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    IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung?? (Seite 136)

    eröffnet am 29.01.04 15:01:08 von
    neuester Beitrag 28.01.24 23:31:29 von
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      schrieb am 03.04.11 15:01:24
      Beitrag Nr. 3.988 ()
      LBB 5

      “Quousque tandem abutere, IBV patientia et pecunia nostra?”

      Liebe Geschäftsführung,
      für Sie und ihre IBV übersetzte ich gerne die abgewandelte Redeeröffnung Ciceros an Catalina ins Deutsche, da Sie nichts zu begreifen scheinen.

      Wie lange noch willst Du, IBV, unsere Geduld missbrauchen und unser Geld plichtwidrig ausgeben? (ich dachte zunächst an Geld veruntreuen, wollte aber keine Abmahnung riskieren).:confused:
      Wie lange noch willst Du das Possenspiel mit Abstimmungen über Ausschüttungen durchführen, ob im IBV 3, LBB 5, LBB 6 und anderen Fonds.:confused: Hier wird schon für die Umfrage das Geld verschwendet.

      Liebe Geschäftsführung, treffen Sie doch einfach pflichtgerecht nach dem Gesellschaftsvertrag Ihre Entscheidungen.
      Dafür werden Sie nämlich von uns bezahlt.:cry:
      Aus einer Kann-Vorschrift müssen Sie auch nicht jedes Mal eine Muss-Vorschrift konstruieren und sich dann mit den Stimmen der Fintech Absolution erteilen lassen. Der Geschmack bleibt trotzdem.!!!
      Vor allem wenn man die BGH Entscheidung zum Minderheitenschutz im LBB 3 verinnerlicht hat.

      Kathrin Fuhrmann – Büro der Geschäftsführung der IBV- schreibt in einem Flugblatt ohne Unterschrift zum LBB 3
      :kiss:Aktuelle Rechtssprechung::kiss:

      „Das bedeutet, dass jede Entscheidung der Gesellschafterversammlung des LBB 3, die ursprünglich von drei Vierteln der Gesellschafter beschlossen werden konnte, nunmehr der Einstimmigkeit bedarf“.

      Das ist schon dreist, so etwas zu schreiben und die reine Wahrheit auf den Kopf zu stellen, wenn durch das Gerichtsurteil der ursprünglich Wortlaut des Gesellschaftsvertrages wieder Geltung bekommen hat.

      Wie kann es ein Pyrrhussieg sein, wie Frau Fuhrmann weiter schreibt? Wie dumm muss man sein, wenn man das schreibt, ohne den geschichtlichen Hintergrund zu kennen?
      Pyrrhus hat die Römer überfallen und Schlachten gewonnen, als letztes die Schlacht von Asculum, den Krieg gegen die Römer aber verloren.

      Was will IBV uns mit dem Vergleich sagen? Wir befinden uns im Krieg. Wer ist der wirkliche Angreifer?

      Die IBV verändert oder lässt die Gesellschaftsverträge verändern und erklärt damit den verbliebenen Gesellschaftern den Krieg. Sie rühmt sich auf Ihren Webseiten, dass alle oder fast alle Klagen gegen die Abschaffung des Minderheitenschutzes am Kammergericht Berlin gewonnen wurden.

      Nun hat ein unabhängiges Bayrisches Oberlandesgericht und der BGH Recht gesprochen im Falle LBB 3. Dies ist, soweit ich mich erinnere der einzige Fond oder einer der wenigen mit Sitz in Nürnberg ( LBB 6 vermutlich auch, da es dort positiv beschiedene Ausschüttungsklagen gab?)

      Nun wundert sich Frau Fuhrmannt, dass bei den Minderheitenschutz- Klagen vor dem 14. und 23. Senat des Kammergerichts (Berlin lässt Sie natürlich weg), dieser Revision zugelassen hat und der BGH im LBB 4 die Revision ebenfalls.
      Nun muss man aber wissen, dass die Berliner Urteile meines Wissens nach in erster Instanz anders lauteten als das Nürnberger Urteil. Berlin tickt eben anders!:laugh::laugh:
      Vielleicht erschienen dem BGH die Urteile des Kammergerichts Berlin doch revisionsbedürftig?
      :rolleyes::rolleyes:
      Wichtig finde ich die Aussage von Frau Fuhrmann- Büro der Geschäftsführung der IBV- dass es sich „jedenfalls dem Grundsatz nach um gleiche Sachverhalte“ beim Minderheitenschutz bei dem Fonds handelt.

      Ich appelliere daher an die Treuepflicht der IBV GF. Sollte die GF noch nicht vom LBB 3 Urteil überzeugt sein so gilt jedoch ab sofort bei Entscheidungen: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste oder in dubio pro….

      Die IBV wird aufgrund des BGH Urteils beim LBB 3 die Zins-Swapgeschäfte nicht umsetzen! Vielleicht kennt Sie das Deutsche Bank Urteil?:eek:

      Interessant ist die indirekte Aussage der IBV, dass alle Beschlüsse, die durch das BGH-Urteil im nach hinein widerrechtlich getroffen wurden, angefochten hätten werden müssen. Im Falle der Zinsstrategie verzichtet Sie freiwillig ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf die widerrechtlich beschlossene Strategie!

      Liebe IBV ein Appell, verzichte doch einfach auf Abstimmungen, die sich im nach hinein als widerrechtlich herausstellen könnten. Treibe uns und den Fond nicht auf völlig unnötige Kosten.

      :mad::mad:Ein letzter Satz zu schizophrenem Handeln.:mad::mad:

      Warum werden in anderen LBB- Fonds, wie zum Beispiel im BUD oder Alexanderhaus, die die IBV ebenfalls verwaltet, keine Minderheitenschutzklausel abgeschafft und keine Zinsswapgeschäfte vereinbart, wenn dies alles besser und von Vorteil für die Fonds ist. Guten Argumenten würden doch auch kluge Zeichner folgen ohne dass der Senat von Berlin die Mehrheit hat.

      Wann endlich erkennst auch Du liebe IBV, dass so wie Du in den Wald hineinrufst, es auch zurück schallt. Verwechsle nicht wer hier als der Molosserkönig Pyrrhus auftritt und lass am besten den ganzen Krieg weg.

      Eine Geschäftsführung die von mir bezahlt wird und mich als Pyrrhussieger bezeichnet würde ich sofort absetzen. Wo bleibt die viel beschworene Konfliktfreiheit der Interessenlage zwischen den Senatsinteressen durch die Fintech und der IBV. ? Ja, sie ist nicht nur konfliktfrei sondern sogar symbiotisch.:cool:-idiotisch-

      Liebe IBV komme zur Vernunft und verschone uns mit Halbwahrheiten.
      Avatar
      schrieb am 03.04.11 12:27:37
      Beitrag Nr. 3.987 ()
      Ich weiß nicht, ob irgendjemand gezweifelt hat, aber hier nur zur Information. Das Abstimmungsergebniss, ob LBB 5 zum 31.03. ausschütten soll. 98,58 % fordern keine Ausschüttung!!!!!
      Avatar
      schrieb am 31.03.11 21:26:11
      Beitrag Nr. 3.986 ()
      @donnermax:

      "Wenn die Minderheit sich nicht treuwidrig verhält ..."
      Ich hab da eine Beteiligung von unter 10 k, das fällt mir SOWAS VON ÜBERHAUPT NICHT SCHWER, mich nicht treuwidrig zu verhalten :cool:

      "... mittels eines solchen von der IBV GF auf Veranlassung von angeblichen mindestens 10% Gesellschafter eine Reduzierung oder keine Ausschüttung nach Gutsherrrenart dieser Fremdlinge... auch systematisch und vorsätzlich durch (zu hohe nicht prospektgemäße) Sondertilgungen jahrelang für die leeren Kassen im Fonds systematisch gesorgt wurde und wird. Diese dies verursachenden Gesellschafter, die beherrscht..."
      Das fällt mir schwer :keks:
      Avatar
      schrieb am 26.03.11 19:24:59
      Beitrag Nr. 3.985 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.270.481 von jahody am 26.03.11 14:34:00Gut erkannt, lieber Mitstreiter Jahody..."die Abstimmungen über Ausschüttungen im Umlaufverfahren sind "Pseudo-Rechtsicherheitsabstimmungen"....vermutlich mit dem Hintergedanken, dass erwartete Rechtsstreite über die sofortige und volle prospektgemäße Gewähr von garantierten Ausschüttung dann etwas erschwert und vernebelt würden....:D:eek:

      Macht aber am Ende nichts. :cry::cry:

      Wenn die Minderheit sich nicht treuwidrig verhält und eines Tages nachweisen wird, dass die eingedrungenen Fremdlinge (hier sind dieses leicht auszumachende Gesellschafter von Interessen der Garantenseite und öffentlich zur Schau gestellter Ankaufsabsichten zur systematischen Täuschung von Anlegern...) mittels eines solchen von der IBV GF auf Veranlassung von angeblichen mindestens 10% Gesellschafter eine Reduzierung oder keine Ausschüttung nach Gutsherrrenart dieser Fremdlinge zementiert werden soll, werden diese Falschspieler sich noch wundern, was auf sie zukommt. Auf der gleichen Ebene kommt hinzu, dass auch systematisch und vorsätzlich durch (zu hohe nicht prospektgemäße) Sondertilgungen jahrelang für die leeren Kassen im Fonds systematisch gesorgt wurde und wird. Diese dies verursachenden Gesellschafter, die beherrscht sind von Berliner Seite (= insbesondere dem Andienungsgarant BIH) sind also von Rechts und Vertrags wegen ungerechtfertigt bereichert und werden spätestens bei planmäßigem Ausscheiden die Differenz samt der dann gezogenener Zinsnutzungen von Basissatz + 5 % p.a. herauszugeben haben.:kiss::eek:;)

      Weder der Garant noch die Fondsgesellschafter haben nämlich ein Recht auf Sondertilgungsleistungen zugunsten der eingedrungenen Gesellschafter und des steuernden Garanten und von nicht getätigten prospektgemäßen Ausschüttungen.
      Denn dieser Sachverhalt war war Geschäftsgrundlage des Fonds und damit war sie in voller Kenntnis des Andienungsgaranten, der dieses nicht seinem offenkundigen Geschäftsinteresse mit Vorsatz unterlaufen durfte und dennoch tat.

      Selbst wenn ein Fonds in vorübergehende Schwierigkeit gekommen wäre, ändert das am "Abrechnungs und Auskehrungsergebnis" am Ende der ihm bekannten Laufzeit nichts.

      Er hat sein Andienungsangebot mit diesem ihm vorher bekannten (garantierten) prospektgemäßen Verlaufsbedingungen gemacht.

      Er wusste also bei Fondsauflegung, dass jeder Anleger sofort oder spätestens zum Zeitpunkt gemäß Angebotsandienungsvertrag sein Recht ausüben kann und der Preis scon feststand: nicht nur die Rückzahlsumme von 100% des nominellen Kapitals, sondern auch eine wie auch immer aussehende Schlussbilanz, die auf jeden Fall hinsichtlich entzogener Beträge verursacht durch garantierten Ausschüttungen geprägt sind und eben soviel Schulden zurücklassen, wie prospektiert aber keinen Cent mehr oder weniger.

      Schöner Nebeneffekt also: je länger das nun dauert, um so höher wird diese Bereicherung des ungerechtfertigt Erlangten....:rolleyes::p

      Es ist daher völlig egal, was die Herrschaften meinen abstimmen zu müssen.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 26.03.11 14:34:00
      Beitrag Nr. 3.984 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.268.053 von panther12 am 25.03.11 17:47:32Warum die Fragen nach den Ausschüttungen immer wieder gestellt werden, weiß ich auch nicht genau. Ich weiß nur, daß es dabei nicht um die Meinung der Restzeichner geht. Die Vorgehensweise ist eigentich schon seit Jahren unverändert. Im Anschreiben heißt es dann, mehr als 10 % des Gesellschaftskapitals hätten eine Aufforderung an die IBV gerichtet, diesen Ausschüttungsbeschluß herbeizuführen. Und Jahr für Jahr ergibt dann die Abstimmung, daß über 90% gegen eine Ausschüttung stimmen. Es soll wohl eine Art Pseudo-Rechtsseicherheit erstellt werden, mit dem Nebeneffekt, alle Beteiligten weiter zu zermürben. Und das mit dem Minderheitenschutz weiß ich leider auch nicht.
      Das für uns Restzeichner so schnell eine Lösung gefunden wird , glaube ich auch nicht. Zur Jahresmitte wird gerade mal die Annahmefrist der Fintec zum Anteilskauf bei IBV 2 ablaufen. Vorher geht da sicher gar nichts. Und dann bleibt auch noch der IBV 3 übrig.
      Im LBB5 findet gerade eine ähnliche Abstimmung statt. Hier ist der Ausschüttungstermin der 31.03. Als Abstimmungsvarianten wurde hier vorgeschlagen, einer Ausschüttung von 4,17 % zuzustimmen. Natürlich durfte man auch unter Variante b) abstimmen, die Ausschüttung ganz ausfallen zu lassen. Bin schon auf das Ergebniss gespannt?????
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      Avatar
      schrieb am 25.03.11 17:47:32
      Beitrag Nr. 3.983 ()
      Man sollte das Fell des Bären erst verteilen, wenn man ihn erlegt hat. Die Anfragen zu einer Auszahlung sind nicht ernst gemeint- reine verarsche. Die Verfahren gegen die Zeichner werden spätestens im Kammergericht blokiert und die Revision beim BGH nicht zugelassen(warum wohl!). Wer hat Kentnis von einer BGH-Entscheidung zu den LBB-Fonds?
      Wie die LBB/IBV u.ä. das Geld aus den Fonds ziehen dürfte allgemein bekannt sein. daher halte ich das Frohlocken auf baldigen Gewinn für völlig unangebracht. Trotzdem hoffe ich , daß einige in den Fonds verbleiben, damit nicht ganz der Mantel des Schweigens ausgebreitet werden kann.
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      Avatar
      schrieb am 23.03.11 21:57:06
      Beitrag Nr. 3.982 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.250.690 von Ostrakismos am 23.03.11 01:30:49Deine Antwort ist nicht gerade hilfreich, bitte etwas präziser!!
      Besten Dank im Voraus.
      Avatar
      schrieb am 23.03.11 01:30:49
      Beitrag Nr. 3.981 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.247.065 von jahody am 22.03.11 12:54:28Na immerhin fragt man jetzt erst einmal, ist doch schon ein Fortschritt... :laugh::laugh::laugh:
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      Avatar
      schrieb am 22.03.11 22:25:15
      Beitrag Nr. 3.980 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.247.065 von jahody am 22.03.11 12:54:28Hallo jahody,

      bin auch noch beim LBB6 dabei.
      Frage: Wie kann ich erfahren, ob der Minderheitenschutz im LBB6 wieder Bestand hat.

      Grüsse
      altgold
      Avatar
      schrieb am 22.03.11 12:54:28
      Beitrag Nr. 3.979 ()
      Heute Post aus Berlin. Ob den ausgeschüttet werden soll in LBB6. wird angefragt.
      Aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht wird zum Verzicht geraten!!!!!!!
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