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    IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung?? (Seite 380)

    eröffnet am 29.01.04 15:01:08 von
    neuester Beitrag 28.01.24 23:31:29 von
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      schrieb am 12.06.05 20:15:05
      Beitrag Nr. 1.548 ()
      Beitrag 1541:

      Der Beitrag von Ostrakismos macht sehr schön deutlich in welchem Dilemma sich der Konzern befindet.

      Wenn die Verträge der Fondsgesellschaften in manchen Punkten vom Prospekt abweichen sollten, so haftet in diesem Fall wiederum die IBV. Denn die IBV war ja von der Fondsgesellschaft und uns Anlegern dazu beauftragt worden, nur solche Verträge mit den Garanten und anderen abzuschließen, die einen prospektgemäßen Verlauf der Fonds ermöglichen sollten. Hat sie dies aber nicht getan, so haftet sie den Anlegern aus fehlerhafter Geschäftsführung.

      Die Haftung des Konzerns ist also in jedem Fall gegeben. Die praktischen Schwierigkeiten ergeben sich aber bei der juristischen Durchsetzung dieser Ansprüche. Hierüber habe ich in anderen Beiträgen bereits berichtet.

      Somit verbleibt zur Zeit nur die juristische Durchsetzung von Ansprüchen, die jeder Anleger auch einzeln durchsetzen kann. Dies sind die Ausschüttungsklagen und auch Anfechtungsklagen gegen unrechtmäßig von der IBV
      herbeigeführte Beschlüsse.

      Auch hier haben wir gute Argumente auf unserer Seite, wenn man gut vorbereitet und mit taktischem Finesse in die Auseinandersetzung geht.

      Ein gutes Beispiel ist das Vorgehen beim IBV D 2. Langsam öffnet sich dort der Vorhang und der Blick auf die Bühne wird frei. Dort steht die IBV, die vergeblich auf die Ja-Stimmen der VR-Vorsitzenden Freisem/Lange wartet. Zur Zeit tritt dort wohl nur TSE mit seinen Nein-Stimmen auf. Somit kann die IBV nur auf ihre eigenen Ja-Stimmen hoffen. Doch nun erfährt sie von fz.de, dass sie mit ihren eigenen Stimmen allerdings einem Stimmverbot unterliegt.

      Im Hintergrund lauert dann noch die Drohung von fz.de mit einer Anfechtungsklage. Im Rahmen einer solchen Anfechtungsklage müßte die IBV natürlich dem Gericht ganz klar darlegen, wie sie mit ihren eigenen Stimmen sich verhalten hat.

      Dies ist ein klassischer "Doppelnelson" aus dem sich die IBV wohl kaum befreien kann.
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      schrieb am 12.06.05 18:33:37
      Beitrag Nr. 1.547 ()
      K1,
      klar, wenigstens können sie während der "Beschäftigungszeit" kein dummes Zeug gegen uns aushecken.
      Avatar
      schrieb am 12.06.05 18:20:52
      Beitrag Nr. 1.546 ()
      Haltet "die" (IBV & Co) mal schön beschäftigt ;)
      Avatar
      schrieb am 12.06.05 18:10:39
      Beitrag Nr. 1.545 ()
      Bei Fondszeichner.de: Abstimmverbot für die IBV im IBV 2 bei dem unsäglichen Umlaufbeschluß zur Beerdigung der Immobilien in Emden. Das wird ein Nägelkauen geben morgen bei der IBV.....
      Avatar
      schrieb am 12.06.05 15:00:51
      Beitrag Nr. 1.544 ()
      Hier wurde nach dem Risiko des "harten Kerns" gefragt.

      Da ich mich nur gern im Rahmen von Mitstreitern, die genau wissen, welche Risiken ein solches Vorgehen birgt, auf dieses Unternehmen einlasse, möchte ich die aus meiner Sicht erkennbaren Risiken einmal schildern.

      Das offensichtlichste Risiko ist wohl, dass der "harte Kern" in eine Minderheit von weniger als 25 % gerät, dann könnte der Konzern mit einer Mehrheit von 75 % eine Abweichung von den Ausschüttungen gemäß langfristiger Ergebnisrechnung von der GV beschließen lassen. Im Extremfall könnte uns der Konzern also bis zur Ausübung des Andienungsrechts auf eine "Nullausschüttung" setzen.

      Hiergegen schützen allerdings die weiteren Minderheitsrechte gemäß § 16 Abs. II des Gesellschaftsvertrages. Demnach würde der Minderheitenschutz - falls der Konzern wirklich über 75 % der Anteile verfügen würde - von 25,01 % auf dann 90 % gesteigert.

      Sollte der Konzern sogar eine Mehrheit von 90 % der Stimmen erreichen, so müßten alle Beschlüsse in der GV sogar einstimmig erfolgen. Hier wäre der Minderheitenschutz sogar 100 %.

      Das Risiko liegt nun darin, dass der Konzern mit allen Tricks versuchen wird, diese Bestimmungen zu unterlaufen. Dies bedeutet, dass sich der "eiserne Kern" nicht nur auf ständige Ausschüttungsklagen einzustellen hat.

      Vielmehr wird der "eiserne Kern" auch Anfechtungsklagen gegen unrechtmäßig herbeigeführte Beschlüsse der GV führen müssen. Diese sind mit hohen Streitwerten und mit entsprechenden Kostenrisiken verbunden.

      Es besteht kein Zweifel, dass wir alle diese Klagen gewinnen werden. Jedoch muss man sich über diese Lage im klaren sein.

      Aber: Diejenigen, die diesen Weg gehen möchten, werden ja durch eine sehr hohe Rendite auch belohnt werden.

      Es war eben schon immer etwas teurer, einen besonderen Geschmack zu haben.

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      schrieb am 12.06.05 12:10:56
      Beitrag Nr. 1.543 ()
      Q1535,worin besteht eigentlich das Risiko des sog.harten Kerns?
      Darin, dass jeder Vertrag auslegungsfähig.ist. Ich bin auch für prospektmässigen Verlauf,warne aber davor in kohlhas´`chem
      Sinn (Oberlehrer) den Bogen zu überspannen.
      Gruss
      Avatar
      schrieb am 12.06.05 11:10:31
      Beitrag Nr. 1.542 ()
      @DocP: Nun mal langsam: Zum einen haftet natürlich die GF von IBV aus fehlerhafter GF, wenn sie Anträge nicht stellt., Regen48 hat das ja schon ganz richtig herausgestellt.
      Zum anderen, was die Frage der Vertragslaufzeit betrifft, muß man sich ja wohl ansehen, wer die Vertragspartner sind. Unsere Garanten sind ja keine Waisenknaben, die nicht wußten, daß sie, wenn sie im Fitneß-Studio einen Vertrag über 2 Jahre unterschreiben, auch tatsächlich 24 Monate lang zahlen müssen. Sollte es dagegen tatsächlich eine rechtliche Regelung geben, die Verträge mit solchen Laufzeiten untersagt (was mich wundern würde, aber ich bin kein Jurist), dann stellt sich wiederum die Frage nach Prospekthaftung. Anspruch auf unser Geld haben wir so oder so. Fragt sich nur, ob wir es von der rechten oder der linken Hand bekommen.
      Avatar
      schrieb am 12.06.05 11:06:16
      Beitrag Nr. 1.541 ()
      an f.schreiber,
      Gelassenheit ist die richtige Einstellung. Die Gegenseite ist am Zug. Dienstag wissen wir, ob der Senat Dienstag beschließt, die Bank zu beauftragen, uns Anlegern ein Rückkaufangebot zu machen. Falls ja, werden wir in kurzer Zeit erfahren, wie das aussieht.
      Zur Frage der Passiven: Hier wird immer stillschweigend davon ausgegangen, das sei ein "fester Block", sozusagen "immer dieselben" Passiven. Ist das so ?
      Gegen die Sonderprüfer hat sich fz.de am Anfang auch gewehrt, dann aber eingestanden, da habe man sich geirrt. Ist wohl vielen von uns so ergangen.
      Avatar
      schrieb am 12.06.05 09:38:48
      Beitrag Nr. 1.540 ()
      an regen48 und lbi:
      Regen48 hatte mit der Berechnung natürlich Recht. Wenn zwei Alternativen mit dem gleichen "Fehler" berechnet werden, hebt sich der Fehler zwar absolut nicht auf, aber relativ kann man beide Ergebnisse vergleichen.

      an LBI 1538: Ich glaube, dass es bei den bisherigen Abstimmungen auch immer an fehlender Kommunikation gelegen hat. Ich z.B. habe an der Sonderprüfungs-Abstimmung nur deshalb nicht teilgenommen, weil ich dachte, dass sie von Lange/Freisem initiiert sei. Alleine diese Tatsache hat mich vermuten lassen, dass die Sonderprüfung nur Geld kostet. (Heute weiß ich es natürlich besser!) Deshalb sollten wir alle möglichen Adressregister nutzen, um die Abfindungsstrategien der Bank zu durchkreuzen. Die passiven Zeichner, die sich bis heute nicht gekümmert haben, haben ja offensichtlich "die Ruhe weg". Warum sollte sich dieser Zustand ändern? Vielleicht gehören die "Passiven" urplötzlich "zum harten Kern"?
      Aber bis dahin müssen wir eben abwarten und mal ganz gelassen schauen, was die Gegenseite in petto hat!
      Avatar
      schrieb am 12.06.05 01:28:48
      Beitrag Nr. 1.539 ()
      #1537 von regen48

      „zittrige“ Hände
      sind dank des Minderheitenschutzes nur mittelbar ein Problem bei LBB. Zum Glück gibt es keinen liquiden Zweitmarkt für unsre Fonds, wo die BGB sehr dezent zu Schleuderpreisen die Anteile zittriger Anleger hinterrücks einsammeln kann…

      Moralisch war es natürlich das Hinterletzte, „Oma Krause“ solche Fonds als „sicher, solide, garantiert“ anzudrehen:mad:.

      Ich mache mir allerdings keine Illusionen darüber, dass viele LBB-Fondsanteile in Händen solcher „Oma Krause’s“ liegen die bei „Bank“ an ihre Sparkasse und bei „Geldanlage“ an das Sparbuch und allenfalls noch Bundesobligationen denken und die von ihrem Anlageberater oder auch Steuerberater (ja das gab’s, obwohl verboten, auch) angesprochen wurden ob nicht eine sichere, steuergünstige, mit Bankgarantien unterlegte Geldanlage mit langfristig voll vermieteten überzeugenden Immobilien als Sicherheit für das Alter mit stabilen, später dann steigenden Ausschüttungen und (…blablabla…) das Richtige wäre. Die haben keinen PC und kein Internet, schon gar nicht surfen sie bei W : O herum, und vor allem haben sie von der ganzen Chose wenig Ahnung. Die fühlen sich nur irgendwie geleimt und wollen raus aus der Kiste.
      Und, ganz erstaunlich: ca. 30-40% der Anleger verhalten sich vollkommen passiv, gehen nicht auf GV’s bzw. lassen sich dort nicht vertreten und reagieren auch nicht auf die Post von z.B. AAA. Und AAA hat alle LBB-Anleger angeschrieben, nicht nur die die bei ihnen auf der Interessentenliste stehen!.
      Selbst als die Sonderprüfungen beschlossen werden sollten, haben zwar 98% mit „ja“ gestimmt, aber nur um die 60% überhaupt teilgenommen:eek:!
      Na gut vielleicht sind einige von ihnen unbekannt verzogen, einige im Pflegeheim und einige verstorben – und die Erben blicken nicht durch. Aber wie man die „übrigen“ Passiven aufwecken kann, da hab ich auch keine Idee:(.


      LBI.COM:cool:
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