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    29.03.05 DGAP-Ad hoc: CBB Holding AG <DE0005444004> - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.03.05 17:20:28 von
    neuester Beitrag 29.03.05 21:57:05 von
    Beiträge: 49
    ID: 969.924
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      Avatar
      schrieb am 29.03.05 17:20:28
      Beitrag Nr. 1 ()



      Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG



      CBB Holding AG: Keine Hauptversammlung auf Verlangen einer Minderheit

      Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------

      Nach dem uns heute zugegangenen Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 21.03.2005
      wurde der sofortigen Beschwerde unserer Minderheitsaktionäre Annette und
      Klaus E.H. Zapf nicht stattgegeben.


      Das Amtsgericht Köln bleibt bei seiner Auffassung, dass die Eheleute Annette
      und Klaus E.H. Zapf keine Möglichkeit mehr haben, eine Hauptversammlung gem.
      § 122 AktG. laut dem ursprünglichen Antrag einzuberufen. Die Sache ist nun dem
      Landgericht Köln zur Entscheidung vorgelegt.

      Köln, im März 2005
      CBB Holding AG

      - Der Vorstand -

      CBB Holding AG
      Oppenheim Str. 9
      50668 Köln
      Deutschland

      ISIN: DE0005444004
      WKN: 544400
      Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Geregelter Markt in
      Hamburg; Freiverkehr in Düsseldorf, München und Stuttgart

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 29.03.2005


      Autor: import DGAP.DE (© DGAP),17:17 29.03.2005

      Avatar
      schrieb am 29.03.05 17:24:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      mmhh,,

      Heisst das, das jetzt noch das Landgericht entscheidet?
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 17:26:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      sie haben wieder erreicht was sie wollten, hie rzu kämpfen ist verlorene Liebesmüh:(:(:(
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 17:27:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      ...fahren wir eben nach Köln, na und...
      jetzt nur keine Dummheiten machen Leute, ihr wisst ja, sonst lachen andere ;)
      LT
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 17:28:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wichtig ist dieser Passus:

      laut dem ursprünglichen Antrag einzuberufen.


      Ergo nix neues.
      Da ja vom VV eine HV einberufen ist, bleibt es bei dieser einen.
      Es geht hier um die Beschwerde gegen die Beschwerde.

      Sollte die HV am 31. aber nicht stattfinden, müßte es eh einen ganz neuen Beschluß geben.


      so long

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      Avatar
      schrieb am 29.03.05 17:29:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      schaut bitte auf den Kurs, alle waren in Lauerstellung um die geworfenen Stücke aufzufangen, seid nicht blöd...
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 17:30:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      ...Rumbuddel sagt es...;)
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 17:35:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      Habt ihr es gesehen !!!!! :mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad:

      Wie man Euch die Stücke aus der Hand gerissen hat ??? :mad::mad::mad::mad::mad::mad:

      Seid nicht so blöd !!! und macht den Fehler noch einmal :cry::mad::cry::mad::cry::mad::cry::mad:
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 17:36:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      :eek:heute noch 0,50:eek:
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 17:38:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      jetti, könnte was werden...:look:;)
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 17:39:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      "... Die Sache ist nun dem
      Landgericht Köln zur Entscheidung vorgelegt."

      Würdet Ihr das auch so interpretieren, dass jetzt automatisch noch das Landgericht entscheidet?


      Wenn dann jetzt die HV in Köln nicht stattfindet, dann ist doch klar, wie das Landgericht sofort entscheidet!

      Oder wie seht Ihr das?
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 17:41:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      wer fragt sich, seit wann die minderheitsaktionäre von dem beschluss vom 21.03. gewußt haben
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 17:45:15
      Beitrag Nr. 13 ()
      Das ist doch völlig unerheblich, da die Zapfsche HV abgesagt war und niemand damit gerechnet hat. Insofern eine völlig unrelevante ad-hoc.

      so long
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 17:48:39
      Beitrag Nr. 14 ()
      ACHTUNG!
      Die außerordentliche Hauptversammlung wird aufgeschoben, nicht aufgehoben!
      Lesen Sie hier mehr http://www.cbb-hv.de/pdf-files/Pressemitteilung_03_03_2005.p…

      aus : http://www.cbb-hv.de
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 17:49:45
      Beitrag Nr. 15 ()
      #12,
      ist doch egal, hier gehts um die Auswechslung eines Aufsichtsrates der die Belange der Aktionäre mit Füssen tritt, sie enteignen will.
      Hätte Hr. Zapf sich nicht gekümmert wären wir heut alle ärmer.
      Wenn es nun zu keiner HV kommt, dann geht das Spiel eben wieder von vorn los, so ist das nunmal...
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 17:54:46
      Beitrag Nr. 16 ()
      "Nach dem uns heute zugegangenen Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 21.03.2005"

      dem Doc scheint der Beschluss also heute zugeschickt worden zu sein...also worauf willst du hinaus Spardose

      unischerheit schüren, ist schon komisch seit wann du da bist

      Username: sparkasse
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      die nichtssagende Adhoc kam um
      1 von ad_hoc [W:O] 29.03.05 17:20:28 :eek::eek: Beitrag Nr.: 16.243.389
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben


      Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG



      CBB Holding AG: Keine Hauptversammlung auf Verlangen einer Minderheit

      Zufall oder warum tauchst du 15 Minuten später auf???

      vroni
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 17:54:51
      Beitrag Nr. 17 ()
      UM hier mal die ursprüngliche Adhoc zu zeigen:

      :eek: DGAP-Ad hoc: CBB Holding AG
      Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG

      Sonstiges
      CBB Holding AG: Einberufungsverlangen einer Hauptversammlung

      Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ----------------------------------------------------------

      Auf Verlangen unserer Minderheitsaktionäre Annette und Klaus E.H. Zapf, die zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, wird der Vorstand
      der CBB Holding AG eine Hauptversammlung für den 31. März 2005 einberufen.


      Köln, im Februar 2005
      Der Vorstand der CBB Holding AG
      CBB Holding AG
      Oppenheim Str. 9
      50668 Köln
      Deutschland

      ISIN: DE0005444004
      WKN: 544400
      Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Geregelter Markt in Hamburg; Freiverkehr in Düsseldorf, München und Stuttgart

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 01.02.2005
      Quelle: Finanzen.net 01.02.2005 17:36:00

      "Man muss auch mal die FAKTEN KLAR kommunizieren wollen"
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 17:55:03
      Beitrag Nr. 18 ()
      NACH SO EINER PROVOKATIVEN KURSMANIPULATION IST
      KAUFEN DIE EINZIGE ANTWORT- Meldung bejannt und vom
      21.3.05!!!?
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 17:57:50
      Beitrag Nr. 19 ()
      ...was soll das jetzt, willst du verunsichern, denkst du die Leute können nicht lesen, hältst du alle für blöd...:confused:

      Das mit der aufgeschobenen HV ist reine Vorsichtsmassnahme von Zapf, weil man beim jetzigen AR immer mit allem rechnen muss.
      Sollte es jetzt zu keiner Kahrmann HV kommen wird sofort eine neue durch Zapf ausgerufen.

      stell die Leute nicht für dumm hin.
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 18:00:19
      Beitrag Nr. 20 ()
      mit Posting #19 war sparkasse gemeint...
      Gruss LT
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 18:06:37
      Beitrag Nr. 21 ()
      [posting]16.243.799 von LuckyTHEO am 29.03.05 17:49:45[/posting]was habe ich verpasst - welcher wird wann ausgewechselt - und vorallem wie
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 18:35:42
      Beitrag Nr. 22 ()
      Die Hauptversammlung am Donnerstag, dem 31.03.2005 und Freitag 01.04.2005 wurde auf Verlangen unserer Minderheitsaktionäre laut Ad Hoc vom 01.02.2005, einberufen.







      Tja, Herr Dr Kahrmann,
      Gerichte, Gerichte, Gerichte die über ihr Handeln richten.
      Die Einschläge kommen näher....



      Gruß an alle Interressierten
      und Investierten..

      Klaus E.H. Zapf


      PS.:
      Nochmal "DankeSchön" Herr Dr Kahrmann, daß Sie in wertlose Aktien investiert sind.
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 18:38:31
      Beitrag Nr. 23 ()
      sparkasse,
      du hast noch nichts verpasst, stell schon mal das Bier kalt und hol die Chips, bald wirst du es live erleben...

      Hab noch ein bisschen Gedult, das wird ein Fest
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 18:40:33
      Beitrag Nr. 24 ()
      nochmal für die ganz Dummen es findet keine HV in diesem und im nächsten Monat statt???:(:(:(
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 18:42:02
      Beitrag Nr. 25 ()
      @desade
      manche kapieren doch wohl gar nix!
      ich hoffe du bist nur im rahmen eines börsenspiels in aktien investiert!
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 18:43:52
      Beitrag Nr. 26 ()
      sorry aber ich hab fest mit einer HV und anschließender Kursverdopplung gerechnet:( also:rolleyes::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 18:46:49
      Beitrag Nr. 27 ()
      natürlich findet die hv diese woche statt!
      zapf wollte nur sagen das ide hv von cbb letztendlich auf seine einberufene hv in berlin zustande kam. also ist es ja eigentlich eine zapfsche hv in köln und nicht wie dr. k.das gerne verkaufen möchte.
      immer schön den überblick bewahren!
      :D
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 18:47:19
      Beitrag Nr. 28 ()
      Für die ganz Dummen!!

      es findet wie eingeladen am 31.03- und 01.04.2005 die ao HV der CBB in Köln im Maritim um 14 uhr statt
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 18:47:54
      Beitrag Nr. 29 ()
      @ de sade
      hv findet statt
      in kölle donnerstag 31.4 evtl bis 1.4.
      mfg
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 18:47:56
      Beitrag Nr. 30 ()
      Sehr geehrte Investierte,
      sehr geehrte Interressierte,


      ich habe ja bis jetzt immer gute Erfahrungen gemacht, wenn man den Vorschlägen des Gerichts folgt und werde selbstverständlich veranlassen, daß Einwendungen gemacht werden und zum Mittel der Anfechtungsklage gegriffen wird.

      Ich wünsche noch einen schönen Abend.

      Oh Herr Kahrmann,
      unsere tägliche Ad Hoc gib uns heute und morgen,
      solang Sie dazu noch in der Lage sind.

      Sagen Sie mal ihrem multiplen Sparkässchen,
      daß diese von interessierten, investierten Kreisen wertgeschätzt werden.
      Ist es nicht schön,
      wenn man anderen Menschen etwas Gutes tun kann?

      Do ut des!
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 18:48:05
      Beitrag Nr. 31 ()
      ...und die Sparkasse gleich Gewehr bei Fuss nach der adhoc...sowas aber auch...und wirklich alle adhoc pflichtigen Dinge lanciert...? Tatsächlich....?

      WIRKLICH?

      Rainer...du tanzt auf einem schmalen Grad. Die adhoc von heute war überflüssig weil es nichts neues gab.
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 18:48:46
      Beitrag Nr. 32 ()
      man bin ich laaaaaaaaaaaahm:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 18:49:06
      Beitrag Nr. 33 ()
      Wat freu ich mich auf Donnerstag.

      Ha Hi Ho - wir sind von WO! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 18:54:18
      Beitrag Nr. 34 ()
      hey danke an alle :p

      trotzdem wundert mich das Zapf nicht mehr zukauft wenn er an das Unternehmen ( Karmann abzulösen ) glaubt der tägliche Handel in CCB-Aktien zeigt das nicht wenige nur zum spekulieren und kurzfristigem rein raus spielchen investiert sind dies würde eigentlich jemandem nützen der vorhat eine starke Position bei der HV zu vertreten.:p:cool:
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 18:57:27
      Beitrag Nr. 35 ()
      deSade

      Kennst Du die momentane Finanzlage von Herrn Zapf?
      Der hat sein Unternehmen nicht nur um CBB zu retten... ;)
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 19:04:04
      Beitrag Nr. 36 ()
      ja denke ich auch,

      wenn einer 10 Mio Aktien hat, auch zu günstigen Preisen eingekauft, dann ist schon ne ganze Menge Holz.

      Und gerade bei so einer Sache muss man auch immer liquide bleiben!
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 19:13:22
      Beitrag Nr. 37 ()
      hab grad gelesen das die eingesammelten Aktien elektronisch nachgemeldet werden können und zu HV zählen,wenn die Aktien von Karmann eingesammelt werden aufgrund der Adhoc die ja für einen leien nicht gerade korrekt geschrieben ist,da würd mich interessieren ob dies Strafrechtliche Folgen für den Verfasser haben kann.:look:

      @SupiAlexi ... trotzdem könnte teoretisch bei dem täglichen Umsatz an Aktien noch der ein oder andere eine Minderheit an Aktien zusammenkaufen und das Stimmengewicht kippen ...ziemlich bedenklich.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 19:15:54
      Beitrag Nr. 38 ()
      Man hat mir erklärt, dass die Aktien bis zu dem genannten Tag, glaube es war letzte Woche Donnerstag gesperrt werden müssen.

      Das mit der elektronischen Meldung habe ich eben auch gelesen, glaube aber mal, dass das Quatsch ist!
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 19:27:56
      Beitrag Nr. 39 ()
      "...§ 122 AktG. laut dem ursprünglichen Antrag einzuberufen"
      URSPRÜNGLICHEN, eh klar!

      Gruß
      Gilles
      from my dead cold hands
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 19:34:19
      Beitrag Nr. 40 ()
      "wundert mich das Zapf nicht mehr zukauft wenn er an das Unternehmen"

      Diversifikation deSade, wir haben auch nicht alles drin, Du etwa (ich hoffe doch nicht). Alles auf eine Karte sollte man nur machen wenn man mit dem Rücken zur Wand steht, also quasi "kahrmannt".

      Gruß
      Gilles
      from my dead cold hands only
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 19:34:30
      Beitrag Nr. 41 ()
      wundert mich eigentlich das nur döschen da ist und nicht die ganzen anderen spezies auftauchen...haben die etwa schon aufgegeben

      Vroni
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 19:36:16
      Beitrag Nr. 42 ()
      Da gibt es doch gewisse Verordnungen und Gerichtsurteile wegen der PERSÖNLICHEN HAFTUNG von Vorständen bei kursmanipulierenden adhocs.

      Diejenigen, die wegen der adhoc von heute verkauft haben, sollten sich mal melden.

      Gerne per BM.

      Vielleicht läßt sich ja eine RECHTSBERATUNG vermitteln.

      Gruß
      Eustach :D
      (der da mal gerne den selbsternannten Aktionärsschützer herauskehren könnte)
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 19:36:26
      Beitrag Nr. 43 ()
      :cool::cool::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 19:43:37
      Beitrag Nr. 44 ()
      SupiAlex

      Komm zur HV, mich wird mein Banker von der DB begleiten.
      Der kann es Dir gerne nochmal erklären - ist das ein Wort?

      :D
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 19:47:48
      Beitrag Nr. 45 ()
      Schätze sehr die Deutschbanker, aber denke mal , wenn ich es wirklich will, dann weiss das auch mein Sparkassen Mann......

      Aber wäre schön, wenn du allgemein, das mal klarstellen könntest!
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 19:57:45
      Beitrag Nr. 46 ()
      Den Sinn dieser Adhoc sollte ja jeder Blinde erkennen. Es geht nur darum einige Aktionäre zu verunsichern und vorzugaukeln es fände keine HV statt, um zu hoffen, daß einige nicht ihr Stimmrecht wahrnehmen.
      Die HV findet statt, nur nicht halt die außerordentliche HV.
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 20:13:57
      Beitrag Nr. 47 ()
      um es deutlicher auszudrücken die von Zapf beantragte außerordentliche HV findet nicht statt, die aber daraufhin von CBB selbst einberufene außerordentliche HV findet am 31.03.05 statt.
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 21:26:57
      Beitrag Nr. 48 ()
      weil, Terminator die von Zapf beantragete HV nicht mehr stattfinden kann, da ihr durch die HV von Doc K (die ja eigentlich nur aufgrund der beantragten HV von Zapf zu stande kommt) der Grund zum Zustande kommen fehlt !! :D

      Ist das zu kompliziert ??

      Hier der Gesetztestext:

      Paragraph 122 Aktiengesetz:



      Einberufung auf Verlangen einer Minderheit



      (1) Die Hauptversammlung ist einzuberufen, wenn Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen; das Verlangen ist an den Vorstand zu richten. Die Satzung kann das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, an eine andere Form und an den Besitz eines geringeren Anteils am Grundkapital knüpfen. § 147 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.

      (2) In gleicher Weise können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, verlangen, daß Gegenstände zur Beschlußfassung einer Hauptversammlung bekanntgemacht werden.

      (3)Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Gericht die Aktionäre, die das Verlangen gestellt haben, ermächtigen, die Hauptversammlung einzuberufen oder den Gegenstand bekanntzumachen. Zugleich kann das Gericht den Vorsitzenden der Versammlung bestimmen. Auf die Ermächtigung muß bei der Einberufung oder Bekanntmachung hingewiesen werden. Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig.

      (4) Die Gesellschaft trägt die Kosten der Hauptversammlung und im Fall des Absatzes 3 auch die Gerichtskosten, wenn das Gericht dem Antrag stattgegeben hat.


      Haben das jetzt alle verstanden ??
      :rolleyes:
      ;):D

      Knetemann
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 21:57:05
      Beitrag Nr. 49 ()
      Hmm,

      wie früher bei einer nicht näher bezeichneten Institution:

      "Herr Unteroffizier, Herr Unteroffizier, ich weiß was."

      "Ja? Was denn?"

      "Im Keller brannte Licht."

      "Und?"

      "Ich habe es ausgemacht."


      Und dafür eine Adhoc?

      Fragt sich
      crude_facts
      (der sich das viel lieber bei einem anderen Unternehmen wünschte)


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