IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung?? (Seite 158)
eröffnet am 29.01.04 15:01:08 von
neuester Beitrag 28.01.24 23:31:29 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 39.885.838 von Ostrakismos am 27.07.10 21:37:53danke für die Info. Ich habe es nicht mehr in Erinnerung wo damals schon der Hinweis auf ein späteres, höheres Angebot stand - aber egal, wg der 3% hätte es sich auch nicht gelohnt.
@ strassenköter - Du hast grundsätzlich recht, aber ich hätte sicherlich nicht die Nerven gehabt gg die betrügerischen Manipulationen vorzugehen und insofern wollte ich meine "Ruhe" haben.
@ strassenköter - Du hast grundsätzlich recht, aber ich hätte sicherlich nicht die Nerven gehabt gg die betrügerischen Manipulationen vorzugehen und insofern wollte ich meine "Ruhe" haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.869.889 von uak65 am 23.07.10 20:08:42Das jetzige Angebot ist 3% p.a. höher als das damalige Angebot (3% vom damaligen Angebot, nicht 3% vom Nominalwert!). Stand doch damals alles schon klar in allen Unterlagen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.869.889 von uak65 am 23.07.10 20:08:42Das jetzige Angebot ist 3% p.a. höher als das damalige Angebot (3% vom damaligen Angebot, nicht 3% vom Nominalwert!). Stand doch damals alles schon klar in allen Unterlagen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.869.889 von uak65 am 23.07.10 20:08:42ich weiß es gar nicht mehr. Die ersten Angebote nimmt man nur an, wenn man seine Ruhe haben möchte.
Solange die versuchen den Anleger zu verängstigen, ist nicht der Zeitpunkt gekommen.
Solange die versuchen den Anleger zu verängstigen, ist nicht der Zeitpunkt gekommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.866.066 von straßenköter am 23.07.10 10:33:39hallo
bin auch einer der D 1 gezeichnet hatte. Habe aber schon damals verkauft.
Interess halber wie hoch ist denn das jetzige Angebot.
Danke für Info
bin auch einer der D 1 gezeichnet hatte. Habe aber schon damals verkauft.
Interess halber wie hoch ist denn das jetzige Angebot.
Danke für Info
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.864.246 von HoppundTop am 22.07.10 21:35:50ja, mit IBV D1 und D3.
Leider war ich nicht zu Hause als meine Frau vor kurzem die Erinnerung an das endende Rückkaufangebot per Telefon entgegennahm.
Leider war ich nicht zu Hause als meine Frau vor kurzem die Erinnerung an das endende Rückkaufangebot per Telefon entgegennahm.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.602.375 von HoppundTop am 28.05.10 20:51:20Hallo,
wollte mal nachhören, ob ausser mir noch einer an Bord ist.
VG
h+t
wollte mal nachhören, ob ausser mir noch einer an Bord ist.
VG
h+t
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.298.091 von Ostrakismos am 08.04.10 21:23:29@charly98
du hast vollkommen recht.
Ich bin auch einer der letzten Verbliebenen im LBB5.
Und ich habe das Gefühl, es war die rechte Entscheidung.
Hier braucht man einfach Durchhaltevermögen bei den Spitzbuben.
Gerade jetzt, wo gefühlsmässig der € nichts mehr wert ist, scheint selbst das schlechte Betongold der alten LBB wieder an Substanzwert zu gewinnen.
Und IRGENDWANN will auch Berlin €€€€€€€€ sehen.
Und dann sind auch wir dabei.
Die werden uns nicht los!!!
Niemals!!!
Viele Grüße und Durchhaltevermögen.
h+t
du hast vollkommen recht.
Ich bin auch einer der letzten Verbliebenen im LBB5.
Und ich habe das Gefühl, es war die rechte Entscheidung.
Hier braucht man einfach Durchhaltevermögen bei den Spitzbuben.
Gerade jetzt, wo gefühlsmässig der € nichts mehr wert ist, scheint selbst das schlechte Betongold der alten LBB wieder an Substanzwert zu gewinnen.
Und IRGENDWANN will auch Berlin €€€€€€€€ sehen.
Und dann sind auch wir dabei.
Die werden uns nicht los!!!
Niemals!!!
Viele Grüße und Durchhaltevermögen.
h+t
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.296.857 von charly98 am 08.04.10 18:52:36@charly98: Deine Argumentation klingt schlüssig. Wo Du Recht hast, hast Du Recht...
LBB 5
Wie kann man diesem Unfug strafrechtlich beikommen?
Ist das Untreue der Geschäftsführung?
„Von mehr als 10 % des Gesellschaftskapitals wurden wir aufgefordert gem. § 21 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages vor Durchführung der Ausschüttung an die Anleger zum 31. März 2010 einen entsprechenden Beschluss herbeizuführen.“
So lautet das erste Schreiben vom 3.3.2010. Abzustimmen ist über eine Ausschüttung von 8,1 Mio. Euro oder 3,6 % des Eigenkapitals.
Dann folgt am 7.4.2010 das zweite Schreiben:
"Dem Antrag wurde nicht mit der erforderlichen einfachen Mehrheit stattgegeben. Die Auswertung zeigt folgendes Ergebnis:
Nein 99,16% "
Wenn man nun weiß, wie viel Stimmen die Fintech21 und die IBV haben (ca. 90 %), und nur 75% für die einfache Mehrheit benötigt werden, so muss man sich doch fragen, ob diese Befragung und deren Kosten hierfür nicht treuewidrig sind, da nur von diesen beiden die Befragung initiiert worden sein kann.
Ist es nicht treuewidrig Geld zum Fenster heraus zu werfen, wenn man die Entscheidung des angeblichen Antragstellers nicht vorher einholt?
Abgesehen davon, dass Beschlüsse über Ausschüttungen gem. Gesellschaftsvertrag von der geschäftsführenden Kommanditistin in alleiniger Verantwortung getroffen werden können. Dafür ist eine ordentliche Geschäftsführung da, solche Entscheidungen zu treffen! Dafür wird sie bezahlt! Das hat der Verwaltungsrat oft genug dargelegt und daher an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Die Geschäftsführung selbst schlägt vor nur 8,1 Mio. auszuschütten, damit sei die Zahlungsfähigkeit des Fonds zu jeder Zeit sichergestellt !“
Es stellt sich nun die Frage was die Geschäftsführung mit der weit über dem Prospekt liegenden Liquidität des LBB 5 macht?
Schließlich will das Finanzamt von den erwirtschafteten Überschüssen auch dann Einkommensteuer von den Anteilseignern, wenn die Geschäftsführung nicht ausschüttet aufgrund eines mehr als überflüssigen und zweifelhaften Abstimmungsergebnisses.
Bei den unsäglichen Forderungsverzichtsvergleichen wurden z. T. wenigstens Ausschüttungen in der Höhe der zu erwartenden mittleren Steuerbelastung überwiesen. Hier erfolgte bisher gar nichts.
Wann beginnt Untreue der Geschäftsführung?
Aber in Berlin ticken wohl alle Uhren anders.
Auch ich weiß, es wird erst ausgeschüttet wenn der letzte Fond IBV D3 „abgewickelt“ ist.
Wie kann man diesem Unfug strafrechtlich beikommen?
Ist das Untreue der Geschäftsführung?
„Von mehr als 10 % des Gesellschaftskapitals wurden wir aufgefordert gem. § 21 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages vor Durchführung der Ausschüttung an die Anleger zum 31. März 2010 einen entsprechenden Beschluss herbeizuführen.“
So lautet das erste Schreiben vom 3.3.2010. Abzustimmen ist über eine Ausschüttung von 8,1 Mio. Euro oder 3,6 % des Eigenkapitals.
Dann folgt am 7.4.2010 das zweite Schreiben:
"Dem Antrag wurde nicht mit der erforderlichen einfachen Mehrheit stattgegeben. Die Auswertung zeigt folgendes Ergebnis:
Nein 99,16% "
Wenn man nun weiß, wie viel Stimmen die Fintech21 und die IBV haben (ca. 90 %), und nur 75% für die einfache Mehrheit benötigt werden, so muss man sich doch fragen, ob diese Befragung und deren Kosten hierfür nicht treuewidrig sind, da nur von diesen beiden die Befragung initiiert worden sein kann.
Ist es nicht treuewidrig Geld zum Fenster heraus zu werfen, wenn man die Entscheidung des angeblichen Antragstellers nicht vorher einholt?
Abgesehen davon, dass Beschlüsse über Ausschüttungen gem. Gesellschaftsvertrag von der geschäftsführenden Kommanditistin in alleiniger Verantwortung getroffen werden können. Dafür ist eine ordentliche Geschäftsführung da, solche Entscheidungen zu treffen! Dafür wird sie bezahlt! Das hat der Verwaltungsrat oft genug dargelegt und daher an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Die Geschäftsführung selbst schlägt vor nur 8,1 Mio. auszuschütten, damit sei die Zahlungsfähigkeit des Fonds zu jeder Zeit sichergestellt !“
Es stellt sich nun die Frage was die Geschäftsführung mit der weit über dem Prospekt liegenden Liquidität des LBB 5 macht?
Schließlich will das Finanzamt von den erwirtschafteten Überschüssen auch dann Einkommensteuer von den Anteilseignern, wenn die Geschäftsführung nicht ausschüttet aufgrund eines mehr als überflüssigen und zweifelhaften Abstimmungsergebnisses.
Bei den unsäglichen Forderungsverzichtsvergleichen wurden z. T. wenigstens Ausschüttungen in der Höhe der zu erwartenden mittleren Steuerbelastung überwiesen. Hier erfolgte bisher gar nichts.
Wann beginnt Untreue der Geschäftsführung?
Aber in Berlin ticken wohl alle Uhren anders.
Auch ich weiß, es wird erst ausgeschüttet wenn der letzte Fond IBV D3 „abgewickelt“ ist.