kauf
      Die Experten von "Der Aktionärsbrief" empfehlen die Phoenix-Aktie (ISIN DE0006031008/ WKN 603100) zum Kauf.

      Continental habe Phoenix auf Ertrag getrimmt. Nachdem Continental Quartal um Quartal neue Rekordergebnisse einfahre und der Börsenkurs nur noch eine Richtung kenne, werde das Papier inzwischen mit 80% des Umsatzes bewertet. Phoenix bringe es aber nur auf eine Umsatzbewertung von 30%. Bei einem Ergebnispotenzial in 2006 von 3 Euro je Aktie errechne sich ein KGV von 8.
      Continental komme per 2006 auf ein KGV von knapp 13. Das ursprüngliche Übernahmeangebot von 15 Euro müsse vermutlich deutlich nachgebessert werden. Auf mittlere Sicht sei ein Squeeze-Out wahrscheinlich, der aber kaum unter 32 Euro machbar sein werde.
      Die Experten von "Der Aktionärsbrief" hatten die Phoenix-Aktie nach dem Gebot von Continental um 17 Euro bereits empfohlen und raten weiter zum Kauf, mit einem Anlagehorizont von mindestens 12 Monaten.

      Analyse-Datum: 10.03.2006

      :)
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 13:15:21
      Beitrag Nr. 664 ()
      PHO ist 42 - 48 € wert.
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 13:47:51
      Beitrag Nr. 665 ()
      [posting]20.612.880 von Honeymoon am 10.03.06 13:15:21[/posting]kannste das auch begründen:confused:
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 16:34:31
      Beitrag Nr. 666 ()
      :laugh:

      40€, das habe ich ja schon im Juni 2004 bei der Übernahme von mir gegeben. Ich verstehe bis heute nicht warum die Leute die Aktie bei 15 € verschleudert haben...
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 23:01:55
      Beitrag Nr. 667 ()
      Gewinn 2006 x KGV = 3 x 15 = 45 EUR

      bei Annahme des KUV von Conti (ist vermutlich etwas hoch gegriffen, aber ein interessanter Indikator)

      80/30 x24 =64 EUR
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 17:29:03
      Beitrag Nr. 668 ()
      Ich würde -zumindest für 2005- erstmal nicht von einem berauschenden Abschluss ausgehen: Conti wird in den Phoenix-Abschluss 2005 alles Negative reinpacken, was geht. Dazu kommt ja noch der irre Stankiewicz-Verkauf, welcher sich erhelich negativ auswirken wird. Ggf. ist sogar mit einem negativem JÜ zu rechnen. Möglicherweise ergeben sich nach der Veröffentlichung günstigere Einstiegskurse als jetzt, denn ab 2006 dürften die Synergieeffekte und das ohnehin hervorragende (verbliebene) operative Geschäft bei Phoenix durchschlagen.
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 18:06:04
      Beitrag Nr. 669 ()
      P.S.
      Stankievicz-Verkauf: einige sprechen hier von Zwangsenteignung (fast) ohne Entschädigung! Und dem hat der Phoenix-Vorstand auch noch zugestimmt. - Übelste Pflichtverletzung.
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 22:15:15
      Beitrag Nr. 670 ()
      wurde eigentlich der Verkaufspreis für Stankievicz genannt, ich habe nichts gefunden...

      der Wertansatz müßte eigentlich zwischen 100 - 200 Mio liegen wenn man mal eine angemessene Umsatzbewertung als Grundlage nimmt

      der Verkauf fand ja nach Abschluß des BuG statt... müßte man da nicht pro-forma im Gutachten incl. Stankievicz rechnen ?
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 11:29:06
      Beitrag Nr. 671 ()
      @donald: sie haben Post!
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 15:59:23
      Beitrag Nr. 672 ()
      jetzt schon über 26 EUR

      gibt es neue Infos zu den Anfechtungsklagen ? Vielleicht ist hier demnächst mit einer Entscheidung zu rechnen ?
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 16:44:22
      Beitrag Nr. 673 ()
      Vielleicht ist dies der Grund für den Anstieg:

      "Mit Beschluss vom 2.3.2006, der SCI AG am heutigen Tage zugegangen, hat das Landgericht Hamburg im Spruchverfahren beschlossen, dass die Abfindung für die Aktien der Vereins- und Westbank, die im Wege des Squeeze-Out auf den Hauptaktionär übergegangen sind von 26,65 EUR auf 37,20 EUR erhöht wird.
      Das Landgericht hat insbesondere die vom Hauptaktionär geltend gemachte Notwendigkeit einer Thesaurierung zur Erreichung einer Kernkapitalquote von 7% und die daraus resultiernde Verringerung der ausschüttungsfähigen Überschüsse korrigiert und die Diskontierungsparameter angepasst.
      Die Erhöhung beträgt knapp 40% und liegt deutlich über dem Wertansatz von 20%, welchendie SCI AG ihrem nachbesserungsfähig eingereichten Volumen bei der NAV-Ermittlung insgesamt beimisst. Zudem ist die Abfindung seit 13.11.2004 mit jährlich 2% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
      Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Antragsteller und Antragsgegner können gegen dieses Urteil Beschwerde einlegen. Die Vereins- und Westbank bildet nach der Phoenix AG den zweitgrößten Einzelposten bei den Einreichungen der SCI AG. Das Spruchverfahren in Sachen Phoenix ist beim Landgericht Hamburg bei der gleichen Kammer für Handelssachen anhängig.
      Sofern der Beschluss i.S. Vereins- und Westbank Rechtskraft erlangt oder in nächster Instanz bestätigt wird, würde der SCI AG eine Nachbesserung von rd. 116 TEUR zzgl. Zinsen zufließen."
      Avatar
      schrieb am 22.03.06 11:59:46
      Beitrag Nr. 674 ()
      :laugh::laugh::laugh::laugh:

      alle Warnungen, die Aktien bei 15 Euro zu verschenken waren damals wirkungslos.....naja vielleicht haben die Leute ja Aktien gehabt, die schneller gestiegen sind.....aber mit Sicherheit nicht so gewiß...


      und die Fahnenstange ist noch lange nicht erreicht.....

      :D:D:D
      HUSELDUSEL
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 12:08:30
      Beitrag Nr. 675 ()
      es gibt Spekulationen, dass Phoenix als Mantel für den Börsengang von Contitech dienen könnte

      es könnte also sein, dass man auf einen Squeeze-out verzichtet
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 14:19:09
      Beitrag Nr. 676 ()
      @donaldzocker

      hast du auch eine Quelle für die Spekulationen?

      Danke

      NETTI_II
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 14:46:09
      Beitrag Nr. 677 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.085.601 von NETTI_II am 05.04.06 14:19:09Bernecker
      Avatar
      schrieb am 23.04.06 11:25:33
      Beitrag Nr. 678 ()
      - es wurde immer noch kein Geschäftsbericht für 2005 veröffentlicht

      - nicht mal die Finanztermine werden mehr bekanntgegeben

      - die Investor- Relation - Seiten wurden seit Ewigkeiten nicht aktualisiert, bemerkenswert ist, dass der letzte Termin nicht einmal eingehalten wurde (Zahlen 3.Quartal), weil man ja keine Quartalszahlen mehr veröffentlicht

      - weiß jemand wann die HV sein soll ? wird die Ausgleichszahlung eigentlich auch wie üblich am Tag nach der HV gezahlt ?

      - weiß jemand wie es um die Anfechtungsklagen steht ?
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 11:22:38
      Beitrag Nr. 679 ()
      Aus dem Q1 Bericht von Conti:

      ContiTech
      Umsatzanstieg um 8,8%;
      Ergebnisverbesserung um 42,7%
      Die Division ContiTech erhöhte den Umsatz um 8,8% auf
      770,1 Mio € (Vj. 707,9 Mio €;) während des ersten Quartals
      2006. Bereinigt um Konsolidierungskreis- und Währungskursveränderungen
      beträgt der Anstieg 10,0 %.
      Alle Geschäftsbereiche konnten im Umsatz und EBIT
      ihre Vorjahreswerte übertreffen. Dabei erzielten Power
      Transmission Group und Fluid die deutlichsten Erhöhungen.
      ContiTech steigerte das operative Ergebnis (EBIT) um
      42,7 % auf 82,9 Mio € (Vj. 58,1 Mio €;) und die Umsatzrendite
      auf 10,8 % (Vj. 8,2 %)
      Avatar
      schrieb am 09.05.06 10:13:26
      Beitrag Nr. 680 ()
      Ich habe soeben per Anruf bei Phoenix telefonisch erfahren, daß die HV heuer am 06.07. stattfinden wird.
      Man wunderte sich dort sehr, daß der Termin nicht auf der Website zu finden ist und versprach, sich darum zu kümmern.
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 18:47:32
      Beitrag Nr. 681 ()
      in Focus Money stand mal wieder ein Artikel zu Conti

      es wird angegeben, dass durch Phoenix ab 2006 Synergien von 30 Mio EUR pro Jahr entstehen sollen

      weiterhin würde Phoenix bei Erreichen der konzernüblichen Rendite 100 Mio EUR im Jahr abliefern:eek:


      (wenn man das mal auf den Kurs hochrechnet könnte man doch durchaus eine Marktkap. von 1 Mrd. EUR (entspr. 62,50 je Aktie) für Phoenix rechtfertigen/ würde auch mit der derzeitigen Umsatzbewertung von Conti zusammenpassen, die liegt bei ca. 1)

      ein Fehler ist im allerdings Artikel ... der Übernahmepreis lag nicht bei eine halben Milliarde (entspr. 31 EUR je Aktie)sondern war deutlich niedriger
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 18:51:58
      Beitrag Nr. 682 ()
      da war die firmenverschuldung wohl eingerechnet..
      Avatar
      schrieb am 13.05.06 12:44:36
      Beitrag Nr. 683 ()
      Heute HV Einladung in der Börsen-Zeitung!
      Avatar
      schrieb am 13.05.06 18:17:40
      Beitrag Nr. 684 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.549.190 von soebenda am 13.05.06 12:44:36und, was besonderes???
      Avatar
      schrieb am 13.05.06 20:14:48
      Beitrag Nr. 685 ()
      Nein. Die Einladung ist auch auf der Homepage zu finden.
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 15:57:10
      Beitrag Nr. 686 ()
      Der Phoenix GB 05 kann bei Phoenix angefordert werden. Ich habe ihn gestern per e-Mail angefordert und heute bekommen.


      philipp
      Avatar
      schrieb am 05.07.06 13:28:44
      Beitrag Nr. 687 ()
      Phoenix Aktiengesellschaft
      Hamburg-Harburg
      WKN 603 100
      ISIN DE0006031008
      Einladung zur Hauptversammlung


      Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

      wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Phoenix Aktiengesellschaft am Donnerstag, den 6. Juli 2006, um 10:00 Uhr, im Congress Center Hamburg, Saal 4, Karolinenstraße (Eingang Süd), 20355 Hamburg.

      Tagesordnung

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Phoenix Aktiengesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2005 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

      2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.

      3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.

      4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2006 zu wählen.

      5. Beschlussfassung über die Änderung von § 18 Absatz 2 und § 19 der Satzung
      Das "Gesetz zur Unternehmensintegrität und zur Modernisierung des Anfechtungsrechts" (UMAG), welches in seinen wesentlichen Teilen zum 1. November 2005 in Kraft getreten ist, hat unter anderem die Einberufungsfrist und die Teilnahmevoraussetzungen für die Hauptversammlung neu geregelt. Mit den vorgeschlagenen Satzungsänderungen soll die Satzung der Gesellschaft an die Gesetzesänderungen angepasst werden.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      a) § 18 Absatz 2 der Satzung wird geändert und erhält folgende Fassung:
      "(2) Die Hauptversammlung wird durch den Aufsichtsrat oder den Vorstand einberufen. Die Bekanntmachung ist mindestens dreißig Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre zur Hauptversammlung anzumelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen haben, im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu machen.“

      b) § 19 Absatz 1, 2 und 3 der Satzung werden geändert und erhalten folgende neue Fassung:
      "(1) Um an der Hauptversammlung teilnehmen, das Stimmrecht ausüben oder Anträge stellen zu können, müssen sich die Aktionäre vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft oder bei einer für sie empfangsberechtigten Stelle spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen. Ist der siebte Tag vor der Hauptversammlung ein Sonnabend oder ein Sonntag oder ein am Sitz der Gesellschaft gesetzlich anerkannter Feiertag, müssen die Anmeldung und der Nachweis am vorhergehenden Werktag zugehen.
      (2) Der Nachweis der Berechtigung nach Absatz 1 hat durch einen in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen.
      (3) Soweit Aktien betroffen sind, die zum nach Absatz 2 maßgeblichen Zeitpunkt nicht in einem bei einem Kreditinstitut geführten Aktiendepot verwahrt werden, kann die Bescheinigung nach Absatz 2 von der Gesellschaft, von einem Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut innerhalb der europäischen Union ausgestellt werden."

      c) § 19 Absatz 4, 5 und 7 der Satzung werden aufgehoben; § 19 Absatz 6 der Satzung wird zu § 19 Absatz 4 (neu) der Satzung.

      6. Beschlussfassung über die Änderung von § 20 Absatz 2 der Satzung
      Das UMAG hat auch die Vorschriften über den Ablauf der Hauptversammlung geändert. Das Gesetz sieht nunmehr vor, dass der Versammlungsleiter in der Satzung oder der Geschäftsordnung zur angemessenen zeitlichen Beschränkung des Frage- und Rederechts der Aktionäre ermächtigt werden kann.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
      In § 20 Absatz 2 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 eingefügt:
      „Er kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken.“
      In seiner neuen Fassung lautet § 20 Absatz 2:
      "(3) Der Vorsitzende leitet die Hauptversammlung, bestimmt, in welcher Reihenfolge die Gegenstände der Tagesordnung beraten und beschlossen werden sollen sowie die Art der Abstimmung. Er kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Der Versammlungsleiter kann die Bild- und/oder Tonübertragung und soweit rechtlich zulässig auch die Teilnahme an der Hauptversammlung, die Teilnahme an Abstimmungen oder die Wahrnehmung weiterer Mitwirkungsrechte der Aktionäre - jeweils unmittelbar oder durch Bevollmächtigte - auch über elektronische oder andere Medien zulassen, sofern dies in der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht worden ist.“


      Hinweis auf ausliegende Unterlagen

      Die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 21079 Hamburg, Hannoversche Straße 88, zur Einsichtnahme für die Aktionäre aus und werden den Aktionären auf Anfrage kostenfrei zugesandt.

      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Die Voraussetzungen für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts haben sich mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts“ (UMAG) am 1. November 2005 geändert. Bis zur Anpassung der Satzung der Gesellschaft an das UMAG gelten neben den neuen Gesetzesbestimmungen die bisherigen Satzungsregelungen nach näherer Maßgabe des UMAG fort. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung am 6. Juli 2006 ist jeder Aktionär der Phoenix Aktiengesellschaft berechtigt. Ihre Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen können unsere Aktionäre auf zwei Wegen sicherstellen. Für die Berechtigung zur Stimmrechtsausübung und Antragstellung ist es ausreichend, die Voraussetzungen von nur einer der beiden nachfolgenden Alternativen zu erfüllen.


      Teilnahmeberechtigung durch Nachweis des Anteilsbesitzes

      Zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, für die bei der Gesellschaft ein besonderer, durch das depotführende Institut in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) ausgestellter Nachweis des Anteilsbesitzes eingereicht wird. Der Nachweis muss der Gesellschaft bei der nachfolgend genannten Stelle unter der angegebenen Adresse spätestens bis zum Ablauf des 29. Juni 2006, 24.00 Uhr zugehen:
      Phoenix AG
      c/o Deutsche Bank AG
      General Meetings
      Postfach
      60272 Frankfurt/Main

      Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 15. Juni 2006, 00.00 Uhr beziehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an der Gesellschaft Sorge zu tragen.


      Teilnahmeberechtigung durch Hinterlegung

      Zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind auch diejenigen Aktionäre berechtigt, die die von ihnen vertretenen Aktien oder die Bescheinigung einer Wertpapiersammelbank über einen Anteil an dem Sammelbestand der Aktien bei unserer Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder beim folgenden Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen:
      Deutsche Bank AG, Frankfurt/Main

      Die Hinterlegung ist auch in der Weise zulässig, dass die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem anderen Kreditinstitut verwahrt und dort bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

      Hinsichtlich der Hinterlegung sieht das UMAG eine gesetzliche Übergangsregelung vor, wonach für den Zeitpunkt der Hinterlegung auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung abzustellen ist. Die Hinterlegung muss demnach bis spätestens 15. Juni 2006, 00.00 Uhr, erfolgen.

      Erfolgt die Hinterlegung bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank, so muss die Bescheinigung des Notars oder der Wertpapiersammelbank in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens bis zum 4. Juli 2006, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft eingereicht werden.


      Stimmrechtsvertretung

      Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Nach § 19 Abs. 6 Satz 2 der Satzung kann die Vollmacht schriftlich, per Telefax oder elektronisch erteilt werden. Auch Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen können zur Stimmrechtsausübung bevollmächtigt werden.

      Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierfür eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte. Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis spätestens am 3. Juli 2006, 24.00 Uhr bei der Gesellschaft eingegangen sein, anderenfalls können sie nicht berücksichtigt werden.


      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gem. §§ 126, 127 AktG

      Gegenanträge zu einem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
      Phoenix Aktiengesellschaft
      Vorstand
      Hannoversche Straße 88
      21079 Hamburg
      Telefax: +49 (0) 40 7667-2577
      E-Mail: doerthe.specht@phoenix-ag.com

      Zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären werden wir unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet auf der Seite www.phoenix-ag.com unter dem weiterführenden Link Hauptversammlung veröffentlichen, wenn sie uns spätestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung an eine der oben genannten Anschriften zugesandt worden sind. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlichen.



      Hamburg, im Mai 2006

      Phoenix Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 06.07.06 15:37:46
      Beitrag Nr. 688 ()
      Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 06.07.06



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      Dieses Dokument ausdrucken



      TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Phoenix Aktiengesellschaft
      Keine Beschlussfassung

      TOP 2: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
      Gegen die Gewinnabführungsverträge und Verschmelzungsverträge Phoenix/ContiTech laufen seit 2005 Anfechtungsklagen und Spruchverfahren. Der Vorstand besteht mehrheitlich aus ContiTech AG Managern und handelt entsprechend. Der Entlastung wird seitens der SdK nicht zugestimmt.

      TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
      siehe TOP 2. Aufsichtsrat unter Führung von Continental-CEO, Wennemer, ist mit Continental AG-Managern besetzt, keine Entlastung

      TOP 4: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
      Der Wahl des Abschlussprüfers KPMG wird zugestimmt

      TOP 5: Beschlussfassung über die Änderung von § 18 Absatz 2 und § 19 der Satzung
      Satzungsänderung gem. UMAG hinsichtlich Anmeldung und Teilnahme ist nicht zum Nachteil der Aktionäre. Dem Beschluss kann zugestimmt werden.

      TOP 6: Beschlussfassung über die Änderung von § 20 Absatz 2 der Satzung
      Die SdK wird der geplanten Satzungsänderung nicht zustimmen . Schon jetzt ist das Instrumentarium des Hauptversammlungsleiters ausreichend, um die Hauptversammlung ordnungsgemäß zu leiten. Einer Beschränkung des Fragerechts bedarf es nicht.
      Avatar
      schrieb am 06.07.06 16:11:38
      Beitrag Nr. 689 ()
      @alle

      war jemand auf der Hauptversammlung und kann etwas darüber sagen

      Danke
      Avatar
      schrieb am 02.08.06 23:42:05
      Beitrag Nr. 690 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.435.708 von NETTI_II am 06.07.06 16:11:38Ja der Wennemer und seine Finanzhippe von Conti das sind schon 2 komische Bürschchen. Glauben doch tatsächlich das sie uns hier aushungern können mit Phoenix. Aber keine Sorge ihr beiden! Wir haben schon ganz andere Kaliber ausgesessen!

      Phoenix gibt es nun mal nicht für ein Trinkgeld

      Und deshalb sei euch gesagt, auf das ihr es euch hinter eure Löffel schreibt:

      Avatar
      schrieb am 03.08.06 10:54:43
      Beitrag Nr. 691 ()
      ContiTech

      Umsatzanstieg um 0,4%;

      Ergebnisverbesserung um 34,8%;

      Anstieg des bereinigten EBIT um 22,1%


      Die Division ContiTech erhöhte den Umsatz während der ersten sechs Monate 2006 um 0,4 % auf 1.475,3 Mio € (Vj. 1.469,2 Mio €) im Vergleich zum ersten Halbjahr 2005. Bereinigt um Konsolidierungskreis- und Währungskursveränderungen beträgt der Anstieg 6,2 %. Roulunds trug mit 14,5 Mio € zum Umsatz bei.

      Alle Geschäftsbereiche konnten ihre Vorjahreswerte im EBIT übertreffen.Dabei erzielten Power Transmission
      Group, Fluid Technology und Air Spring Systems die deutlichsten
      Erhöhungen. ContiTech steigerte das operative Ergebnis (EBIT) um
      34,8 % auf 175,3 Mio € (Vj. 130,0 Mio €) und die Umsatzrendite
      auf 11,9 % (Vj. 8,8 %).
      :eek::eek::eek:

      Roulunds trug mit 1,4 Mio € zum Ergebnis bei. Bereinigt um Konsolidierungskreisund Einmaleffekte ergibt sich eine Verbesserung des EBIT um 29,2 Mio € bzw. 22,1 %.
      Avatar
      schrieb am 03.08.06 12:02:55
      Beitrag Nr. 692 ()
      Hier nochmal hübsche Dinge über Phoenix aus dem Geschäftsbericht der Conti AG von 2005
      Nicht damit sie in Vergessenheit geraten


      Die Integration von Phoenix in die Division ContiTech verläuft erfreulich und schneller als geplant. In den vergangenen Monaten haben wir auf allen Ebenen an einer erfolgreichen gemeinsamen Zukunft gearbeitet. Der Zusammenschluss bringt uns eine höhere technologische Kompetenz und eine verbesserte Marktpräsenz. Auch unsere Aktivitäten in Osteuropa und Asien wurden gestärkt. Erste Synergien durch die Integration, die Ende 2006 abgeschlossen sein soll, wurden bereits 2005 realisiert.

      Besondere Aufmerksamkeit hat der Aufsichtsrat auch im vergangenen Jahr der strategischen Entwicklung und Ausrichtung des Continental-Konzerns sowie einzelner Geschäftsbereiche gewidmet. Unter anderem hat er die Erwerbe der Phoenix Xtra Print und der Roulunds A/S, Dänemark, für die Division ContiTech beraten und ihnen zugestimmt. Daneben hat sich der Aufsichtsrat in allen Sitzungen mit der bisher besser als erwartet verlaufenden Integration der Phoenix in die Division ContiTech befasst.

      2006 werden wir innerhalb unserer Investor-Relations-Kommunikation den konkreten Bezug zu den Produkten des Konzerns weiter intensivieren. Dabei werden auch die Produkte der Division ContiTech nach der Integration von Phoenix deutlicher herausgestellt werden.

      Forschung und Entwicklung

      Der Aufwand für Forschung und Entwicklung (F&E) stieg gegenüber dem Vorjahr um 65,6 Mio € bzw. 12,5 % auf 589,4 Mio € (Vj. 523,8 Mio €) und beträgt 4,3 % vom Umsatz (Vj. 4,2 %). Die Steigerung resultiert im Wesentlichen aus dem Konsolidierungskreiseffekt durch Phoenix in Höhe von 19,0 Mio € sowie der Erhöhung des F&EAufwands in der Division Automotive Systems in Höhe von 38,9 Mio €.

      Phoenix trug 2005 mit 985,3 Mio € zum Umsatz bei.

      Das Eigenkapital erhöhte sich hauptsächlich aufgrund des positiven Ergebnisses 2005 und der Währungskurseffekte. Gegenläufig hierzu wirkte die Ausschüttung der Dividende für das Vorjahr und die Auswirkung des verbindlichen Abfindungsangebots für die in Fremdbesitz befindlichen Phoenix-Aktien, verursacht durch die Eintragung des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags. Dies hatte zur Folge, dass die bisher als Fremdanteile im Eigenkapital ausgewiesenen Beträge in Höhe von 49,1 Mio € jetzt den Finanzschulden zugerechnet wurden. Darüber hinaus ergab sich eine Eigenkapitalbelastung in Höhe von 22,4 Mio € aufgrund der Differenz zwischen dem Buchwert der Fremdanteile und dem Abfindungsangebot.

      Rund 17 % des Umsatzes in Europa, gegenüber 11 % im Vorjahr, wurde an unseren zwölf Niedrigkostenstandorten produziert. Außerhalb Europas beträgt der Umsatzanteil an Niedrigkostenstandorten 36 % (Vj. 39 %). Diese Entwicklung ist auch auf die Akquisition von Phoenix zurückzuführen.
      Beschaffung

      Im Jahr 2005 wurde der Phoenix-Einkauf umstrukturiert. Dabei wurde unter anderem das Einkaufsverhandlungsmandat für synergetische Materialien bei der Continental AG zentralisiert. Durch diese Bündelung der Einkaufsaktivitäten gemeinsam mit den Reifen-Divisionen konnten bereits im ersten Jahr nach der Eingliederung der Phoenix in den Continental-Konzern Einsparungen in Millionenhöhe realisiert werden.

      Investitionen

      Die Investitionen stiegen 2005 um 6,7 % auf 98,8 Mio € (Vj. 92,6 Mio €) und erreichten damit 3,4 % (Vj. 4,5 %) vom Umsatz. Der Anstieg resultiert aus der erstmaligen Einbeziehung der Phoenix für das komplette Geschäftsjahr.
      Beteiligungsrisiken

      Es ist Teil unserer Unternehmensstrategie, mit Hilfe von Akquisitionen und Beteiligungen weitere Wertschöpfung und eine verbesserte Marktposition für das Unternehmen zu schaffen. Um das Beteiligungsrisiko zu minimieren, werden schon im Vorfeld alle Akquisitionen eingehend durch intensive „Due Diligence“-Prüfungen untersucht und auf strategische Relevanz und Ertragsstärke hin analysiert. Die Erwartungen des Managements an die in den vergangenen Jahren akquirierten Unternehmen sind im Wesentlichen erfüllt worden. Dies gilt insbesondere für die Akquisition der Phoenix, deren Integration in den Konzern und seine Risikomanagementprozesse weiterhin erfolgreich verläuft.
      Die Continental AG hat am 2. November 2004 ein von ihr zuvor veröffentlichtes Übernahmeangebot an die Aktionäre der Phoenix AG vollzogen und damit 11.731.823 Phoenix-Aktien erworben. Dies entsprach zu diesem Zeitpunkt einer Beteiligungsquote von rund 75,6 %. Die erworbenen Phoenix-Aktien hat die Continental AG über die Formpolster GmbH und die ContiTech Universe GmbH in die ContiTech AG (vormals ContiTech Holding GmbH) eingebracht. Am 16. November 2004 haben die Vorstände der Phoenix AG und der ContiTech AG sowohl einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag als auch einen Verschmelzungsvertrag abgeschlossen. Die Hauptversammlungen der ContiTech AG und der Phoenix AG haben den Verträgen zugestimmt. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde am 9. März 2005 in das Handelsregister der Phoenix AG eingetragen und ist damit wirksam geworden. Aufgrund der Anfechtungsklagen von außenstehenden Aktionären gegen den Zustimmungsbeschluss der Phoenix-Hauptversammlung konnte der Verschmelzungsvertrag bisher nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Dem Antrag der Phoenix AG auf Freigabe der Eintragung nach § 16 Absatz 3 Umwandlungsgesetz hat das Landgericht Hamburg am 7. Dezember 2005 stattgegeben. Dagegen haben außenstehende Aktionäre Beschwerde eingelegt. Mit Wirksamwerden der Verschmelzung wird die Phoenix AG erlöschen und die zu diesem Zeitpunkt außenstehenden Phoenix-Aktionäre werden nach Maßgabe des im Verschmelzungsvertrag vereinbarten Umtauschverhältnisses Anteilsinhaber der ContiTech AG. Sowohl der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag als auch der Verschmelzungsvertrag enthalten ein Abfindungsangebot an die außenstehenden Aktionäre der Phoenix AG, wonach diese gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 18,89 € pro Aktie aus der Phoenix AG bzw. der ContiTech AG ausscheiden können. Die Frist zur Annahme des Abfindungsangebots nach Maßgabe des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags war infolge eines anhängigen Spruchverfahrens zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses noch nicht abgelaufen. Nach Abschluss des Spruchverfahrens kann sich das Abfindungsangebot ändern. Nach Vollzug der Verschmelzung wird die Continental AG aufgrund des festgelegten Austauschverhältnisses – ohne weitere Annahmen der Abfindungsangebote – 96,5 % am Kapital und an den Stimmrechten der ContiTech AG halten.

      Erwerb der Phoenix-Gruppe in Mio €

      Kaufpreis für 75,6 % der Anteile
      178,8

      Sachanlagen zum Zeitwert
      330,0

      Sonstige
      immaterielle Vermögenswerte zum Zeitwert
      30,0

      Kurzfristige Vermögenswerte zum Zeitwert
      281,3

      Aktive
      latente Steuern zum Zeitwert
      3,7

      Übrige kurzfristige Vermögenswerte zum Zeitwert
      6,8

      Zur Veräußerung bestimmte Geschäftsaktivitäten aufgrund von Kartellauflagen
      53,6

      Übernommene Nettofinanzschulden zum Zeitwert
      -241,0

      Originäre Anteile
      in Fremdbesitz
      innerhalb der Phoenix-Gruppe
      -8,9

      Übernommene übrige Rückstellungen und Verbindlichkeiten zum Zeitwert
      -259,0

      Unternehmenswert zum Zeitwert
      196,5

      Abzüglich Fremdanteile an der Phoenix AG zum Zeitwert
      -47,9


      Entstandener Goodwill
      30,2

      Die übernommenen Vermögenswerte und Schulden der Phoenix-Gruppe wurde zum geschätzten Zeitwert angesetzt. Für das Sachanlagevermögen sowie immaterielle Vermögenswerte wurden die Zeitwerte durch Gutachten zum 1. November 2004 ermittelt. Aus der Transaktion entstand ein Goodwill in Höhe von 30,2 Mio €. Infolge des Abfindungsangebots aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags wurden die in Fremdbesitz befindlichen Anteile an der Phoenix AG mit In-Kraft-Treten des Abfindungsangebotes am 9. März 2005 in Höhe von 18,89 € je Anteil, entsprechend insgesamt 71,5 Mio €, in der Bilanz als Finanzschulden ausgewiesen. Der Unterschiedsbetrag zwischen diesen Verbindlichkeiten und dem Buchwert der Fremdanteile in Höhe von 22,4 Mio € wurde ergebnisneutral mit dem Konzerneigenkapital verrechnet. Zum 31. Dezember 2005 reduzierten sich diese Abfindungsverpflichtungen durch weitere Anteilserwerbe auf 59,6 Mio €. Wegen der Zuordnung der Abfindungsverpflichtungen zu den Finanzschulden werden die nach dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag erforderlichen jährlichen Ausgleichszahlungen in Höhe von brutto 1,39 € je Anteil, entsprechend insgesamt 4,4 Mio €, als Zinsaufwendungen ausgewiesen.
      Avatar
      schrieb am 23.08.06 17:59:52
      Beitrag Nr. 693 ()
      Der Halbjahresbericht 2006 ist auf der Netzseite ist online. Das EBIT ist sicherlich keine Überraschung. Allerdings ist mir ad hoc nicht klar wie der im Vergleich zum VJ hohe Differenzbetrag(8,6 Mio.€) zwischen EBIT und Halbjahresüberschuss zustande kommt und die IR-Tante ist schon im Feierabend:

      Frau Dörthe Specht
      Hannoversche Straße 88
      21079 Hamburg
      Deutschland
      Tel.: 040 / 7667-1521
      Fax.: 040 / 7667-2577
      Email: doerthe.specht@phoenix-ag.com


      Hat jemand eine Erklärung?

      Gruß unicum
      Avatar
      schrieb am 24.08.06 10:06:34
      Beitrag Nr. 694 ()
      bei einem möglichen EBIT von 70 Mio. im Gesamtjahr, gibt eine 7 fache EBIT Bewertung, einen "fairen" Wert von ca. 500 Mio. Euro für die Phoenix, der sicherlich auch in der Spruchstelle nachvollziehbar wäre.

      Bei einer Aktienanzahl von 15.171.179 Stücken ergibt das einen Kurs von deutlich über 30 € pro Aktie.

      Kann mir einer sagen, warum die Aktie nur bei 24-25 Euro notiert?
      Avatar
      schrieb am 27.08.06 12:03:01
      Beitrag Nr. 695 ()
      Halbjahresbericht 2006 Phoenix AG

      Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

      sowohl Umsatz als auch EBIT konnten im ersten Halbjahr 2006 gegenüber dem ersten Halbjahr 2005 deutlich verbessert werden. Die steigenden Rohmaterialpreise, insbesondere für Naturkautschuk und Öl, belasteten zwar das operative Ergebnis, konnten jedoch dem positiven Trend nur in geringem Masse die Dynamik nehmen.

      Wie im Geschäftsbericht 2005 ausgeführt, haben einige Kläger gegen den Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung vom 28.12.2004 zum Abschluss des Verschmelzungsvertrages mit der ContiTech AG als aufnehmendem Rechtsträger sowie gegen den entsprechenden Bestätigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 19.05.2005 Anfechtungsklagen erhoben. Über diese Klagen ist noch nicht rechtskräftig entschieden, so dass der Verschmelzungsvertrag mit der ContiTech AG noch nicht im Handelsregister eingetragen und die Verschmelzung noch nicht vollzogen ist. Ein spezielles von der Phoenix AG eingeleitetes Eilverfahren zur Eintragung der Verschmelzung wurde am 7. Dezember vom Landgericht Hamburg im Sinne der Phoenix AG entschieden. Gegen den entsprechenden Freigabebeschluss haben einige Aktionäre sofortige Beschwerde zum Hanseatischen Oberlandesgericht eingelegt. Dort ist das Beschwerdeverfahren nach wie vor anhängig.



      Das erste Halbjahr 2006

      Umsatz
      Der Konzernumsatz der fortzuführenden Aktivitäten im ersten Halbjahr betrug 418,9 Mio. €. Das entsprach einem Anstieg um 44,4 Mio. € bzw. 11,9 Prozent im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2005 (374,5 Mio. €). Der Konzernumsatz wurde sowohl im 1. Halbjahr 2006 als auch in der Vergleichsperiode 2005 um den Umsatz des aufzugebenden Geschäftsbereiches Stankiewicz bereinigt. Ein deutlicher Anstieg des Umsatzes konnte insbesondere in dem Geschäftsfeld Fluid Handling (+14,5 Prozent) verzeichnet werden (um eine zusätzliche Gesellschaft in Ungarn konsolidierungskreisbereinigt + 9,0 Prozent) sowie im Geschäftsfeld Conveyor Belts und bei Traffic Technology (jeweils rd. + 5,0 Prozent) und insbesondere bei Compounding (+16,7 Prozent). Diesem Umsatzanstieg stehen Umsatzrückgänge im Geschäftsbereich Dienstleistungen gegenüber, da die Funktionen der Dienstleistungs-Tochtergesellschaften Conseo und IPM im Laufe des Jahres 2005 in die jeweiligen Geschäftsfelder integriert wurden und auf Drittkunden-Geschäft in diesem Bereich weitgehend verzichtet wurde.

      Verkauf der Stankiewicz GmbH
      Mit Wirkung zum 1. April 2006 wurde im Rahmen der Neuausrichtung der Kerngeschäfte der Geschäftsbereich Stankiewicz an den Investor Gilde Buy-Out Fund, Utrecht, Niederlande, verkauft. Durch die Veräußerung entstand ein Verlust vor Steuern in Höhe von 15,0 Mio. €. Von diesem Betrag wurden 13,9 Mio. € bereits im Jahresabschluss 2005 berücksichtigt.

      Ertragslage
      Das EBIT der fortzuführenden Aktivitäten konnte nach dem ersten Halbjahr des laufenden Geschäftsjahres von 29,4 Mio. € auf 37,8 Mio. € (+28,5 Prozent) gesteigert werden. Die EBIT-Rendite stieg somit auf 9,0 Prozent im 1. Halbjahr 2006 gegenüber 7,9 Prozent im 1. Halbjahr 2005. Das EBIT der fortzuführenden Aktivitäten enthält, wie auch bereits im Jahresabschluss zum 31.12.2005, nicht das Ergebnis der Stankiewicz-Gruppe, da dieses außerhalb des EBIT als Ergebnis des aufzugebenden Geschäftsbereichs ausgewiesen wird.

      Das Ergebnis nach Steuern wurde um 2,1 Mio. € auf 28,4 Mio. € gesteigert (1. Halbjahr 2005 26,3 Mio. €). Das Ergebnis der aufzugebenden Aktivitäten beträgt 0,8 Mio. € für das 1. Halbjahr 2006. Dieses Ergebnis beinhaltet das Ergebnis nach Steuern der Stankiewicz-Gesellschaften für das 1. Quartal 2006, sowie einen Aufwand aus der Anpassung des Veräußerungsverlustes der Gesellschaften in Höhe von 1,1 Mio. €. Für das 1. Halbjahr des Vorjahres wiesen die Stankiewicz-Gesellschaften ein Ergebnis nach Steuern von 3,4 Mio. € aus.

      Aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags der inländischen Gesellschaften mit der ContiTech AG wurde das Ergebnis nach Steuern nicht mit inländischen Ertragsteueraufwendungen belastet.

      Mitarbeiter
      Im 1. Halbjahr 2006 waren im Phoenix-Konzern im Durchschnitt 6.790 Mitarbeiter beschäftigt.

      Phoenix Konzern in Zahlen







      1. Halbjahr 2006


      1. Halbjahr 2005


      Veränderung in Prozent

      Umsatz der fortzuführenden Aktivitäten


      Mio. €


      418,9


      374,5


      +11,9

      EBIT


      Mio. €


      37,8


      29,4


      +28,5

      Ergebnis des aufzugebenden Geschäftsbereichs


      Mio. €


      0,8


      3,4


      -76,5

      Ergebnis nach Steuern


      Mio. €


      28,4


      26,3


      + 8,0

      Mitarbeiter der fortzuführenden Aktivitäten


      Durchschnitt


      6.790


      6.560


      + 3,5

      Die Umsatz- und Ergebniszahlen wurden gemäß der International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden im letzten veröffentlichten Geschäftsbericht zum 31.12.2005 detailliert erläutert.

      Ausblick

      Für das Gesamtjahr 2006 erwarten wir eine Steigerung des Konzernumsatzes und des operativen Ergebnisses. Steigende Materialpreise werden wir versuchen, durch Preiserhöhungen, Mixverbesserungen und Rationalisierungsmaßnahmen zu kompensieren. Aus der laufenden Integration mit ContiTech erwarten wir weitere Synergien.
      Avatar
      schrieb am 29.08.06 15:40:24
      Beitrag Nr. 696 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.589.540 von NETTI_II am 24.08.06 10:06:34:(

      Hallo Netti_II,

      daß die Penix rd. 500 Mio wert sind, wurde während der Übernahmephase 2004 schon mehrfach hochgerechnet. Damals wurde ein Quartalsgewinn (II/2004) von über 10 Mio veröffentlicht. Das multipliziert mit 4 und eine Steigerungsrate eingerechnet ergab damals schon die 500 Mio.. Aber es gab immer noch genug Dumme, die für 15 Euro eingereicht haben.

      Ich glaube, der Wennemer ist eben ein harter Bursche und will und will einfach nicht zahlen. Ich glaube außerdem, daß er mit der Abfindung auf Zeit spielt bis die neuen SO Regeln kommen. Die sind im Mai ja zum Glück erst mal auf Eis gelegt worden.

      Ich glaube auch, daß es mindesten 30 Euro gibt, frägt sich nur WANN?

      HUSELDUSEL:(:(
      Avatar
      schrieb am 30.08.06 00:04:10
      Beitrag Nr. 697 ()
      hallo huseldusel,

      ich für meinen Teil betrachte phoenix als fest verzinsliches wertpapier mit abfindungsfantasie. es kann nicht schaden ein papier im depot zu haben, das nach unten relativ gut abgesichert ist.
      so bin ich bei celanese auch mal heran gegangen...
      Avatar
      schrieb am 30.08.06 12:39:32
      Beitrag Nr. 698 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.669.060 von huseldusel am 29.08.06 15:40:24das Spruchstellenverfahren zum BuG wird ja definitiv nach den heutigen Regeln laufen und ein Squeeze-out wird es vielleicht garnicht geben, da man evtl. die kommende Börsennotiz von Contitech noch weiter ausbauen könnte.

      Außerdem würde ein SO nicht Phoenix betreffen sondern Contitech

      Das sich derzeitig alles so lange hinzieht ist nicht unbedingt dem Vorstand anzulasten, sondern eher den sehr langsamen Gerichten. Dem Vorstand wären schnelle Entscheidungen sicherlich lieber um die Eingliederung voranzutreiben, tendenziell wird es ja eher teurer
      Avatar
      schrieb am 05.09.06 12:36:46
      Beitrag Nr. 699 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 19.222.625 von donaldzocker am 09.12.05 19:59:49@donaldzocker

      ich habe am 19.04.2005, am 31.05.2005 und am 04.09.2006 Aktien im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zu 18,89 Euro eingereicht und KEINE ZINSEN bekommen.

      Auskunft der Abwicklungsstelle werden die Zinsen mit der gezahlten
      Dividende (Ausgleichzahlung) verrechnet. Da die Dividende den Zins übersteigt, erhalten Aktionäre keine Zinsen mehr vergütet.

      Du hast im November 2005 ca. 0,43 Cent erhalten. Bei welchem Broker bist du und hast du zu anderen Terminen auch noch zinsen erhalten?

      Danke

      NETTI_II
      Avatar
      schrieb am 05.09.06 13:58:52
      Beitrag Nr. 700 ()
      ich habe bisher immer Zinsen bekommen, die Einreichungen waren aber jeweils vor der letzten HV, als ja die Dividende gezahlt wurde.

      Zumindest für deine ersten beiden Einreichungstermine müßtest du eigentlich Zinsen erhalten haben

      für den Termin am 4.9.06 bin ich mir nicht sicher, eigentlich müßte man jetzt für die Zeit zwischen 1.1.06 bis zum Einreichungstag die Zinsen erhalten da ja die Ausgleichszahlung für 2005 bestimmt ist.

      Im Kurs hat sich dies ja auch durch einen Dividendenabschlag bemerkbar gemacht.
      Avatar
      schrieb am 06.09.06 12:47:34
      Beitrag Nr. 701 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.770.127 von donaldzocker am 05.09.06 13:58:52Das mit dem Dividendenabschlag ist mir unbegreiflich!
      Es handelt sich hier doch um eine Garantiedividende.
      Avatar
      schrieb am 06.09.06 22:19:15
      Beitrag Nr. 702 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.787.705 von hansa0815 am 06.09.06 12:47:34Garantiedividende bedeutet nur, dass die Höhe feststeht.

      Es bedeutet nicht, dass wie bei Anleihen Stückzinsen beim Kauf zu zahlen sind oder beim Verkauf zeitanteilig erstattet werden. Dieser Unterschied resultiert daraus, dass Aktien eben Eigenkapitalinstrumente sind, die nun mal keinen festen Rückzahlungsbetrag bzw. -zeitpunkt haben.

      Daraus folgt auch, dass es selbst bei feststehender Verzinsung einen Dividendenabschlag geben muss.

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 06.09.06 22:26:26
      Beitrag Nr. 703 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.769.039 von NETTI_II am 05.09.06 12:36:46ich habe am 19.04.2005, am 31.05.2005 und am 04.09.2006 Aktien im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zu 18,89 Euro eingereicht und KEINE ZINSEN bekommen

      @ NETTI_II:

      Wie lief das technisch ab mit Deiner Einreichung vom 04.09.2006, hast Du Deinem Broker mitgeteilt dass Du andienen möchtest und die haben das dann erledigt? Überlege nämlich auch noch, ob ich (teilweise) andiene, sofern das möglich ist. Aber die Garantiedividende ist auch nicht übel.

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 06.09.06 23:52:03
      Beitrag Nr. 704 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.798.224 von sparfuchs123 am 06.09.06 22:26:26einfach dasselbe Formular verwenden, welches man damals erhalten hat...

      den Rest erledigt dann die Bank (hoffentlich korrekt)

      d.h. man erhält die 18,89 und die Zinsen extra

      die Zeitspanne bis zur Zahlung kann kurz aber auch recht lang sein
      Avatar
      schrieb am 07.09.06 11:09:36
      Beitrag Nr. 705 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.798.224 von sparfuchs123 am 06.09.06 22:26:26also ich bin bei Consors und habe einfach angerufen und gesagt, dass ich zu 18,89 einreichen will. Das hat gereicht um den Abfindungsbetrag zu bekommen.

      Wegen den Zinsen habe ich mich an contitech gewendet und warte auf Antwort, da consors dies empfohlen hat.

      Irgendwie ist mir das mit den Zinsen noch unklar. Das bedarf der Aufklärung. Es geht auch um einige tausend Euro Zinsen;)
      Avatar
      schrieb am 14.09.06 09:42:23
      Beitrag Nr. 706 ()
      anbei die Aussage von consors:

      wir haben soeben mit der Abwicklungsstelle (Commerzbank) gesprochen:

      Die Barabfindung wird vom Beginn des BuG-Vertrages (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages) mit 2% über dem Diskontsatz verzinst. Aktionäre, die das Angebot
      nicht angenommen haben, erhalten eine Ausgleichszahlung (jährliche Garantiedividende).
      Die Verzinsung bei Annahme der Barabfindung wird mit jeder Ausgleichszahlung verrechnet (abgezogen) unabhängig, ob der Aktionär die Dividende erhalten hat oder nicht.
      Nach Aussage der Abwicklungsstelle haben sich die Zinsen für Ihre Barabfindung (abgerechnet am 04.09.2006, Stück 500) auf insgesamt ... Euro belaufen, die Ausgleichszahlung, die
      das erste mal am 07.07.2006 vorgenommen war höher (1,27 je Aktie) . Somit wurden keine Zinsen bezahlt.

      Sollte zu einem späteren Zeitpunkt der Zins die Ausgleichzahlung übersteigen, so wird die Differenz als Zins gezahlt. Vor der Dividendenzahlung wurden die Zinsen das letzte mal am 30.06.2006 gezahlt.

      Das war mir neu, aber man lernt ja nie aus;)
      Die Zinsen für die Einreichungen im April und Juni 2005 habe ich übrigens erhalten.
      Avatar
      schrieb am 14.09.06 09:47:47
      Beitrag Nr. 707 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.926.286 von NETTI_II am 14.09.06 09:42:23Dto
      Avatar
      schrieb am 19.09.06 15:23:41
      Beitrag Nr. 708 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.926.344 von Honeymoon am 14.09.06 09:47:47schade dass die conti nicht geschluckt worden ist!!
      wäre wahrscheinlich für uns phoenix aktionäre lustig geworden!
      Avatar
      schrieb am 19.09.06 15:41:23
      Beitrag Nr. 709 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.042.236 von kitzblitz am 19.09.06 15:23:41Na dafür war der Kursverlauf eben echt lustig, junge junge... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 19.09.06 15:46:34
      Beitrag Nr. 710 ()
      Continental AG / Sonstiges/Sonstiges

      19.09.2006

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------

      Hannover, 19. September 2006. Ein Private Equity-Investor hatte dieContinental AG, Hannover, kontaktiert, um eine Abgabe einesÜbernahmeangebots zu prüfen. Dieser sich noch in einem frühen Stadiumbefindliche Prozess wurde einvernehmlich beendet. Der Continental-Vorstandhat beschlossen, diese Prozessbeendigung zu veröffentlichen, umaufkommenden Gerüchten auf dem Kapitalmarkt entgegenzuwirken. DieContinental AG ist im Zusammenhang mit diesem Prüfungsprozess keinemateriellen Verpflichtungen eingegangen.

      DGAP 19.09.2006 --------------------------------------------------------------------------- Sprache: DeutschEmittent: Continental AG Vahrenwalder Straße 9 30165 Hannover DeutschlandTelefon: +49 (0)511 938-17 10Fax: +49 (0)511 938-19 43E-mail: ir@conti.deWWW: www.conti.deISIN: DE0005439004WKN: 543900Indizes: DAXBörsen: Amtlicher Markt in Wien, Frankfurt (Prime Standard), Hannover, Hamburg, Luxembourg, SWX, Stuttgart; Freiverkehr in Berlin-Bremen, München, Düsseldorf Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------



      Autor: EquityStory AG (© EquityStory AG),14:58 19.09.2006
      Avatar
      schrieb am 19.09.06 15:50:06
      Beitrag Nr. 711 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.042.236 von kitzblitz am 19.09.06 15:23:41wenn sogar Conti noch als unterbewertet gilt ... wie billig ist dann erst Phoenix:lick:
      Avatar
      schrieb am 19.09.06 16:51:21
      Beitrag Nr. 712 ()
      vielleicht hat ja der inverstor kurzfristig geschnallt, das conti maßlos überwertet ist ??????????


      ich persönlich würd conti aufgrund der berwertung jedenfalls nich mal mit der kneifzange anpacken

      gruss Gidorah
      Avatar
      schrieb am 14.11.06 21:03:22
      Beitrag Nr. 713 ()
      wann passiert hier endlich wieder was :confused:
      Avatar
      schrieb am 07.12.06 15:52:28
      Beitrag Nr. 714 ()
      Dienstag - 5. Dezember 2006

      Squeeze-out der Schering-Minderheitsaktionäre:
      Bayer legt Barabfindung von 98,98 Euro je Schering-Aktie fest
      Höhere Zahlung aufgrund gesunkener Kapitalmarktrenditen / Außerordentliche Schering-Hauptversammlung am 17. Januar 2007


      Berlin/Leverkusen – Der Bayer-Konzern will die noch ausstehenden Schering-Aktien – knapp vier Prozent des Grundkapitals – durch ein so genanntes Squeeze-out-Verfahren übernehmen. In dem gesetzlich geregelten Verfahren sollen durch Beschluss der Hauptversammlung der Schering AG die Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung aus der Gesellschaft ausgeschlossen und ihre Aktien an den Hauptaktionär Bayer Schering GmbH übertragen werden. Es ist beabsichtigt, den Squeeze-out-Beschluss in einer für den 17. Januar 2007 angesetzten außerordentlichen Hauptversammlung der Schering AG in Berlin zu fassen. Die heute von Vorstand und Aufsichtsrat der Schering AG verabschiedete Einladung zur Hauptversammlung wird in den kommenden Tagen veröffentlicht.

      Bayer hat die angemessene Barabfindung mit Hilfe von KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf 98,98 Euro je Schering-Aktie festgelegt. Die Angemessenheit dieses Betrages wurde vom gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer – der Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner GmbH – bestätigt.

      Die Höhe der Barabfindung entspricht dem Barwert der bereits im September von KPMG ermittelten jährlichen Ausgleichszahlungen von 3,62 Euro netto je Aktie, die den Schering-Minderheitsaktionären aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages künftig zustehen. Die jetzt festgelegte Barabfindung ist jedoch höher als das aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages veröffentlichte Abfindungsangebot von 89,36 Euro je Schering-Aktie. Der Unterschied beruht in erster Linie auf den Rückgängen der Kapitalmarktrenditen, die seit dem 13. September 2006 eingetreten sind



      Wenn ich das richtig sehe, würde dass für Phoenix bei analoger Beurteilung durch ein Gericht einen Betrag von über 30 Euro ausmachen (bei 1,27 netto und einem Zinssatz am 28.12.2004 von 3,79%). Interessant daran finde ich, dass ich auch bei einem fairen EBIT Mulitplikator von 7 bei über 30 Euro lande.


      Nachdem Phoenix am Landgericht Hamburg (wie übrigens auch die Vereins und Westbank) verhandelt wird können wir uns nach meiner Meinung auf einen satten Nachschlag auf die lächerlichen 18,89 freuen
      Avatar
      schrieb am 07.12.06 16:55:49
      Beitrag Nr. 715 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.998.914 von NETTI_II am 07.12.06 15:52:28wenn man das noch genauer nachvollzieht würde sich sogar ein Wert von 33,50 EUR ergeben :eek:


      1,27 / 3,79 % = 33,50


      Hoffen wir das du recht hast :cool:
      Avatar
      schrieb am 07.12.06 17:00:29
      Beitrag Nr. 716 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.001.065 von donaldzocker am 07.12.06 16:55:49und damit ziemlich exakt das doppelte... wir fordern es schon lange!

      und wir haben zt...
      Avatar
      schrieb am 07.12.06 17:08:14
      Beitrag Nr. 717 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.001.211 von Honeymoon am 07.12.06 17:00:29das wäre ja sowieso nur der erste Schritt

      im SSV sind doch vermutlich über 40 EUR drin
      Avatar
      schrieb am 07.12.06 17:11:34
      Beitrag Nr. 718 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.001.417 von donaldzocker am 07.12.06 17:08:1445-50 € realistischerweise :)
      Avatar
      schrieb am 07.12.06 17:23:11
      Beitrag Nr. 719 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.001.527 von Honeymoon am 07.12.06 17:11:34das wär ja nicht schlecht:lick:
      Avatar
      schrieb am 07.12.06 17:31:48
      Beitrag Nr. 720 ()
      Analysten-Bewertung - 10.03.06

      Phoenix ein Kauf

      Die Experten von "Der Aktionärsbrief" empfehlen die Phoenix-Aktie (/ ) zum Kauf. Continental habe Phoenix auf Ertrag getrimmt. Nachdem Continental Quartal um Quartal neue Rekordergebnisse einfahre und der Börsenkurs nur noch eine Richtung kenne, werde das Papier inzwischen mit 80% des Umsatzes bewertet. Phoenix bringe es aber nur auf eine Umsatzbewertung von 30%. Bei einem Ergebnispotenzial in 2006 von 3 Euro je Aktie errechne sich ein KGV von 8. Continental komme per 2006 auf ein KGV von knapp 13. Das ursprüngliche Übernahmeangebot von 15 Euro müsse vermutlich deutlich nachgebessert werden. Auf mittlere Sicht sei ein Squeeze-Out wahrscheinlich, der aber kaum unter 32 Euro machbar sein werde. Die Experten von "Der Aktionärsbrief" hatten die Phoenix-Aktie nach dem Gebot von Continental um 17 Euro bereits empfohlen und raten weiter zum Kauf, mit einem Anlagehorizont von mindestens 12 Monaten.

      Quelle: der aktionärsbrief
      Avatar
      schrieb am 07.12.06 18:19:14
      Beitrag Nr. 721 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.001.831 von donaldzocker am 07.12.06 17:23:11also die 4 steht im ssv mit sicherheit drauf!!
      Avatar
      schrieb am 16.12.06 11:47:38
      Beitrag Nr. 722 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.002.082 von donaldzocker am 07.12.06 17:31:48:laugh::laugh:

      richtig toll, was die Herren von "Aktionärsbrief" so empfehlen. daß die Aktie beim Übernahmeangebot schon lediglich mit 25 % des Umsatztes und einem KGV von 5 eine bewertet war, war ja alles schon bekannt und ist im Mai/Juli hier innig und heiss diskutiert worden, auch mit bebilderten Untermalungen des Übernahmeangebots....

      Was aber wirklich keiner versteht, wie hat es Conti geschafft, den Kurs bei 15 Euro über 3 Monate einzupflegen. Schaut man heutige Übernahmeangebote wie Dyckerhoff, Schering, Corus, Degussa, Endesa, Techem u.v.a..an, so geht das jetzt nicht mehr. Die Kurse steigen gleich bis zu 5 % über das Übernahmeangebot, weil die Nachbesserung jezt impliziert wird.

      Das mit den 17 Euro war ja wirlich keine Kunst. Aber: so ziemlich alle guten Aktien sind seit 2004 ja schneller gestiegen als die Phoenix. Drum habe ich diese schon Mitte 05 zurückgegeben. Die Aufschlagsprämie bekommt man ja nachgeliefert. Aber bei Kursen um 25 ist die Optionprämie jetzt schon ziemlich happig.

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 16.12.06 13:46:06
      Beitrag Nr. 723 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.228.267 von huseldusel am 16.12.06 11:47:38ja die Optionsprämie ist zwar hoch, aber ich denke sie ist es wert

      ohne das Übernahmeangebot würden wir ja vermutlich zwischen 30 und 40 stehen

      Conti stand z.B. Ende 2004 bei ca. 45 EUR und nun bei kanpp 90 EUR ... hat sich also verdoppelt

      Phoenix stand bei ca 20 EUR und nun bei 25 EUR (+25%)
      Avatar
      schrieb am 16.12.06 13:57:42
      Beitrag Nr. 724 ()
      Avatar
      schrieb am 19.12.06 11:23:54
      Beitrag Nr. 725 ()
      von der SCI AG

      Sehr geehrte Aktionäre,

      mit einem heute zugestellten Beschluss hat das Landgericht Hamburg im
      Spruchverfahren die Abfindung für die im Rahmen des Squeeze-Out an den
      Hauptaktionär übergegangenen Aktien der RWE-Dea AG von 296 EUR um rd. 36%
      auf 402,15 EUR erhöht. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
      RWE-Dea bildet die sechstgrößte Position unter den im Squeeze-Out
      abgefundenen Werten der SCI. Nach der Vereins-und Westbank und ConSors ist
      damit binnen weniger Monate bei einem weiteren für uns bedeutenden Wert eine
      Nachbesserung von deutlich über 20% festgesetzt worden.
      Die erneut kleinanlegerfreundliche Entscheidung des Landgerichts Hamburg
      bestätigt uns in der Erwartung, auch für die Aktien der Phoenix AG, unsere
      bei weitem größte Einreichungsposition, eine sehr deutliche Nachbesserung zu
      erhalten. Das dortige Spruchverfahren ist bei der gleichen Kammer für
      Handelssachen des Landgerichts Hamburg anhängig.

      Im Zusammenhang mit der im November durchgeführten Kapitalerhöhung unserer
      Gesellschaft möchten wir mitteilen, dass diese vollständig gezeichnet und
      bereits zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet wurde. Die
      banktechnische Einbuchung in die Depots wird unverzüglich nach Eintragung
      der Kapitalerhöhung erfolgen.

      Vorstand und Aufsichtsrat der SCI AG wünschen Ihnen ein besinnliches
      Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!

      Mit freundlichem Gruß

      Oliver Wiederhold
      Vorstand


      Die großen Blöcke, die derzeit auf diesem relativ hohem Niveau gekauft werden deuten darauf hin, dass einige Profis ebenfalls mit deutlich höheren Kursen rechnen.
      Avatar
      schrieb am 19.12.06 13:18:56
      Beitrag Nr. 726 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.300.570 von NETTI_II am 19.12.06 11:23:54Schön schön, ich freu mich auf die RWE-DEA Nachbesserung!

      Aber was ist mit der Vereins-und Westbank??? Ich hab keinen Zahlungseingang gesehen, kann aber auch sein, dass ichs einfach übersehen hab :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 19.12.06 19:18:10
      Beitrag Nr. 727 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.303.419 von Honeymoon am 19.12.06 13:18:56Vereins-und Westbank ist noch nicht rechtskräftig
      Avatar
      schrieb am 19.12.06 19:50:02
      Beitrag Nr. 728 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.313.472 von NETTI_II am 19.12.06 19:18:10Ok, danke, kann ich mir das nachforschen sparen :look:
      Avatar
      schrieb am 19.12.06 20:27:25
      Beitrag Nr. 729 ()
      Selbst wenn er 50 Euro für die restlichen Shares zahlen müßte, würde sich der Wennemer in's Fäustchen lachen! Hat er doch Phoenix so schon fast geschenkt bekommen. Ich weiss noch wie er damals getönt hat: 15 Euro ist das Höchste der Gefühle. Es wird keine Nachbesserung geben. Ansonsten platzt die Übernahme!:laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh: "Wennemer! Du bist der größte!
      Ich hab ihn leider nur!
      Avatar
      schrieb am 21.12.06 08:38:46
      Beitrag Nr. 730 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.316.973 von hansa0815 am 19.12.06 20:27:25:D

      ausgezeichnet hansa0815, du hast den Durchblick! Wahrscheinlich hast Du dich im Mai Juni Juli 2004 intensiv im Board eingelesen. Es stimmt , es ist nur noch eine Frage der Zeit, dann steigen die Phoenix auf mindestens 50 Euro. Allerdings werden wohl alle anderen Aktien in den nächsten 20 Jahren aich soweit steigen. Der Wennemer macht uns fertig.....

      Wahrscheinlich heisst es auf meinem Grabstein: Hier liegt die reichste Leiche...."powered by phoenix"

      HUSELDUSEL:keks:
      Avatar
      schrieb am 28.12.06 18:57:15
      Beitrag Nr. 731 ()
      Conti-Chef Wennemer lehnt Aktienrückkauf kategorisch ab

      BERLIN (dpa-AFX) - Der Vorstandschef des Automobil-Zulieferers Continental , Manfred Wennemer, lehnt ein Aktienrückkauf-Programm kategorisch ab. 'Wir wollen wachsen, nicht schrumpfen', sagte Wennemer der 'Welt' (Freitagausgabe). 'Genau das ist aber der Fall bei den meisten Unternehmen, die Aktien zurückkaufen.'

      In den vergangenen Monaten gab es immer wieder Spekulationen über ein mögliches Aktienrückkaufprogramm, da der Reifenhersteller und Autozulieferer Continental über hohe Eigenkapitalreserven verfügt. Der Vorstandschef selbst hatte kürzlich gesagt, rund vier Milliarden Euro für Übernahmen aufbringen zu können, ohne die Bonitätseinstufung (Rating) des Konzerns zu gefährden.

      Auch bei anderen Firmen bezweifelt Wennemer den Sinn von Aktienrückkäufen. 'Der Aktienkurs bewegt sich überhaupt nicht, nur der gesamte Börsenwert des Unternehmens wird geringer.' Da gebe es 'mehr Korrelation zwischen dem Wetter in Frankfurt und Kalkutta als zwischen Aktienrückkauf und damit erzeugter Kursentwicklung nach oben'.

      'UNTER DIESEN UMSTÄNDEN WÜRDE ICH GEHEN'

      Der 59-jährige Vorstandschef machte außerdem klar, dass eine Zerschlagung des Konzerns mit ihm an der Spitze nicht zu machen sei. Er würde auch den Verkauf der Continental an einen Investor, der das Eigenkapital entziehen und nur noch organisch wachsen wolle, nicht unterstützen. 'Unter diesen Umständen würde ich gehen', sagte Wennemer der Zeitung.

      Im Spätsommer dieses Jahres war bekannt geworden, dass Finanzinvestoren einen Übernahmeversuch auf Continental gestartet hatten. Der Vorhaben sei gescheitert, 'weil es ganz offensichtlich außerhalb der Conti Indiskretionen gab und der Kurs bereits zu hoch gestiegen war.' Wennemer betonte, dass die Gespräche mit den Private-Equity-Investoren konstruktiv gewesen seien und ein Verkauf durchaus möglich gewesen wäre: 'Sie hatten zugesichert, Conti nicht zu zerschlagen und für Zukäufe ausreichende Mittel bereitzustellen.'

      Einen Abschied von der Börse hätte sich Wennemer durchaus vorstellen können. Auf die Frage, ob er froh wäre, wenn Continental nicht mehr börsennotiert sei, antwortete Wennemer: 'Manchmal, ja. Wenn sich etwa Hauptversammlungen wie bei unserer Tochter Phoenix von zehn Uhr morgens bis Mitternacht hinziehen.'/fn/sbi

      Quelle: dpa-AFX

      Selbst schuld, kann ich da nur sagen. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 28.12.06 19:21:36
      Beitrag Nr. 732 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.525.837 von unicum am 28.12.06 18:57:15:laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.01.07 09:23:27
      Beitrag Nr. 733 ()
      Der für den Bereich ContiTech zuständige Konzernvorstand Gerhard Lerch erklärte, dass die Sparte 2006 "das beste Jahr" in der Unternehmensgeschichte bei Umsatz und EBIT verzeichnet hat. Das vierte Quartal sei "sehr gut" gelaufen und habe an die ersten neun Monate angeknüpft. ContiTech hatte von Januar bis September eine EBIT-Rendite von 11,5% (5,6%) erzielt.
      Avatar
      schrieb am 18.01.07 21:20:58
      Beitrag Nr. 734 ()
      Guten Abend zusammen !

      Seit heute (glaub ich) hab ich mit der WKN 603 100 "Phoenix AG Umtauschanspruch in ContiTech" im Depot und sie werden auch an den Börsen unter dieser Bezeichnung gehandelt. Was hab ich denn da verpasst ?

      :look:
      Avatar
      schrieb am 18.01.07 22:23:26
      Beitrag Nr. 735 ()
      Habs gefunden....
      Bekanntmachung der Frankfurter Börse vom 17.01.:
      (www.exchange.de/listing/newsboard)
      Verschmelzungsvertrag am 16.01. ins HR eingetragen; notierungseinstellung mit Ablauf 23.01.
      Wär das nich ne Ad-hoc wert gewesen ?
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 19.01.07 00:17:27
      Beitrag Nr. 736 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.022.511 von hefwk30 am 18.01.07 22:23:26ach du sch... :eek::(

      was machen wir jetzt? :cry:
      Avatar
      schrieb am 19.01.07 06:42:19
      Beitrag Nr. 737 ()
      Hallo, liebe ContiTech-Aktionäre !

      Hier ist mal die Bekanntmachung der Hamburger Börse:

      Mitteilung vom 17.01.2007

      Phoenix AG - Bekanntmachung / Einstellung - WKN 603 100 / ISIN DE0006031008

      Die Phoenix Aktiengesellschaft, Hamburg-Harburg, und die ContiTech
      AG, Hannover, haben am 16.11.2004 einen notariell beurkundeten
      Verschmelzungsvertrag abgeschlossen.
      Die Hauptversammlung der Phoenix vom 28.12.2004 und die Hauptver-
      sammlung der ContiTech vom 23.12.2004 haben dem Verschmelzungs-
      vertrag jeweils zugestimmt.

      Mit der Eintragung der Verschmelzung am 16.01.2007 in das
      Handelsregister der ContiTech beim Amtsgericht Hannover ist die
      Verschmelzung wirksam geworden. Die Phoenix als übertragende
      Gesellschaft ist erloschen und Ihre Aktionäre sind Aktionäre der
      ContiTech geworden.

      Die Aktienurkunden verbriefen daher nur noch den Anspruch auf
      Umtausch in Aktien der ContiTech AG.


      Die Aktien der Gesellschaft werden

      mit Wirkung vom 18.01.2007

      als Umtauschansprüche in Aktien der ContiTech AG gehandelt und
      notiert und mit Ablauf des

      23.01.2007

      eingestellt.

      Skontroführer: FTF(KV 3808)

      Hamburg, den 17. Januar 2007

      Geschäftsführung der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg
      Avatar
      schrieb am 19.01.07 10:43:05
      Beitrag Nr. 738 ()
      ich dann mal stiften gegangen :D
      Avatar
      schrieb am 19.01.07 11:41:39
      Beitrag Nr. 739 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.024.257 von Honeymoon am 19.01.07 00:17:27Ich persönlich sehe keinen Handlungsbedarf und freue mich auf ContiTech-HVs, auf denen mir Wennemer und sein Finanz-Hippi den Conti-Tech-Abschluss in allen Einzelheiten erläutern werden (siehe #715). Im Übrigen gibt es Bestrebungen, die zukünftigen ContiTech-Aktien an einer deutschen Börse im Freiverkehr einzuführen.
      Avatar
      schrieb am 19.01.07 12:47:42
      Beitrag Nr. 740 ()
      für mich war für so eine ungewissheit einfach zu viel geld gebunden........
      Avatar
      schrieb am 19.01.07 13:11:34
      Beitrag Nr. 741 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.028.640 von unicum am 19.01.07 11:41:39Freiverkehrslisting geht aber doch nur mit Zustimmung des Vorstands, oder?
      Avatar
      schrieb am 19.01.07 13:16:37
      Beitrag Nr. 742 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.030.618 von Honeymoon am 19.01.07 13:11:34wie geht es jetzt weiter, wenn man die aktien behält.
      gibt es noch eine garantiedividende?
      wie kann man seine aktien loswerden oder
      muss man warten bis zum abschluss des spruchstellenverfahrens
      hat jemand schon mal so eine erfahrung gemacht?
      Avatar
      schrieb am 19.01.07 13:42:13
      Beitrag Nr. 743 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.030.618 von Honeymoon am 19.01.07 13:11:34Nein.
      Ein gutes Beispiel ist die Handelsaufnahme der Eurokai Stämme (die Vorzüge werden ja schon ewig gehandelt):
      Auf Wunsch zahlreicher Aktionäre nahm die Börse Hamburg die Stämme in den Freiverkehr auf. Kurz darauf folgte auch Frankfurt. Nachdem der Großaktionär und GF von Eurokai hiervon erfuhr, setzte er alle Hebel in Gang, um die Aktie wieder vom Handel auszuschließen. Dies ist ihm in Hamburg auch gelungen. Frankfurt liegt von den Kaimauern des Eurokai-Konzerns etwas weiter weg, deshalb wird dort die Aktie, sehr zum Ärgernis von Herrn Eckelmann, weiterhin gehandelt.

      Gruß Unicum
      Avatar
      schrieb am 19.01.07 18:34:48
      Beitrag Nr. 744 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.030.710 von 174 am 19.01.07 13:16:37Nach § 6 des Verschmelzungsvertrages hat sich die ContiTech AG verpflichtet Phoenix -Aktien gegen eine Barabfindung von 18,89 € zu erwerben.Die Frist läuft mindestens 3 Monate.Bei einem Spruchverfahren bis zum Ende dieses Verfahrens.Es ist anzunehmen, daß wie im Verschmelzungsbericht angekündigt durch die ContiTech ein Squeeze out durchgeführt wird.Danach ist ein neues Wertgutachten zu erstellen und erneut ein Abfindungsangebot zu unterbreiten.Dieses müsste bei den gestiegenen Gewinnen der ContiTech höher ausfallen.
      Avatar
      schrieb am 19.01.07 19:38:06
      Beitrag Nr. 745 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.037.547 von Schwabenpfeil am 19.01.07 18:34:48die frage, die sich für mich stellt, ist die, ob conti nach der verschmelzung mindestens 95% an contitech hält, um den squeeze out durchzuführen. wenn dies der fall sein sollte, wovon ich ausgehe, wird der squeeze out nicht lange auf sich warten.
      Avatar
      schrieb am 20.01.07 07:01:40
      Beitrag Nr. 746 ()
      ihr meint also eher behalten und die dividenden kommt.
      verkaufen kann ich sie aber nicht mehr bis zu ende des verfahrens und das kann jahre dauern
      Avatar
      schrieb am 20.01.07 10:58:16
      Beitrag Nr. 747 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.038.625 von straßenköter am 19.01.07 19:38:06Nach dem Verschmelzungsbericht vom 16.11.2004 S.88 hat die ContiTech nach Verschmelzung 95,78% der Phoenix Aktien ,da in der Zwischenzeit noch Aktien angedient worden sind und noch angedient werden,ist die Anzahl wesentlich höher.
      Avatar
      schrieb am 20.01.07 11:50:44
      Beitrag Nr. 748 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.042.776 von Schwabenpfeil am 20.01.07 10:58:16Conti hat nach Verschschmelzung über 95 % der Contitech AG, nicht aber an der ehemaligen Phoenix AG

      die Verschmelzung war nur ein Trick um die 95 % -Grenze zu erreichen

      beim Squeeze-Out würde es um die Contitech gehen, nicht um Phoenix
      Avatar
      schrieb am 20.01.07 12:52:20
      Beitrag Nr. 749 ()
      stimmt natürlich nach der Verschmelzung gibt es ja keine Phoenix Aktien mehr.
      Avatar
      schrieb am 20.01.07 13:43:10
      Beitrag Nr. 750 ()
      Hallo allerseits,

      welches Szenario habt ihr vom zeitlichen Ablauf der Transaktion insgesamt?

      Also dass man einen Squeeze-out bei ContiTech durchführen wird, scheint wohl fast sicher zu sein... auch wenn ich mir da bei der rechtlichen Beurteilung nicht ganz sicher bin. Ein paar Aktionäre werden doch sicher klagen und behaupten, dass Conti gar nicht mindestens 95% an Contitech hätte, wenn für Phoenix im Verschmelzungsgutachten ein "fairer" Wert ansetzt worden wäre. Rechenbeispiel: Es stellt sich heraus, dass Phoenix im maßgebenden Zeitpunkt nicht ca. 19 Euro, sondern 50% mehr, also 28,50 Euro (nur mal angenommen) wert war. Weiter angenommen, Conti hält im Zeitpunkt eines möglichen, in der Zukunft liegenden SQ-Beschlusses ca. 96% an der Contitech. Durch die Wertverschiebung hätte aber Conti bei Zugrundelegung des "eigentlich fairen" Wertes von Phoenix im Rahmen der Verschmelzung nur 94% an Contitech.

      Klar, man könnte das Problem wie bei Abit und GFKL lösen und die Wertdifferenz per Barausgleich an die Ex-Phoenix-Aktionäre leisten. Faktisch scheitert es aber trotzdem (im konkreten Rechenbeispiel) an der Erreichung der 95% Marke (das Problem gab es bei Abit nicht, da nach der Verschmelzung kein SQ durchgeführt wurde).

      Könnte das nicht zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen im Falle eines SQ führen (Anfechtungsklage usw.) oder im Extremfalle sogar zu einer Unmöglichkeit eines SQ führen?

      Gab es dieses Problem bei einer anderen Verschmelzung und anschließendem SQ denn schon einmal und wurde es höchstrichterlich geklärt? Wenn man bei Conti den harten Weg geht (danach siehts aus), könnte sich der ganze Spass einige Zeit hinziehen.

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 20.01.07 13:50:28
      Beitrag Nr. 751 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.046.701 von sparfuchs123 am 20.01.07 13:43:10keiner weiss also wie es weitergeht wenn man sie behält
      kommt die dividende?
      wann fliesst geld?
      Avatar
      schrieb am 20.01.07 19:15:23
      Beitrag Nr. 752 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.046.701 von sparfuchs123 am 20.01.07 13:43:10die Frage ist ja auch ob der Beherrschungsvertrag nun auf Contitech übergeht, nur dann wäre ja die Garantiedividende weiterhin relevant

      Wie hoch ist die Dividende, die Contitech zahlen wird ?

      Solange die Spruchverfahren laufen ist andererseits nach Rechtslage noch eine Andienung möglich (wahlweise aufgrund Beherrschungsvertrag oder Verschmelzungsvertrag)

      also müßte auch die Garantiedividende weiter relevant sein


      Der Fall Phoenix ist vermutlich der komplexeste Abfindungsfall den es bisher in Deutschland gab
      Avatar
      schrieb am 20.01.07 21:30:51
      Beitrag Nr. 753 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.061.905 von donaldzocker am 20.01.07 19:15:23Solange die Spruchverfahren laufen ist andererseits nach Rechtslage noch eine Andienung möglich (wahlweise aufgrund Beherrschungsvertrag oder Verschmelzungsvertrag)

      Ja, sehe ich auch so. Auf jeden Fall kann man im Rahmen der Verschmelzung andienen, und zwar mindestens zwei Monate nach HR-Eintragung, bei einem Spruchstellenverfahren noch bis zwei Monate nach Abschluss des Verfahrens.

      Diese Gewissheit, unterstützt von der doch recht hohen Wahrscheinlichkeit, dass sich Contitech-Aktien mehr oder weniger liquide handeln lassen werden (ob nun Freiverkehr oder sonst wie), und dass der tatsächliche Wert auf jeden Fall über dem derzeitigen Börsenkurs der Phoenix-Umtauschansprüche liegt, bringt mich dazu, die Verschmelzung auf jeden Fall abzuwarten, also nicht zu verkaufen, sondern - im Gegenteil - vielleicht sogar noch ein kleines Abstauberlimit für Montag und Dienstag in den Markt zu legen. Falls das nicht schon längst Conti gemacht hat ;)

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 22.01.07 11:22:47
      Beitrag Nr. 754 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.065.307 von sparfuchs123 am 20.01.07 21:30:51also ich kann die ganze panik hier nicht verstehen. soll der wenemer mich doch zum contitech aktionär machen. kann mir doch gar nix besseres passieren!!! umsatz 2006 2,7 mrd bewertung 440 mio €
      kuv unter 0,2
      und conti ????
      knapp 1 !!!!
      kleiner unterschied oder???
      ich glaub hier gibts für kurze zeit die chance des lebens!!!!
      Avatar
      schrieb am 22.01.07 11:37:05
      Beitrag Nr. 755 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.106.578 von kitzblitz am 22.01.07 11:22:47hallo kitzkitz, wie kommst Du auf die Bewertung von 440 Mio. ?

      Bei der Eingringung wurden die ContiTech mit den 4 bis 5 fachen wie Phoenix bewertet. D.h. doch, daß bei eine Kapitalisierung von 603100 von Juni 2004 (250 Mio), die ContiTech doch damals schon über 1 Mrd. wert sein müssten.

      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 22.01.07 11:38:59
      Beitrag Nr. 756 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.106.578 von kitzblitz am 22.01.07 11:22:47heute steigen halt die aus, die es sich nicht leisten können evt lange auf einen so zu warten. so hoch sind die umsätze allerdings nicht. die meisten haben schon verstanden wieder der hase läuft
      Avatar
      schrieb am 22.01.07 11:39:05
      Beitrag Nr. 757 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.106.858 von huseldusel am 22.01.07 11:37:05sorry stimmt !!
      Avatar
      schrieb am 22.01.07 13:33:26
      Beitrag Nr. 758 ()
      habe meien meinung geändert und werde zu diesen kursen noch zukaufen
      Avatar
      schrieb am 22.01.07 14:05:28
      Beitrag Nr. 759 ()
      Frage: Für wie wahrscheinlich erachtet ihr es, dass im SSV im Zuge der Verschmelzung ein anderes (vor allem höheres) Ergebnis herauskommt, als beim "alten" SSV im Rahmen des Beherrschungsvertrags? Hat dazu jmd. ne Meinung? :look:
      Avatar
      schrieb am 22.01.07 14:36:56
      Beitrag Nr. 760 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.109.093 von 174 am 22.01.07 13:33:26:D

      Ein Bekannter hat bei der Frankfurter Börse angerufen und folgendes herausgebracht: Der zuständige Makler will den Handel mit den ContiTech Aktien oder anderweitigen Rechten bei der Börse beantragen. Es müssen gewisse administrative Voraussetzungen erfüllt werden. Das Zielobjekt kann sich einer Notierung nicht widersetzen, zumindest noch in Deutschland, wenn man eine dt.AG ist. Ob der Handel im Freiverkehr dann tatsächlich aufgenommen wird ist aber unsicher. Wenn er aufgenommen wird, dann dauert das 2 bis 3 Wochen.

      Sollt sich dieses Szenario als richtig herausstellen, dann ist die Verkaufspanik in diesem Wert ja nicht begründet. Dann stelle sich wirklich die Frage da einen Zock zu riskieren. Man hat als Gegner aber diesen Herrn Wennemer, der zeichnet sich über tolle Konkakte aus. Es würde mich nicht wundern, wenn er persönlich bei den Obersten der Börsen anklingelt um eine Notierung zu verhindern. Denn er will ja einen schnellen SO über die 95,x % bei CT.

      Wem bringt diese Info was?

      HUSELDUSEL

      NS: diese Info ist zigmal versandt worden bevor sie mich erreicht hat. Ich kann letztendlich keine Klärung über die Quelle abgeben und ob das überhaupt stimmt.
      Avatar
      schrieb am 22.01.07 15:15:46
      Beitrag Nr. 761 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.110.104 von huseldusel am 22.01.07 14:36:56#740:
      lt. Onvista gibt es zwei Fonds, die in Phoenix investiert sind/waren. Beide haben laut den dortigen Angaben jeweils ca. eine halbe Million Euro in Phoenix investiert, also zusammen ca. 1 Mio. Ich denke, den meisten Aktienfonds ist es nur gestattet, börsennotierte Werte im Portfolio zu haben... somit MÜSSEN sie wahrscheinlich zwangsläufig heute und morgen verkaufen, auch wenn sie eigentlich nicht wollen. Kennt jemand die Verkaufsprospekte dieser beiden Fonds? Greiff Special Situations OP und Nordinvest Eurodividenden Pro sind die beiden. Ich denke dass ein Großteil des Verkaufsdrucks von denen kommt.

      #742:
      dito

      #743:
      Grosse Unterschiede dürfte es da nicht geben, der zeitliche Abstand beider HV-Beschlüsse lag doch nicht allzu weit auseinander soweit ich mich erinnere, oder?

      Allgemein:
      Ich denke, heute und morgen bieten sich für diejenigen von uns hervorragende Chancen zum Nachkauf, die für eine gewisse (ich denke nicht allzu lange) Zeit auf das investierte Cash angewiesen sind. Eines meiner Kauflimits ist schon gefallen, ich hoffe dass es noch ein klein wenig tiefer geht, dann greife ich gern nochmal zu.

      Die Frage ist, wer heute als (vielleicht dankbarer) Käufer im Markt auftritt... vielleicht Conti?

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 22.01.07 19:16:12
      Beitrag Nr. 762 ()
      Meldung von der Contitech -Homepage


      Phoenix-Fusion mit ContiTech nimmt letzte Hürde



      Verschmelzung ins ContiTech-Handelsregister eingetragen • Hanseatisches Oberlandesgericht gibt Eintragung frei • Phoenix-Aktionäre erhalten ContiTech-Aktien im Verhältnis 1:1

      Hannover, 19. Januar 2006. Die Zusammenführung der Phoenix AG auf die ContiTech AG ist jetzt auch rechtlich vollzogen. Am 16. Januar 2007 wurde die Verschmelzung der Phoenix AG auf die ContiTech AG in das Handelsregister der ContiTech AG in Hannover eingetragen und ist damit wirksam geworden. Mit der Verschmelzung erlischt die Phoenix AG und ihre Börsennotierung endet. Die außerordentliche Hauptversammlung der Phoenix AG hatte am 28. Dezember 2004 dem zwischen der Phoenix AG und der ContiTech AG abgeschlossenen Verschmelzungsvertrag zugestimmt. Am 7. Dezember 2005 hatte das Landgericht Hamburg entschieden, dass die gegen den Beschluss der Hauptversammlung erhobenen Anfechtungsklagen der Eintragung der Verschmelzung nicht entgegenstehen. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hatte am 14. Dezember 2006 die gegen die Entscheidung des Landgerichts eingelegten Beschwerden zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss gibt es kein weiteres Rechtsmittel.


      Gerhard Lerch, Vorstandsvorsitzender der ContiTech AG: „Jetzt können wir an die letzten Feinjustierungen der Fusion herangehen und die neue ContiTech weiter stärken.“

      „Der Gerichtsbeschluss bestätigt unsere Ansicht, dass der Beschluss der Phoenix-Hauptversammlung aus dem Winter 2004 rechtlich einwandfrei war. Jetzt können wir die Fusion abschließen. Das entlastet uns vor allem von doppeltem Verwaltungsaufwand und Kosten, die durch die rechtliche Selbstständigkeit und die Börsennotierung der Phoenix AG entstanden sind“, erläutert Gerhard Lerch, Vorstandsvorsitzender der ContiTech AG, die positiven Auswirkungen der Eintragung. „Die Integration von Phoenix in die ContiTech AG hat in den vergangenen zwei Jahren schon große Fortschritte gemacht und sich positiv auf unser Geschäftsergebnis und unsere Zukunftsfähigkeit ausgewirkt. Jetzt können wir an die letzten Feinjustierungen der Fusion herangehen und die neue ContiTech weiter stärken.“

      Die Phoenix-Aktien werden nun im Verhältnis 1:1 in Aktien der ContiTech AG umgetauscht. Phoenix-Aktionäre haben die Möglichkeit über einen Zeitraum von 3 Monaten nach Wirksamwerden der Verschmelzung ein Abfindungsangebot von 18,89 Euro je Aktie anzunehmen. Der Anteil der außenstehenden Aktionäre betrug zum Zeitpunkt der Verschmelzung knapp 19,5 Prozent an der Phoenix AG und liegt heute bei unter 5 Prozent an der ContiTech AG.
      Avatar
      schrieb am 22.01.07 19:39:21
      Beitrag Nr. 763 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.106.900 von kitzblitz am 22.01.07 11:39:05die Contitech ist vermutlich nicht extrem unterbewertet, zumindest weit weniger als die Phoenix AG
      Avatar
      schrieb am 23.01.07 08:51:03
      Beitrag Nr. 764 ()
      Hallo donaldzocker,

      zu deiner Vermutung habe ich eine Frage: Wie stellst du fest, dass eine unnotierte Aktie unterbewertet ist?

      Grüße
      Wertesucher
      Avatar
      schrieb am 23.01.07 10:02:47
      Beitrag Nr. 765 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.123.452 von Wertesucher am 23.01.07 08:51:03der Kurs entspricht doch dem Phoenix -Kurs (Tauschverhältnis 1:1)
      Avatar
      schrieb am 23.01.07 10:50:44
      Beitrag Nr. 766 ()
      Vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Das Problem bei der Berechnung sind aus meiner Sicht die Garantiedividende für 2006 und vor allem die Nachbesserungsansprüche.

      Wertesucher
      Avatar
      schrieb am 23.01.07 11:32:39
      Beitrag Nr. 767 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.125.516 von Wertesucher am 23.01.07 10:50:44die Nachbesserungsansprüche werden meines Wissens ja in bar abgegolten, insofern beinhaltet der derzeitige Kurs noch den Nachbesserungsanspruch

      wichtig ist allerdings die Frage ... ab wann trennen sich Nachbesserungsanspruch und Contitech -Aktie ?
      Avatar
      schrieb am 23.01.07 12:29:23
      Beitrag Nr. 768 ()
      Die ehemaligen Aktionäre der Phoenix die jetzt Aktionäre der ContiTech sind können bis zum Ablauf der jeweiligen Frist wählen,ob sie das Abfindungsangebot nach § 305 AktG (Beherrschungsvertrag)oder das Erwerbsangebot aus § 6 des Veschmelzungsvertrages annehmen oder aber Anteilsinhaber der ContiTech bleiben wollen.Die Frist endet frühestens 2 Monate nach Entscheidung der jeweiligen Spruchverfahren.Es könnte jedoch vorher ein Squeeze out erfolgen.
      Avatar
      schrieb am 23.01.07 15:55:50
      Beitrag Nr. 769 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.127.279 von Schwabenpfeil am 23.01.07 12:29:23@ Schwabenpfeil

      hier steht aber nichts von § 305 AktG (Beherrschungsvertrag).
      Vielleicht kann man doch nur aufgrund des Verschmelzungsvertrages einreichen:confused:



      ContiTech AG
      Hannover
      I Erste Aufforderung zum Umtausch der Stammaktien
      der
      Phoenix Aktiengesellschaft
      Hamburg-Harburg
      ISIN DE 0006031008 (Wertpapier-Kenn-Nummer 603 100)

      Verschmelzung

      Die Phoenix Aktiengesellschaft, Hamburg-Harburg (nachfolgend „Phoenix“), und die ContiTech AG, Hannover (nachfolgend „ContiTech“) haben am 16. November 2004 einen notariell beurkundeten Verschmelzungsvertrag gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 UmwG abgeschlossen, mit dem die Phoenix ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach § 2 Nr. 1 UmwG auf die ContiTech gegen Gewährung von Aktien der ContiTech überträgt. Die außerordentlichen Hauptversammlungen der Phoenix vom 28. Dezember 2004 und der ContiTech vom 23. Dezember 2004 haben dem Verschmelzungsvertrag zugestimmt. Zudem fasste die Hauptversammlung der Phoenix am 19. Mai 2005 einen Bestätigungsbeschluss nach § 244 AktG unter anderem bezüglich des Zustimmungsbeschlusses der Phoenix zum Verschmelzungsvertrag vom 28. Dezember 2004. Des Weiteren hat die außerordentliche Hauptversammlung der ContiTech am 23. Dezember 2004 beschlossen, zur Durchführung der Verschmelzung gemäß § 69 UmwG das Grundkapital der ContiTech in Höhe von Euro 85.926.950,00 um bis zu Euro 3.785.704,00 auf bis zu Euro 89.712.654,00 durch Ausgabe von bis zu 3.785.704 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von Euro 1,00 bedingt zu erhöhen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als neue Aktien zur Erfüllung des in § 2.1 des Verschmelzungsvertrags vorgesehenen Aktienumtauschs erforderlich sind. Bezugsberechtigt sind die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung am 16. Januar 2007 noch vorhandenen, umtauschberechtigten Aktionäre der Phoenix. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2006 gewinnberechtigt. Die bedingte Kapitalerhöhung ist am 07. März 2006 in das Handelsregister der ContiTech beim Amtsgericht Hannover eingetragen worden.

      Mit Eintragung der Verschmelzung am 16. Januar 2007 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft ContiTech beim Amtsgericht Hannover ist die Phoenix gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 UmwG als übertragende Gesellschaft erloschen, und ihre Aktionäre sind Aktionäre der ContiTech geworden.



      Umtauschverhältnis

      Nach § 2.1 des Verschmelzungsvertrags erhalten die Aktionäre der ehemaligen Phoenix

      ― für je eine (1) auf den Inhaber lautende Stückaktie der Phoenix mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden rechnerischen Anteil am Grundkapital von Euro 2,60, ausgestattet mit den Gewinnanteilscheinen Nr. 008 ff. und Erneuerungsschein, ISIN DE 0006031008, ― eine (1) auf den Inhaber lautende Stückaktie der ContiTech, ISIN DE 000A0DN1L0, mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden rechnerischen Anteil am Grundkapital der ContiTech von Euro 1,00.


      Der Anspruch der ContiTech-Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung ausgeschlossen. Das Grundkapital ist in vollem Umfang durch maschinenschriftliche Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt sind.

      Die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses ist durch den gerichtlich bestellten Vertragsprüfer, der Warth & Klein GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt worden.

      Für den Fall, dass in einem Spruchverfahren nach Spruchverfahrensgesetz („SpruchG“) eine Verbesserung des Umtauschverhältnisses für Aktionäre der ehemaligen Phoenix durch eine bare Zuzahlung rechtskräftig festgesetzt wird, wirkt diese Entscheidung nach § 13 Satz 2 SpruchG für und gegen alle Aktionäre der ehemaligen Phoenix. Dies bedeutet, dass auch diejenigen Aktionäre der ehemaligen Phoenix, die keinen Antrag gestellt haben, die gerichtlich festgesetzte bare Zuzahlung erhalten. Für den Fall, dass sich die ContiTech gegenüber einem Aktionär der Phoenix in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich zu einer baren Zuzahlung verpflichtet, wird im Rahmen des rechtlich Zulässigen eine entsprechende Zuzahlung auch allen anderen Aktionären der Phoenix gewährt.



      Treuhänder

      Die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, hat die Aufgabe des Treuhänders nach § 71 Abs. 1 Satz 1 UmwG für den Empfang der von der ContiTech den umtauschberechtigten Aktionären der ehemaligen Phoenix zu gewährenden Aktien übernommen.



      Durchführung des Umtausches der Phoenix-Aktien

      Wir fordern hiermit die Aktionäre der ehemaligen Phoenix auf, ihre Aktien – inkl. der vorerwähnten Gewinnanteilscheine nebst Erneuerungsschein – innerhalb der Umtauschfrist

      vom 24. Januar 2007 bis 24. April 2007
      während der üblichen Schalterstunden bei einer inländischen Geschäftsstelle der

      Commerzbank Aktiengesellschaft
      oder bei einem anderen Kreditinstitut zur Weiterleitung an die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, zum Umtausch in auf den Inhaber lautende Stückaktien der ContiTech einzureichen.

      Von den Kreditinstituten wird dem einreichenden Aktionär nach erfolgtem Umtausch eine Depotgutschrift zugunsten eines bestehenden oder neu zu eröffnenden Depots in dem oben genannten Umtauschverhältnis über Aktien der ContiTech erteilt, wodurch der Aktionär Miteigentum an dem bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegten Bestand der bis zu 3.785.704 neuen Stückaktien der ContiTech erhält.

      Sofern die Aktien von einem Kreditinstitut verwahrt werden (Streifband- oder Girosammeldepot), wird der Umtausch ohne besonderen Auftrag des Depotkunden durchgeführt.

      Die Einreichung der Phoenix-Aktien zum Umtausch und die Ausgabe der neuen Aktien der ContiTech sind für die umtauschberechtigten Aktionäre der Phoenix kostenfrei.



      Börsenhandel

      Mit Wirksamwerden der Verschmelzung durch Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der ContiTech am 16. Januar 2007 sind die Aktien der Phoenix ebenso wie die Phoenix selbst erloschen. Die Börsennotierung der Aktien der Phoenix wurde mit Ablauf des 17. Januar 2007 eingestellt und die Notierung der Umtauschansprüche der Aktionäre der Phoenix in Aktien der ContiTech in der Zeit vom 18. Januar bis zum 23. Januar 2007 aufgenommen. Die Börsennotierung der Umtauschansprüche auf Aktien der ContiTech wird mit Ablauf des 23. Januar 2007 eingestellt. Die Phoenix-Aktionäre wurden kraft Gesetzes entsprechend dem im Verschmelzungsvertrag bestimmten Umtauschverhältnis Aktionäre der ContiTech. Die Aktienurkunden der Phoenix verbriefen seit Eintragung der Verschmelzung keine Aktienrechte mehr, sondern nur noch den Anspruch der Aktionäre der Phoenix auf Umtausch ihrer Phoenix-Aktien in Aktien der ContiTech.

      Die Aktien der ContiTech sind nicht börsennotiert. Nach derzeitigem Stand ist nicht beabsichtigt, eine Zulassung der Aktien der ContiTech zum Börsenhandel zu beantragen. Aus diesem Grund hat sich die ContiTech in § 6.1 des Verschmelzungsvertrags verpflichtet, die Aktien der ContiTech, die nicht von der ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH gehalten werden, auf Verlangen des jeweiligen Aktionärs gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von Euro 18,89 je Stückaktie der ContiTech zu erwerben. Mit diesem Erwerbsangebot wird dem Wegfall der Börsennotierung der Phoenix Rechnung getragen und den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 25.11.2002 – II ZR 133/01 „Macrotron“) entsprochen.



      Kraftloserklärung

      Soweit die Aktienurkunden der Phoenix nicht innerhalb der Umtauschfrist zum Umtausch eingereicht werden, wird die ContiTech im Interesse der Rechtssicherheit von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen, diese Aktienurkunden durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger und in mindestens einem überregionalen Börsenpflichtblatt für kraftlos zu erklären (§ 72 UmwG i.V.m. §§ 73, 226 AktG).

      Für die anstelle der für kraftlos erklärten Aktienurkunden der Phoenix auszugebenden Stückaktien der ContiTech werden entsprechende Anteile an der bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegten Globalurkunde in einem bei der Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, geführten Umtauschdepot verbucht und zugunsten der Berechtigten bereit gehalten. Die ContiTech wird den Berechtigten über die Commerzbank Aktiengesellschaft nach Vorlage der für kraftlos erklärten Aktienurkunden eine entsprechende Depotgutschrift bei ihrer Depotbank erteilen.



      ––––––––––––––––––––––––––––––––


      II Erwerbsangebot
      an die ehemaligen außenstehenden Aktionäre der Phoenix, jetzt Aktionäre der ContiTech,

      ISIN DE 000A0DN1L0 (Wertpapier-Kenn-Nummer A0D N1L)

      Nach § 6.1 des Verschmelzungsvertrags hat sich die ContiTech verpflichtet, die Aktien der ContiTech, ISIN DE 000A0DN1L0, die nicht von der ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH gehalten werden, auf Verlangen des jeweiligen Aktionärs

      gegen eine Barabfindung von EUR 18,89 je Stückaktie der ContiTech
      mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie
      zu erwerben.

      Die Barabfindung ist nach Ablauf des Tages, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der ContiTech nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, mit jährlich zwei vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches („BGB“) zu verzinsen.

      Die Verpflichtung der ContiTech zum Erwerb der Aktien ist befristet. Die Frist endet drei Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der ContiTech nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. Ist ein Antrag auf Bestimmung der Abfindung in einem gerichtlichen Verfahren nach dem SpruchG gestellt worden, so endet die Frist zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den Antrag im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.

      Diejenigen ehemaligen außenstehenden Aktionäre der Phoenix, die im Zuge der Verschmelzung Aktionäre der ContiTech geworden sind und von diesem Erwerbsangebot keinen Gebrauch machen wollen, bleiben Aktionäre der ContiTech.

      Die Höhe der Barabfindung und des angemessenen Ausgleichs wurde durch den Vorstand der ContiTech und den Vorstand der Phoenix auf der Grundlage der gutachterlichen Stellungnahme des neutralen Bewertungsgutachters Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, festgelegt. Die Angemessenheit der Barabfindung ist durch den gerichtlich bestellten Vertragsprüfer Warth & Klein GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt worden.

      Sofern ein gerichtliches Spruchverfahren auf Bestimmung der angemessenen Abfindung eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere Abfindung festsetzt, können auch die ehemaligen außenstehenden Aktionäre, die das Erwerbsangebot angenommen und eine Abfindung erhalten haben, eine entsprechende Ergänzung der gewährten Abfindung verlangen. Ebenso werden alle übrigen zur Annahme berechtigten Aktionäre gleichgestellt, wenn sich die ContiTech gegenüber einem Aktionär in einem Vergleich zur Abwendung oder zur Beendigung eines Verfahrens nach dem SpruchG zu einer höheren Abfindung verpflichtet.

      Die ehemaligen außenstehenden Aktionäre der Phoenix, die von dem Erwerbsangebot Gebrauch machen wollen, werden gebeten, ihre girosammelverwahrten ContiTech-Aktien zum Zweck der Abfindung von EUR 18,89 für jede ContiTech-Aktie mittels Weisung an ihre Depotbank durch diese der

      Commerzbank Aktiengesellschaft
      oder einem anderen Kreditinstitut zur Weiterleitung an die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, während der üblichen Schalterstunden einzureichen. Für die Wahrung der Frist ist ausreichend, dass die Erklärung zur Annahme des Erwerbsangebots innerhalb der Frist einem Kreditinstitut zugeht. Im Falle der Durchführung eines Spruchverfahrens verlängert sich die Frist nach Maßgabe der obigen Ausführungen.

      Den ehemaligen außenstehenden Aktionären der Phoenix, die das Angebot angenommen haben, wird der Abfindungsbetrag voraussichtlich innerhalb von 5 bis 7 Bankarbeitstagen nach Eingang ihrer ContiTech-Aktien bei der Commerzbank Aktiengesellschaft gutgeschrieben.

      Die Übertragung der Aktien gegen Barabfindung ist für die zur Annahme des Angebots berechtigten Aktionäre kostenfrei.




      Hannover, im Januar 2007

      ContiTech AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 23.01.07 17:35:12
      Beitrag Nr. 770 ()
      Dies ergibt sich aus dem Verschmelzungsbericht S.75. Das Barabfindungsangebot aus § 6 des Veschmelzungsvertrages steht schließlich auch selbständig neben dem im Beherrschungsvertrag v.16.11.04 eingeräumten Abfindungsangebot n.§ 305 AktG.Da das Spruchverfahren noch nicht entschieden ist,ist die Frist noch nicht abgelaufen.
      Avatar
      schrieb am 23.01.07 17:47:14
      Beitrag Nr. 771 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.133.927 von Schwabenpfeil am 23.01.07 17:35:12wieso ist das überhaupt wichtig? plant jmd. statt dieses ins alte einzureichen - aber warum? da verliert man doch die garantiedividende oder?
      Avatar
      schrieb am 23.01.07 21:02:04
      Beitrag Nr. 772 ()
      Für die Frage, ob man die ContiTech-Aktien behalten soll oder nicht, ist sicherlich neben der eigenen Liquiditätssituation vor allem der Ertragswert der ContiTech zum Zeitpunkt eines sehr wahrscheinlichen SO entscheidend, da Conti dann vermutlich wiederum eine extrem niedrige Abfindung anbieten wird und das SSV erst einen fairen Wert ermitteln muss.

      Mit großer Sicherheit wird Conti nach der Beendigung der Kursnotierung eine zweite Giftpille einsetzen, um vor einem SO möglichst billig an die Aktien des Streubesitzes zu gelangen, und zwar durch die Kündigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 16. November 2004, die nach § 7.4 „im Falle der Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation der Phoenix Aktiengesellschaft oder der ContiTech AG“ möglich ist. Dadurch entfällt dann die Zahlung einer Garantiedividende und der Streubesitz muss mit der Dividende leben, die der Conti-Vorstand gerade für angemessen hält.

      Die ConitTech-Aktie wird damit zu einem illiquiden Papier mit fraglichen Dividendenaussichten.

      Gleichzeitig besitzt sie jedoch einen erheblichen inneren Wert. Nach dem aktuellen Dreimonatsbericht der Conti wurden 22,2% des EBITs des Gesamtkonzerns von ContiTech erwirtschaftet, wo die Synergien mit Phoenix deutlich greifen. Zudem sind die Perspektiven deutlich besser als im Reifengeschäft, sodass die ContiTech zumindest eine ähnliche Bewertung wie der Gesamtkonzern verdient.

      Rechnet man die aktuelle Marktkapitalisierung entsprechend dem EBIT-Anteil herunter, gelangt man bei 89,7 Mio. ContiTech-Aktien zu einem Wert von gut 31 €. Das ist zumindest auch ein Anhaltspunkt für ein SSV.

      Die Alternative sieht dann folgendermaßen aus:

      Abgabe der ContiTech-Aktien: 19 € Abfindung und die Garantiedividende sowie ein Nachbesserungsanspruch von ca. 11 €, wenn man von den hier früher diskutierten Schätzungen ausgeht.

      Bei einem Warten bis zum SO könnte man hingegen neben der Garantiedividende und dem Nachbesserungsanspruch später wahrscheinlich einmal einen fairen Wert der neuen ContiTech-Aktie von ca. 31 € realisieren.

      Neben der Plausibilität meiner Rechnungen hängt die Entscheidung daher an der Wahrscheinlichkeit eines SOs.

      Wie sehen eure Überlegungen hierzu aus?

      Grüße
      Wertesucher
      Avatar
      schrieb am 24.01.07 09:59:54
      Beitrag Nr. 773 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.138.061 von Wertesucher am 23.01.07 21:02:04absolut korrekt was du hier schreibst!
      dem kann man eigentlich nichts hinzufügen .
      ich werde meine behalten und contitech aktionär werden.
      freue mich schon auf die hv!!!!!
      Avatar
      schrieb am 24.01.07 15:11:23
      Beitrag Nr. 774 ()
      SCI AG
      Usingen
      Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
      an die Inhaber der Umtauschansprüche in Aktien der ContiTech AG
      Wertpapierkennnummer: 603 100; ISIN: DE 000 603 100 8

      Die SCI AG, Usingen bietet den Inhabern der Umtauschansprüche in Aktien der ContiTech an, ihre Umtauschansprüche zu einem Preis von 20,00 EUR je Umtauschanspruch zu erwerben. Das Angebot ist auf insgesamt 20.000 Umtauschansprüche begrenzt. Sollten mehr Umtauschansprüche zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 9. Februar 2007, 18:00 Uhr. Es richtet sich ausschließlich an Inhaber von Umtauschansprüchen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

      Inhaber von Umtauschansprüchen, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 9. Februar 2007,
      18:00 Uhr gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, vorzugsweise mittels eines unter
      www.sci-ag.de erhältlichen Vordruckes zu erklären und die Umtauschansprüche wie dort beschrieben an die SCI AG zu liefern.
      Der Kaufpreis wird unmittelbar nach Eingang der Umtauschansprüche auf ein vom Aktionär zu benennendes inländisches Konto überwiesen.




      Usingen, 24. Januar 2007

      Der Vorstand


      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.01.07 15:27:43
      Beitrag Nr. 775 ()
      Das Angebot der SCI liegt noch unter dem Angebot der ContiTech,wenn man die fällige Garantiedvidende von 1,27 € für 2006 und 0,05 € für 2007 (anteilig) zurechnet.Hier sollen ehemalige Phoenix Aktionäre abgezockt werden.
      Avatar
      schrieb am 24.01.07 16:31:23
      Beitrag Nr. 776 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.151.792 von NETTI_II am 24.01.07 15:11:23ich weiss jetzt wirklich nicht ob ich lachen oder weinen soll!!!
      wenn die das hinkriegen so viele blöde zu finden.. hut ab !!
      gott sei dank hab ich noch ein paar sci aktien rumliegen!!!
      Avatar
      schrieb am 25.01.07 10:57:16
      Beitrag Nr. 777 ()
      heute wurde die Contitech -Aktie eingebucht
      Avatar
      schrieb am 25.01.07 16:48:07
      Beitrag Nr. 778 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.110.104 von huseldusel am 22.01.07 14:36:56Die neue WKN lautet A0DN1L. Die Aktie der ContiTech AG steht unter großem Engagement zahlreicher Beteiligter unmittelbar vor der Handelsaufnahme im Freiverkehr einer deutschen Börse.

      Gruß Unicum
      Avatar
      schrieb am 02.02.07 15:17:03
      Beitrag Nr. 779 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.181.126 von unicum am 25.01.07 16:48:07

      :eek::eek::rolleyes:


      ......das wolln wir doch mal hoffen, daß
      sich dafür eine börse finden läßt !!!


      :look:
      Avatar
      schrieb am 02.02.07 16:09:27
      Beitrag Nr. 780 ()
      4. Wann wird die Garantiedividende für das Geschäftsjahr 2006 fällig?

      Die Garantiedividende für 2006 wird am ersten Bankarbeitstag nach dem Tag der Hauptversammlung der ContiTech AG ausgezahlt werden

      Ergänzung der
      Homepage der Continental zur Verschmelzung.
      Avatar
      schrieb am 26.02.07 18:39:01
      Beitrag Nr. 781 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.181.126 von unicum am 25.01.07 16:48:07durch die squeeze out ankündigung wird dass wohl leider nichts mehr mit der Notierungsaufnahme.

      Schade, aber mit dem squeeze out war ja auch zu rechnen. ein späterer Börsengang wird dadurch ja nicht ausgeschlossen. Leider ohne uns "Kleinaktionäre"
      Avatar
      schrieb am 26.02.07 18:59:46
      Beitrag Nr. 782 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.987.136 von NETTI_II am 26.02.07 18:39:01Warum besteht nicht die Möglichkeit die Aktie auf einer außerbörslichen Plattform zu handeln wie L&S, Tradegate, Valora ?
      Avatar
      schrieb am 04.03.07 10:21:05
      Beitrag Nr. 783 ()
      Conti hat zuviel Geld in der Kasse :look:



      Exklusiv - Conti will Zukäufe bar bezahlen
      Der Automobilzulieferer Continental will seine geplanten Firmenzukäufe weitgehend in bar abwickeln. Finanzchef Alan Hippe sagte Automobilwoche Online, Conti habe zuviel Eigenkapital und wolle seine Bilanzstruktur optimieren. Conti-Chef Manfred Wennemer betonte derweil, Conti könne im Falle einer VDO-Teilübernahme auch mit einer Minderheitsbeteiligung leben, wenn man die industrielle Führerschaft bekomme.

      article picture 1

      Airbag-Produktion bei Conti in Rumänien.
      Bild vergrößern

      Felix E. Bauer


      Frankfurt/Main. Der Automobilzulieferer Continental will mögliche Firmenkäufe vorzugsweise in bar bezahlen. „Wir haben zu viel Eigenkapital“, sagte Finanzchef Alan Hippe der Automobilwoche. Die Bilanzstruktur müsse optimiert werden. Deshalb käme eine Übernahme von Siemens VDO oder der Kauf der Goodyear-Sparte Engineered Products durch Aktientausch nicht infrage. „Derzeit befindet sich die Industrie in der Konsolidierung“, so Hippe. Die Zeit für Zukäufe sei optimal.

      Conti hat nach früheren Angaben rund vier Milliarden Euro in der Kriegskasse, die das Unternehmen für Zukäufe nutzen kann. Ein Aktienrückkauf zur Optimierung der Bilanzstruktur sei keine bevorzugte Möglichkeit, erklärte Hippe.

      Zugleich erklärte Conti-Chef Manfred Wennemer, er sei auch mit einer Minderheitsbeteiligung an Siemens VDO zufrieden: „Wir sind kein Finanzinvestor. Solange wir die industrielle Führung haben, ist die Frage der Eigentumsverhältnisse nicht entscheidend“, sagte er Automobilwoche Online am Rande einer Analystenkonferenz. Wennemer machte deutlich, dass im Falle größerer Zukäufe eine weitere Dividendenerhöhung - Conti hatte erst am Donnerstag eine solche vorgeschlagen - zunächst ausfallen könne.

      Die industrielle Logik einer Übernahme von VDO liege auf der Hand, sagte Wennemer. Der Markt wolle das auch und freue sich über einen zweiten großen deutschen Autozulieferer neben Bosch. Conti hatte erst kürtlich erklärt, mit einer Übernahme von VDO weltweit auf Platz Drei der Zulieferer zu kommen. Derzeit belegen die Hannoveraner vom Umsatz her den 15. Platz.
      Avatar
      schrieb am 03.04.07 14:05:49
      Beitrag Nr. 784 ()
      120 EUR je Conti Aktie :eek:

      das Umsatzbewertung läge dann bei ca. 110 %

      würde man diese Umsatzbewertung auf die alte Phoenix (Umsatz 2005 knapp 1 Mrd.) umrechnen, käme man auf einen Wert pro Phoenix -Aktie von knapp 70 EUR :eek:


      bei Grohe hat sich die Abfindung übrigens verdoppelt




      Übernahmegerüchte heizen Conti-Aktie an
      Spekulationen über den möglichen Einstieg eines Finanzinvestors haben Papiere des Autozulieferers Continental nach oben getrieben. Conti-Chef Manfred Wennemer hatte zuvor mehrmals betont, er lehne Private-Equity-Firmen nicht prinzipiell ab.
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      Conti-Chef Manfred Wennemer: Aufgeschlossen gegenüber Finanzinvestoren
      Conti-Chef Manfred Wennemer: Aufgeschlossen gegenüber Finanzinvestoren

      "Es gibt ein Gerücht, ein Finanzinvestor biete 120 Euro je Conti-Aktie", sagte ein Händler. Am Vormittag notierte die Aktie mehr als vier Prozent im Plus bei 100,68 Euro. Ein Sprecher des Konzerns verwies dazu auf Äußerungen von Finanzvorstand Alan Hippe. Dieser hatte vor einigen Wochen bei einem Treffen mit Anlegern mitgeteilt, Continental habe derzeit keine Kontakte zu Private-Equity-Investoren. "Spekulationen kommentieren wir nicht", sagte der Sprecher.

      ZUM THEMA

      * Conti lässt Goodyear sausen (http://www.ftd.de/unternehmen/industrie/:Conti%20Goodyear/17…
      * Dax & Stoxx am Vormittag: Eon-Aufgabe lässt Aktie steigen (ax%20Stoxx%20Mittag%20Eon%20Aufgabe%20Aktie/181902.html)" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.ftd.de/boersen_maerkte/marktberichte/:Dax%20Stoxx%20Mittag%20Eon%20Aufgabe%20Aktie/181902.html)
      * Conti-Reifen werden teurer (http://www.ftd.de/unternehmen/industrie/164462.html)
      * Siemens und Continental sprechen erstmals über VDO-Verkauf (http://www.ftd.de/unternehmen/industrie/155247.html)
      * Diesen Artikel jetzt anhören

      Seit Continental im September Gespräche über eine Übernahme durch ein Konsortium von Finanzinvestoren bekannt gemacht hatte, gab es wiederholt Gerüchte um eine Übernahme. Damals waren die Gespräche mit den Finanzinvestoren Conti zufolge in einer frühen Phase einvernehmlich beendet worden. Später hatte Continental-Chef Manfred Wennemer gesagt, die Übernahmegespräche seien an mangelnder Diskretion gescheitert. An dem Konsortium waren unter anderem Goldman Sachs, Permira und KKR beteiligt.

      Bei einer Übernahme komme es nicht darauf an, woher das Geld komme, sondern welche Strategie damit verfolgt werde, sagte Wennemer. Er hatte aber stets betont, der Konzern dürfe nicht zerschlagen und der Akquisitionskurs müsse beibehalten werden
      Avatar
      schrieb am 02.07.07 10:02:00
      Beitrag Nr. 785 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.638.774 von donaldzocker am 03.04.07 14:05:49Seit heute werden contitech in Hamburg und hannover gehandelt...
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 09:38:45
      Beitrag Nr. 786 ()
      Änderung in der Aktionärsstruktur geplant

      Hannover, 03.07.2007. Nachdem die Phoenix Aktiengesellschaft am 16. Januar 2007 auf die ContiTech AG verschmolzen wurde, sind die ehemaligen Aktionäre der Phoenix AG nunmehr Aktionäre der ContiTech AG. Hauptaktionärin der ContiTech AG ist die ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH, eine indirekte Tochtergesellschaft der Continental AG, die am Grundkapital der ContiTech AG mit ca. 96,60 % beteiligt ist. Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der ContiTech AG jetzt unter anderem Änderungen in der Aktionärsstruktur beschlossen, über die die Hauptversammlung der ContiTech AG Ende August beschließen soll, wie ContiTech am Dienstag in Hannover mitteilte.

      Wie bereits auf der Jahrespressekonferenz der Continental AG am 22. Februar 2007 mitgeteilt, werden Vorstand und Aufsichtsrat der ContiTech AG der kommenden Hauptversammlung vorschlagen, die Übertragung der Aktien der außenstehenden ContiTech-Aktionäre auf die ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH zu beschließen (sog. Squeeze-out).

      Daneben soll die ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der ContiTech AG schließen. Die Zustimmung zu diesem Vertrag wird ebenfalls Gegenstand der kommenden Hauptversammlung der ContiTech AG sein.

      „Nachdem die Integration der Phoenix Aktiengesellschaft in den ContiTech-Konzern weitgehend abgeschlossen ist, gewährleisten diese Maßnahmen auch künftig eine effiziente Unternehmensführung der ContiTech innerhalb des Continental-Konzerns“, sagte der Vorstandsvorsitzende der ContiTech AG, Gerhard Lerch.
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 09:56:33
      Beitrag Nr. 787 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.480.181 von Schwabenpfeil am 04.07.07 09:38:45Daneben soll die ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der ContiTech AG schließen. Die Zustimmung zu diesem Vertrag wird ebenfalls Gegenstand der kommenden Hauptversammlung der ContiTech AG sein.

      interessant, ich bin sehr gespannt auf das Gutachten ...


      wichtig wäre folgende Frage zu klären:

      reicht man seine Contitech - Aktien aufgrund des (neuen/geplanten)BuG mit Conti (bzw. der Verwaltungs GmbH) ein, sichert man sich

      1. Nachzahlungsansprüche aufgrund dieses neuen BuG ... das ist auf jeden Fall klar

      2. sichert man sich aber zusätzlich die Nachzahlungsansprüche aus dem Verschmelzungsvertrag ? (denn diese hängen ja auch noch an den Contitech-Aktien)
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 18:55:00
      Beitrag Nr. 788 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.480.492 von donaldzocker am 04.07.07 09:56:33leider gibt es keine Meinungen, die Materie ist auch extrem komplex

      meine Meinung:

      bei Annahme der Abfindung aus dem BuG (mit ContTech Universe Verwaltungs-GmbH) verzichtet man automatisch auf die Nachzahlungsansprüche aus dem SSV zum Verschmelzungsvertrag
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 20:15:27
      Beitrag Nr. 789 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.488.629 von donaldzocker am 04.07.07 18:55:00bei Annahme der Abfindung aus dem BuG (mit ContTech Universe Verwaltungs-GmbH) verzichtet man automatisch auf die Nachzahlungsansprüche aus dem SSV zum Verschmelzungsvertrag

      Seh ich ganz genauso - das sind zwei völlig voneinander unabhängige Vorgänge und auf beiden Hochzeiten tanzen geht bekanntlich nicht. ;)
      Avatar
      schrieb am 05.07.07 09:25:18
      Beitrag Nr. 790 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.489.823 von Honeymoon am 04.07.07 20:15:27wäre es nicht nachvollziehbar, wenn man in beiden Spruchverfahren zu einem ähnlichen Endergebnis kommen würde. Wobei das Landgericht Hamburg für seine aktionärsfreundlichen Entscheidungen bekannt ist. Zum Landgericht Hannover kann ich leider nicht viel sagen.
      Avatar
      schrieb am 05.07.07 09:28:01
      Beitrag Nr. 791 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.499.326 von NETTI_II am 05.07.07 09:25:18Nein, denn jetzt handelt es sich nicht mehr um die Aktie bzw. das unernehmen PHO sondern Contitech - ein völlig anderes Unternehmen. Die EX-PHO ist im Gesamtkomplex Contitech noch nur noch ein kleines Rad im Getriebe dessen Unterbewertung bei Verschmelzung den Gesamtwert des Gesamtgebildes nicht extrem treibt.

      Ich persönlich bin froh im 18,89 € Spruchstellenverfahren drin zu sein. Die Tür ist auch nach wie vor offen...
      Avatar
      schrieb am 05.07.07 15:03:22
      Beitrag Nr. 792 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.489.823 von Honeymoon am 04.07.07 20:15:27bei Annahme der Abfindung aus dem BuG (mit ContTech Universe Verwaltungs-GmbH) verzichtet man automatisch auf die Nachzahlungsansprüche aus dem SSV zum Verschmelzungsvertrag

      Seh ich ganz genauso - das sind zwei völlig voneinander unabhängige Vorgänge und auf beiden Hochzeiten tanzen geht bekanntlich nicht.


      Wieso eigentlich nicht? Du sagst selbst, dass es zwei völlig voneinander unabhängige Vorgänge sind. Das SSV zum Verschmelzungsvertrag befasst sich doch mit der Frage, ob das Umtauschverhältnis von Phoenix in Contitech Aktien angemessen war. Das bevorstehende SSV zum BuG zwischen Contitech und Contitech-Universe wird sich mit der Angemessenheit der Abfindung bzw. Ausgleichszahlung befassen - und dies kann man nur unter der Prämisse prüfen, dass das Verschmelzungsverhältnis angemessen war, weil dies - wie gesagt - zwei total verschiedene Vorgänge sind.

      Helft mir auf die Sprünge, falls ein Denkfehler drin ist.

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 06.07.07 19:21:01
      Beitrag Nr. 793 ()
      contitech wird seit heute bei wo im system geführt
      Avatar
      schrieb am 12.07.07 10:47:30
      Beitrag Nr. 794 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.526.908 von straßenköter am 06.07.07 19:21:01:)

      na also, vielleicht kommt die Belohnung ja doch noch:

      huete 30,60

      mein Kursziel bis Ende August : 35 Euro

      HUSELDUSEL:D:D
      Avatar
      schrieb am 12.07.07 10:58:13
      Beitrag Nr. 795 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.650.088 von huseldusel am 12.07.07 10:47:30

      ....kurs zeigt weiter gen NORDEN :)



      Times & Sales
      Uhrzeit Kurs Volumen
      letztes kumuliert
      10:27:25 30,60 150 2.875
      10:24:55 30,40 25 2.725
      09:49:07 30,40 2.000 2.700
      09:40:51 30,30 100 700
      09:33:18 30,30 200 600
      09:14:56 30,30 300 400
      09:03:12 30,20 100 100


      ......wer unter 35,- verkauft ist selber schuld !!!


      :cool:
      Avatar
      schrieb am 13.07.07 11:44:44
      Beitrag Nr. 796 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.650.273 von hbg55 am 12.07.07 10:58:13:cool:

      Anmerkung zur Notierunsaufnahme in Hannoven und Hamburg:
      (komisch: Hnanover und Hamburg, nicht Frankfurt München oder Stuttgart)

      Ich habe mich, als die Phönix von der Börse genommen wurden, bei der Börse erkundigt warum die Contitech von einen Freimakler nicht in den Handel aufgenommen wurden. Generell würde dies auch ohne Zustimmung der Continental gehen hat man mir gesagt. Nach Rücksprache mit einem Makler ließ man mir verlauten, so eine Notierunsaufnahme würde sich für den Makler nicht lohnen. Solche Werte wie Muk und Dibag, so alle 3 Wochen mal 10 Aktien umgehen, das lohnt aber. Hinter der Tür wurde aber zum Druchblick freigegeben: Wenn die Continental das nicht will, dann traut sich ein Makler die Notierunsaufnahme auch nicht, es gibt wohl doch irgendwelche Sanktionsmöglichkeiten....

      Warum aber jetzt die Aufnahme so kurz vor der HV Ende August (also rd. 3 Monate vor dem SO-Beschluss)?

      Die Continental hat über 95 % der Contitech Aktien und kann den Kurs gemütlich bei rd. 30 einpflegen..... da müsste eine schon sehr sehr viel Geld in die Hand nehmen, um den Kurs auf die gerechten 40 bis 50 Euro anzuheben. Aber die Continental hat dann Ende August einen durchschnittlichen aufs gerigste gepflegten Kurs, wo auch tatsächlich (oh Wunder!) auch viel Umsatz da ist. Wer den Umsatz letztendlich zu verantworten hat steht in den Sternen.

      Tatsache aber ist und bleibt dann eben einer vom "Markt" bestätigter 3-monatiger Duchschnittskurs von wahrscheinlich 30 bis 35 Euro. Der Wennemer, dem kommt keiner bei........so viel Schlauheit um ein paar hartnäckige Aktionäer auszupressen....doch Respekt. Aber wahrscheinlich hätten wir das an seine Stelle auch so gemacht.

      Also auf zum Spruchstellenverfahren, da gibts dann das Geld ...in 5 bis 10 Jahren........
      leider vermutlich stuerpflichtig, weil die Umwandlung in Aktein in die Contitech und der erzwungenermassen Verkauf dann kein Jahr alt ist und die Nachzahlung im Spruchstlelenverfahren dann als nachträglich Kaufpreiszahlung auf den Tag des SO rückgerechnet werden könnte. Bleibt nur zu hoffen, daß der SO erst im Febr. 2008 erfolgt

      HUSELDUSEL:yawn::yawn:
      Avatar
      schrieb am 13.07.07 17:49:09
      Beitrag Nr. 797 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.667.475 von huseldusel am 13.07.07 11:44:44www.börsenman.de
      schreibt was über contitech
      Avatar
      schrieb am 13.07.07 19:41:46
      Beitrag Nr. 798 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.667.475 von huseldusel am 13.07.07 11:44:44leider vermutlich stuerpflichtig, weil die Umwandlung in Aktein in die Contitech und der erzwungenermassen Verkauf dann kein Jahr alt ist ...

      Richtig, das ist die Rechtsfolge der Verschmelzung. Bedauerlich aber wahr.

      ...und die Nachzahlung im Spruchstlelenverfahren dann als nachträglich Kaufpreiszahlung auf den Tag des SO rückgerechnet werden könnte. Bleibt nur zu hoffen, daß der SO erst im Febr. 2008 erfolgt

      Ob eine nachträgliche Erhöhung des SO-Preises in einem Spruchstellenverfahren steuerpflichtig ist, wenn zwischen Anschaffung und SO weniger als ein Jahr liegt, ist meines Wissens noch nicht höchstrichterlich geklärt. Im Board vertreten die meisten SO-Spekulanten die Auffassung, die Nachzahlung wäre auf jeden Fall steuerfrei, auch wenn zwischen Anschaffung und SO kein Jahr lag. Hat diesbezüglich jemand Erfahrung mit seinem Finanzamt?

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 15.07.07 22:20:47
      Beitrag Nr. 799 ()
      Wer hätte auch das gedacht? Ich wußte es schon lange vor dem Börsenman :laugh::laugh::laugh:

      Mal sehen wieviele sich noch vom Wennemer und seiner Finanzhippe an der Nase herumführen lassen.:D:D:D

      Ist schon ätzend wenn solche geldgeilen Säcke Führungspositionen bekleiden. Wie hat er damals getönt der Wennemer: " Wenn wir nicht mehr als 75% bei Phoenix angedient bekommen (zu 15 Euro wohlgemerkt) dann platzt die Übernahme." :laugh::laugh::laugh:

      ContiTech
      13. Juli 2007 | 12:29 Uhr

      Der Automobilzulieferer Continental zählt mit einem Börsenwert von über 15 Milliarden Euro zu Deutschlands größten Unternehmen und ist eines der Gründungsmitglieder des Dax. Die Aktie hat einen bemerkenswerten Aufstieg hinter sich. Ende 2001 war sie weniger als zehn Euro wert, heute kostet sie mehr als 107 Euro.

      Aber neben der normalen Aktie der Continental AG kann man seit Anfang des Monats an der Börse auch Anteile des Tochterunternehmens ContiTech kaufen. Dem verdankt Continental einen guten Teil seines Aufschwungs. ContiTech ist vor allem im Zuliefergeschäft für die Maschinenbau- und Automobilindustrie tätig, machte im vergangenen Jahr fast drei Milliarden Euro Umsatz und lieferte einen Gewinn von rund 320 Millionen Euro ab.

      Es war jedoch nicht die Continental AG die ihre Tochter an die Börse brachte; dafür sorgten einige ContiTech Aktionäre selbst. Bis Anfang des Jahres war ContiTech zu 100 Prozent im Besitz von Continental. Vor einigen Jahren hatte ContiTech jedoch den Hamburger Automobilzulieferer Phönix übernommen. Dessen verbliebene Aktionäre versuchte sie nach der Verschmelzung ganz aus dem Unternehmen zu drängen. Wer aber auch das letzte Abfindungsangebot nicht annehmen wollte, wurde vor einigen Monaten automatisch von einem Phönix-Aktionär zu einem ContiTech Aktionär gemacht.

      Somit gab es auf einmal ContiTech-Aktien die nicht Continental gehörten. Die frisch gebackenen ContiTech-Aktionäre wollten dann aber gerne mit ihren Anteilen auch handeln. Also stellten sie über eine Wertpapierhandelsbank an der Hamburger Börse den Antrag auf Einbeziehung der ContiTech Aktien in den Handel. Dem Antrag, der nur ein paar hundert Euro kostete, wurde statt gegeben und das, obwohl ContiTech selbst gar nicht an die Börse wollte.

      Die ContiTech Aktien notierten in den vergangenen Tagen bei etwa 30 Euro – das sind immerhin zehn Euro mehr als Continental den Phönix-Aktionären ursprünglich für ihre Anteile zahlen wollte. Nimmt man den aktuellen Kurs, dann ist ContiTech insgesamt derzeit rund 2,7 Milliarden Euro wert – das ist weniger als der Umsatz des vergangenen Jahres und wäre damit eine außergewöhnlich niedrige Bewertung eines so profitablen Unternehmens.
      Avatar
      schrieb am 15.07.07 22:30:40
      Beitrag Nr. 800 ()
      Avatar
      schrieb am 16.07.07 09:17:19
      Beitrag Nr. 801 ()
      24,83

      :laugh:
      wie großzügig.
      wenn sich das EBIT wie im Prüfungsbericht dargestellt entwickeln würde, würde Wennemer wahrscheinlich sofort ein Restrukturierungsprogramm starten, die Mitarbeiter 5 Stunden die woche, ohne Lohnausgleich länger arbeiten lassen und/oder den Laden gleich verkaufen.
      Avatar
      schrieb am 17.07.07 08:58:15
      Beitrag Nr. 802 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.707.048 von NETTI_II am 16.07.07 09:17:19Sollten doch Zahlen kommen?
      Avatar
      schrieb am 17.07.07 11:46:26
      Beitrag Nr. 803 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.707.048 von NETTI_II am 16.07.07 09:17:19ha da lach ich mich doch halb tot !!!!
      24,83 was glauben die eigentlich wie blöde wir sind !!

      freue mich schon auf die hv... war noch nie in hannover!
      Avatar
      schrieb am 18.07.07 12:09:30
      Beitrag Nr. 804 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.724.644 von kitzblitz am 17.07.07 11:46:26Hier der Ganze Sachverhalt.... auszugsweise aus dem el.Bundesanzeiger:

      https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.…


      Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ContiTech AG auf die ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH als Hauptaktionär gegen Gewährung einer Barabfindung gemäß
      §§ 327a ff. Aktiengesetz in Höhe von EUR 24,83 für je eine Stückaktie der ContiTech AG
      Der ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH gehören (bei Abzug der von der ContiTech AG gehaltenen eigenen Aktien) rund 96,85 % und somit mehr als 95 % des Grundkapitals der ContiTech AG. Die ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH ist damit Hauptaktionär der ContiTech AG im Sinne des § 327a Abs. 1 S. 1 AktG und verlangt, dass die Hauptversammlung der ContiTech AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschließt.
      Die Höhe der Barabfindung hat die ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH mit EUR 24,83 je Stückaktie der ContiTech AG festgelegt.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH folgenden Beschluss zu fassen:
      „Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der ContiTech AG werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327 a ff. AktG) gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 24,83 für je eine Stückaktie der ContiTech AG auf die ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Hannover (AG Hannover, HRB 60899) als Hauptaktionär übertragen.“
      Die von der ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH zu zahlende Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Sitzes der ContiTech AG an mit jährlich zwei von Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
      Die ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH hat dem Vorstand der ContiTech AG eine Erklärung der DZ Bank AG, Frankfurt am Main, übermittelt, mit der die DZ Bank AG die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung zuzüglich etwaiger gesetzlicher Zinsen für jede übergegangene ContiTech-Aktie zu zahlen.
      In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat die ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet.
      Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Rölfs WP Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als vom Landgericht Hannover ausgewählter und mit Beschluss vom 22. März 2007 bestellter sachverständiger Prüfer im Sinne von § 327c Abs. 2 S. 2 AktG im schriftlichen Prüfungsbericht vom 6. Juli 2007 bestätigt.
      Avatar
      schrieb am 20.07.07 00:38:20
      Beitrag Nr. 805 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.742.264 von huseldusel am 18.07.07 12:09:3024,83€ ist wirklich lachhaft!
      Avatar
      schrieb am 27.07.07 12:01:17
      Beitrag Nr. 806 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.768.328 von XTrack am 20.07.07 00:38:2030,50€

      Startet Contitech durch? Betrachtet man den Wert und fundamentalen Gesichtspunkten, so ist er deutlich unterbewertet. Schaun mer mal :look:
      Avatar
      schrieb am 31.07.07 20:00:37
      Beitrag Nr. 807 ()
      HV ist am 22.08.2007 in Hannover! Ich hab mich schon angemeldet!
      Avatar
      schrieb am 01.08.07 18:05:23
      Beitrag Nr. 808 ()
      Hv
      Habe heute die Einladung zur HV erhalten, werde aber allem Anschein nach nicht hingehen.
      Macht es Sinn die Stimmen zu übertragen und wenn ja wohin?
      MfG
      Avatar
      schrieb am 04.08.07 15:11:14
      Beitrag Nr. 809 ()
      Und die wollen uns weismachen das 24,83 Euro angemessen sind!:laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:


      Die Division ContiTech steigerte den Umsatz im ersten Halbjahr 2007 verglichen mit dem Vorjahreszeitraum um 5,8 % auf 1.561,0 Mio € (Vj. 1.475,3 Mio €). Bereinigt um Konsolidie-rungskreis- und Währungskursveränderungen beträgt der Anstieg 8,4 %. ContiTech erzielte eine Erhöhung des operativen Ergebnisses (EBIT) um 8,1 % auf 189,5 Mio € (Vj. 175,3 Mio €) und der Umsatzrendite auf 12,1 % (Vj. 11,9 %). Bereinigt um Konsolidierungskreisveränderungen und Sondereffekte ergibt sich eine Verbesserung des EBIT um 27,3 Mio € bzw. 16,7 % auf 190,5 Mio € (Vj. 163,2 Mio €). Die bereinigte Umsatzrendite beträgt 12,5 % (Vj. 11,6 %).

      „Wir sind nach dem ersten Halbjahr in unserer Prognose bestärkt, bei Umsatz und operativem Ergebnis die Vorjahreswerte zu übertreffen“, sagte Wennemer.



      Danke Manfred aber verarschen können wir uns schon selber. Dazu brauchen wir dich nicht. Und viele Grüße an deinen Finanz Hippie.:p
      Avatar
      schrieb am 07.08.07 23:47:52
      Beitrag Nr. 810 ()
      Hallo allerseits,

      eine allgemeine Frage:
      kann jemand ein gutes und aktuelles Buch zum Thema Unternehmensbewertung, das Squeeze Out Abfindungsbewertungen und / oder Bewertungen von Abfindungen im Rahmen von BuG-Verträgen zum Schwerpunkt hat oder zumindest einen tiefergehenden Überblick gibt, empfehlen? Vom Schwierigkeitsgrad eher „mittel“, also weder Anfänger noch erfahrener Wirtschaftsprüfer.

      Gern auch per Boardmail.

      Danke im Voraus!

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 27.01.08 20:27:14
      Beitrag Nr. 811 ()
      :yawn:
      Avatar
      schrieb am 06.05.08 22:03:33
      Beitrag Nr. 812 ()
      :yawn:
      Avatar
      schrieb am 23.05.08 17:21:09
      Beitrag Nr. 813 ()
      Der Geschäftsbericht 2007, Einzelabschluss 2007 und die Einladung zur HV sind auf der Netzseite http://www.contitech.de/pages/news/aktuelles/080523_hv2008_d… oder in Druckform bei Frau Specht erhältlich.
      Avatar
      schrieb am 03.07.08 09:33:13
      Beitrag Nr. 814 ()
      Neben ungewollten Schwangerschaften gibt es auch ungewollte HVs. Die vorgestrige von ContiTech zählt sicherlich zu diesen Ereignissen, zumindest wenn man es mit den Augen von Vorstand und vor allem dem Aufsichtsrat sieht. Da die Abtreibung der ContiTech als Publikumsgesellschaft nicht gelungen ist, sondern es immer noch Aktionäre und sogar einen Aktienhandel gibt, musste man eine mehr oder weniger gute Miene zu den vom Aktiengesetz geforderten Formalien machen.

      Eine teilweise kafkaeske Veranstaltung kann daher nicht überraschen. So waren Parkplatz und Veranstaltungsort nicht gerade mit den sonst üblich mit Fahnen und Hinweisschildern wie zu einem freudigen wichtigen Ereignis drapiert. Man musste den Firmennamen ContiTech vielmehr suchen und konnte daher leicht den Parkplatz verfehlen, da er mit „Continental“ beschildert war, also dem Namen der AG, die sich nach den Phoenix- auch die ContiTech-Aktien zu einem Preis aneignen will, der von vielen Betroffenen als räuberische Enteignung empfunden wird.

      War trotz dieser ersten Irrungen und Wirrungen ein freier Parkplatz gefunden und die auf der schmucklosen Einladung angegebene Straßennummer erreicht, wurde der verkaufsunwillige Aktionär vor der Conti-Hauptverwaltung durch einen ersten Herrn im dunklen Anzug nach hinten gewiesen. Dort wartete dann ein weiteres halbes Dutzend ähnlich gekleideter Herren, die an weiteren Conti-Schildern und Ecken vorbei den Weg zum versteckten Versammlungsraum wiesen. Dieser Raum war – für den „angemessen erscheinenden kleinen Rahmen“, wie es hieß - farbig mit schwarzen Kunststoffstühlen hinten und roten weiter vorn möbliert.

      Allerdings musste der ContiTech-Aktionär auch hier weiter den Namen der AG, dereren Mitbesitzer er ist, vergeblich suchen. Auf der schwarzen Tafel hinter dem Podium musste er vielmehr – sicherlich nach dem vorbereitenden längeren Weg keine Überraschung mehr – „Continental“. Derselbe Schriftzug leuchte auch zusätzlich am Rednerpult.

      Der Conti-Chef und AR-Vorsitzende leitete die HV dann recht fahrig, indem er als Mathematiker schon einmal die Millionen und Tausender verwechselte oder eines der drei Vorstandmitglieder von ContiTech mit einem falschen Namen vorstellte. Der kommende Mann bei Conti und AR-Vize schien das alles ein wenig verwundert zur Kenntnis zu nehmen.

      Besonders „engagiert“ erfolgte nach dem kurzen Bericht des Vorstandvorsitzenden die Beantwortung der Fragen. Sie wurden schlicht und einfach verlesen, wobei das Back Office die Geduld der unwilligen Aktionäre arg auf die Probe stellte. So gab es mehrfach Unterbrechungen, weil noch keine Antworten vorlagen, bis die Sitzung dann nach der Betätigung eines tief dröhnenden Unklangs fortgesetzt wurde. Als Bote der Zettel mit den juristisch ausgefeilten Antworten fungierte dabei das dritte AR-Mitglied von ContiTech, immerhin ein Herr mit Doktortitel. Zusätzlich mussten die Antworten noch das Nadelöhr der Wennemer-Zensur durchlaufen, der durch Kopfschütteln das Verlesen sektoraler EBIT-Zahlen verhinderte.

      Aber es gab in der Veranstaltung auch Erfreuliches für die in Geduld trainierten ContiTech-Aktionäre. So hat das Gericht angekündigt, dass eine Entscheidung zum Freigabeverfahren des SO-Beschlusses der letzten HV von Ende August 2007 bis Ende Juli dieses Jahres fallen soll.

      Mehrfach wurde auch die Differenz zwischen den Prognosewerte für 2007 in den Bewertungsgutachten und den tatsächlichen Daten für 2007 angesprochen. Für den Vorstandvorsitzenden von ContiTech sind die deutlich höheren Umsatz und das bessere EBIT „völlig überraschend“ ;) gekommen. Dasselbe gilt für den Jahresüberschuss 2007, der angeblich in die Bewertung für das Abfindungsangebot eingegangen ist, sodass die ContiTech-Aktionäre für 2007 keine Ausgleichzahlung erhalten.

      Nach sehr, sehr langem Warten konnten man erfahren, dass dieses Ergebnis mit 110 Mio. € in die Unternehmensbewertung eingeflossen ist. Der Geschäftsbericht 2007 weist hingegen ein Konzernergebnis von 305,3 Mio. € aus. Die Geduld der beharrlichen ContiTech-Aktionäre sollte also eine hoffentlich nicht zu späte Belohnung erfahren.

      Es kann natürlich auch sein, dass es weitere ungewollte HVs geben wird. Immerhin machte ein langjähriger Phoenix- und jetziger ContiTech-Aktionär, der extra aus Hamburg angereist war, schon Verbesserungsvorschläge für die Durchführung der kommenden HV, sicherlich sehr zur Freude des AR von ContiTech.
      ;)
      Avatar
      schrieb am 03.07.08 10:49:26
      Beitrag Nr. 815 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.427.298 von Wertesucher am 03.07.08 09:33:13@wertesucher
      Danke für diesen illustren HV-Bericht, zu den geschilderten Ereignissen fehlen einem die Worte, bestätigen aber, dass man nicht aufgeben soll!!
      ms
      Avatar
      schrieb am 03.07.08 12:35:06
      Beitrag Nr. 816 ()
      Schöner und zutreffender HV Bericht. Aber die Rechnung kommt für die Bescheisserixe, keine Sorge. Die Kammer hat durchblicken lassen, dass sie dem Freigabeantrag hinsichtlich der Eintragung des Squeeze Out kritisch gegenüber steht.
      Avatar
      schrieb am 03.07.08 18:46:11
      Beitrag Nr. 817 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.427.298 von Wertesucher am 03.07.08 09:33:13Danke für den umfangreichen Bericht, ich bin weiterhin zuversichtlich.
      Avatar
      schrieb am 13.07.08 17:34:19
      Beitrag Nr. 818 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.427.298 von Wertesucher am 03.07.08 09:33:13Hallo Wertesucher,
      vielen Dank für Deinen HV-Bericht. Vermutlich werden wir auch noch eine weitere öffentliche HV von ContiTech erleben. Ob Wennemer und Hippe dabei sein werden, ist jedoch fraglich. Wobei ich mir bei Hippe nicht so sicher bin, das ist ein lupenreiner Opportunist:

      --------------------------

      Neuer Gigant in der Autobranche

      Schaeffler greift nach Continental

      Die Schaeffler-Gruppe aus Herzogenaurach will den Autozulieferer und Reifenhersteller Continental übernehmen. Dies würde bedeuten: Ein Familienunternehmen schluckt einen Dax-Konzern. Es wäre bereits Schaefflers zweiter spektakulärer Coup.


      Nach Informationen der Financial Times wollte Schaeffler am vergangenen Freitag Kontakt mit Conti aufnehmen. Sollte Conti das Angebot ablehnen, ist der im fränkischen Herzogenaurach sitzende Wälzlager-Hersteller offenbar auch zu einer feindlichen Übernahme entschlossen.

      Ein Sprecher der Schaeffler-Gruppe lehnte am Wochenende eine Stellungnahme dazu ab. Auch von Conti gab es keine Reaktion.

      Eine Übernahme von Continental wäre der größte Unternehmenskauf in diesem Jahr in Europa. Das Übernahmeangebot kommt zu einem Zeitpunkt, in dem der Hannoveraner Autozulieferer wegen steigender Rohstoffpreise und sinkenden Autoabsatzes zunehmend unter Druck gerät. Das Unternehmen hat daher erneut eine Preiserhöhung für einen Teil seiner Produkte angekündigt.

      Produktion bei Schaeffler: Das Unternehmen machte bereits mit dem Kauf von FAG Kugelfischer Furore
      Produktion bei Schaeffler: Das Unternehmen machte bereits mit dem Kauf von FAG Kugelfischer Furore

      Angesichts der gestiegenen Preise für Rohstoffe und Energie fürchtet Continental einem Zeitungsbericht zufolge um seine Rendite im Reifengeschäft. "Im ersten Halbjahr konnten wir nicht die Marge des Vorjahres erzielen. Auch für das Gesamtjahr bin ich vorsichtig", sagte Contis Pkw-Reifenvorstand Alan Hippe dem "Handelsblatt".

      2007 erzielten die Niedersachsen in dieser Sparte mit 14,8 Prozent Umsatzrendite das beste Ergebnis. Der Conti-Vorstand setze daher neben den angekündigten Preiserhöhungen verstärkt auf die Wiederaufbereitung des Reifenmaterials Kautschuk. Zudem wolle Conti neue Lieferanten in den Schwellenländern erschließen, um die Preise zu drücken.

      Die von Maria-Elisabeth Schaeffler kontrollierte Schaeffler-Gruppe ist der weltweit zweitgrößte Wälzlager-Konzern. Der familiengeführte Konzern fertigt Lager unter anderem für Maschinen, Anlagen, die Automobilindustrie sowie die Luft- und Raumfahrt. 2007 erwirtschaftete die Schaeffler-Gruppe mit ihren drei Marken INA, LuK und FAG und ihren weltweit 66.000 Beschäftigten einen Umsatz von 8,9 Mrd. Euro.

      Der Continental-Konzern gehört mit einem anvisierten Umsatz von mehr als 26,4 Mrd. Euro im Jahr 2008 weltweit zu den fünf führenden Automobilzulieferern. Zu den Produkten zählen Bremssysteme, Systeme und Komponenten für Antrieb und Fahrwerk, Instrumentierung, Infotainment-Lösungen, Fahrzeugelektronik und Reifen. Das Unternehmen beschäftigt derzeit rund 150.000 Mitarbeiter an nahezu 200 Standorten in 36 Ländern.

      Die Schaeffler-Gruppe hatte bereits 2001 mit der Übernahme des damals im MDax gelisteten Wälzlagerherstellers FAG Kugelfischer Furore gemacht. Gegen den anfänglichen Willen des FAG-Managements setzte Schaeffler die Übernahme in einem fünfwöchigen Machtkampf durch. Damit war erstmals einem privat geführten Unternehmen aus Deutschland eine feindliche Übernahme eines börsennotierten Konzerns gelungen.


      FTD.de, 16:41 Uhr
      © 2008 Financial Times Deutschland, © Illustration: Schaeffler KG, dpa
      Avatar
      schrieb am 14.07.08 10:06:42
      Beitrag Nr. 819 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.497.604 von unicum am 13.07.08 17:34:19con bei 68,00 25%
      btr 29,50 1,72 % :(:(:(
      Avatar
      schrieb am 14.07.08 20:07:48
      Beitrag Nr. 820 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.497.604 von unicum am 13.07.08 17:34:19Eins nach dem anderen. Jetzt warten wir erstmal ab, was der BGH zur Phoenix Verschmelzung sagt. Dann kommt die Entscheidung des LG Hannover zum Freigabeantrag in Sachen Squeeze out Contitech. Dann sehemer weiter.
      Avatar
      schrieb am 16.07.08 19:55:52
      Beitrag Nr. 821 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.505.094 von MichaelFK am 14.07.08 20:07:48ja das gefällt mir mal so richtig ..
      endlich kriegt´s der wennemer mal so richtig zurückgezahlt !!
      es gibt doch noch eine gerechtigkeit !!
      und jetzt auch noch das geheule von ihm !! egoistisch, selbstsüchtig usw. ich lach mich tot !!
      wie war´s denn bei phoenix, herr wennemer ??
      Avatar
      schrieb am 17.07.08 11:47:32
      Beitrag Nr. 822 ()
      Moin Kitzblitz, volle Zustimmung. Es gibt halt gute feindliche Übernahmen und schlechte, wie es den Herren gerade gefällt. Man müsste die Phoenix Geschichte viel mehr in die Öffentlichkeit bringen.
      Avatar
      schrieb am 17.07.08 12:01:02
      Beitrag Nr. 823 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.527.676 von MichaelFK am 17.07.08 11:47:32Genau, vielleicht solltet ihr das mal in den Continentalthread reinstellen, ist zwar keine große Öffentlichkeit, aber wer weiß, wer das noch lesen wird.
      Avatar
      schrieb am 17.07.08 18:02:34
      Beitrag Nr. 824 ()
      Freigabeantrag auch im Squeeze Out Verfahren erfolgreich. Jetzt entscheidet das OLG Celle.
      Avatar
      schrieb am 17.07.08 18:09:14
      Beitrag Nr. 825 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.531.402 von MichaelFK am 17.07.08 18:02:34Schreibe bitte mal mehr dazu, danke.
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 14:35:30
      Beitrag Nr. 826 ()
      @Muschelsucher, lohnt nicht. Qualität des Beschlusses des LG Hannover ist unterirdisch.

      Wie man hört will Schaeffler die ContiTech an Carlyle veräußern (FAZ von heute), wenn die Übernahme gelingt. Dann wären die Gründe für den Squeeze Out entfallen. Wollen wir hoffen, dass die Übernahme vor Ende des Prozesses erfolgreich über die Bühne geht.
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 15:12:36
      Beitrag Nr. 827 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.537.758 von MichaelFK am 18.07.08 14:35:30So schnell wird das mit der Übernahme nicht laufen, ich rechne nicht vor 2010 damit...siehe hierzu auch den Continentalthread von
      blonskiman...da steht viel drin darüber...
      ms
      Avatar
      schrieb am 01.08.08 14:39:16
      Beitrag Nr. 828 ()
      01.08.2008 13:56
      Continental AG's ContiTech sells Phoenix to GermanCapital, Morgan Stanley
      FRANKFURT (Thomson Financial) - Continental AG. (News/Aktienkurs) 's ContiTech (News) unit said it agreed to sell its Phoenix seal technology unit to GermanCapital GmbH. and Morgan Stanley (News) for an undisclosed sum with retrospective effect as of June 30, 2008.

      The unit posted 65 million euros sales in 2007 and has some 250 employees.

      frederik.richter@thomsonreuters.com

      fr1/am


      COPYRIGHT


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      Avatar
      schrieb am 01.08.08 18:27:12
      Beitrag Nr. 829 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.631.569 von muschelsucher am 01.08.08 14:39:16@muschelsucher,

      danke für die Info. Das könnte hinsichtlich des Aufpumpens der Gesellschaft vor der Verschmelzung von Bedeutung sein.
      Avatar
      schrieb am 21.08.08 21:59:09
      Beitrag Nr. 830 ()
      Schön das Wennemer rausfliegt, noch bevor der die alten Phoenix-Aktionäre entgültig enteignen konnte. Zu der denkwürdigen HV, damals im Dezember 2004, titelte GSC Research damals: Phoenix in der Asche – Die Globalisierung frisst ihre Kinder
      und im Schlusswort des Berichts steht:
      Um die Bemerkung des „Investors“ Daun zum Abschluss zuzuspitzen, kann man mit Blick auf die Phoenix sagen: „Die Globalisierung frisst ihre Kinder“. Aber vielleicht ist es ja doch nicht das letzte Wort, was hier gesprochen wurde. Apropos Wort: Der Verfasser hörte Teilnehmer auf der Hauptversammlung Englisch sprechen. Vielleicht waren dies ja bereits Leute von Goodyear oder anderen Firmen, die ein Interesse an der neuen Conti/Phoenix haben und sich diese einverleiben wollen.

      Wennemer wird von der Presse zum Scheffler-Angebot jetzt folgendermaßen zitiert: Kurz nachdem der Vorstandsvorsitzende das Angebot von Schaeffler-Chef Jürgen Geißinger als 'selbstherrlich, egoistisch, verantwortungslos' bezeichnet hatte, riet der Conti-Chefkontrolleur von einem Kampf um jeden Preis ab.

      Für mich sieht das eher nach einer Selbstbeschreibung aus

      Byby Manfred Wennemer :laugh::laugh:


      ---------------------------
      DGAP-Adhoc: Continental AG (deutsch)

      Continental AG: Veränderungen im Vorstand der Continental AG
      Continental AG / Personalie
      21.08.2008
      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------
      Hannover, 21.
      August 2008. Nach dem heutigen Abschluss einer weitreichenden Investorenvereinbarung mit der Schaeffler KG sowie Frau Maria-Elisabeth Schaeffler und Herrn Georg F.W. Schaeffler schlägt die Continental ein neues Kapitel in ihrer Unternehmensgeschichte auf. Deshalb hat der Continental-Vorstandsvorsitzende Manfred Wennemer (60) den Aufsichtsrat darum gebeten, ihn zum 31. August 2008 von seinem Amt zu entbinden. Der Aufsichtsrat hat dieser Bitte mit großem Respekt für die Leistung Wennemers zugestimmt. Sein Nachfolger wird kurzfristig bestellt werden.
      Wennemer ist seit September 2001 Vorstandsvorsitzender der Continental AG. Unter seiner Führung entwickelte sich die Continental AG zu einem der erfolgreichsten Automobilzulieferer weltweit. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft danken Herrn Wennemer für seine herausragenden Verdienste um die Continental in entscheidenden Phasen der Unternehmensgeschichte.
      Der Continental-Konzern gehört mit einem anvisierten Umsatz von mehr als 26,4 Mrd Euro im Jahr 2008 weltweit zu den führenden Automobilzulieferern. Als Anbieter von Bremssystemen, Systemen und Komponenten für Antrieb und Fahrwerk, Instrumentierung, Infotainment-Lösungen, Fahrzeugelektronik, Reifen und technischen Elastomerprodukten trägt das Unternehmen zu mehr Fahrsicherheit und zum Klimaschutz bei. Continental ist darüber hinaus ein kompetenter Partner in der vernetzten, automobilen Kommunikation. Das Unternehmen beschäftigt derzeit rund 150.000 Mitarbeiter an nahezu 200 Standorten in 36 Ländern.
      21.08.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: Continental AG Vahrenwalder Straße 9 30165 Hannover Deutschland Telefon: +49 (0)511 938-1068 Fax: +49 (0)511 938-1080 E-Mail: ir@conti.de Internet: www.conti.de ISIN: DE0005439004 WKN: 543900 Indizes: DAX Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (Prime Standard), Hannover, Hamburg, Luxembourg, Stuttgart; Freiverkehr in München, Düsseldorf; Terminbörse EUREX; Auslandsbörse(n) SWX, Wien Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 09.10.08 20:07:05
      Beitrag Nr. 831 ()
      Nur 1,50 Euro bzw. 6% Aufschlag auf die SQ-Barabfindung. Habe heute ein paar Stücke nachgekauft.

      Gibt es News hinsichtlich der Anfechtungsklagen?

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 09.10.08 20:11:35
      Beitrag Nr. 832 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.501.322 von sparfuchs123 am 09.10.08 20:07:05Das war bestimmt nicht verkehrt. Ich selbst komme leider an keine Infos heran, nur über dieses Forum, was hilfreich ist.
      Avatar
      schrieb am 10.10.08 00:07:12
      Beitrag Nr. 833 ()
      Gibts eigentlich etwas neues zum Spruchverfahren BuG Phoenix ?

      Was haltet ihr eigentlich von der geplanten Abspaltung der Gummisparte bei Continental

      Da ja Contitech der Gummisparte zugeordnet wurde, dürften die Verfahren auch auf die Gummisparte übergehen. Vielleicht beeinflusst das die Entscheidungen ???
      Avatar
      schrieb am 12.10.08 19:06:59
      Beitrag Nr. 834 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.506.090 von donaldzocker am 10.10.08 00:07:12Gibts eigentlich etwas neues zum Spruchverfahren BuG Phoenix ?
      Nein.
      Avatar
      schrieb am 12.10.08 21:08:18
      Beitrag Nr. 835 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.539.318 von unicum am 12.10.08 19:06:59Schade !

      Als Preisvorstellung für die Gummisparte incl. Contitech wurden im Handelsblatt 7 Mrd. EUR genannt
      Avatar
      schrieb am 30.12.08 11:29:44
      Beitrag Nr. 836 ()
      Verkauf der ContiTech ist wohl seit der letzten AR Sitzung vom Tisch. Grund: der geforderten Preis ist derzeit am Markt nicht zu realisieren. Umstrukturierung der Schulden Continental läuft. Bis 24.01.2009 müssen die Banken zustimmen. OLG Celle hat über die sofortigen Beschwerden in Sachen Squeeze Out immer noch nicht entschieden. In Sachen BGAV waren die schneller. Vermutlich hat die Conti das Gericht gebeten mit der Entscheidung zu warten bis das Schuldenwirrwar Conti Scheffler bereinigt ist. Das nennt man dann Rechtsstaat. LG Hannover schwätzt auch immer rum, das Vorgehen in Sachen Squeeze Out durch Conti sei rechtlich nicht einwandfrei gewesen. Entschieden wird dann aber nach Gutherrenart immer für die Conti. Ich bin aber wirklich gespannt, ob die Conti den Squeeze Out durchzieht. Dieser kostet immerhin ca. 110 Mio. EURO. Bei der derzeitigen Verschuldung der Conti ist das der Zinsdienst für mindestens 15 Monate. Die Übernahme durch Scheffler erleichtert die Bedienung der Kredite auch nicht gerade. Mal sehen, ob das die Banken mitmachen, oder ob die die 110 Mio. nicht als Puffer besser eingesetzt werden können.
      Avatar
      schrieb am 30.12.08 15:59:33
      Beitrag Nr. 837 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.280.074 von MichaelFK am 30.12.08 11:29:44Ich denke nicht, dass man bei Conti noch 110 Mio. in die Hand nehmen muss. Es haben einige Leute im Rahmen des BGV angedient (ich auch), sodass der Vollzug des SQ wohl wesentlich weniger kosten dürfte. Im übrigen bringt es für Conti doch überhaupt nichts, den SQ abzublasen, um Liquidität zu sichern. Die meisten derzeit investierten Minderheitsaktionäre würden in solch einem Falle ihre Aktien im Rahmen des BGV andienen (an der Börse ist ja kaum Nachfrage) und somit würde die Kohle bei Conti ebenfalls abfließen. Die Argumentation mit der Liquidität ist somit nicht schlüssig.
      Avatar
      schrieb am 10.01.09 17:51:33
      Beitrag Nr. 838 ()
      OLG Celle hat Freigabe im Squeeze Out wie erwartet durchgewunken. Wir gratulieren dem Rechtssaat! Auf wesentliche Einwände der kläger wurde mit keinem Wort eingagangen.
      Avatar
      schrieb am 10.01.09 17:55:03
      Beitrag Nr. 839 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.348.564 von MichaelFK am 10.01.09 17:51:33Danke für die Information...
      Avatar
      schrieb am 10.01.09 18:05:36
      Beitrag Nr. 840 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.348.574 von muschelsucher am 10.01.09 17:55:03Nur zur Ergänzung. Squeeze Out damit rechtskräftig. Wer wirklich glaubt noch 27 € für dieses P.O.S. zu bekommen, dem gratuliere ich jetzt schon für seinen Optimismus.
      Avatar
      schrieb am 11.01.09 23:25:21
      Beitrag Nr. 841 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.348.601 von MichaelFK am 10.01.09 18:05:36warum so pessimistisch. Lt. dr. hees wird gerade ein neues gutachen erstellt.

      verhandelt wird für die einreicher bei 18,89 doch wahrscheinlich in?? hamburg. das lg dort scheint nicht aktionärsfeindlich zu sein.

      was ist eigentlich eine p.o.s.?

      im übrigen ist der kurs bisher auch noch nicht eingebrochen, sonder es waren am freitag 2500 stücke im geld.
      Avatar
      schrieb am 11.01.09 23:42:41
      Beitrag Nr. 842 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.352.295 von NETTI_II am 11.01.09 23:25:21..ja ich würde auch gern wissen, was P.O.S.sein aoll... und warum Du meinst, dass 27 Euro nicht zu realisieren seien?????
      Avatar
      schrieb am 26.01.09 23:16:44
      Beitrag Nr. 843 ()
      eigentlich müsste die aktie doch langsam vom handel ausgesetzt werden oder ?

      die bedeutung von p.o.s. wäre immer noch zu klären
      Avatar
      schrieb am 29.01.09 10:58:41
      Beitrag Nr. 844 ()
      Der Kurs von Contitech läßt sich von den Entwicklungen bei Continental nicht beeindrucken.

      Andere Squeeze-Out -Werte notieren um ihren Abfindungspreis, hier wird noch ein deutlicher Aufschlag gezahlt.
      Avatar
      schrieb am 04.02.09 02:07:03
      Beitrag Nr. 845 ()
      Was ist denn jetzt genau die Auswirkung des Urteils des OLGs? Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass mit Freigabe das Freigabeverfahren gemeint ist. Sofern dieses gemeint ist, müsste doch Conti innerhalb einer bestimmten Frist, den Squeeze Out-Betrag bezahlen.

      Ich habe bei meinen vielen Squeeze Outs und Übernahmeinvestments in der letzten Zeit ein wenig den Überblick verloren.

      Vielleicht kann mich jemand auf den neuesten Stand bringen.
      Avatar
      schrieb am 05.02.09 10:28:49
      Beitrag Nr. 846 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.348.564 von MichaelFK am 10.01.09 17:51:33Hallo MichaelFK

      Ich kann diese Mitteilung nicht finden. Kannst Du bitte eine Quellenangabe einstellen?


      Link zu OLG
      http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/index.php4

      straßenköter
      Avatar
      schrieb am 11.02.09 13:22:06
      Beitrag Nr. 847 ()
      Ich habe gestern mal per Email nach dem aktuellen Stand bei Conti nachgefragt und fasse die Antwort mal in Kurzform zusammen:

      1. Freigabeverfahren für ContiTech erfolgreich im Dezember abgeschlossen.
      2. Handelsregistereintragung im Januar beantragt
      3. mit der Eintragung ins HR wird in den nächsten Tagen gerechnet

      straßenköter
      Avatar
      schrieb am 11.02.09 13:28:26
      Beitrag Nr. 848 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.557.052 von straßenköter am 11.02.09 13:22:06Danke für die Zwischenstandsinfo..
      Avatar
      schrieb am 11.02.09 16:17:32
      Beitrag Nr. 849 ()
      11.02.2009 16:03
      BTR: EINSTELLUNG/DELISTING
      DIE NOTIERUNG FOLGENDER AKTIE WIRD MIT ABLAUF DES 11.02.2009 EINGESTELLT.
      THE FOLLOWING SHARE WILL BE DELISTED AFTER POST TRADING ON FEBRUARY 11,
      2009.

      ISIN KUERZEL/SHORT CODE LONGNAME

      DE000A0DN1L0 (News) BTR ContiTech AG
      Avatar
      schrieb am 11.02.09 18:31:03
      Beitrag Nr. 850 ()
      Das schrieb MichaelFK am 18.7.08:

      Wie man hört will Schaeffler die ContiTech an Carlyle veräußern (FAZ von heute), wenn die Übernahme gelingt. Dann wären die Gründe für den Squeeze Out entfallen. Wollen wir hoffen, dass die Übernahme vor Ende des Prozesses erfolgreich über die Bühne geht.

      Wir müssten beobachten, was Conti/Schaeffler nun mit ContiTech macht , wenn sie sie verkaufen, dann für wieviel...
      Ich hoffe, es gibt jemanden , der die Spruchstellenklage macht und uns hier dann ggf. weiter auf dem Laufenden hält...
      Avatar
      schrieb am 11.02.09 21:43:55
      Beitrag Nr. 851 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.559.902 von muschelsucher am 11.02.09 18:31:03@muschelsucher, wir kennen uns ja schon eine Weile und Du verzeihst mir sicher meine klaren Worte. ContiTech ist eine politische Sache und schon entschieden. Hier bekommt keiner einen EURO über das Spruchverfahren. Insoweit ist die BRD eine Bananenrepublik. Das OLG Celle ist bsw. noch nicht einmal ansatzweise auf die vorgertragenen Gegenargumente eingegangen. Bin mal gespannt, ob Schaeffler die Bundesbürgschaft bekommt. Dann können die hinausgeworfenen Minderheitsaktionäre auch noch ihren Hinauswurf über ihre Steuergelder bezahlen.
      Avatar
      schrieb am 11.02.09 22:09:23
      Beitrag Nr. 852 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.561.451 von MichaelFK am 11.02.09 21:43:55immerhin wurden heute fast 28 EUR bezahlt und damit erheblich mehr als der Abfindungspreis

      derzeit sind die Aufschläge aufgrund der Finanzkrise eigentlich eher niedrig

      sollten also die Abfindungsspekulanten irren ???

      Continental geht es ja nicht so schlecht wegen Contitech sondern wegen der hohen Verschuldung aufgrund des überteuerten VDO-Kaufs (mal abgesehen von Schaeffler)
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 08:55:53
      Beitrag Nr. 853 ()
      Ich finde es erstaunlich, dass die Kursfeststellung nicht sofort eingestellt wurde. Den Sinn kann ich nicht verstehen.

      straßenköter
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 08:57:32
      Beitrag Nr. 854 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.561.451 von MichaelFK am 11.02.09 21:43:55..natürlich verzeihe ich Dir Deine klaren Worte (verständliche und berechtigte Wut muss raus), es hat mich gestern wirklich gejuckt bei 27,80 zu verkaufen, muss ich zugeben, zumal ich das Spruchstellenverfahren nicht machen/oder machen lassen werde, sozusagen nur noch Zuschauer bin...
      aber knapp 3 Euro Differenz /Stück bei meinen wenigen Stücken setze ich ein. Es geht ja auch nicht darum, ob Schaeffler zahlen kann oder nicht, sondern um den Wert der Anteile zum Zeitpunkt des S-O, den Conti den Minderheitsaktionären schuldet. Und den soll dann gefälligst ein vom Gericht bestellter Sachverständiger feststellen.
      Wer wohl kann gestern gekauft haben??

      Bitte jetzt noch Quellenangabe OLG Celle und die Rätselauflösung: was ist p.o.s.?????
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 10:02:57
      Beitrag Nr. 855 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.562.759 von straßenköter am 12.02.09 08:55:53Wieso, sie ist doch am Tag der Delistingbekanntgabe ( 11.2. 16 .03Uhr Bekanntgabe) eingestellt worden?
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 10:10:33
      Beitrag Nr. 856 ()
      Soweit meine Erfahrungen reichen, wird die Einstellung in der Regel nicht angekündigt, sondern sofort umgesetzt. Mit der Meldung ist also dann kein Handel mehr möglich. Gestern konnte ja noch bis 20 Uhr handeln.
      Avatar
      schrieb am 16.02.09 15:26:08
      Beitrag Nr. 857 ()
      ContiTech AG
      Hannover
      ISIN-Code: DE000 A0DN1L0
      Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre
      Die ordentliche Hauptversammlung der ContiTech AG, Hannover, („ContiTech“) vom 22. August 2007 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH, Hannover, („ContiTech-Universe“) als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 10. Februar 2009 in das Handelsregister der ContiTech beim Amtsgericht Hannover (HRB 62105) eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind alle ContiTech-Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf die ContiTech-Universe übergegangen.

      Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der ContiTech eine von der ContiTech-Universe zu zahlende

      Barabfindung in Höhe von
      € 24,83
      für je eine Stückaktie der ContiTech AG
      mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
      von € 1,00 je Aktie.
      Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich 2 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde vom gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer, der Rölfs WP Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt. Die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung ist bei der

      DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank,
      Frankfurt am Main
      zentralisiert.

      Aktionäre der ContiTech, die ihre Aktien bei einem Kreditinstitut verwahren lassen, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung an die Aktionäre gegen Ausbuchung ihrer Aktien ist unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister eingeleitet worden. Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Aktionäre der ContiTech provisions- und spesenfrei.

      Sollte in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f Satz 2 AktG i.V.m. § 1 Nr. 3 SpruchG rechtskräftig eine höhere als die den Minderheitsaktionären für die Übertragung ihrer ContiTech-Aktien auf die ContiTech-Universe angebotene Barabfindung festgesetzt werden, wird diese höhere Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionären der ContiTech gewährt werden.



      Hannover, im Februar 2009

      ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH

      Geschäftsführung
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