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    IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung?? (Seite 159)

    eröffnet am 29.01.04 15:01:08 von
    neuester Beitrag 28.01.24 23:31:29 von
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      schrieb am 28.03.10 10:06:40
      Beitrag Nr. 3.758 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.198.191 von f.schreiber am 23.03.10 15:59:14Hallo an alle,
      Neuigkeiten auf der Homepage von TSE: www.eigenstil/zzz/
      Avatar
      schrieb am 23.03.10 15:59:14
      Beitrag Nr. 3.757 ()
      Jetzt geht's los :laugh: , siehe Tagesspiegel von heute: :lick:

      Durchsuchung bei landeseigener Immobilien-Holding
      Das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft haben heute Morgen um 10 Uhr mit einer Hausdurchsuchung bei der landeseigenen Berliner Immobilien-Holding (BIH) begonnen. Es geht um den Verdacht der Untreue.
      Nach Informationen des Tagesspiegel geht es um den Verdacht der Untreue in Zusammenhang mit einer Immobilie im Fonds LBB 13. Die Vorwürfe richten sich gegen drei ehemalige Geschäftsführer der LPFV (Finanzbeteiligungs- und Verwaltungs GmbH) und den damaligen (2004) Geschäftsführer der landeseigenen Controlling-Gesellschaft BCIA, Peter Hohlbein. Hohlbein ist seit 2006 Chef der landeseigenen Berliner Immobilien Holding.

      Die BIH verwaltet seit 2006 die Immobilien, deren finanzielle Risiken nach dem großen Skandal um die Berliner Bankgesellschaft vom Land Berlin abgeschirmt werden. In der Holding sind 29 geschlossene Immobilienfonds zusammengefasst, zu denen 595 Einzelobjekte gehören. Darunter 41.100 Wohnungen.

      Bisherige Versuche des Senats, die BIH komplett an einen privaten Investor zu verkaufen, sind gescheitert. Finanzsenator Ulrich Nußbaum plant seit einiger Zeit, das Unternehmen umzustrukturieren und personell zu straffen. Die Finanzverwaltung des Senats bestätigte die Hausdurchsuchung, bei der kistenweise Akten beschlagnahmt wurden.

      Auch der Sprecher der BIH, Stefan Siebner, bestätigte dem Tagesspiegel die Durchsuchung durch Beamte des LKA, die auf Grundlage eines Beschlusses des Amtsgerichts Tiergarten stattfinde. Es gehe "um einen alten Vorgang aus dem Jahr 2004", sagte Siebner.

      Durchsucht wurden die Räume der BIH-Tochtergesellschaften LPFV und IBV in den Räumen der Holding am Halleschen Ufer in Berlin. 25 Kisten mit Aktenmaterial wurden bei der IPFV mitgenommen.

      Zeitgleich wurden die Räume der BCIA in der Klosterstraße in Berlin-Mitte durchsucht. Die BCIA prüft im Auftrag des Senats seit 2002 regelmäßig die Finanzrisiken aus den Immobilien der 2007 verkauften Bankgesellschaft.
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      schrieb am 23.03.10 01:02:59
      Beitrag Nr. 3.756 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.075.819 von nemus am 06.03.10 13:27:07Von den Usern, deren Namen Du erwähnst sind (wen wundert's) einige Prospekthaftungskläger, einige Verbleiber und manche beides. Manche sind auch ausgestiegen zu Fintech-Kursen, PetraFem schrieb z.B. so etwas im Forum.
      Es sind offenbar einige User der Meinung 'all is said and done', jedenfalls für den Moment, und die einzige Zeichnergruppe, die sich das hartnäckige Verbleiben auf die Fahne geschrieben hat (ZZZ) ist nach wie vor dabei, und da kann sich doch eigentlich jeder seine eigenen Schlussfolgerungen draus ziehen.

      Das Forum diente dem Informationsaustausch und der Mobilisierung, und wer jetzt, nunmehr seit 6 Jahren, immer noch nicht mobilisiert und informiert ist, sorry, dem ist, fürchte ich, auch durch weitere 1.000 Postings hier schlicht nicht zu helfen:rolleyes:

      AAA (und damit fz.de) zeigt ja, welche Position sie inzwischen vertreten: geht raus aus dem Fonds, zu Fintech-Quoten. Dafür allerdings benötige ich keine Organisation, die Mitgliedsbeiträge nimmt und zu Klagen aufruft. Da hätte reines Verbleiben bis zum spätmöglichsten Fintechzeitpunkt auch gereicht:rolleyes::rolleyes:

      Krokodilstränen (siehe #3747) über vermasselten Minderheitenschutz, und selber mit Vollmachtstimmen dessen Abschaffung mit zu befördern, aber über den 'untreuen' Treuhandkommanditisten lästern, das will auch nicht so recht zusammenpassen:rolleyes::rolleyes::rolleyes:
      Schon vergessen: AAA war es, der die Verzichtsvergleiche in den meisten Fonds erst möglich gemacht hat durch Zustimmung. Plötzlich, Ende 2008/Anfang 2009, waren die bis dato unannehmbaren Vergleiche ok., und zustimmungswürdig. Jeder kann doch so etwas selber interpretieren, dazu gehört weder Insiderkenntnis noch besonders hohe Intelligenz, man muß nur 2 und 2 zusammenzählen:kiss:
      Avatar
      schrieb am 14.03.10 19:22:35
      Beitrag Nr. 3.755 ()
      TS vom 10.03.10: ......."Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben und/oder mein Zorn"--einfach nur peinlich,eine solche Diktion .Kann denn niemand ihm klar machen,dass dies ein völlig unmöglicher Stil ist.
      Avatar
      schrieb am 06.03.10 13:27:07
      Beitrag Nr. 3.754 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.075.040 von immobil am 06.03.10 09:48:16Auf der Suche nach Information bezüglich Minderheitenschutz habe ich in diesem Thred weit zurückgeblättert.Bin dabei auf spannenende Beiträge wie z.B. von Teeth, Fondsfonds, Kenkennard, Regen,Lets.bury.it und vielen anderen gestossen.Wo sind die nur geblieben? Zum Thema habe ich leider keine Beiträge gefunden.Nach meiner Erinnerung ist aber der Minderheitenschutz-- auch wenn er jetzt in nicht möglich gehaltener Weise geschwächt wird-- letzlich die "Lebensversicherung" für die Verbleiber.Und der wäre ich geblieben ,wenn ich nicht ProskekthaftungsklägerIBV-D3 bei Schirp geworden wäre.Zu dem war mein Vertrauen auf eine erfolreiche Vertretung meiner Ansprüche auf Null gefallen.Mir blieb nur der Ausstieg.
      Meine Stimme haben die Verbleiber.

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      schrieb am 06.03.10 09:48:16
      Beitrag Nr. 3.753 ()
      Gute Frage. Aber Fakt bleibt doch, dass die Minderheitsrechte abgeschafft sind. Nun wird in den betreffenden Fonds also geschaltet und gewaltet wie´s den Berliner passt, bis endlich – im übelsten Fall nach Jahren – der Beschluss vor Gericht gekippt wird. Und auch das ist nicht sicher …
      Avatar
      schrieb am 05.03.10 22:57:48
      Beitrag Nr. 3.752 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.066.042 von immobil am 05.03.10 09:34:30...und wie ist die Interessenlage von AAA? :confused::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 05.03.10 09:34:30
      Beitrag Nr. 3.751 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.028.024 von Ostrakismos am 28.02.10 13:49:28Tja, ab sofort sieht´s ja wohl noch düsterer aus als bisher. Hier eine Info von AAA zu IBV 2 und 3:


      von: Thomas Lipperteingestellt am: 01/03/2010

      Stichworte: IBV Deutschland 2 und 3

      Am 25. Februar 2010 haben erneut außerordentliche Versammlungen der beiden letzten IBV-Fonds mit großem Garantie-Paket stattgefunden, bei denen ausschließlich die Abschaffung des Minderheitenschutzes auf der Tagesordnung stand. Die Versammlungen waren erwartungsgemäß weniger stark besucht als in der Vergangenheit; die FinTech 21 und die IBV halten inzwischen in beiden Fonds mehr als 50% der Gesellschaftsanteile. Dennoch fand in beiden Versammlungen noch eine lebhafte Diskussion statt.

      Während zur Frage der Einstimmigkeit weitgehend Übereinstimmung herrscht, dass diese den Fonds grundsätzlich nicht mehr handhabbar macht, waren die Meinungen zur Abschaffung der 90%-Hürde bei Stimmenvereinigung von mehr als 75% in Vertreter der landeseigenen Gesellschaften einerseits und Zeichnerseite andererseits stark geteilt. Dass die Beschlüsse dennoch in allen Punkten wie von der IBV beantragt verabschiedet wurden, liegt am veränderten Stimmverhalten des Treuhandkommanditisten. Mit Verweis auf ein Urteil des Kammergerichts in einer Anfechtungsklage schließt sich der Treuhandkommanditist nunmehr mit allen Stimmen, die er Kraft Treuhandvertrag – also ohne separate Vollmacht - vertritt, grundsätzlich der Mehrheit der Stimmen an, auch wenn dies dazu führt, dass dadurch die erforderliche satzungsändernde Mehrheit von 75% erst erreicht werden kann. Allein hätten IBV und FinTech die Beschlüsse nicht durchsetzen können.

      Für die Zukunft zeigt dies, dass zu den Stimmen der landeseigenen Gesellschaften künftig auch alle Stimmen der Treuhandgesellschafter gerechnet werden können, die sich um ihre Beteiligungen überhaupt nicht kümmern. Für die aktiven Zeichner, die im Fonds verbleiben wollen, wird es dadurch noch schwieriger. Auch dieser Umstand bestärkt uns in der Empfehlung, nach Ablauf der Spekulationsfrist die Abfindungsangebote anzunehmen.
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      schrieb am 28.02.10 13:49:28
      Beitrag Nr. 3.750 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.027.742 von Windschaden am 28.02.10 12:20:07Laut TSE gab's ja auch im LBB13 jüngst eine "Anlegerverdummungsversammlung". Auch da wäre es interessant, Neuigkeiten zu hören...
      Avatar
      schrieb am 28.02.10 12:20:07
      Beitrag Nr. 3.749 ()
      Hallo IBV Fangemeinde,
      kann jemand schon "Eindrücke" von der ao Gesellschafterversammlung des IBV 3 von letzter Woche vermitteln?
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