checkAd

    IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung?? (Seite 185)

    eröffnet am 29.01.04 15:01:08 von
    neuester Beitrag 28.01.24 23:31:29 von
    Beiträge: 5.338
    ID: 815.054
    Aufrufe heute: 9
    Gesamt: 1.321.888
    Aktive User: 0


    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 185
    • 534

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 02.01.09 15:13:36
      Beitrag Nr. 3.498 ()
      Hallo zusammen, ich wünsche allen zuerst mal ein gutes neues Jahr.
      Ich habe die letzten Jahre gerne und aufmerksam dieses Forum gelesen und dabei durchaus interessante und aufschlussreiche Hinweise hier gefunden.
      Ich gehöre zum Kreis der (Ex-)Kläger und lese die letzten Wochen hier sehr unterschiedliche Stimmen zu den Vergleichen (bzw. die Annahme derselben).
      Ich kann nachvollziehen, dass sich viele mehr erwartet hätten und es etwas "dubios" erscheint, wie jetzt die Vergleiche von den Anwälten massiv empfohlen werden obwohl vorher doch die Klagen so aussichtsreich sein sollten. Aber wieso hier immer wieder behauptet wird, die Vergleiche seien keine Verbesserung gegenüber der ersten Variante 2005, das kann ich nicht nachvollziehen.
      Ich gehöre zu den Rechtsschutzversicherten und kann die Vergleichssumme ohne jede Abzüge vereinnahmen, dies sind bei mir bei ca. 300k etwa 30k mehr (bereinigt um die zusätzliche 3% Verzinsung pro Jahr) als im ersten Vergleichsangebot. Viel wichtiger war und ist mir aber, dass ich dieses Mal die Vergleiche (z.B. IBV D II und III) sofort annehmen kann (ohne die 10 Jahre wegen Veräußerungsgewinn abwarten zu müssen), da es sich um einen gerichtlichen Vergleich und nicht die Veräußerung meiner Anteile wie im ersten Kaufangebot handelt. Und dieses Mal ist auch nicht eine "windige" Fintech der Kapitalgeber/-garant sondern quasi das Land direkt. Der Erfolg durch Weiterführen der Klage würde nur bei einem Obsiegen mit mehr als 80% der Klagesumme höher als durch den Vergleich ausfallen. Bei der Klagesumme sind aber natürlich Positionen wie entgangener Gewinn und kein Ansatz der erhaltenen Steuervorteile enthalten. Würde dies von einem Gericht eben nicht zu 100% so anerkannt sondern nur zu 80% oder weniger, ist bei den Klagen trotz Rechtshängigkeitszins nicht mehr zu erwarten.
      Die Wünsche nach höherer Auszahlung werden irgendwann den letzten Verbleibern sicherlich erfüllt werden, aber wer glaubt denn wirklich, dass bereits die letzten 20% eine derartige Zahlung erhalten werden. Daher sollten sich doch alle "Hartgesottenen" freuen, denn je weniger Verbleiber, desto höher die Chance auf eine höhere Abfindung. Bis dahin werden aber noch einige Fallen aufgebaut und viele gute Nerven gefordert sein, dies ist halt nicht jedermanns Sache.
      Wer sicher glaubt, es bestünde nicht auch ein Risiko, hier doch noch sein gutes Geld zu verlieren, der blendet einige Fakten einfach aus. Sicherheit gibt es auch im deutschen Rechtsstaat nicht, die bisherigen Klageergebnisse, in ihrem ganzen Spektrum von verloren bis teilweise oder vollständig gewonnen, beweisen das Risiko eindrücklich.
      Natürlich war es nicht das Ergebnis, welches einem bei der Zeichnung durch den Prospekt versprochen wurde, aber ich kann sagen, dass dies leider bei einigen meiner Beteiligungen an anderen ImmoFonds, Flugzeugfonds, Schiffonds und Ökofonds ebenfalls der Fall ist. Und bei den wenigsten werde ich eine Chance erhalten, mein Geld einzuklagen, denn dort ist kein Anspruchsgegner vorhanden, welcher letztlich in der Lage wäre, die vor Gericht erstrittene Summe zu zahlen. Ich musste bereits 2 Totalverluste hinnehmen und bin in diesem Fall eigentlich nach Gegenrechnung von Steuervorteilen, teilweisen Ausschüttungen und der Vergleichssumme ausnahmsweise nicht einmal in den Miesen.
      Diesen Erfahrungen folgend kann für mich die Entscheidung nur lauten, derzeit noch mit einer relativen Sicherheit aus zu steigen und keinen Verlust erlitten zu haben. Diesen Entschluß haben nach Anschreiben von RA Schirp wohl über 95% der von ihm vertretenen (Ex-)Kläger genauso gefasst.
      Ich wünsche ohne Neid allen "Hartgesottenen", bessere Ergebnisse zu erreichen und für ihr Durchhaltevermögen (und ihre guten Nerven) belohnt zu werden.

      Gruß CvT
      Avatar
      schrieb am 02.01.09 10:04:54
      Beitrag Nr. 3.497 ()
      Ein Gutes Neues Jahr wünsche ich allerseits.

      Frau Kondert berichtet auf Fz.de, dass das alte Jahr nun die Chance eröffnet hätte, durch einen Vergleich den Streit u beenden.

      Schön. Da freuen wir uns.

      Aber für dieses Ergebnis hätte man vor vier Jahren keinen Streit anfangen müssen. Man hätte einfach nur das Abfindungsangebot anzunehmen brauchen. Den Beitrag für AAA hätte man sich sparen können und auch die Kostenvorschüsse für Gericht und Anwälte.

      Oder sind die 95 % Vergleichsannehmer nun auch " weichgekochte Warmduscher " ? Weil sie trotz lt. den Anwälten bester Gewinnaussichten für die Klagen nun diesen Vergleich annehmen.

      Das passt doch alles nicht zusammen. Da kann sich doch jeder seinen Teil dabei denken.
      Avatar
      schrieb am 28.12.08 12:13:34
      Beitrag Nr. 3.496 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.269.591 von Teneguia am 28.12.08 10:28:51Habe mich aus IBV-D3 verabschiedet,warte aber noch die Spekulationsfrist nach 2011 ab.
      M.E hätte Schirp ein bessseres Ergebnis als Vergleich erzielen müssen.Bin aber überzeugt, dass für den einen oder anderen Anleger dieses Ergebnis sehr wohl akzeptabel ist,in Anbetracht der bisherigen Rechtsprechung.Alle Kläger über einen Kamm zu scherern,und Klagen mit vermutlich weit besseren Aussichten fallen zu lassen,dürfte nur im Interesse von Schirp sein.Mein Vorwurf--Schirp gegenüber-- ist:Er hat einen einfach nur schlecht beraten,aber doch wohl so gut,dass man gegen ihn nichts machen kann.Ihm gilt das Prinzip:Masse statt Klasse.
      Avatar
      schrieb am 28.12.08 10:28:51
      Beitrag Nr. 3.495 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.269.469 von luiigi am 28.12.08 06:53:10Irgend etwas verstehe ich da nicht.

      Den Vergleich, für den AAA und Anwälte nun werben, hätte man doch schon Anfang 2005,also vor fast genau 4 Jahren ohne Klagen, ohne Mitgliedsbeiträge, ohne Kostenvorschüsse und ohne Stress haben können.

      Insoweit verstehe ich auch die plötzliche Kehrtwendung nicht. Warum vier Jahre kämpfen für NULL ?

      Was hat sich in vier ( ! ) Jahren bei den Prospekthaftungsklagen getan, ausser dass Aktenzeichnen vergeben und Vorschüsse kassiert wurden ?

      Sich immer treu und aufrichtig geblieben ist TSE. Wenn Deutschland mehr von solchen Leuten hätte sähe es anders aus bei uns.

      Der gesunde Menschenverstand ist eben durch keine Juristerei zu ersetzen.
      Avatar
      schrieb am 28.12.08 06:53:10
      Beitrag Nr. 3.494 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.250.860 von HelicopterBen am 22.12.08 12:50:09Die interessante Wandlung von AAA wird besonders deutlich, wenn man die acht Seiten von Frau Kondert liest, die sie in Bezug auf die GV für Fonds 10 im August 2008 eingestellt hat.

      Siehe auch Threat unter

      www.eingenstil.de/zzz

      vom 26.12.2008 von Thomas Schmidt aus Essen.

      Nach dieser merkwürdigen "Metamorphose", die sich nach den Dezemberbeschlüssen aufgetan hat, ist eine Konzentration der verbleibenden Zeichner entscheidend.

      Gelassenheit und Geschlossenheit werden für 2009 die Basis für eine vernünftige und akzeptable Lösung mit der "Berliner Seite" sein.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Zwei Gaps, wieder 300% und Gap-Close in Tagen (100%)?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 22.12.08 12:50:09
      Beitrag Nr. 3.493 ()
      Bin immer noch in London, verfolge aber die Berliner Ereignisse und v.a. die aoGV-en weiter sehr aufmerksam:cool:
      Mein Maeuschen aus Berlin fluesterte mir zu, am letzten Donnerstag gabs auf der aoGV eines aelteren Fonds (LBB 4) schoenen Skandal, TSE von ZzZ berichtet selber auf seiner Homepage davon, dort unter www.eigenstil.de/zzz nachzulesen.

      Das zeigt doch, dass die ZzZ-These, dergemaess der, der zuletzt lacht, am besten lacht, aufgeht.
      Die ZzZ-ler duerfen sich natuerlich jetzt nicht aufspalten lassen, militaerische Geschlossenheit wird der Schluessel zum Erfolg dieser Gruppe sein, aber dank Konzernstimmverboten ist ein Abspalten von Zeichnern immer mit einem auf den abgespaltenen Stimmen liegenden Stimmverbot verknuepft, nutzt dem Konzern also nur etwas, wenn mal vor rechtswidrigem Tun nicht zurueckschreckt. Da ZZZ zwar klein ist, so klein aber nun auch wieder nicht, fliegt rechtswidriges Tun regelmaessig auf, und das ist auch gut so, wie schon Herr Wowereit zu sagen pflegte. Ob nun Koepfe rollen? Wait and see, wie man hierzulande zu sagen pflegt.

      Den Schirp-Klaegern (und nicht nur denen) darf man eigentlich nur zurufen 'weiterklagen!'
      Nicht nur weil bei Klagen mehr herauskommt als bisher geboten wurde, sondern weil es nicht vollkommen ausgeschlossen ist, dass sich der Klaeger auch spaeter besser vergleichen kann, als jetzt auf Fintech-Basis plus 10% für den Anwalt.

      TSE hat den Wettbewerb zwischen AAA und ZZZ um die hoechste Quote bei einem Fondsanteil ausgerufen. Wer holt fuer seine Klientel das Meiste heraus? Find ich ne klasse Idee. 105% zzgl. rueckstaendiger Ausschuettungen zzgl. Zinsschaden auf Basis von Prozesszinsen, also 8,XY%, sind dabei fuer mich das absolute Minimum, ab dem die Diskussion beginnen kann. Schaetze 200 oder 500% oder auch noch viel mehr % sind in Einzelfaellen locker drin:D (Stichwort: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen)
      Wenn auch nicht die Masse der Zeichner von solchen Traumquoten profitieren werden wird:look: Fuer die Masse gibt es 52-80%, das ist ja bereits bekannt, in Nebenfonds schon auch mal 50 oder 25%, oder auch gar nix:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.12.08 20:09:57
      Beitrag Nr. 3.492 ()
      @Ostrakismos

      Man könnte wirklich lachen... wenn es nicht so traurig wäre....

      Fakt ist, dass sich die öffentliche Hand, anders gesagt, der Staat es sich erlauben kann, Verträge zu brechen. Wenn du als Büger dieses Staates deine Steuer nicht bezahlst, wirst du eingesperrt.

      Für mich ist es immer noch erstaunlich wie perfekt die Enteignung vieler Tausender Investoren klappt. Darunter sind, wie ich, viele Kleinanleger, die ihre Rente aufbessern wollten. Ich hätte nie einen geschlossenen Immobilienfonds gezeichnet, wenn nicht damals die LBB mit dem Land Berlin als Garanten geworben hätte.
      Avatar
      schrieb am 21.12.08 16:24:57
      Beitrag Nr. 3.491 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.246.734 von Ostrakismos am 21.12.08 14:30:53Kerstin Kondert schreibt auf Fondszeichner.de, es sei das erste Mal, daß bei einem schiefgelaufenen Fonds Vergleiche angeboten werden...:laugh::laugh::laugh::laugh:
      Es ist ja wohl auch das erste Mal, daß letztlich die "öffentliche Hand" vertragliche Garantievereinbarungen bricht. Also mit anderen Worten, jemand, der durchaus zahlungsfähig ist, zeigt sich lediglich zahlungsunwillig.
      Wenn dann jemand nur einen Bruchteil von dem, wozu er vertraglich verpflichtet ist, und wofür er auch im Vorfeld erhebliche Gebühren bekommen hat, sich bereit erklärt, zu leisten, dann ist es schon erstaunlich, dies als großen Durchbruch und tollen Vergleich zu feiern. :rolleyes:
      Es soll mittlerweile auch Leute geben, die gesagt haben, ein guter Vergleich müsse beiden Seiten weh tun. Das ist natürlich richtig, beinahe schon eine Tautologie. Aber wo, bitte schön, tun diese Vergleiche denn beiden weh? Das nächste Mal, wenn das Finanzamt von mir 1000 EUR haben will, zahle ich 300 und sage dann: "Ein guter Vergleich muß beiden weh tun" :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.12.08 14:30:53
      Beitrag Nr. 3.490 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.235.529 von regen48 am 19.12.08 01:26:32Auf der Seite von ZZZ stehen mal wieder interessante Informationen. Es tut sich was! Am Besten gleich mal selbst nachsehen.... :eek::eek::eek::look:
      Avatar
      schrieb am 19.12.08 01:26:32
      Beitrag Nr. 3.489 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.234.820 von Ostrakismos am 18.12.08 22:03:40Ostrakismos hat vollkommen recht.

      Bei der Ablehnung des ersten Angebotes vor drei Jahren, wollte die Gegenseite nur die Kosten der drei beklagten Parteien, die dem Konzern angehoerten tragen. Meine Rechtsschutversicherung wollte - da der Vergleich damals 75 % betrug - auch nur 25 % der Kosten des Rechtsstreites tragen.

      Wenn ich die Kosten der anderen vier beklagten Parteien - auch unter Beruecksichtigung des Beitrages meiner Versicherung - selbst haette tragen muessen, so waere ein grosser Teil meiner Abfindung fuer diese Rechtskosten verloren gegangen.

      Der grosse Fortschritt des neuen Angebotes lag fuer mich eben darin, dass die Gegenseite nunmehr die Kosten der gesamten Beklagten Parteien, also 7/8 bzw. 92,50 %. Dies ermoeglichte auch die Zustimmung meiner Versicherung zu dem Vergleich.

      In diesem Punkt hat fuer die Einzelklaeger mit Mehrfachbeklagten die Gegenseite offenbar - im Vergleich mit dem Angebot von 2005 - ein bedeutendes Zugestaendnis gemacht. Offenbar wohl in dem Wissen, dass diese Klaeger ueberwiegend rechtschutzversichert sind und diese deshalb andernfalls den Vergleich auch nicht annehmen koennen, da ihre Versicherung sonst nicht mitzieht.
      • 1
      • 185
      • 534
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung??