29.03.05 DGAP-Ad hoc: CBB Holding AG <DE0005444004> - 500 Beiträge pro Seite
neuester Beitrag 29.03.05 21:57:05 von
ID: 969.924
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Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
CBB Holding AG: Keine Hauptversammlung auf Verlangen einer Minderheit
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Nach dem uns heute zugegangenen Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 21.03.2005
wurde der sofortigen Beschwerde unserer Minderheitsaktionäre Annette und
Klaus E.H. Zapf nicht stattgegeben.
Das Amtsgericht Köln bleibt bei seiner Auffassung, dass die Eheleute Annette
und Klaus E.H. Zapf keine Möglichkeit mehr haben, eine Hauptversammlung gem.
§ 122 AktG. laut dem ursprünglichen Antrag einzuberufen. Die Sache ist nun dem
Landgericht Köln zur Entscheidung vorgelegt.
Köln, im März 2005
CBB Holding AG
- Der Vorstand -
CBB Holding AG
Oppenheim Str. 9
50668 Köln
Deutschland
ISIN: DE0005444004
WKN: 544400
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Geregelter Markt in
Hamburg; Freiverkehr in Düsseldorf, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 29.03.2005
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),17:17 29.03.2005
Heisst das, das jetzt noch das Landgericht entscheidet?
jetzt nur keine Dummheiten machen Leute, ihr wisst ja, sonst lachen andere
LT
laut dem ursprünglichen Antrag einzuberufen.
Ergo nix neues.
Da ja vom VV eine HV einberufen ist, bleibt es bei dieser einen.
Es geht hier um die Beschwerde gegen die Beschwerde.
Sollte die HV am 31. aber nicht stattfinden, müßte es eh einen ganz neuen Beschluß geben.
so long
Wie man Euch die Stücke aus der Hand gerissen hat ???
Seid nicht so blöd !!! und macht den Fehler noch einmal
Landgericht Köln zur Entscheidung vorgelegt."
Würdet Ihr das auch so interpretieren, dass jetzt automatisch noch das Landgericht entscheidet?
Wenn dann jetzt die HV in Köln nicht stattfindet, dann ist doch klar, wie das Landgericht sofort entscheidet!
Oder wie seht Ihr das?
so long
Die außerordentliche Hauptversammlung wird aufgeschoben, nicht aufgehoben!
Lesen Sie hier mehr http://www.cbb-hv.de/pdf-files/Pressemitteilung_03_03_2005.p…
aus : http://www.cbb-hv.de
ist doch egal, hier gehts um die Auswechslung eines Aufsichtsrates der die Belange der Aktionäre mit Füssen tritt, sie enteignen will.
Hätte Hr. Zapf sich nicht gekümmert wären wir heut alle ärmer.
Wenn es nun zu keiner HV kommt, dann geht das Spiel eben wieder von vorn los, so ist das nunmal...
dem Doc scheint der Beschluss also heute zugeschickt worden zu sein...also worauf willst du hinaus Spardose
unischerheit schüren, ist schon komisch seit wann du da bist
Username: sparkasse
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die nichtssagende Adhoc kam um
1 von ad_hoc [W:O] 29.03.05 17:20:28 Beitrag Nr.: 16.243.389
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Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
CBB Holding AG: Keine Hauptversammlung auf Verlangen einer Minderheit
Zufall oder warum tauchst du 15 Minuten später auf???
vroni
DGAP-Ad hoc: CBB Holding AG
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Sonstiges
CBB Holding AG: Einberufungsverlangen einer Hauptversammlung
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
----------------------------------------------------------
Auf Verlangen unserer Minderheitsaktionäre Annette und Klaus E.H. Zapf, die zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, wird der Vorstand
der CBB Holding AG eine Hauptversammlung für den 31. März 2005 einberufen.
Köln, im Februar 2005
Der Vorstand der CBB Holding AG
CBB Holding AG
Oppenheim Str. 9
50668 Köln
Deutschland
ISIN: DE0005444004
WKN: 544400
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Geregelter Markt in Hamburg; Freiverkehr in Düsseldorf, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 01.02.2005
Quelle: Finanzen.net 01.02.2005 17:36:00
"Man muss auch mal die FAKTEN KLAR kommunizieren wollen"
KAUFEN DIE EINZIGE ANTWORT- Meldung bejannt und vom
21.3.05!!!?
Das mit der aufgeschobenen HV ist reine Vorsichtsmassnahme von Zapf, weil man beim jetzigen AR immer mit allem rechnen muss.
Sollte es jetzt zu keiner Kahrmann HV kommen wird sofort eine neue durch Zapf ausgerufen.
stell die Leute nicht für dumm hin.
Gruss LT
Tja, Herr Dr Kahrmann,
Gerichte, Gerichte, Gerichte die über ihr Handeln richten.
Die Einschläge kommen näher....
Gruß an alle Interressierten
und Investierten..
Klaus E.H. Zapf
PS.:
Nochmal "DankeSchön" Herr Dr Kahrmann, daß Sie in wertlose Aktien investiert sind.
du hast noch nichts verpasst, stell schon mal das Bier kalt und hol die Chips, bald wirst du es live erleben...
Hab noch ein bisschen Gedult, das wird ein Fest
manche kapieren doch wohl gar nix!
ich hoffe du bist nur im rahmen eines börsenspiels in aktien investiert!
zapf wollte nur sagen das ide hv von cbb letztendlich auf seine einberufene hv in berlin zustande kam. also ist es ja eigentlich eine zapfsche hv in köln und nicht wie dr. k.das gerne verkaufen möchte.
immer schön den überblick bewahren!
es findet wie eingeladen am 31.03- und 01.04.2005 die ao HV der CBB in Köln im Maritim um 14 uhr statt
hv findet statt
in kölle donnerstag 31.4 evtl bis 1.4.
mfg
sehr geehrte Interressierte,
ich habe ja bis jetzt immer gute Erfahrungen gemacht, wenn man den Vorschlägen des Gerichts folgt und werde selbstverständlich veranlassen, daß Einwendungen gemacht werden und zum Mittel der Anfechtungsklage gegriffen wird.
Ich wünsche noch einen schönen Abend.
Oh Herr Kahrmann,
unsere tägliche Ad Hoc gib uns heute und morgen,
solang Sie dazu noch in der Lage sind.
Sagen Sie mal ihrem multiplen Sparkässchen,
daß diese von interessierten, investierten Kreisen wertgeschätzt werden.
Ist es nicht schön,
wenn man anderen Menschen etwas Gutes tun kann?
Do ut des!
WIRKLICH?
Rainer...du tanzt auf einem schmalen Grad. Die adhoc von heute war überflüssig weil es nichts neues gab.
Ha Hi Ho - wir sind von WO!
trotzdem wundert mich das Zapf nicht mehr zukauft wenn er an das Unternehmen ( Karmann abzulösen ) glaubt der tägliche Handel in CCB-Aktien zeigt das nicht wenige nur zum spekulieren und kurzfristigem rein raus spielchen investiert sind dies würde eigentlich jemandem nützen der vorhat eine starke Position bei der HV zu vertreten.
Kennst Du die momentane Finanzlage von Herrn Zapf?
Der hat sein Unternehmen nicht nur um CBB zu retten...
wenn einer 10 Mio Aktien hat, auch zu günstigen Preisen eingekauft, dann ist schon ne ganze Menge Holz.
Und gerade bei so einer Sache muss man auch immer liquide bleiben!
@SupiAlexi ... trotzdem könnte teoretisch bei dem täglichen Umsatz an Aktien noch der ein oder andere eine Minderheit an Aktien zusammenkaufen und das Stimmengewicht kippen ...ziemlich bedenklich.
Das mit der elektronischen Meldung habe ich eben auch gelesen, glaube aber mal, dass das Quatsch ist!
URSPRÜNGLICHEN, eh klar!
Gruß
Gilles
from my dead cold hands
Diversifikation deSade, wir haben auch nicht alles drin, Du etwa (ich hoffe doch nicht). Alles auf eine Karte sollte man nur machen wenn man mit dem Rücken zur Wand steht, also quasi "kahrmannt".
Gruß
Gilles
from my dead cold hands only
Vroni
Diejenigen, die wegen der adhoc von heute verkauft haben, sollten sich mal melden.
Gerne per BM.
Vielleicht läßt sich ja eine RECHTSBERATUNG vermitteln.
Gruß
Eustach
(der da mal gerne den selbsternannten Aktionärsschützer herauskehren könnte)
Komm zur HV, mich wird mein Banker von der DB begleiten.
Der kann es Dir gerne nochmal erklären - ist das ein Wort?
Aber wäre schön, wenn du allgemein, das mal klarstellen könntest!
Die HV findet statt, nur nicht halt die außerordentliche HV.
Ist das zu kompliziert ??
Hier der Gesetztestext:
Paragraph 122 Aktiengesetz:
Einberufung auf Verlangen einer Minderheit
(1) Die Hauptversammlung ist einzuberufen, wenn Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen; das Verlangen ist an den Vorstand zu richten. Die Satzung kann das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, an eine andere Form und an den Besitz eines geringeren Anteils am Grundkapital knüpfen. § 147 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
(2) In gleicher Weise können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, verlangen, daß Gegenstände zur Beschlußfassung einer Hauptversammlung bekanntgemacht werden.
(3)Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Gericht die Aktionäre, die das Verlangen gestellt haben, ermächtigen, die Hauptversammlung einzuberufen oder den Gegenstand bekanntzumachen. Zugleich kann das Gericht den Vorsitzenden der Versammlung bestimmen. Auf die Ermächtigung muß bei der Einberufung oder Bekanntmachung hingewiesen werden. Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig.
(4) Die Gesellschaft trägt die Kosten der Hauptversammlung und im Fall des Absatzes 3 auch die Gerichtskosten, wenn das Gericht dem Antrag stattgegeben hat.
Haben das jetzt alle verstanden ??
Knetemann
wie früher bei einer nicht näher bezeichneten Institution:
"Herr Unteroffizier, Herr Unteroffizier, ich weiß was."
"Ja? Was denn?"
"Im Keller brannte Licht."
"Und?"
"Ich habe es ausgemacht."
Und dafür eine Adhoc?
Fragt sich
crude_facts
(der sich das viel lieber bei einem anderen Unternehmen wünschte)
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