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    MWG - Chart!!! - wie geht es weiter? - 500 Beiträge pro Seite (Seite 8)

    eröffnet am 19.02.04 13:57:56 von
    neuester Beitrag 26.04.15 13:07:27 von
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      Avatar
      schrieb am 30.06.08 17:24:27
      Beitrag Nr. 3.501 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.404.351 von Kalabaaki am 30.06.08 15:15:16Hat die MWG eigentlich die Bestellung von Pende gemeldet? War mir das entgangen?
      Avatar
      schrieb am 30.06.08 17:53:11
      Beitrag Nr. 3.502 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.405.475 von Kalchas am 30.06.08 17:24:27Ich bin wohl auch sehr unaufmerksam.
      Da waren die Kleinaktionäre letztes Jahr wohl auf der HV der Eurofins-Dings-Bums und dachten sie wären auf der HV der MWG-Biotech gewesen.
      Oder warum hätte Pende extra in den AR bestellt werden müssen, da er ja schon 2005 inden AR der MWG-Bitech gewählt worden war?
      Avatar
      schrieb am 30.06.08 19:04:30
      Beitrag Nr. 3.503 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.405.715 von dott am 30.06.08 17:53:11Ups, Pende wurde gar nicht 2005 gewählt. Der wurde 2003 gewählt und zwar für die "satzungsgemäße Amtsdauer". Nach der HV 2007 bestand der Aufsichtsrat nur noch aus zwei Aufsichtsräten und war nicht beschlußfähig. Ist ja interessant. Mit den Brüdern gibt es doch immer wieder neue Überraschugen.
      Avatar
      schrieb am 01.07.08 08:08:03
      Beitrag Nr. 3.504 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.405.431 von dott am 30.06.08 17:18:07"Gäbe es schon ein Urteil, dann sähe die Tagesordnung doch wohl anders aus. Daher...."

      Aber was sollte daran anders aussehen?


      Gehen wir mal davon aus, Eurofins/MWG verlieren auf ganzer Linie, dann würde ich an deren Stelle alles nochmal auf die Tagesordnung setzen. Holding, Beherrschung, Delisting etc.
      Avatar
      schrieb am 01.07.08 08:11:56
      Beitrag Nr. 3.505 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.406.301 von Kalchas am 30.06.08 19:04:30Die HV war am 17.07.2007 und Pende wurde am 08.08.2007 bestellt. Eine Meldung darüber habe ich nicht gefunden und warum keine Wahl in der o.g. HV stattgefunden hat, dass kann ich nur mit der allgemeinen Schlamperei und Ignoranz bei denen erklären. Dürfte aber faktisch keine Folgen haben, denk doch mal an die Diskussion bei F.A.M.E., zumal dann nicht, wenn hier nichts Relevantes passiert ist.

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      Avatar
      schrieb am 01.07.08 08:26:12
      Beitrag Nr. 3.506 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.408.749 von Kalabaaki am 01.07.08 08:08:03Der Prozeß zur Holdingstruktur ist ja für die MWG schon endgültig verloren. Von daher werden die ja sicher erklären, wie sie das rückabgewickelt haben. Die werden doch nicht etwa endgültige Urteile ignorieren? Das kann ich mir aber gar nicht vorstellen. Das sind doch ehrenwerte Kaufleute.

      Für Beherrschung oder Delisting wird ein Bestätigungsbeschluß nicht mehr möglich sein. Dann müßten man eh neue Gutachten vorlegen. An einer Stelle kann man sich immer anuf die Verantwortlichen verlassen. Die lernen nicht dazu. Völlig egal, was in den Urteilen vom Gericht angeführt wird. Sie machen eh das Gegenteil.
      Avatar
      schrieb am 01.07.08 08:51:36
      Beitrag Nr. 3.507 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.408.833 von Kalchas am 01.07.08 08:26:12Der Prozeß zur Holdingstruktur ist ja für die MWG schon endgültig verloren. Von daher werden die ja sicher erklären, wie sie das rückabgewickelt haben. Die werden doch nicht etwa endgültige Urteile ignorieren? Das kann ich mir aber gar nicht vorstellen. Das sind doch ehrenwerte Kaufleute.

      Neue Tagesordnung, neue Beschlussvorschläge...

      Beherrschung + Delisting auch komplett neuer Versuch: neue Unterlagen, neue Bewertung durch die bewährten Gutachter...

      Eine Rückabwicklung wird es meiner Ansicht nach nicht geben, die warten nur auf den Ausgang des noch laufenden Verfahrens und dann legen die nach. Deshalb auch die o.g. Einschätzung der anstehenden HV. Da die Einladung vor einem evtl. Urteil ansteht, wollten die die angegriffenen Sachverhalte wahrscheinlich nicht erneut auf die Tagesordnung setzen, gleichzeitig aber die Fristen zu Abhaltung einhalten.
      Avatar
      schrieb am 01.07.08 11:27:13
      Beitrag Nr. 3.508 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.408.982 von Kalabaaki am 01.07.08 08:51:36Gehst du dann davon aus, dass wir dieses Jahr noch eine AO HV bekommen?
      Avatar
      schrieb am 02.07.08 10:58:45
      Beitrag Nr. 3.509 ()
      § 97 AktG
      Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

      (1) Ist der Vorstand der Ansicht, dass der Aufsichtsrat nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist, so hat er dies unverzüglich in den Gesellschaftsblättern und gleichzeitig durch Aushang in sämtlichen Betrieben der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen bekannt zu machen. In der Bekanntmachung sind die nach Ansicht des Vorstands maßgebenden gesetzlichen Vorschriften anzugeben. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Aufsichtsrat nach diesen Vorschriften zusammengesetzt wird, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 zuständige Gericht anrufen.


      Das ist doch eindeutig. Ein Aufsichtsrat bestehend aus zwei Personen, die dem Ausschuß Stategy und Finance (Schreibweise aus den Berichten des Aufsichtsrats der MWG und der GeneScan der letzten Jahre übernommen, wahrscheinlich wird jedes Jahr eh nur das Datum und der Name des Unternehmens ausgetauscht), genügt ganz sicher nicht den maßgebenden gesetzlichen Vorschriften.


      § 95 AktG

      Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Die Satzung kann eine bestimmte höhere Zahl festsetzen. Die Zahl muss durch drei teilbar sein. Die Höchstzahl der Aufsichtsratsmitglieder beträgt bei Gesellschaften mit einem Grundkapital

      bis zu 1.500.000 Euro neun,
      von mehr als 1.500.000 Euro fünfzehn,
      von mehr als 10.000.000 Euro einundzwanzig.

      Durch die vorstehenden Vorschriften werden hiervon abweichende Vorschriften des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 (Bundesgesetzbl. I S. 1153), des Montan-Mitbestimmungsgesetzes und des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie vom 7. August 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 707) - Mitbestimmungsergänzungsgesetz - nicht berührt.


      Wenn ich das richtig sehe, wurde das nie im elektronischen Bundesanzeiger gemeldet. Doch wohl um zu verhindern, daß Aktionäre das Gericht nach §98 AktG anrufen. Ganz schön dreist. Noch ein Grund, warum es keine Entlastung für den Vorstand geben wird.
      Avatar
      schrieb am 02.07.08 11:30:57
      Beitrag Nr. 3.510 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.419.183 von Kalchas am 02.07.08 10:58:45Die Frage wirdsein sein, ob das vom Gericht als Schlamperei oder als vorsatz gesehen wird.
      Nehmen wir für den Hias mal den günstigeren Fall an, dann ist aber sehr gut möglich, dass die Häufungen der "Schlampereien" für ihn zu einem echten Problem werden.
      Da dieser "lapsus mit dem AR" auch noch in die Amtszeit vom Wolfi fällt, ist umso verständlicher ,dass er entsorgt wurde.
      Da macht das Abtauchen von Doc Martin noch mal mehr Sinn,
      aber dass gleich der Kurs von Eurofins diesem Gebaren nachrennen muss.....
      Avatar
      schrieb am 02.07.08 12:00:44
      Beitrag Nr. 3.511 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.419.454 von dott am 02.07.08 11:30:57Eine Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex findet sich auf der Homepage auch nicht. Dauerhaft zugänglich ist die also sicher nicht.

      Wenn man als Suchbegriff auf der Homepage Corporate Governance eingibt, erhält man das folgende Ergebnis.

      Suche nach "corporate" und "governance"
      Veröffentlichung nach § 37 q Abs. 2 Satz 1 WpHG 81%
      ... 161 AktG Entgegen § 161 AktG wurde keine Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex abgegeben. Daher fehlt die nach § 314 Abs. 1 Nr. 8 HGB i.V.m. ... 161 AktG Entgegen § 161 AktG wurde keine Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex abgegeben. Daher fehlt die nach § 285 Nr. 16 HGB ...
      Größe: 51 K - Erstellt: 17-04-08 - Geändert: 18-06-08 05:26


      Das ist wohl die von der BaFin der MWG auferlegte Veröffentlichung des Ergebnisses der Prüfung der Abschlüsse durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung.
      Avatar
      schrieb am 11.07.08 18:33:57
      Beitrag Nr. 3.512 ()
      Xetra 2Stück /Düdo 5 Stück und Fra 17 Stück.
      Alle zum Geldkurs über den Tisch gegangen.
      Wie unauffällig!
      Avatar
      schrieb am 12.07.08 11:50:01
      Beitrag Nr. 3.513 ()
      tja, trotzdem ist komisch, dass keiner mal ein paar tsd stück bei 2,05 oder so kauft.
      bei mwg muß man schon wirklich sehr geduldig sein, dass man seine stücke nicht irgendwann auch einfach entnervt verschleudert.
      aber ich bleibe da konsequent, ich gebe kein einziges stück mehr freiwillig her - der markt hat eben nicht immer recht...

      das kaufangebot von eurofins zu 1,86 ist mittlerweile ausgelaufen, oder?

      €-:
      Arvid
      Avatar
      schrieb am 13.07.08 10:55:34
      Beitrag Nr. 3.514 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.494.377 von Arvid am 12.07.08 11:50:01Ist eben die Börsenpsychologie einmal so - eine gewisse Abgeklärtheit ist da nicht sehr verbreitet. Schon eher der Lemmingeffekt, dabeisein wo action ist - mündet oft im kollektiven Absturz.

      Dabei hat - auf die letzten 1 bis 2 Jahre bezogen, der langweilige Trend bei MWG das dort gebundene Kapital einer profunden Verlustchance an den Märkten entzogen. Das war ja viel los, aber leider zu oft in Richtung Süden. Und es sieht noch nicht danach aus, als od dieser Trend schon vorbei wäre. Und jetzt lieber aufs Öl oder Ähnliches setzen - da werden so manche versuchte Trittbrettfahrer merken, wie wahr der schon vielzitierte Spruch ist - wer zu spät kommt, den bestraft ....
      Avatar
      schrieb am 13.07.08 11:10:12
      Beitrag Nr. 3.515 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.496.489 von skyrocker am 13.07.08 10:55:34Noch etwas - ein wenig action könnten MWG Aktionäre in den nächsten Wochen schon zeigen. Wenn man nicht selbst zur HV kommt oder kommen kann - seine Stimmrechte zu delegieren. Das kann die SdK sein oder auch sonstige aktive HV-Besucher.

      Würde mich da auch über eine Diskusssion im Forum freuen.
      Avatar
      schrieb am 14.07.08 09:28:41
      Beitrag Nr. 3.516 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.494.377 von Arvid am 12.07.08 11:50:01Das Übernahmeangebot ist schon lange ausgelaufen. Ansonsten gab es doch ziemlich hohe Umsätze, Anfang/Mitte Juni, im Vergleich zumindest.

      Ansonsten soll mit der Geld/Brief-Spanne von 8 % ja wohl jeglicher Handel erstickt werden. Bei 2,01 Euro bietet der Makler ja gerade nur Aktien im Wert von 1000 Euro an. Bei größerer Nachfrage kann er dann sicher nicht liefern.
      Avatar
      schrieb am 15.07.08 11:47:28
      Beitrag Nr. 3.517 ()
      Die haben schon wieder die Homepage etwas verändert.
      Auf einmal steht der Geschäftsbericht von 98 an erster Stelle.
      Ein Veröffentlichungszeitpunkt z.B. für den Lagebericht zum HJ 07 lässt sich auch nicht ersehen.
      Avatar
      schrieb am 15.07.08 17:33:00
      Beitrag Nr. 3.518 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.509.338 von dott am 15.07.08 11:47:28Und im Impressum steht noch immer die E-M-O GmbH. mit dem Poddevin, als ob es kein Urteil gegeben hätte.
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 14:50:09
      Beitrag Nr. 3.519 ()
      Nachdem mir das vor ein paar Tagen bei einer 2000 Stk. Ausführung aufgefallen war, dass diese trotz fehlendem gleichzeitig passendem ask vom Marketmaker ausgeführt wurde, habe ich gestern abend testweise ebenso eine Kauforder im Kauf für 2000 Stk. mit 2,01 eingegeben, die umgehend ausgeführt wurde, obwohl gleichzeitig kein entsprechendes ask vorlag.
      Das erklärt sich mir nur so, daß der Marketmaker einen interessewahrenden Rahmenauftrag hat, wo im bid/ask nichts eingegeben wird und bei einem passend hereinkommenden Auftrag gleich ausgeführt wird - wobei andere Marktteilenhemer da keine Chance haben.
      Der Auftraggeber kann ein Aktionär sein, der eine doch etwas größere Aktienanzahl verkaufen will, ohne dass das sichtbar im Orderbuch anzeigt wird.
      Natürlich würde das auch auf Eurofins passen, die aus einem anderen Grund - nämlich um den Kurs niedrig zu halten, dahinter stehen können.
      Ganz normal ist sonst das nicht, auch diese komischen paar hundert Stück, die da so mäandernd im bid und ask herumgeistern.
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 15:15:34
      Beitrag Nr. 3.520 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.587.004 von skyrocker am 25.07.08 14:50:09Es dürfte außer der Eurofins keinen Aktionär geben, der viel mehr als 100.000 Aktien hält.

      Ich tippe, daß der Makler bei 2,01 gegeben hat und der dann versucht, den Kurs mit fingierten Umsätzen von 10 Stück auf ca. 1,90 zurückgzuführen in der Hoffnung, daß er sich da eindecken kann, weil paar Aktionäre Bestensaufträge geben.

      Natürlich könnte auch Eurofins im verbund mir dem Marketmaker dahinterstecken.

      Bei GeneScan ist die Kursfeststellung zum Teil noch kurioser. Da dürfte derselbe Makler dahinterstecken.

      Manchmal habe ich den Eindruck, daß gezielt möglichst wenig Umsatz durch die Kursfeststellung gemacht werden soll. Wenn die Bid/Ask-Spanne enger wäre und der Kurs sich bei einem Verkauf von 5 Aktien nicht dauernd um 5 % nach unten ändern würde, sondern unverändert bliebe, wäre der Umsatz sicher höher.
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 15:18:06
      Beitrag Nr. 3.521 ()
      Das Oberlanesgericht hat den Termin am 29.7. aus internen Gründen (berichterstattender Richter nicht verfügbar) abgesagt.

      Neuer Termin ist der 22.10., 11 Uhr.

      Schade, aber da kann man nichts machen.
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 15:30:38
      Beitrag Nr. 3.522 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.587.212 von Kalchas am 25.07.08 15:15:34Normalerweise patzt sich ein Makler mit solchen Peanuts nicht an, wo er möglicherweise länger warten muß, bis irgendjemand einen entsprechenden Verkaufsauftrag erteilt. Denn die Verkäufe sind auch ziemlich selten geworden.
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 16:26:44
      Beitrag Nr. 3.523 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.587.370 von skyrocker am 25.07.08 15:30:38Und wer soll hier dauernd 10 aktien verkaufen? Aktionäre, die diese Stückzahl haben, verkauufen nicht. da lohnt sich der anruf beim Anlageberater oder das einschalten des Rechners sicher nicht.

      3 Deals dieser sorte an einem Tag in Frankfurt.

      14:55:56 10 1,91
      13:13:37 27 1,93
      13:01:09 10 1,93
      09:11:37 0 1,93


      Kaum zu glauben. Und dann noch ein Umsatz dieser Güte in Düssseldorf. Da handelt sicher normalerweise niemand.
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 10:27:52
      Beitrag Nr. 3.524 ()
      Zu den Punkten der übermorgigen HV hat es offenbar keine Gegenanträge oder neue Punkte gegeben.

      Die verlautbarten Punkte sind normalerweise keine Reizpunkte. Wichtig wird nur sein, wie Vorstand und Aufsichtsrat Fragen zu den rchtskräftigen Urteilen beantworten - oder versuchen auf die lange Bank zu schieben, da so manches ja schon ins GJ 2008 fällt.

      Üblicherweise bei den HV's von Gesellschaften mit Publikumsbeteiligung informiert der Vorstand/Aufsichtsrat bei der HV über im neuenm Jahr aktuell gewordene wesentliche Geschäftsentwicklungen.

      Man wird ja sehen oder hören .....
      Avatar
      schrieb am 05.08.08 10:53:58
      Beitrag Nr. 3.525 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.640.836 von skyrocker am 04.08.08 10:27:52Oh ja...
      ....und lustig werden sicher auch die Bemerkungen zur Aktienkursentwicklung:
      Zb. wie es kommt dass fast alle Transaktionen aus dem Nichts kommen und ins Nichts gehen.
      Die 3 Kilo heute morgen waren ja auch so ein Fall wobei man sich aoch hier auf WO schwer tat die richtigen Daten einzustellen!
      Avatar
      schrieb am 05.08.08 12:59:15
      Beitrag Nr. 3.526 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.648.936 von dott am 05.08.08 10:53:58Da wurde heute in einem anderem Forum was von der Veröffentlichung eines neuen Übernahmeangebots gepostet. Könnte theoretisch auch morgen bei der HV erwähnt werden. Muß da m. E. in der HV nichts beschlossen, aber vorher öffentlich gemeldet werden. Na wenn sie wieder ein "Sparangebot" herauslassen wollen, werden sie wenig bis nichts bekommen, von mir auf keinen Fall was.

      Aber da könnten schon die letzten Miniumsätze auf dem tiefstmöglichen Level für ihre Berechnung herangezogen werden.

      Da stellt sich mir eine Frage - gilt ein Umsatz mit 1 Stück genausoviel wie ein solcher mit 10000 Stück? Wenn so, kann doch von einer Gewichtung nicht geredet werden, aber würde die Mühe des Maklers erklären.
      Avatar
      schrieb am 05.08.08 18:20:14
      Beitrag Nr. 3.527 ()
      :cry::cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 06.08.08 12:40:14
      Beitrag Nr. 3.528 ()
      Da ich leider persöhnlich nicht an der HV teilnehmen kann ( meine Aktien sind schon dabei), wäre ich dem einen od. anderen Teilnehmer dankbar hier einige Informationen einzustellen.
      Avatar
      schrieb am 06.08.08 14:00:45
      Beitrag Nr. 3.529 ()
      Hier der Wortlaut des heute veröffentlichten Halbjahresberichts 2008. Dürfte wohl auch heute bei der HV vorliegen. Kein Wort zu den rechtskrätigen Urteilen, werden wohl hoffentlich bei der HV nach Anfragen welche vorliegen.

      Wenn ein Teilnehmer einen schnellen Kurzbericht über den Verlauf heute hineinstellen würde wäre super.


      http://ir.mwg-biotech.com/media/2108602/mwg%20zwischenberich…
      Avatar
      schrieb am 06.08.08 14:11:49
      Beitrag Nr. 3.530 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.659.904 von skyrocker am 06.08.08 14:00:45Ups... - da habe ich in der Eile zuwenig nach unten gescrollt. Steht ja doch etwas da.
      Avatar
      schrieb am 07.08.08 08:45:26
      Beitrag Nr. 3.531 ()
      HV Genescan abgesagt :confused:
      Sind sie mit der HV MWG noch nicht fertig :D
      Avatar
      schrieb am 07.08.08 12:29:30
      Beitrag Nr. 3.532 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.666.123 von Howkay am 07.08.08 08:45:26Woher hast du die Info?

      Sollte dem tatsächlich so sein kann ich nur sagen:
      "Board an @Kalchas bitte dringend melden!!"
      Avatar
      schrieb am 07.08.08 13:06:29
      Beitrag Nr. 3.533 ()
      Ist heute morgen als adhoc durch das Internet !
      z.B.
      http://www.ariva.de/DGAP_Ad_hoc_GeneScan_Europe_AG_n2708051?…
      Avatar
      schrieb am 07.08.08 13:07:29
      Beitrag Nr. 3.534 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.668.512 von dott am 07.08.08 12:29:30Das mit Genescan ist so und mann kann die Meldung auch abrufen. Nur die nähere Erklärung hierzu auf genescan.de habe ich nicht gefunden, muß aber auch gestehen, dass ich nicht lange gesucht habe, denn Genescan interessiert mich nur als Vergleich zu MWG über Eurofins-Praktiken.

      Da wird Kalchas leider einen erzwungenen Urlaubstag in Hamburg haben, ärgerlich denn das Wetter ist da oben mies.

      Da gibt es heute bei MWG wieder neue Anläufe im bid, vielleicht entwickelt sich da etwas.

      Leider habe ich bis dato auch keine näheren Infos über den HV-Verlauf von gestern, vielleicht gab es da neue Facetten.
      Avatar
      schrieb am 07.08.08 14:16:54
      Beitrag Nr. 3.535 ()
      HV MWG auch vertagt !:confused:
      siehe Adhoc !
      Avatar
      schrieb am 07.08.08 14:19:50
      Beitrag Nr. 3.536 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.670.005 von Howkay am 07.08.08 14:16:54sorry !
      http://www.ariva.de/DGAP_Ad_hoc_MWG_BIOTECH_AG_n2708824?secu…
      Avatar
      schrieb am 07.08.08 17:10:19
      Beitrag Nr. 3.537 ()
      Scheinbar war es tatsächlich möglich die letzte HV dieses JAhr noch mal zu toppen.
      Kann folgender Vorgang mit jenen wundersamen Dingen in Einklang stehen.
      In Fra. stehen von der frühe weg einige Kilo zu 1,95 im bid und ab ca 12:30 Uhr zu 2,01.
      Gegen 13:30 Uhr werden auf Xetra 900 Stück zu 1,84 verkauft.
      Bin ich in Absurdistan angekommen, am 30ten Feb., Hitzeschlag im Handelssystem,...?

      Bitte um Aufkärung.
      Avatar
      schrieb am 07.08.08 21:30:43
      Beitrag Nr. 3.538 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.672.831 von dott am 07.08.08 17:10:19@ dott
      das ist wahrscheinlich ein Altbesitzer mit wenig Börsenerfahrung mit einem Bankbetreuer der ein super Bauspar-Verkäufer oder so ist. Hat man die Order bestens aufgegeben, dort so man die Stück vor Jahren gekauft hat ............

      Auf der abgebrochenen HV muß es ziemlich zugegangen sein, offenbar war offenbar erstmals das Restaktionärekapital halbwegs ordentlich vertreten. Irgendwie werden mit die fallweisen Umsätze mit 10000 bis 20000 Stück im Juni plausibler. Ist auch heute sowas vorgefallen. Ob da jemand gezielt Stücke erwirbt um Eurofins in Zukunft ordentlich den Fuß zu stellen?

      Nur wer gibt solche Mengen? Eingangs erwähnte Leute können das ja nicht sein!

      Ich brenne schon vor Neugier über Informationen was sich gestern da in Hamburg abgespielt hat.
      Avatar
      schrieb am 08.08.08 11:13:50
      Beitrag Nr. 3.539 ()
      Wie ist es zu bewerten,dass sich Dr. Martin u.Dr.Eckhoff vom Acker machen?
      Wer kann da weiterhelfen?
      Avatar
      schrieb am 08.08.08 11:43:53
      Beitrag Nr. 3.540 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.680.743 von dott am 08.08.08 11:13:50Wie ist es zu bewerten,dass sich Dr. Martin u.Dr.Eckhoff vom Acker machen?

      Woher hast Du das - gibt es schon einen Bericht zur HV?
      Avatar
      schrieb am 08.08.08 12:25:22
      Beitrag Nr. 3.541 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.681.211 von alltagsionaer am 08.08.08 11:43:53das konnte man der Einladung zu HV entnehmen.

      LG Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 08.08.08 12:58:49
      Beitrag Nr. 3.542 ()
      Wo ist Kalchas ??:confused:
      Ich hoffe er ist den Eurofins-Schergen entkommen ;)
      Avatar
      schrieb am 08.08.08 15:22:04
      Beitrag Nr. 3.543 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.680.743 von dott am 08.08.08 11:13:50Wie ist es zu bewerten,dass sich Dr. Martin u.Dr.Eckhoff vom Acker machen?

      Vielleicht hat den beiden der Job mit einem vom Amtsgerichts
      München zu Seite gestellten Aufpasser keinen Spass mehr gemacht?
      Avatar
      schrieb am 08.08.08 15:38:37
      Beitrag Nr. 3.544 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.684.678 von alltagsionaer am 08.08.08 15:22:04Seit wann und wer?
      Avatar
      schrieb am 08.08.08 15:41:59
      Beitrag Nr. 3.545 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.684.969 von dott am 08.08.08 15:38:37Helmut Pende ist als Aufsichtsratsmitglied durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 08.08.2007 gem. § 104 AktG bestellt worden.
      Avatar
      schrieb am 08.08.08 18:13:57
      Beitrag Nr. 3.546 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.685.035 von alltagsionaer am 08.08.08 15:41:59Ist ja auch 'n zäher Bursche.
      Eines muss man ihm trotzdem lassen - hat in dem Laden schon so manchen Vorstand überlebt.
      Avatar
      schrieb am 08.08.08 20:27:42
      Beitrag Nr. 3.547 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.685.035 von alltagsionaer am 08.08.08 15:41:59Ist Pende etwa vom Saulus zum Paulus mutiert. War ja sonst mit im Deal mit Eurofins.

      Obwohl er für seine Anteile rund doppelt soviel erhalten hat als dann die freien Aktionäre über das seinerzeitige Angebot (1,86) ist er vielleicht inzwischen draufgekommen, dass er trotzdem einiges verschenkt hat.

      Ist er Eurofins deshalb etwa böse und wechselt das Lager? Naja, Zweifel habe ich schon.
      Avatar
      schrieb am 09.08.08 18:13:18
      Beitrag Nr. 3.548 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.689.302 von skyrocker am 08.08.08 20:27:42Im letzten Jahr wurde der Versammlungsleiter Dr. Weber wegen einer eigenmächtig überzogenen Pause gerade abgewählt, als er erschien. Das sollte nicht wieder passieren. Deshalb wurde eine Sperrzone um das Podium errichtet, bei deren Überschreiten ein Saalverweis drohen sollte. Dazu hatte man Flatterbänder, wie sie z.B. bei Absperrungen im Straßenverkehr benutzt werden, um das Podium gezogen. Das sah zu komisch aus.

      Bei den Antworten hatte man sich durchaus Mühe gegeben, auch wenn das noch steigerungsfähig war. Wenn das immer so gewesen und sonst nichts oder wenig vorgefallen wäre, hätte man durchaus zufrieden sein können. Dann wäre es ein ziemlich normale Hauptversammlung gewesen.

      Allerdings waren da ja eine Reihe von unaufgearbeiteten Vorgängen aus den Vorjahren. So gab es dann zwei Sonderprüfungsanträge und einen auf Antrag auf Bestellung eines besonderen Vertreters. Die waren so formuliert, daß die Eurofins nicht stimmberechtigt gewesen wäre. Da es um Schadensersatzforderungen, der in die Millionen geht - evtl. 30 bis 40 Mio, gegen Vorstand und Aufsichtsrat ging, jetzigen und ehemaligen, und auch gegen die Eurofins,wurde man ganz hektisch und hat dann stundenlang die Anträge geprüft. So um 22:45 Uhr hat man dann die Notbremse gezogen und der Vertreter der Eurofins einen Vertagungsantrag gestellt, dem meines Erachtens einzig die Eurofins zugestimmt hat. Diesen Antrag hatte man zuvor auch noch eine gute halbe Stunde geprüft, damit die HV auch kaum noch hätte ordentlich beendet werden können. Wenn sich hier nichts rührt, dann sind die Antträge auch nur vertagt. Der Pieken hat übrigens am 29.8.2007 noch den Gewinn- und Beherrschungsvertrag mit der Eurofins MWG Synthesis ins Handelsregister eintragen lassen. Der betreffende Hauptversammlungsbeschluß ist inzwischen nach dem Urteil des Oberlandesgerichts München nichtig. Das hat ganz sicher ein Nachspiel. Ich möchte echt mal wissen, was der dem Richter am Handelsgericht erklärt hat. Muß doch erstunken und erlogen gewesen sein.

      Dem Vertreter der Eurofins dürfte der Vertagungsantrag diktiert worden sein. Der war am Ende immer mit Vorstand und Aufsichtsrat verschwunden, als die sich über die Prüfanträge und den Bestellungsantarsg beraten haben. Und als es dann nach der Prüfung wieder los ging, wurde der Vertreter von Dr. Weber aufgefordert, seinen Antrag zu stellen. Der mußte sich auch gar nicht in die Rednerliste eintragen. Komisch eigentlich.

      Die Versammlung der GeneScan am nächsten Tag wurde erst gar nicht angepfiffen. Die Gründe dürften ähnlich sein. Von der GeneScan war niemand mehr erschienen. Die Mitarbeiter an der Pforte wußten auch nichts. Die meinten nur, sie wüßten nichts außer der Tatsache un meinten, daß sei einfach schlechter Stil. Dann kam noch der Notar und der wußte auch von nichts. Der war neu und machte auf mich einen ganz guten Eindruck. Wenn ein Aktionär ihn aufgefordert hatte, etwas ins Protokoll aufzunehmen, so hat er das getan. Das war ja in den Vorjahren zumeist anders.

      Dr. Martin und Dr. Weber waren als Aufsichtsräte zurückgetreten, siehe Einladung. Dann bleibt evtl. nur Pende, der im letzten Jahr gerichtlich bestellt wurde. Ans Unternehmensregister wurde allerdings keine Mitteilung gemacht. Man hatte bei der MWG im letzten Jahr übrigens vergessen, daß die Amtszeit von Pende abgelaufen war. Aus meiner Sicht steht der treu und fest zur Eurofins, und die Eurofins zu ihm. Da scheint es etwas zu geben, daß die nicht voneinander lassen können.
      Avatar
      schrieb am 09.08.08 21:09:08
      Beitrag Nr. 3.549 ()
      Der Antrag der Eurofins, vertreten durch Martin Christian Riemen, einen designierten Aufsichtsrat der GeneScan, lautete wie folgt (inklusive Schreibfehler und fehlende Kommata):

      Ich beantrage die Hauptversammlung zu vertagen und dem Voratand aufzugeben unverzüglich eine neue Hauptversammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen.

      In dieser Hauptversammlung ist bereits von verschiedenen Aktionären angeführt worden, daß es Einberufungsmängel gab.

      Außerdem erscheint fraglich ob der Gewinnverwendungsbeschluss so wie von der Verwaltung vorgeschlagen, gefasst werden könnte, weil eine zu geringe Dotierung der Kapitalrücklage bemängelt wird.

      Schließlich sind zwei außerordentlich komplexe und teilweise konkurrierende Anträge auf Bestellung eines Sonderprüfers gestellt worden. Zudem ist ein Antrag auf Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft gestellt worden, dabei überschneiden sich wiederum die Bereiche, mit denen sich der besondere Vertreter befassen soll, mit den Gegenständen der Sonderprüfungsanträge. Beide Anträge zusammen führen zu hohen Kosten, binden erhebliche Kapazitäten im Unternehmen und defokusieren das Management.

      Vor diesem Hintergrund erscheint es angemessen der Gesellschaft und den Aktionären Gelegenheit zur Überprüfung und zur sachgerechten Vorbereitung auf die anstehenden Beschlussgegenstände zu geben.
      Avatar
      schrieb am 10.08.08 09:57:00
      Beitrag Nr. 3.550 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.693.370 von Kalchas am 09.08.08 18:13:18Dann bleibt evtl. nur Pende, der im letzten Jahr gerichtlich bestellt wurde.

      Wurde der nicht evtl. bis zur nächsten ordentlichen HV bestellt. Die hat sich ja nun vertagt, fand aber doch statt. Vielleicht gibt es nun ja gar keinen Aufsichtsrat und alle müssen neu bestellt werden.
      Avatar
      schrieb am 11.08.08 08:19:03
      Beitrag Nr. 3.551 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.694.257 von Kalabaaki am 10.08.08 09:57:00Wahrscheinlich ist er noch im Amt.

      §104 AktG

      (5) Das Amt des gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieds erlischt in jedem Fall, sobald der Mangel behoben ist.


      Ungewöhnlich ist das aber schon.
      Avatar
      schrieb am 11.08.08 11:00:49
      Beitrag Nr. 3.552 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.696.763 von Kalchas am 11.08.08 08:19:03Laut Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Personen.

      Welche Aufgaben kann/ hat Pende einstweilen wahrzunehmen?

      Muss nicht sogleich vom Gericht "Ersatz" bestimmt werden.

      Wer hat dies zu beantragen und Einfluss auf die Entscheidung.

      Dass das Gericht Aufsichtsräte einsetz die ihr Amt niedergelegt haben wäre ja unsinnig.Ohne Grund wird ja wohl niemand sein Amt niederlegen.Und ein Aufsichtsrat der äusserlich gekündigt hat der muss auch innerlich gekündigt haben.
      Avatar
      schrieb am 11.08.08 13:21:18
      Beitrag Nr. 3.553 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.697.969 von dott am 11.08.08 11:00:49Einen Antrag bei Gericht auf die Bestellung von Aufsichtsräten kann der Vorstand oder irgendein Aktionär stellen. Der Vorstand wird die nominieren, die zur Wahl gestanden hätten.

      Der Aufsichtsrat ist erst mit 3 Mitgliedern beschlußfähig. Insofern ist es unerheblich, ob die Bestellung von Pende gerade gilt.
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 12:34:40
      Beitrag Nr. 3.554 ()
      Nachdem seit dem verunglückten HV-Versuch keine Impulse sichtbar sind und auch Nachrichtenflaute herrscht, haben sich jetzt im ask bei 1,99/2,00 interessante Volumina angesammelt - denen es zu langweilig geworden ist. Bin gespannt, ob jemand in Flautezeiten da einsammelt.

      Möchte auch auf mein Posting vom 13.07.2008 verweisen, das auch heute seine Richtigkeit hat (überdies - der Ölpreis war damals bei 145).
      Avatar
      schrieb am 29.08.08 13:36:41
      Beitrag Nr. 3.555 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.699.163 von Kalchas am 11.08.08 13:21:18Hast du eine Ahnung wie lange das Bestellen des Aufsichtsrates per Gericht dauert? Darf der Vorstand jetzt kontrollfrei agieren?
      Eigentlich müsste es hierzu längstens eine Meldung geben.
      Avatar
      schrieb am 30.08.08 10:32:22
      Beitrag Nr. 3.556 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.904.588 von dott am 29.08.08 13:36:41Da soll es ja noch weitere Kandidaten geben, so daß das Gericht eine Auswahl treffen muß.
      Avatar
      schrieb am 09.09.08 14:00:44
      Beitrag Nr. 3.557 ()
      Scheinbar ist die Sommerflaute vorüber, seit gestern gibt es wieder nennenswerte Umsätze. Das ask bei 1,99 über 7 k. wurde eingesammelt. Im Moment gibt es kein zählbares ask, aber wird vielleicht noch. Auf der bid-Seite baut sich stufenweise zählbare Nachfrage auf.

      Habe in einem anderen Forum gelesen, dass die gerichtliche Bestellung des Aufsichtsrates im Gange ist und es da Überraschungen geben soll.

      Weiss da jemand etwas Konkretes?
      Avatar
      schrieb am 12.09.08 23:47:16
      Beitrag Nr. 3.558 ()
      Warum die Leute über Xetra verzu einem Kurs verkaufen der erheblich unter dem Bid anderere Börsenplätze liegen werde ich wohl genauso wenig verstehen wie warum sich am bid/ask im xetra nichts verändert.
      Im Ernst - schon irgendwie peinlich so bemüht Kurspflege zu betreiben.

      Bemerkenswert finde ich schon wie wenig Schaum eine Company an der Börse machen kann wo's doch ganz ordentlich läuft.

      Scheint ja ein bisschen unterzugehen, aber die aktuell ausgeschriebenen Stellen finde ich schon interessant:

      Personalsachbearbeiter
      Key Account Sales North
      Sales Manager Germany
      Praktikant Marketing
      Senior Developer Automatisierung
      Technischer Assistent
      Service Techniker
      Buchhalter

      Klingt nicht nach weiter wie bisher, obwohl das ja schon nicht schlecht läuft.
      Das klingt eher nach zusätzlich Gas geben.
      Nur- der Buchhalter tut mir ja schon ein "Bisserl" leid.
      Vielleicht soll's ja in Zukunft ordentlicher werden als die letzten Jahre.
      Avatar
      schrieb am 15.09.08 08:13:39
      Beitrag Nr. 3.559 ()
      MWG-Biotech AG
      Ebersberg

      Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 22. Oktober 2008, 09:00 Uhr im großen Vortragsraum, .Großmoorbogen 25 (Eingang 1), 21079 Hamburg, stattfindenden Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.


      Tagesordnung:

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007, des Lageberichts und Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007 sowie eines erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs



      2. Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

      Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2007 in Höhe von 37.187,91 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.



      3. Entlastung des Vorstands

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2007 die Entlastung zu erteilen.



      4. Entlastung des Aufsichtsrats

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für die Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2007 die Entlastung zu erteilen.



      5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MDS Möhrle GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008 zu bestellen.



      6. Aufsichtsratswahl

      Das Aufsichtsratsmitglied Helmut Pende ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 08.08.2007 gem. § 104 AktG bestellt worden.

      Die Herren Dr. Matthias Wilbur Weber und Dr. Gilles Martin haben mit Wirkung zum Ende der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung am 6. August jeweils ihr Amt niedergelegt. Zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern kam es in jener Hauptversammlung nicht.

      Gemäß § 104 AktG sind nunmehr auch die die Herren Arno Lagerweij, Brüssel/Belgien und Dr. Matthias-Wilbur Weber, Brüssel/Belgien durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 03.09.2008 bestellt worden.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, ― Herrn Arno Lagerweij, Brüssel/Belgien (Manager),

      ― Herrn Helmut Pende, Pfaffing (selbstständiger Unternehmer),

      ― Herrn Dr. Matthias-Wilbur Weber, Brüssel/Belgien (Manager)


      zu Mitgliedern des Aufsichtrats bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 beschließt, zu wählen.

      Herr Dr. Matthias-Wilbur Weber ist Aufsichtsratsvorsitzender bei der GeneScan Europe AG, Deutschland, sowie Aufsichtsratsmitglied oder in vergleichbarer Funktion bei Eurofins Pharma I DK A/S, Dänemark, Eurofins Environment I DK A/S, Dänemark, Eurofins Agrosciences I UK Ltd., Großbritannien, Eurofins Food I UK Ltd., Großbritannien, Direct Laboratory Services Ltd., Großbritannien, Lincolne Sutton & Wood Ltd., Großbritannien, Eurofins (NI) Ltd., Nordirland, Eurofins Scientific (Ireland) Ltd., Irland, Eurofins Lux S.à r.l., Luxemburg, Eurofins Food Lux S.à r.l., Luxemburg, Eurofins Pharma Lux S.à r.l., Luxemburg, Eurofins Environment S.à r.l., Luxemburg, Eurofins Ventures Lux S.à r.l., Luxemburg, Eurofins Agrosciences Lux S.à r.l., Luxemburg.

      Herr Helmut Pende und Herr Arno Lagerweij haben derzeit keine anderweitigen Ämter in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium inne.

      Der Aufsichtsrat wird nach den Vorschriften der §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG zusammengesetzt; d. h. sämtliche Aufsichtsratmitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.




      Teilnahme:

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme durch einen durch das depotführende Institut in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 01.10.2008 (00:00 Uhr) beziehen und der Gesellschaft nebst der Anmeldung für die Hauptversammlung unter folgender Adresse bis spätestens zum Ablauf des 15.10.2008 zugehen:

      MWG-Biotech AG
      c/o Computershare HV-Services AG
      Hansastraße 15
      D-80686 München
      Fax: +49 (0)89-30 90 37-46 75
      E-Mail: anmeldestelle@computershare.de


      Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären über die Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Um einen rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch des depotführende Institut vorgenommen. Um eine ordnungsgemäße Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern, bitten wir die Aktionäre, sich frühzeitig und nur dann anzumelden, wenn sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung ernsthaft beabsichtigen.




      Stimmrecht

      Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Bevollmächtigter kann auch eine Vereinigung von Aktionären sein.

      Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung bitten wir an folgende Anschrift zu richten:

      MWG-Biotech AG
      Investor Relations
      Anzinger Straße 7 a
      85560 Ebersberg




      Gegenanträge/Wahlvorschläge

      Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG bitten wir ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:

      MWG-Biotech AG
      Investor Relations
      Anzinger Straße 7 a
      85560 Ebersberg


      Die Gesellschaft wird eventuelle Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die rechtzeitig unter dieser Adresse eingehen, im Internet auf der Webseite unter www.mwgdna.com unter der Rubrik Investor Relations unverzüglich zugänglich machen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung wird die Gesellschaft ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlichen.




      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung 13.308.468,00 Euro und ist eingeteilt in 13.308.468 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, so dass im Zeitpunkt der Einberufung 13.308.468 Stimmrechte bestehen.



      Ebersberg, im September 2008

      MWG-Biotech AG

      Der Vorstand



      Wegbeschreibung:






      Vom Flughafen Hamburg

      Fahren Sie auf der 447 Richtung Hamburg (immer Ausschilderung "Elbbrücken" folgen). Wechseln Sie auf die 5 Richtung Barmbeck/ Hamm Wechseln Sie auf die 75 Richtung "Elbbrücken". Fahren Sie auf die Elbbrücken (Autobahn A255, wird zur A1/E22). Nehmen Sie die Ausfahrt 38 Hamburg/Harburg auf die Neuländer Straße. Biegen Sie die erste Straße links in den Großmoorbogen ein, folgen Sie dem Straßenverlauf, nach ca. 1000 Metern finden Sie uns auf der linken Seite.


      Vom Hauptbahnhof Hamburg

      Fahren Sie auf dem Steintorwall Richtung "Elbbrücken". Biegen Sie links auf die Amsinckstraße Richtung "Elbbrücken". Fahren Sie auf die "Elbbrücken" (Autobahn A255, wird zur A1/E22). Nehmen Sie die Ausfahrt 38 Hamburg/Harburg auf die Neuländer Straße. Biegen Sie die erste Straße links in den Großmoorbogen ein, folgen Sie dem Straßenverlauf, nach ca. 1000 Metern finden Sie uns auf der linken Seite.


      Von der A7

      Nehmen Sie die Ausfahrt 34, HH-Marmstorf und fahren Richtung Hamburg auf der Bremer Straße. Die Bremer Straße wird zur Harburger Umgehungsstraße A 253. Nehmen Sie die Abfahrt 5, Harburg-Mitte und biegen Sie nach rechts in den Großmoordamm ab. Folgen Sie dem Straßenverlauf, nach ca. 300 Metern biegt die Vorfahrtsstraße links ab und Sie finden uns gleich auf der rechten Seite.


      Von der A1

      Sie fahren die A1 Abfahrt 38 Harburg ab. Nehmen Sie die Neuländer Straße Richtung Harburg. Nach ca. 1000 Metern biegen Sie links in den Großmoorbogen ein, folgen dem Straßenverlauf und nach ca. 1000 Metern finden Sie uns auf der linken Seite.


      Anreise mit der Bahn aus Richtung Süden und Westen (München, Köln)

      Mit IC/ ICE (nicht mit Metropolitan) bis DB-Bahnhof „Hamburg-Harburg“. Von dort mit Taxi (ca. 3 min) oder HVV-Bus (Linie 249 Richtung „Groß Moor“, 2. Haltestelle „Großmoorbogen“, 3 min, fährt allerdings nur stündlich) oder zu Fuß (10-15 min, über Bahnsteig 1, 2 oder 3 zum S-Bahnhof und dort Ausgang „Neuländer Platz“ auf den Großmoordamm geradeaus bis zum Großmoorbogen).


      Anreise mit der Bahn aus Richtung Osten und Norden (Berlin, Flensburg/Kiel)

      Mit IC/ICE bis „Hamburg-Hauptbahnhof“, dann umsteigen in S-Bahn Linie 3 oder 31 (Richtung „Harburg / Neugraben“) bis „Harburg“ (4. Haltestelle, ca. 15 min, Preisstufe 3). Von dort mit Taxi (ca. 3 min) oder HVV-Bus (Linie 249 Richtung „Groß Moor“, 2. Haltestelle „Großmoorbogen“, 3 min, fährt allerdings nur stündlich) oder zu Fuß (Ausgang „Neuländer Platz“ auf den Großmoordamm geradeaus bis zum Großmoorbogen).


      Anreise mit der Bahn aus Richtung Rhein/Main (Frankfurt)

      Mit ICE bis Hannover, dort umsteigen in IC/ICE aus München (ca. 15 min Wartezeit, gleicher Bahnsteig) bis DB-Bahnhof „Hamburg-Harburg“. Dann weiter wie aus Richtung Süden beschrieben.

      Alternativ mit ICE bis „Hamburg-Hauptbahnhof“, dann weiter wie aus Richtung Osten/Norden beschrieben.


      Anreise innerhalb Hamburgs mit dem HVV

      Ab „Hamburg-Hauptbahnhof“ mit S-Bahn Linie 3 oder 31 (Richtung „Harburg/ Neugraben“) bis „Harburg“ (4. Haltestelle, ca. 15 min, Preisstufe 3 oder Tagesticket Großbereich Hamburg). Von dort mit Taxi (ca. 3 min) oder HVV-Bus (Linie 249 Richtung „Groß Moor“, 2. Haltestelle „Großmoorbogen“, 3 min, fährt allerdings nur stündlich) oder zu Fuß (Ausgang „Neuländer Platz“ auf den Großmoordamm geradeaus bis zum Großmoorbogen).
      Avatar
      schrieb am 15.09.08 08:20:12
      Beitrag Nr. 3.560 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.108.580 von Kalchas am 15.09.08 08:13:39Gehst Du hin?
      Avatar
      schrieb am 15.09.08 08:25:43
      Beitrag Nr. 3.561 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.108.652 von Kalabaaki am 15.09.08 08:20:12Denke schon. GeneScan ist ja auch, einen Tag vorher. Da scheinen sie alle Abschlüsse seit 2005 geändert zu haben.
      Avatar
      schrieb am 15.09.08 12:36:39
      Beitrag Nr. 3.562 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.108.721 von Kalchas am 15.09.08 08:25:43Da wollen sie jetzt offenbar den Aufsichtsrat gleich für 4 Jahre einbetonieren.

      Wenn sie keine besseren Ideen zur Verwendung der Liqudität haben, als Darlehen an irgendwelche Firmen im Finanzkonglomerat Eurofins zu vergeben, können sie den Gewinn ja auch an die Aktionäre ausschütten. Knapp 3 cent sind zwar nicht die Welt, aber zumindest ein Zeichen.

      Die HV wird hoffentlich nicht ganz nach Wunsch und Regie Eurofins ablaufen.
      Avatar
      schrieb am 15.09.08 17:55:43
      Beitrag Nr. 3.563 ()
      Am Tag der HV ist auch noch der Termin vor dem Oberlandesgericht zum Abschluß des Beherrscungsvertrags. Mal sehen, für welche Veranstaltung der Schroeder sich entscheidet.
      Avatar
      schrieb am 26.09.08 11:56:28
      Beitrag Nr. 3.564 ()
      Bin mal gespannt, wo der nächste Umsatz in Frankfurt nach dem Anstieg gestern liegen wird. Ich tippe mal auf einen Kurs von 1,91 Euro, Umsatz 10 bis 20 Stück.
      Avatar
      schrieb am 26.09.08 17:46:26
      Beitrag Nr. 3.565 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.289.371 von Kalchas am 26.09.08 11:56:28Naja vielleicht ist der Bursche, der das immer so kreiert heute nicht da, denn bisher ist dahingehend nichts passiert. Das würde auch den Lapsus von heute morgen erklären, wo man die Taxe auf den gestrigen Schlusskurs gestellt hat, als sonst immer beim bid.

      Aber es ist ja noch nicht Schluss.
      Avatar
      schrieb am 26.09.08 17:56:50
      Beitrag Nr. 3.566 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.296.133 von skyrocker am 26.09.08 17:46:26Ansonsten habe ich am Montag noch eine Chance.
      Avatar
      schrieb am 29.09.08 11:46:24
      Beitrag Nr. 3.567 ()
      25 Stück zu 1,91 Euro
      Avatar
      schrieb am 29.09.08 12:11:41
      Beitrag Nr. 3.568 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.324.117 von Kalchas am 29.09.08 11:46:24:laugh:
      so billig, berechenbar und offensichtlich diese kurspflege auch ist, es macht einen trotzdem mürbe auf die dauer...:rolleyes:

      LG Arvid
      Avatar
      schrieb am 29.09.08 13:38:54
      Beitrag Nr. 3.569 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.324.117 von Kalchas am 29.09.08 11:46:24Heute um 10,33 hst du recht gehabt. Zu Mittag wurden dann 5000 bei 1,95 ins bid gestellt, dabei ist endlich der Verkäufer für seine 1786 Stück, die er in den letzten Tagen fallweise über 2 ins ask gestellt hatte, losgeworden - wird doch nicht arvid gewesen sein?

      @ arvid - naja eine Aktienanlage besteht immer aus Chance und Risiko. Wie ich ja schon öfter gepostet habe, hat das in MWG gebundene Kapital sich in den letzten 1 1/4 Jahren sich einer mehr als profunden Verlustchance entzogen - so man in andere, volatilere Titel investiert hat. Und für den MWG Teil muß man auch heute nicht schwitzen. Was bin ich froh, dass ich im Mai vergangenen Jahres alle meine sonstigen Aktien verkauft habe, auch die Hyporeal - das habe ich ja schon längerer Zeit gepostet. Aber Festgeld über die Zeit ist auch nicht aufregender als der MWG-Kurs. Es tröstet mich auch der steuerliche Aspekt, sollte es sich bei der MWG etwas ergeben - wo ich irgendwann doch damit rechne, dass sich die wirtschaftliche Entwicklung auch einmal in den Kursen niederschlägt.
      Avatar
      schrieb am 29.09.08 17:35:32
      Beitrag Nr. 3.570 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.325.920 von skyrocker am 29.09.08 13:38:54Nein - ich hab nicht verkauft, und habs auch nicht vor.
      Ich seh das genauso wie Du, mit MWG kann man sich derzeit wirklich glücklich schätzen.
      MWG ist meine größte börsennotierte Position, leider hab ich aber schon noch ein paar andere Aktien, die fast alle stark gelitten haben.
      Also ich bin schon auch froh das ich fett in MWG drin bin, nur wärs halt mal ganz schön wenn ein Ausbruchversuch nach oben glücken würde.

      LG Arvid
      Avatar
      schrieb am 30.09.08 21:03:49
      Beitrag Nr. 3.571 ()
      Hallo zusammen,

      am 22.10 ist ja die HV.

      Bringt es jemanden meine Stimmrechte / Eintrittskarten zu
      übertragen, der dann unser aller Interessen vertritt ?
      Falls ja, wem?

      Danke
      Aaron
      Avatar
      schrieb am 01.10.08 07:21:27
      Beitrag Nr. 3.572 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.352.845 von Aaron88 am 30.09.08 21:03:49Hallo,

      um Deine Interessen zu wahren musst Du Deine Stimmen der SdK übertragen.
      Herr Neumann ( Sprecher der SdK)ist bestens im Thema !
      Avatar
      schrieb am 01.10.08 08:03:10
      Beitrag Nr. 3.573 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.357.509 von Howkay am 01.10.08 07:21:27Das kann ich vorbehaltlos unterstützen.
      Avatar
      schrieb am 01.10.08 10:50:39
      Beitrag Nr. 3.574 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.357.848 von Kalchas am 01.10.08 08:03:10Alles klar, werd ich machen.

      Hat einer von euch die Anschrift von dem Herrn Neumann
      für die Ausstellung der Karten?
      Also, Vormame, Straße, Nummer, PLZ und Ort.

      Danke
      Euch
      Avatar
      schrieb am 01.10.08 11:28:46
      Beitrag Nr. 3.575 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.360.352 von Aaron88 am 01.10.08 10:50:39Probier´s über diese Seite:

      http://www.sdk.org/hauptversammlung.php?action=hv_besuche

      ist sicher der richtige Weg um voranzukommen.
      Avatar
      schrieb am 01.10.08 12:35:38
      Beitrag Nr. 3.576 ()
      http://www.sdk.org/stimmrechtsvertretung.php?action=fa

      Könnte jemand, der Mitglied bei der SdK ist, mit denen abklären, ob auch Nichtmitglieder ihre Stimmrechte an diese übertragen können, sieht im Text wohl so aus, aber sicher ist sicher. Wäre doch im Interesse, sowohl für die Stimmenpower der SdK, als auch der freien Aktionäre.

      Und das sodann posten.
      Avatar
      schrieb am 01.10.08 12:39:26
      Beitrag Nr. 3.577 ()
      Avatar
      schrieb am 01.10.08 13:22:59
      Beitrag Nr. 3.578 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.362.113 von skyrocker am 01.10.08 12:35:38Ist der Fall. Einfach übertragen und ggf. Weisung dazu. Abstimmungsverhalten steht schon auf www.hv-info.de.

      So sieht es aus:

      Hauptversammlung der MWG-Biotech AG am 22. Oktober 2008 in Hamburg
      Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

      TOP 1
      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007, des Lageberichts und Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007 sowie eines erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches

      Keine Abstimmung erforderlich

      TOP 2
      Verwendung des Bilanzgewinns

      Noch offen
      Begründung: Ausgehend vom beschlossenen Vertagungsantrag der Großaktionärin Eurofins auf der Hauptversammlung vom 06. August 2008 ist für die SdK nach wie vor unklar, ob überhaupt ein verwendungsfähiger Bilanzgewinn vorliegt. Dieses wird auf der Hauptversammlung zu klären sein.

      TOP 3
      Entlastung des Vorstands

      Ablehnung
      Begründung: Wie in den Vorjahren hat sich das operative Geschäft mit der Unterstützung durch die Großaktionärin Eurofins positiv entwickelt. Ungeachtet dessen hat der Vorstand seine auf diversen Ebenen gegen die Interessen des Streubesitzes und zugunsten der Großaktionärin Eurofins ausgerichtete Betätigung fortgesetzt. Hinzu kommen Verstöße gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sowie die Satzung der AG.

      TOP 4
      Entlastung des Aufsichtsrats

      Ablehnung
      Begründung: Der Aufsichtsrat, der durch die Großaktionärin beherrscht wird, wird ausschließlich im Interesse von Eurofins tätig. Die unter TOP 3 beklagten Gesetzes- und Satzungsverstöße muss sich der Aufsichtsrat, analog zu den Vorjahren, mindestens zurechnen lassen, wenngleich die SdK davon ausgeht, dass diese sogar auf Veranlassung der Herren Dr. Martin bzw. Dr. Weber erfolgten bzw. erfolgen. Ob speziell Herr Dr. Martin seine Aufgabe als Aufsichtsratsmitglied gemäß Gesetz und Satzung auch wahrgenommen hat, ist für die SdK nicht zu klären. Bei den letzten Hauptversammlungen war Herr Dr. Martin weder anwesend noch ansprechbar.

      TOP 5
      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008

      Ablehnung
      Begründung: Aufgrund der fast schon „intimen“ Verflechtung zwischen Abschlussprüfer und Großaktionärin kann keine unabhängige Prüfung der MWG-Biotech AG durch die MDS Möhrle GmbH erwartet werden. Der „Haus- und Hofwirtschaftsprüfer“ der Eurofins genießt nach wie vor nicht das Vertrauen der SdK.

      TOP 6
      Aufsichtsratswahl

      Ablehnung
      Begründung: Grundsätzlich sind für die SdK Aufsichtsratskandidaten der Großaktionärin nicht wählbar, da diese nach den Erfahrungen der Vergangenheit ausschließlich im Interesse der Eurofins und nicht der Gesellschaft und der freien MWG-Aktionäre handeln.

      Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
      Avatar
      schrieb am 01.10.08 15:13:54
      Beitrag Nr. 3.579 ()
      FYI:

      Vielen Dank für Ihr Interesse, der SdK Stimmrechte für Hauptversammlungen zu übertragen.
      Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie hierfür vorgehen müssen.


      Wie gehe ich für eine Übertragung der Stimmrechte vor?
      Sie haben folgende Möglichkeiten, uns das Stimmrecht zu übertragen:

      a) Sie werden im Vorfeld der Hauptversammlung von Ihrer Depotbank angeschrieben, die Eintrittskarte für die Versammlung anzufordern. Auf diesem Anschreiben geben Sie an, dass die Eintrittskarte auf die SdK (Adresse: Maximilianstr. 8, 80539 München) ausgestellt werden soll.

      b) Sie lassen sich die Eintrittskarte zuschicken und bevollmächtigen die SdK auf der Rückseite der Karte mit der Wahrnehmung Ihres Stimmrechtes. Schicken Sie uns dann die unterschriebene Karte zu. Bitte beachten Sie dabei, dass uns die Karte spätestens drei Tage vor dem Hauptversammlungstermin vorliegen muss.

      c) Wenn Sie uns das Stimmrecht für alle in Ihrem Depot befindlichen Aktien übertragen möchten, nutzen Sie hierfür bitte dieses Formular. Dieses muss von Ihnen ausgefüllt werden. Den unteren Teil mit dem Abtretungsauftrag schicken Sie dann bitte an Ihre Depotbank, die Vollmacht an uns. Auf dem Abschnitt für die Depotbank können Sie Gesellschaften angeben, deren Hauptversammlungen Sie selbst besuchen möchten; die Eintrittskarten für diese Versammlungen schickt die Depotbank dann direkt an Sie.
      Avatar
      schrieb am 02.10.08 08:18:11
      Beitrag Nr. 3.580 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.364.707 von Aaron88 am 01.10.08 15:13:54Du mußt eine der drei Möglichkeiten wählen, also z.B. a). Auf dem Formular, das Du von Deiner Bank erhalten hast, kannst Du Eintrittskarten auf Deinen Namen bestellen oder eine Vollmacht erteilen. Du bevollmächtigst, gibst SDK und deren Adresse an, unterschreibst und gibst das Formular bei der Bank ab oder schickst das an die Bank. Da ist sicher eine Adresse angegeben. Ab hier mußt Du Dich um nichts mehr kümmern. Die Bank besorgt die Eintrittskarte und schickt die an die SdK.
      Avatar
      schrieb am 06.10.08 17:59:41
      Beitrag Nr. 3.581 ()
      Da wurde heute das bid bei 1,86 bedient. Zuerst die 20000 die schon länger da standen und danach die nachgeschobenen 20000 in Raten. Hat da jemand, angesteckt durch die negative allgemeine Börsensituation die Nerven weggeworfen, oder mußte er verkaufen, da er irgendwo in Liquiditätsprobleme geraten ist? Den Käufer wird's freuen, ist nur zu hoffen, dass es nicht Eurofins gewesen ist.

      Bin gespannt ob da noch weiteres Material herauskommt.
      Avatar
      schrieb am 07.10.08 11:32:50
      Beitrag Nr. 3.582 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.439.694 von skyrocker am 06.10.08 17:59:41Ich glaube du hast die "Kurspfleger" herausgefordert:

      Wie ich ja schon öfter gepostet habe, hat das in MWG gebundene Kapital sich in den letzten 1 1/4 Jahren sich einer mehr als profunden Verlustchance entzogen - so man in andere, volatilere Titel investiert hat.

      Gehen heute morgen angeblich (habe sie in noch keiner Verkaufsliste, auch in anderen Quellen als denen von WO angebotenen, gefunden)
      600 Stücke zu 1,80€ in Düdo über den Tisch, wo gleichzeitig in Berlin die gleiche Menge für 1,86€ im Bid steht.

      Auch frage ich mich wie wie in Fra Stücke für 1,80€ über den Tisch gehen können wenn seit Tagen ein Vielfaches davon für 1,86€ im Bid steht.
      Bleibt auch die permanente Frage:
      Warum erscheinen die meisten gehandelten Stücke weder in Ask noch Bid?

      Das wird doch unter dem Strich nicht etwa dazu führen, dass bei Eurofins ein Schwund der gehaltenen Stücke eintritt.

      Der schon einmal gut unter 15% gesunkene Streubesitz wird unter anderen Quellen wieder mit 20% geführt:

      http://www.finanzen.net/aktien/MWG_Biotech-Aktie

      MWG Biotech Kennzahlen
      Marktkapitalisierung in Mio. 24,89
      Streubesitz % 20,00
      Anzahl Aktien in Mio. 13,31

      Behält Kalchas mit seiner Ansicht über das Eurofins/MWG-Mangement
      - die lernens nicht- doch recht?
      Avatar
      schrieb am 07.10.08 15:22:59
      Beitrag Nr. 3.583 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.452.763 von dott am 07.10.08 11:32:50@ dott

      Maßgeblich ist Frankfurt,das Geschiebe mit wenig Stücken in Düsseldorf, Stuttgart oder Berlin ist nicht maßgeblich, auch nicht was da versehentlich über Xetra geht.

      Das Geschehen von gestern und heute war nachvollziehbar. Gestern bid 20000 bei 1,86 - angedient, danach nochmals bis 20000 bei 1,86 nachgeschoben - in 2 Raten angedient. Danach blieben am Abend im bid 5000 bei 1,80 - da wurden heute 2691 angedient und danach der verbliebene Rest auf bid 1,76 abgesenkt. Knapp vor 14 h wurden dann 11591 bei 1,86 ins bid gestellt, da wurden um 15.02 1605 angedient. Die anderen kleinen Umsatze sind von jener Natur, wie schon im thread des öfteren beschrieben. Zur vermutbaren Motivation für die Umsätze verweise ich auf mein gestriges Posting.

      Wieviele Aktien Eurofins aktuell wirklich hat, müssen die ja zwischen 75 und 95 % nicht veröffentlichen. Alles andere sind Schätzungen. Man kann bei der Abstimmung in der HV aus den Stimmen die bei kritischen Punkten der Tagesordnung mit ja abgegeben werden, in etwa hochrechnen, da diese fast ausschließlich vom Eurofinsbeauftragten abgegeben werden. Vorausgesetzt die tricksen nicht und haben alle ihre Aktien vertreten. Bei der letzten HV gab es ja keine Abstimmung, also müssen wir bis zum 22. d. M. warten.
      Avatar
      schrieb am 07.10.08 15:36:26
      Beitrag Nr. 3.584 ()
      Nachtrag - zu meiner von Dir zitierten Aussage "das in MWG gebundenen Kapital..." ziehe ich als Benchmark die 1,86 heran, wo man seinerzeit seine Stücke an Eurofins "übergeben" konnte.
      Avatar
      schrieb am 09.10.08 13:10:56
      Beitrag Nr. 3.585 ()
      Nachdem gestern das bid bei 1,86 angedient wurde, wurden heute früh wiederum 20000 mit 1,86 ins bid gestellt.

      So war es schon des öfteren, es ist da aber sehr wahrscheinlich, dass es dies jeweils ein und dieselbe Person ist. Natürlich ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass es auch eurofins oder ein handlanger derer ist. Insgesamt hat der Bieter in letzter Zeit schon eine beachtliche Zahl eingesammelt. Und wie ich vorhin sah, hat schon wieder ein "Kleiner" etwas angedient, aber es muß ja jeder selbst wissen (hoffentlich) was er tut.

      Die Turbulenzen an den Märkten haben schon einige verleitet auch ihre MWG Aktien zu verkaufen. Dabei muß man ja allgemein sagen, dass Reaktionen im Soge einer Massenhysterie egal ob es nach oben oder nach unten geht, noch selten a la longue ein zufriedenstellendes Ergebnis gebracht haben.

      Aber wie heisst es - "c'est la vie" und "wer zuspät kommt, den bestaft..." - in diesen Fällen das Loch im Geldbeutel.
      Avatar
      schrieb am 09.10.08 15:01:13
      Beitrag Nr. 3.586 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.494.180 von skyrocker am 09.10.08 13:10:56Ich weis gar nicht welche Theorien Du hier immer aufstellst !
      Natürlich ist es Eurofins die unter 2€ einsammeln, die haben doch Zeit.
      Irgenwann haben Sie 95% und dann ist aber MWG, oder das was übrig ist, auch nicht mehr Wert als eben 2€.
      Die verlieren zwar einen Prozess nach dem anderen, aber mal ehrlich,
      was ist den bis jetzt passiert ??
      gar nichts , die machen so weiter und lassen sich immer wieder was neues einfallen bis sie MWG ausgeräubert haben.
      Man sieht das Deutsche Gesetze anscheinend nicht ausreichend sind.
      Irgenwann ist es jedem einfach zu blöd, denn eins ist klar, steigen wird der Kurs nie mehr großartig !
      Das Geld bringt als Tagesgeld mehr !
      Zum steigen des Kurs würden Käufer benötigt und keine Leute die mal wieder was ins BID stellen und natürlich immer unter 2€.
      Eventuell gibt es eine etwas höhere Abfindung im Cent-Bereich, das wars.
      Avatar
      schrieb am 09.10.08 16:08:15
      Beitrag Nr. 3.587 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.496.002 von Howkay am 09.10.08 15:01:13Natürlich habe ich das, was Du argumentierst für mich als worst case im Szenario. Ob das alles so eintrifft wird man sehen, es gibt aber auch einiges an Möglichkeit, dass die Regie Eurofins nicht ganz so ausgeht, manchmal dauert es eben. Wenn man kalkuliert, wieviele Jahre es bei einem Festgeld, wenn man zudem nicht eine überlange Bindung eingehen will, nach Steuern dauert bis da z. B. 25% zusammenkommen?

      Und sollten sie es wirklich schaffen bei diesen Kursrelationen 95 % zu erreichen und ein squeeze out um die 2,00 legen und es geht auch durch, so werde ich das Kapital halt nehmen und dann auf den Nachschlag warten, den ein Spruchverfahren bringen wird (und es gibt viele vergleichbare rentable Beispiele). Und dass es ein solches Verfahren danach geben wird, darauf nehme ich gerne eine Wette von Dir an.

      Zugegeben dieses Mindestszenario ist ein wenig langweilig, aber auch Überraschungen sind ja nicht ausgeschlossen!

      Und noch etwas - ich glaube viele Aktienanleger der letzten 2 Jahre würden sich wünschen ein solches worst case gehabt zu haben, aber darüber wurde bereits geopostet.
      Avatar
      schrieb am 10.10.08 09:03:44
      Beitrag Nr. 3.588 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.496.002 von Howkay am 09.10.08 15:01:13Hast du dir schon mal überlegt an welcher Stellschraube Eurofins schrauben kann um die Bilanz "attraktiv" zu halten wenn das Geschäft im Laborsammelsurium mal nicht so läuft?
      Avatar
      schrieb am 10.10.08 09:30:53
      Beitrag Nr. 3.589 ()
      Ich weiß nicht genau was Du meinst, aber ich denke Du meinst dass Sie den Kurs vom von MWG pushen !
      oder?
      kann ich mir nicht vorstellen !
      Avatar
      schrieb am 15.10.08 14:38:09
      Beitrag Nr. 3.590 ()
      Ist heute wieder lustig die Umsätze zu "inspizieren".
      Die wollen uns doch glatt Düdo als Haupthandelsplatz schmackhaft machen.
      Bisher dacht ich immer Karneval geht erst in knapp einem Monat los.
      Avatar
      schrieb am 20.10.08 15:13:56
      Beitrag Nr. 3.591 ()
      Der Termin vor dem Oberlandesgericht am 22.10. ist erneut abgesagt, Erkrankung der Berichterstatterin.
      Avatar
      schrieb am 21.10.08 08:18:40
      Beitrag Nr. 3.592 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.631.070 von Kalchas am 20.10.08 15:13:56@Kalchas

      Viel spaß auf der HV und schöne Grüße an Herrn Neumann:)
      Avatar
      schrieb am 21.10.08 09:18:53
      Beitrag Nr. 3.593 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.638.858 von Howkay am 21.10.08 08:18:40Vor lauter "Genescan-MWG-HV-Party"
      kommt das Düsselderfer Manöver nur eingeschränkt zur Geltung.
      (Soll wahrscheinlich so sein)
      Dabei ist's so herrlich unauffällig:



      http://aktien.wallstreet-online.de/dyn/360594.html?market_id…
      Avatar
      schrieb am 22.10.08 16:00:05
      Beitrag Nr. 3.594 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.639.184 von dott am 21.10.08 09:18:53@alle

      Kann jemand etwas von der HV berichten ?
      Wahrscheinlich erst morgen, wenn sie da schon aus ist ;)
      Avatar
      schrieb am 23.10.08 11:22:12
      Beitrag Nr. 3.595 ()
      Ein kurzer Vorbericht von der gestrigen HV wáre schőn.

      Da stehen sie wieder die 20000 im bid bei 1,86. Ich glaube jetzt auch, dass diese Limits von Eurofins stammen. Haben mit ihrem letzten bid wiederum von einigen Angsthasen eingesammelt. Aber die úbrige Marktentwicklung steckt doch immer wieder welche an.

      Dieser Lemmingeffekt ist immer wieder dominant (leider). Sieht man umgekehrt derzeit auch bei den Heizőlkáufen - obwohl dieses derzeit 15 bis 20 ct. pro Liter gegenúber der Rohőlsituation úberteuert ist, wird bestellt und gekauft, als ob ob es morgen kein Heizől mehr gábe.
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.10.08 14:05:18
      Beitrag Nr. 3.596 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.671.999 von skyrocker am 23.10.08 11:22:12Ich war nicht bis zum Ende da, aber Vorstand und Aufsichtsrat wurden nicht entlastet.

      Es gab zwei Sonderprüfungsanträge. Der vom Herrn Helferich wurde schon in der letzten Versammlung, die abgebrochen wurde, gestellt. Diesmal wurde vom Vertreter des Großaktionärs auch ein Antrag gestellt, wortgleich bis auf den Prüfer und der Festlegung einer Kostenobergrenze.

      Es gab dann rein zufällig einen Vertreter über 620.000 Stimmen, der für den Vorschlag des Großaktionärs gestimmt hat und gegen den anderen. Die übrigen Aktionäre haben gegen den Vorschlag des Großaktionärs und für den anderen Antrag gestimmt. Fazit. Der Antrag des Großaktionärs wurde angenommen und der andere abgelehnt. Das wird vor Gericht aber keinen Bestand haben.

      Ansonsten überlege ich mir, wie man vorgehen muß, um mal 5 % der Stimmen zu bündeln. Dann kann man jedenfalls mal an der Tagesordnung mitfeilen.
      Avatar
      schrieb am 23.10.08 16:17:48
      Beitrag Nr. 3.597 ()
      Bis zur nächsten HV werde ich doch mal zusehen, daß es einen Eintrag im Aktionärsforum im elektronischen Bundesanzeiger nach §127a AktG geben wird. Den gibt es schon für eine ganze Reihe von Unternehmen, für die MWG aber noch keinen. Vielleicht wird das dann doch mal für 5 % des Grundkapitals reichen. Dann kann man in die Tagesordnung auch Sonderprüfungen aufnehmen, die nicht nur das Geschäftsjahr betreffen, das gerade in der HV behandelt wird.

      § 127a AktG
      Aktionärsforum

      (1) Aktionäre oder Aktionärsvereinigungen können im Aktionärsforum des elektronischen Bundesanzeigers andere Aktionäre auffordern, gemeinsam oder in Vertretung einen Antrag oder ein Verlangen nach diesem Gesetz zu stellen oder in einer Hauptversammlung das Stimmrecht auszuüben.

      (2) Die Aufforderung hat folgende Angaben zu enthalten: 1. den Namen und eine Anschrift des Aktionärs oder der Aktionärsvereinigung,

      2. die Firma der Gesellschaft,

      3. den Antrag, das Verlangen oder einen Vorschlag für die Ausübung des Stimmrechts zu einem Tagesordnungspunkt,

      4. den Tag der betroffenen Hauptversammlung.



      (3) Die Aufforderung kann auf eine Begründung auf der Internetseite des Auffordernden und dessen elektronische Adresse hinweisen.

      (4) Die Gesellschaft kann im elektronischen Bundesanzeiger auf eine Stellungnahme zu der Aufforderung auf ihrer Internetseite hinweisen.

      (5) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die äußere Gestaltung des Aktionärsforums und weitere Einzelheiten insbesondere zu der Aufforderung, dem Hinweis, den Entgelten, zu Löschungsfristen, Löschungsanspruch, zu Missbrauchsfällen und zur Einsichtnahme zu regeln.
      Avatar
      schrieb am 23.10.08 16:26:47
      Beitrag Nr. 3.598 ()
      Sehr schön, man braucht noch nicht einmal einen Termin für die Hauptversammlung angeben, wie das folgende Beispiel zeigt. Einfach Einberufung auf Verlangen einer Minderheit. Genial.



      AMB Generali Holding AG
      Verlangen der Einberufung einer Hauptversammlung gem. §122 Abs. 1 Satz 1 AktG
      Wir vertreten Aktionäre und planen, eine außerordentliche Hauptversammlung zu folgenden Punkten zu verlangen: (1) Bericht des Vorstands zum Stand der Konzernintegration, (2) Bestellung eines bes. Vertreters nach §147 AktG zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen und (3) Einsetzung eines Sonderprüfers nach § 142 AktG zur Aufklärung von Nachteilen im Zusammenhang mit der Konzernintegration. Wir rufen andere Aktionäre auf, sich anzuschließen.

      Eine Begründung finden Sie unter: http://www.vzfk.de/bedeutende-verfahren/amb-generali-holding…

      Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. (Vzfk) (Aktionärsvereinigung)
      Martin Weimann
      Hiddenseer Straße 9
      10437 Berlin
      E-Mail: info@vzfk.de
      Avatar
      schrieb am 23.10.08 23:08:49
      Beitrag Nr. 3.599 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.675.522 von Kalchas am 23.10.08 16:26:47Aber was bringt das?
      Sinnvoll wäre doch nur wenn mal eine Sonderprüfung mit einem unabhängigen WP möglich wäre.
      Die werden ihren "Neuen Freund" schon mit ausreichend Stimmrechten versorgen.
      Sollte sie dann von deutschen Gerichten eins wegen "Acting in Concert" auf die Finger bekommen, werden sie den Gerichtsbeschluß wie die Erfahrung zeigt - einfach ignorieren.
      Avatar
      schrieb am 24.10.08 08:31:31
      Beitrag Nr. 3.600 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.681.710 von dott am 23.10.08 23:08:491. Es gab eine Sonderprüfung bei der GeneScan. Da lief es im Vorfeld gleich ab. Der Sonderprüfer hat aber nicht festgestellt, daß alles in Ordnung war,sondern herumlaviert, daß er nichts sagen könne.

      2. Von der Verwaltung soll man am Mittwoch am Ende ziemlich siegessicher gewesen sein, habe ich mir sagen lassen. Ich war ja nicht dabei. Nur Hochmut kommt vor dem Fall. Das wird hier sein wie immer. Der Beschluß wird vom Gericht einkassiert. Die Fehler sind evident, aber der Verwaltung offenbar nicht bekannt. Detailliert möchte ich mich im Moment dazu nicht äußern.

      3. Dann gibt es zwei konkurrierende Anträge, wobei einer schon seit der letzten HV bei Gericht vorliegt und zwar nicht der der Verwaltung und dann muß das Gericht entscheiden, welcher Auftrag genommen wird. Das dauert natürlich an.

      4. In der HV, in der der Sonderprüfungsauftrag vorgelegt wird, egal welcher von den beiden, wird ein Antrag auf Bestellung eines besonderen Vertreters gestellt. Den wird man ablehnen wollen wie bei der GeneScan, aber da ist es ja anders gelaufen (siehe GeneScan-Thread). Wird der Antrag abgelehnt, so ist das einfacher als bei der GeneScan, da bei einem weiteren Vorgehen nach §148 AktG, 100.000 Aktien gebracht werden müssen. Das erfüllen im Moment zumindest zwei Gruppen. Von daher wäre dann eh nichts zu verhindern.

      5. Mit 5 % kann man an der Tagesordnung mitarbeiten, z.B. Sonderprüfungsvorgänge, die nicht in das vorige Geschäftsjahr fallen. Prinzipiell wäre dann der Ablauf wie bei diesem Antrag.
      Avatar
      schrieb am 24.10.08 12:33:17
      Beitrag Nr. 3.601 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.683.528 von Kalchas am 24.10.08 08:31:313. Dann gibt es zwei konkurrierende Anträge, wobei einer schon seit der letzten HV bei Gericht vorliegt und zwar nicht der der Verwaltung und dann muß das Gericht entscheiden, welcher Auftrag genommen wird. Das dauert natürlich an.

      Bedeutet dies, dass das Gericht die Sonderprüfung mit dem von dir vorgeschlagenen WP anordnet, oder setzt das Gericht einen eigenen WP ein?

      Zu 4

      Der Sonderprüfungsauftrag wird doch der HV nicht mehr vorgelegt,da der Prüfer ja schon gerichtlich bestellt ist, somit wird das Ergebnis der Sonderprüfung vorgelegt. Oder?

      Bei einem Vorgehen nach §148 könnte folgendes Problem auftreten:
      Die Verstösse mit Eurofins gehen mindesten bis in den Herbst 04 (Bücheereinsicht) zurück.
      Der erreichbare Anteil des Stimmberechtigten Kapitals dürfte aber im Wesentlichen aus der gewandelten Anleihe(Mehrheitlich wohl erst im Dez.07) stammen.Also wird für den Zeitpunkt ab wann die feinen Herren für ihr Vorgehen haftbar gemacht werden können von der Auslegung des §148 1.1. abhängen.

      Wie auch immer.Viel schwerer wird Eurofins der dann zwingend eintretende §149 treffen.Falls die Gesellschaft auch hier nach bewährter Manier vorgeht, dürfte auf gerichtlichem Wege zeitnah!
      Rechtsentsprechu g herzustellen sein.
      Avatar
      schrieb am 24.10.08 13:15:13
      Beitrag Nr. 3.602 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.686.654 von dott am 24.10.08 12:33:17Ich gehe davon aus, daß das Gericht einen Antrag auswählen wird. Als Richter würde ich nun nicht den Antrag auswählen, den der Großaktionär gestellt hat, wenn keine Gründe dagegen sprechen. Die Verwaltung hat auf die Frage, welche Empfehlung sie für die Abstimmung gibt, geantwortet, keine, da die Anträge gleichwertig sind. Nun, dann wird man doch später kaum das Gegenteil behaupten können. Oder warum sollte man bei zwei gleichwertigen Anträgen nicht den nehmen, der als erster bei Gericht eingegangen ist? Das wäre doch auch logisch. Die Reihenfolge ist jedenfalls klar.

      Der Anteilsbesitz nach §148 AktG muß zu dem Zeitpunkt nachgewiesen werden, wenn man von dem Schaden Kenntnis erlangen mußte. Das wird der Tag der Veröffentlichung des Sonderprüfungsberichts sein.
      Avatar
      schrieb am 02.11.08 09:53:09
      Beitrag Nr. 3.603 ()
      http://www.wiwi.uni-passau.de/1276.html?&L=1&tx_ttnews%5Btt_…

      Gastvortrag - Dr. Matthias-Wilbur Weber

      Herr Dr. Matthias-Wilbur Weber, Fa. Eurofins, Brüssel

      spricht am

      Freitag, den 28.11.2008
      von 14 - 16 Uhr
      im Hörsaal 7 WiWi

      über das Thema:

      Die aktuelle Finanzmarktkrise aus der Sicht eines Finanzvorstands



      Einfach Geld von den Tochterunternehmen abziehen, Zinssatz Euribor -0,5 %
      Avatar
      schrieb am 03.11.08 08:57:13
      Beitrag Nr. 3.604 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.796.927 von Kalchas am 02.11.08 09:53:09Wenn er denn kommen kann, der gute Herr Dr. Weber und seine Zeit nicht zwangsweise woanders verbringen muss....
      Avatar
      schrieb am 03.11.08 09:38:26
      Beitrag Nr. 3.605 ()
      Der Sonderprüfer, den der Großaktionär will.

      http://www.gottschalk-rechtsanwaelte.de/

      Der sieht dem Weber ziemlich ähnlich. Zufall?
      Avatar
      schrieb am 03.11.08 09:46:02
      Beitrag Nr. 3.606 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.807.269 von dott am 03.11.08 08:57:13Ich frag mich bloß, wie so einer auf die Studenten losgelassen werden kann. Ein Gesetzesverstoß nach dem anderen, was der produziert. Folgerichtig bei der GeneScan und der MWG wieder nicht entlastet. Armes Deutschland!
      Avatar
      schrieb am 03.11.08 10:23:44
      Beitrag Nr. 3.607 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.807.898 von Kalchas am 03.11.08 09:46:02Vielleicht müsste Prof. Schildbach mal informiert werden, wen er sich da eingeladen hat !
      Avatar
      schrieb am 03.11.08 12:52:34
      Beitrag Nr. 3.608 ()
      @Kalchas, Kalabaaki, Howkay, dott etc:

      Kurse unter 1,86 EUR -
      Wie beurteilt ihr die derzeitigen Kurse unter 1,86 EUR?
      Immerhin werden jetzt schon auch mal 3000 Stücke für 1,76 gehandelt.
      Muss man sich sorgen machen, dass man bei einem Squeezeout bzw. Übernahmeangebot unter 1,86 EUR kriegt?
      Wird da dann wieder der Durchschnittswert der letzten Monate angesetzt?
      Kann man hier weiterhin getrost drinbleiben?
      Was für Kurse erwartet ihr denn in den nächsten Wochen/Monaten? Lohnt es sich dabei zu bleiben?
      Wie verhaltet ihr euch selbst?

      Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 04.11.08 12:31:00
      Beitrag Nr. 3.609 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.809.998 von Arvid am 03.11.08 12:52:34Zumindest der Markt hat mir heute schonmal ne klare Antwort gegeben.
      So kanns ruhig weitergehen! :D

      Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 04.11.08 13:57:22
      Beitrag Nr. 3.610 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.809.998 von Arvid am 03.11.08 12:52:34Konkret wegen Kaufs oder Verkaufs mache ich gar nichts. Ich beschäftige mich jetzt erst einmal mit den Folgen der letzten Versammlung.
      Avatar
      schrieb am 04.11.08 15:27:42
      Beitrag Nr. 3.611 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.822.925 von Kalchas am 04.11.08 13:57:22@Kalchas

      da wurde doch am 22.10 eine Gerichtsverhandlung verschoben !
      Gibt es dazu schon einen neuen Termin.
      Avatar
      schrieb am 04.11.08 15:46:36
      Beitrag Nr. 3.612 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.824.299 von Howkay am 04.11.08 15:27:42Ja. 19.11., aber die Uhrzeit weiß ich nicht. Die muß ich nachliefern.
      Avatar
      schrieb am 04.11.08 15:55:01
      Beitrag Nr. 3.613 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.824.612 von Kalchas am 04.11.08 15:46:36Danke,
      Uhrzeit nicht wichtig, da ich am 19.11. den ganzen Tag Besprechung habe und somit keine Zeit !
      Avatar
      schrieb am 04.11.08 17:23:11
      Beitrag Nr. 3.614 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.809.998 von Arvid am 03.11.08 12:52:34Kurse unter 1,86 EUR -
      Wie beurteilt ihr die derzeitigen Kurse unter 1,86 EUR?
      Immerhin werden jetzt schon auch mal 3000 Stücke für 1,76 gehandelt.
      Muss man sich sorgen machen, dass man bei einem Squeezeout bzw. Übernahmeangebot unter 1,86 EUR kriegt?
      Wird da dann wieder der Durchschnittswert der letzten Monate angesetzt?
      Kann man hier weiterhin getrost drinbleiben?
      Was für Kurse erwartet ihr denn in den nächsten Wochen/Monaten? Lohnt es sich dabei zu bleiben?


      Ich will Dir da meine Sicht darlegen. Natürlich ist Eurofins interessiert weitere Stücke günstigst einzusammeln. Ob das Eurofins direkt macht oder jemand vorgeschoben hat, der im Markt die bids (meist bei 1,86) hineinlegt und wartet ob jemand doch was in den Markt wirft. Ich habe so den leisen Verdacht ob des bei der letzten HV aufgetretenen größeren Kleinaktionär, der bei Abstimmungen wo Eurofins selbst nicht stimmberechtigt war für sie gestimmt hat. Eine solche Strategie, so der Verdacht, ist mehr als nur an den Haaren herbeigezogen. Es würde dann irgendwann nicht wundern, wenn sich der mit Eurofins, wenn es passt, nicht einigen würde - ist doch ein Schelm, der behauptet, dass man das nicht längst abgesprochen hat. Die Amis nennen dann solches "greenmail".

      Wenn Du es nervlich nicht aushältst, dass der Kurs auch zwischenzeitlich unter 1,86 geht, solltest Du bei den jetzigen bids verkaufen, denn was würdest Du machen, wenn "man" ein wenig spielen will und eine Zeit lang keine Abschöpfbids hineinlegt? Rette sich wer kann?

      Ich habe meine Strategie ja schon gepostet, sollte der Markt wirklich die wirtschaftliche Entwicklung nicht ordentlich!!! im Kurs honorieren, dann lasse ich mich irgendwann bei einem squeeze out zwangsweise abfinden (und sei es auch bei nur 1,86), nehme einmal das Geld und warte auf den Ausgang des Spruchverfahrens und einen ordentlichen Batzen als Nachschlag. Über weitere Szenarien will ich jetzt hier nicht spekulieren.

      Wenn ich über die Börse bei diesen Kursen verkaufen würde, würde ich mich um die genannte Chance bringen.

      Muß aber jeder für sich selbst entscheiden und hinterher ist man immer gescheiter.
      Avatar
      schrieb am 04.11.08 23:38:32
      Beitrag Nr. 3.615 ()
      Interessant ist zur Zeit das konträre Verhälnis des Kursverlaufes zwischen MWG und Eurofins.
      Während MWG sich zu erholen scheint, könnte es für Eurofins kritisch werden.
      In dem Bereich in dem sie derzeit angelangt sind( mit relevantem Umsatz!) droht charttechnisch, wenn sie die nächsten Tage nicht nachhaltig auf Nordkurs gehen, ein schönes Stück freier Fall.
      Wird der Hias in Passau doch nicht damit beschäftigt sein den Studenten dies als Auswirkung der Finanzkrise verkaufen zu wollen?
      Stellt euch mal vor der würde den Studenten erklären wie das "Geschäftsmodell"bei Eurofins tatsächlich läuft.....
      Avatar
      schrieb am 05.11.08 07:27:04
      Beitrag Nr. 3.616 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.831.364 von dott am 04.11.08 23:38:32Das Geschäftsmodell? Ganz einfach. Bei der MWG und der GeneScan läuft das so. Bei denen wurde erst einmal viel Geld in Tochtergesellschaften gesteckt. Dann wurde deren Firmenwert abgeschrieben und die Forderungen wertberichtigt. Danach erfolgt ein Verkauf zu einem etwas höheren Wert als dem Buchwert. Dann wird noch glatt behauptet, man hätte einen Gewinn gemacht. Anscheinend glauben die auch noch, daß dies niemandem auffällt.
      Avatar
      schrieb am 05.11.08 08:24:44
      Beitrag Nr. 3.617 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.826.202 von skyrocker am 04.11.08 17:23:11So kann man das ausdrücken.

      Nur gibt es keinen Zeitplan und auch keine Erfolgsgarantie. Von daher solllte sich jeder grundsätzlich überlegen, ob man das mitmachen will oder nicht.

      Natürlich hätte man ein Spruchverfahren schon anläßlich des Abschlusses des Beherrschungsvertrags haben können. Allerdings wären dann vielleicht bestimmte Dinge wie die Abgabe der Gensequenzierung nicht mehr berücksichtigt worden.
      Avatar
      schrieb am 05.11.08 12:56:29
      Beitrag Nr. 3.618 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.834.648 von Kalchas am 05.11.08 08:24:44Ist dieser Beschluss zm Beherrschungsvertzrag nicht schon einkassiert, oder läuft da noch eine Berufung?
      Wenn der Vertrag ungültig ist, wäre dann nicht auch ein potentielles Spruchverfahren obsolet, bzw. abgebrochen worden?
      Avatar
      schrieb am 05.11.08 13:22:47
      Beitrag Nr. 3.619 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.838.530 von skyrocker am 05.11.08 12:56:29Darum geht es am 19.11. Theoretisch wäre auch noch eine dritte Instanz möglich.

      Ein Spruchverfahren kann erst eingeleitet werden, wenn der HV-Beschluß ins Handelsregister eingetragen ist. Das ist aber bei der MWG konkret nicht der Fall.

      Es gäbe noch ein zusätzliches Problem. Das beherrschende Unternehmen wäre die Eurofins Genomics B.V., bei der nun überhaaupt nicht klar ist, ob die überhaupt Nachzahlungen leisten könnte.
      Avatar
      schrieb am 05.11.08 14:18:18
      Beitrag Nr. 3.620 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.838.929 von Kalchas am 05.11.08 13:22:47Es gäbe noch ein zusätzliches Problem. Das beherrschende Unternehmen wäre die Eurofins Genomics B.V., bei der nun überhaaupt nicht klar ist, ob die überhaupt Nachzahlungen leisten könnte.

      Zu diesem theoretischen Problem - dann müßte man halt die von denen gehaltenen MWG Aktien pfänden lassen. :laugh: Wenn es keinen Markt oder kein Geld von Eurofins gäbe wird man da wieder zum MWG Aktionär....
      Avatar
      schrieb am 05.11.08 14:51:37
      Beitrag Nr. 3.621 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.839.647 von skyrocker am 05.11.08 14:18:18Ja. Aber was wären die dann wert?

      Bei Jil Sander ging das über eine Private Equity-Gesellschaft, die für das Unterfangen eine luxemburgische GmbH gegründet hat. Wenn es zu einer Nachzahlung kommen sollte, könnten die Aktien schon veräußert sein und die Klitsche Insolvenz angemeldet haben. Aufpassen muß man immer.
      Avatar
      schrieb am 06.11.08 15:05:52
      Beitrag Nr. 3.622 ()
      Vielen Dank für eure Einschätzungen!
      Avatar
      schrieb am 17.11.08 07:39:47
      Beitrag Nr. 3.623 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.854.767 von Arvid am 06.11.08 15:05:52Ist der Aktionärsvertreter Martin Riemen auch der Aufsichtsrat Martin Riemen bei Genescan, sowie der Mann von Fr. Dr. Claudia Riemen ( IR-Abteilung Eurofins ) ??
      Zufälle gibt es
      Avatar
      schrieb am 17.11.08 10:05:11
      Beitrag Nr. 3.624 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.974.152 von Howkay am 17.11.08 07:39:47Ersteres kann ich bestätigen.
      Avatar
      schrieb am 18.11.08 10:03:12
      Beitrag Nr. 3.625 ()
      MWG Biotech AG
      Zwischenmitteilung der MWG Biotech AG zum 30. September 2008
      Ebersberg, den 12. November 2008
      Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf den konsolidierten
      Konzern-Abschluss der MWG Biotech AG (ungeprüft) zum 30. September 2008,
      der nach den Grundsätzen des IFRS erstellt wurde.
      Der Konzernumsatz der MWG Biotech AG (ISIN: DE000A0EPUF5) blieb in den
      ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2008 mit € 14,5 Mio. gegenüber
      € 14,4 Mio. im Vergleichzeitraum des Vorjahres trotz des Verkaufs der
      amerikanischen Tochtergesellschaft MWG Biotech Inc., High Point, USA zum
      1. Januar 2008 sowie der indischen Tochtergesellschaft MWG Biotech Pvt. Ltd.,
      Bangalore, Indien im dritten Quartal 2007 nahezu konstant. Die Umsätze der
      verbleibenden Konzerngesellschaften haben sich im Vergleich zum
      Vorjahreszeitraum um 22 % bzw. € 2,6 Mio. erhöht. Dies beruht primär auf
      Veränderungen der Modalitäten in der Zusammenarbeit zwischen der MWG
      Biotech AG und der Eurofins Medigenomix GmbH, die ab Juli 2007 zum Tragen
      kamen. Bezüglich der internen Verrechnung der Sequenzierleistungen kam es
      hierbei zu einem Umsatzausweis bei der MWG, der jedoch vorher bei der Eurofins
      Medigenomix GmbH gelegen hatte. Im Gegenzug erhielt die Eurofins
      Medigenomix GmbH einen Anspruch auf einen Teil des Ergebnisses. Diese
      Zusammenarbeit wird sich voraussichtlich erneut ändern und erst nachhaltig werden,
      wenn eine endgültige Organisationsstruktur implementiert ist.
      Das Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern (EBIT) und Sondereffekten beträgt im
      Berichtszeitraum € 1,5 Mio. und präsentiert sich im Vergleich zum Konzern-EBIT (vor
      Sondereffekten) in den ersten neun Monaten des Vorjahres nahezu unverändert wie
      auch der Konzernumsatz. Durch die Endkonsolidierung der MWG Biotech Inc., High
      Point, USA erzielte der Konzern im Berichtszeitraum ein positives Ergebnis in Höhe
      von € 2,1 Mio. Damit beträgt das Konzern EBIT inklusive dieses Sondereffekts in
      den ersten neun Monaten 2008 € 3,6 Mio.
      Das Finanzergebnis beträgt € 0,5 Mio. gegenüber € 0,2 Mio. in der
      Vergleichsperiode des Vorjahres. Im Berichtszeitraum werden positive Steuern vom
      Einkommen und Ertrag in Höhe von € 0,1 Mio. ausgewiesen, während im
      Vergleichszeitraum des Vorjahres ein Steueraufwand von € 0,6 Mio. gezeigt wurde.
      Dieser Steuerertrag setzt sich zusammen aus der Bildung von aktiven latenten
      Steuern in Höhe von € 0,3 Mio. sowie dem Aufwand aus laufenden Ertragsteuern in
      Höhe von € 0,2 Mio.
      Investor Relations 2/2 November 2008
      Dr. Claudia Riemen
      Das Konzernergebnis in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2008 beträgt
      somit € 4,1 Mio. und hat sich um € 0,9 Mio. gegenüber dem Vergleichszeitraum
      erhöht.
      Die Liquiden Mittel haben sich im Vergleich zum letzten Bilanzstichtag um
      € 5,3 Mio. auf € 9,1 Mio. erhöht. Zwischenzeitlich wurden davon € 7,1 Mio. in
      Anleihen der Bundesrepublik Deutschland mit kurzfristiger Laufzeit angelegt, um ein
      hohes Maß an Sicherheit für die Liquidität der Gesellschaft zu gewährleisten.
      Das Eigenkapital zum 30. September 2008 stieg im Vergleich zum letzten
      Bilanzstichtag um € 2,4 Mio. auf € 15,9 Mio.
      Basierend auf dem Konzernergebnis der ersten neun Monate rechnet die
      Gesellschaft trotz der aktuell erwarteten Eintrübung der weltweiten Konjunktur
      aufgrund der gegenwärtigen Finanzmarktkrise zumindest für das Gesamtjahr 2008
      weiterhin mit einem positiven Ergebnis.
      Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite unter
      http://ir.mwg-biotech.com oder wenden sich an:
      MWG Biotech AG
      Dr. Claudia Riemen
      Anzinger Str. 7a
      85560 Ebersberg
      Tel.: +49 8092 8289-985
      Fax: +49 8092 21084
      E-Mail:ir@mwg-biotech.com
      Kurzprofil der MWG Biotech AG:
      Die MWG Biotech AG ist ein internationaler Anbieter von Produkten und Dienstleistungen, welche
      die Herstellung synthetischer Genabschnitte (DNA/RNA Synthese) sowie die Bestimmung der
      genetischen Information im Erbgut (DNA Sequenzierung) umfassen. Mit starker Kundenorientierung,
      innovativer Technologie und qualitativ hochwertigen Produkten ist das Unternehmen erfolgreich in den
      Life Science Märkten tätig.
      Disclaimer:
      Diese Mitteilung kann zukunftsbezogene Aussagen enthalten, die Risiken und Unsicherheiten
      beinhalten. Diese zukunftsbezogenen Aussagen resultieren aus der Einschätzung der
      MWG Biotech AG zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Mitteilung. Die zukunftsbezogenen
      Aussagen stellen keine Garantie für das Erreichen zukünftiger Geschäftsergebnisse dar. Die
      erwähnten zukunftsbezogenen Ereignisse könnten auch nicht stattfinden. Die MWG Biotech AG
      streitet jede Absicht oder Verpflichtung ab, die zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.
      Avatar
      schrieb am 18.11.08 13:52:57
      Beitrag Nr. 3.626 ()
      Morgen Termin beim Oberlandesgericht u.a. zum Beherrschungsvertrag um 13:30 Uhr
      Avatar
      schrieb am 19.11.08 16:00:21
      Beitrag Nr. 3.627 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.990.153 von Kalchas am 18.11.08 13:52:57Die Entlastungen und der Beherrschungsvertrag werden einkassiert. Das ist schon einmal klar.

      An das Delisting sind laut Gericht geringere Anforderungen gestellt. Deshalb will das Gericht noch einmal heute nachdenken. Allerdings sollte das ein totales Delisting ohne Notierung im Freiverkehr werden (laut Anwalt der MWG). Von daher wäre ein zustimmender Beschluß des Gerichts mehr als merkwürdig. Das wäre dann ja eigentlich ein Squeeze Out ohne die notwendige Mehrheit.

      Dann gibt es noch den Ermächtigungsbescluß zur Ausgabe von Wandelanleihen. Da ließ sich das Gericht den Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluß erläutern und meinte am Ende, man hätte das aber ganz anders verstanden. Auch da will man noch einmal nachdenken. Na ja, wenn es das Gericht nicht versteht, wer soll es denn dann überhaupt verstehen?
      Avatar
      schrieb am 19.11.08 18:52:07
      Beitrag Nr. 3.628 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.974.152 von Howkay am 17.11.08 07:39:47Da ist der "Aktionärvertreter" Riemen (die Frage ist welche(n) Aktionär(e) er vertreten hat) mit den 630000 Stimmen nur knapp unter der meldepflichtigen 5 % Grenze geblieben, so ein Zufall!

      Wenn es seine eigenen Aktien gewesen sind, stellt sich die Frage, ob der Erwerb nicht nach der "insiderregelung" generell zu melden gewesen wäre. Wenn er nur bevollmächtigt war, ist ein großes Fragezeichen, wer das wohl war (ohne Eurufinsaffinität?).

      Für beide Fälle stellt sich die Frage, woher die Aktien stammen, denn in der Zeitspanne von der ersten, abgebrochenen HV und der neuabgehaltenen konnte man über die Börse wenn man alles zuseammenzählt, keine 10 % der ausgewiesenen Aktien erwerben. Stellt sich die Frage, woher die Aktien sonst gekommen sind. Merkwürdig?!!

      So schlecht ist der 9 Monatsbericht nicht, wenn man berücksichtigt unter welcher Prämisse die Zahlen einfließen. UNd der nunmehr deutliche Dollaranstieg begünstigt sie mehr als es die lahmende Weltwirtschaftsentwicklung konterkariert, die Branche ist da ja weitaus weniger betroffen.

      Wie Kalchas berichtet hat, ist der heutige Gerichtstermin gut gelaufen und für die offen gebliebenen Punkte gibt es gute Chancen. So fällt ein Dominostein nach dem anderen und weitere neuaufgestellte (vielleicht auch jener aus dem ersten Absatz) werden wohl das gleiche Schicksal erleiden.
      Avatar
      schrieb am 24.11.08 10:22:49
      Beitrag Nr. 3.629 ()
      Das OLG hat dem Delisting erst mal stattgegeben. Die sehen das offenbar als reine Geschäftsführungsmaßnahme so wie einen Börsengang. Was die Aktionäre betrifft, die gerade investiert sind, ist das natürlich Unsinn. Von denen hätte sich niemand an einem nicht notierten Unternehmen beteiligt und genau in diesen Zustand soll die MWG laut deren Anwalt zurückgeführt werden. Das Urteil vom Landgericht war eigentlich logisch. Selbst die Börsenordnung der Frankfurter Börse sieht doch vor, daß alles im Wesentlichen so wie bei einer Übernahme nach dem WpHG laufen muß. Da muß es aber eine Finanzierungsbestätigung einer Bank geben und die fehlt hier. Da heißt es erst einmal die Begründung abzuwarten.

      Ansonsten gilt dann wieder das Angebot zu 1,89 Euro, das man im Spruchverfahren überprüfen lassen kann. Ein Verkauf unter 1,89 Euro macht daher eigentlich wenig Sinn.
      Avatar
      schrieb am 25.11.08 07:50:25
      Beitrag Nr. 3.630 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.050.019 von Kalchas am 24.11.08 10:22:49Delisting ?
      wie geht es für den Kleinaktionär weiter ?:confused:
      Avatar
      schrieb am 25.11.08 08:38:44
      Beitrag Nr. 3.631 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.057.465 von Howkay am 25.11.08 07:50:25Zunächst mal muß das Urteil zugestellt werden und das wird dauern. Danach muß entschieden werden, wie es weiter geht.

      Macht man nichts, so könnte die MWG vielleicht im März oder April das Delisting beantragen. Dann wird noch ca. 6 Monate amtlich in Frankfurt weiter gehandelt. Die MWG will auch keine Notierung im Freiverkehr. Da ist aber schon die Frage, ob das durchsetzbar ist.

      Auf jeden Fall gibt es dann ein Spruchverfahren. 1,89 Euro bekommt man sofort, den Rest im Spruchverfahren. Die 1,89 Euro kann man zwei Monate nach dem Delisting noch annehmen. Man kann auch drin bleiben. Dann müßte es bei dem Abschluß eines Beherrschungsvertrags und eines Squeeze Outs weitere Gutachten und Abfindungsangebote geben. Das wäre ja so, wie es jetzt laufen könnte, zumindest eins mehr, weil bisher für Delisting und Beherrschungsvertrag nur eins geplant war. Deshalb weiß ich auch nicht, ob das der Eurofins in den Kram paßt. Immerhin müssen die jetzt über 4 Mio Euro vorhalten und dann folgt noch das Spruchverfahren. Verwunderlich ist schon, daß die MWG erst gestern abend eine Meldung herausgegeben hat. Die wissen das doch schon seit letztem Donnerstag.

      Zum Kurs. Da erwarte ich, daß der in der nächsten Zeit über 1,89 Euro steigen sollte. Wie weit, wird man sehen.
      Avatar
      schrieb am 25.11.08 08:55:36
      Beitrag Nr. 3.632 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.057.628 von Kalchas am 25.11.08 08:38:44Danke !
      Jetzt habe ich schon so lange gewartet, dann kommt es auf 5-6 Monate mehr auch nicht mehr an !
      Avatar
      schrieb am 01.12.08 13:28:15
      Beitrag Nr. 3.633 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.057.628 von Kalchas am 25.11.08 08:38:44Nachdem zuletzt beim bid 1,86 (20000 Stk.) nichts mehr herauskam, wurden da 40000 Stk. bei 1,88 hineingestellt, wo auch kein UMsatz erfolgte. Nunmehr wurden heute mittag 50000 St. bei 1,89 hineingestellt. Ist höchstwahrscheinlich alles Eurofins zuzuschreiben (sollte das wirklich nicht von diesen sein, wäre das ein interessanter Aspekt). Überdies nagen die selbst derzeit am mehr als halbierten eigenen Aktienkurs und Ertragsproblemen zumeist aus der Konsolidierung, aber auch die Liquiditätsbeschaffung aufgrund der herrschenden Krise ist nicht mehr so, wie sie mal war.

      Also bis 1,89 erklärt sich das bid aus dem letzten, angeleierten Abfindungsangebot. Bin gespannt, ob man vielleicht in nächster Zukunft solche Blöcke auch darüber sieht.

      Was mich zu einer Frage an Kalchas anregt. Dieses oben genannte Angebot war, soweit ich es im Kopf habe nicht (nur?) für das Delisting, sondern (und/oder?) für den Beherrschungsvertrag begründet. Nunmehr ist letzterer HV-Beschluss jedoch kassiert worden. Müssten die Brüder jetzt einen solchen beim Delisting und einen weiteren bei einem neuen Versuch eines Beherrschungsvertrags oder Ähnlichem gestionieren? Und sollten sie irgendwann die 95% überschreiten und einen squeeze out versuchen wollen, noch einmal ein neues Angebot?

      Und für alle separate Spruchverfahren?
      Avatar
      schrieb am 01.12.08 15:38:27
      Beitrag Nr. 3.634 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.122.972 von skyrocker am 01.12.08 13:28:15Für das Delisting gäbe es, wenn es so weit kommt, ein Angebot. Das kann man in einem Spruchverfahren überprüfen lassen. Die Ausrede von der MWG kenne ich schon. Die werden behaupten, daß bei einem Delisting kein Spruchverfahren vorgesehen ist. Verhindern können sie es wohl nicht, aber verzögern.

      Sollte noch einmal ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen werden, so muß das Verfahren Pflichtangebot an die außenstehenden Aktionäre neu in Gang gesetzt werden. Dazu müßte wieder eine Unternehmensbewertung auf der Grundlage eines Gutachtens gemacht werden. Das kann dann aber nicht das alte Gutachten sein.

      Für den Squeeze Out liefe das so wie beim Abschluß eines Beherrschungsvertrags.

      In der Tat könnte es so kommen, daß es drei verschiedene Spruchverfahren geben könnte. Natürlich könnten sich die Ergebnisse auch unterscheiden.
      Avatar
      schrieb am 05.12.08 10:19:07
      Beitrag Nr. 3.635 ()
      -Zinsgutschrift A0JQ74 vom 17.12.2007 Wandelanleihe 2006/2007-

      Sehr interessant, heute wurden mir Zinsen für obige Wandelanleihe verbucht.
      Mit Valuta angeblich 3.11.2008.
      Die Zinszahlung wäre meiner Meinung nach schon vor über einem Jahr fällig gewesen, ich war mir aber nicht sicher und es war mir auch immer zu mühsig da genauer zu recherchieren, ob mir noch was zusteht und wieviel, bzw habe die Mühen gescheut es dann einzufordern, weil ich mir dachte, dass ich es ohnehin nicht kriege, wenn die nicht zahlen wollen .
      Heute kams von selbst, ein Monat nach Valuta laut Wertpapierabrechnung und 1 Jahr nach Fälligkeit.
      Geht es anderen hier auch so?
      Was kann man sich da für einen Reim drauf machen?

      $-)
      Arvid
      Avatar
      schrieb am 09.12.08 12:21:55
      Beitrag Nr. 3.636 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.122.972 von skyrocker am 01.12.08 13:28:15Nachtrag zu meinem posting vom 01.12.
      Nachdem am Tag danach ein kleinerer Block mit 1,90 vor dem Grossblöcken darunter gelegt wurde, dachte ich an einen zufälligen Kaufinteressenten.

      Nachdem heute die 5000 angedient wurden, war ich überrascht, dass gleich wieder 5000 zum gleichen Limit hineingestellt wurden. Ist das nun eine neue Variante Eurofins oder doch etwas Anderes? Naja man wird sehen. Gegen Eurofins spricht das Limit 1,90, denn es wird doch erwartet, dass diese ihr altes Angebot zu 1,89 wieder hervorholen (wenn dass Delisting wirklich in Angriff genommen wird - ich meine es kann sich dabei nur um den General Standard in Frankfurt handeln und nicht eventuellen Freiverkehr dort, oder auf einem anderem Handelsplatz).
      Avatar
      schrieb am 13.12.08 13:11:21
      Beitrag Nr. 3.637 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.171.916 von skyrocker am 09.12.08 12:21:55Beim Kursverlauf ergibt sich ein völlig neues Bild, statt am Tagesende mit Witzumsätzen den Kurs nach unten zu ziehen, wie die letzen Jahre geschehen, beobachte ich die letzten Tage, dass genau das Gegenteil passiert.

      So kam es am Freitag in Frankfurt zur letzten Preisfestsetzung bei 1,93 EUR mit gerade mal 5 Stücken....

      Wenn jetzt der Kurs nachoben "manipuliert" wird, statt nach unten, soll mir das nur recht sein, schließlich wurde das Spiel in die andere Richtung auch lange genug getrieben.

      LG Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 13.12.08 14:17:33
      Beitrag Nr. 3.638 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.200.033 von Arvid am 13.12.08 13:11:21Aus heutiger Sicht würde ich die 1,93 eher als Flüchtigkeitsfehler, denn als Absicht sehen. Ist früher auch schon vereinzelt vorgekommen. MOntag meine ich wird man das schon wieder \"korrigieren\", so nicht eine andere bid-Lage da ist.

      Zu notieren ist auch, dass gestern das 5000er bid bei 1,90 erst mit knapp über 2500 St. angedient wurde, die verbleibenden knapp 2500 ein paar Stunden später, die darunterliegenden 50000 bei 1,89 erhielten nichts.

      Bald danach wurden wiederum 5000 bei 1,90 hineingestellt, ist nur auch schon eine kleine Serie. Die 50000 bei 1,89 sind ziemlich sicher von Eurofins, sind nun die jeweils 5000 bei 1,90 eine Art Doppelstrategie von denen, oder doch was Anderes?

      Aber \"action\" ist das derzeit nicht gerade. Aber dazu fällt mir wieder mein Posting vom 13.07. d. J. ein.
      Avatar
      schrieb am 02.01.09 21:26:49
      Beitrag Nr. 3.639 ()
      Komische Kursvorfälle heute abends - jeweils mit je 100 Stück steil bergauf bis 2,23. Ist da irgendwo ein Lapsus passiert? Oder macht man es jetzt, so wie bisher nach unten gerichtet auf einmal nach oben? Am Montag wird mann möglicherweise vielleicht etwas mehr wissen. Ob da was dahintersteckt oder es wieder auf die bisherige Tagesordnung zurückstutzt.
      Avatar
      schrieb am 06.01.09 08:24:11
      Beitrag Nr. 3.640 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.295.346 von skyrocker am 02.01.09 21:26:49Dafür ging es dann gleich mit einem angeblichen Handel von 4 Aktien gleich rapide bergab.

      16:49:17 50 1,93
      16:48:55 70 1,93
      15:30:21 170 1,97
      14:51:15 1.382 2,05
      11:28:02 4 2,14
      09:13:00 0 2,23
      Avatar
      schrieb am 08.01.09 12:35:33
      Beitrag Nr. 3.641 ()
      Das mit den Miniumsätzen ist bei anderen Aktien teilw. noch schlimmer.

      Sagt mal, MWG und Girindus AG sind beide auf dem Gebiet der Oligonucleotide unterwegs. Ohne Zweifel ein gewaltiger Wachstumsmarkt, was man schon daranerkennen kann, dass beide Unternehmen von großen Konzernen übernommen wurden. Bei MWG Eurofins und bei Girindus Solvay S.A..

      Bei Girindus ist es die patentierte cGMP Synthese von therapeutischen Oligos, die GIR in eine Führungsposi bringt.

      Aber was macht MWG eigentlich in dem Bereich?
      Avatar
      schrieb am 08.01.09 15:42:08
      Beitrag Nr. 3.642 ()
      Avatar
      schrieb am 09.01.09 09:35:55
      Beitrag Nr. 3.643 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.333.042 von vlenzer am 08.01.09 15:42:08Das Wichtigste wurde nicht genannt, nämlich der Kaufpreis.


      DGAP-Adhoc: MWG-BIOTECH AG (deutsch)


      MWG-Biotech AG erwirbt Operon Biotechnologies GmbH

      MWG-BIOTECH AG / Firmenübernahme

      08.01.2009

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      MWG-Biotech AG erwirbt Operon Biotechnologies GmbH

      Ebersberg, 08. Januar 2008

      Die MWG-Biotech AG hat heute 100 % der Geschäftsanteile der Operon
      Biotechnologies GmbH, Köln erworben. Im Geschäftsjahr 2008 erzielte Operon
      einen Jahresumsatz von ca. EUR 4 Mio.

      Bereits im November 2007 hatten beide Unternehmen Planungen zu einer engen
      Zusammenarbeit begonnen mit der Zielsetzung, durch den Austausch und die
      gemeinsame Nutzung von Know-how und Ressourcen Kundenerwartungen in Bezug
      auf Produkt- und Servicequalität noch besser gerecht werden zu können. Im
      ersten Quartal 2008 verlegte die Operon ihre Produktion nach Ebersberg.

      Der Erwerb der Operon GmbH stärkt die Position der MWG-Biotech AG im
      deutschen und europäischen Oligo-Markt.


      Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite unter
      http://ir.mwg-biotech.com oder wenden sich an:

      MWG-Biotech AG

      Dr. Claudia Riemen

      Anzinger Str. 7a

      85560 Ebersberg

      Tel.: +49 8092 8289-985

      Fax: +49 8092 21084

      E-Mail: ir@mwg-biotech.com
      08.01.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: MWG-BIOTECH AG
      Anzinger Straße 7a
      85560 Ebersberg
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)8092 8289-985
      Fax: +49 (0)8092 8289-514
      E-Mail: ir@mwgdna.com
      Internet: www.mwgdna.com
      ISIN: DE000A0EPUF5, DE000A0JQ742, DE000A0C4YW8
      WKN: A0EPUF, A0JQ74, A0C4YW
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 09.01.09 09:48:57
      Beitrag Nr. 3.644 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.333.042 von vlenzer am 08.01.09 15:42:08Was soll denn das nun wieder?

      MWG AG war doch schon von Eurofins übernommen, Operon sowieso.
      Nun übernimmt die eine Tochter von Eurofins die andere. Das macht doch aus Sicht von Eurofins nur einen Sinn wenn ein viel zu hoher Preis bezahlt wurde.
      Erst werden alle möglichen Bereiche von MWG fürn Appel und n Ei an den "gnädigen" Käufer Eurofins verschleudert (MWG India und USA) und jetzt wird Operon von MWG übernommen.
      Warum wird nicht gleich MWG USA und India von MWG AG übernommen z.B. zum 10-fachen Preis den Eurofins an MWG gezahlt hat?
      Avatar
      schrieb am 09.01.09 10:16:10
      Beitrag Nr. 3.645 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.338.585 von Arvid am 09.01.09 09:48:57Dann gehört uns ja MWG USA wieder !:laugh:
      Fragt sich halt nur zu welchem Preis

      ich glaub Schmalzlocke will uns mürbe machen !
      na ja, bei mir dauerts nicht mehr lange !

      15:57 29.11.07

      Ebersberg (aktiencheck.de AG) - Es ist der MWG Biotech AG (Profil) in den vergangenen Geschäftsjahren nicht gelungen, die MWG Inc. im amerikanischen Markt zu etablieren und zu einer profitablen Gesellschaft zu entwickeln. Aufgrund der anhaltenden Verlustsituation haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, die MWG Inc. an die Operon Biotechnologie Inc. zu veräußern. Der Verkaufspreis dieser Transaktion und die Non-Cash-Effekte auf die konsolidierte Bilanz der MWG Biotech AG werden zeitnah auf Basis eines unabhängigen Wertgutachtens ermittelt. Aus diesem Verkauf werden für die MWG Biotech AG kein Cash-Verlust oder eine Cash-Nachschusspflicht entstehen.

      Eurofins Genomics B.V. hat mit der Operon Holdings Inc. einen Kaufvertrag abgeschlossen und dadurch die Mehrheit an der Operon Biotechnologie Inc. übernommen. (Ad hoc vom 29.11.2007) (29.11.2007/ac/n/nw)
      Avatar
      schrieb am 09.01.09 10:39:31
      Beitrag Nr. 3.646 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.338.882 von Howkay am 09.01.09 10:16:10Dann gehört uns ja MWG USA wieder !

      Das ist nicht richtig. Die MWG hat die deutsche Operon erworben, die amerikanische Operon hingegen die MWG USA.

      Ich bin mal gespannt, ob bei der Kaufpreisermittlung wie bei der Veräußerung der MWG USA ein einfaches Multiplikatorverfahren angewendet wurde.

      Vorhin wurden seit der Veröffentlichung der Meldung immerhin die ersten 10 Aktien gehandelt.
      Avatar
      schrieb am 09.01.09 11:17:45
      Beitrag Nr. 3.647 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.339.121 von Kalchas am 09.01.09 10:39:31Ich bin mal gespannt, ob bei der Kaufpreisermittlung wie bei der Veräußerung der MWG USA ein einfaches Multiplikatorverfahren angewendet wurde.

      Bestimmt!

      Der Sinn für Eurofins könnte nun darin liegen, die liquiden Mittel aus der AG rauszuholen...
      Avatar
      schrieb am 09.01.09 11:23:50
      Beitrag Nr. 3.648 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.339.518 von Kalabaaki am 09.01.09 11:17:45Dann wäre der Multiplikator aber weit höher als bei den Verkäufen.
      Avatar
      schrieb am 09.01.09 11:39:54
      Beitrag Nr. 3.649 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.339.587 von Kalchas am 09.01.09 11:23:50Warum sollte der Multiplikator weit höher sein?
      Welches Bezugsunternehmen könnte als Vergleich herangezogen werden, etwa MWG selbst?? Dann wäre der Kaufpreis ja wohl eher sehr niedrig. Oder meinst Du den Faktor, Bezugsgröße des Bewertungsobjekts der höher ausfallen würde?


      (Multiplikatorverfahren: Marktpreis des Vergleichsunternehmens/Bezugsgröße des Vergleichsunternehmens) x Bezugsgröße des Bewertungsobjektes)
      Avatar
      schrieb am 09.01.09 13:21:23
      Beitrag Nr. 3.650 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.339.747 von Arvid am 09.01.09 11:39:54Wer sagt denn, daß der Umsatzmultiplikator gleich ist? Vielleicht liegt der ja bei 2 statt unter 1/2.
      Avatar
      schrieb am 09.01.09 20:07:20
      Beitrag Nr. 3.651 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.340.796 von Kalchas am 09.01.09 13:21:23Ich dachte es würde die Marktkapitalisierung herangezogen, nicht der Umsatz.
      Avatar
      schrieb am 10.01.09 11:39:20
      Beitrag Nr. 3.652 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.345.147 von Arvid am 09.01.09 20:07:20Für MWG USA und auch die Operon GmbH gibt es keine Marktpreise.

      Bei den Verkäufen an die Eurofins läuft das immer so. Zunächst mal wird eine Menge Geld in eine Beteiligung gesteckt. Dann wird radikal abgeschrieben. Am Ende wird dann an die Eurofins verkauft, knapp über dem Buchwert, weil man dann auch noch einen kleinen Buchgewinn ausweisen kann. Den Preis hat man dann angeblich mit einem Umsatzmultiplikator geprüft.
      Avatar
      schrieb am 11.02.09 14:36:20
      Beitrag Nr. 3.653 ()
      oh oh, da bekommt der Azubi in der Kursdrückerabteilung bestimmt Ärger...
      Xetra 13:51 uhr 2,40€ / 50 Stück
      Avatar
      schrieb am 19.02.09 10:49:30
      Beitrag Nr. 3.654 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.557.698 von vlenzer am 11.02.09 14:36:20Wann kommt es denn bei MWG wieder zu irgendwelchen kursbewegenden Impulsen - Gerichtsverhandlung etc.?
      Müsste eigentlich nicht diese wunderbare langjährige Bodenbildung und das beim aktuellen Marktumfeld langsam mal Anleger anlocken die einen sicheren Hafen suchen und damit zu einem Kursanstieg führen?
      Avatar
      schrieb am 19.02.09 12:15:22
      Beitrag Nr. 3.655 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.609.362 von Arvid am 19.02.09 10:49:30D hat doch jemand knapp nach Deinem Posting etwas abgeladen. Du wirst ihn doch nicht etwa verunsichert haben? Aber eher wird ihm die Geduld oder der cash ausgegangen sein.
      Was erwartest Du denn in der jetzigen Situation, wo die meisten Börsianer ihre Wunden lecken und viele wieder einmal schwören, nie mehr Aktien zu kaufen?
      Und die abgemagerte Klientel glaubt halt ein Trading in anderen Titeln erfolgreicher abschließen zu können. Manche werden aber das noch immer vorhandene Risiko nicht sehen, oder sehen wollen. Vielleicht ist heuer der umgedrehte Slogan richtiger, nicht sell in May, sondern buy in May. Früher tue ich persönlich gar nichts.
      Es kann auch bei MWG passieren, dass kurzfristig der "sichere Hafen" unterschritten wird, wenn der eine oder andere Unbeherrschte etwas unüberlegt in den Markt drückt. Aber das ist auf Sicht dann Potential für andere, sich an dieser Unterstützungslinie zu engagieren.
      Ob das auch Eurofins macht? Normal schon, aber die Liquidität ist da derzeit auch nicht so brüllend wie sie in den kürzlich vergangenen Zeiten allgemein war.
      Hat jemand etwas Neues über das Delisting vom General Standard Frankfurt gehört? Ist das rechtlich doch noch nicht ganz ausgefochten, oder hat es Eurofins mal nicht so eilig? Kostet ja Liquidität, da man da ein Angebot machen muss. Die derzeitige Ruhe bestärkt mir meine Vermutung im vorhergehenden Absatz.
      Avatar
      schrieb am 19.02.09 12:50:36
      Beitrag Nr. 3.656 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.610.182 von skyrocker am 19.02.09 12:15:22Die Urteilsbegründung zum Urteil vom letzten November ist meines Wissens immer noch nicht zugestellt. Mir ist ziemlich unklar, wie das überhaupt begründet werden soll. Das Gericht wollte ja auf jeden Punkt der Kläger eingehen. Zumindest war das zugesagt. In den Klagen gegen den Delisting-Beschluß wurde zumeist auf die Argumnete gegen den Beschluß zum Beherrschungsvertrag hingewiesen. Die müssen dann alle abgearbeitet werden. Eigentlich kann man das meines Erachtens gar nicht unfallfrei hinbekommen, es sei denn, es werden manche Dinge unterschlagen. Eigentlich ist es ja albern. Der Beschluß zum Beherrschungsvertrag wird aus x Gründen für nichtig erklärt. Der Delistingbeschluß soll aber bei denselben Unterlagen und demselben Verlauf gültig sein.
      Avatar
      schrieb am 20.02.09 11:44:09
      Beitrag Nr. 3.657 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.610.486 von Kalchas am 19.02.09 12:50:36MWG hat Ende November 08 die Urteile zum Delisting und Beherrschungsvertrag veröffentlicht (beide als noch nicht rechtskräftig). Bei beiden wurde eine Revision nicht zugelassen.

      Zum Ersteren wurde von MWG ausgeführt, dass man nach Ablauf der Rechtmittelfrist tätig werden möchte. Wofür sollte eine solche Frist gelten und wie lange dauert sie? Wie Du schreibst, wurde vom Gericht noch keine Urteilsbegründung ausgefertigt, läuft die Frist dann erst ab der Begründung? Welche Form der Rechtsmittel sind da zugelassen?

      Zum Zweiten - ist dieses Urteil schon rechtskräftig? Welche Rechtsmittel könnte da MWG ergreifen?

      Offenbar hat MGW oder besser gesagt Eurofins heute die bid-Blöcke (5000) bei 1,86 wieder aufgenommen. Einer wurde bereits angedient und bald darauf wieder erneuert. Soviel als Nachtrag zum "sicheren Hafen". Dabei wird Eurofins seinen Anteil weiter geringfügig aufstocken, etwas wird auch über das Angebot, das bei einem eventuellen Delisting vom geregelten Markt kommen muss, dazukommen. Sollte dies aber in der bekannten Größenordnung sein, werden sie die 95% nicht schaffen. Vielleicht sind sie später grosszügiger, um endlich ungestört ihre Vorhaben verwirklichen zu können. Und wenn endlich einmal ein squeeze out kommt, dann kann man in einem folgenden Spruchverfahren mit guter Aussicht einen Nachschlag erwarten.

      Aber das ist manchen doch zu langweilig, lieber wo anders rein, da gibt es als "return" wenn schon keinen positiven Reibach, den "kick" dass einem die Hssre auf dem Rücken geradestehen. Ist doch auch was, oder?
      Avatar
      schrieb am 20.02.09 11:48:17
      Beitrag Nr. 3.658 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.618.765 von skyrocker am 20.02.09 11:44:09Ooch, da hat doch glatt einer, derweil ich den vorherigen Beitrag geschrieben habe, das bid bei 1,95 abgeräumt.

      Da hat der Kostolany wieder einmal recht - es passiert an der Börse manchmal auch das Gegenteil.....
      Avatar
      schrieb am 20.02.09 11:54:23
      Beitrag Nr. 3.659 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.618.765 von skyrocker am 20.02.09 11:44:09Ja. Die Frist läuft ab Zustellung des Urteils, also auch der Begründung. Ich habe noch nicht gehört, daß das erfolgt ist.
      Avatar
      schrieb am 20.02.09 14:47:11
      Beitrag Nr. 3.660 ()
      Amüsant sind im Zusammenhang mit dem heutigen Kursverlauf auch die zwei Umsätze von unserem "Azubi aus der Kursdrückerabteilung". 1 Stück und 11 Stück um 12:50 und 13:11. :laugh:
      Nach seinem unglücklichen Händchen auf Xetra vor ein paar Tagen, ist er jetzt bestimmt recht nervös...
      Avatar
      schrieb am 23.02.09 14:16:06
      Beitrag Nr. 3.661 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.620.707 von Arvid am 20.02.09 14:47:11Mit dem Wochenanfang hat sich das Geschehen insoweit ergeben, dass heute im bid bei 1,90 ein Block für 10000 Stk. steht, da wurde später ein kleinerer zu 1,91 darübergelegt - das als Nachtrag zum "sicheren Hafen". Ärgerlich ist nur, dass der Marketmaker (Dein "azubi") jeweils so 15 Punkte über dem gegenständlichen bid, (derzeit 486 Stk. bei 2,06 - macht sich nicht einmal die Mühe mehr, auch die Stückanzahl bei der ask Anpassung geringfügig zu verändern). Da Dumme dabei ist, das das nächste wirkliche ask damit verschleiert wird und ein Orderbuch nicht so leicht verfügbar ist - wer hat denn schon ein Reuterssystem in der obersten Infoklasse an der Hand. Es dürfe derzeit aber da von 2,10 bis 2,50 nicht allzuviel da sein. Ist aber beim derzeitigen Marktgeschehen auch nicht wirklich lebenswichtig.
      Avatar
      schrieb am 05.03.09 08:21:20
      Beitrag Nr. 3.662 ()
      Der Geschäftsbericht 2008 ist erschienen.
      Avatar
      schrieb am 08.03.09 15:34:43
      Beitrag Nr. 3.663 ()
      Immerhin versucht man sich inzwischen, wie auch bei der GeneScan, an die gesetzlichen Regelungen zu halten.

      Ganz interessant der Kaufpreis für die Operon GmbH. Nehatives Eigenkapital - 1 Mio Euro, Kaufpreis dann ca 320 TEuro + Zahlung der Verbindlichkeiten der GmbH an verbundene Unternehmen, nochmals 1 Mio Euro. Zum Vergleich MWG USA oder Indien. Da wurden ja erst einmal Forderungen der Muttergesellschaft in großem Stil wertberichtigt.
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 13:31:46
      Beitrag Nr. 3.664 ()
      aus dem Jahresabschluß 2007 der Operon Biotechnologies GmbH (siehe elektronischer Bundesanzeiger). Die Bilanz wurde übrigens von Poddevin und Heupel erstellt.

      Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2007 bilanziell überschuldet. Sie weist bei einem Jahresfehlbetrag 2007 von 2.678 TEUR einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 2.496 TEUR aus. Dennoch geht die Geschäftsführung aufgrund der im folgenden beschriebenen Umstände unverändert von einer Unternehmensfortführung aus. Die Bilanz wurde daher unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.

      Die Operon Biotechnologies GmbH gehört seit November 2007 zum Konzernverbund der Eurofins Scientific S.E., Nantes, Frankreich. Im Zuge der Neuausrichtung der Gesellschaft wurde beschlossen, den Produktionsstandort von Köln zu einer Schwestergesellschaft nach Ebersberg zu verlagern. Die mit der Schließung des Standorts Köln sowie dem im I. Quartal 2008 vorgenommenen Umzug verbundenen Aufwendungen sind mit insgesamt 2.156 TEUR in Form außerplanmäßiger Abschreibungen sowie der Bildung von Rückstellungen im Jahresabschluss 2007 berücksichtigt.

      Für das Geschäftsjahr 2008 rechnet die Geschäftsführung mit einem weiteren Verlust von etwa 0,9 Mio. EUR.

      Die Unternehmensfortführung ist kurzfristig durch folgende Maßnahmen gesichert:

      • Qualifizierte Rangrücktrittserklärung vom 31. Mai 2007 der Operon Biotechnologies Inc., Huntsville, Alabama, USA, betreffend ein Darlehen von zurzeit 1.199 TEUR,

      • Qualifizierte Rangrücktrittserklärung vom 10. Dezember 2008 der Operon Biotechnologies Inc., Huntsville, Alabama, USA, betreffend Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von zurzeit 936 TEUR,

      • Qualifizierte Rangrücktrittserklärung vom 10. Dezember 2008 der Operon Biotechnologies Inc., Huntsville, Alabama, USA, betreffend nach dem 31. Dezember 2007 neu entstehender Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bis zu einem Betrag von EUR 1,5 Mio.,

      • Patronatserklärung vom 10. Dezember 2008 der Muttergesellschaft Eurofins Genomics B.V.


      Mittelfristig wird die Operon Biotechnologies GmbH den Geschäftsbereich „DNA Tube" ausbauen und im Gegenzug ihre übrigen - weniger margenträchtigen - Geschäftsbereiche sukzessive zurückführen. Aufgrund entsprechender Maßnahmen erwartet die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2009 einen Jahresüberschuss von 0,6 Mio. EUR. Bei weiteren Umsatzsteigerungen rechnet die Geschäftsführung für die Folgejahre mit einem Ergebnisanstieg auf 0,9 Mio. EUR.
      Avatar
      schrieb am 31.03.09 21:03:50
      Beitrag Nr. 3.665 ()
      Mal wieder was Neues von den Laienschauspielern von der MWG. Ist mir allerdings erst jetzt aufgefallen. Die MWG hat am 24.10.2008 ihren Jahresabschluß im elektronischen Bundesanzeiger geändert. Lobenswert würde man denken. Allerdings handelt es sich um einen geänderten Jahresabschluß.

      Neu ist zumindest das Ende des Berichts, vielleicht auch mehr.

      Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat
      MWG-Biotech AG, Ebersberg, gemäß § 161 AktG
      Vorstand und Aufsichtsrat der MWG-Biotech AG, Ebersberg, haben den Empfehlungen des Deutschen Corporate Gayernarme Kodex im Berichtsjahr nicht entsprochen und werden ihnen auch künftig nicht entsprechen, da sie nach Art und Umfang den Erfordernissen der Gesellschaft überwiegend nicht gerecht werden.



      Ebersberg, 10. September 2008


      Dr. Florian Heupel, Vorstand



      Brüssel, 10. September 2008


      Dr. Matthias-Wilbur Weber, Aufsichtsratsvorsitzender für den Aufsichtsrat


      Keine Ahnung, was das soll. Was zum Teufel ist der Deutsche Corporate Gayernarme Kodex?
      Avatar
      schrieb am 01.04.09 08:55:12
      Beitrag Nr. 3.666 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.891.658 von Kalchas am 31.03.09 21:03:50Keine Ahnung, was das soll. Was zum Teufel ist der Deutsche Corporate Gayernarme Kodex?

      Vielleicht die bretonische Kodexvariante mitsamt ihren spezifischen Vorstellungen von Good Corporate Governance?:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.04.09 09:07:05
      Beitrag Nr. 3.667 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.893.806 von Kalabaaki am 01.04.09 08:55:12Deutsche Corporate Gayernarme Kodex?

      Ist wohl so eine Art Freudsche Fehlleistung und zeigt die Geringschätzung und Mißachtung von Rechtsvorschriften durch die Eurofins...

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 01.04.09 09:13:36
      Beitrag Nr. 3.668 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.893.888 von K1K1 am 01.04.09 09:07:05Wie geht es allgemein weiter ??:confused:
      Was könnte man sich vorstellen ?
      Avatar
      schrieb am 01.04.09 09:47:44
      Beitrag Nr. 3.669 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.893.806 von Kalabaaki am 01.04.09 08:55:12Aber warum wurden die geänderten Abschlüsse nicht der HV vorgelegt?

      Geändert im September, HV Ende Oktober. Hätte doch locker gereicht?
      Avatar
      schrieb am 01.04.09 10:04:18
      Beitrag Nr. 3.670 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.893.946 von Howkay am 01.04.09 09:13:36Zunächst mal wird man das Ergebnis der in der letzten HV beschlossenen Sonderprüfung sehen müssen. Mal sehen, ob der Prüfer von einer jahrelangen Beherrschung ausgeht.

      Auf die Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung von Schadensersatzsprüchen gegen Vorstand und Aufsichtsrat können die sich schon mal einstellen.

      Das ist hier noch viel leichter als bei der GeneScan. Hier bringen ja mehrere Parteien über 100.000 Stimmen.
      Avatar
      schrieb am 01.04.09 10:56:56
      Beitrag Nr. 3.671 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.894.437 von Kalchas am 01.04.09 10:04:18Aber bei Genescan hat es ja, nach meinem Verständniss, nicht geklappt !
      hatte da nicht der Herr Riemen eine passende Anzahl an Aktien ?
      Avatar
      schrieb am 01.04.09 11:58:00
      Beitrag Nr. 3.672 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.894.983 von Howkay am 01.04.09 10:56:56Nicht geklappt behauptet die GeneScan.

      Es gab eine Abstimmung und Auszählung, die der Notar überwacht hat. Da wurde festgestellt, daß der Antrag angenommen wurde. So steht es auch im Protokoll des Notars. Der Beschluß ist damit erst mal gültig. Danach hat der Weber die Hauptversammlung beendet. Das steht auch im Protokoll des Notars.

      Minuten später wurde die beendete Hauptversammlung vom Weber (wieder) eröffnet. Das würde mich wundern, wenn das ohne eine erneute Einladung geht. Danach wurde ein anderes Abstimmungsergebnis bekannt gegeben, weil es angeblich einen Auszählungsfehler gab.

      Der Heupel als Vorstand der GeneScan hat nun gegen den Beschluß Anfechtungsklage erhoben, klagt also gegen die GeneScan. Ich habe gar nichts gemacht, weil für mich die HV beendet war und der protokollierte Beschluß gültig ist. Andere Aktionäre haben noch eine Feststellungsklage eingereicht, daß das erste Ergebnis gültig sein soll. Die Erklärung, wie nun bei der automatischen Auszählung ein Fehler passiert sein soll, ist völlig hanebüchen. Ich habe das mehreren Leuten zu lesen gegeben. Niemand hat es verstanden. Das ist ganz großes absurdes Theater. Am 14.5. ist Termin vor dem Landgericht Mannheim. Mal sehen, was der Richter sagt.

      Bei der GeneScan gibt es das Problem, daß, wenn die HV nicht zustimmt, einen Anteilsbesitz von 100.000 Stimmen nachweisen muß. Das ist bei der GeneScan wegen der dauernden Kapitalherabsetzungen und der Besitzverhältnisse, 92 % der Aktien beim Großaktionär, schwierig. Das wären über 50 % des Streubesitzes. Bei der MWG gibt es dieses Problem nicht.
      Avatar
      schrieb am 01.04.09 16:37:49
      Beitrag Nr. 3.673 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.895.727 von Kalchas am 01.04.09 11:58:00Ok, danke für die Erklärung !
      Avatar
      schrieb am 01.04.09 20:46:41
      Beitrag Nr. 3.674 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.898.707 von Howkay am 01.04.09 16:37:49Heute ist doch der 1. April. Das ist doch ein guter Anlaß mal zu sehen, was der Anwalt der GeneScan dazu schreibt.

      "Zu der Abstimmung ... war der Stimmabschnitt 13 vorgesehen. Bei dem jeweiligen Stimmabschnitt in allen Stimmabschnittsbögen, der in der Kopfzeile den Aufdruck Stimmabrechtsabschnitt 13 aufwies, war jedoch in dem Barcode die Bezeichnung als Stimmrechtskarte 14 (EDV) enthalten. Das EDV-System zur Erfassung der Abstimmungsergebnisse hätte zu dieser Abstimmung auf den Stimmabschnitt 13 (Stimmkarte 14 EDV) eingerichtet sein müssen, um das elektronische Auslesen der Stimmabschnitte zu ermöglichen. Tatsächlich war das EDV-System zu dieser Abstimmung auf den Stimmabschnitt 12 (Stimmkarte 13 EDV) eingerichtet. Deshalb konnten alle Stimmabschnitte, die zu dieser Abstimmung, wie vorgesehen, mit dem Stimmabschnitt 13 abgegeben waren, elektronisch nicht korrekt erfasst werden.

      Aus diesem Grund wurden alle von den Aktionären zu dieser Abstimmung abgegebenen Stimmabschnitte ... manuell nachgebucht. Dabei wurde die Stimmkarte 77 (die von dem Aktionärsvertreter Nitsche abgegebene Stimmkarte) mit 70.000 Stimmen fälschlich als Ja-Stimmen erfasst, obwohl dieser Stimmabschnitt tatsächlich als Nein-Stimmen abgegeben worden war."

      Und? Zu viel versprochen? Versteht das jemand?

      Na ja, ich sag mal, daß der Strohmann überfordert war. Der hat ganz einfach mit Ja abgestimmt. Bei der Entlastung des Vorstands hat der mit Ja und bei der Entlastung des Aufsichtsrats mit Nein gestimmt. Das sollte doch nicht auffallen, daß es sich um Stimmen der Eurofins handelt, weil die doch gar nicht stimmberechtigt war. Da wird der gute Mann Stimmabschnitt 13 ganz einfach in die falsche Box geworfen haben. Selbst wenn händisch erfaßt wird und mit Ja erfaßt wird, muß sich der Stimmrechtsabschnitt in dem entsprechenden Haufen bfunden haben.

      Am nächsten Tag tauchte der doch noch mit über 500.000 Stimmen bei der MWG auf. Das dürfte ungefähr die Menge an MWG-Aktien sein, die in den 12 Monaten vor der HV an deutschen Börsen gehandelt wurden. Wem wohl diese Aktien zuzurechnen waren?
      Avatar
      schrieb am 02.04.09 08:26:33
      Beitrag Nr. 3.675 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.901.094 von Kalchas am 01.04.09 20:46:41Man sollte vielleicht noch wissen, daß es zu TOP 13 keine eigene Abstimmung gab. Angesagt war eine Sammelabstimmung zu allen Tagesordnungspunkten, so daß eh unterschiedliche Stimmabschnitte ausgezählt werden mußten. Das kann ja nur so gehen, daß die komplette Information aus dem Barcode ausgelesen werden muß, nämlich Stimmkartennummer, Stimmabschnittsnummer und Anzahl der Stimmen.
      Avatar
      schrieb am 19.04.09 14:01:29
      Beitrag Nr. 3.676 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.902.791 von Kalchas am 02.04.09 08:26:33Hast Du eigentlich von dem kolportierten Delisting vom General Standard/Frankfurt was Neueres gehört? Auch dass das relevante Urteil schon begründet wurde und somit rechtskräftig, oder doch noch beeinspruchgt worden ist? Gab es da irgendetwas im Bundesanzeiger?

      Und angenommen, es kommt zu dem Delisting - kann da das alte, schon fast 2 Jahre alte Angebot mit 1,89 wieder aufgewärmt, oder muß da ein neues, aktuelleres erstellt werden?

      Gibt nach der letzten Klagsabweisung (Prüfungssachverständiger) eine Entwicklung bei den Parallelanträgen?

      In den letzten Tagen hat sich da bei Käufen und bidodds ein klein wenig getan, muss man sehen, ob das jeweils eine Eintagsfliege war, oder ob da doch etwas nachkommt.
      Avatar
      schrieb am 21.04.09 14:22:34
      Beitrag Nr. 3.677 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.997.503 von skyrocker am 19.04.09 14:01:29Ebersberg, im April 2009

      Das Landgericht Tübingen hat ein ehemaliges Vorstandsmitglied der
      MWG-Biotech AG zu einer Schadenersatzzahlung von rund 500.000,00 EUR an die
      Gesellschaft verurteilt (AZ 20 O 14/07). Die Gesellschaft hat in den Jahren
      2001 bis 2004 eigene Aktien erworben, obwohl nicht sämtliche gesetzlichen
      Voraussetzungen hierfür gegeben waren. Die eigenen Aktien wurden später mit
      Verlust wieder veräußert.

      Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und es wurde
      Berufung zum OLG zugelassen.

      MWG-Biotech AG

      Der Vorstand

      Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite unter
      http://ir.mwg-biotech.com oder wenden sich an:
      Avatar
      schrieb am 21.04.09 19:27:44
      Beitrag Nr. 3.678 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.997.503 von skyrocker am 19.04.09 14:01:29Die Begründung des OLG zum Delisting ist überhaupt nicht nachvollziehbar.

      Ich glaube alledings nicht, daß jemand Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat. Dann kommt es zum ersten Spruchverfahren.
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 07:42:34
      Beitrag Nr. 3.679 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.012.175 von Kalchas am 21.04.09 19:27:4422. April 2009, 07:13

      Der Vorstand der MWG-Biotech AG hat mit Billigung des Aufsichtsrats beschlossen, nunmehr den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Regulierten Markt (General Standard) von der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen (Reguläres Delisting gemäß § 39 Abs. 2 BörsG sowie § 61 Nr. 2 BörsO für die Frankfurter Wertpapierbörse). Das Delisting war auf der Hauptversammlung vom 17. Juli 2007 beschlossen worden. Das OLG München hat mit Urteil vom 19. November 2008 die hiergegen gerichteten Anfechtungsklagen mehrer Aktionäre zurückgewiesen. Dieses Urteil wurde mit Ablauf der Rechtsmittelfrist nunmehr rechtskräftig und das Verfahren ist damit abgeschlossen.
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 10:27:26
      Beitrag Nr. 3.680 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.014.247 von Howkay am 22.04.09 07:42:34Frage an die Experten ?
      Sollte man den Anstieg nutzen ( zum Aussteigen) oder wird das Angebot noch über 1,89 erhöht werden ??
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 10:55:59
      Beitrag Nr. 3.681 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.015.387 von Howkay am 22.04.09 10:27:26Man sollte vielleicht zunächst mal die Alternativen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen betrachten.

      1. Man kann über die Börse verkaufen. Das war es dann. Es gibt keine Nachbesserung aus irgendeinem Spruchverfahren. Prinzipiell kann man sich natürlich fragen, ob diese holländische GmbH überhaupt zahlen kann. Wenn man das nicht annimmt, dann ist diese Lösung richtig.

      2. Man dient die Aktien wegen des Delistings an. Dann erhaält man 1,89 Euro pro Aktie sofort und die Nachbesserung aus diesem Spruchverfahren samt Verinsung später, Höhe unbekannt, aber aus keinem anderen Spruchverfahren, wie Beherrschung, Squeeze Out, sofern es die geben sollte. Wenn die Bank die Nachzahlung nicht auf die Reihe bekommmen sollte, wird man sich allerdings selbst darum kümmern müssen.

      3. Man wartet, was sich bez. Beherrschung und Squeeze Out tut. Interessant wird das Ergebnis der Sonderprüfung sein, ob eine Beherrschung vorliegt. Eigentlich ist das ja völlig klar. Da müßten neue Planungen vorgeleg werden und das kann zu anderen Angeboten führen. Allein der relevante 3-Monatsdurchschnittskurs liegt ja momentan über dem Delistingangebot. Solange die Fristen für das Delistingsangebot nicht abgelaufen sind (das wird erst nach dem Spruchverfahren sein), kann man auf diese Möglichkeiten spekulieren. Selbst wenn MWG an allen Börsen (auch im Freiverkehr) nicht kotiert würde, könnte man immer noch andienen.
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 11:02:39
      Beitrag Nr. 3.682 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.015.630 von Kalchas am 22.04.09 10:55:59@Kalchas

      Danke für die Info !
      jetzt habe ich solange gewartet , dann warte ich halt noch ein wenig !
      Ich glaube Punkt3 ist der vernüftigere , ausser der Kurs würde auf 2,50 oder so steigen !
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 11:03:58
      Beitrag Nr. 3.683 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.015.630 von Kalchas am 22.04.09 10:55:59Ich denke, man sollte andienen und auf das Spruchverfahren setzen. Im Falle einer weiteren Ausplünderung durch nicht werthaltige Sacheinlagen oder Abgabe der letzten Assets unter Brüdern könnte ansonsten eine ausgesaugte Hülle irgendwann insolvent werden. BuG und SO sehe ich derzeit nicht.

      Rein persönliche Einschätzung, tue ein jeder was er will.
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 12:38:07
      Beitrag Nr. 3.684 ()
      also ich habe meine stücke seit 2002 gehalten, und bin heute bei 2.05 raus was mir einen verlust von 8000 euronen beschert hat.
      deckel drauf.

      den betrag werde ich in bessere aktien investieren.

      mwg ist jedenfalls tot und ich hatte keinen nerv mehr abzuwarten ob möglicherweise vielleicht da noch 50 cents oder auch nicht rauszuholen wären....:)
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 18:16:51
      Beitrag Nr. 3.685 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.015.715 von Kalabaaki am 22.04.09 11:03:58Hallo Kalabaaki, wann würdest Du andienen?
      Liegt denn schon bzw noch ein Delistingangebot vor?
      Müssten die das Abfindungsangebot nicht auch im Falle einer Insolvenz aufrecht erhalten?

      Ich dachte das letzte Abfindungsangebot wäre abgelaufen.
      Wo findet man denn die entprechenden Informationen.
      Erledigt das Andienen die Depotbank auf Anweisung oder muss man sich da selber drum kümmern mit Depotübertrag etc?

      LG Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 23.04.09 08:56:36
      Beitrag Nr. 3.686 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.015.715 von Kalabaaki am 22.04.09 11:03:58@Kalabaaki

      welcher Nachbesserungsbetrag ist beim Spruchverfahren realistisch?
      Avatar
      schrieb am 23.04.09 13:22:05
      Beitrag Nr. 3.687 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.016.494 von vammi am 22.04.09 12:38:07@vammi
      Da hast Du für Deinen Altbestand seinerzeit wirklich zulange gewartet. Spätestens als die Zockerei zwischen 0,45 und ,60 nach alter Rechnung zusammenbrach, waren die Indizien mehr als gegeben.
      Ich habe damals auch leider den kleineren Teil mit rund ,50 und den Rest mit ,40 verscherbelt und da rund 20% Verlust realisiert. Das hat mich aber nicht zurückgehalten (ich pflege bei Aktiengeschäften die Emotionen großteils hintanzuhalten) mir in der ,20 Gegend wieder Stücke hereinzulegen (wegen Bezugsrechte WA neue Tranche). Den größeren Teil meines jetzigen Bestands habe ich über die Wandelanleihen erworben, was auch gemessen an den jetzigen Kursen ein positives Einstandniveau ergibt.

      Du hast schon recht, die Börsen-Zockerei ist bei MWG mehr oder weniger tot. Eine satirische Bemerkung - den Verlust, den Du beschrieben hast, hättest Du auch bei den meisten anderen Titeln in den letzten beiden Jahren zusammengebracht. Sicher kann man sagen neues "Spiel", neues Glück - aber man muss auch das potentielle Risiko von Rückschlägen, das an den Märkten noch immer gegeben ist einkalkulieren.

      Offenbar versuchen derzeit welche oder jemand mit Limits über 2 um über den noch geregelten Markt Stücke zu erhalten. Ich denke die werden da schon eine Chance-Risikoüberlegung gemacht haben.

      @Arvid
      Welches Angebot zum Delisting die Eurofins-Macher machen, wissen derzeit nur die - es ist zu vermuten, dass sie das alte wieder aufwärmen werden (das formale Procedere wird da schon ausgeführt werden). Aber allzuviele Titel werden sie damit nicht erhalten, wird keinesfalls für ein squeeze out reichen. Werden sie schon mehr Überlegungen anstellen müssen, um die noch MItreisenden los zu werden, damit man im Haus ungeniert Schalten und Walten kann. Bei Fouls werden Sie eben mit gerichtlichen Gegenwind konfrontiert werden. Und dass sie MWG in die Insolvenz schieben, glaube ich nicht, 1. die derzeitigen Daten widerlegen es und über
      weitreichende Manipulationen - da werden sie wohl Angst vor den Einblicken des Masseverwalters haben, wo vielleicht auch Älteres mit ans Licht kommt.
      Avatar
      schrieb am 23.04.09 13:46:24
      Beitrag Nr. 3.688 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.025.800 von skyrocker am 23.04.09 13:22:051,89 Euro ist ganz sicher das Angebot. Es ist der Delisting-Beschluß aus 2007.

      Zur Höhe einer eventuellen Zuzahlung kann man nichst verläßliches sagen. Die betrugen bisher zwischen 0 und 700 %. Die MWG wurde in einer Form bewertet, in der das Unternehmen eigentlich nie rechtlich existiert hat.

      Bis die Börsenzulassung in Frankfurt widerrufen wird, dauert es noch über ein halbes Jahr. Dann beginnt die Annahmefristt und endet zwei Monate später. Im Falle eines Spruchverfahrens, was garantiert kommt, verlängert sich die Frist bis zwei Monate nach Beendigung des Spruchverfahrens.
      Avatar
      schrieb am 23.04.09 14:28:46
      Beitrag Nr. 3.689 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.023.231 von Arvid am 23.04.09 08:56:36Kalchas hat es im Prinzip schon vorweggenommen. Das damals vorgelegte Gutachten ist total unbrauchbar, allein schon aus steuerlichen Gründen, aber auch aufgrund der Tatsache, dass es das dort beschriebene Unternehmen so nicht gegeben hat. Ob wir von 1,89 bei 700% plus landen, dass weiß ich auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 23.04.09 14:31:38
      Beitrag Nr. 3.690 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.026.382 von Kalabaaki am 23.04.09 14:28:46700 % erscheint mir ja auch recht hoch. Aber eigentlich sollte es doch nur wenige Unternehmen gegeben haben, bei denen mehr beschissen wurde und wird.
      Avatar
      schrieb am 23.04.09 14:55:13
      Beitrag Nr. 3.691 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.026.403 von Kalchas am 23.04.09 14:31:38Aber eigentlich sollte es doch nur wenige Unternehmen gegeben haben, bei denen mehr beschissen wurde und wird.

      Das ist wohl wahr, aber es hilft nicht viel im Spruchverfahren. Hier und auch sonst hilft nur die Sonderprüfung...
      Avatar
      schrieb am 23.04.09 15:38:15
      Beitrag Nr. 3.692 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.026.012 von Kalchas am 23.04.09 13:46:24Interpretiere ich richtig, dass man eigentlich gar nicht andienen muß, sondern warten kann, bis sich der Nebel verzogen hat und danach, wenn diese Fakten auf dem Tisch liegen, seine Aktien andienen kann, so man sich je nach Wetterlage dazu entschließt?
      Avatar
      schrieb am 23.04.09 15:54:34
      Beitrag Nr. 3.693 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.027.012 von skyrocker am 23.04.09 15:38:15Im Moment gibt es nichts zu tun, da die Bedingungen nicht eingetreten sind.

      (aus der damaligen Einladung)

      7. ANGEBOTSBEDINGUNG
      7.1 Angebotsbedingung
      Das Abfindungsangebot steht unter der aufschiebenden Bedingung (die Angebotsbedingung), dass
      • die Hauptversammlung der MWG am 17. Juli 2007 den Vorstand mit der erforderlichen Mehrheit ermächtigt, den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum geregelten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen,
      • die Frankfurter Wertpapierbörse diesem Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft stattgibt und
      • der Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse veröffentlicht wird.
      Avatar
      schrieb am 24.04.09 08:06:41
      Beitrag Nr. 3.694 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.027.190 von Kalchas am 23.04.09 15:54:34ich steh momenatn etwas auf dem Schlauch, darum meine Frage:
      Gibt es jetzt doch eine Sonderprüfung ??
      Ich dachte das Thema ist durch, mit den Aktien von dem Riemen usw. !:confused:
      Avatar
      schrieb am 24.04.09 08:23:42
      Beitrag Nr. 3.695 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.031.964 von Howkay am 24.04.09 08:06:41In der letzten HV wurde auf jeden Fall eine Sonderprüfung in bewährter Eurofins-Manier beschlossen, ein anderer Antrag abgelehnt. Es wird also auf jeden Fall "geprüft".
      Avatar
      schrieb am 26.04.09 18:40:24
      Beitrag Nr. 3.696 ()
      Zum Aufwärmen eine Zusammenfassung über Spruchverfahren:

      Nach § 1 Spruchverfahrensgesetz gilt dies für die Bestimmung:

      1.des Ausgleichs für außenstehende Aktionäre und der Abfindung solcher Aktionäre bei Beherrschung und Gewinnabführungsverträgen (§§ 304 und 305 AktG);
      2.der Abfindung von ausgeschiedenen Aktionären bei der Eingliederung von Aktiengesellschaften (§ 320 b AktG);
      3.der Barabfindung von Minderheitsaktionären, deren Aktien durch Beschluß der Hauptversammlung auf den Hauptaktionären übertragen worden sind (§§ 327 a ff. AktG);
      4.der Zuzahlung an Anteilsinhaber oder der Barabfindung von Anteilsinhabern anläßlich der Umwandlung von Rechtsträger (§§ 15, 34, 176 bis 181, 184, 196, 212 UmwG).
      5.der Zuzahlung an Anteilsinhaber oder der Barabfindung von Anteilsinhabern bei der Gründung oder Sitzverlegung einer SE (§§ 6, 7, 9, 11 und 12 des SE-Ausführungsgesetzes);
      6.der Zuzahlung an Mitglieder bei der Gründung einer Europäischen Genossenschaft (§ 7 des SCE Ausführungsgesetzes).
      Bei einem Delisting ist auf der Grundlage von BGHZ 153, 47, 57 ff. (Macrotron) ein Spruchverfahren durchzuführen, um die angebotene Abfindung auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen.

      Die Praxis der letzten Jahrzehnte hat immer wieder gezeigt, daß es in Spruchverfahren zu teilweise ganz erheblichen Anhebungen des Ausgleichs bzw. der Abfindung gekommen ist. Das bedeutet zunächst einmal, daß der Hauptaktionär bzw. die Gesellschaft zumindest versucht haben, die außenstehenden Aktionäre um einen Teil ihres auch verfassungsrechtlich geschützten Eigentums zu bringen. Der VzfK e.V. stellt sich daher die Aufgabe, durch einen eigenen Antrag die Belange der außenstehenden Aktionäre in Spruchverfahren zu vertreten.
      Avatar
      schrieb am 08.05.09 15:47:07
      Beitrag Nr. 3.697 ()
      Da stehen ab heute 15 Uhr 50000 Stück bei 1,95 im bid, ist zwar nicht die Welt, aber für MWG hat man die Menge schon lange nicht mehr gesehen. Dazu noch an einem Freitag Nachmittag. Bin neugierig ob da etwas im Busch ist - man wird ja sehen. Ein kleiner Seitenhieb - will denn da nicht einer was andienen?

      Ist wegem dem Delisitng schon irgendwas offiziell, außer der Absichtserklärung seitens der MWG-Vorstandsmarionette?
      Avatar
      schrieb am 11.05.09 15:18:03
      Beitrag Nr. 3.698 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.130.456 von skyrocker am 08.05.09 15:47:07Nachtrag -
      Am Freitag spätem Nachmittag wurden schon 5000 Stk. mit Limit 1,96 davorgelegt. Heute um ca. 10 Uhr weiter 5000 bei 1,97 und dann um 14,28 5000 bei 1,98. Der "Marketmaker" macht heute bis dato keine Miniumsätze, so wie sonst meist einen Tick über dem bid.

      Ob die tieferen Limits bestehen blieben, kann ich nicht sagen, da ich derzeit keinen Einblick ins Frankfurter Orderbuch habe.

      Sehen wir, ob das weitergeht. Sollte jemand einen Orderbucheinblick haben, kann er ja diesen posten.
      Avatar
      schrieb am 12.05.09 13:55:18
      Beitrag Nr. 3.699 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.144.674 von skyrocker am 11.05.09 15:18:03mittlerweile: Frankfurt bid 5000 Stück 2 EUR

      LG Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 13.05.09 14:52:18
      Beitrag Nr. 3.700 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.153.805 von Arvid am 12.05.09 13:55:18Da hat heute morgens doch jemand glatt 4000 Stk. bei 2 angedient - es wurde aber gleich wieder nachgelegt, sodass jetzt 6000 Stk. bei 2 im Bid stehen.
      Avatar
      schrieb am 13.05.09 14:59:42
      Beitrag Nr. 3.701 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.164.666 von skyrocker am 13.05.09 14:52:18Gestern wurde ja auch das Abfindungsangebot auf 1,89€ festgelegt !
      Da verkaufen halt welche lieber zu 2,00 !
      Avatar
      schrieb am 13.05.09 16:17:22
      Beitrag Nr. 3.702 ()
      MWG-Biotech AG
      Zwischenmitteilung zum 31. März 2009
      Umsatzrückgang nach rechtlicher Umstrukturierung und
      Einstellung des Börsenhandels zum 12. August 2009
      Ebersberg, den 13. Mai 2009
      Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf den konsolidierten
      Konzern-Abschluss der MWG-Biotech AG (ungeprüft) zum 31. März 2009, der
      nach den Grundsätzen des IFRS erstellt wurde.
      1. Rückblick
      Die MWG-Biotech AG (ISIN: DE000A0EPUF5) hat am 8. Januar 2009 alle
      Geschäftsanteile der Operon Biotechnologies GmbH erworben. Bereits im November
      2007 hatten beide Unternehmen Planungen zu einer engen Zusammenarbeit
      begonnen mit der Zielsetzung, durch den Austausch und die gemeinsame Nutzung
      von Know-how und Ressourcen Kundenerwartungen in Bezug auf Produkt und
      Servicequalität noch besser gerecht werden zu können. Das Produktportfolio von
      MWG und Operon wurde nach dem Erwerb vereinheitlicht und seit dem 2. Februar
      2009 über eine gemeinsame Bestellplattform im Internet den Kunden präsentiert.
      Im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2009 wurde auch eine neue vertragliche
      Struktur zwischen der Produktions- und der Vertriebstochtergesellschaft der MWG
      Gruppe sowie der Eurofins Medigenomix GmbH implementiert. Die Grundzüge der
      Struktur sehen vor, dass die Vertriebsgesellschaft Eurofins MWG GmbH die
      Produkte und Dienstleistungen der Produktionsgesellschaft Eurofins MWG Synthesis
      GmbH sowie der konzernexternen Gesellschaft Eurofins Medigenomix GmbH
      weiterhin in eigenem Namen, jedoch auf fremde Rechnung vertreibt. Im
      vergangenen Geschäftsjahr wurde der Umsatz der Sequenzierleistungen der
      Eurofins Medigenomix GmbH dagegen noch innerhalb der MWG ausgewiesen.
      Der Konzernumsatz des ersten Quartals des Berichtszeitraums beinhaltet somit
      einerseits die Umsätze der neuen Konzergesellschaft Operon Biotechnologies
      GmbH, weist jedoch andererseits keine Sequenzierumsätze der Eurofins
      Medigenomix GmbH mehr aus. Der Konzernumsatz in Höhe von € 3,3 Mio. hat sich
      aus diesen Gründen in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2009
      gegenüber € 4,7 Mio. im Vergleichzeitraum des Vorjahres um € 1,4 Mio. verringert.
      Basierend auf der Vertriebsvereinbarung der Eurofins Medigenomix GmbH mit der
      Eurofins MWG GmbH aus dem Jahr 2007 wurden die von der Eurofins Medigenomix
      GmbH verarbeiteten Sequenzierproben im vergangenen Geschäftsjahr als Umsätze
      der MWG Gruppe ausgewiesen. Die Wertschöpfung des Sequenzierbereichs
      verblieb in dieser vertraglichen Konstellation jedoch bei der Eurofins Medigenomix
      GmbH. Die Vertriebsvereinbarung wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2009 durch den
      Kommissionsagenturvertrag zwischen Eurofins Medigenomix GmbH, Eurofins MWG
      GmbH und der MWG-Biotech AG ersetzt, der in Verbindung mit der oben erwähnten
      neuen Struktur den Ausweis der Sequenzierumsätze nun bei der Eurofins
      Medigenomix GmbH vorsieht. Die Auswirkungen der neuen Struktur auf das
      erwirtschaftete Ergebnis der MWG Gruppe sind somit lediglich gering und im
      Wesentlichen durch die Neuverteilung von Risiken und Aufgaben zwischen den
      beteiligten Gesellschaften bedingt.
      Das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des ersten Quartals 2009
      beträgt € 0,4 Mio. Im Vorjahr betrug das bereinigte Konzern-EBIT der ersten drei
      Monate € 0,8 Mio. Das unbereinigte Konzern-EBIT von € 2,9 Mio. war durch den
      Sondereffekt der Endkonsolidierung der MWG-Biotech Inc., High Point, USA,
      beeinflusst, der das Ergebnis in diesem Zeitraum um € 2,1 Mio. verbesserte.
      Das Finanzergebnis beträgt € 0,2 Mio. gegenüber € 0,1 Mio. in der
      Vergleichsperiode des Vorjahres. Im Berichtszeitraum werden Steuern vom
      Einkommen und Ertrag in Höhe von unter € 0,1 Mio. ausgewiesen, während im
      Vergleichszeitraum des Vorjahres ein Steueraufwand von € 0,2 Mio. gezeigt wurde.
      Dieses nahezu neutrale Steuerergebnis setzt sich zusammen aus latenten
      Steuererträgen in Höhe von € 0,5 Mio. sowie dem Aufwand aus laufenden
      Ertragsteuern in Höhe von € 0,5 Mio.
      Das Konzernergebnis in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2009 beträgt
      somit € 0,6 Mio. und hat sich gegenüber dem bereinigten Ergebnis des Vorjahres
      von € 0,6 Mio. nur unwesentlich verändert. Das Konzernergebnis ohne Bereinigung
      des Dekonsolidierungseffekts USA betrug im Vorjahr € 2,7 Mio.
      Die Liquiden Mittel haben sich im Vergleich zum letzten Bilanzstichtag um
      € 0,6 Mio. auf € 3,5 Mio. erhöht. Zusätzlich sind weiterhin € 5,8 Mio. in Anleihen der
      Bundesrepublik Deutschland mit kurzfristiger Laufzeit angelegt, um ein hohes Maß
      an Sicherheit für die Liquidität der Gesellschaft zu gewährleisten.
      Das Eigenkapital zum 31. März 2009 stieg im Vergleich zum letzten Bilanzstichtag
      um € 0,6 Mio. auf € 16,2 Mio.
      2. Ausblick
      Basierend auf dem Konzernergebnis der ersten drei Monate rechnet die Gesellschaft
      trotz der aktuellen schwierigen wirtschaftlichen Situation in Deutschland sowie der
      durch die Finanzmarktkrise ausgelösten weltweit weiterhin negativen
      Konjunkturentwicklung für das Gesamtjahr 2009 mit einem positiven Ergebnis.
      Der Vorstand der MWG-Biotech AG hat mit Billigung des Aufsichtsrats am 21. April 2009
      beschlossen, den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum
      Regulierten Markt (General Standard) von der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen
      (Reguläres Delisting gemäß § 39 Abs. 2 BörsG sowie § 61 Abs .1 S.2 Nr. 2 und § 61
      Abs. 2 S. 3, Abs. 3 BörsO für die Frankfurter Wertpapierbörse). Diesem Antrag wurde
      am 12. Mai 2009 von der Frankfurter Wertpapierbörse stattgegeben. Der Widerruf wird
      mit Ablauf des 12. August 2009 wirksam.
      Das Delisting war auf der Hauptversammlung vom 17. Juli 2007 beschlossen worden.
      Das OLG München hat mit Urteil vom 19. November 2008 die hiergegen gerichteten
      Anfechtungsklagen mehrer Aktionäre zurückgewiesen. Dieses Urteil wurde mit Ablauf
      der Rechtsmittelfrist nunmehr rechtskräftig und das Verfahren ist damit abgeschlossen.
      Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite unter
      http://ir.mwg-biotech.com oder wenden sich an:
      MWG-Biotech AG
      Dr. Claudia Riemen
      Anzinger Str. 7a
      85560 Ebersberg
      Tel.: +49 8092 8289-985
      Fax: +49 8092 21084
      E-Mail:ir@mwg-biotech.com
      Kurzprofil der MWG-Biotech AG:
      Die MWG-Biotech AG ist ein internationaler Anbieter von Produkten und Dienstleistungen, welche
      die Herstellung synthetischer Genabschnitte (DNA/RNA Synthese) sowie die Bestimmung der
      genetischen Information im Erbgut (DNA Sequenzierung) umfassen. Mit starker Kundenorientierung,
      innovativer Technologie und qualitativ hochwertigen Produkten ist das Unternehmen erfolgreich in den
      Life Science Märkten tätig.
      Disclaimer:
      Diese Mitteilung kann zukunftsbezogene Aussagen enthalten, die Risiken und Unsicherheiten
      beinhalten. Diese zukunftsbezogenen Aussagen resultieren aus der Einschätzung der
      MWG-Biotech AG zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Mitteilung. Die zukunftsbezogenen
      Aussagen stellen keine Garantie für das Erreichen zukünftiger Geschäftsergebnisse dar. Die
      erwähnten zukunftsbezogenen Ereignisse könnten auch nicht stattfinden. Die MWG-Biotech AG
      streitet jede Absicht oder Verpflichtung ab, die zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.
      Avatar
      schrieb am 14.05.09 14:21:50
      Beitrag Nr. 3.703 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.164.754 von Howkay am 13.05.09 14:59:42Das war schon dem Urteilsausgang klar, dass sie wieder das alte Angebot aus 2007 mit 1,89 aufwärmen werden (wurde hier ja auch schon diskutiert), haben es nur technisch ergänzt.

      Übrigens hätte jener seine 4000 Stk. ab heute nachmittag auch mit 2,03 verkaufen können.

      Aber wie heisst es -- hintennach ist man immer gescheiter, c'est la vie.

      Das ask bei 2,15 mit den 1025 Stk. scheint doch ein echtes zu sein, nicht nur ein variiendes wischi waschi vom Marketmaker (wie wir es die letzte Zeit meist gesehen haben).
      Avatar
      schrieb am 20.05.09 10:28:23
      Beitrag Nr. 3.704 ()
      Hallo!

      Wie geht es hier wohl weiter???
      Muß ich nun den Abfindungsantrag von 2007 herauskramen und ihn dieser S..bande zuschicken?
      Was machen diejenigen die erst nach dem 17.7.2007 die Aktien erworben haben?

      Habe ich das richtig verstanden, das nach dem Delisting (also an dem Tag an dem nicht mehr an der Börse gehandelt werden kann) eine 2 monatige Frist zur Annahme des Abfindungsangebots besteht oder läuft die Frist vom 12.5.09 an (an dem die Frankfurter Börse dem Delisting zugesagt hat)?

      Fragen über Fragen? Anstatt man einfach den Aktienbesitzern einen Brief schickt mit einem Formular! Aber das ist schon klar wenn man wie ich ein paar Jahre hier Investiert ist kennt man die Vorgehensweise dieser Firma!

      Wenn heute wieder um 13:27 Uhr auf Xetra ein scheinverkauf getätigt wird um den Preis zu drücken, bekomme ich Angst und Verkauf alle meine Aktien! :mad:
      :laugh:War nur Spaß!
      Frage mich nur was DIE sich dabei denken? So blöd kann doch keiner sein um auf so nen schwachsinn reinzufallen!

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 20.05.09 12:22:17
      Beitrag Nr. 3.705 ()
      Hallo,

      aus einer weiteren Perspektive betrachtet: Wenn man die Erstnotierung der Aktie von 1999 und eine Verzinsung von ca. 3% p.a. heranzieht, sollte den Aktionären mindestens ca. 9 € pro Aktie geboten werden (und das ist sehr konservativ berechnet, 11-13 € pro Aktie wären auch vertretbar).

      Derzeitiges Angebot 1,89 € pro Aktie :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.05.09 18:14:20
      Beitrag Nr. 3.706 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.216.347 von vlenzer am 20.05.09 10:28:23Das mit den 2 Monaten nach Notizende sehe ich auch so. Ich glaube auch dass die Frist bis 2 Monate nach Abschluß eines Spruchverfahrens (und dass ein solches kommen wird ist ziemlich sicher) gelten müßte. Da es derzeit ja noch kein squeeze out ist, bin ich mir augenblciklich noch nicht sicher ob man vorher angedient haben muss, oder es acuh nachher tun kann. Die Rechtssache, da nachträglich aufgund BGH aufgesetzt, mit dem Delisting und dem Spruchverfahren ist da etwas verzwickt. Da wsäre es hilfreich wenn ein Mitglied des SdK denen eine schriftlich Anfrage schickt und die Antwort hier hineinstellt.

      Eigentlich sollte es nach den amtlichen Kursen weiter einen Freiverkehrshandel geben.

      Aber das Delisting ist ja noch lange nicht das Ende der Geschichte. Wenn Eurofins unter 95% bleibt, womit ich eigentlich rechne, wird es da doch irgendwann einen neuen Antrag auf den Beherrschungsvertrag geben, entweder von seiten Eurofins oder über ein Klagsverfahren eines oder mehrerer "übriggebliebener" Aktionäre.

      Und sollten die 95% irgendwann erreicht werden, kann man mit einem sueeze out rechnen, denn die wollen sicher dann weiter keine "Störenfriede" haben.

      Übrigens, da wurden heute Nachmittag wieder 50.000 Stück bei 2,00 ins bid gestellt. Allzuviel wird man auf diesem Niveau aber nicht bekommen. Aber ist doch ein Indiz dafür dass der- oder diejenigen einen Plan haben, denn just for fun macht man solche Mengen sicher nicht.
      Avatar
      schrieb am 27.05.09 11:26:11
      Beitrag Nr. 3.707 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.246.908 von skyrocker am 25.05.09 18:14:20Hallo zusammen!

      Eigentlich sollte es nach den amtlichen Kursen weiter einen Freiverkehrshandel geben....

      Darauf würde ich mich nicht verlassen! War damals in CE Global Sourcing investiert und habe dort einen Totalverlust eingefahren!
      Sehr interessant was da abging. Nachzulesen auf W:O unter cew3 und dann links bei Empfehlungen CE Consumer Electr anklicken und dann auf Diskussionen.


      Wenigstens ist die letzten Tage etwas Volumen ins Spiel gekommen was mir wieder Hoffnung macht. Entweder es besteht ein gesteigertes Interesse an den MWG Aktien oder "DIE" Sammeln jetzt auf leicht höherem Niveau die Bestände der entnervten Anleger ein, um den 95% näher zu kommen.

      Hier sollte mal ein richtiger "wir-kaufen-das ask-leer-bis-zum-umfallen Hype einsetzen. Würde mich sehr interessieren wo dann der Kurs stehen würde!

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 27.05.09 11:37:50
      Beitrag Nr. 3.708 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.260.706 von vlenzer am 27.05.09 11:26:11Bei der CE war das aber kein Delisting, sondern eine Kapitalherabsetzung auf 0. Da gab es am Ende die Aktien nicht mehr. Das ist hier aber nicht der Fall.
      Avatar
      schrieb am 27.05.09 12:14:43
      Beitrag Nr. 3.709 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.260.795 von Kalchas am 27.05.09 11:37:50Danke für die Info!

      War mir nicht bewusst das es da einen Unterschied gibt.
      Avatar
      schrieb am 29.05.09 22:44:23
      Beitrag Nr. 3.710 ()
      MWG-Biotech AG: MWG-Biotech AG gibt Vorlage des Sonderprüfungsberichts bekannt

      MWG-Biotech AG / Sonstiges

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Ebersberg, 29. Mai 2009

      Die MWG-Biotech AG (ISIN DE000A0EPUF5) ist heute von ihren rechtlichen
      Beratern über das vorläufige Ergebnis der Auswertung des
      Sonderprüfungsberichts der in der Hauptversammlung am 22. Oktober 2008
      beschlossenen Sonderprüfung informiert worden. Die Sonderprüfung wurde von
      der Gottschalk, Becker und Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
      Steuerberatungsgesellschaft durchgeführt.

      Hinsichtlich der Prüfungsgegenstände

      - Pflichtverletzungen der Geschäftsführung im Zusammenhang mit dem Verkauf
      der Tochtergesellschaft MWG Biotech Inc., High Point, USA,

      - Pflichtverletzungen der Geschäftsführung im Zusammenhang mit dem Verkauf
      der Tochtergesellschaft MWG Biotech Pvt. Ltd., Bangalore, Indien,

      - Pflichtverletzungen der Geschäftsführung im Zusammenhang mit der
      Kooperation mit der Operon GmbH,

      - Pflichtverletzungen der Geschäftsführung im Zusammenhang mit der
      Ausleihung von Gesellschaftsmitteln an den Hauptaktionär und

      - Pflichtverletzungen der Geschäftsführung im Zusammenhang mit
      Beratungsleistungen der MDS Möhrle GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
      Hamburg,

      werden keine Pflichtverletzungen festgestellt.

      Hinsichtlich der Prüfungsgegenstände

      - Pflichtverletzungen der Geschäftsführung im Zusammenhang mit der
      Einhaltung von Informationspflichten gegenüber dem Kapitalmarkt und


      - Pflichtverletzungen der Geschäftsführung im Zusammenhang mit
      Übertragungsgeschäften mit der Schwestergesellschaft Medigenomix und der
      Schaffung einer Holdingstruktur


      werden im Prüfungsbericht zum Teil Pflichtverletzungen festgestellt. Die
      rechtlichen Berater der Gesellschaft wurden mit der weiteren Prüfung
      beauftragt, ob sich aus den vorgelegten Ergebnissen Handlungsbedarf ergibt.

      Der vorgelegte Bericht enthält keine Prüfungsfeststellungen zu der Frage,
      ob es zu einem kollusiven Zusammenwirken zwischen den Organen der
      MWG-Biotech AG und des Eurofins-Konzerns sowie möglichen Einwirkungen
      seitens der Geschäftsführung des Eurofins-Konzerns kam. Vorstand und
      Aufsichtsrat der MWG-Biotech AG haben insoweit nach rechtlicher Beratung
      die Abarbeitung der vorgelegten Anforderungslisten abgelehnt, da diese in
      zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht in unzulässiger Weise deutlich über
      den Gegenstand der Sonderprüfung hinausgingen. Der Sonderprüfer hat der
      Gesellschaft angekündigt, beim Amtsgericht München ein Zwangsgeldverfahren
      nach § 407 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 145 AktG einzuleiten, um seinem Verlangen
      nach Herausgabe der Unterlagen Nachdruck zu verleihen. Weiterhin hat der
      Sonderprüfer angekündigt, danach ggf. einen Nachtragsprüfungsbericht
      vorzulegen.


      In der kommenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, die
      voraussichtlich im August 2009 stattfinden wird, erfolgt eine
      Berichterstattung über die Sonderprüfung und deren Ergebnisse.

      Der Vorstand
      MWG-Biotech AG
      29.05.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: MWG-Biotech AG
      Anzinger Strasse 7a
      85560 Ebersberg
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)8092 8289-985
      Fax: +49 (0)8092 21084
      E-Mail: ir@mwg-biotech.com
      Internet: http://ir.mwg-biotech.com/
      ISIN: DE000A0EPUF5
      WKN: A0EPUF
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin,
      Stuttgart, Düsseldorf

      Ende der Mitteilung
      Avatar
      schrieb am 29.05.09 22:45:43
      Beitrag Nr. 3.711 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.286.667 von K1K1 am 29.05.09 22:44:23Die Vermutung, dass "die" ( Eurofins & Co ) Dreck am Stecken haben dürfte nicht besonders fern liegen...
      Avatar
      schrieb am 30.05.09 07:11:11
      Beitrag Nr. 3.712 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.286.667 von K1K1 am 29.05.09 22:44:23Die Tatsache, daß dieser Prüfer notwendige Unterlagen nicht erhält und ein extra Verfahren betreibt, weiß ich schon eine gewisse Zeit.

      Ansonsten ist das einfach nur noch peinlich. Das ist nämlich der Prüfer, den sich die Eurofins als Prüfer gwünscht hat. Der Antrag der Aktionäre lautete auf einen anderen Prüfer. In bewährter Eurofins-Manier hat die Eurofins dann auch noch einen Antrag gestellt. Der war völlig identisch mit einer einzigen Ausnahme, nämlich dem Prüfer.

      Der andere Prüfer hätte sicher noch mehr festgestellt. Z.B. wurden und werden die Gesellschaftsmittel zu einem Zinssatz von Euribor 3 oder 6 Monate, muß ich nachschlagen) -0,5 % an den Großaktionär ausgeliehen. Bei jeder Direktbank gab und gibt es auf dem Girokonto mehr Zins.
      Avatar
      schrieb am 03.06.09 15:45:02
      Beitrag Nr. 3.713 ()
      Frankfurt 15:28:16 2,12 352
      :D
      Avatar
      schrieb am 06.06.09 11:39:16
      Beitrag Nr. 3.714 ()
      Den Sonderprüfungsbericht sollte jeder mal anfordern. Es werden immer ca. 50 Pflichtverstöße von Vorstand und Aufsichtsrat dokumentiert und das betrifft nur den Zeitraum 2007 bis zur Hauptversammlung 2008, wobei ein wesentlicher Teil der Prüfung noch aussteht, weil die MWG die Unterlagen verweigert. Dabei hat doch die Eurofins Genomics diese Prüfung selbst beantragt. Die Anzahl der Verstöße in diesem kurzen Zeitraum dürfte deutscher Rekord sein. Glückwunsch.

      Bei den Vereinbarungen der MWG Vertriebs GmbH mit der Medigenomix wurde dem Vorstand testiert, daß er nicht die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers an den Tag gelegt hat. Die Nutzungsvereinbarungen zur Nutzung des Kundenstamms der Medigenomix waren schon mal nachteilig für die Vertriebs GmbH und halten keinem Drittvergleich statt. Die Vereinbarungen von April 2008 haben die Vertriebs GmbH noch mehr benachteiligt. Na ja, im Prinzip hat das jeder gewußt.

      Daß die Ausgliederungen rückabgewickelt werden mußten, hat der Prüfer auch gemerkt.
      Avatar
      schrieb am 12.06.09 11:44:08
      Beitrag Nr. 3.715 ()
      Bei dem zuletzt leicht angestiegenen bid kommt jetzt doch hin und wieder etwas Material heraus. Das ist m. E. gut so (außer es geht an einen Handlanger Eurofins), es ist besser in festeren Händen, denn mit Zitteraalen wurde noch selten viel Staat gemacht.

      Wenn das mit der Sonderprüfung so weiter geht (mit soviel Rückgrat haben die "Macher" offenbar nicht gerechnet, was wäre da wohl beinem wirklich "unabhängigen" Prüfer herausgekommen) wird das heuer eine lustige Hauptversammlung. Schätzungsweise bekommt danach die Münchner Gerichtsszene wieder einige Arbeit.
      Avatar
      schrieb am 23.06.09 17:42:01
      Beitrag Nr. 3.716 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.379.544 von skyrocker am 12.06.09 11:44:08zumindest gibt es schon nen Termin für die Fortsetzung der HV falls notwendig:

      http://ir.mwg-biotech.com/investor-relations/finanzkalender.…
      Avatar
      schrieb am 23.06.09 18:00:05
      Beitrag Nr. 3.717 ()
      Genaue Informationen zum Abfindungsangebot, auch im hinblick auf ein anhängiges Spruchverfahren:

      http://ir.mwg-biotech.com/investor-relations/delisting.aspx
      Avatar
      schrieb am 23.06.09 19:44:23
      Beitrag Nr. 3.718 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.451.189 von Arvid am 23.06.09 17:42:01Der Termin ist schon mit Absicht gewählt. An diesen Tagen findet nämlich die HV der HRE in München statt. Die hoffen doch tatsächlich, daß bei ihnen einige gute Bekannte nicht kommen werden. Da dürften sie sich aber täuschen. Ich z.B. werde lieber zu meinen Freunden bei der MWG fahren. Bei der MWG und der GeneScan passieren immer Sachen, die man sonst noch nie gesehen hat. Ich bin mal auf die Einladung gespannt. Auch wenn es der Sonderprüfungsbericht des von der Eurofins gewünschten Prüfers ist, so ist das eine volle Breitseite. Ich tipe mal, daß die in der HV wieder voll absaufen werden.
      Avatar
      schrieb am 24.06.09 10:09:23
      Beitrag Nr. 3.719 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.452.238 von Kalchas am 23.06.09 19:44:23Hallo Leute,

      Ist der Sonderbericht im Netz zum Download oder wie bekommt ma den ? Ich finde nichts.

      Was sagt eigentlich die Börse oder die BAFIN dazu ?

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 24.06.09 18:11:52
      Beitrag Nr. 3.720 ()
      Frankfurt 16:22:54 2,10 7000
      :D
      Avatar
      schrieb am 24.06.09 18:46:42
      Beitrag Nr. 3.721 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.455.258 von boerse2008 am 24.06.09 10:09:23Den wird die MWG bei dem brisanten Inhalt nicht ins Netz stellen. Aber Du hast als Aktionär Anspruch. Du kannst gleich den entsprechenden Paragraphen im Aktiengesetz angeben.


      § 145 AktG
      Rechte der Sonderprüfer. Prüfungsbericht

      (6) Die Sonderprüfer haben über das Ergebnis der Prüfung schriftlich zu berichten. Auch Tatsachen, deren Bekannt werden geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen, müssen in den Prüfungsbericht aufgenommen werden, wenn ihre Kenntnis zur Beurteilung des zu prüfenden Vorgangs durch die Hauptversammlung erforderlich ist. Die Sonderprüfer haben den Bericht zu unterzeichnen und unverzüglich dem Vorstand und zum Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft einzureichen. Auf Verlangen hat der Vorstand jedem Aktionär eine Abschrift des Prüfungsberichts zu erteilen. Der Vorstand hat den Bericht dem Aufsichtsrat vorzulegen und bei der Einberufung der nächsten
      Hauptversammlung als Gegenstand der Tagesordnung bekannt zu machen.
      Avatar
      schrieb am 25.06.09 11:07:56
      Beitrag Nr. 3.722 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.460.414 von Kalchas am 24.06.09 18:46:42Frage zur Anforderung des Prüfberichts -

      Da meine Aktien ja nicht im Register der MWG aufscheinen (Inhaberaktien) genügt da nur die Behauptung Aktionär zu sein in der Anforderung oder kann man einen Nachweis (z.B. Bankbestätigung)
      verlangen. In einem solchen Fall geht es MWG aber sicher nichts an wieviele Aktien ich habe, sondern nur die Bestätigung, dass man seit .... MWG Aktien im Depot hat, oder?

      Der Passus der Verlängerung der Anbotfrist anläßlich des Delisting bei einem event. Spruchverfahren bis 2 Monate nach der Veröffentlichung dessen (und auch zu den Konditionen dessen) steht jetzt auch in der Aktualisierung auf der Website der MWG.

      Hast Du schon gehört, ob ein solches eingeleitet wurde oder in der Pipeline ist? Nach bisherigen Erfahrungen wird das Ergebnis eines solchen wohl einige Zeit dauern, was aber nicht unbedingt ein Nachteil ist.
      Avatar
      schrieb am 25.06.09 15:05:24
      Beitrag Nr. 3.723 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.464.731 von skyrocker am 25.06.09 11:07:56Anfordern und darauf hinweisen, daß man Aktionär ist. Darauf wird ja dann geaantwortet werden. Weil das Dokument länglich (weit über 300 Seiten) ist, habe ich das mal postalisch angefordert. Das sollte sofort verschickt werden. Ca 2 Wochen ist allerdings nichts angekommen. Da habe ich jetzt mal gemahnt.
      Avatar
      schrieb am 10.07.09 17:04:07
      Beitrag Nr. 3.724 ()
      Habe im Juni zwischen 2,00 und 2,06 eingesammelt und komplett zu 1,89 angedient. Abwicklung der Andienung erfolgt jeweils zum Monatsultimo, Geld war auch sofort da.

      Denke dass im Spruchstellenverfahren mind. 20% drin sind, die Unternehmensbewertung im Rahmen des Delistings lag in der Nähe der angebotenen Barabfindung von 1,89 und außerdem wurde - wie üblich - beim Diskontierungszinssatz, Beta usw. "gedreht".

      SDK und VZFK leiten übrigens beide ein Spruchstellenverfahren ein.

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 11.07.09 13:28:46
      Beitrag Nr. 3.725 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.550.330 von sparfuchs123 am 10.07.09 17:04:07Habe mich schon gewundert, dass nur Wenige diesen Deal versucht haben, das hat bisher die Aktie gegen 2,14 gebracht. Ist für welche ein schneller Schnitt, da rund 90 % des Kapitaleinsatzes über das Andienen rasch zurückfließen und man nur meit einem kleinen Teil involviert bleibt mit der Erwartung, dass im Spruchverfahren ein saftiger Nachschlag kommt (trotz dass die Betrachtung zwei Jahre zurück ist). Eigentlich ein weit weniger riskantes Unternehmen gegenüber einem Investmennt am breiten Markt.

      Darüber bleibt noch offen was danach passiert, da gibt es einige Perspektiven. Man kann ja warten bis 2 Monate nach dem Spruch und andienen, man hat da nur eine k´längere Kapitalbindung. Dafür kann man erste Reihe fußfrei sich ansehen, was weiter passiert. Da sollte ein Beherrschungsvertrag oder auch ein szeeze out für Eurofins doch einiges teurer werden. Erst einmal wird man sehen was sich jetzt nach dem Prüfungsbericht tun wird. So ist doch für einige action gesorgt auch für die Münchner Gerichte.

      Warum da doch Einige knapp über 2 über die Börse verkauften und sich damit um die Perspektiven brachten ist mir wenig verständlich, aber von den Zitteraalen werden eben die Neuen profitieren.
      Avatar
      schrieb am 21.07.09 13:57:43
      Beitrag Nr. 3.726 ()
      Hallo zusammen,

      speziell Kalchas und skyrocker, Ihr seid ja beide sehr tief in der Materie drin. Wozu würdest Ihr raten oder was habt ihr getan?

      - Einreichen zu 1,89 € und auf Spruchstellenverfahrten hoffen
      oder
      - Abwarten, Position halten und z.B. auf squeeze out oder verbessertes Angebot hoffen

      Danke Euch
      Avatar
      schrieb am 21.07.09 19:20:58
      Beitrag Nr. 3.727 ()
      Fast vergessen:

      @Kalchas @skyrocker

      Da ich am 13.08.2009 nicht zur HV kann.
      Benötigt Ihr die Stimmrechte meiner Eintrittskarten?
      (> 20.000)
      Avatar
      schrieb am 22.07.09 07:37:13
      Beitrag Nr. 3.728 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.613.813 von Aaron88 am 21.07.09 13:57:43Im Prinzip muß das jeder selbst entscheiden. Das hängt auch vom Szenario ab, das man erwartet. Ich will mir auf jeden Fall den Verlauf des Spruchverfahrens anschauen, zumal ich die Stimmen zumindest in der nächsten HV ganz sicher benötige.

      Mir ist auch gar nicht klar, was die Eurofins nit einem Delisting der MWG, und jetzt auch der GeneScan, eigentlich bezwecken will. Die Aktionäre, die sie los werden wollen, werden sie so ja gar nicht los. Die kommen immer wieder zur HV.
      Avatar
      schrieb am 22.07.09 13:28:14
      Beitrag Nr. 3.729 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.619.420 von Kalchas am 22.07.09 07:37:13@ Aaron88
      Nachtrag zu Kalchas -
      - möglicher Verkauf jetzt noch über die Börse / das wars
      - jetzt Andienung und Einstreichen der 1,89 und warten auf event. Nachschlag (Höhe? Zeit - kann etwas dauern) warten. Aber da keine weitere Möglichkeit für weitere Entwicklungen.
      - Andienen nach dem Spruchverfahren (+2 Mon, Kapitalbindung, ev. INsolvenzrisiko bei Übernehmer) da auch Möglichkeit für Umschwenken und Reagieren auf neue Entwicklungen, bzw. bis dahin auch HV Berechtigung.

      Das ist meine persönliche Meinung und stellt keine Auforderung oder Beratung oder Rechtsauskunft dar.

      @ Kalchas
      Sehe ich eher als weiteren Versuch dadurch zu verunsichern und event. auf 95% für ein squeeze out zu kommen (bei MWG rechne ich eigentlich nicht schon jetzt das zu erreichen, aber...?).

      > HV an 13.08.2009 ????
      Avatar
      schrieb am 22.07.09 17:08:17
      Beitrag Nr. 3.730 ()
      Danke schonmal.

      Also ein Verkauf über die Börse kommt gar nicht in Frage.

      Vielleicht teile ich die Position Hälfte jetzt Einreichen, andere
      Hälfte Spruchverfahren abwarten. Mal überlegen.

      Also ich habe eine Einladung zur ordentlichen HV am 13.August 2009 - 9 Uhr in Hamburg bekommen.

      Braucht einer von Euch meine Stimmrechte?
      Avatar
      schrieb am 23.07.09 00:11:04
      Beitrag Nr. 3.731 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.622.187 von skyrocker am 22.07.09 13:28:14Also eine Insolvenzrisiko bei Eurofins ist schon eher unwahrscheinlich, bzw. als theorethisch zu betrachten, oder? Meines Wissens schwimmen die im Geld...
      Kalchas und Skyrocker, bitte gebt mal eure Einschätzung in % wie groß ihr das Risiko einschätzt, dann man unter 1,89 EUR am Ende rausholt, wenn man jetzt weiterhin dabei bleibt.
      Und dann noch bitte ne Einschätzung in % wie hoch ihr das Risiko für nen Totalverlust einschätzt.
      Falls ihr das hier nicht posten wollt, dann bitte als PN.
      Also ich persönlich bin immer noch der Meinung, dass man unter 1,89 aus der Sache nicht rausgeht, egal was man tut...
      Ich will eigentlich meine Aktien halten, bis ich verdientermasen mehr dafür kriege, als die lächerlichen 1,89, das ist ja der reinste Diebstahl was da läuft, das kann doch nicht sein, dass das ohne ne Abfindungserhöhung duch alle Instanzen geht.

      LG Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 23.07.09 07:55:31
      Beitrag Nr. 3.732 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.627.634 von Arvid am 23.07.09 00:11:04Im Gegensatz zum Landgericht München war das Oberlandesgericht München beim Delistingbeschluß der Meinung, daß die Solvenz des kaufenden Unternehmens nicht relevant sei.

      Merkwürdigerweise wurde allerdings u.a. wegen der nicht nachgewiesenen Solvenz der Beschluß zum Beherrschungsvertrag einkassiert. Insofern versteht das Urteil kein Mensch. Entweder ist das in beiden Fällen wichtig oder eben nicht.

      Das Insolvenzrisiko betrifft also die Eurofins Genomics B.V. Nach deren in der HV 2007 vorgelegten Bilanz konnte man sehr wohl Zweifel haben, daß die Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden können. Einziger Vermögensgegenstand waren MWG-Aktien. Allerdings könnte man die ja noch verkaufen, um Ansprüche außenstehender Aktionäre zu erfüllen. Bei einer Insolvenz der Eurofins Genomics B.V. bliebe man Aktionär bei der MWG. Diejenigen, die angedient haben, hätten dan 1,89 Euro pro Aktie erhalten. Das wäre es dann wahrscheinlich zunächst. Hier sollte sich dann jeder überlegen, welcher Fall ihm lieber ist.

      In beiden Fällen müßte untersucht werden, ob die Forderung dann gegen die MWG gestellt werden kann.

      Dann könnte natürlich auch noch die MWG insolvent sein. Dann würde es in der Tat schlecht aussehen. Anzeichen dafür gibt es aber keine. Von daher halte ich die Diskussion für theoretisch.

      Aktuell gibt es bei der GeneScan einen Delistingbeschluß. Da wurde eine Erklärung der Eurofins S.A. vorgelegt, daß die die finanziellen Verpflichtungen des bietenden Unternehmens übernehmen wird. Ich halte eine solche Erklärung für nötig. Allerdings betraf die die Eurofins Ventures B.V..
      Avatar
      schrieb am 24.07.09 18:30:33
      Beitrag Nr. 3.733 ()
      Also mir gibt das auch zu denken, wenn man einen Unterschied zwischen Delisting und Beherrschungsvertrag machen will. Ich habe Sorge, daß auch beim Spruchverfahren, das sich bei MWG nur auf das Delisting bezieht, unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden. Ist denn je bei einem Delisting-Spruchverfahren etwas Gescheites rausgekommen? Man kann vielleicht hoffen, daß es hier anders läuft, wenn SdK und DSW dabei sind, aber man muß auch sehen, wenn man andient verhilft man dem Hauptaktionär auf 95% zu kommen. :eek:

      Ob man die Abfindung notfalls bei MWG abholen könnte, da habe ich Zweifel. Im Fall Schumag/Babcock ging das doch damals auch nicht. Oder liegen die Dinge hier anders?
      Avatar
      schrieb am 24.07.09 19:05:52
      Beitrag Nr. 3.734 ()
      komischerweise steht in der Einladung der HV kein wort mehr zum delisting!?
      Hab ich da irgendetwas übersehen?

      Ausserdem wird auf S.12 unter 10. über eine Beschlussfassung über Umstellung auf Namensaktien berichtet???

      Meine Frage: warum ändert man die Inhaberaktien in Namensaktien, wenn man sie doch eigentlich vom geregelten Markt nehmen will?

      Hab leider (bis jetzt) keine Ahnung was dieses vorgehen für einen Sinn macht.

      Wär nett wenn mir das jemand erklären könnte! Danke im vorraus!
      Avatar
      schrieb am 24.07.09 21:54:21
      Beitrag Nr. 3.735 ()
      Das Delisting ist im Gegensatz zum Beherrschungsvertrag wirksam geworden, also braucht es dazu keine weiteren Beschlüsse.

      Die Namensaktien, naja, wenn man die Aktionäre anders nicht ärgern kann, dann eben so. Vielleicht kann man ein Bißchen Verwaltungskosten sparen, indem man jeden Aktionär direkt anschreibt vor der HV. Aber vor allem weiß man dann, wo die Aktien sind und könnte zielstrebig vorgehen, um auf 95% zu kommen.
      Avatar
      schrieb am 25.07.09 08:49:36
      Beitrag Nr. 3.736 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.643.014 von honigbaer am 24.07.09 18:30:33Zu Schumag/Babcock kann ich nichts sagen, weil ich nicht weiß, was da gelaufen ist. Bei der MWG gehörte das ganz sicher zu den Pflichten des Vorstands die Zahlungsfähigkeit des übernehmenden Unternehmens zu prüfen und darauf wurde er auch in der HV hingewiesen. Insofern hätte er ja noch die Beschlußvorlage zurückziehen können. Das wurde ja dann auch vom Oberlandesgericht München betreffend den Beherrschungsvertrag festgestellt, in dem der Beschluß u.a. auch deswegen einkassiert wurde. Insofern wären dann Ansprüche im Falle eines Falles dann tatsächlich zu klären. Zu prüfen wäre auch, gegen wen die zu richten wären.

      Das Oberlandesgericht meinte dann noch im Gegensatz zum Landgericht, daß alle unbeantworteten Fragen bewertungsrelevant seien und deshalb im Spruchverfahren vorgebracht werden müssen, u.a. wie und mit welchem Ergebnis der Vorstand die Solvenz der Eurofins Genomics B.V. geprüft hat. Dann wird das jetzt halt im Spruchverfahren geklärt, auch wenn ich persönlich nicht sehe, was die Frage mit der Höhe der Bewertung zu tun haben soll.
      Avatar
      schrieb am 25.07.09 08:52:55
      Beitrag Nr. 3.737 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.643.255 von vlenzer am 24.07.09 19:05:52Zu den Namensaktien.

      Bei der GeneScan hatte man dazu vor zwei Jahren gesagt, daß man dann die Aktionäre besser mit Informationen versorgen kann. Du glaubst nicht dran? Macht nichts, ich auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 26.07.09 15:20:52
      Beitrag Nr. 3.738 ()
      Eurofins hat das alte Angebot von vor rund 2 Jahren aufgewärmt und nur technische Ergänzungen vorgenommen, aber keine Bewertung zum jetzigen Stichtag vorgenommen. Jetzt stellt sich mir die Frage, wird auch im Spruchverfahren die Sicht aus der Vergangenheit betrachtet oder die derzeitige? Wobei inzwischen ja etliche Änderungen entstanden und zum Teil auch noch offen sind, z.B. die Auswirkungen aus der jetzigen Prüfung mit möglicherweise erfolgter Benachteiligung der freien Aktionäre durch unerlaubtre Handlungen seitens des Managements und des Aufsichtsrats.

      Ich für meinen Teil werde meine Aktien jetzt nicht andienen und mir dadurch die Wahlmöglichkeit für Weiteres beschneiden, auch wenn das eine längere Kapitalbindung des 1,89-Teils damit bedingt.

      Ob Eurofins jetzt mit dieser Aktion schon die 95% erreicht ist nicht sicher. Wenn nicht müssen sie weitere Verrenkungen versuchen um dorthin zu kommen (wobei mit da einige Sandbänke einfallen, wo sie auflaufen könnten), wenn erreicht, dann werden sie wohl ein squeeze out durchführen, wobei egal wie hoch dann das Abfindungsangebot ist (ich glaube nicht, dass sie von sich aus 10 Euro :laugh: anbieten werden wollen) es wieder ein Spruchverfahren geben wird.

      Das mit den Namensaktien ist wohl als Hürde für einen potentiellen Freiverkehrshandel gedacht, da die Namensaktien für einen Börsehandel erst vinkuliert werden müssen. Ob dieser Punkt ohne Widerspruch und Gerichtsverfahren durchgeht?
      Avatar
      schrieb am 30.07.09 09:54:06
      Beitrag Nr. 3.739 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.648.198 von skyrocker am 26.07.09 15:20:52Von vinkulierten Namensaktien ist in der Beschlußvorlage allerdings nicht die Rede.
      Avatar
      schrieb am 05.08.09 08:29:33
      Beitrag Nr. 3.740 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.675.429 von Kalchas am 30.07.09 09:54:06Dieses Jahr hat die SdK einen neuen Sprecher !
      Hoffentlich ist der auch im Thema !!
      Avatar
      schrieb am 05.08.09 12:57:33
      Beitrag Nr. 3.741 ()
      Vielleicht ist die SdK jetzt zahm geworden, die SdK hat ja auch nicht vor der Annahme des Delistingangebots gewarnt. :(
      Avatar
      schrieb am 05.08.09 13:17:44
      Beitrag Nr. 3.742 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.712.290 von Howkay am 05.08.09 08:29:33Es handelt sich um eine Vertretung. Die wird, wie ich denke, schon entsprechend informiert sein. Ansonsten gibt es ja auch noch andere Teilnehmer, die Bescheid wissen.
      Avatar
      schrieb am 12.08.09 12:07:01
      Beitrag Nr. 3.743 ()
      Wenn ich es richtig im Hinterkopf habe ist heute abend Schluss mit dem General Standard Listing in Frankfurt. Von einem Freihandel danach habe ich noch nichts gehört, aber man wird ja ab morgen sehen ob was passiert.

      Bin auch neugierig, wie die bid-Lieferanten (dzt. gerade von 2,07 auf 2,10 aufgebessert) bzw. ask dzt. bei 2,13 (die 13k wären eigentlich was halbwegs Zählbares) gegen Tagesende hin reagieren.

      Anläßlich der HV sollte auch gegen von der Eurofin Mehrheit abnickend zu erwartenden Beschluß "Namensaktien" Widerspruch eingelegt werden.
      Avatar
      schrieb am 12.08.09 13:20:13
      Beitrag Nr. 3.744 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.761.749 von skyrocker am 12.08.09 12:07:01Hallo liebe Mitstreiter - auf der Zielgeraden geht mir so langsam zumindest für ein Teil meiner MWG Aktien die Luft aus.
      Für mich hat sich ein sehr interessantes ausserbörsliches Investment aufgetan, in der ich mehr Chancen sehe als bei MWG (verdreifachung in den nächsten drei Jahren praktisch sicher).
      Daher folgende Fragen.

      Wann ist mit einem Abschluß des Spruchstellenverfahrens zu rechnen, wieviel wird dem Aktionär wohl zugesprochen werden.

      Kann man die Aktien derzeit noch andienen (laut Abfindungsangebot ist die Frist ja zu 12.06. verstrichen) und wenn ja, ist es bei den augenblicklichen Kursen nicht trotzdem sinnvoller einfach zu verkaufen ( 9,5% über Abfindungsangebot).

      Vielen Dank für eure Meinungen

      LG Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 12.08.09 17:08:08
      Beitrag Nr. 3.745 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.762.355 von Arvid am 12.08.09 13:20:13(verdreifachung in den nächsten drei Jahren praktisch sicher).

      Klingt seriös.


      Wann ist mit einem Abschluß des Spruchstellenverfahrens zu rechnen, wieviel wird dem Aktionär wohl zugesprochen werden.

      In ein bis zehn Jahren. Nachbesserung dürfte irgendwo zwischen null und 300 Prozent liegen. Hellseherische Fähigkeiten dürften jedoch die Wenigsten hier im Thread besitzen.


      Kann man die Aktien derzeit noch andienen (laut Abfindungsangebot ist die Frist ja zu 12.06. verstrichen)

      Welche Frist zum 12.06.? Wie kommst Du auf das Datum? Die Frist läuft bis 12.10., Du solltest Dir das Angebot und das Hinweisschreiben Deiner Bank mal genau durchlesen.

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 13.08.09 12:22:36
      Beitrag Nr. 3.746 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.761.749 von skyrocker am 12.08.09 12:07:01Delisting -
      Was ist denn mit Berlin, Düsseldorf und Stuttgart, da müsten sie doch ganz normal weitergehandelt werden, oder?
      Avatar
      schrieb am 14.08.09 13:17:20
      Beitrag Nr. 3.747 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.764.813 von sparfuchs123 am 12.08.09 17:08:08Welche Frist zum 12.06.? Wie kommst Du auf das Datum?

      ich komme auf deises Datum, weil mir das meine Bank geschrieben hat als Termingebundene Kapitalmaßnahme, wo man bis spätestens 12.06. antworten soll.
      Und auch der zugehörige Anschrieb der Gesellschaft im Hinweisschreiben meiner Bank nennt dieses Datum:
      "Falls Sie das Abfindungsangebot annehmen möchten, bitten wir Sie Ihre
      Annahmeerklärung auf dem beiliegenden Antwortschreiben, spätestens bis zum
      12.06.2009 Ihrer depotführenden Geschäftsstelle zu übermitteln.
      Ohne Ihre Weisung werden wir für Sie in dieser Angelegenheit nichts
      unternehmen."


      Mir kam das auch komisch vor und hatte es auch anders in Erinnerung, und deswegen hab ich ja auch hier nochmal nachgefragt, um mir die Mühe zu sparen das Abfindungegebot zu suchen und durchzulesen.
      Das Hinweisschreiben meiner Bank hab ich genau durchgelesen, und da steht eben der 12.06. drin.

      Was ist den nun mit den anderen Börsenplätzen?
      Gibts nigends mehr nen Handel? Dann kann man ja nun eigentlich gleich andienen, weil man ja beim erhöhen der Abfindung durch Spruchverfahren auch was abbekommt und verkaufen eh nicht mehr kann, oder wird doch noch Stuttgart Düsseldorf Berlin gehandelt?
      Heute ist ja die HV!

      LG Arvid
      Avatar
      schrieb am 16.08.09 12:59:39
      Beitrag Nr. 3.748 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.781.822 von Arvid am 14.08.09 13:17:20Kopie der entsprechenden Textstelle aus dem Angebotsschreiben:

      Die Verpflichtung von Eurofins zum Erwerb der Aktien ist befristet. Die Annahmefrist hat
      unverzüglich mit der Veröffentlichung des Widerrufs durch die Frankfurter Wertpapierbörse
      begonnen und endet frühestens zwei Monate, nachdem der Widerruf der Zulassung der Aktien
      der MWG-Biotech AG zum Handel im Regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter
      Wertpapierbörse wirksam geworden ist. Für den Fall, dass ein Antrag auf Bestimmung der
      Abfindung durch das in § 2 SpruchG bestimmte Gericht („Spruchverfahren“) gestellt wird, endet
      die Annahmefrist frühestens zwei Monate nach dem Tag, an dem die gerichtliche Entscheidung
      über den zuletzt beschiedenen Antrag im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht
      worden ist. Das genaue Datum des Ablaufs der Angebotsfrist wird im elektronischen
      Bundesanzeiger und auf der Internetseite der MWG-Biotech AG http://ir.mwg-biotech.com unter
      Investor Relations/Delisting bekanntgemacht.
      Der Angebotspreis je MWG-Aktie wird den Aktionären der MWG, die ihre Aktien zur Annahme
      des Delisting-Abfindungsangebots bei der zentralen Abwicklungsstelle eingereicht haben, über
      ihre depotführende Bank voraussichtlich jeweils am Monatsbeginn nach Eingang ihrer MWGAktien
      bei der zentralen Abwicklungsstelle gutgeschrieben. Die Abrechnung des
      Angebotspreises erfolgt durch die zentrale Abwicklungsstelle einmal monatlich. Die Eurofins
      Genomics B.V. übernimmt für MWG-Aktionäre im Inland, die ihre Aktien im Rahmen dieses
      Delisting-Abfindungsangebots an die Eurofins veräußern, die von den depotführenden Banken
      berechneten Kosten und Gebühren der Annahme (Depotbankenprovision) bis zu EUR 2,50 je
      Depot.

      Daraus ist klar, wie auch von sparfuchs genannt das vorläufige Ende der der 12.10.2009.
      Da aber wie man hört bereits Anfechtungsklagen bei Gericht oder unterwegs, kommt der gemannte Termin 2 Monate nach Urteilsveröffentlichung mehr als höächstwahrscheinlich zum Tragen.
      Natürlich kann man andienen und die 1,89 Kapitalanteil einfahren und weiter warten was da aus dem Spruchverfahren herauskommt und eine eventuelle Nachzahlung cashen.
      Aber man ist damit von weiteren Entwicklungen abgeschnitten, ob die besser oder nicht werden kann man von der Loge mitverfolgen.
      Warum kein weiterer Börsenhandel im Freiverkehr bisher ist, könnte vielleicht ja jemand mal der Deutschen Börse nachfragen. Eurofins möchte es von Ihrer Strategie her sicher nicht, weil damit unterbindet man größtenteils die Möglichkeit des Transfers von einem KLeinaktionär zum andern. Es sollte ja nur Eurofins als Zielstelle da sein und so billig als machbar. Dahin weist auch der scheinheilige Punkt der HV "Namensaktien" hin.
      Apropos HV 13. oder auch bis 14. d.M., nachdem ich nicht selbst hin konnte hat vielleicht ein Anwesender kurz Zeit ein wenig von den Vorkommnissen zu posten.
      Avatar
      schrieb am 18.08.09 08:25:06
      Beitrag Nr. 3.749 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.790.210 von skyrocker am 16.08.09 12:59:39War niemand auf der HV ?
      Gibt es nichts zu berichten ?
      Avatar
      schrieb am 19.08.09 08:12:18
      Beitrag Nr. 3.750 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.799.151 von Howkay am 18.08.09 08:25:06Das läuft ja immer ähnlich.

      Die Anträge von Aktionären Bestellung eines besonderen Vertreters, Sonderprüfung und Vertrauensentzug Vorstand wurden abgelehnt. Die beiden ersten mit 630.000 Stimmen, der letzte mit 10.830.000 Stimmen.

      Eurofins Genomics B.V. 10.200.000 Stimmen, Fedal S.A., Brüssel 315.000 Stimmen, Thierry Marinet, Brüssel 315.000 Stimmen. Alles klar? Da muß man schauen, wie man weiter macht.

      Laut Vorstand ist der Sonderprüfungsbericht teilweise falsch, aber alles nicht so schlimm und ein Schaden soll auch nicht entstanden sein.

      Im Prüfungsbericht wurde im Kleingedruckten eine Eurofins S.a.r.l aus Luxemburg erwähnt. Da hatte ich mir gedacht, mal nach den Geschäften der MWG mit dieser Klitsche zu fragen. Und siehe da, Treffer. Die MWG zahlt 3 % der Umsätze für die Nutzung der Marke der Eurofins, natürlich auch auf die Umsätze, die eigentlich auf die Medigenomix entfallen. Im Geschäftsbericht wird das gar nicht erst erwähnt.
      Avatar
      schrieb am 19.08.09 08:58:43
      Beitrag Nr. 3.751 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.806.868 von Kalchas am 19.08.09 08:12:18Danke für die Info !
      Ich hätte den Mist schon vor Jahren einfach verkaufen sollen !
      Avatar
      schrieb am 19.08.09 12:28:29
      Beitrag Nr. 3.752 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.807.183 von Howkay am 19.08.09 08:58:43Das hätte aber im Jahr 2000 oder früher sein müssen.

      Im Moment kannst Du natürlich auch andienen, da ein Spruchverfahren beantragt ist. Dann bekommst Du jetzt 1,89 Euro und den Rest nach Beendiging des Verfahrens, Voraussetzung natürlich, daß es den Bieter dann noch geben wird.

      Es soll einmal im Monat gezahlt werden und zwar nach dem 25. dieses Monats. Bis zu diesem Tag müßte man seine Aktien übertragen haben.

      Bei einem weiteren Spruchverfahren, z.B. Squeeze Out, wärst Du dann aber draußen. So knapp 350.000 Aktien sollen bis zur Hauptversammlung angedient worden sein.
      Avatar
      schrieb am 01.09.09 15:17:16
      Beitrag Nr. 3.753 ()
      Hallo miteinander!
      Wie siehts jetzt eigentlich mit dem Handel an den Börsenplätzen ausserhalb von Frankfurt aus?

      Hab ja bereits vor Wochen schonmal nachgefragt ob das so sicher ist das wir weiterhin gehandelt werden,da ich auf diesem gebiet schonmal mächtig auf die Schnauze gefallen bin!

      Ist das nun wiedereinmal das gewohnte Spiel auf Angst und Unsicherheit der Anleger zu hoffen- um einen dazu zu bewegen das Abfindungsangebot anzunehmen?

      Oder gibt es doch einen wichtigen Grund warum nirgends wo mehr gehandelt wird?

      Danke für eure Meinungen und Antworten...
      Gruß
      Avatar
      schrieb am 01.09.09 23:15:53
      Beitrag Nr. 3.754 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.893.868 von vlenzer am 01.09.09 15:17:16Ich glaube in Stuttgart könnte man weiterhin handeln.
      Warum das keiner tut? Keine Ahnung!
      Ich hab jetzt erstmal 1/3 angedient...

      LG Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 04.09.09 14:36:36
      Beitrag Nr. 3.755 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.898.462 von Arvid am 01.09.09 23:15:53Nachfolgend weiter unten mein Mail an die Stuttgarter Börse und die Antwort dazu.

      Ich habe vorher auch die Frankfurter Börse angemailt, hierzu gab es keine schriftliche Stellungnahme, sondern einen Telefonanruf, wobei als einzig relevante Aussage der Satz war - dem Skontroführer (ich glaube so hat die Dame ihn genannt) zuwenig Umsatz für eine Weiterführung gesehen hat.

      Vielleicht fragt auch noch jemand nach, fürchte aber wird die gleiche Antwort erhalten.

      -----

      Betreff: Delisting MWG Biotech (A0EPUF) im General Standard in Frankfurt - NIchtweiterführung des Freiverkehrs an der Börse Stuttgart

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      die Notierung der MWG Biotech im geregelten Markt in Frankfurt wurde auf Grund des Antrags der Gesellschaft mit dem 12.08.2009 eingestellt. Es besteht der Verdacht, daß die hierfür genannten Gründe nur vorgeschoben waren und man eher den Austausch von Aktien von einem Kleinaktionär zu Anderen über die Börse unterbinden wollte.

      Was ich nicht verstehe ist, dass wenn schon nicht in Frankfurt, an der Stuttgarter Börse der Handel im Freiverkehr nicht weitergeführt wurde, obwohl die Umsätze heuer bis zur Einstellung zwar aufgrund des noch verbliebenen Freefloats von rund von mir geschätzten rund 10% (der Großaktionär hat ja seit Überschreiten der 75% Schwelle keine Prozentsätze mehr veröffentlicht) nicht riesig waren, aber von sporadisch konnte auch nicht gesprochen werden. Natürlich fielen diese Umsätze bis dahin logischerweise großteils in Frankfurt an.

      So bleibt jetzt einem freien Aktionär, wenn er aus irgendwelchen Gründen seine MWG Aktien verkaufen will oder muss keine geordnete Plattform mehr (und auf Ebay darf man ja keine Aktien anbieten) als dem Großaktionär seine Aktien zu seinem Angebot zu 1,89 Euro zu überlassen (was meiner Ansicht nach bei weitem nicht werthaltig ist, auch der letzte festgestellt Kurs lag bei 2,13 trotz des Damoklesschwerts Delisting). Sicher könnte er irgendwann eventuell bei einem positiven Ausgang des zu erwartenden Spruchverfahrens einen Nachschlag erhalten, aber die Aktien sind beim Großaktionär und dessen Aussicht zur Erreichung der 95% squeeze out Schwelle steigt dadurch beträchtlich.

      Meine Frage ist warum hier der Freihandel nicht weitergeführt wurde oder wird - denn dieses Beispiel ist nicht dazu angetan das Vertrauen des privaten Börsenpublikums zu stärken. Denn seinerzeit beim Going Public der MWG waren alle deutschen Börsen mit dabei.

      In Erwartung Ihres Feedbacks mit freundlichen Grüßen


      Nachfolgen die Antwort:

      vielen Dank für Ihre Anfrage.

      In den Bekanntmachungen der Börse Stuttgart vom 11.08.2009 finden Sie folgende Meldung:

      Einstellung der Preisermittlung

      Da auf Dauer ein ordnungsgemäßer Börsenhandel nicht mehr gewährleistet erscheint, wird auf Antrag der EUWAX AG

      die Preisermittlung im Freiverkehr für die Inhaber-Aktien o. N. der

      MWG Biotech AG, Ebersberg,

      WKN A0E PUF / ISIN DE000A0EPUF5

      mit Ablauf von Mittwoch, dem 12. August 2009, e i n g e s t e l l t.

      Stuttgart, den 10. August 2009

      Baden-Württembergische Wertpapierbörse GmbH


      Da die Aktie der MWG Biotech an der Börse Stuttgart nicht im Regulierten Markt, sondern nur im Freiverkehr, gehandelt wurde, hat die Geschäftsleitung der Börse Stuttgart so entschieden.

      Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



      Mit freundlichen Grüßen



      Jan Stoffregen

      Kundenbetreuung



      ************************************
      Baden-Württembergische Wertpapierbörse GmbH

      Börsenstraße 4
      70174 STUTTGART
      DEUTSCHLAND
      Fon 0800 2 26 88 55

      Fax +49 711 222 985- 789
      http://www.boerse-stuttgart.de



      Sollten Sie aus dem Ausland unsere kostenfreie Rufnummer nicht erreichen, kontaktieren Sie uns bitte über unsere zentrale Telefonnummer: +49 (0)711 222 985-0



      Sitz der Gesellschaft: Stuttgart

      Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRB 18609

      USt-IdNr. DE 8 14 40 78 54

      Vorsitzender des Beirats: Hans-Joachim Strüder

      Geschäftsführer: Dr. Rolf Deml, Oliver Hans
      Avatar
      schrieb am 04.09.09 14:56:36
      Beitrag Nr. 3.756 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.919.845 von skyrocker am 04.09.09 14:36:36Danke Skyrocker für deine Info!

      Sieht wohl ganz danach aus als ob hier kein Handel mehr stattfinden wird!
      Bin mir selbst unschlüssig ob ich andienen soll oder nicht, was ich aber eigentlich schon rein aus prinzip dieser S..bande gegenüber nicht machen will.

      Aber es ist leider mal wieder zu beobachten das die doch alle unter einer Decke stecken und man sehr vorsichtig sein muss das man nicht unter die räder kommt!

      Danke und Gruß
      Avatar
      schrieb am 10.09.09 08:38:15
      Beitrag Nr. 3.757 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.919.845 von skyrocker am 04.09.09 14:36:36Hallo,habe gestern per Post ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot unterbreitet bekommen.Bis zum 02.10.2009,18 Uhr steht der lächerliche Preis von 1,93 Euro zur Disposition.Diene nicht an!
      Avatar
      schrieb am 10.09.09 11:59:34
      Beitrag Nr. 3.758 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.951.353 von Aptamilla am 10.09.09 08:38:15@aptamilla
      Ist ja interessant - von welcher Seite her kam dieses Angebot? Von Eurofins oder einem Strohmann derer? Oder von wirklich dritter Seite?
      Naja 4 cts. über den Eurofins Angebot - ist eigentlich wirklich lächerlich. Dafür setzt man nicht die Möglichkeit von Nachschlägen bei zumindest 2 Spruchverfahren in den Sand.

      Sind Deine Aktien schon umgestellt und bist Du im Aktienregister eingetragen?
      Avatar
      schrieb am 10.09.09 16:38:40
      Beitrag Nr. 3.759 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.953.361 von skyrocker am 10.09.09 11:59:34Hab ein Beiblatt mit eBundesanzeiger vom 07.September 2009 erhalten.Dort bietet die SCI AG,Usingen für Inhaberaktien 1,93Euro.Das Angebot ist auf 100.000 Aktien begrenzt.Gruss Apta
      Avatar
      schrieb am 10.09.09 17:39:52
      Beitrag Nr. 3.760 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.955.773 von Aptamilla am 10.09.09 16:38:40dieses angebot wurde mir auch heute von der ingdiba an mich weitergeleitet.
      Avatar
      schrieb am 10.09.09 17:49:07
      Beitrag Nr. 3.761 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.956.355 von otili am 10.09.09 17:39:52von der homepage der dci ag

      Die SCI richtet ihren Fokus auf "Sondersituationen" am deutschen Aktienmarkt: dies sind beispielsweise Übernahmen oder Squeeze-Outs, bei denen der von uns erwartete Übernahmepreis bzw. die Barabfindung über dem Börsenkurs liegt. Darüber hinaus identifizieren und nutzen wir interessante Investmentchancen im zeitlichen Zusammenhang mit Unternehmenssanierungen und turn-around Situationen. Im kurzfristigen Bereich nutzen wir Marktineffizienzen durch Arbitragegeschäfte.

      Die SCI AG sieht sich als aktiver Investor, der die Einhaltung des Shareholder Value Gedankens und Umsetzung einer guten Corporate Governance bei den Portfoliounternehmen mit dem Ziel einer nachhaltigen und substantiellen Wertsteigerung fordert.

      Wir haben uns eine offene Informationspolitik gegenüber unseren Aktionären zum Ziel gesetzt und erfüllen diese Verpflichtung unter anderem durch regelmäßige Aktionärsbriefe.


      die machen das anqebot doch nicht aus gutmütigkeit-was erwarten sie?
      Avatar
      schrieb am 10.09.09 18:41:12
      Beitrag Nr. 3.762 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.956.434 von otili am 10.09.09 17:49:07die machen das anqebot doch nicht aus gutmütigkeit-was erwarten sie?

      Eine Nachbesserung im Spruchstellenverfahren, was sollen Sie denn sonst erwarten :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 10.09.09 18:49:43
      Beitrag Nr. 3.763 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.956.795 von sparfuchs123 am 10.09.09 18:41:12fundierte erwartungen oder nur allgemeines hoffen?

      ich hoffe auch-setze jetzt aber nicht unbedingt rund 200000 eureken auf diese hoffnung-es sei denn, ich wüsste mehr als andere.
      Avatar
      schrieb am 11.09.09 16:37:07
      Beitrag Nr. 3.764 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.956.857 von otili am 10.09.09 18:49:43Das musst Du anders rechnen. Bei der einfachen Möglichkeit setzen sie 4000 Euronen mit guten Chancen ein Vielfaches aus dem jetzt angelaufenen Spruchverfahren dafür zu erhalten. Wenn sie gleich andienen auch ohne Kapitalbindung für die 193000. Wenn sie sich mehrere Chancen erwarten, wie finales squeeze out mit Bezug auf einen späteren Bewertungspunkt, oder wenn Eurofins die 95% mit der jetzigen Aktion nicht ganz erreicht so ein Zwischenintermezzo mit Beherrschungsvertrag oder ähnliches, muß man eben eine Kapitalverzinsung mit einrechnen, ist aber derzeit ein Mickeymausbetrag.

      Ich will da aber gar nicht weiter philosophieren - wenn die schon welche Aktien haben oder noch zusätzliche einsammeln können (100000 sind da wohl zu leichtgewichtig) sitzen sie womöglich in einer "Zünglein an der Waage" Situation um auch privat zu verhandeln (die Amis sagen greenmail dazu). Der Florian Homm hat es seinerzeit ja auch vorgemacht und nach heutigen Verhältnissen 4,30 Euronen pro Aktie abgecasht - und das für eine damals angeblich dem Konkurs nahen Hütte, das zu den sog. Bewertungen, die uns Eurofins auftischt.
      Avatar
      schrieb am 15.09.09 23:43:56
      Beitrag Nr. 3.765 ()
      Zur Info:

      Habe am 24.08.09 1/3 angedient, am 09.09.09 war Geschäftstag der monetären Gegenleistung, am 15.09.09 wurde diese dann verbucht.

      Diese Andienung habe ich über die comdirect abgewickelt, diese haben erst Probleme gemacht und gemeint, dass sie keine Unterlagen haben, dass eine Fristverlängerung für das Abfindungsangebot vorliegt, und dass diese auf der Webseite oder im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden müsste.
      Sie haben sich dann aber schliesslich bereit erklärt auf mein Risiko den Übertrag für die Andienung durchzuführen.
      Falls also jemand nicht sicher ist, ober er noch andienen kann - es geht...

      LG Arvid
      $-)

      PS: Ich hätte nicht einmal 1/3 angedient, wenn ich das Geld nicht für eine andere interessante Sache gebraucht hätte.
      Avatar
      schrieb am 17.09.09 08:09:50
      Beitrag Nr. 3.766 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.986.997 von Arvid am 15.09.09 23:43:56Ich diene bei einem Sqeeze out an.Denke damit relativ besser darzustehen.
      Avatar
      schrieb am 17.09.09 11:20:37
      Beitrag Nr. 3.767 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.996.729 von Aptamilla am 17.09.09 08:09:50mit Sicherheit, aber es gibt Situationen in denen man halt einfach nicht mehr warten will...
      Avatar
      schrieb am 22.09.09 15:29:29
      Beitrag Nr. 3.768 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.998.731 von Arvid am 17.09.09 11:20:37Die Verlängerung ist ja kundgemacht -

      Eurofins Genomics B.V.
      Breda/Niederlande
      Zusatzinformation zu den
      Ergänzenden Hinweisen zum
      Abfindungsangebot an die außenstehenden Aktionäre
      der MWG-Biotech AG
      Ebersberg
      - ISIN DE000A0EPUF5 / WKN A0EPUF -
      vom 12. Mai 2009
      Breda, Niederlande, 18. September 2009
      Die Gesellschaft gibt bekannt, dass Anträge auf Bestimmung der Abfindung durch das in § 2
      SpruchG bestimmte Gericht („Spruchverfahren“) gestellt worden sind. In Folge dessen endet
      die Annahmefrist bezüglich des Abfindungsangebots der Eurofins Genomics B.V. zum Erwerb
      der Aktien der MWG-Biotech AG erst 2 Monate nach dem Tage, an dem die Entscheidung
      über den zuletzt beschiedenen Antrag im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht
      worden ist. Die Entscheidungen im Spruchverfahren und das daran anknüpfende genaue
      Datum des Ablaufs der Angebotsfrist wird zu gegebener Zeit sowohl im elektronischen
      Bundesanzeiger als auch auf der Internetseite der MWG-Biotech AG in der Rubrik ‚Delisting’
      unter http://ir.mwg-biotech.com veröffentlicht.
      Bis dahin ist es den Aktionären der MWG-Biotech AG weiterhin möglich, von dem
      Abfindungsangebot Gebrauch zu machen. Das dazugehörige Formular ist ebenfalls auf der
      Internetseite der Gesellschaft http://ir.mwg-biotech.com unter der Rubrik ‚Delisting’
      herunterladbar.
      Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Webseite der MWG-Biotech AG unter
      http://ir.mwg-biotech.com oder wenden sich an:
      Dr. Claudia Riemen
      Investor Relations
      Tel.: +32 2 766 16 20
      Fax: +32 2 766 16 32
      E-Mail: claudiariemen@eurofins.com

      Der Link dazu:

      http://ir.mwg-biotech.com/media/763183/zusatzinfo%20zu%20erg%C3%A4nzenden%20hinweisen_final_2009.09.18.pdf
      Avatar
      schrieb am 22.09.09 17:26:04
      Beitrag Nr. 3.769 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.030.908 von skyrocker am 22.09.09 15:29:29das war vor 1 monat noch auf der ir-seite zu finden.
      Avatar
      schrieb am 22.09.09 21:44:12
      Beitrag Nr. 3.770 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.032.229 von Arvid am 22.09.09 17:26:04das war vor 1 monat noch NICHT auf der ir-seite zu finden
      Avatar
      schrieb am 05.10.09 16:28:34
      Beitrag Nr. 3.771 ()
      wie lange läuft denn voraussichtlich das spruchstellenverfahren noch?
      Avatar
      schrieb am 06.10.09 17:27:15
      Beitrag Nr. 3.772 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.116.328 von Arvid am 05.10.09 16:28:34Es hat ja gerade erst begonnen. Es ist auch noch gar nicht der gemeinsame Vertreter für die außenstehenden Aktionäre bestimmt. Einen Vergleich schließe ich aus, da ich nicht glaube, daß die bereit sein werden, den fairen Wert zu zahlen.
      Avatar
      schrieb am 07.10.09 01:02:14
      Beitrag Nr. 3.773 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.125.054 von Kalchas am 06.10.09 17:27:15Und wie lange dauert so ein Spruchstellenverfahren erfahrungsgemäss?
      Muss man sich da jetzt auf ein halbes Jahr einstellen oder wie?
      Avatar
      schrieb am 07.10.09 08:35:23
      Beitrag Nr. 3.774 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.128.303 von Arvid am 07.10.09 01:02:14Das kann man nicht sagen. Altfälle dauerten sehr lange, über 10 Jahre war nicht selten. Hier würde ich bei 2 Instanzen mit 5 Jahren rechnen. Es hängt davon ab, wie die Gerichte das Verfahren vorwärtstreiben. Ohne ein neues Bewertungsgutachten wird es eben nicht gehen. Ist ja alles falsch, was in dem alten steht. Die MWG hat z.B. in der beschriebenen rechtlichen Form nicht existiert.
      Avatar
      schrieb am 13.10.09 08:27:05
      Beitrag Nr. 3.775 ()
      MWG-Biotech AG
      Anzinger Straße 7a, 85560 Ebersberg
      Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG, 249 Abs. 1 AktG
      Ein Aktionär hat beim Landgericht München I unter dem Aktenzeichen 5 HK O 17412/09 Anfechtungsklage gegen folgende Beschlüsse der Hauptversammlung der MWG-Biotech AG vom 13. August 2009 erhoben:

      ― Tagesordnungspunkt 2 - Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2008

      ― Tagesordnungspunkt 3 - Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

      ― Tagesordnungspunkt 4 - Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

      ― Tagesordnungspunkt 8 - Zustimmung zur Entscheidung des Vorstands, keine Rückabwicklung der vollzogenen Übertragung des Geschäftsbetriebes der MWG-Biotech AG auf ihre Tochtergesellschaften Eurofins MWG Synthesis GmbH und Eurofins MWG GmbH vorzunehmen sowie Zustimmung zum Abschluss eines entsprechenden Bestätigungsvertrages zwischen der MWG-Biotech AG und diesen Tochtergesellschaften


      Das Gericht hat für Donnerstag, den 17. Dezember 2009, 9:45 Uhr, Sitzungssaal 401, Justizgebäude Lenbachplatz 7, 80335 München, Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt.



      Ebersberg, im Oktober 2009

      MWG-Biotech AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 14.10.09 10:57:13
      Beitrag Nr. 3.776 ()
      Hallo miteinander!

      Hab gestern post von der citibank bekommen:

      Freiwilliges öffentliches Kaufangebot der Advisia Holding AG
      1,93.-€ für bis zu 500.000 Aktien!

      Dies ist nun der zweite Interessent neben der SCI!

      Bin mal gespannt was da noch kommt...

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 06.11.09 12:33:08
      Beitrag Nr. 3.777 ()
      MWG-Biotech AG
      Anzinger Straße 7a, 85560 Ebersberg
      Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG, 249 Abs. 1 AktG
      Mehrere Aktionäre haben beim Landgericht München I unter den Aktenzeichen 5 HK O 14458/09, 5 HK O 17459/09, 5 HK O 17460/09, 5 HK O 17490/09 und 5 HK O 17491/09 Anfechtungsklage erhoben gegen folgende Beschlüsse der Hauptversammlung der MWG-Biotech AG vom 13. August 2009:

      ― Tagesordnungspunkt 2 - Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2008,

      ― Tagesordnungspunkt 3 - Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands,

      ― Tagesordnungspunkt 4 - Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates,

      ― Tagesordnungspunkt 7 - Änderung von § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung,

      ― Tagesordnungspunkt 8 - Zustimmung zur Entscheidung des Vorstands, keine Rückabwicklung der vollzogenen Übertragung des Geschäftsbetriebes der MWG-Biotech AG auf ihre Tochtergesellschaften Eurofins MWG Synthesis GmbH und Eurofins MWG GmbH vorzunehmen sowie Zustimmung zum Abschluss eines entsprechenden Bestätigungsvertrages zwischen der MWG-Biotech AG und diesen Tochtergesellschaften,

      ― Tagesordnungspunkt 9 - Zustimmung zum Abschluss von Ergebnisabführungs-verträgen mit den 100%igen Tochtergesellschaften Eurofins MWG Synthesis GmbH und Eurofins MWG GmbH,


      sowie Nichtigkeitsfeststellungsklage im Hinblick auf:

      ― den festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007,

      ― den festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008,

      ― den in der Hauptversammlung vom 22. Oktober 2008 unter Tagesordnungspunkt 2 gefassten Beschluss (Verwendung des Bilanzgewinns),

      ― den in der Hauptversammlung vom 13. August 2009 unter Tagesordnungspunkt 2 gefassten Beschluss (Verwendung des Bilanzgewinns).


      Auf die bereits zu der Klage mit Aktenzeichen 5 HK O 17412/09 erfolgte Bekanntmachung wird noch einmal hingewiesen. Alle Verfahren wurden mit diesem Verfahren 5 HK O 17412/09 als führendem Aktenzeichen verbunden.

      Das Gericht hat für Donnerstag, den 17. Dezember 2009, 9:45 Uhr, Sitzungssaal 401, Justizgebäude Lenbachplatz 7, 80335 München, Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt.



      Ebersberg, im Oktober 2009

      MWG-Biotech AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 04.12.09 08:37:09
      Beitrag Nr. 3.778 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.334.563 von Kalchas am 06.11.09 12:33:08
      Landgericht München I
      Bekanntmachung des Landgerichts München I
      (Az. 5 HK O 19239/07)

      Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit des Abfindungsangebots zugunsten der Aktionäre der MWG Biotech AG im Rahmen eines Delisting anhängig.

      Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG analog) wurde bestellt:

      Rechtsanwalt Dr. Karl Eichinger
      Adalbertstraße 110
      80798 München
      Tel.: 0 89 2 72 22 05




      Dr. Krenek, Vorsitzender Richter am Landgericht
      Avatar
      schrieb am 04.12.09 09:20:35
      Beitrag Nr. 3.779 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.507.134 von Howkay am 04.12.09 08:37:09Es gibt jetzt auch einen ersten Termin, 18.3.2010.
      Avatar
      schrieb am 04.12.09 12:52:08
      Beitrag Nr. 3.780 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.507.356 von Kalchas am 04.12.09 09:20:35Der Termin 17.12.2009 ist nicht mehr evident?
      Avatar
      schrieb am 04.12.09 13:19:35
      Beitrag Nr. 3.781 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.509.170 von skyrocker am 04.12.09 12:52:08Doch. Der 17.12. ist der Termin für die Anfechtungsklagen, der 18.3. der erste Termin im Spruchverfahren.
      Avatar
      schrieb am 17.12.09 13:40:04
      Beitrag Nr. 3.782 ()
      Das Gericht hält die Verträge zur Ausgliederung wegen Verstoßes gegen 179a AktG für nicht wirksam. Die MWG hat zwar vortragen lassen, daß die Immobilie und der Kundenstamm bei der AG verblieben ist. Damit kann aber laut Gericht nicht der in der Satzung angegebene Unternehmenszweck verfolgt werden. Damit sieht es auch gar nicht gut um die Jahresabschlüsse aus. Die Folge müßte daher Nichtigkeit sein. Falsche Abschlüsse und die sonstigen im Sonderprüfungsbericht angeführten Verstöße von Vorstand und Aufsichtsrat sollten auch zur Nichtentlastung führen.

      Prinzipiell hat das Gericht nachgefragt, ob nicht über einen Vergleich nachgedacht werden. Einem sinnlosen Vergleich werde ich ganz sicher nicht zustimmen. Da müßte schon mal etwas bei den folgenden Punkten herausspringen, z.B.

      - Abschluß eines Beherrschungsvertrag, wobei die Abfindung anhand eines vernünftigen Bewertung, die dann sicher nicht von den Möhrles stammen kann, erfolgt

      - Aufnahme der Aktiennotierung im Freiverkehr

      - Regelungen, wann und wie die Aktionäre vom Vorstand über die MWG informiert werden
      Avatar
      schrieb am 18.12.09 08:20:11
      Beitrag Nr. 3.783 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.586.666 von Kalchas am 17.12.09 13:40:04Ich möchte mich hiermit bei Dir für Deinen Einsatz gegen Eurofins und für Deine Informationen recht herzlich bedanken.
      Leider habe ich in keinster Weise soviel Ahnung vom Aktienrecht,
      dass ich hier sonst noch durchblicken würde !
      Ich wünsche ein Frohes Weihnachten und einen Guten Rutsch !
      Avatar
      schrieb am 18.12.09 12:14:35
      Beitrag Nr. 3.784 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.586.666 von Kalchas am 17.12.09 13:40:04@Kalchas

      Lieber wäre mir ein vernünftiges Erwerbsangebot an alle aussenstehenden Aktionäre...

      Viele Grüße, frohe Weihnachten und einen guten Rutsch
      Kalabaaki
      Avatar
      schrieb am 05.01.10 14:04:28
      Beitrag Nr. 3.785 ()
      @Kalchas Ich schließe mich Howkay an.Vielen Dank für Deinen Einsatz und die Infos.
      Avatar
      schrieb am 07.01.10 17:12:12
      Beitrag Nr. 3.786 ()
      Kalchas,möchte Dir auch danken und hoffe weiter auf Deine aufschlussreichen Infos und Bemühungen.
      Avatar
      schrieb am 11.01.10 13:58:20
      Beitrag Nr. 3.787 ()
      Es gibt mal wieder ein öffentliches Kaufangebot für MWG-Aktionäre, diesmal zahlen sie 1,93€. :laugh:

      Advisia Holding AG
      Bremen
      Öffentliches Kaufangebot
      an die Aktionäre der
      MWG Biotech AG, Ebersberg
      - WKN A0EPUF / ISIN DE000A0EPUF5 -
      zum Erwerb ihrer Aktien
      gegen Zahlung eines Erwerbspreises
      in Höhe von € 1,93 je Aktie
      Der vollständige, allein maßgebliche Angebotstext ist im Internet unter
      www.advisia.de abrufbar.

      Die Zulassung der Aktien der MWG Biotech AG, Ebersberg, (nachfolgend „MWG Biotech AG“) zum Regulierten Markt (General Standard) an der Börse Frankfurt wurde auf Antrag der Gesellschaft gemäß §§ 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 61 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und
      § 61 Abs. 2 Satz 3 BörsO mit Wirkung zum 12.8.2009 widerrufen. Ein Börsenhandel findet auch im Freiverkehr nicht mehr statt.

      Die Advisia Holding AG bietet den Aktionären der MWG Biotech AG an, ihre Aktien mit allen Rechten gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von € 1,93 je Aktie nach Maßgabe der in diesem Angebot formulierten Bedingungen zu erwerben. Die Frist, innerhalb derer dieses Angebot angenommen werden kann („Annahmefrist“), läuft vom 07.01.2010 bis zum 05.02.2010, 17:00 MEZ einschließlich. Die Advisia Holding AG behält sich das Recht vor, die Annahmefrist einmalig um bis zu zwei Wochen zu verlängern.

      Dieses öffentliche Kaufangebot erstreckt sich auf bis zu 500.000 Aktien der MWG Biotech AG. Das für die Anmeldung erforderliche Formular ist bei der Abwicklungsstelle Advisia Holding AG, Häschenstraße 17-19, 28199 Bremen, Tel. 0421-5769941, Fax 0421-5769943 („Abwicklungsstelle“) sowie im Internet unter www.advisia.de erhältlich.



      Bremen, im Januar 2010

      Advisia Holding AG

      Quelle: ebanz.de
      Avatar
      schrieb am 11.01.10 22:30:18
      Beitrag Nr. 3.788 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.707.781 von Arvid am 11.01.10 13:58:20Habe ich auch bekommen.Echt lächerlich.Diese Holding will billig einsammeln.:cool:
      Avatar
      schrieb am 12.01.10 15:00:30
      Beitrag Nr. 3.789 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.707.781 von Arvid am 11.01.10 13:58:20Wem von den Restaktionären die Warterei zulange ist und er seinen Bestand komplett versilbern will ist es kalkulatorisch aussichtsreicher seine Titel der Eurofins anzubieten (obwohl ich denen solches nicht gönne) und 1,89 zu cashen und dann auf den Ausgang des Spruchverfahrens zu warten. Die 4 ct. die da mehr gezahlt würden rechtfertigen m.A. nicht sich dieser Perspektive zu begeben. Viele haben wahrscheinlich schon so lange gewartet, da machen die 2 Monate bis März auch nichts mehr und dann könnte man immer weitersehen - ob das in die Verlängerung geht oder vielleicht Eurofins auch die Zeit zulange wird und man etwas Halbvernünftiges anbietet (an Ganzvernünftiges glaube ich nicht, aber m.E. sollte das Halbvernünftige auch einiges hergeben), sodass man endlich allein ohne Öffentlichkeit fuhrwerken kann.
      Avatar
      schrieb am 15.01.10 08:36:48
      Beitrag Nr. 3.790 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.717.762 von skyrocker am 12.01.10 15:00:30
      MWG-Biotech AG
      Ebersberg
      - ISIN DE000A0EPUF5 -
      Bekanntmachung über die Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien
      Die Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 13. August 2009 hat u.a. die Umstellung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf Namensaktien beschlossen. Dieser Beschluss bzw. die entsprechende Satzungsänderung wurde am 23. November 2009 in das Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam geworden. Seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft in 13.308.468 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt.

      Am 15. Januar 2010 abends nach Börsenschluss werden die bei den depotführenden Instituten verwahrten Bestände an auf den Inhaber lautenden Stückaktien im Verhältnis 1:1 in auf den Namen lautende Stückaktien umgestellt, d.h. an die Stelle einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie tritt eine auf den Namen lautende Stückaktie. Ab dem 18. Januar 2010 werden die Aktien der MWG-Biotech AG als girosammelverwahrte, auf den Namen lautende Stückaktien lieferbar sein; die bisherige ISIN DE000A0EPUF5 wird von diesem Tag an in die ISIN DE000A1CRPP2 geändert.

      Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das neu eingeteilte Grundkapital wurde in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der MWG-Biotech AG bleibt unverändert.

      Die Umstellung in auf den Namen lautende Stückaktien erfordert die Führung eines Aktienregisters, in das die Aktionäre der MWG-Biotech AG unter Angabe ihres vollständigen Namens, ihres Geburtsdatums, ihrer Anschrift und der Anzahl der von ihnen gehaltenen Aktien sowie der Angabe, ob die Aktien dem Aktionär selbst oder einem anderen gehören, eingetragen sind. Die Eintragung in das Aktienregister ist für Aktionäre bedeutsam, da gegenüber der Gesellschaft nur derjenige als Aktionär gilt und die entsprechenden Rechte ausüben kann, der als Aktionär im Aktienregister eingetragen ist. Die Rechtsstellung der Aktionäre wird, wenn sie in das Aktienregister eingetragen sind, durch die Umstellung der Inhaberaktien auf Namensaktien nicht beeinträchtigt. Eine Gebührenerstattungen in Höhe bis zu € 2,50 je Depot trägt die Gesellschaft.



      Ebersberg, im Januar 2010

      MWG-Biotech AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 20.01.10 10:57:21
      Beitrag Nr. 3.791 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.741.665 von Howkay am 15.01.10 08:36:48hallo zusammen,

      muss man ( bzw. soll man ) sich ins Aktienregister eintragen ?
      Wie und wo funktioniert das ? Über die depotbank ?
      Hab von solchen Dingen leider keine Ahung !
      Avatar
      schrieb am 20.01.10 11:23:31
      Beitrag Nr. 3.792 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.771.185 von Howkay am 20.01.10 10:57:21Hier ist die gesetzliche Regelung. Normalerweise veranlaßt die Bank das automatisch. Eine Kostenbeschränkung auf 2,50 Euro, wie die MWG meint, gibt es nicht. Es heißt Übermittlung der notwendigen Angaben gegen Erstattung der erforderlichen Kosten. Mit diesen Kosten hat der Aktionär nichts zu tun. Wichtig daher: Keine zusätlichen Gebühren akzeptieren.

      Man kann bei der Bank nachfragen, ob die Eintragung erfolgt ist. Aber warum nicht bei der MWG nachfragen? Die MWG muß ja die Angaben im Aktienregister zur eigenen Person liefern.

      § 67 AktG
      Eintragung im Aktienregister

      (1) Namensaktien sind unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und der Adresse des Inhabers sowie der Stückzahl oder der Aktiennummer und bei Nennbetragsaktien des Betrags in das Aktienregister der Gesellschaft einzutragen. Der Inhaber ist verpflichtet, der Gesellschaft die Angaben nach Satz 1 mitzuteilen. Die Satzung kann Näheres dazu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Eintragungen im eigenen Namen für Aktien, die einem anderen gehören, zulässig sind. Aktien, die zu einem in- oder ausländischen Investmentvermögen nach dem Investmentgesetz gehören, dessen Anteile nicht ausschließlich von Anlegern, die nicht natürliche Personen sind, gehalten werden, gelten als Aktien des in- oder ausländischen Investmentvermögens, auch wenn sie im Miteigentum der Anleger stehen; verfügt das Investmentvermögen über keine eigene Rechtspersönlichkeit, gelten sie als Aktien der Verwaltungsgesellschaft des Investmentvermögens.

      (2) Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Jedoch bestehen Stimmrechte aus Eintragungen nicht, die eine nach Absatz 1 Satz 3 bestimmte satzungsmäßige Höchstgrenze überschreiten oder hinsichtlich derer eine satzungsmäßige Pflicht zur Offenlegung, dass die Aktien einem anderen gehören, nicht erfüllt wird. Ferner bestehen Stimmrechte aus Aktien nicht, solange ein Auskunftsverlangen gemäß Absatz 4 Satz 2 oder Satz 3 nach Fristablauf nicht erfüllt ist.

      (3) Geht die Namensaktie auf einen anderen über, so erfolgen Löschung und Neueintragung im Aktienregister auf Mitteilung und Nachweis.

      (4) Die bei Übertragung oder Verwahrung von Namensaktien mitwirkenden Kreditinstitute sind verpflichtet, der Gesellschaft die für die Führung des Aktienregisters erforderlichen Angaben gegen Erstattung der notwendigen Kosten zu übermitteln. Der Eingetragene hat der Gesellschaft auf ihr Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist mitzuteilen, inwieweit ihm die Aktien, als deren Inhaber er im Aktienregister eingetragen ist, auch gehören; soweit dies nicht der Fall ist, hat er die in Absatz 1 Satz 1 genannten Angaben zu demjenigen zu übermitteln, für den er die Aktien hält. Dies gilt entsprechend für denjenigen, dessen Daten nach Satz 2 oder diesem Satz übermittelt werden. Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend; für die Kostentragung gilt Satz 1. Wird der Inhaber von Namensaktien nicht in das Aktienregister eingetragen, so ist das depotführende Institut auf Verlangen der Gesellschaft verpflichtet, sich gegen Erstattung der notwendigen Kosten durch die Gesellschaft an dessen Stelle gesondert in das Aktienregister eintragen zu lassen. § 125 Abs. 5 gilt entsprechend. Wird ein Kreditinstitut im Rahmen eines Übertragungsvorgangs von Namensaktien nur vorübergehend gesondert in das Aktienregister eingetragen, so löst diese Eintragung keine Pflichten infolge des Absatzes 2 und nach § 128 aus und führt nicht zur Anwendung von satzungsmäßigen Beschränkungen nach Absatz 1 Satz 3.

      (5) Ist jemand nach Ansicht der Gesellschaft zu Unrecht als Aktionär in das Aktienregister eingetragen worden, so kann die Gesellschaft die Eintragung nur löschen, wenn sie vorher die Beteiligten von der beabsichtigten Löschung benachrichtigt und ihnen eine angemessene Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gesetzt hat. Widerspricht ein Beteiligter innerhalb der Frist, so hat die Löschung zu unterbleiben.

      (6) Der Aktionär kann von der Gesellschaft Auskunft über die zu seiner Person in das Aktienregister eingetragenen Daten verlangen. Bei nichtbörsennotierten Gesellschaften kann die Satzung Weiteres bestimmen. Die Gesellschaft darf die Registerdaten sowie die nach Absatz 4 Satz 2 und 3 mitgeteilten Daten für ihre Aufgaben im Verhältnis zu den Aktionären verwenden. Zur Werbung für das Unternehmen darf sie die Daten nur verwenden, soweit der Aktionär nicht widerspricht. Die Aktionäre sind in angemessener Weise über ihr Widerspruchsrecht zu informieren.

      (7) Diese Vorschriften gelten sinngemäß für Zwischenscheine.
      Avatar
      schrieb am 20.01.10 13:28:18
      Beitrag Nr. 3.793 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.771.493 von Kalchas am 20.01.10 11:23:31Danke Kalchas für Deiné Antwort !
      Na dann werd ich mal ( nächste Woche ) bei Frau Riemen nachfragen !
      Avatar
      schrieb am 20.01.10 16:47:23
      Beitrag Nr. 3.794 ()
      meine alten aktien wurden von der ingdiba ohne mein zutun aus dem depot ausgebucht und die gleiche anzahl unter neuer wkn wieder eingebucht-vermutlich sind das jetzt die namensaktien.
      Avatar
      schrieb am 20.01.10 16:55:15
      Beitrag Nr. 3.795 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.774.821 von otili am 20.01.10 16:47:23Die Frage ist halt, ob Du auch ins Namensregister eingetragen wurdest. Ansonsten bekommst Du z.B. keine Einladung zur Hauptversammlung. Darum kümmert sich ab jetzt die MWG und, um Dich anzuschreiben, muß sie Deine Adresse kennen.

      Bei der GeneScan wurde ja dann auch noch die große Informationsoffensive angekündigt. Auch auf die müßtest Du verzichten, wenn man Dich bei der MWG nicht kennt. Allerdings wird bis auf die Einladung zur Hauptversammlung nichts kommen.
      Avatar
      schrieb am 20.01.10 17:01:27
      Beitrag Nr. 3.796 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.774.923 von Kalchas am 20.01.10 16:55:15Die Frage ist halt, ob Du auch ins Namensregister eingetragen wurdest.
      ich gehe mal davon aus:laugh:

      würde mich jedenmfalls wundern, wenn ich mich darum selbst kümmern müßte-na schaun wir mal-mit meinen paar restteilen werde ich die aktienwelt sicher nicht ins wanken bringen-eingetragen oder nicht.;)
      Avatar
      schrieb am 02.02.10 16:47:46
      Beitrag Nr. 3.797 ()
      Der EX-Vorstandsvorsitzende Becker ist wegen der von ihm initiierten Aktienrückkäufe zu Schadensersatz verurteilt worden. Eine Revision wurde vom OLG Stuttgart nicht zugelassen.

      http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document…



      OLG Stuttgart Urteil vom 25.11.2009, 20 U 5/09
      Leitsätze

      1. In einem gegen ein Vorstandsmitglied nach § 93 AktG geführten Schadensatzprozess hat die Gesellschaft nur ein möglicherweise pflichtwidriges Verhalten des Vorstandsmitglieds, den Eintritt und die Höhe des entstandenen Schadens sowie die Kausalität zwischen Vorstandshandeln und Schaden darzulegen und zu beweisen.



      2. Steht ein Sondertatbestand nach § 93 Abs. 3 AktG in Rede, so wird bei einem der dort näher bezeichneten Pflichtverstöße vermutet, dass der Gesellschaft ein Schaden in Höhe der abgeflossenen Mittel entstanden ist. Das Vorstandsmitglied kann sich in diesem Falle nur durch den Nachweis entlasten, dass eine Schädigung der Gesellschaft nicht mehr möglich ist, weil der abgeflossene Betrag dem Gesellschaftsvermögen endgültig wieder zugeführt ist.



      3. Das in Anspruch genommene Vorstandsmitglied hat darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass es seiner Sorgfaltspflicht genügt hat oder dass es kein Verschulden trifft.



      4. Es stellt eine originäre Pflicht des Vorstandsmitglieds dar, im Einzelfall fehlende eigene Sachkunde durch Einholung des Rates eines unabhängigen, fachlich qualifizierten Berufsträgers zu kompensieren und diesen über sämtliche für die Beurteilung erheblichen Umstände ordnungsgemäß zu informieren. Hinsichtlich der spezifischen Sachkunde des Berufsträgers hat sich das Vorstandsmitglied bei der Auswahlentscheidung selbst zu vergewissern.



      5. Im Falle des Erwerbs eigener Aktien durch die Gesellschaft hat das handelnde Vorstandsmitglied zu jedem Erwerbszeitpunkt gesondert die Zulässigkeit nach § 71 AktG zu prüfen.



      6. Die Sonderverjährung nach § 93 Abs. 6 AktG beginnt, sobald der Anspruch nach § 93 Abs. 2 AktG objektiv entstanden ist (§ 200 BGB), d.h. durch Klage (auch Feststellungsklage) gegen das Vorstandsmitglied geltend gemacht werden kann. Für jede gem. § 93 Abs. 3 AktG pflichtwidrige Handlung läuft eine gesonderte Verjährungsfrist.



      7. Die erstmals im Berufungsrechtszug erhobene Verjährungseinrede ist nicht zuzulassen, wenn der Prozessgegner schlüssig Hemmung der Verjährung einwendet.



      Tenor

      1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 20. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Tübingen vom 3. April 2009 (20 O 14/07) wird zurückgewiesen.


      2. Der Beklagte trägt die Kosten seines Rechtsmittels wie auch die durch die Nebenintervention in der Berufungsinstanz entstandenen Kosten.


      3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Klägerin bzw. der Streithelfer der Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.


      Streitwert des Berufungsverfahrens: 504.760,21 EUR.

      Gründe

      I.

      1
      Die Klägerin macht gegen den Beklagten Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb eigener Aktien durch die Klägerin geltend.


      2
      Der Beklagte gehörte dem Vorstand der Klägerin vom 1. August 2001 bis zum 31. August 2004 an. Vor dem Eintritt des Beklagten in den Vorstand hatte die Klägerin im Zeitraum vom 15. Mai 2001 bis zum 26. Juni 2001 insgesamt 150.000 eigene Aktien erworben. Nachdem der Beklagte im August 2001 das Amt des Finanzvorstands übernommen hatte, konsultierte er im Hinblick auf die beabsichtigte Fortsetzung des Aktienrückkaufprogramms den Streithelfer der Klägerin, einen Rechtsanwalt, welcher die Klägerin damals u.a. in rechtlichen Angelegenheiten beriet.


      3
      Auf ein mit dem Beklagten am 14. November 2001 geführtes Telefonat antwortete der Streithelfer der Klägerin mit Telefax-Schreiben vom 19. November 2001, in dem es u.a. unter Hinweis auf die seitens der Klägerin laufend mit der Prüfung der Jahresabschlüsse und der Fertigung der Abschlussberichte betraute Wirtschaftsprüfungsgesellschaft heißt:


      4
      „… Ich nehme Bezug auf unser Telefonat vom 14.11.2001. Sie fragten an, ob die X. AG die nach § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 272 Abs. 4 HGB erforderliche Rücklage für eigene Aktien bilden kann. Die X. AG wird im Jahresergebnis per 31.12.2001 keinen Gewinn erwirtschaften und verfügt auch über keine frei verfügbaren Gewinnrücklagen. Sofern das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2001 und die frei verfügbaren Gewinnrücklagen nicht ausreichen, kann allerdings auch die Kapitalrücklage herangezogen werden, sofern es sich bei der Kapitalrücklage um eine solche gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB handelt. Diese Frage kann Ihnen A. beantworten. …“


      5
      Im Zeitraum vom 3. Dezember 2001 bis zum 11. Juni 2004 setzte der Beklagte das Aktienrückkaufsprogramm fort, bevor er am 31. August 2004 aus dem Vorstand der Klägerin ausschied. Sämtliche der im Zuge des Rückkaufprogramms erworbenen eigenen Aktien hat die Klägerin zwischenzeitlich wieder veräußert. Mit ihrer Klage macht sie gegenüber dem Beklagten den Aufwand für den Erwerb der Aktien abzüglich des Erlöses aus den Verkäufen (zuzüglich Transaktionskosten) sowie die entgangenen Anlagezinsen als Schaden geltend.


      6
      Die Klägerin hat vor dem Landgericht beantragt, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 789.162,26 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit zu bezahlen. Das Landgericht hat den Beklagten verurteilt, an die Klägerin 504.760,21 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 15. März 2007 zu bezahlen. Im Übrigen hat es die Klage abgewiesen.


      7
      Das Landgericht hat einen Schadensersatzanspruch der Klägerin aus § 93 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Nr. 3 AktG in Höhe des zuerkannten Betrages für begründet erachtet. In Ansehung der Klägerin hätten die Voraussetzungen für den Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG zu keinem Zeitpunkt vorgelegen. Bereits zum Zeitpunkt des ersten Aktienerwerbs am 15. Mai 2001 seien bei der Klägerin erhebliche Verluste aufgetreten gewesen; es habe keinen Bilanzgewinn oder Gewinnrücklagen gegeben, welche zu Zahlungen an Aktionäre hätten verwendet werden dürfen. Dies gelte auch für den gesamten Zeitraum des Erwerbs eigener Aktien, wie sich aus den vorgelegten Jahresabschlüssen ergebe. Es seien keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass zu den jeweiligen Stichtagen des Erwerbs eigener Aktien Rücklagen aus freien Mitteln in entsprechender Höhe hätten gebildet werden können. Bei dieser Sachlage hätte der Beklagte das Aktienrückkaufprogramm nicht fortsetzen dürfen; auch hätte er gem. § 71 c AktG die bereits vor seiner Amtszeit unter Verstoß gegen § 71 Abs. 2 AktG erworbenen Aktien innerhalb eines Jahres nach ihrem Erwerb veräußern müssen. Seine objektive Pflichtwidrigkeit habe er i.S. des § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG zu vertreten. Den ihm gem. § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG obliegenden Entlastungsbeweis habe er nicht zu führen vermocht. Insbesondere habe er nach dem Inhalt des Schreibens des Streithelfers der Klägerin vom 19. November 2001– möglicherweise entgegen dem ursprünglich bei dem Telefongespräch vom 14. November 2001 gewonnen Eindruck – nicht mehr davon ausgehen dürfen, dass der Aktienrückkauf rechtlich unproblematisch zulässig sei. Ausschlaggebend sei in diesem Zusammenhang, dass der Beklagte der Empfehlung, sich zur Klärung der aufgeworfenen Frage an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu wenden, nicht gefolgt sei. Der Schaden umfasse bezüglich des bereits vor der Amtszeit des Beklagten getätigten Erwerbs eigener Aktien lediglich den darauf entfallenden Zinsschaden in Höhe von 19.413,05 EUR. Im übrigen setzte sich der durch den späteren Erwerb von Aktien entstandene Schaden in Höhe von 485.347,16 EUR zusammen aus den im Zuge der späteren Verkäufe realisierten Verlusten (einschließlich der Transaktionskosten für den Ankauf und Verkauf dieser Aktien) sowie aus dem Verlust des Anlagezinses, welchen die Klägerin hätte erzielen können, wenn die aufgewendeten Beträge nicht zum Erwerb von Aktien eingesetzt worden wären. Wegen der weiteren Einzelheiten und der zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen wird auf das landgerichtliche Urteil Bezug genommen.


      8
      Gegen die teilweise Verurteilung wendet sich der Beklagte mit seiner Berufung. Er vertieft sein erstinstanzliches Vorbringen u.a. auch zur Frage der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei der Vorstandshaftung, welche das Landgericht seiner Auffassung nach verkannt habe. Insbesondere könne dem Beklagten – zumindest in subjektiver Hinsicht - nicht der Vorwurf pflichtwidrigen Verhaltens i.S. von § 93 Abs. 2 AktG gemacht werden. In diesem Zusammenhang bestreitet der Beklagte in seiner Berufungsschrift, das Schreiben des Streithelfers der Klägerin vom 19. November 2001 tatsächlich erhalten zu haben. Das Landgericht sei in rechtlicher Hinsicht unzulässigerweise davon ausgegangen, dass der Beklagte den Zugang des Schreibens in erster Instanz nicht bestritten habe. Erstmals in der Berufungsinstanz erhebt der Beklagte zudem - unter Hinweis auf die Klageeinreichung am 1. März 2007 - die Einrede der Verjährung bezüglich sämtlicher Ansprüche, die dem Beklagten gegenüber in Bezug auf Aktienkäufe geltend gemacht werden könnten, welche bis einschließlich 28. Februar 2002 getätigt worden seien.


      9
      Der Beklagte beantragt,


      10
      unter teilweiser Abänderung des landgerichtlichen Urteils die Klage in vollem Umfang abzuweisen.


      11
      Die Klägerin beantragt,


      12
      die Berufung des Beklagten zurückzuweisen.

      13
      Die Klägerin wendet ein, dass die den Verjährungseintritt begründenden Umstände keineswegs unstreitig seien, weswegen die erst jetzt erhobene Verjährungseinrede des Beklagten nicht zuzulassen sei. Im Übrigen vertieft auch sie ihren erstinstanzlichen Vortrag.


      14
      Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Parteien wird auf die in beiden Instanzen gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen Bezug genommen.
      II.

      15
      Die Berufung des Beklagten ist zulässig, jedoch nicht begründet. Die Würdigung des Landgerichts ist im Ergebnis rechtlich nicht zu beanstanden. Auch die in der Berufungsinstanz erstmals erhobene Einrede der Verjährung verhilft der Rechtsverteidigung des Beklagten nicht zum Erfolg.


      16
      1. Zu Recht hat das Landgericht auf die zulässige Klage der Klägerin einen Schadensersatzanspruch der Klägerin aus § 93 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Nr. 3 AktG in Höhe des zuerkannten Betrages für begründet erachtet.


      17
      a) Entgegen der Auffassung der Berufung hat das Landgericht in der Sache nicht die Darlegungs- und Beweislastgrundsätze für die Vorstandshaftung verkannt. Für die Vorstandshaftung nach § 93 AktG gelten spezifische Darlegungs- und Beweislastgrundsätze, welche die Berufung zwar sieht, jedoch nicht in hinreichendem Maße berücksichtigt.


      18
      aa) In einem gegen ein Vorstandsmitglied nach § 93 AktG geführten Schadensatzprozess hat die Gesellschaft nur ein möglicherweise pflichtwidriges Verhalten des Vorstandsmitglieds, den Eintritt und die Höhe des entstandenen Schadens sowie die Kausalität zwischen Vorstandshandeln und Schaden darzulegen und zu beweisen (vgl. nur BGHZ 152, 280, 284; Fleischer in Spindler/Stilz, AktG § 93 Rn. 208; Krieger/Sailer in Schmidt/Lutter, AktG § 93 Rn. 31, MünchKommAktG/Spindler 3. Aufl. § 93 Rn. 167, jeweils m.w.Nachw.). Insbesondere ist es hinreichend, wenn die Gesellschaft einen Sachverhalt vorträgt, aus dem sich mindestens die Möglichkeit eines pflichtwidrigen Organhandelns ergibt (vgl. BGH ZIP 2007, 322, 325; Goette, ZGR 1995, 648, 673 f.; Fleck, GmbHR 1997, 237, 239; Bürgers/Israel in Bürgers/Körber,.AktG § 93 Rn. 26). Steht ein Sondertatbestand nach § 93 Abs. 3 AktG in Rede, so wird bei einem der dort näher bezeichneten Pflichtverstöße darüber hinaus vermutet, dass der Gesellschaft ein Schaden in Höhe der abgeflossenen Mittel entstanden ist (Fleischer in Spindler/Stilz aaO § 93 Rn. 214; MünchKommAktG/Spindler aaO § 93 Rn. 167, 193). Dies stellt eine Modifizierung der sonst im Schadensersatzrecht geltenden Gesamtvermögensbetrachtung dar (vgl. Großkomm.z.AktG/Hopt 4. Aufl. § 93 Rn. 235). Das Vorstandsmitglied kann sich nur durch den Nachweis entlasten, dass eine Schädigung der Gesellschaft nicht mehr möglich ist, weil der abgeflossene Betrag dem Gesellschaftsvermögen endgültig wieder zugeführt ist (MünchKommAktG/Spindler aaO § 93 Rn. 193; Großkomm.z.AktG/Hopt aaO).


      19
      bb) Demgegenüber hat das in Anspruch genommene Vorstandsmitglied darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass es seiner Sorgfaltspflicht genügt hat oder dass es kein Verschulden trifft (vgl. Fleischer in Spindler/Stilz aaO § 93 Rn. 209). Insoweit unterscheidet der Wortlaut des § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG nicht zwischen objektiver Pflichtwidrigkeit (Rechtswidrigkeit) und subjektiver Pflichtwidrigkeit (Schuld) (vgl. MünchKommAktG/Spindler aaO; Fleischer in Spindler/Stilz aaO). Diese Darlegungs- und Beweislastregeln gelten ebenso, wenn dem Vorstandsmitglied das pflichtwidrige Unterlassen einer bestimmten Maßnahme vorgeworfen wird (vgl. BGHZ 152, 280, 284 f.; Fleischer in Spindler/Stilz aaO). Sie greifen insbesondere auch für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder ein (vgl. BGHZ 152, 280, 285; Fleischer in Spindler/Stilz aaO § 93 Rn. 211; Bürgers/Israel in Bürgers/Körber, AktG § 93 Rn. 29). Soweit das ehemalige Organmitglied keinen Zugang zu den Gesellschaftsunterlagen mehr hat, muss ihm die Gesellschaft Einsicht in die maßgeblichen Unterlagen gewähren (vgl. BGHZ 152, 280, 285; Fleischer in Spindler/Stilz aaO § 93 Rn. 211).


      20
      b) Die Klägerin ist ihrer Darlegungslast für die Voraussetzungen einer Haftung des Beklagten nach § 93 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Nr. 3 AktG in hinreichendem Umfang nachgekommen. Das Landgericht hat festgestellt, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.


      21
      aa) Die Klägerin hat als möglicherweise pflichtwidriges Handeln des Beklagten dargetan, dass der Beklagte das Aktienrückkaufprogramm im Zeitraum vom 3. Dezember 2001 bis zum 11. Juni 2004 fortgesetzt habe. Hierzu hat die Klägerin auf eine von ihr erstellte Liste Bezug genommen, welche das jeweilige Datum der einzelnen Aktienkäufe, die Stückzahl der erworbenen eigenen Aktien, den Kurs in EUR sowie den jeweiligen Kurswert ausweist.


      22
      In diesem Zusammenhang erscheint es hinreichend, dass das Landgericht in seinem Urteil lediglich den Zeitraum, in dem die Aktienkäufe stattgefunden haben, die Zahl der erworbenen Aktien und den Kaufpreis dargestellt hat. Denn zum Einen nimmt der Tatbestand des landgerichtlichen Urteils wegen der weiteren Einzelheiten des Parteivorbringens „auf die gewechselten Schriftsätze nebst teilweise umfangreicher Anlagen“ Bezug. Zum Anderen enthalten die Entscheidungsgründe des Landgerichts die - beklagtenseits nicht angegriffene - Feststellung, dass Beanstandungen gegen die Aufstellungen der Klägerin zuletzt nicht mehr erhoben worden seien.


      23
      bb) Als möglicherweise pflichtwidriges Unterlassen des Beklagten hat die Klägerin vorgetragen, dass dieser im Zeitraum vom 15. Mai 2001 bis zum 26. Juni 2001 seitens der Klägerin erworbene eigene Aktien entgegen § 71 c AktG nicht binnen Jahresfrist nach dem Erwerb veräußert habe. Die Daten betreffend jene Aktien gehen ebenfalls aus der vorerwähnten Liste vor.


      24
      cc) Zur – insoweit hinreichenden - m ö g l i c h e n Pflichtwidrigkeit ihres Handelns bzw. Unterlassens hat die Klägerin näher ausgeführt, dass die Voraussetzungen für den Erwerb eigener Aktien gem. § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG durchgängig während beider Erwerbszeiträume nicht vorgelegen hätten. Bereits zum Zeitpunkt des ersten Aktienerwerbs seien bei der Klägerin Verluste aufgelaufen, welche diejenigen Rücklagen überstiegen hätten, welche zu Zahlungen an die Aktionäre hätten verwendet werden können. So habe bereits der Jahresabschluss der Klägerin zum 31. Dezember 2000 - also der letzte Jahresabschluss vor dem ersten Erwerb eigener Aktien - einen Bilanzverlust von rund 49,7 Mio. DM ausgewiesen, dem Gewinnrücklagen von lediglich insgesamt rund 66.000,00 EUR gegenübergestanden hätten. In den Folgejahren bis einschließlich 2004 habe die Klägerin durchgängig ausschließlich Verlust erwirtschaftet, so dass sich der Bilanzverlust erhöht habe, ohne dass die Gewinnrücklagen erhöht worden wären.


      25
      dd) Hinsichtlich des kausal hieraus entstandenen Schaden hat die Klägerin - was im Hinblick auf die oben erwähnte Schadensvermutung im Falle des § 93 Abs. 3 Nr. 3 AktG hinreichend erscheint - die im Zuge des Erwerbs eigener Aktien abgeflossenen Mittel jeweils beziffert. Diese finden sich im landgerichtlichen Urteil wie folgt wiedergegeben: insgesamt 583.445,08 EUR hinsichtlich der im Zeitraum vom 15. Mai 2001 bis 26. Juni 2001 erworbenen eigenen Aktien (als Ausgangspunkt für die Ermittlung des Zinsschadens); 1.744.949,08 EUR + 1.465.240,65 EUR zuzüglich Transaktionskosten in Höhe von 25.717,95 EUR + 35.931,36 EUR bezüglich der im Zeitraum vom 3. Dezember 2001 bis zum 11. Juni 2004 erworbenen eigenen Aktien. Darüber hinaus sind im landgerichtlichen Urteil von der Klägerin vorgetragene Verkaufserlöse aus den im letztgenannten Zeitraum erworbenen eigenen Aktien mit 1.636.171,61 EUR + 1.307.883,73 EUR wiedergegeben.


      26
      ee) Als weiteren Schaden macht die Klägerin einen Zinsschaden auf der Grundlage eines Anlagezinses von 2,5 % geltend, wobei sie eine Aufschlüsselung der Zinsberechnung als Anlagenband vorgelegt hat. Auch insoweit wurden - den Feststellungen des Landgerichts zufolge - zuletzt keine Beanstandungen mehr erhoben.


      27
      c) Anders als die Klägerin ist der Beklagte seiner Darlegungs- und Beweislast nicht in hinreichendem Maße nachgekommen.


      28
      Was die Frage der faktischen objektiven Pflichtwidrigkeit - d.h. nicht lediglich der möglicherweise gegebenen objektiven Pflichtwidrigkeit - betrifft, so rügt die Berufung, dass das Landgericht die Frage nicht untersucht habe, ob das Vorbringen der Klägerin hinsichtlich des jeweiligen Erwerbsvorgangs überhaupt schlüssig ein Fehlverhalten des Beklagten aufgezeigt habe oder nicht. Hierbei verkennt die Berufung allerdings, dass die Darlegungs- und Beweislast für die fehlende objektive Pflichtwidrigkeit bei dem in Anspruch genommenen Vorstandsmitglied, mithin beim Beklagten, liegt.


      29
      aa) Zwar hat das Landgericht in seiner Verfügung vom 18. Mai 2007 lediglich ausgeführt, dass hinsichtlich der Gesetzwidrigkeit „möglicherweise eine Vermutung für die Klägerin“ streite; wenn bereits vor dem Jahre 2001 erheblicher Bilanzverlust ausgewiesen worden sei und dieser sich im Jahr 2001 vergrößert habe, was auch für die Folgejahr 2002, 2003 und 2004 gelte, spreche „wohl eine Vermutung dafür, dass zu keinem Zeitpunkt des Erwerbs eigener Aktien in der Zeit von 2001 bis 2004 eine Situation vorgelegen hat, die das Grundkapital nicht gemindert, also einen Erwerb erlaubt hat“.


      30
      bb) Gleichwohl stellt sich der Hinweis des Landgerichts als im Ergebnis richtig dar. Zwar ist die Annahme einer Vermutung dieses Inhalts nicht statthaft. Die Zulässigkeit des Erwerbs eigener Aktien muss bereits nach dem Wortlaut des § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG im Zeitpunkt des Erwerbs beurteilt werden; nach der Gesetzesbegründung ist für diesen Zeitpunkt ein (fiktiver) Zwischenabschluss aufzustellen (vgl. die Begründung zu § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG i.d.F. von Art. 1 Nr. 14 des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Zweiten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts vom 31. März 1978, BT-Drucks. 8/1678, S. 15 sowie Großkomm.z.AktG/Merkt aaO § 71 Rn. 331; MünchKommAktG/Oechsler aaO § 71 Rn. 320). Da Vermutungen jedoch widerlegbar sind (vgl. § 292 ZPO für die gesetzliche Vermutung), konnte der Beklagte dem gerichtlichen Hinweis jedenfalls entnehmen, dass die Darlegungs- und Beweislast ihm zukomme. Gleichwohl hat der Beklagte insoweit keinen näheren Vortrag gehalten. Zu Recht hat das Landgericht daher ausgeführt, dass keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich seien, dass zu den jeweiligen Stichtagen des Erwerbs eigener Aktien Rücklagen aus freien Mitteln in entsprechender Höhe hätten gebildet werden können.


      31
      d) Auch die subjektive Pflichtwidrigkeit bzw. das Verschulden des Beklagten ist gegeben. Aus § 93 Abs. 5 Satz 2 AktG folgt, dass bei einem Verstoß gegen § 93 Abs. 3 AktG für ein Vorgehen gegen Vorstandsmitglieder jede Fahrlässigkeit genügt (vgl. Großkomm.z.AktG/Hopt aaO § 93 Rn. 236). Gerade im Falle der Übernahme der Verantwortung des Finanzvorstands eines – insbesondere auch nach dem Vortrag des Beklagten – sanierungsbedürftigen Unternehmens gelten für das neue Vorstandsmitglied sogar eher gesteigerte Anforderungen an die Prüfung der Zulässigkeit des Erwerbs eigener Aktien. Den ihm obliegenden Entlastungsbeweis (vgl. § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG) vermochte der Beklagte nicht zu erbringen.


      32
      aa) Zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass der Beklagte nicht schon dadurch entlastet wird, dass bereits sein Vorgänger im Amt des Finanzvorstands auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses der Aktionärsvollversammlung vom 6. Juni 2001 im Zeitraum vom 15. Mai 2001 bis zu 26 Juni 2001 mit dem Rückkauf eigener Aktien der Gesellschaft begonnen hatte. Insbesondere entlastet ihn auch nicht, dass es den damaligen Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats offenbar unbekannt war, dass Aktienkäufe prinzipiell nur aus Gewinnen der Gesellschaft getätigt werden dürfen.


      33
      bb) Bei fehlender eigener Sachkunde verletzt ein Gesellschaftsorgan Pflichten nur dann nicht schuldhaft, wenn es zur Klärung der anstehenden Fragen den Rat eines unabhängigen, fachlich qualifizierten Berufsträgers einholt, diesen über sämtliche für die Beurteilung erheblichen Umstände ordnungsgemäß informiert und nach eigener Plausibilitätskontrolle der ihm daraufhin erteilten Antwort dem Rat folgt (vgl. BGH ZIP 2007, 1265, 1266 f.). Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt. Denn zum einen hat der Beklagte nicht dargelegt, er habe dem Streithelfer anlässlich des Telefongesprächs vom 14. November 2001 sämtliche für eine fiktive Rücklagenbildung zum maßgeblichen Stichtag des beabsichtigten Aktienerwerbs relevanten Umstände unterbreitet; dies aber wäre auch dann nicht entbehrlich gewesen, wenn der Streithelfer die Zulässigkeit eines früheren Aktienerwerbs geprüft gehabt hätte. Zum anderen waren in diesem Zusammenhang - auch für den Beklagten ersichtlich - Fragen zu klären, die ohne die Auskunft eines Wirtschaftsprüfers – hilfsweise Steuerberaters – durch einen Rechtsanwalt nicht abschließend beantwortet werden konnten. Klärungsbedürftig war die Frage, ob bei der Klägerin zum Zeitpunkt des jeweils beabsichtigten Aktienerwerbs entsprechende Rückstellungen gebildet werden könnten. Zwar kann ein Rechtsanwalt die rechtlichen Rahmenbedingungen des § 71 Abs. 2 Nr. 2 AktG aufzeigen. Die Würdigung, ob die (fiktive) Rücklagenbildung unter den Voraussetzungen des § 272 Abs. 4 HGB möglich gewesen wäre, hätte jedoch nur ein mit der Vermögenssituation der Gesellschaft vertrauter Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater in hinreichendem Maße beantworten können.


      34
      cc) Da es eine originäre Pflicht des Vorstandsmitglieds im Zuge der Erfüllung seiner Aufgaben als Leitungsorgan darstellt, im Einzelfall fehlende eigene Sachkunde durch Einholung des Rates eines unabhängigen, fachlich qualifizierten Berufsträgers zu kompensieren (vgl. BGH, ZIP 2007, 1265, 1266 f.), hat es sich bei der hierzu erforderlichen Auswahlentscheidung selbst hinsichtlich der spezifischen Sachkunde des Berufsträgers zu vergewissern. Der Beklagte kann sich daher nicht damit entlasten, dass ihm der Aufsichtsratsvorsitzende der Klägerin deren Streithelfer als kompetenten Ansprechpartner genannt habe, weil dieser auch schon in der Vergangenheit die für den damaligen Aktienrückkauf notwendigen Voraussetzungen geprüft und bejaht habe.


      35
      Zudem besteht eine weitere originäre Pflicht des Vorstandsmitglieds, den Berufsträger über sämtliche für die Beurteilung erheblichen Umstände ordnungsgemäß zu informieren (vgl. BGH ZIP 2007, 1265, 1266 f.). Daher vermag sich der Beklagte nicht damit zu exkulpieren, er habe annehmen können, dass der Streithelfer der Klägerin die wirtschaftliche Situation des Unternehmens genau gekannt habe und erforderlichenfalls weitere Informationen eingefordert hätte.


      36
      Der Beklagte kann sich also weder auf ein Mitverschulden der Klägerin i.S. von § 254 BGB berufen noch kann er dem Anspruchsbegehren der Klägerin die dolo-agit-Einrede aus § 242 BGB entgegenhalten.


      37
      dd) Abgesehen davon war es nicht hinreichend, wenn der Beklagte lediglich zu Beginn des sich über mehrere Jahre hinziehenden Zeitraums des Erwerbs eigener Aktien für sich gewissermaßen eine „Generalabsolution“ einholen wollte, ohne sich - wie dies § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG eigentlich erfordert - zum Zeitpunkt des jeweiligen Aktienerwerbs nochmals hinsichtlich der aktuellen Zulässigkeit zu vergewissern.


      38
      ee) Schließlich ist prozessual davon auszugehen, dass der Beklagte das Schreiben des Streithelfers vom 19. November 2001 erhalten hat. Den bei dem erstmaligen Bestreiten des Erhalts in der Berufungsinstanz handelt es sich um ein neues Verteidigungsmittel des Beklagten, für welches die Zulassungsvoraussetzungen nach § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1-3 ZPO nicht gegeben sind. Insbesondere hat das Landgericht mit der von ihm getroffenen Feststellung, der Beklagte habe den Erhalt des Schreibens vom 19. November 2001 nicht bestritten, keineswegs zu Lasten des Beklagten etwas unterstellt, was dieser – so die Berufung - „niemals bekundet hat oder stillschweigend eingebracht hätte“. Denn der Beklagte hat sich bei seiner informatorischen Anhörung vor dem Landgericht am 20. November 2007 dahingehend eingelassen, dass er sich an dieses Schreiben nicht mehr explizit erinnern könne, den Erhalt dieses Schreibens aber nicht bestritten.Auch im Rahmen seiner Anhörung vom 6. Mai 2008 hat er erneut geäußert, dass er an das Schreiben selbst keine konkrete Erinnerung habe und nicht einmal sagen könne, ob er es gesehen habe. Auch darin liegt kein Bestreiten des Erhalts dieses Schreibens. Schließlich ist in diesem Zusammenhang weiter zu berücksichtigen, dass das Landgericht mit Beschluss vom 13. Juni 2008 im Zuge der Anordnung des schriftlichen Verfahrens unter Ziff. 2. a) jenes Beschlusses ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass es ein leicht fahrlässiges Verschulden des Beklagten darin sehe, dass dieser „auf das Schreiben RA M. vom 19.11.2001 nicht bei A. abgeklärt hat, ob wegen der gem. § 272 Abs. 4 HGB für den Erwerb eigener Aktien zu bildenden Rücklage auf die Kapitalrücklage zurückgegriffen werden kann, auf welcher insbes. der Erlös aus dem Börsengang gebucht war“. Selbst auf diesen Hinweis, dem der Beklagte entnehmen konnte, dass das Landgericht bei seiner rechtlichen Würdigung maßgeblich auf das vorerwähnte Schreiben Rekurs nehmen würde, hat der Beklagte im angeordneten schriftlichen Verfahren weder ausdrücklich noch konkludent bestritten, das vorerwähnte Schreiben erhalten zu haben.


      39
      Ist nun aber prozessual davon auszugehen, dass der Beklagte das Schreiben erhalten hat, so durfte er - wie das Landgericht zu Recht meint - nicht mehr annehmen, dass der Aktienrückkauf rechtlich unproblematisch zulässig sei, selbst wenn er aufgrund des Telefongesprächs vom 14. November 2001 einen gegenteiligen Eindruck erhalten haben sollte. In dem Schreiben ist ausdrücklich ausgeführt, dass die Kapitalrücklage nur herangezogen werden könne, sofern es sich bei ihr um eine solche gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB handele; diese Frage könne dem Beklagten die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft A. beantworten. In der Tat hätte es zur Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters gehört, diesen Hinweis zu beachten.


      40
      ff) Die Berufung rügt als Verstoß gegen § 286 ZPO, dass das Landgericht im Rahmen der Entscheidungsgründe hervorgehoben habe, dass es davon überzeugt sei, dass sich bei einer konkreten Nachfrage ergeben hätte, dass die Voraussetzungen des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB nicht vorgelegen hätten, ohne dass das Landgericht darauf hingewiesen habe, aus welchen Einzeltatsachen es diese Überzeugung gebildet habe. Ein derartiger Verstoß gegen § 286 ZPO ist jedoch nicht gegeben. Das landgerichtliche Urteil ist im Gesamtzusammenhang zu lesen: So hat das Landgericht bereits zuvor im Urteil im Einzelnen konkret ausgeführt, aus welchen Anknüpfungstatsachen es den Schluss zieht, dass die Klägerin die gem. § 272 Abs. 4 HGB vorgeschriebene Rücklage nicht aus frei verfügbaren Mitteln hat bilden können.


      41
      Zwar behauptet der Beklagte in der Berufungsinstanz erstmals unter Beweisangebot, dass die Antwort auf eine derartige Nachfrage des Beklagten bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft A. positiv ausgefallen wäre. Hierbei handelt es sich jedoch zum einen um ein neues Verteidigungsmittel, für dessen Zulassung die Voraussetzungen nach § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 - 3 ZPO nicht gegeben sind. Abgesehen davon hätte es - entgegen der Auffassung des Landgerichts - nicht genügt, lediglich „vor der Wiederaufnahme des Aktienrückkaufprogramms“ bei der Prüfungsgesellschaft nachzufragen. Stattdessen hätte eine Rückfrage zu jedem Erwerbszeitpunkt stattfinden müssen, weil die fiktive Zwischenbilanz jeweils unterschiedlich hätte ausfallen können.


      42
      gg) Entgegen der Auffassung der Berufung entlastet den Beklagten deshalb auch nicht, dass der Streithelfer der Klägerin zu den Hauptversammlungen jeweils zum Aktienrückkauf ermächtigende Beschlüsse vorbereitet hat, zumal offen war, ob und wann der Vorstand von den Ermächtigungen Gebrauch machen würde. Dasselbe gilt für den Vortrag zur Beteiligung des Streithelfers der Klägerin an den die Hauptversammlungen vorbereitenden Meetings. Abgesehen davon wäre dies im Hinblick auf das Erfordernis der Einholung des Rates eines Wirtschaftsprüfers unmaßgeblich gewesen.


      43
      hh) Das Landgericht geht zutreffend davon aus, dass das von der Firma A. am 19. März 2002 erteilte uneingeschränkte Testat der Bilanz für das Geschäftsjahr 2001 das Verschulden des Beklagten für nachfolgende Aktienkäufe nicht entfallen ließ. Denn es kommt auf den Zeitpunkt des jeweiligen Erwerbs an. Dies gilt auch, soweit der Beklagte vorgetragen hat, dass auch die weiteren Jahresabschlüsse, welche unter der Verantwortung des Beklagten erstellt worden seien, uneingeschränkt testiert worden seien. Entgegen der Auffassung der Berufung durfte sich der Beklagte nicht darauf verlassen, dass ihn die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Falle eines drohenden Verstoßes gegen das Aktienrecht von sich aus auf diesen aufmerksam gemacht hätte, zumal die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stichtagsbezogen - nämlich zum Stichtag des jeweiligen Jahresabschlusses - prüft.


      44
      Unmaßgeblich ist es daher auch, wenn die Berufung erstmals vorträgt, dass der damalige Partner der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft A. H. B. gegenüber dem Beklagten versichert habe, dass all die Dinge, die aus Sicht des Unternehmens problematisch erschienen, im Rahmen der zu erstellenden Bilanz in den „Management Letter“ aufgenommen würden. Abgesehen davon ergibt sich dies aus der insoweit seitens der Berufung in Bezug genommenen Fundstelle so nicht. Dort ist lediglich - unter Beweisangebot Zeugenvernehmung B. - ausgeführt, dass üblicherweise ein Hinweis auf einen möglichen Verstoß gegen § 272 HGB in Form eines so genannten „Management Letter“ der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgt sei, was im vorliegenden Falle jedoch nicht geschehen sei. Wenn der Beklagte nunmehr - mit nicht nachgelassenem Schriftsatz vom 19. November 2009 – vor dem Verkündungstermin in der Berufungsinstanz erstmals ausführt, dass die Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft A. „ständig“ damit befasst gewesen seien, zu prüfen, ob die von der Klägerin getätigten Geschäfte in irgendeiner Form zu beanstanden gewesen seien oder nicht, handelt es sich auch insoweit um ein neues Verteidigungsmittel, für dessen Zulassung die Voraussetzungen nach § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 - 3 ZPO nicht gegeben sind.


      45
      ii) Nicht gefolgt werden kann nach alledem der Auffassung der Berufung, dass sich der Beklagte darauf habe verlassen können, dass auch das mit dem Rückerwerb eigener Aktien befasste Kreditinstitut inzidenter die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit eines derartigen Programms habe (mit-) prüfen müssen, da der Vorstand des Kreditinstituts auch Aufsichtsratsvorsitzender der Klägerin gewesen sei. Dies gilt auch für den in der Berufungsinstanz neuen Vortrag der Klägerin, demzufolge der Beklagte Mitte des Jahres 2002 die Y.-Bank mit der weiteren Durchführung des Aktienrückkaufprogramms beauftragt habe, wobei dieses Kreditinstitut nach Auffassung des Beklagten „über eine auf diese Dinge speziell geschulte Abteilung verfügte und der Beklagte daher meinte, die Dinge durch Einschaltung eines solchen Spezialunternehmens noch weiter optimieren zu können“. Auch eine gegebenenfalls erfolgte Abstimmung der Entscheidungen mit dem Aufsichtsrat entlastet den Beklagten nicht (§ 93 Abs. 4 Satz 2 AktG).


      46
      jj) Dass das Landgericht - im Zusammenhang mit der Schadensprüfung - angenommen hat, dass der Beklagte „bei pflichtgemäßem Handeln nicht nur von dem künftigen Erwerb eigener Aktien hätte absehen müssen, sondern gem. § 71 c AktG auch verpflichtet gewesen ist, die unter Verstoß gegen § 71 Abs. 2 AktG erworbenen Aktien innerhalb eines Jahres nach ihrem Erwerb zu veräußern“, rügt die Berufung nicht explizit. Gegen diese Würdigung erheben sich allerdings auch keine Bedenken, da der Beklagte Mitte November / Anfang Dezember 2001 das Aktienrückkaufprogramm wieder aufnehmen wollte und spätestens zu diesem Zeitpunkt eine Prüfung des zuvor bereits durchgeführten Programms für ihn mehr als nahe liegen musste.


      47
      e) Was den geltend gemachten Schaden der Klägerin betrifft, so rügt die Berufung, dass das Landgericht diesen im Wesentlichen bejaht habe, ohne sich dabei mit den rechtlichen Argumenten auseinandergesetzt zu haben, welche der Beklagte hierzu erstinstanzlich wiederholt dezidiert vorgetragen habe.


      48
      aa) In diesem Zusammenhang nimmt der Beklagte konkret Bezug auf Vorbringen auf den Seiten 9 und 10 seines Schriftsatzes vom 4. Mai 2007 bzw. auf Seite 5 seines Schriftsatzes vom 22. Juni 2007. Dort vertritt der Beklagte die Auffassung, dass die Klägerin infolge des Aktienerwerbs keinen ersatzfähigen Schaden - jedenfalls keinen Schaden in der angegebenen Höhe - erlitten habe. Denn für den Fall, dass der Eigenerwerb der Aktien in den Jahren 2001 - 2004 gegen § 71 Abs. 1, Abs. 2 AktG und § 272 Abs. 4 HGB verstoßen haben sollte, wären die betroffenen Kaufverträge über die Eigenaktien gem. § 71 Abs. 4 Satz 2 AktG nichtig, weswegen die Klägerin Rückgewähr des Kaufpreises geltend machen könnte; alternativ zur Rückgewähr des Kaufpreises könne die Klägerin mit den Aktionären auch einen Wertausgleich vereinbaren.


      49
      bb) Zwar trifft zu, dass gem. § 71 Abs. 4 Satz 2 AktG das jeweilige Kausalgeschäft nichtig ist, und dass die Zahlung des Erwerbspreises grundsätzlich eine verbotene Einlagenrückgewähr darstellt, die gem. § 62 Abs. 1 Satz 1 AktG zurückzuerstatten ist (vgl. Bezzenberger in Schmidt/Lutter, AktG § 71 Rn. 87; Wiesner in Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd. 4 3. Aufl. § 15 Rn. 22); zudem entsteht wegen der Unverbindlichkeit des schuldrechtlichen Vertrages (§ 71 Abs. 4 Satz 2 AktG) beim Erwerb eigener Aktien erst durch die Zahlung der Gegenleistung ein Schaden (vgl. Hefermehl in Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff, AktG § 93 Rn. 39 b; Großkomm.z.AktG/Hopt aaO § 93 Rdnr. 245; MünchKommAktG/Spindler aaO § 93 Rn. 197).


      50
      Dem Landgericht ist jedoch darin zu folgen, dass hieraus nicht geschlossen werden kann, dass der gezahlte Erwerbspreis eine freiwillige Leistung darstellt und ein Schaden mithin gar nicht eingetreten sei. Denn nach § 93 Abs. 3 AktG ist bereits die Verwendung des Gesellschaftsvermögens im Rahmen der dort genannten Tatbestände als Schaden für die Gesellschaft anzusehen. Hierbei handelt es sich um eine „normative Präzisierung des Schadensbegriffs, die diesen am Schutzzweck der betroffenen Normen des Aktienrechts ausrichtet“ (Kölner Komm.z.AktG/Mertens 2. Aufl. § 93 Rn. 96). In Höhe der aufgewendeten Mittel ist ein Schaden der Gesellschaft anzunehmen, es sei denn, die Gesellschaft hat den Fehlbetrag endgültig wieder erlangt, oder er ist durch einen Wert ausgeglichen, welcher endgültig in das Gesellschaftsvermögen gelangt ist (Kölner Komm.z.AktG/Mertens aaO).


      51
      Dies verkennt die Berufung, wenn sie weiter rügt, dass die Schadensberechnung auf keinen Fall so erfolgen könne, dass „einfach sämtliche Erwerbsgeschäfte addiert und von dem Ergebnis der getätigten Verkaufsgeschäfte subtrahiert werden“. Denn nachdem hier der Sondertatbestand des § 93 Abs. 3 Nr. 3 AktG eingreift, gilt eine Vermutung, dass der Gesellschaft ein Schaden in Höhe der abgeflossenen Mittel entstanden ist (vgl. Fleischer in Spindler/Stilz aaO § 93 Rn. 214; MünchKommAktG/Spindler aaO § 93 Rn. 167, 193). Die Klägerin durfte daher die abgeflossenen Mittel (Kaufpreis nebst Provisionen) als Schaden geltend machen, woraufhin es nunmehr dem Beklagten oblegen hätte, den Nachweis zu erbringen, dass eine Schädigung der Gesellschaft nicht mehr möglich sei, weil der abgeflossene Betrag dem Gesellschaftsvermögen endgültig wieder zugeflossen sei (vgl. MünchKommAktG/Spindler aaO § 93 Rdn. 193; Großkomm.z.AktG/Hopt aaO § 93 Rdnr. 235). Wenn die Klägerin das „Ergebnis der getätigten Verkaufsgeschäfte“ - d.h. die Verkaufserlöse - beziffert und von den Erwerbsgeschäften subtrahiert, hat sie insoweit bereits zugunsten des Beklagten schadensmindernde Beträge in Abzug gebracht. Entgegen der Auffassung der Berufung oblag es der Klägerin gerade nicht, „hinsichtlich eines jeden Erwerbsgeschäftes aufzuzeigen, ob und wenn ja welcher Schaden (genau) ihrem Unternehmen durch dieses Einzelgeschäft entstanden sein könnte“. Unmaßgeblich ist daher auch der vom Beklagten ins Feld geführte Aspekt, dass sich die einzelnen Aktiengeschäfte „im Regelfall auf Klein- und Kleinstbeträge beliefen, hinsichtlich derer nicht erkannt werden kann, wieso dem Unternehmen ein Schaden entstanden sein könnte, wenn er aus dem vorhandenen Cash-Flow … den Kaufpreis für diese Aktien bezahlte“.


      52
      cc) Durch dieses Ergebnis wird das in Anspruch genommene Vorstandsmitglied nicht unangemessen benachteiligt. Denn es ist nach § 255 BGB zum Ersatz nur gegen Abtretung der etwaigen Ansprüche verpflichtet, die der Gesellschaft aus den die Ersatzpflicht begründenden Vorgängen gegen Dritte zustehen (RGZ 159, 211, 280). Das Vorstandsmitglied kann die Einrede des Zurückbehaltungsrechts aus § 273 BGB erheben, um die Abtretung zu erzwingen (vgl. Staudinger/Bittner, BGB, Neubearb. 2004 § 255 Rdnr. 40 m. w. Nachw.). Im hier gegebenen Fall hat der Beklagte allerdings kein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht (trotz Hinweises des Landgerichts im Termin vom 19. Juli 2007), sondern lediglich die unzutreffende Auffassung vertreten, dass ein Schadensersatzanspruch wegen der Nichtigkeit der Kausalgeschäfts nicht gegeben sei. Der Beklagte, welcher das Zurückbehaltungsrecht in der Berufungsinstanz wegen § 531 Abs. 2 ZPO nicht mehr geltend machen kann, ist jedoch nicht damit ausgeschlossen, die Abtretung nachträglich geltend zu machen, da in der Unterlassung der Einrede des Zurückbehaltungsrechts keineswegs ein Verzicht auf die Abtretung zu sehen ist (vgl. RGZ 117, 335, 338; BGHZ 52, 39, 42; Staudinger/Bittner aaO § 255 Rn. 40). Deswegen ist auch kein Mitverschulden der Klägerin darin zu sehen, dass jene es bislang unterlassen hat, den jeweiligen Erwerbspreis beim Verkäufer der Aktien zurückzuverlangen.


      53
      dd) Ohne Erfolg nimmt die Berufung außerdem Bezug auf die Ausführungen des Beklagten im Schriftsatz der Beklagtenvertreter vom 11. Juli 2007. Dort hatte der Beklagte zwar „nicht bestritten, dass während der Zeit, in der er als Vorstand der Klägerin tätig gewesen sei, eigene Aktien der Gesellschaft aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung sowie jeweils vorangegangener Vorstandsbeschlüsse erworben wurden“. Er hatte jedoch zunächst - „bis zur Vorlage der entsprechenden Unterlagen“ - bestritten, dass „die von der Klägerin behaupteten Aktiengeschäfte tatsächlich von dieser getätigt wurden“.


      54
      Die Klägerin hat daraufhin einen Leitzordner mit den Einzelabrechnungen der Depotbanken zu den Akten gereicht, welcher Belege betreffend die Aktiengeschäfte (einschließlich der verauslagten Provisionen) in chronologischer Reihenfolge enthält, wobei die Belege lediglich nicht mit Ordnungsziffern versehen sind. Damit hat die Klägerin dem Beklagten faktisch Einsicht in die Gesellschaftsunterlagen gewährt, die ihm als ehemaligem Vorstandsmitglied nicht mehr zugänglich waren. Wenn der Beklagte dessen ungeachtet sein Bestreiten ohne nähere Substantiierung aufrecht erhalten und dieses auch in der Berufungsinstanz durch Bezugnahme fortgeführt hat, so ist dies unbeachtlich (§ 138 Abs. 2, Abs. 3 ZPO). Der Beklagte hätte Tatbestandsberichtigungsantrag stellen müssen, soweit das Landgericht in seinem Urteil Vortrag der Klägerin als unstreitig ausgewiesen hat oder insoweit spätestens in der Berufungsschrift näheren Vortrag halten müssen, nachdem er realisiert hatte, dass das Landgericht insoweit die klägerischen Angaben zu Grunde gelegt hat.


      55
      ee) Bezüglich des Ersatzes des Zinsschadens, welchen das Landgericht der Klägerin zugesprochen hat, nimmt die Berufungsbegründung Bezug auf Seite 2 des Schriftsatzes der Beklagtenvertreter vom 11. Juli 2007. Dort rügt der Beklagte, dass sich die Klägerin damit begnüge, pauschal zu behaupten, es sei ihr ein Zinsgewinn in der angegebenen Höhe von 206.160,05 EUR entgangen. Dagegen halte sie es offensichtlich nicht für notwendig, darzustellen, auf welcher Grundlage sich dieser angeblich entgangene Zinsgewinn berechnen solle. Weder Daten noch Beträge würden von der Klägerin vorgetragen, welche wenigstens die Berechnung nachvollziehbar erscheinen ließen. Die Klägerin hat daraufhin mit Schriftsatz der Klägervertreter vom 10. August 2007 ein Anlagenkonvolut K 4 vorgelegt, in welchem die Zinsberechnung im Einzelnen aufgeschlüsselt ist. Auch hiergegen hat sich der Beklagte in erster Instanz gewandt. Hierauf geht die Berufungsbegründung allerdings nicht ein und beschränkt sich im Übrigen darauf, auf die erstinstanzlichen Einwendungen ergänzend Bezug zu nehmen und das diesbezügliche Vorbringen zum Gegenstand des Vorbringens in der Berufungsinstanz zu machen. Eine derartige pauschale Bezugnahme auf Vortrag in erster Instanz ist nach allgemeiner Auffassung grundsätzlich nicht statthaft (vgl. etwa BGH NJW-RR 1996, 572 sowie Zöller/Heßler, ZPO 27. Aufl. § 520 Rdn. 40 m.w.N.) und lediglich dann ausnahmsweise als zulässig anzusehen, wenn - anders als hier - das erstinstanzliche Vorbringen von der Vorinstanz aus Rechtsgründen nicht behandelt, als rechtlich unerheblich oder unsubstantiiert angesehen oder gänzlich übergangen wurde (vgl. Zöller/Heßler aaO m.w.N.). Abgesehen davon hat das Landgericht festgestellt, dass Beanstandungen insbesondere auch gegen die Zinsberechnungen zuletzt nicht mehr erhoben worden seien, ohne dass der Beklagte gegen diese tatbestandliche Feststellung in den Entscheidungsgründen Tatbestandsberichtigungsantrag gestellt hätte.


      56
      ff) Auch im Übrigen begegnen die Ausführungen des Landgerichts zum Schaden wie auch zur Schadenshöhe keinen rechtlichen Bedenken, soweit das Landgericht der Klage stattgegeben hat.


      57
      f) Bei den tenorierten Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 504.760,21 EUR seit dem 15. März 2007 handelt es sich um Zinsen nach § 286 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Satz 1, § 288 Abs. 1 BGB, wenngleich das landgerichtliche Urteil hierzu - von der Berufung insoweit allerdings nicht beanstandet - keine Begründung gegeben hat. Nachdem die Klage den Beklagtenvertretern am 14. März 2007 zugestellt wurde, ist der Fristbeginn zutreffend angesetzt. Insbesondere ist auch der Berufungsantrag des Beklagten, die Klage insgesamt abzuweisen, mit keiner Begründung dafür versehen, weshalb aus Sicht des Beklagten die Zinsforderung - sollte die Hauptforderung auch in der Berufungsinstanz für begründet erachtet werden - nicht gegeben sein sollte.


      58
      g) Soweit der Beklagte in der Berufungsinstanz erstmals die Einrede der Verjährung erhebt, kann er damit aus Rechtsgründen keinen Erfolg haben.


      59
      aa) Die Berufung vertritt die Auffassung, dass sämtliche Ansprüche, die dem Beklagten gegenüber in Bezug auf Aktienkäufe bis einschließlich 28. Februar 2002 gemacht werden könnten, verjährt seien, da die Klägerin ihre Klage erst am 1. März 2007 bei Gericht eingereicht habe.


      60
      bb) Die erstmals im Berufungsrechtszug erhobene Verjährungseinrede ist - unabhängig von den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 - 3 ZPO - jedoch nur dann zuzulassen, wenn die Erhebung der Einrede und die den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Umstände zwischen den Prozessparteien unstreitig sind (BGHZ 177, 212 Tz. 18). Im hier gegebenen Fall sind diese Umstände jedoch nicht unstreitig, da die Klägerin in ihrer Berufungserwiderung jedenfalls schlüssig Hemmung der Verjährung einwendet. Zu entsprechendem Vortrag hatte sie in erster Instanz keine Veranlassung gehabt, da der Beklagte seinerzeit noch nicht die Einrede der Verjährung geltend gemacht hatte.


      61
      cc) Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus § 93 Abs. 2 AktG beträgt fünf Jahre (§ 93 Abs. 6 AktG). Maßgeblich für den Beginn dieser aktienrechtlichen Sonderverjährung ist § 200 BGB, also die Entstehung des Anspruchs als objektiver Umstand (vgl. Hüffer, AktG 8. Aufl. § 93 Rn. 37; Freund, GmbHR 2009, 1185, 1187). Der Anspruch ist entstanden, sobald er durch Klage (auch Feststellungsklage) gegen das Vorstandsmitglied geltend gemacht werden kann; der Schaden muss entstanden sein, braucht aber in seiner Entwicklung noch nicht abgeschlossen zu sein (vgl. Hüffer aaO m.w.N.). Für jede gem. § 93 Abs. 3 AktG pflichtwidrige Zahlung läuft eine gesonderte Verjährungsfrist (Großkomm.z.AktG/Hopt aaO § 93 Rn. 437). Die Unterbrechung und Hemmung der Verjährung richten sich nach den §§ 202 ff. BGB (Großkomm.z.AktG/Hopt aaO § 93 Rn. 447 m.w.N.).


      62
      dd) Die Berufungserwiderung trägt vor, dass nach erster Korrespondenz und einigen vorbereitenden Telefonaten am 6. November 2006 ein Gespräch zwischen dem Klägervertreter Rechtsanwalt S. und den Beklagtenvertretern Rechtsanwälten B. und Dr. R. stattgefunden habe. Die Vertreter des Beklagten hätten vorbehaltlich etwaiger Vorgaben der Versicherung des Beklagten grundsätzliches Interesse an einer einvernehmlichen Regelung der Angelegenheit bekundet und ausdrücklich darum gebeten, bis zum Abschluss ihrer angekündigten Prüfung der Angelegenheit keine Klage oder sonstige weitere Kosten auslösenden Maßnahmen zu ergreifen. Sie hätten dazu auch erklärt, dass der Beklagte sich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen würde.


      63
      Legt man diesen seitens der Berufung nicht bestrittenen Vortrag zu Grunde, so ist die Verjährung von Ansprüchen zwischen den Parteien ab dem 6. November 2006 gemäß § 203 BGB bis unmittelbar vor der - ohnehin verjährungshemmenden (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 BGB) Klageerhebung (Klageeinreichung am 1. März 2007; Klagezustellung am 14. März 2007) - gehemmt gewesen, nachdem die Klageeinreichung nach vorheriger telefonischer Ankündigung durch die Prozessbevollmächtigten der Klägerin erfolgte.


      64
      Vorstehendes gilt insbesondere auch für die Schadensersatzansprüche, welche die Klägerin auf eine Verletzung von § 71 c AktG stützt. Die fünfjährige Verjährung des in zeitlicher Hinsicht ältesten dieser Ansprüche hatte am 16. Mai 2002 begonnen, da die am 15. Mai 2001 erworbenen eigenen Aktien nicht binnen Jahresfrist veräußert worden waren. Die übrigen Ansprüche sind allesamt später entstanden, so dass auch insoweit eine verjährungshemmende Wirkung gegeben ist.


      65
      2. Der nicht nachgelassene Schriftsatz des Beklagten vom 19. November 2009 gebot nicht die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung (§ 156 ZPO), da er – mit der oben unter II. 1. d) hh) bereits abgehandelten Ausnahme – den Vortrag des Beklagten in der Berufungsinstanz lediglich akzentuierend zusammenfasst und sein Inhalt keine anders lautende rechtliche Würdigung veranlasst. Ebenso wenig war aufgrund der Replik der Klägerin vom 23. November 2009 die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen.


      66
      3. Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1, § 101 Abs. 1 ZPO, die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit auf § 708 Nr. 10, § 711 ZPO.


      67
      4. Eine Zulassung der Revision ist nicht veranlasst, da Revisionszulassungsgründe i.S. von § 543 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 ZPO nicht ersichtlich sind.
      Avatar
      schrieb am 18.02.10 10:02:40
      Beitrag Nr. 3.798 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.864.553 von Kalchas am 02.02.10 16:47:46na, zumindest der ganz Alte Vorstand muss nur noch sein eigenes Vermögen verwalten !

      Amtsgericht München Aktenzeichen: HRA 93755: Bekannt gemacht am: 08.04.2009 12:00 Uhr

      In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

      Neueintragungen

      07.04.2009



      VVG Familie Michael Weichselgartner KG, Ebersberg, Abt-Häfele-Str. 37, 85560 Ebersberg.(Verwaltung von eigenem Vermögen). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Abt-Häfele-Str. 37, 85560 Ebersberg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Weichselgartner, Michael, Ebersberg, *21.03.1952.
      Avatar
      schrieb am 18.02.10 21:15:35
      Beitrag Nr. 3.799 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.964.159 von Howkay am 18.02.10 10:02:40Ja, ja. Einnerst Du ich nicht? Der Mann ist ein Visionär. Schon unglaublich, welcher Blödsinn einem Journalisten so einfällt. Mit dem Biotechnologieunternehmen MWG wurde er also reich. Aha!

      http://www.welt.de/print-wams/article145963/Der_Visionaer_vo…

      Natürlich nicht durch Leistung, wie man hier lesen kann. Der Absahner wird auch noch als Idealist bezeichnet. Unglaublich!


      Michael Weichselgartner
      Michael Weichselgartner, Handicap 7, – der RyderCup – Idealist

      Michael Weichselgartner hat aus dem Nichts eine Firma mit einem Umsatz von 50 Mio. Euro geschaffen und zur richtigen Zeit erfolgreich an die Börse gebracht. In Spitzenzeiten lag die Marktkapitalisierung seiner Firma MWG Biotech bei über 1.3 Mrd. Euro. Nach dem Ausstieg aus der Firma machte er seine ersten Gehversuche im Golfgeschäft, in dem er die insolvente Golfanlage Pfaffing zu neuem Leben erweckte, welche in ganz Bayern durch eine Vielzahl von Innovationen in aller Munde war. Besessen vom Golf und seiner Idee, den Rydercup nach Deutschland zu holen, hat er aus dem Nichts eine Golfanlage im Münchner Süden – Golf Valley geschaffen, welche derzeit im Rennen um die Austragung des Rydercups in Deutschland liegt.

      Auf dem Gelände in Valley, wo jetzt ein weitläufiger Championship fähiger 36 Loch Golf Kurse entstanden ist, waren vor etwa sieben Jahren noch gesundheitsschädliche Sendemasten des amerikanischen Radio free Europe stationiert, welche das idyllische Tegernseer-Landschaftsbild zunichte machten.

      Die 130 Hektar große Anlage wurde von Anfang an in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Miesbach im strengen einvermehmen mit Natur & Umwelt entwickelt und realisiert. So hat man sich auch bei der weitläufigen Gestaltung der Roughs, SemiRoughs und den angrenzenden Flächen für den Anbau einer Magerwiese entschieden, denn Magerwiesen sind heute ein Rarität, zählen sie trotzdem zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas und erblühen von Jahr zu Jahr in immer neuen vielfältigeren und bunten Farben. Das Exklusiv-Golfen Interview mit Michael Weichselgartner: http://www.exklusiv-golfen.de/news/golf-valley/

      www.golfvalley.com
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 17:56:25
      Beitrag Nr. 3.800 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.969.973 von Kalchas am 18.02.10 21:15:35Ist das Spruchverfahren am 18.03.2010 öffentlich?
      Wann und wo findet das statt, wieder OLG II in München?
      Ich möchte da nämlich gerne dabei sein.
      Was wird da jetzt kommen, was kann man sich erwarten?
      Kann man sich direkt nach dem Spruchverfahren endlich von der Aktie verabschieden und kriegt auch die Nachbesserung des nächten Spruchverfahrens?
      Ist es strategisch sinnvoller auf einen Squeezeout zu warten?
      Ich denke nach dem 1. Spruchverfahren könnte es gut sein, dass die langsam mal ihre 95% erreichen...

      Achja und noch ne Frage, für die Aktien, die man schon vor Spruchverfahren angedient hat, kriegt man da automatisch die Nachbesserung überwiesen, oder mus man das irgendwie beantragen?

      LG Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 20:45:56
      Beitrag Nr. 3.801 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.043.516 von Arvid am 02.03.10 17:56:25Das ist öffentlich.

      Landgericht München I, Lenbachplatz 7, Sitzungssaal 401

      Der Raum ist aber nicht besonders groß. Eine Entscheidung wird an dem Tag nicht fallen. Die Parteien werden ihre Ansichten vortragen, insbesondere der Vertreter der nicht am Verfahren beteiligten Antragsteller. Vielleicht wird das Gericht zu den einzelnen Punkten etwas sagen.

      Du kannst, wenn Du nicht Antragsteller bist, jederzeit andienen. Ansonsten solltest Du zumindesten eine Aktie behalten. Du erhältst dann das, was bei diesem Spruchverfahren festgelegt wird. Von möglichen weiteren Spruchverfahren wirst Du dann nicht mehr profitieren können, Beherschungsvertrag oder Squeeze Out. Dazu gibt es aber noch nicht einmal einen Hauptversammlungsbeschluß.

      Ob da wirklich sehr viele angedient haben, glaube ich noch nicht einmal. Bei den Aktionären der ersten Stunde aus dem Landkreis Ebersberg lohnt sich das nicht. Da es auch keine Notierung im Freiverkehr mehr gibt, hat die Eurofins keine Chance auf diese Art zuzukaufen. Vielleicht ist das der Grund, warum es bei der GeneScan nach dem Delisting noch eine Notierung im Freiverkehr gibt.

      Ob man die Nachbesserung automatisch erhalten wird, hängt von der Eurofins oder der Bank ab. Bei einem Bankwechsel ist das wahrscheinlich nicht möglich. Man sollte auf jeden Fall selbst auf dem Laufenden bleiben, z.B. einmal im Monat im elektronischen Bundesanzeiger nachschauen. Im Thread sollte das aber auch stehen.
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 20:47:09
      Beitrag Nr. 3.802 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.044.836 von Kalchas am 02.03.10 20:45:56Die Uhrzeit fehlt noch, 11:30 Uhr.
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 21:51:52
      Beitrag Nr. 3.803 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.044.842 von Kalchas am 02.03.10 20:47:09Danke Kalchas.

      Um vom zweiten, darauffolgenden Spruchverfahren und dessen Nachbesserung zu profitieren, muss man also nicht nur bis zum 18.03.2010 warten, sondern noch bis zur Urteilsverkündung?
      Wann kann man diese erwarten?
      Wie sehen das denn die meisten Leute hier?
      Warten bis zum bitteren Ende oder nach dem ersten Spruchverfahren andienen?
      Ich weiss echt nciht was ich tun soll, aber ich hab halt keine Lust mein Kapital jetzt noch 10 Jahre zu binden um dann irgendwie 10% Nachbesserung zu kriegen, ich kan halt leider die Erfolgschancen / Risiken überhaupt nicht einschätzen.

      Wenn man behält kriegt man dann immer noch diese garantierte Dividende von 10% pro Jahr oder was das war?
      Oder wird die MWG einfach nicht zahlen, wie ihnen sonst ja auch alles ziemlich egal ist?

      LG
      Arvid

      $-)
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 22:11:30
      Beitrag Nr. 3.804 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.045.355 von Arvid am 02.03.10 21:51:52Nein, nein.

      Um von einem Spruchverfahren zum Squeeze Out profitieren zu können, mußt Du auch ausgesqueezt werden. Dafür gibt es aber noch nicht einmal einen Hauptversammlungsbeschluß.

      Ähnlich ist das beim Abschluß eines Beherrschungsvertrags. Dann braucht man auch einen Hauptversammlungsbeschluß. Danach kannst Du andienen. Wenn nicht, kannst Du das zugehörige Spruchverfahren abwarten, bekommst aber die Garantiedividende.

      Das Verfahren ist mit dem Landgericht vermutlich nicht beendet. Das geht dann vor das Oberlandesgericht. Die beiden Gerichte können sehr unterschiedlich entscheiden.

      Im Moment gibt es keine Dividende, da es Delisting und kein Abschluß eines Beherrschungsvertrags ist. Das kann Dir niemand sagen, wie Du besser fahren wirst.

      Den 18.3. solltest Du auf jeden Fall abwarten. Dann weißt Du unter Umständen, wo die Reise beim Landgericht hingeht. Sagt natürlich nichts zum Oberlandesgericht.

      Ein Risiko hast Du eventuell, wenn die übernehmende Eurofins-Klitsche pleite geht. Dann wirst Du bei Andienen nicht mehr als das Angebot bekommen. Dafür lag ja eine Bankbescheinigung vor. Wenn Du bereits angedient hast, war es das. Ansonsten könntest Du immer noch die Aktien behalten.

      Wenn der Preis zufriedenstellend ist, spricht nichts dagegen, nach diesem Verfahren auszusteigen. Man kann aber auch auf gut Glück sofort darauf setzen.
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 22:36:41
      Beitrag Nr. 3.805 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.045.572 von Kalchas am 02.03.10 22:11:30Danke, das sind für mich wirklich sehr hilfreiche Informationen!

      LG Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 18.03.10 14:41:46
      Beitrag Nr. 3.806 ()
      zum heutigen Termin

      Das Gutachten von MDS Möhrle wird in die Tonne getreten. Das Gericht gibt ein neues Gutachten in Auftrag. Als Gutachter wird nicht die Albis Revision beauftragt, die 2007 das Gutachten von MDS Möhrle geprüft hat.
      Avatar
      schrieb am 18.03.10 14:44:21
      Beitrag Nr. 3.807 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.168.882 von Kalchas am 18.03.10 14:41:46Danke für die Info !
      Hört sich doch gut an !
      Avatar
      schrieb am 18.03.10 16:08:24
      Beitrag Nr. 3.808 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.168.908 von Howkay am 18.03.10 14:44:21Einen lustigen Fakt gab es noch.

      Die MWG hat den Antrag auf den gerichtlich bestellten Prüfer beim Landgericht München II gestellt. Das hat dann die Albis Revision bestellt. Knackpunkt ist, daß das Landgericht München II gar nicht zuständig war, sondern das Landgericht München I. Der Beschluß zum Beherrschungsvertrag wäre auch aus diesem Grund anfechtbar gewesen, wie der vorsitzende Richter feststellte.

      Eigentlich typisch dieser Fehler für die letzten Jahre.
      Avatar
      schrieb am 19.03.10 13:30:17
      Beitrag Nr. 3.809 ()
      Es gibt doch noch paar Dinge zu erwähnen.

      Das Gericht glaubt nicht, dass die vorhandene Liqudität zum Zeitpunkt der HV 2007 betriebsnotwendig war.

      Dazu aus meiner Sicht. 7 Mio waren an die Eurofins ausgeliehen und sind es immer noch. Die können ausgezahlt werden. Das wären über 50 Cents pro Aktie, wenn das das Gericht auch so sehen wird. Die Zahl 7 Mio stammt von mir und nicht vom Gericht. Da bin ich schon recht otimistisch.

      Der Schadensersatz gegen Becker kommt hinzu. Das Verfahren war auf jeden Fall vor dem Bewertungsstichtag angelegt. Das wären dann ca. 4 Cent pro Aktie.

      Bei den Immobilien hat das Gericht auch Zweifel, dass die betriebsnotwendig sind. Da man die verkauft und jetzt gemietet hat, kann ich mir das auch nicht vorstellen.

      Die Aktienanzahl wurde von MDS Möhrle zu hoch angesetzt. Das hatte ich bemängelt, weil da noch Wandelanleihen berücksichtigt waren. Es ist das Grundkapital zum Stichtag relevant.

      Der Verkauf der Gensequenzierung an die Medigenomix soll untersucht werden. Auch der Wert der Immobilien in 2005 bzw. 2007 muß festgestellt werden.
      Avatar
      schrieb am 23.03.10 17:25:31
      Beitrag Nr. 3.810 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.177.091 von Kalchas am 19.03.10 13:30:17Sehr interessante Infos.Erstmal herzlichen Dank für Deine Mühe alles transparent hier hineinzustellen.Wären mal einige mehr von Deinem Kaliber hier bei WO dann sähe die Welt für viele anders aus!
      Avatar
      schrieb am 23.03.10 22:09:04
      Beitrag Nr. 3.811 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.177.091 von Kalchas am 19.03.10 13:30:17Ebenfalls besten Dank an Kalchas für die Informationen.
      Avatar
      schrieb am 09.04.10 10:50:31
      Beitrag Nr. 3.812 ()
      Ein Übernahmeangebot, Geneart, in derselben Branche.

      Die Bewertung ist sehr viel höher als die der MWG.


      DGAP-News: Applied Biosystems Deutschland GmbH (deutsch)

      Applied Biosystems Deutschland GmbH: Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Angebots zum Erwerb

      Applied Biosystems Deutschland GmbH / Sonstiges

      09.04.2010 08:45

      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt
      durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
      öffentlichen Angebots zum Erwerb sämtlicher Aktien der GENEART AG in
      sinngemäßer Beachtung des Regelungsgehaltes von § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29
      Abs. 1, 34 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)


      Bieter:

      Applied Biosystems Deutschland GmbH

      Frankfurter Straße 129B
      D-64293 Darmstadt

      E-Mail: tender@appliedbiosystems.com

      eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 85915


      Zielgesellschaft:

      GENEART AG

      Josef-Engert-Straße 11
      D-93053 Regensburg

      Tel.: +49 (0)941 942 76-100
      Fax: +49 (0)941 942 76-780

      eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRB 10111

      ISIN DE000A0JJ4L4 (WKN A0JJ4L)


      Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt in sinngemäßer Beachtung
      des Regelungsgehaltes des WpÜG in Kürze im Internet unter
      http://www.G6Atender.com.


      Angaben des Bieters:

      Die Applied Biosystems Deutschland GmbH (Bieterin) hat heute entschieden,
      den Aktionären der GENEART AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen
      Angebots (Barangebot) anzubieten, die von ihnen gehaltenen Aktien der
      GENEART AG (GENEART-Aktien) zu erwerben (Angebot). Das Angebot wird im
      Übrigen zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bedingungen und
      Bestimmungen ergehen.

      Die Bieterin beabsichtigt, den Aktionären der GENEART AG, vorbehaltlich der
      Bestimmungen der Angebotsunterlage, anzubieten, ihre GENEART-Aktien mit
      einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 im Wege eines
      freiwilligen öffentlichen Angebots gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe
      von EUR 13,75 je GENEART-Aktie zu erwerben.

      Die Bieterin hat mit Wirkung zum 9. April 2010 unter anderem von den
      Gründungsaktionären der GENEART AG, Herrn Prof. Dr. Ralf Wagner, Herrn
      Prof. Dr. Hans Wolf und Herrn Dr. Marcus Graf, insgesamt 2.631.552 Aktien,
      also insgesamt etwa 58,64% aller Aktien der GENEART AG, im Wege eines
      Anteilskaufs außerhalb der Börse zum Kaufpreis von EUR 11,59 je Aktie
      erworben.


      Wichtige Hinweise:

      Das WpÜG findet auf das Angebot keine Anwendung. Eine Prüfung der
      Angebotsunterlage durch die BaFin findet somit nicht statt.

      Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
      zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der GENEART AG. Die
      endgültigen Bedingungen des Angebotes sowie weitere das Angebot betreffende
      Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt.

      Investoren und Inhabern von Aktien der GENEART AG wird dringend empfohlen,
      die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot
      stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da
      sie wichtige Informationen enthalten werden.

      Darmstadt, den 9. April 2010

      Applied Biosystems Deutschland GmbH

      Die Geschäftsführung

      - Ende der Mitteilung -


      09.04.2010 08:45 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
      Avatar
      schrieb am 12.06.10 10:57:33
      Beitrag Nr. 3.813 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.300.685 von Kalchas am 09.04.10 10:50:31Hallo zusammen,

      gibt es evtl. mittlerweile wieder Neuigkeiten zur MWG?

      Danke für Feedback.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 13.06.10 09:07:46
      Beitrag Nr. 3.814 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.673.041 von watchranger am 12.06.10 10:57:33Momentan gibt es nichts Neues zu berichten.
      Avatar
      schrieb am 13.06.10 09:13:00
      Beitrag Nr. 3.815 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.674.357 von Kalchas am 13.06.10 09:07:46Wie ist denn der Sachstand im Auskunftsverfahren?

      Viele Grüße
      Kalabaaki
      Avatar
      schrieb am 13.06.10 09:54:50
      Beitrag Nr. 3.816 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.674.360 von Kalabaaki am 13.06.10 09:13:00Stimmt. Da ist gerade was gekommen. Die Fragen in der HV 2007 mußten beantwortet werden. Die Antworten habe ich aber noch nicht. Die MWG könnte wohl auch noch vor das Oberlandesgericht ziehen.
      Avatar
      schrieb am 13.07.10 11:26:08
      Beitrag Nr. 3.817 ()
      MWG-Biotech AG
      Ebersberg
      Wir laden unsere Aktionäre zu der
      am Freitag, den 20. August 2010, 09:00 Uhr,

      im großen Vortragsraum,
      Großmoorbogen 25 (Eingang 1),
      21079 Hamburg,

      stattfindenden
      ordentlichen Hauptversammlung
      unserer Gesellschaft

      ein.
      Tagesordnung:
      1. Vorlage der geänderten festgestellten Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2007, 31. Dezember 2008 sowie zum 31. Dezember 2009, der geänderten Lageberichte für die MWG-Biotech AG für die Geschäftsjahre 2007 und 2008, der Berichte des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2007, 2008 und 2009 sowie der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs für die Geschäftsjahre 2007 und 2008.

      Die vorstehenden Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Anzinger Straße 7 a, 85560 Ebersberg, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme aus und können auf der Internetseite http://ir.mwg-biotech.com/investor-relations/hauptversammlun… eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt.

      2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2009 in Höhe von € 350.631,70 wie folgt zu verwenden:

      Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,19 Euro je Stückaktie
      insgesamt EUR 350.631,70
      Einstellung in die Gewinnrücklage EUR 0,00
      Gewinnvortrag EUR 0,00
      Bilanzgewinn EUR 350.631,70

      Dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat liegen Vergleichsverhandlungen mit den Anfechtungs- und Nichtigkeitsklägern (Landgericht München I, Az. 5 HKO 17412/09) hinsichtlich der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 13. August 2009 zu Grunde, die unmittelbar vor einem Abschluss stehen. Für den Fall des Vergleichsschlusses hat der Großaktionär, der mit 11.463.038 Aktien ins Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist, gegenüber der MWG-Biotech AG auf seinen Dividendenanspruch verzichtet. Für den Fall eines Vergleichsschlusses vor dem Tag der Hauptversammlung schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung mit dem oben genannten Gewinnvorschlag daher eine Ausschüttung in Höhe von EUR 350.631,70, entsprechend einer Dividende in Höhe von 0,19 Euro auf die bis zu 1.845.430 verbleibenden Stückaktien, vor.

      Soweit der Vergleich bis zum Tag der Hauptversammlung nicht zustande kommt, wird der Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat wie folgt modifiziert:

      Ausschüttung an die Aktionäre EUR 0,00
      Einstellung in die Gewinnrücklage EUR 0,00
      Gewinnvortrag EUR 350.631,70
      Bilanzgewinn EUR 350.631,70

      3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2009 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

      4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2009 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

      5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MDS Möhrle GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu bestellen.

      6. Vorlage des Nachtragsberichts des Sonderprüfers Gottschalk Becker & Partner vom 28. Dezember 2009

      Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Oktober 2008 wurden Gottschalk Becker & Partner zum Sonderprüfer bestellt. Der Sonderprüfer hat am 18. Mai 2009 einen Teilbericht zu den von der Hauptversammlung beschlossenen Prüfungsgegenständen 1–9 vorgelegt, der bereits Gegenstand der Hauptversammlung vom 13. August 2009 war. Im Hinblick auf den vom Sonderprüfer als eigenständigen Prüfungspunkt eingestuften Prüfungsgegenstand 10 (Kollusives Zusammenwirken zwischen den Organen der MWG-Biotech AG und des Eurofins-Konzerns sowie Einwirkung seitens des Eurofins-Konzerns) hat der Sonderprüfer am 28. Dezember 2009 einen Nachtragsbericht vorgelegt, der nunmehr der Hauptversammlung vorgelegt wird.

      7. Beschlussfassung über Satzungsänderungen zu § 15 Abs. 2–4 und § 16 Abs. 2 der Satzung

      Das „Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie“ (ARUG) ist am 4. August 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und überwiegend am 1. September 2009 in Kraft getreten. Durch das ARUG ist das Recht der Hauptversammlung wesentlich reformiert worden. Die Satzung der Gesellschaft soll insbesondere an den neuen Stand angepasst werden. Die Änderung in § 15 Abs. 2 passt die Satzung an § 123 Abs. 2 S. 2 und 4 AktG an. Die vorgeschlagenen Streichungen in § 15 Abs. 3 und 4 betreffen die Anmeldefrist und den Zugang des Berechtigungsnachweises im Falle einer Abwehrhauptversammlung gem. § 16 Abs. 4 WpÜG (§ 15 Abs. 3) sowie die Berechnung von Fristen, die von der Hauptversammlung zurückzurechnen sind (§ 15 Abs. 4). Die Änderung in § 16 Abs. 2 passt die Satzung an § 134 Abs. 3 AktG an.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

      a) § 15 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:

      „Die Anmeldung zur Teilnahme an jeder Hauptversammlung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen.“

      Der bisherige § 15 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt und wird nunmehr zu Satz 3.

      b) § 15 Abs. 3 und 4 der Satzung werden gestrichen.

      c) § 16 Abs. 2 Satz 2 und 3 werden wie folgt neu gefasst:

      „Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn in der Einberufung der Hauptversammlung nichts Abweichendes bestimmt wird. § 135 AktG bleibt unberührt.“



      Hauptversammlungsunterlagen

      Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der MWG-Biotech AG, Anzinger Straße 7 a, 85560 Ebersberg, zur Einsichtsnahme aus und sind ferner im Internet unter http://ir.mwg-biotech.com/investor-relations/hauptversammlun… zugänglich:

      • Diese Einberufungsbekanntmachung;


      Zu Tagesordnungspunkt 1 und 2:

      • Geänderte festgestellte Jahresabschlüsse sowie die Lageberichte für die MWG-Biotech AG zum 31. Dezember 2007 und 31. Dezember 2008, geänderter festgestellter Jahresabschluss für die MWG-Biotech AG zum 31. Dezember 2009, Berichte des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2007, 2008 und 2009, erläuternde Berichte des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs für die Geschäftsjahre 2007 und 2008 sowie Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns;


      Zu Tagesordnungspunkt 6:

      • Nachtragsbericht des Sonderprüfers Gottschalk Becker & Partner vom 28. Dezember 2009.


      Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften dieser Unterlagen übersandt. Ein entsprechendes Verlangen bitten wir zu richten an:

      MWG-Biotech AG
      Investor Relations
      Anzinger Straße 7 a,
      D-85560 Ebersberg
      Telefax: + 49 (0) 8092 21084
      E-Mail: ir@mwg-biotech.com


      Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt.

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Euro 13.308.468 und ist eingeteilt in 13.308.468 auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, so dass im Zeitpunkt der Einberufung 13.308.468 Stimmrechte bestehen.

      Anfragen und Anträge von Aktionären

      Anträge oder Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 Satz 1 AktG sind ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten:

      MWG-Biotech AG
      Investor Relations
      Anzinger Straße 7 a,
      D-85560 Ebersberg
      Telefax: +49 (0) 8092 21084
      E-Mail: ir@mwg-biotech.com


      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft anmelden.

      Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung, das heißt bis spätestens Freitag, den 13. August 2010 (24:00 Uhr MESZ), unter folgender Adresse zugehen:

      MWG-Biotech AG
      c/o Computershare HV-Services AG
      Prannerstraße 8
      D-80333 München
      oder per Fax-Nr.: +49 (0)89 30 90 37-46 75
      oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de


      Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären über die Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Um einen rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung wird in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

      Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 S. 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung finden in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung und am Tag der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister statt („Umschreibestopp“). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 13. August 2010. Der Umschreibestopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die Aktien. Jedoch bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem Ablauf des 13. August 2010 bei der Gesellschaft eingehen, können bei der Hauptversammlung am 20. August 2010 Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich von dem für diese Aktien im Aktienregister eingetragenen Aktionär insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.

      Stimmrechtsvertretung

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Die Vollmacht ist in Textform zu erteilen, es sei denn, die Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditinstitut oder an im Hinblick auf die Stimmrechtsausübung gemäß § 135 Abs. 8, Abs. 10 AktG, 125 Abs. 5 AktG diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen.

      Eine Bevollmächtigung ist durch Verwendung des Anmeldeformulars möglich, ein weiteres Vollmachtsformular ist auf der Rückseite der Eintrittskarte abgedruckt und wird zudem auf Verlangen übersandt. Wir bitten unsere Aktionäre im Falle der Bevollmächtigung von Kreditinstituten oder von im Hinblick auf die Stimmrechtsausübung gemäß § 135 Abs. 8, Abs. 10 AktG, § 125 Abs. 5 AktG diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen sich bezüglich der Form der Vollmachtserteilung mit diesen abzustimmen (weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf dem Anmeldeformular).

      Hinweis für eine Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter:

      Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten, jedoch an die Weisungen der Aktionäre gebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter muss in Textform bevollmächtigt und angewiesen werden. Hierzu kann das auf der Rückseite des Anmeldeformulars abgedruckte Vollmachts- und Weisungsformular genutzt werden, welches zudem auf Verlangen übersandt wird. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter hat danach das Recht, Untervollmacht zu erteilen. Er ist verpflichtet, das Stimmrecht ausschließlich gemäß den vom Aktionär erteilten Weisungen auszuüben. Wird zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt, wird sich der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei dem betreffenden Tagesordnungspunkt der Stimme enthalten.

      Bitte übersenden Sie die Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft an folgende Adresse:

      MWG-Biotech AG
      c/o Computershare HV-Services AG
      Prannerstraße 8
      D-80333 München
      oder per Fax-Nr.: +49 (0)89 30 90 37-46 75
      oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de


      Ebersberg, im Juli 2010

      MWG-Biotech AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 13.07.10 11:42:15
      Beitrag Nr. 3.818 ()
      Bei der Geneart soll ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen werden. Es wird interessant sein, die Bewertung der GeneScan mit der der MWG-Biotech zu vergleichen.



      11.06.2010
      GENEART AG und Applied Biosystems Deutschland GmbH beabsichtigen den Abschluss eines Beherrschungsvertrags
      Regensburg/Darmstadt, 11. Juni 2010 – Die GENEART AG und ihre Mehrheitsaktionärin, die Applied Biosystems Deutschland GmbH, beabsichtigen den Abschluss eines Beherrschungsvertrags gemäß §§ 291 ff. AktG mit der GENEART AG als beherrschter und der Applied Biosystems Deutschland GmbH als herrschender Gesellschaft. Die GENEART AG und die Applied Biosystems Deutschland GmbH wollen diesen Vertrag vor der für den 19. August 2010 geplanten ordentlichen Hauptversammlung der GENEART AG unterzeichnen. Der Beherrschungsvertrag soll der Hauptversammlung der GENEART AG im Rahmen der für den 19. August 2010 geplanten ordentlichen Hauptversammlung zur Zustimmung vorgelegt werden.


      Rechtlicher Hinweis
      Dieses Dokument kann Schätzungen, Prognosen und Annahmen im Hinblick auf unternehmerische Pläne und Zielsetzungen, Produkte oder Dienstleistungen, zukünftige Ergebnisse oder diesen zugrunde liegenden oder darauf bezogene Annahmen enthalten. Jede dieser in die Zukunft gerichteten Angaben unterliegt Risiken und Ungewissheiten, die nicht vorhersehbar sind und außerhalb des Kontrollbereichs der GENEART AG liegen. Viele Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Angaben enthalten sind.


      Über Life Technologies Corporation:
      Life Technologies Corporation (NASDAQ: LIFE) ist ein weltweit agierender Anbieter biotechnologischer Produkte und hat sich der Verbesserung des menschlichen Befindens verschrieben. Unsere Systeme, Verbrauchsmaterialien und Serviceangebote ermöglichen, wissenschaftlichen Fortschritt zu beschleunigen und durch Entdeckungen und Entwicklungen das Leben noch lebenswerter zu gestalten. Life Technologies Kunden arbeiten in allen Bereichen des biotechnologischen Spektrums, von personalisierter und regenerativer Medizin, molekularer Diagnostik, agro-biotechnologischen und umwelttechnologischen Disziplinen bis hin zu neuesten forensischen Anwendungsbereichen des 21. Jahrhunderts. 2009 erwirtschaftete Life Technologies 3,3 Mrd. US-Dollar Umsatz und beschäftigte rund 9.000 Mitarbeiter in über 160 Ländern. Life Technologies verfügt über ein rasant wachsendes IP-Portfolio mit rund 3.900 Patenten und Exklusivlizenzen. Life Technologies entstand durch den Zusammenschluss von Invitrogen Corporation und Applied Biosystems Inc. und produziert sowohl in vitro Diagnostikprodukte als auch Produkte, die nur für Forschung und Entwicklung zugelassen sind. Life Technologies bewegt. Mehr Informationen sind auf der Webseite zu finden: http://www.lifetechnologies.com


      Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an




      Dr. Karoline Stürmer
      Investor Relations Management
      Josef-Engert-Str. 11
      93053 Regensburg
      Tel.: +49 (0)941 942 76-417
      Fax: +49 (0)941 942 76-711
      ir@geneart.com
      www.geneart.com

      Frank Ostermair
      Better Orange IR & HV AG
      Haidelweg 48
      81241 München
      Tel.: +49 (0)89 88 96 906-10
      Fax: +49 (0)89 88 96 906-66
      info@better-orange.de
      www.better-orange.de







      Über die GENEART AG

      Seit dem Markteintritt im Jahre 2000 hat sich GENEART zum Weltmarktführer bei der Herstellung synthetischer Gene entwickelt und ist heute einer der weltweit führenden Spezialisten in der Synthetischen Biologie. Das Unternehmen stellt Schlüsseltechnologien für die Entwicklung und Herstellung neuer Therapeutika und Impfstoffe bereit. Gleichzeitig verwenden Kunden die GENEART Dienstleistungen zur Verbesserung von Enzymen z.B. als Waschmittelzusätze und zur Konstruktion von Bakterien, die komplexe Biopolymere herstellen oder abbauen (z.B. Kunststoffe, Erdöl etc.). Das Leistungsspektrum reicht damit von der Herstellung synthetischer Gene nach DIN EN ISO 9001:2000, über die Generierung von Genbibliotheken in der kombinatorischen Biologie bis hin zur Produktion und Entwicklung DNA basierter Wirkstoffe. Das Unternehmen mit über 190 Mitarbeitern in Regensburg und bei den Tochtergesellschaften GENEART Inc. in Toronto/Kanada und GENEART Inc. in San Francisco/USA ist an der Deutschen Börse gelistet.
      Avatar
      schrieb am 13.07.10 15:07:53
      Beitrag Nr. 3.819 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.812.225 von Kalchas am 13.07.10 11:42:15Hab die Unterlagen zur HV überflogen und kann nur sagen dass ich nicht mehr durchblicke und mit meinen paar Aktien einfach warte , was die Zeit bringt !
      Avatar
      schrieb am 13.07.10 15:13:58
      Beitrag Nr. 3.820 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.813.435 von Howkay am 13.07.10 15:07:53dein beitrag könnte von mir sein.;)
      Avatar
      schrieb am 13.07.10 16:56:21
      Beitrag Nr. 3.821 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.813.435 von Howkay am 13.07.10 15:07:53Es besteht eine realistische Möglichkeit, daß es für das letzte Geschäftsjahr eine Dividende von 19 Cents für die Minderheitsakionäer geben wird.

      Dies hängt davon ab, ob es in den laufenden Verfahren zu einem Vergleich kommt oder nicht. Teil des Vergleichs wäre die Zahlung dieser Dividende an die Minderheitsaktionäre. Der Großaktionär würde auf seine Dividende verzichten.

      Mehr will ich nicht dazu sagen, so lange der nicht spruchreif ist. Immerhin gibt es einige Parteien, die dem zustimmen müssen.
      Avatar
      schrieb am 13.07.10 17:00:00
      Beitrag Nr. 3.822 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.814.245 von Kalchas am 13.07.10 16:56:21um es mal profan auszudrücken:
      ohne vergleich lässt der großaktionär die muskeln spielen und straft mit dividendenverhinderung die aufmüpfigen.
      Avatar
      schrieb am 13.07.10 17:10:58
      Beitrag Nr. 3.823 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.814.270 von otili am 13.07.10 17:00:00Korrekt.

      Es sollte aber auch das Gesamtpaket im Vergleich stimmen. Das hängt allerdings nicht nur von der Zahlung dieser Dividende ab. Ob es einen Vergleich gibt, sollte sich einigermaßen zügigentscheiden. Nach der Hauptversammlung macht das nämlich kaum noch Sinn.
      Avatar
      schrieb am 16.07.10 15:07:38
      Beitrag Nr. 3.824 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.814.332 von Kalchas am 13.07.10 17:10:58Börsen-Zeitung, 16.7.2010

      jd Frankfurt – Das deutsch-französische

      Analytikunternehmen Eurofins

      hat im zweiten Quartal einen Ertragssprung

      realisiert. Das operative

      Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen

      und nicht-zahlungswirksamem

      Aufwand für Aktienoptionen

      (Ebitas) werde sich verdoppeln,

      teilte das Unternehmen in einer

      Ad-hoc-Meldung mit. Im Vergleichsquartal

      2009 war ein Ebitas

      von 6,5 Mill. Euro gezeigt worden.

      Die endgültigen Zahlen des Unternehmens

      sollen am 30. August veröffentlicht

      werden. Ausschlaggebend

      für die positive Entwicklung war

      nach Angaben des Managements

      eine Belebung in den meisten Geschäftsfeldern,

      insbesondere im Lebens-

      und Futtermitteltestsegment

      und den Umweltlaboren. Zudem

      seien die Folgen des unerwartet harten

      Winters, die die Ergebnisse des

      ersten Quartals gedrückt hatten,

      überwunden. Die Börse reagierte

      am Donnerstag auf die positive

      Meldung mit einem Kurssprung von

      etwa 15% auf 37,82 Euro.
      Avatar
      schrieb am 11.08.10 14:04:13
      Beitrag Nr. 3.825 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.814.332 von Kalchas am 13.07.10 17:10:58Da gibt es jetzt doch eine Einigung per 03.08.2010 für die Anfechtungsklagen, auf der ir site der MWG zu lesen.
      Avatar
      schrieb am 11.08.10 14:39:06
      Beitrag Nr. 3.826 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.965.940 von skyrocker am 11.08.10 14:04:13Dann haben inzwischen alle Kläger zugestimmt. War mir nicht klar, da im elektonischen Bundesanzeiger nichts steht. Der Inhalt des Vergleichs steht aber tatsächlich auf der Homepage.
      Avatar
      schrieb am 11.08.10 14:39:45
      Beitrag Nr. 3.827 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.965.940 von skyrocker am 11.08.10 14:04:13finde nichts unter ir
      Avatar
      schrieb am 11.08.10 14:46:38
      Beitrag Nr. 3.828 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.966.277 von otili am 11.08.10 14:39:45Bei den Unterlagen zur HV.

      http://ir.mwg-biotech.com/media/1657940/10-08-04_veröffentli…
      Avatar
      schrieb am 11.08.10 14:51:08
      Beitrag Nr. 3.829 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.966.340 von Kalchas am 11.08.10 14:46:38danke-habs jetzt auch (kunststück mit link);)
      Avatar
      schrieb am 11.08.10 15:55:23
      Beitrag Nr. 3.830 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.966.397 von otili am 11.08.10 14:51:08Entschuldige ottili, aber ich habe automatisch angenommen, dass alle "Restaktionäre" die Seite kennen. Hat sich ja zwischenzeitlich bereits geklärt.
      Avatar
      schrieb am 11.08.10 16:06:55
      Beitrag Nr. 3.831 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.967.021 von skyrocker am 11.08.10 15:55:23kein problem

      nach dem damaligen zehnteln meines bestandes war ich bockig und hab meine paar restteile nicht gegeben sondern hab mir den luxus gegönnt, sie einfach zu behalten.
      hab die weitere entwicklung nur an hand der freundlichen infos hier bei wo verfolgt und daher war ich nicht so vertraut mit der mwg-website.
      Avatar
      schrieb am 19.08.10 20:04:45
      Beitrag Nr. 3.832 ()
      Barabfindung 1,93 EUR je Aktie
      Frist vom 19.08.2010 bis 08.09.2010, 17:00 Uhr
      Dies ist ein Abfindungsangebot der Advisia Holding AG.
      Das Kaufangebot ist auf maximal 500.000 Aktien beschränkt.


      wieder mal die abfinder unterwegs.
      Avatar
      schrieb am 23.08.10 09:50:08
      Beitrag Nr. 3.833 ()
      Bin gestern erst vom Urlaub zurück !
      War jemand auf der HV ?
      Gibt es was Neues ?
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      Avatar
      schrieb am 25.08.10 16:56:38
      Beitrag Nr. 3.834 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.027.871 von Howkay am 23.08.10 09:50:08Auf der Website haben sie das Abstimmungsverhalten veröffentlicht ohne sonstige 'Erläuterungen. Top 2 beschlossen - was ich nicht ganz nachvollziehen kann, der sog. als "geänerte" beschrieben (in der Einladung stand "ändern" von Gewinnausschüttung auf auf Gewinnvortrag wenn keine Einigung bei den Anfechtungsklagen bis HV. Sie haben aber selbst die Einigung Anfang Aug. bekanntgegeben. Da jedoch bei den Zahlen so ziemlich alle dafür gestimmt haben, denke ich doch, dass die Dividende an die Restaktionäre beschlossen wurde. Genau wird es nur der wissen, der dort war.
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      Avatar
      schrieb am 25.08.10 17:47:20
      Beitrag Nr. 3.835 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.044.012 von skyrocker am 25.08.10 16:56:38geld ist jedenfalls noch keines auf dem konto.
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      Avatar
      schrieb am 26.08.10 15:58:00
      Beitrag Nr. 3.836 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.044.325 von otili am 25.08.10 17:47:20Hallo otili,
      soweit ich erfahren habe werden die 19 ct. pro Aktie an die noch vorhandenen Kleinaktionäre per 31.08.2010 ausgezahlt.
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      Avatar
      schrieb am 26.08.10 16:08:21
      Beitrag Nr. 3.837 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.050.269 von skyrocker am 26.08.10 15:58:00vielen dank für deine info-auch wenn es sich bei mir nicht wirklich um eine nennenswerte summe handelt.
      Avatar
      schrieb am 30.08.10 16:37:09
      Beitrag Nr. 3.838 ()
      Der geänderte Gewinnverwendungsbeschluß ergab sich dadurch, daß bis zur Hauptversammlung noch paar Aktien angedient wurden, diejenigen also keine Dividende erhalten. Warum die vor der Zahlung einer Dividende angedient haben, keine Ahnung. Dümmer ging es kaum.

      Der Anteil der Eurofins bei der Hauptversammlung alles in allem dürfte ca. 91 % betragen.
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      Avatar
      schrieb am 31.08.10 11:50:34
      Beitrag Nr. 3.839 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.068.344 von Kalchas am 30.08.10 16:37:09Müsste in der zeitspanne zwischen Einladungsveröffentlichung und HV Termin geschehen sein. Wenn man den dadurch entstandenen Gewinnvortrag durch die 19 cts. dividiert, kommen etwas über 11000 Aktien heraus. Wahrlich eine Meisterleistung.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.08.10 12:21:19
      Beitrag Nr. 3.840 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.073.099 von skyrocker am 31.08.10 11:50:34Zumal ja eine Dividende in Aussicht gestellt war.
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      Avatar
      schrieb am 20.09.10 15:30:31
      Beitrag Nr. 3.841 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.073.334 von Kalchas am 31.08.10 12:21:19Meiner Meinung nach gelten die 51 Tage Vorlauf für Einladungen auch für die a.o. HV. Wenn sie diese doch rechtzeitig terminisieren um auch den Eintrag ins Register noch heuer zu schaffen (wenn nicht Widerspruch und Anfechtung erfolgen), müsste die Einladung mit dem zu beschließenden Beherrschungsvertrag in Bälde eintrudeln.
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      Avatar
      schrieb am 28.09.10 12:28:15
      Beitrag Nr. 3.842 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.178.441 von skyrocker am 20.09.10 15:30:31Habe da in meinem MWG Ordner nachgesehen und die gespeicherte HV-Einladung aus 2007 angesehen (online ist das nicht mehr möglich, warum??). Mit dem seinerzeitigen Beherrschungsvertrag (dessen Beschluss u. a. gerichtlich kassiert wurde), standen 14 ct. p.a. und eine Abfindung von 1,89 (musste man ja gleich mies machen wie die aus dem Delistingsbeschluss davor, der ja erst letztes Jahr wirksam wurde). Bin schon neugierig was sie im heurigen Beherrschungsvertrag hineinschreiben.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.11.10 19:17:01
      Beitrag Nr. 3.843 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.222.757 von skyrocker am 28.09.10 12:28:15Da ich derzeit auf Urlaub bin und hier nichts checken kann, Frage - gibt es schon was Neues in Sache ao. HV?
      Avatar
      schrieb am 05.11.10 11:02:51
      Beitrag Nr. 3.844 ()
      Infos um Weichselgartner, einer der größten Be.... des neuen Marktes !


      Aktenzeichen: K 203/09
      Lage: Neuhaus 132, 83539 Pfaffing
      Grundbuchstelle: Pfaffing Blatt 341 A
      Beschrieb: Flst. 248/1 In Köckmühle,Verkehrsfläche zu 0,4265 ha
      Flst. 266 Neuhaus 132, Erholungsfläche zu 1,2690 ha
      Eintragung
      Versteigerungsvermerk:
      12.10.09
      Gebäudeart/ Objekt: Golf-Clubhaus mit Nebengebäuden und Putting Green
      Wohnfläche/Nutzfläche: Flst.248/1 (Platz): 4.265 m²
      Flst.266 (Sportfläche, Büro,Clubhaus, Nebengebäude) : 12.690 m²
      Ausstattung: mittel-gehoben
      Zustand: generell unterhalten
      Erschließung: Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Telefon
      Baujahr: 1992-1994
      Nutzer: Eigentümer
      Verkehrswert: Flst.248/1: 83.000,00 €
      Flst.266: 1.870.000,00 €
      Wertgrenzen §§ 74 a
      bzw. 85a ZVG:
      ja
      Termin Donnerstag, 16.12.2010, 11:00 Uhr, Zi.112
      Amtsgericht Rosenheim
      Bilder:
      Avatar
      schrieb am 03.12.10 10:10:10
      Beitrag Nr. 3.845 ()
      Einberufungsbekanntmachung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 10. Jan. 2011, 10:00 Uhr, im groüßen Vortragsraum, Großmoorbogen 25 (Eingang 1), 21079 Hamburg.

      [urlEinladung http://ir.mwg-biotech.com/media/1894346/einberufungsbekanntmachung.pdf]http://ir.mwg-biotech.com/media/1894346/einberufungsbekanntmachung.pdf[/url]

      [urlQuelle: http://ir.mwg-biotech.com/investor-relations/hauptversammlun…
      http://ir.mwg-biotech.com/investor-relations/hauptversammlun…[/url]


      LG Arvid
      $-)
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.12.10 10:17:09
      Beitrag Nr. 3.846 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.638.466 von Arvid am 03.12.10 10:10:10nur noch 8 cent pro Jahr - knapp die Hälfte...
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.12.10 08:02:44
      Beitrag Nr. 3.847 ()
      Ich glaube es wird Zeit die Teile abzugeben !
      Irgendwie sitzen Sie am längeren Hebel.
      Avatar
      schrieb am 06.12.10 14:46:38
      Beitrag Nr. 3.848 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.638.534 von Arvid am 03.12.10 10:17:09das wird aber Erklärungsbedarf zu den 8 cts geben. Nachfolgend zur Erinnerung der Vertrag von 2007 mit 14 cts.

      DGAP-Ad hoc: MWG Biotech AG

      DGAP-Adhoc: MWG-Biotech AG schließt Beherrschungsvertrag mit Eurofins Genomics B.V. und plant Delisting

      MWG-BIOTECH AG / Delisting

      05.06.2007

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG: MWG-Biotech AG schließt Beherrschungsvertrag mit Eurofins Genomics B.V. und plant Delisting

      Ebersberg, den 5. Juni 2007

      Der Vorstand der MWG-Biotech AG (ISIN: DE000A0EPUF5), Ebersberg, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag den mit der Ad-hoc-Meldung vom 16. Mai 2007 angekündigten Beherrschungsvertrag mit der Eurofins Genomics B.V., Breda, Niederlande, abgeschlossen. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung. Vorstand und Aufsichtsrat haben heute beschlossen, der Hauptversammlung der MWG-Biotech AG vom 17. Juli 2007 vorzuschlagen, dem Abschluss des Beherrschungsvertrags mit der Eurofins Genomics B.V. zuzustimmen. Der von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermittelte Unternehmenswert der MWG-Biotech AG in einer Bandbreite von TEUR 22.113 bis TEUR 24.371 wurde durch den inzwischen gerichtlich bestellten Vertragsprüfer bestätigt. Der Unternehmenswert entspricht damit einem Wert zwischen EUR 1,650 und EUR 1,818 je Aktie. Dieser liegt unter dem relevanten gewichteten durchschnittlichen dreimonatigen Börsenkurs von EUR 1,87. Die Eurofins Genomics B.V. wird den außenstehenden Aktionären im Rahmen des Beherrschungsvertrags anbieten, ihre Aktien gegen eine Barabfindung von EUR 1,89 zu erwerben. Entsprechendes gilt für die ausgegebenen Teilschuldverschreibungen aus den Wandelanleihen. Den Aktionären, die weiterhin an der MWG-Biotech AG beteiligt bleiben wollen, wird als angemessener Ausgleich eine Zahlung i.H.v. EUR 0,14 je Aktie für jedes Geschäftsjahr garantiert.

      Außerdem haben Vorstand und Aufsichtsrat heute - wie mit der Ad-hoc-Meldung vom 16. Mai 2007 angekündigt - beschlossen, der Hauptversammlung MWG-Biotech AG vom 17. Juli 2007 vorzuschlagen, den Vorstand zu ermächtigen, den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum geregelten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse (reguläres Delisting) zu stellen. Die Mehrheitsaktionärin Eurofins Genomics B.V. bietet den übrigen Aktionären im Rahmen des Delistings an, ihre Aktien gegen eine Barabfindung von EUR 1,89 je Stückaktie zu erwerben. Das Angebot steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt, den Widerruf der Börsenzulassung zu beantragen, dass die Frankfurter Wertpapierbörse dem Antrag stattgibt und dass der Widerruf der Börsenzulassung veröffentlicht wird. Entsprechendes gilt für die ausgegebenen Teilschuldverschreibungen aus den Wandelanleihen unter der weiteren Bedingung, dass der Widerruf der Börsenzulassung bis zum 13. Dezember 2007 (24.00 Uhr) veröffentlicht wird.
      Avatar
      schrieb am 07.12.10 00:09:59
      Beitrag Nr. 3.849 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.044.325 von otili am 25.08.10 17:47:20Hallo

      Wie sieht das bei euch aus ?
      Habt Ihr die 19 cents im Laufe mittlerweile erhalten ?

      Danke für Info
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.12.10 01:07:51
      Beitrag Nr. 3.850 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.658.808 von bepel am 07.12.10 00:09:59ja, die 19 cent sind schon längst verbucht.

      LG Arvid
      $-)
      Avatar
      schrieb am 07.12.10 17:30:43
      Beitrag Nr. 3.851 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.658.808 von bepel am 07.12.10 00:09:59geld ist schon verprasst:D

      hab mir ein weißbier dafür gegönnt:lick:

      nach dem damaligen kapitalschnitt 1 zu 10 hab ich nicht wirklich viele von den teilen.
      gerade wieder ein 1,89 - angebot ins haus geflattert.
      wenn ich 2,20 ohne kosten dafür bekomme, dann hau ich den mist den kameraden auf den tisch. eine position des schreckens weniger in meinem altdepot.
      Avatar
      schrieb am 03.01.11 13:10:49
      Beitrag Nr. 3.852 ()
      Ein frohes neues Jahr allerseits.Meine shares sind bei meiner Bank ausgebucht.Weiss jemand mehr?
      Avatar
      schrieb am 10.01.11 08:40:09
      Beitrag Nr. 3.853 ()
      heute ist ja HV !
      Ich habe leider keine Zeit, aber geht irgendwer hin ?
      Wo ist eigentlich Kalchas ??
      Avatar
      schrieb am 01.02.11 10:29:24
      Beitrag Nr. 3.854 ()
      Zitat von otili: geld ist schon verprasst:D

      hab mir ein weißbier dafür gegönnt:lick:

      nach dem damaligen kapitalschnitt 1 zu 10 hab ich nicht wirklich viele von den teilen.
      gerade wieder ein 1,89 - angebot ins haus geflattert.
      wenn ich 2,20 ohne kosten dafür bekomme, dann hau ich den mist den kameraden auf den tisch. eine position des schreckens weniger in meinem altdepot.



      Jetzt hast Du ja ein Angebot für 2,25 !oder ?
      Avatar
      schrieb am 01.02.11 11:01:58
      Beitrag Nr. 3.855 ()
      mindestens 200 teile müssen es aber bei andienung sein-so viele hab ich aber nicht mehr. auch begrenzt auf 60.000 stck insgesamt.
      wer immer auch diese xnase ag ist, mit mwg haben die sicher nicht so viel gemein. vermutlich einer der öfters auftauchenden trttbrettfahrer, die sich bei einem ordentlichen angebot der betreffenden firma einen schnellen euro für ihre vorher aufgebauten bestände erhofft.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.02.11 09:28:50
      Beitrag Nr. 3.856 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.959.402 von otili am 01.02.11 11:01:58Größere Verb....er als Eurofins können sie auch nicht sein :mad:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.02.11 10:11:45
      Beitrag Nr. 3.857 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.966.120 von Howkay am 02.02.11 09:28:50zustimmung
      Avatar
      schrieb am 09.02.11 19:36:04
      Beitrag Nr. 3.858 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.959.402 von otili am 01.02.11 11:01:58Können sich kleinere Anleger (60 Stück) mit anderen zusammenschließen um die geforderte Mindestmenge von 200 Stück zu erreichen? Ich wäre interessiert, denn ich erwarte hier keine "Goldenen Zeiten" mehr.
      Avatar
      schrieb am 07.03.11 15:58:25
      Beitrag Nr. 3.859 ()
      Laut Veröffentlichung vom 07.03.11 im ebundesanzeiger (Stichwort Eurofins) wurde der Beherrschungsvertrag mit Eintragung ins Handelsregister am 28.Februar 2011 wirksam.

      Statt der Angebote der Trittbrettfahrer kann man nun die Abfindung gemäß Beherrschungsvertrag (2,20 Euro) annehmen und den Ausgang eines möglichen Spruchverfahrens abwarten oder wahlweise dabeibleiben und einen möglichen Squeeze-out abwarten. So lange gibt es 8 Cent Ausgleichszahlung für volle Geschäftsjahre oder bei Annahme der Abfindung 5% über Basiszinssatz ab 01.03.2011.

      Bei Genescan wird ja für den Squeeze-out deutlich mehr geboten als beim Delisting.
      Ist die Frage, ob es bei MWG letztlich auch nochmal mehr geben kann.
      Bei MWG gibt es 2,20 für den Beherrschungsvertrag statt 1,89 für das Delisting.
      Und 19 Cent Ausschüttung wurden ja auch noch ausgehandelt und zwischenzeitlich ausgezahlt.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.03.11 12:52:00
      Beitrag Nr. 3.860 ()
      Vielleicht wäre dazu noch zu ergänzen -
      Es gibt sogar 9 ct. p.a. (wurde im HV Protokoll aufgrund von Berechnungsänderungen vermekt) allerdings erst ab Geschäftsjahr 2011 (da der Vertrag erst jetzt eingetragen wurde). Für das GJ 2010 (HV im August 2011) muß ein (ev.) Gewinnverteilungsbeschluß beschlossen werden.
      Die Einreichungsfrist (2 Monate ab 01.03.2011) für die 2,20 Abfindung wird sich höchstwahrscheinlich verlängern, da mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Spruchverfahren eingeleitet werden wird. Das könnte dann für Eurofins noch teuer werden, da man nicht nur eine event. Abfindungserhöhung, sondern auch die 5% über Basissatz für die verlängerte Frist bis zur Einreichung durch den Aktionär zahlen muss, was man ja als günstige zwischenzeitliche Veranlagung des Kapitals sehen könnte.
      Avatar
      schrieb am 09.03.11 13:53:00
      Beitrag Nr. 3.861 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.158.891 von honigbaer am 07.03.11 15:58:25Hallo Skyrocker, ich hätte da noch eine Frage von einem Laien: ich habe 3000 Stck.; wenn ich zu 2,20 verkaufe, bin ich dann weiter dabei, wenn ein Spruchverfahren durchgeführt wird; also bekomme ich dann eine Nachbesserung ??:confused:
      Avatar
      schrieb am 09.03.11 21:05:06
      Beitrag Nr. 3.862 ()
      @ elmarie Bei Annahme des Abfindungsangebots der Eurofins Genomics BV wärst Du berechtigt, in den Genuss einer möglichen Nachbesserung aus einem möglichen Spruchverfahren zu kommen. 2,20 plus Zinsen seit 1.3. bekommst Du in dem Fall sofort.

      Vielleicht lohnt es sich, die paar Monate zu warten, bis man sieht, ob es für 2010 noch eine Dividende gibt. Danke an Skyrocker insoweit für die weitere Information.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 10.03.11 14:21:53
      Beitrag Nr. 3.863 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.173.867 von honigbaer am 09.03.11 21:05:06Hallo Honigbaer und Skyrocker,
      ich danke Euch für die Information. In der Hoffnung, daß noch ein bißchen was dabei rauskommt wünsche ich noch einen schönen Tag.:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.03.11 23:12:12
      Beitrag Nr. 3.864 ()
      Hallo!
      Ich habe nur noch wenige Aktien, seit der 10:1 "Abwertung"und habe natürlich einiges verloren. Das ist inzwischen verarbeitet Ich betrachte das Ganze als Lernmöglichkeit für mich, wie so was abläuft. Ich danke allen, die uns im Forum mit Infos versorgen!
      Avatar
      schrieb am 25.03.11 11:27:24
      Beitrag Nr. 3.865 ()
      Jetzt habe ich gelesen, dass bereits beim Landgericht München I ein Spruchverfahren eingeleitet wurde, dabei ist das alte anläßlich dem Delisting noch nicht entschieden. Die Einleitung des neuen Sruchverfahrens verlängert die Andienungsfrist für die Aktien an Eurofins. Egal wann man bis zur Entscheidung des Gerichts seine Aktien andienen will, man erhält dann neben den 2,20 auch eine event. zusätzliche Abfindung (wo man durchaus auf was Sichtbares hoffen kann), egal ob man die Aktien noch hält oder bereits angedient hat. Man muß bei Letzterem nur achten, dass seine Depotbank, das auch anfordert (solche Verfahren können ja auch sehr lange dauern).

      Ich bin aber nicht so sicher, ob Eurofins da auf die lange Bank spielt, denn sie müssen ja die im Beherrschungsvertrag angeführte Verzinsung von 5% über Basissatz zahlen, was jene Aktionäre, die mit dem Andienen zuwarten als gute Kapitalverzinsung einheimsen können. Bleibt als event. Risiko nur eine Pleite von Eurofins selbst (was man aber derzeit eher nicht annehmen kann), denn sie haben ja für Ihre übernehmende Tochter eine Patronatserklärung abgegeben.

      Also nach allem Frust und Ärger zumindest eine mögliche wait and see Situation, ohne großes Risiko, besser als ein längeres Termingeld, jedes Monat samt Zinsen fällig (andienbar) und um Hausecken besser verzinst.

      Da werden sich vielleicht jene ärgern, die Ihre Aktien, eher aus emotionalen als kaufmännischen Gründen Eurofins um 1,86 und 1,89 seinerzeit nachgeschmissen haben, denn auch die voriges Jahr gezahlten 19 ct. p. Aktie waren ein keines Trostpflaster und ein abschließendes 'squeeze out' steht ja auch noch im Raum.
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 11:20:08
      Beitrag Nr. 3.866 ()
      hallo zusammen,

      kann mir einer sagen.
      wann und welche zahlungen bisher stattgefunden haben. (Ausgleichszahlungen, Dividende, evt. Zinsen)

      würde das gerne prüfen.

      danke euch
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 13:54:37
      Beitrag Nr. 3.867 ()
      Mir ist aktuell nur die 0,19 pro Aktie vom 31.08.2010 bekannt.
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 17:42:24
      Beitrag Nr. 3.868 ()
      Die Ausgleichszahlungen wird es erstmals für das Geschäftsjahr geben, in dem der Beherrschungsvertrag wirksam geworden ist, also 2011. Vorher kann es aber noch eine reguläre Dividende für 2010 geben, falls die HV das beschließt. Und Zinsen kriegt derjenige, der die Abfindung annimmt auf den Abfindungsbetrag ab dem Tag, an dem der Beherrschungsvertrag wirksam wurde, unter Anrechnung der bis dahin geleisteten Ausgleichszahlungen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.05.11 08:08:27
      Beitrag Nr. 3.869 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.418.131 von honigbaer am 27.04.11 17:42:24Habt ihr auch wieder Post bekommen über eine Barabfindung von 2,20 euro durch Eurofins?
      Avatar
      schrieb am 06.07.11 19:07:54
      Beitrag Nr. 3.870 ()
      Einladung zur Hauptversammlung.
      Quelle: www.ebanz.de

      MWG-Biotech Aktiengesellschaft
      Ebersberg
      Wir laden unsere Aktionäre zu der
      am 10. August 2011, 09:00 Uhr,
      im großen Vortragsraum,
      Großmoorbogen 25 (Eingang 1),
      21079 Hamburg,
      stattfindenden
      ordentlichen Hauptversammlung
      unserer Gesellschaft
      ein.
      Tagesordnung: 1.
      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 für die MWG-Biotech Aktiengesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

      Die vorstehenden Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Anzinger Straße 7a, 85560 Ebersberg, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme aus und können auf der Internetseite http://ir.mwg-biotech.com/investor-relations/hauptversammlun… eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt.
      2.
      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von EUR 358.800,00 wie folgt zu verwenden: 1. Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,02 je Stückaktie auf das in 13.308.468 dividendenberechtigte Aktien eingeteilte Grundkapital von EUR 13.308.468,00 EUR 266.169,36
      2. Weitere Einstellung in Gewinnrücklagen EUR 92.630,64
      3. Gewinnvortrag EUR 0,00
      4. Bilanzgewinn EUR 358.800,00

      3.
      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
      4.
      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
      5.
      Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MDS Möhrle GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu bestellen.


      Hauptversammlungsunterlagen

      Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der MWG-Biotech Aktiengesellschaft, Anzinger Straße 7 a, 85560 Ebersberg, zur Einsichtsnahme aus und sind ferner im Internet unter http://ir.mwg-biotech.com/investor-relations/hauptversammlun… zugänglich: •
      Diese Einberufungsbekanntmachung


      Zu Tagesordnungspunkt 1 und 2: •
      Festgestellter Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 für die MWG-Biotech Aktiengesellschaft sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010


      Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften dieser Unterlagen übersandt. Ein entsprechendes Verlangen bitten wir zu richten an:
      MWG-Biotech Aktiengesellschaft
      Investor Relations
      Anzinger Straße 7 a,
      D-85560 Ebersberg
      Telefax: + 49 (0) 8092 21084
      E-Mail: ir@mwg-biotech.com

      Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt.

      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

      Anträge oder Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten:
      MWG-Biotech Aktiengesellschaft
      Investor Relations
      Anzinger Straße 7 a,
      D-85560 Ebersberg
      Telefax: +49 (0) 8092 21084
      E-Mail: ir@mwg-biotech.com

      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft anmelden.

      Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen), das heißt bis spätestens am 3. August 2011 (24:00 Uhr), unter folgender Adresse zugehen:
      MWG-Biotech Aktiengesellschaft
      c/o Computershare HV-Services AG
      Prannerstraße 8
      D-80333 München
      oder per Fax-Nr.: +49 (0)89 30 90 37-46 75
      oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

      Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 S. 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung finden in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung, d.h. ab dem 4. August 2011 (00.00 Uhr), und am Tag der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister statt („Umschreibestopp“).

      Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

      Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.



      Ebersberg, im Juni 2011

      MWG-Biotech Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 11.08.11 11:20:56
      Beitrag Nr. 3.871 ()
      War irgendwer auf der HV ??
      Avatar
      schrieb am 16.04.12 11:18:43
      Beitrag Nr. 3.872 ()
      hallo miteinander,
      ist ja sehr ruhig hier geworden...
      gibt es noch jemanden der diese aktie hält?
      das letzte was ich gehört bzw. von meiner bank bekommen habe war ein übernahmeangebot von (ich glaube) 2.20.-€ und das ist nun auch schon 1-2 jahre her...
      oder habe ich den letzten termin verpasst die anteile noch loszuwerden???
      wär nett wenn mich jemand aufklären könnte - danke im vorraus
      Avatar
      schrieb am 12.07.12 19:16:14
      Beitrag Nr. 3.873 ()
      heute einladung zur hv gekommen
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 13:26:55
      Beitrag Nr. 3.874 ()
      Ich habe auch die Einladung erhalten.
      Die 2 Spruchverfahren laufen noch, also abwarten.
      Kann leider mehrere Jahre dauern, wenn sie wieder Einspruch erheben usw.
      Ich habe eigentlich gehofft das Sie ein verbessertes Angebot vorlegen um somit die Sache vom Tisch zu bekommen, aber anscheinend haben sie keinen Bock und sehen sich im Recht.
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 13:35:37
      Beitrag Nr. 3.875 ()
      wie lang es dauert ist mir egal-nach dem 10 zu 1 schnitt war ja klar, dass es für mich ein totalschaden ist.
      hab meine paar teile nur aus boshaftigkeit behalten, da ja wenn noch aktionäre vorhanden, das ganze brimborium wie hv weiter laufen muß.
      finanzielle interessen hab ich hier nicht wirklich. ob nun noch ein groschen irgendwann mal mehr gezahlt wird, ist für mich nicht von interesse.
      so, ich leg mich dann wieder hin:D
      Avatar
      schrieb am 07.08.12 14:16:20
      Beitrag Nr. 3.876 ()
      War irgendjemand auf der HV ?
      Ich glaub es zwar nicht , aber trotzdem mal die Frage hier im Forum,
      denn eventuell war ja auch die SdK dort und hat Fragen gestellt.
      Avatar
      schrieb am 08.08.12 15:39:13
      Beitrag Nr. 3.877 ()
      9 cent divi aus dem steuerfreien einlagekonto:look::look:
      Avatar
      schrieb am 08.08.12 15:39:26
      Beitrag Nr. 3.878 ()
      9 cent divi aus dem steuerfreien einlagekonto
      Avatar
      schrieb am 07.05.13 18:37:28
      Beitrag Nr. 3.879 ()
      gibt es hier noch irgendjemanden, der aktiv ist? Hat jemand eine Ahnung, was mit den Spruchverfahren ist?
      Danke
      Avatar
      schrieb am 10.07.13 13:42:16
      Beitrag Nr. 3.880 ()
      Am 06.08.2013 ist die ordentliche Hauptversammlung!Geht jemand hin?gr.Apta
      Avatar
      schrieb am 24.07.13 08:01:50
      Beitrag Nr. 3.881 ()
      hallo,

      weiß irgendjemand wie es in den Spruchverfahren aussieht ?
      Gibt es sonstige Infos ?
      Auf die HV wird ja niemand mehr gehen, oder?
      Wird immer eine langweilige Veranstaltung sein , so mit Vorstand und AR allein im Raum.

      gruß
      Howkay
      Avatar
      schrieb am 15.11.13 16:32:18
      Beitrag Nr. 3.882 ()
      Hallo Leute,neues Angebot der MWG-Biotech shares von Taunus Capital Management AG.1,65 Euro sind geboten.Gut oder schlecht???
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 18:00:16
      Beitrag Nr. 3.883 ()
      Wieso soll das gut sein , wenn MWG 2,20 zahlt ?
      Bei 3€ können sie meine haben .
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 08:20:24
      Beitrag Nr. 3.884 ()
      Sorry, es sind genau 1,89€ die MWG zahlen würde.
      Hatte aus dem Gedächnis irgendwas mit 2,20€ in Erinnerung
      Avatar
      schrieb am 27.11.13 12:36:19
      Beitrag Nr. 3.885 ()
      Bei 3 € schließe ich mich an. Wo koamen die 2,20 noch einmal her? Ich habe die auch noch im Kopf gehabt.
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 08:11:19
      Beitrag Nr. 3.886 ()
      Ich habs gefunden, die 2,20 stehen im Beherschungsvertrag als Abfindung.
      Siehe MWG Homepage
      http://ir.mwg-biotech.com/media/2184770/annahmeformular_abfi…
      Avatar
      schrieb am 29.11.13 15:34:21
      Beitrag Nr. 3.887 ()
      Na,dann lassen wir uns mal weiter überraschen.
      Wäre 2,20 Euro eine gute Offerte oder besser auf einen squeeze out warten?
      Avatar
      schrieb am 02.06.14 17:44:27
      Beitrag Nr. 3.888 ()
      .....und wieder 9 Cent pro Schein auf dem Konto. Hat jemand etwas zu dem Spruchkammerverfahren?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.04.15 07:21:37
      Beitrag Nr. 3.889 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.087.862 von ruckdu am 02.06.14 17:44:27
      Nix gibts !
      Spruchverfahren beendet.
      keinen Zuschlag
      Avatar
      schrieb am 25.04.15 11:10:24
      Beitrag Nr. 3.890 ()
      Danke für die Info. Dann bleiben also nur noch die schäbigen 2,20 aus dem Angebot vom 15.04. 2015. Oder bietet jemand mehr?
      Avatar
      schrieb am 25.04.15 11:24:59
      Beitrag Nr. 3.891 ()
      Habe gerade noch mal nachgeschaut. 2014 wurde die Dividende im Mai gezahlt. Die sollte man vielleicht noch mitnehmen.
      Avatar
      schrieb am 26.04.15 13:07:27
      Beitrag Nr. 3.892 ()
      Das jetzt erfolglos beendete Spruchverfahren betrifft doch nur das Delisting.
      Zur Abfindung von 2,20 zuzüglich Zinsen seit März 2011 aus dem Beherrschungsverfahren läuft doch seit 2011 ein weiteres Spruchverfahren, das noch nicht beendet ist, so dass man dieses Angebot noch bis zwei Monate nach Verfahrensende annehmen kann.

      Die Ausgleichszahlung von 8 Cent jährlich wird man sich aber auf die Zinsen anrechnen lassen müssen. Oder wird sogar eine höhere Dividende gezahlt?

      Weiteres auf der Homepage der Gesellschaft
      http://ir.mwg-biotech.com/investor-relations/beherrschungs-u…
      /" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://ir.mwg-biotech.com/investor-relations/beherrschungs-u…
      /
      und siehe auch
      Veröffentlichung vom 14.10.2011 im Bundesanzeiger:
      Landgericht München I
      Bekanntmachung des Landgerichts München I

      5 HK O 4736/11

      Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit von Ausgleich und Abfindung für die Aktionäre der MWG-Biotech AG aus einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Eurofins Genomics B.V. anhängig. ....
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