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    IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung?? (Seite 503)

    eröffnet am 29.01.04 15:01:08 von
    neuester Beitrag 28.01.24 23:31:29 von
    Beiträge: 5.338
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      Avatar
      schrieb am 27.07.04 12:24:36
      Beitrag Nr. 318 ()
      Nach dem, was man so hört, scheint die IBV die aktuellen Sonderprüfungen wohl nach besten Kräften zu behindern und verhält sich sehr unkooperativ gegenüber den Wirtschaftsprüfern.

      Paßt leider ins Bild...

      Daher noch folgende Überlegung zum Thema Austausch der Geschäftsführung: wahrscheinlich dürfte die IBV jeden ihrer weiteren Schritte sehr genau darauf prüfen, ob er sie schadenersatzpflichtig werden lassen könnte - hier dürfte kaum etwas zu holen sein. Gleichzeitig haben wir ja eine Nachhaftung für bereits durchgeführte Fehler.

      Daher frage ich mich langsam, ob eine Ablösung der IBV als Geschäftsführerin nicht doch sinnvoll wäre? Immerhin hätte man mit einer "freundlichen" Geschäftsführung Einblick in alle Verträge und Geschäftsvorgänge, sofern die IBV hier nicht noch Akten versenkt.



      Daneben noch folgende Überlegungen:

      -Die Gesellschaftsverträge der Fonds sind wohl aufgrund von Formfehlern nichtig.

      -Die Fondskonstruktionen erfüllen ja in wesentlichen Punkten die Grundzüge eines Bankgeschäfts, gleichzeitig fehlte aber eine Zulassung für sie.

      Hat jemand Infos, ob es zu diesen Themen schon verwertbares Material gibt?
      Avatar
      schrieb am 27.07.04 07:49:29
      Beitrag Nr. 317 ()
      Skeptisch kann und muss man sein, was die Handlungsweise der IBV betrifft. Von deren Seite haben wir absolut nichts zu erwarten, dass sind Büttel des Konzerns. Ihre vertragliche Verpflichtung im Interesse der Anlegerinteressen zu agieren, werden die auch in Zukunft mit Füssen treten ;)

      Optimistisch stimmt mich, dass sich schlagkräftige Interessenvertretungen formen und die Anleger (hoffentlich auch in der Breite) allmählich aufzuwachen beginnen.
      Avatar
      schrieb am 27.07.04 00:33:06
      Beitrag Nr. 316 ()
      Zu meinem Beitrag Nr. 312 möchte ich noch folgende Klarstellungen geben:

      Ich bin gar nicht pessimistisch, sondern sehr optimistisch.
      Der Beitrag war auch ironisch für diejenigen gemeint, die sich bei jeder unserer geplanten Maßnahmen fragen, was diese Maßnahme denn für Auswirkungen auf das Andienungsrecht hat.

      Wenn wir uns klarmachen, das das Andienungsrecht nach Lesart der IBV bereits ohnehin verloren ist, können wir viel furchtloser für unsere Rechte (einschließlich Andienungsrecht) kämpfen.
      Avatar
      schrieb am 26.07.04 17:02:38
      Beitrag Nr. 315 ()
      zu # 314
      Hallo PetraFem,
      genau. Nicht nur "kämpferisch": Das auch. Ich sage Dir: Wir werden siegen. Was die Darstellung angeht: Es ist nicht übel, worst case anzunehmen, um Strategien zu entwickeln, diesen zu vermeiden. Nimm das Durchgehen solcher scheinbar negativen Darstellungen nicht als Aufhänger für den Durchhänger in Deiner Stimmung. Realistisch ist: Bei guter strategischer Vorbereitung, Einigkeit in der Zielsetzung und kluger Anwendung der begrenzten Mittel hat kein Gegner eine Chance. Genau so kommt es hier, verlaß Dich drauf, sammle weiter Info und sei unverdrossen.
      Avatar
      schrieb am 26.07.04 14:22:01
      Beitrag Nr. 314 ()
      Ich bin ebenfalls der Ansicht, dass hier zu viel aufs Blaue hinaus spekuliert wird. Wie der Markt für Immobilien in Deutschland im Jahre 2020 oder 2025 aussieht weiss schlicht und ergreifend niemand. Wir sollten hier auch nicht in trüben Pessimismus verfallen. Auch scheint die Lage der einzelnen Fonds unterschiedlich zu sein. Dennoch sitzen wir natürlich in einem Boot.
      Als ich dieses Forum entdeckte, dachte ich, dass es für mich mehr und neue Informationen und einen Erfahrungsaustausch mit Mitbetroffenen bringt. Jetzt mag ich manchmal nicht mehr hineinsehen, weil doch alles noch viel negativer dargestellt wird als es ohnehin schon ist.
      Bitte kehrt doch zu einem gesunden REALISMUS zurück. Denkt doch auch mal daran, dass dieses Forum doch sicher auch mitgelesen wird. Auch deshalb sollten wir kämpferisch sein aber uns nicht selbst schon vorher alles kaputt reden.

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      Avatar
      schrieb am 26.07.04 09:14:36
      Beitrag Nr. 313 ()
      Na dann ist doch alles klar und die Diskussion kann eigent-
      lich für beendet und die Anteile für wertlos erklärt werden.
      Stellt sich nun die Frage, inwieweit es zu einer Rückzahlung
      bereits erhaltener Ausschüttungen oder einer etwaigen Nach-
      schußpflicht kommt. Ganz ohne Zusatzkosten dürfte sich der
      weitere Beteiligungsverlauf für die Kommanditisten wohl nicht
      darstellen.
      Avatar
      schrieb am 25.07.04 18:46:02
      Beitrag Nr. 312 ()
      Zur Klarstellung möchte ich an dieser Stelle noch einmal meine Meinung über das wahrscheinliche zukünftige Verhalten des Andienungsgaranten gegenüber den Anlegern darlegen.

      Egal was wir tun oder unterlassen. Der Garant wird immer einen Grund finden, die Zahlung für die Andienungsgarantie zu verweigern. So haben wir ja in den Umlaufbeschlüssen die Sonderprüfungen beschlossen. Hierdurch ist nach Meinung der IBV natürlich das Andienungsrecht für alle Fonds bereits jetzt erloschen.

      Beim LBB 3 wurde soeben eine Ausschüttung von 2,75 % beschlossen. Im Prospekt sind jedoch 5,50 % vorgesehen. Hier liegt also wiederum eine Abweichung vom Prospekt vor. Damit liegt ein weiterer Grund vor, das Andienungsrecht als erloschen anzusehen. Bei einigen Fonds wurde im Frühjahr die im Prospekt vorgesehene Ausschüttung nicht durchgeführt. Dies ist wiederum eine Abweichung vom Prospekt. Also ist auch bei diesen Fonds wiederum das Andienungsrecht erloschen.

      Diese Beispiele zeigen: Der Garant wird im Verlaufe von zwanzig Jahren mehr als genug Gründe finden, die Zahlung auf das Andienungsrecht zu verweigern. Diejenigen, die jetzt die Prospekthaftungsklage nicht durchführen wollen, werden dann den gleichen Prozess um das Andienungsrecht führen müssen.

      Sagt nicht, dies wird nicht so sein, weil die Rechtslage doch so klar ist. Wir haben klare Mietgarantien, die Zahlung wird verweigert. Die IBV hat als Geschäftsführer die klare Verpflichtung, die Mietgarantien einzuklagen. Sie klagt aber nicht.

      Warum sollte dies beim Andienungsrecht anders sein?
      Avatar
      schrieb am 25.07.04 17:51:52
      Beitrag Nr. 311 ()
      Der Beitrag Nr. 310 ist aus meiner Sicht wie folgt zu beantworten:

      Sicher kommt es auch auf die Immosubstanz an. Jedoch wird sich der Andienungsgarant uns gegennüber doch nur auf einer Verschlechterung der Immosubstanz berufen können, wenn wir dies auch zu vertreten haben. Wenn wir also stets die notwendigen Erhaltungsaufwendungen durchführen, kann meines Erachtens der Garant hier keine Einwendungen erheben. Insbesondere gilt dies, wenn die Mängel bereits bei Kauf durch den Fonds vorhanden waren. Jedes Gericht wird uns zugute halten, dass wir die die Immobilien schließlich von/durch eine Gesellschaft des BGB-Konzerns erworben haben. Wenn diese bereits bei Erwerb eine schlechte Substanz hatten, kann uns dies nicht zum Nachteil gereichen.

      Sicherlich kosten die Verfahren viel Geld. Jedoch habe ich davon gesprochen, daß wir nicht "ins Blaue" hinein prozessieren wollen, sondern nach Erfolgseinschätzung durch kluge und besonnene Juristen. Auch solche gibt es noch heute. Ich habe selbst erlebt, dass mir Anwälte in bestimmten Fällen wegen geringer Erfolgsaussichten von einer Klage abgeraten haben. Wenn wir also alle diese Verfahren gewinnen, trägt der unterliegende Gegner alle Kosten des Rechtsstreits (§ 91 ZPO). Noch einmal : bei normalen und gutwilligen Vertragspartnern wäre ein solches Verhalten unüblich und nicht erforderlich. Wie ich aber inzwischen den BGB-Konzern einzuschätzen gelernt habe, werden wir diesen langen steinigen Weg gehen müssen. Dies gilt natürlich nur für diejenigen von uns, die bewußt auf eine Prospekhaftungklage verzichten wollen oder müssen. Sollten wir diesen Weg aber nicht gehen wollen, so wäre dies die Kapitulation. Wir haben nur diese beiden Wege. Entscheiden müssen wir uns selbst.

      Wenn Du allerdings einen anderen Weg kennst, bin ich für vernünftige Vorschläge offen. Wenn Du mir sagst, wie wir ohne langwierige rechtliche Auseinandersetzungen zu unserem Geld kommen, bin ich hierfür dankbar und gehe diesen Weg gerne mit.

      Auch zu den "effizienten Kapitalmärkten" könnte ich manches sagen. Vor vielen Jahren habe ich einmal vor dem Studium eine Banklehre gemacht und auch einige Jahre bei verschiedenen Banken gearbeitet. Mit der Börse beschäftige ich mich seit ca. 30 Jahren. Natürlich gibt es auch dort Übertreibungen in beide Richtungen. Wenn man als Anleger zu solchen Zeitpunkten kauft oder verkauft, kann man auch dort zu Werten kaufen, die vom "fairen Wert" der Aktie erheblich abweichen. Gar nicht zu reden von Bilanzmanipulationen, denen auch viele Aktienanleger zum Opfer gefallen sind. Kurzum: Auch an den Kapitalmärkten ist man vor Fehlgriffen nicht sicher. Der Vorteil ist jedoch, dass man sich von einem Fehlinvestment schneller trennen kann als bei Immobilien.
      Avatar
      schrieb am 25.07.04 11:21:28
      Beitrag Nr. 310 ()
      @regen48 #301: Ganz so einfach ist es nicht:
      1. Bei Fälligkeit des Andienungsrechts ist natürlich nicht nur Liquidität und Schuldenstand entscheidend, sondern auch die noch vorhandene ImmoSubstanz. Und wenn da etwas gegenüber dem Prospekt fehlt, geht die Streiterei los, ob die zusätzliche Liquidität/niedrigeren Schulden dies aufwiegt.
      2. Gutachter, Gestaltungsklage, Feststellungsklage: Bei dem, was das alles kostet, wird die Liquidität ganz sicher nicht dem Prospekt entsprechen. Was meine These stützt, daß an den LBB-Fonds einige Gruppen ganz bestimmt reich werden, nämlich Anwälte, Wirtschaftsprüfer, selbsternannte "Anlegerschützer", Verwaltungs"räte", usw..
      3. Auf effizienten Kapitalmärkten ist es überhaupt nicht möglich, durch Verkauf "schlechter" Immobilien die Substanz/Aussichten des Fonds zu verbessern. Das würde nämlich unterstellen, daß der Käufer "dumm" ist, und mehr zahlt als den gegenwärtigen Barwert künftiger Zahlungen aus dem Objekt. Im Zweifelsfall gibt es also immer genau einen Gutachter, der genau die gegenteilige Meinung zum eigenen Gutachter hat, nämlich der Käufer...
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      schrieb am 24.07.04 10:42:00
      Beitrag Nr. 309 ()
      @ all: Ein befreundeter Anleger hat mir die Beschlüsse des LBB 13 Verwaltungsrates zur Verfügung gestellt. Interessenten können sich unter Nennung Ihrer Email-Adresse per Boardmail an mich mit der Bitte um Weiterverteilung wenden.
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