Berlins Finanzsenator beunruhigt Fondsanleger /Handelsblatt
FRANK M. DROST, REINER REICHELHANDELSBLATT,
24.2.2004BERLIN/DÜSSELDORF. Berlins Finanzsenator Thilo Sarrazin
(SPD) zieht sich weiteren Unmut von Immobilienanlegern zu. Nachdem
er die Anschlussförderung für den sozialen Wohnungsbau verweigerte,
steht nun die Übernahme von Fondsgarantien durch die
Bankgesellschaft Berlin (BGB) in Frage.
Seitens des Finanzsenats wird bestätigt, umfangreiche
Rechtsgutachten in Auftrag gegeben zu haben, die jedoch noch nicht
abgeschlossen seien. "Insgesamt und grundsätzlich unwirksam sind
diese Garantien nicht. Wir werden nicht mehr, aber auch nicht
weniger leisten als das, wozu wir verpflichtet sind", sagte
Sarrazin gegenüber dem Handelsblatt (Ausgabe v. 10.2.2004).
Hintergrund: Mehrere Tausend Anleger haben sich seit Mitte der 80er
Jahre an insgesamt 60 geschlossenen Immobilienfonds der BGB
beteiligt. Mit diesem Kapital und zusätzlichen Fremdmitteln wurden
Immobilien für neun Mrd. Euro gekauft. Deren Wert dürfte allerdings
in der Zwischenzeit deutlich unter den Einstandspreis gefallen
sein. Zudem liegt ein Großteil der Mietzahlungen unter den
anfänglichen Prognosen.
Ein Blick auf die Leistungsbilanz der Immobilien Beteiligungs- und
Vertriebsgesellschaft der IBAGGruppe (IBV), einer BGB-Tochter, die
52 der 60 Fonds betreut, zeigt, dass die BGB bis Ende 2002 für 22
Fonds Mietgarantiezahlungen geleistet hat. Die Übernahme dieser
Garantieverpflichtungen ließ sich die BGB von den Anlegern
bezahlen. Beim "IBV-Fonds Deutschland 2" kassierte sie
beispielsweise sechs Prozent der Investitionssumme.
Aus dem BGB-Umfeld verlautet, dass 2003 keine weiteren Fonds
Garantiezahlungen abgefordert hätten. .... wie das???Angesichts
der angespannten finanziellen Lage der BGB ist derzeit allerdings
fraglich, wie lange diese Garantiezahlungen noch geleistet werden
und wer am Ende dafür einstehen muss. "Die Zahlungspflicht trifft
den Initiator, also die Bankgesellschaft", stellt Peter Apel,
Anwalt in der Berliner Sozietät Schirp & Partner klar.
Aha! 
Nach allgemeinem Rechtsverständnis müsste das Land als
Mehrheitseigner erst dann für die Garantiezahlungen einspringen,
wenn die BGB nicht zahlen kann.
Beobachter der Vorgänge vermuten, dass Sarrazin das Land von den
Rücknahmegarantien, die die BGB außerdem gegeben hat, befreien
möchte.
wollen schon... Diese sehen im Detail vor, dass der
Fondsanleger seine Anteile nach 25 Jahren zu 100 Prozent und nach
30 Jahren zu 115 Prozent zurückgeben kann. Für das Land bedeutet
das, dass allein für die LBB-Fonds 3 bis 13 knapp zwei Mrd. Euro
fällig würden, wenn alle Anleger ihre gesamten Anteile nach 25
Jahren zurückgeben. Allerdings würden die ersten Zahlungen erst
2020 fällig.
Sarrazins Problem: Die EU-Kommission hat eine Finanzspritze des
Landes Berlin über 1,76 Mrd. Euro und eine Haftung für
Immobilienrisiken von maximal 21,6 Mrd. Euro nur unter der Auflage
akzeptiert, dass das Alt-Immobiliengeschäft der BGB abgespalten und
bis 2005 vom Land Berlin übernommen wird. Damit träfen künftige
Garantiezahlungen den Landeshaushalt direkt.
dann haben wir
endgültig ne Staatsanleihe
Die Abspaltung wird wahrscheinlich jedoch früher erfolgen, da sich
Landesregierung und BGB wegen der Immobiliengeschäfte ständig ins
Gehege kommen.

Zudem hätte Sarrazin über eine entsprechende Landesgesellschaft
direkten Zugriff auf das Alt-Immobiliengeschäft, so dass das Land
Ansprüche der Fondsanleger effizienter prüfen kann.