Anliegerkosten - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.12.03 15:40:17 von
neuester Beitrag 14.12.03 21:51:35 von
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Eine Samtgemeinde in Niedersachsen. Der Gemeinderat beschließt, den Asphalt einer Sackgasse zu beseitigen und neu zu pflastern. Kosten ca € 150.000,- . Die 8 Anlieger sollen davon ca € 100.000,- tragen.
Die Sackgasse ist 33 Jahre alt und völlig in Ordnung. Das bestreitet die Gemeinde auch nicht, findet Pflaster aber schöner. Haben die Anwohner das Recht, die Pflasterung zu verhindern oder so lange aufzuschieben, bis Schäden an der alten Straße auftreten?
Die Sackgasse ist 33 Jahre alt und völlig in Ordnung. Das bestreitet die Gemeinde auch nicht, findet Pflaster aber schöner. Haben die Anwohner das Recht, die Pflasterung zu verhindern oder so lange aufzuschieben, bis Schäden an der alten Straße auftreten?
Ich weiß nur. wie es in Österreich funktioniert. Dort nennt man dies "Straßenbaukostenrückersatz". Bei Bau eines Hauses ist einmalig ein Betrag in Höhe von ca. € 2.500 Euro zu entrichten, danach hat man auf Lebenszeit seine Ruhe. Alle Sanierungen, Verschönerungen etc. hat die Stadt bzw. Gemeinde zu bezahlen.
Wird wohl in Germany nicht viel anders sein.
Grüße Germanist
Wird wohl in Germany nicht viel anders sein.
Grüße Germanist
Die Gemeinde kann nur für die erstmalige Erschließung der Straße einen Anliegerbeitrag fordern. Du mußt also feststellen, ob diese erstmalige Erschließung bereits einmal erfolgt ist. Die Teerdecke allein besagt nichts. Der Untergrund einschließlich Entwässerung, evtl. Gehwege usw. müssen dem Strassenbaustandard entsprechen. Wenn nachher Verschönerungsmaßnahmen ergriffen werden (super, daß deine Gemeinde offenbar im Geld schwimmt, denn mindestens 10% der Kosten bleiben ja an ihr hängen), sind diese nicht von den Anliegern zu bezahlen.
Germanist: Es ist fahrlässig die deutschen Gartenzwergbürokraten zu unterschätzen. Die schliessen auch einen Einsiedlerhof nach 50 Jahren an die Kanalisation an und verlangen 100000€ !
Grundsätzlich sollte man die Gemeinderäte bereits im Vorfeld "bearbeiten"
Widerspruchverfahren, etc... das macht denen unheimlich Spass und Dir viel Ärger !
Grundsätzlich sollte man die Gemeinderäte bereits im Vorfeld "bearbeiten"
Widerspruchverfahren, etc... das macht denen unheimlich Spass und Dir viel Ärger !
# 2 Da kann man mal sehen, wie günstig es ist, in Österreich zu leben.
# 4 und # 5 Naja, die Gemeinde ist überschuldet. Sie erhält aber Fördergelder, so daß sie mit Null wegkommt. Das war wohl auch ein Motiv für den Beschluß. Von den 8 Anliegern ist keiner im Gemeinderat. Außer einem Schreiben an die Gemeinde: „Wir wollen das Pflaster nicht.“ ist den Anliegern nichts eingefallen.
# 4 und # 5 Naja, die Gemeinde ist überschuldet. Sie erhält aber Fördergelder, so daß sie mit Null wegkommt. Das war wohl auch ein Motiv für den Beschluß. Von den 8 Anliegern ist keiner im Gemeinderat. Außer einem Schreiben an die Gemeinde: „Wir wollen das Pflaster nicht.“ ist den Anliegern nichts eingefallen.
@ megaschotte
Darüberhinaus gibt es aber noch die Straßenausbaubeitragssatzung, die jede Gemeinde erlassen hat! Darin erhebt die Stadt nach Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes einen Beitrag zur Deckung ihres Aufwandes für die Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von öffentlichen Erschließungsanlagen! Das heißt zum Beispiel, wenn ein Regenentwässerungskanal nach 20 Jahren komplett erneuert werden muss, dann zahlt wiederum der Anlieger!
Auch reine Verschönerungsarbeiten können auf die Anlieger abgewälzt werden, wenn es sich um eine Maßnahme nach dem Städtebauförderungsgesetz handelt! Hierbei werden die Kosten über die Abschöpfung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung reingeholt!
Du siehst, die Städte und Gemeinden haben mannigfaltige, gesetzliche Möglichkeiten die Anlieger abzuzocken!
Dass mit der Bezahlung der erstmaligen Erschließungskosten alles erledigt ist, ist ein ganz großer Trugschluss!
Darüberhinaus gibt es aber noch die Straßenausbaubeitragssatzung, die jede Gemeinde erlassen hat! Darin erhebt die Stadt nach Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes einen Beitrag zur Deckung ihres Aufwandes für die Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von öffentlichen Erschließungsanlagen! Das heißt zum Beispiel, wenn ein Regenentwässerungskanal nach 20 Jahren komplett erneuert werden muss, dann zahlt wiederum der Anlieger!
Auch reine Verschönerungsarbeiten können auf die Anlieger abgewälzt werden, wenn es sich um eine Maßnahme nach dem Städtebauförderungsgesetz handelt! Hierbei werden die Kosten über die Abschöpfung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung reingeholt!
Du siehst, die Städte und Gemeinden haben mannigfaltige, gesetzliche Möglichkeiten die Anlieger abzuzocken!
Dass mit der Bezahlung der erstmaligen Erschließungskosten alles erledigt ist, ist ein ganz großer Trugschluss!
@ Oberkreisdirektor
Jau, Abzocke wo man hinschaut!
Ich kann die Reichen gut verstehen, wenn sie diesem Land den Rücken kehren!
Ich finde unser bis vor einiger Zeit noch liebenswerte Land mittlerweile auch zum K.....!
Schuld daran sind aber einzig und allein unsere unfähigen Politiker!
Schade um Deutschland!
Jau, Abzocke wo man hinschaut!
Ich kann die Reichen gut verstehen, wenn sie diesem Land den Rücken kehren!
Ich finde unser bis vor einiger Zeit noch liebenswerte Land mittlerweile auch zum K.....!
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