Draegerwerk: Genussscheine mit Nachholbedarf (Seite 105)
eröffnet am 01.02.02 17:09:59 von
neuester Beitrag 17.11.23 13:19:49 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 49.646.288 von carimba am 26.04.15 18:22:36Mein Beitrag sollte lediglich die formale Rechtslage (keine Rechtsberatung) darstellen, da ich mir nicht ganz im Klaren bin, inwieweit ein bloßer Vorstandsbeschluß ausreicht, um auf dieses Recht zu verzichten (normalerweise sind Kapitalerhöhungsbeschlüße immer HV-zustimmungsbedürftig).
Im Übrigen weist Dräger seint ein paar Jahren explizit das verwässerte Ergebnis bei Vollausschüttung aus (sicherlich nicht freiwillig, da werden die WPs wohl auf den EK-Charakter der Genüße hingewiesen haben und die Änderung verlangt haben).
Den Kursabschlag der Genußscheine (früher Allinaz und Dräger) hat mir schon im Studium vor über 20 Jahren als Beispiel für die Implausibilität der Efficient Market Hypothesis gedient (kam bei meinem Prof ausgesprochen schlecht an....)
Ich glaube aber nicht, das Dräger als stärker kapitalmarktorientiertes Unternehmen noch sehr lange einen derart hohen Abschlag der Genußscheine tolerieren wird.
Irgendwann wird der Rückkauf kommen, auch wenn es noch ein paar Jahre dauert (ich kann mit meine Restbeständen warten bzw. traden). Solange sollten wir uns an den hohen Ausschüttungen erfreuen.
Nur meine Meinung. Irrtum vorbehalten. Keine Handlungsempfehlung.
Im Übrigen weist Dräger seint ein paar Jahren explizit das verwässerte Ergebnis bei Vollausschüttung aus (sicherlich nicht freiwillig, da werden die WPs wohl auf den EK-Charakter der Genüße hingewiesen haben und die Änderung verlangt haben).
Den Kursabschlag der Genußscheine (früher Allinaz und Dräger) hat mir schon im Studium vor über 20 Jahren als Beispiel für die Implausibilität der Efficient Market Hypothesis gedient (kam bei meinem Prof ausgesprochen schlecht an....)
Ich glaube aber nicht, das Dräger als stärker kapitalmarktorientiertes Unternehmen noch sehr lange einen derart hohen Abschlag der Genußscheine tolerieren wird.
Irgendwann wird der Rückkauf kommen, auch wenn es noch ein paar Jahre dauert (ich kann mit meine Restbeständen warten bzw. traden). Solange sollten wir uns an den hohen Ausschüttungen erfreuen.
Nur meine Meinung. Irrtum vorbehalten. Keine Handlungsempfehlung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.646.084 von Jakobus01 am 26.04.15 16:59:35Es werden keine Argumente aufgeführt außer dass die Bedingungen der Genüsse dargestellt werden. Die Aktien als liquidestes Instrument würden von Großinvestoren gekauft, sie seien jetzt 50% gelaufen und man solle über einen Verkauf nachdenken. Die Genüsse werden hingegen als krass unterbewertet empfohlen. Sonst nichts Neues.
Was die Kündigung angeht, gelten die Bedingungen nur noch hinsichtlich der Barabgeltung im Gegenwert von 10 Vorzügen. Die Tauschvariante gibt es seit Mai 2011 nicht mehr, obwohl sie noch in den Bedingungen steht (sieh Dräger ad hoc vom Mai 2011)
Was die Kündigung angeht, gelten die Bedingungen nur noch hinsichtlich der Barabgeltung im Gegenwert von 10 Vorzügen. Die Tauschvariante gibt es seit Mai 2011 nicht mehr, obwohl sie noch in den Bedingungen steht (sieh Dräger ad hoc vom Mai 2011)
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.646.096 von deepvalue am 26.04.15 17:02:23"Im Übrigen hatte der Vorstand bereits am 4. Mai 2011 auf das Recht
verzichtet, den Rückkaufwert der Genussscheine im Kündigungsfall
seitens der Gesellschaft neben der Möglichkeit einer Barzahlung in
Stamm- oder Vorzugsaktien begleichen zu können."
Das ist der letzte Satz der Dräger Kapitalmarktinformation vom 6.5.2011.Die Mitteilung vom 4.5. finde ich nicht
Fazit: Im Falle einer Kündigung gem. GenSchBedingungen gibt es jetzt zwingend eine Abfindung in Bar.
Wirtschaftlich gesehen ändert sich nichts, aber der GS wohl (ich bin kein Jurist) seinen Wandelcharakter verloren.
verzichtet, den Rückkaufwert der Genussscheine im Kündigungsfall
seitens der Gesellschaft neben der Möglichkeit einer Barzahlung in
Stamm- oder Vorzugsaktien begleichen zu können."
Das ist der letzte Satz der Dräger Kapitalmarktinformation vom 6.5.2011.Die Mitteilung vom 4.5. finde ich nicht
Fazit: Im Falle einer Kündigung gem. GenSchBedingungen gibt es jetzt zwingend eine Abfindung in Bar.
Wirtschaftlich gesehen ändert sich nichts, aber der GS wohl (ich bin kein Jurist) seinen Wandelcharakter verloren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.645.553 von SAFE1 am 26.04.15 13:56:13danke für eine info....hoffentlich steigt der kurs dann endlich über 500...ist doch eh komisch das die scheine so tief im gegensatz zu den aktien stehen.
meine meinung
mal sehen was morgen passiert.
meine meinung
mal sehen was morgen passiert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.643.588 von SAFE1 am 25.04.15 19:16:16
Stammaktien wurden an den Börsen erst vor ein paar Jahren, lange nach Begebung der Genußscheine eingeführt. Deshalb kann Dräger die Genußscheine gegen Geld nur auf Basis des Kurses der Vorzugsaktien zurückkaufen (für Stammaktien fehlet lange die Börsennotierung)
Allerdings ist ein zwangsweiser Tausch der Genußscheine sowohl in Stamm- als auch in Vorzugsaktien möglich (sonst müßte Dräger vor Umtausch ggf. eine Kapitalerhöhung in Stammaktien durchführen. Da die Stammaktien lange nicht gelistet waren, hätte die Familie Dräger aus eigenen Mitteln eine riesen Kapitalerhöhung zeichnen müßen, falls nur ein Tausch in Vorüge möglich wäre, da es lt. Aktiengesetz maximal soviele Vorzugs- wie Stammaktien geben darf)
Keine Rechtsberatung.
Umtauschbedingungen Genußscheine § 11bei Serie A im Falle eines Rückkaufs
Die Rückkaufbedingungen sind eigentlich ganz einfach und ziemlich logisch:Stammaktien wurden an den Börsen erst vor ein paar Jahren, lange nach Begebung der Genußscheine eingeführt. Deshalb kann Dräger die Genußscheine gegen Geld nur auf Basis des Kurses der Vorzugsaktien zurückkaufen (für Stammaktien fehlet lange die Börsennotierung)
Allerdings ist ein zwangsweiser Tausch der Genußscheine sowohl in Stamm- als auch in Vorzugsaktien möglich (sonst müßte Dräger vor Umtausch ggf. eine Kapitalerhöhung in Stammaktien durchführen. Da die Stammaktien lange nicht gelistet waren, hätte die Familie Dräger aus eigenen Mitteln eine riesen Kapitalerhöhung zeichnen müßen, falls nur ein Tausch in Vorüge möglich wäre, da es lt. Aktiengesetz maximal soviele Vorzugs- wie Stammaktien geben darf)
Keine Rechtsberatung.
Hallo Safe - Vielen Dank!!! Kannst du es etwas ausführlicher beschreiben - sprich welche Argumente werden für das bessere Investment aufgeführt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.645.331 von Scheich2000 am 26.04.15 12:54:32In der aktuellen EURO ist ein Artikel mit dem Titel:
"Das Bessere ist des Guten Feind - die Drägerwerkaktie läuft, die Genussscheine sind das bessere Investment"
Tenor ist, dass die Genüsse mit 500 Euro gegenüber 10 Vorzügen mit 1200 Euro krass unterbewertet seien. Dies sei wohl deshalb so, weil Großinvestoren nicht in Genüssen investiert seien.
Stimmt wohl auffallend - mal sehen ob der Kurs der Genüsse nächste Woche etwas reagiert.
"Das Bessere ist des Guten Feind - die Drägerwerkaktie läuft, die Genussscheine sind das bessere Investment"
Tenor ist, dass die Genüsse mit 500 Euro gegenüber 10 Vorzügen mit 1200 Euro krass unterbewertet seien. Dies sei wohl deshalb so, weil Großinvestoren nicht in Genüssen investiert seien.
Stimmt wohl auffallend - mal sehen ob der Kurs der Genüsse nächste Woche etwas reagiert.
danke für die meinungen.
schönen sonntag noch.
schönen sonntag noch.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.643.564 von Jakobus01 am 25.04.15 19:05:48Laut Bedingungen war der Tausch in beides möglich. Diese Möglichkeit gibt es aber nicht mehr, da Dräger sich diese mit ad hoc Meldung in 2011 genommen hat.
Lt. Bedingungen sieht die Barabgeltung nur 10 Vorzüge vor. Dies ist bei allen drei Serien der Fall.
Lies doch mal nach !
Lt. Bedingungen sieht die Barabgeltung nur 10 Vorzüge vor. Dies ist bei allen drei Serien der Fall.
Lies doch mal nach !
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.643.507 von SAFE1 am 25.04.15 18:48:48 Laut Bedingungen war aber beides möglich
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