Deutsche Telekom, wer hätte das gedacht ? (Seite 6192)
eröffnet am 15.05.03 15:27:27 von
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Welt: Regulierer bevorzugt große Mobilfunk-Anbieter
Bundesnetzagentur leitet Regulierungsverfahren ein
05.04.2006
Die Bundesnetzagentur wird nach einem Bericht der Zeitung Die Welt heute ein Regulierungsverfahren gegen die vier deutschen Mobilfunk-Netzbetreiber einleiten.
Damit sollen diese gezwungen werden, die Gebühren für die Weiterleitung von Telefongesprächen aus dem Festnetz in ihre Netze zu senken.
Die Bundesnetzagentur reagiert mit dieser Maßnahme darauf, dass sich die Netzbetreiber untereinander nicht auf eine Reduzierung der so genannten Terminierungsentgelte einigen konnten.
Wie die Welt aus Unternehmenskreisen erfahren haben will, sollen die beiden großen Mobilfunkanbieter T-Mobile und Vodafone die Terminierungsentgelte von derzeit elf auf wahrscheinlich neun Cent pro Gesprächsminute senken.
Der Abstand zu den Gebühren, die die kleineren Anbieter E-Plus und o2 haben, solle voraussichtlich bei 1,4 Cent bleiben.
Nach Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts für Kommunikationsdienste (WIK) haben die Netzbetreiber im Zeitraum von 1998 bis 2004 rund 8,8 Milliarden Euro für die Weiterleitung eingehender Gespräche aus anderen Netzen eingenommen.
Das sind rund 25 Prozent der Umsätze, die die Unternehmen insgesamt haben.
Das WIK-Gutachten, das dem Regulierer als Entscheidungsgrundlage dient, rät, reale Kostenunterschiede zwischen den großen und kleinen Mobilfunkanbietern zu berücksichtigen.
Diese seien größer als es die 1,4 Cent Differenz bei den Terminierungsentgelten ausdrücken.
Auch in einem Gutachten des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM), heißt es:
"Aufgrund der unterschiedlichen Netzdichte könnte sich die Differenz auf drei bis vier Cent erhöhen."
Sollte es bei der Differenz von 1,4 Cent bei den Terminierungsentgelten bleiben, hätten die D-Netze Glück gehabt.
Der Bulle
PS: Seit dem 15. Dezember 2005 erhalten T-Mobile und Vodafone 11 Cent pro Minute für Gespräche in die eigenen Mobilfunknetzte, bei E-Plus und O2 sind es 12,4 Cent je Minute.
Die Absenkung ging zurück auf eine im Mai 2004 getroffene Vereinbarung der vier Mobilfunk-Netzbetreiber mit der Deutschen Telekom.
Ein interessanter Passus findet sich im Konsultationsentwurf BK4-06-001 (pdf, 114 kb) der Regulierungsbehörde:
Dort heißt es u.a.: "Von Festnetzbetreibern wird vorgetragen, durch überhöhte Terminierungsentgelte würden die Mobilfunkunternehmen einen Verdrängungswettbewerb gegen das Festnetz finanzieren und damit werde der Wettbewerb tangiert.
Ungeachtet dessen, dass Mobilfunk- und Festnetzdienste keinen gemeinsamen Markt bilden, kann eine Verdrängung des Festnetzes durch die Mobilfunknetze nicht festgestellt werden.
Im Jahr 2005 ist die Zahl der Festnetzanschlüsse um 80.000 bzw. 0,2% gesunken, während die Zahl der Telefonkanäle um 340.000 bzw. 0,6% gestiegen ist.
Bei den Sprachverbindungen gab es ein kleines Wachstum im Festnetzbereich (bezogen auf das Schmalband) und eine deutliche Steigerung im Mobilfunkbereich.
Werden die Märkte gemeinsam betrachtet, ist ein Aufholen des Mobilfunkmarktes und eine Stagnation der Festnetzmärkte festzustellen.
Die Stagnation geht aber zu Lasten der Deutschen Telekom AG und nicht zu Lasten der Wettbewerber.
Denn die Position der Wettbewerber hat sich gerade verbessert.
Daran ändert auch die weitere Verkehrssteigerung in Mobilfunknetzen nichts.
Selbst wenn Produkte wie T-Mobile@Home oder günstige Discount Prepaid-Angebote das Verkehrswachstum noch beschleunigen, ist nicht damit zu rechnen, dass es zu einem starken Rückgang der Sprachverbindungen über das Festnetz (inklusive der Breitbandnetze) kommt.
Hier ist vor allem zu bedenken, dass nur ca. 10% der Festnetzverbindungen zu Mobilfunkanschlüssen gehen, während ca. 20% der Mobilfunkverbindungen in andere Mobilfunknetze gehen.
Die Terminierung in andere Mobilfunknetze ist für den Wettbewerber auf dem Mobilfunkmarkt mithin viel bedeutender als für den Festnetzmarkt."
Hinweis:
Unter Zugrundelegung des unvermindert anhaltenden Verkehrswachstums im Mobilfunkbereich und insbesondere auch der generellen Entwicklung der Entgelte für die Mobilfunkterminierung in den anderen EU-Mitgliedsstaaten müssten nach Einschätzung der BNetzA auch in Deutschland die Mobilfunk-Terminierungsentgelte in Fortführung des bisherigen Absenkungspfades in den nächsten Jahren kontinuierlich weiter reduziert werden.
Sollten die Betroffenen im Laufe des Verfahrens Vereinbarungen über die angemessene Fortsetzung des Absenkungspfades vorlegen, könnte von einer Auferlegung einer Genehmigungspflicht nach Maßgabe des § 31 TKG abgesehen werden und die Entgelte einer nachträglichen Entgeltkontrolle unterworfen werden.
Bundesnetzagentur leitet Regulierungsverfahren ein
05.04.2006
Die Bundesnetzagentur wird nach einem Bericht der Zeitung Die Welt heute ein Regulierungsverfahren gegen die vier deutschen Mobilfunk-Netzbetreiber einleiten.
Damit sollen diese gezwungen werden, die Gebühren für die Weiterleitung von Telefongesprächen aus dem Festnetz in ihre Netze zu senken.
Die Bundesnetzagentur reagiert mit dieser Maßnahme darauf, dass sich die Netzbetreiber untereinander nicht auf eine Reduzierung der so genannten Terminierungsentgelte einigen konnten.
Wie die Welt aus Unternehmenskreisen erfahren haben will, sollen die beiden großen Mobilfunkanbieter T-Mobile und Vodafone die Terminierungsentgelte von derzeit elf auf wahrscheinlich neun Cent pro Gesprächsminute senken.
Der Abstand zu den Gebühren, die die kleineren Anbieter E-Plus und o2 haben, solle voraussichtlich bei 1,4 Cent bleiben.
Nach Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts für Kommunikationsdienste (WIK) haben die Netzbetreiber im Zeitraum von 1998 bis 2004 rund 8,8 Milliarden Euro für die Weiterleitung eingehender Gespräche aus anderen Netzen eingenommen.
Das sind rund 25 Prozent der Umsätze, die die Unternehmen insgesamt haben.
Das WIK-Gutachten, das dem Regulierer als Entscheidungsgrundlage dient, rät, reale Kostenunterschiede zwischen den großen und kleinen Mobilfunkanbietern zu berücksichtigen.
Diese seien größer als es die 1,4 Cent Differenz bei den Terminierungsentgelten ausdrücken.
Auch in einem Gutachten des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM), heißt es:
"Aufgrund der unterschiedlichen Netzdichte könnte sich die Differenz auf drei bis vier Cent erhöhen."
Sollte es bei der Differenz von 1,4 Cent bei den Terminierungsentgelten bleiben, hätten die D-Netze Glück gehabt.
Der Bulle
PS: Seit dem 15. Dezember 2005 erhalten T-Mobile und Vodafone 11 Cent pro Minute für Gespräche in die eigenen Mobilfunknetzte, bei E-Plus und O2 sind es 12,4 Cent je Minute.
Die Absenkung ging zurück auf eine im Mai 2004 getroffene Vereinbarung der vier Mobilfunk-Netzbetreiber mit der Deutschen Telekom.
Ein interessanter Passus findet sich im Konsultationsentwurf BK4-06-001 (pdf, 114 kb) der Regulierungsbehörde:
Dort heißt es u.a.: "Von Festnetzbetreibern wird vorgetragen, durch überhöhte Terminierungsentgelte würden die Mobilfunkunternehmen einen Verdrängungswettbewerb gegen das Festnetz finanzieren und damit werde der Wettbewerb tangiert.
Ungeachtet dessen, dass Mobilfunk- und Festnetzdienste keinen gemeinsamen Markt bilden, kann eine Verdrängung des Festnetzes durch die Mobilfunknetze nicht festgestellt werden.
Im Jahr 2005 ist die Zahl der Festnetzanschlüsse um 80.000 bzw. 0,2% gesunken, während die Zahl der Telefonkanäle um 340.000 bzw. 0,6% gestiegen ist.
Bei den Sprachverbindungen gab es ein kleines Wachstum im Festnetzbereich (bezogen auf das Schmalband) und eine deutliche Steigerung im Mobilfunkbereich.
Werden die Märkte gemeinsam betrachtet, ist ein Aufholen des Mobilfunkmarktes und eine Stagnation der Festnetzmärkte festzustellen.
Die Stagnation geht aber zu Lasten der Deutschen Telekom AG und nicht zu Lasten der Wettbewerber.
Denn die Position der Wettbewerber hat sich gerade verbessert.
Daran ändert auch die weitere Verkehrssteigerung in Mobilfunknetzen nichts.
Selbst wenn Produkte wie T-Mobile@Home oder günstige Discount Prepaid-Angebote das Verkehrswachstum noch beschleunigen, ist nicht damit zu rechnen, dass es zu einem starken Rückgang der Sprachverbindungen über das Festnetz (inklusive der Breitbandnetze) kommt.
Hier ist vor allem zu bedenken, dass nur ca. 10% der Festnetzverbindungen zu Mobilfunkanschlüssen gehen, während ca. 20% der Mobilfunkverbindungen in andere Mobilfunknetze gehen.
Die Terminierung in andere Mobilfunknetze ist für den Wettbewerber auf dem Mobilfunkmarkt mithin viel bedeutender als für den Festnetzmarkt."
Hinweis:
Unter Zugrundelegung des unvermindert anhaltenden Verkehrswachstums im Mobilfunkbereich und insbesondere auch der generellen Entwicklung der Entgelte für die Mobilfunkterminierung in den anderen EU-Mitgliedsstaaten müssten nach Einschätzung der BNetzA auch in Deutschland die Mobilfunk-Terminierungsentgelte in Fortführung des bisherigen Absenkungspfades in den nächsten Jahren kontinuierlich weiter reduziert werden.
Sollten die Betroffenen im Laufe des Verfahrens Vereinbarungen über die angemessene Fortsetzung des Absenkungspfades vorlegen, könnte von einer Auferlegung einer Genehmigungspflicht nach Maßgabe des § 31 TKG abgesehen werden und die Entgelte einer nachträglichen Entgeltkontrolle unterworfen werden.
05.04.2006 13:07
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Karlsruhe stärkt Telekom bei Schutz von Betriebsgeheimnissen
Das Bundesverfassungsgericht hat der Deutschen Telekom einen stärkeren Schutz ihrer Betriebsgeheimnisse gegenüber ihren Konkurrenten zugestanden. Mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss, der Mitte März erging, hoben die Karlsruher Richter eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf. Das Gericht hatte die Telekom im Streit um die Höhe von Entgelten für die Nutzung ihrer Netze dazu verpflichtet, interne Kalkulationsunterlagen offen zu legen. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts sah darin eine Verletzung der Berufsfreiheit, die auch die Wahrung geschäftlicher Geheimnisse schütze. Das höchste Verwaltungsgericht muss nun erneut entscheiden. (Az: 1 BvR 2087/03 u, 2111/03)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/71700
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Karlsruhe stärkt Telekom bei Schutz von Betriebsgeheimnissen
Das Bundesverfassungsgericht hat der Deutschen Telekom einen stärkeren Schutz ihrer Betriebsgeheimnisse gegenüber ihren Konkurrenten zugestanden. Mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss, der Mitte März erging, hoben die Karlsruher Richter eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf. Das Gericht hatte die Telekom im Streit um die Höhe von Entgelten für die Nutzung ihrer Netze dazu verpflichtet, interne Kalkulationsunterlagen offen zu legen. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts sah darin eine Verletzung der Berufsfreiheit, die auch die Wahrung geschäftlicher Geheimnisse schütze. Das höchste Verwaltungsgericht muss nun erneut entscheiden. (Az: 1 BvR 2087/03 u, 2111/03)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/71700
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.081.767 von Hanie500 am 05.04.06 11:06:50Der Kursverlauf ist einfach nur zum Kot....
ich höre schon ganz deutlich Ricke auf der Jahreshauptversammlung
wie er den Aktionären von den großen Vorschritten und den großen Heruasforderungen der DTE erzählen wird ohne einen roten Kopf zu bekommen
wie er den Aktionären von den großen Vorschritten und den großen Heruasforderungen der DTE erzählen wird ohne einen roten Kopf zu bekommen
könnten wir nicht sein Gehalt verdoppeln?
sonst wird das NICHTS!
sonst wird das NICHTS!
die Dividende sollte den Kurs stützen
Das Übel hat auch einen Namen:Ricke
das übel hat auch einen Namen:Ricke[b][/b]
und den mögen auch Heuschtrecken nicht
Schrott bleibt eben Schrott......
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