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    Deutsche Small Caps - Basisinvestments eines Langfristdepots (Seite 1630)

    eröffnet am 18.12.04 19:37:36 von
    neuester Beitrag 06.05.24 16:09:07 von
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      Avatar
      schrieb am 28.04.21 12:00:43
      Beitrag Nr. 53.414 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.974.161 von valueanleger am 28.04.21 11:14:42
      Zitat von valueanleger: Hallo zusammen,
      mir ist jetzt nicht bekannt ob diese Spekulation hier schon mal kommuniziert wurde:

      Bernecker spekuliert das XOM demnächst an die Börse gebracht wird bzw. in den 468-SPAC I SE (IPO im zweiten Halbjahr) eingebracht werden soll.
      Wie dem auch sei - das Bewertungspotential von XOM liegt deutlich über der aktuelle MK von Klöckner&Co.

      Es gilt also weiterhin keine Aktien aus der Hand zu geben.

      Gruß
      Value


      Ich habe gerade gesehen das der SPAC bereits gezeichnet wird.
      Börsenhandel ab dem 30.04.21.
      Das war Bernecker wohl noch nicht bekannt. ;)

      Gruß
      Value
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      Avatar
      schrieb am 28.04.21 11:36:30
      Beitrag Nr. 53.413 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.965.185 von katjuscha-research am 27.04.21 16:28:51
      Zitat von katjuscha-research:
      Zitat von moneymakerzzz: Funkwerk mit Zahlen. Wie immer extrem stark, wie immer "überraschend" die absurde Prognose zum H1 (stagnation in H2) pulverisiert. In Zahlen: "offizielles" EPS von 1,67 (aber allein die Rückstellungen um 6 Mio auf 42 Mio erhöht - da wird nur nie was abgerufen. Ein Schelm wer...) - sehe das eher bei 1,90 bis 2 Euro. Nettocash knapp 47 Mio (oder 5,80 pro Aktie). Wachstum bei 25% im Ergebnis. Sollte auch 2021 so sein. Kurs: 24 Euro. Mmn eine der günstigsten Aktien überhaupt im Nebenwertebereich! Meinungen?




      Ich glaub die Unterbewertung von Funkwerk ist doch eh allen Usern schon länger klar. Daher ja auch so viele Wikiflolios engagiert, was zeigt, dass sich Funkwerk längst in Foren unter Privatanlegern rumgesprochen hat.
      Die Unterbewretung ist unstrittig, zumal die Rückstellungs-Geschichte das noch absurder macht.


      Hallo Katjuscha,

      was siehst du denn als einen fairen Wert für die Firma?
      Avatar
      schrieb am 28.04.21 11:20:05
      Beitrag Nr. 53.412 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.973.099 von katjuscha-research am 28.04.21 10:13:01
      Wer mal Lust hat einer wirtschaftswissenschaftliche Argumentation ...
      ... gegen Mietendeckel, -bremse etc. zu folgen, sei auf das folgende Video verwiesen. Darin werde übrigens auch Alternativen benannt, mit denen die (angeblich) dahinter stehenden politischen Ziele besser erreicht werden könnten.

      https://youtube.com/watch?v=95kDp5Mp_tk" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
      Avatar
      schrieb am 28.04.21 11:14:42
      Beitrag Nr. 53.411 ()
      Spekulation zu Klöckner&Co und XOM in Bezug auf 468-SPAC I SE
      Hallo zusammen,
      mir ist jetzt nicht bekannt ob diese Spekulation hier schon mal kommuniziert wurde:

      Bernecker spekuliert das XOM demnächst an die Börse gebracht wird bzw. in den 468-SPAC I SE (IPO im zweiten Halbjahr) eingebracht werden soll.
      Wie dem auch sei - das Bewertungspotential von XOM liegt deutlich über der aktuelle MK von Klöckner&Co.

      Es gilt also weiterhin keine Aktien aus der Hand zu geben.

      Gruß
      Value
      8 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.04.21 10:23:56
      Beitrag Nr. 53.410 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.973.099 von katjuscha-research am 28.04.21 10:13:01
      Zitat von katjuscha-research: Du hast aber schon die Begründung des Gerichts mitbekommen, wieso die Schnappsidee vorläufig gescheitert ist?

      Nicht die Idee war verfassungswidrig, sondern das man sie rein förderal nur in Berlin durchsetzen wollte.


      Das ist so auch nicht korrekt. Ob ein Mietendeckel in der Berliner Form verfassungswidrig (und/oder ggf. Entschädigungsansprüche auslösen) würde, hat das BVerfG gar nicht entschieden. Der Bund hat eine Regelung getroffen. Deshalb hat kein Bundesland das Recht, eigene, abweichende Regeln zu erlassen. Punkt. An dieser Stelle ist die Prüfung durch das BVerfG erstmal zu ende - bis es ggf. eine entsprechende Bu8dnesregelung gibt, die dann inhaltlich (!) zu überprüfen ist.

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      Avatar
      schrieb am 28.04.21 10:23:53
      Beitrag Nr. 53.409 ()
      Zitat von valueanleger: Die Analysten überbieten sich immer noch mit ihren Schätzungen:
      https://www.dgap.de/dgap/News/corporate/cliq-digital-jetzt-v…

      Aktuelle Höchstmarke somit bei 69€.

      Mein alter Jahresfavorit von 2020 zeigt immer noch Dynamik.

      Gruß
      Value


      Hätte vor anderthalb Jahren wohl niemand für möglich gehalten. Nächste Woche kommen die Q1-Zahlen. Allein schon aufgrund des Basiseffekts dürften die klasse werden. Mal schauen, ob das für den Sprung über die 40€-Marke reicht :-)
      Avatar
      schrieb am 28.04.21 10:13:01
      Beitrag Nr. 53.408 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.972.697 von Langzeit-Investor am 28.04.21 09:50:28Du hast aber schon die Begründung des Gerichts mitbekommen, wieso die Schnappsidee vorläufig gescheitert ist?

      Nicht die Idee war verfassungswidrig, sondern das man sie rein förderal nur in Berlin durchsetzen wollte.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.04.21 10:11:21
      Beitrag Nr. 53.407 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.972.472 von K1K1 am 28.04.21 09:39:28
      Zitat von K1K1:
      Zitat von katjuscha-research: Ich sagte nur dass ich damit leben kann. Von dem Doppelbesteuerung habe ich noch nie viel gehalten. Für meinen Geschmack liegt entgegen der Theorie eben nicht der selbe steuerliche Sachverhalt vor.


      Die Besteuerung eines Unternehmers sähe vereinfacht so aus: 30% Köst/GeSt. vom Restgewinn dann noch 45% => in Summe rd. 62% Steuern (zzgl. Solz und Kist) auf den Gewinn. Dass da der selbe Sachverhalt besteuert wird (der Unternehmensgewinn) ist eigntlich unbestritten - dafür (dass keine Doppelbesteuerung eintrat) gab es das Anrechnungsverfahren und danach das Halbeinküfteverfahren.



      Inwiefern soll das der selbe Sachverhalt sein?

      Ob die Aktie steigt und man dementsprechend 45% EK-Steuer zahlt, ist doch garnicht gesagt. Für mich sind das zwei verschiedene paar Schuhe. Das eine ist ein unternehmerischer operativer Gewinn. Das Andere ist ein nicht von vornherein bestimmbarer Gewinn aus Kapitalanlage. Mal abgesehen davon dürfte dein Beispiel auf über 99% der Anleger nicht zutreffen, da sie nicht gleichzeitig Unternehmer und Anleger des selben Unternehmens sind. Es sei denn man stellt sich auf den (für mich albernen) Standpunkt, man ist als Aktionär ja Miteigentümer des Unternehmens. Das macht ihn aber noch nicht zum Unternehmer.

      Und wo ist da eigentlich der Unterschied zur Abgeltungssteuer? Letztlich doch dann auch eine Doppelbestuerung, nur eben mit 25% statt mit EK-Steuersatz.

      Fakt ist, ich als jemand, der sein Einkommen nur aus Kapitaleinkünften bezieht, zahle wesentlich geringere Steuern als meine Schwester als Angestellte oder mein bester Kumpel als Malermeister. Ist das gerecht? ... Da kann man ja gerne darüber philosophieren, ob man das Doppelbesteuerung nennt, wenn der höhere Steuersatz einer EKSt gilt statt der Abgeltungssteuer. Macht für mich aber einfach rein praktisch keinen Sinn.



      Mal davon abgesehen sind die Steuern für Konzerne eher geringer und die Steuerschlupflöcher eher größer geworden in den letzten 30-40 Jahren. Dafür gibt es ja ein Herr von Beraterfirmen, inklusive die vier großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Eh ein Unding, dass sowas unter einem Dach geschieht, aber das ist ein anderes Thema. Aber ein für mich viel wichtigeres Thema, den "big four" mal etwas die Macht zu nehmen. Das sagen übrigens auch viele Wirtschaftswissenschaftler und unabhängige Wirtschaftsberater/Steuerberatergesellschaften.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.04.21 09:50:28
      Beitrag Nr. 53.406 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.972.472 von K1K1 am 28.04.21 09:39:28
      Zitat von K1K1:
      Zitat von katjuscha-research: Ich sagte nur dass ich damit leben kann. Von dem Doppelbesteuerung habe ich noch nie viel gehalten. Für meinen Geschmack liegt entgegen der Theorie eben nicht der selbe steuerliche Sachverhalt vor.


      Die Besteuerung eines Unternehmers sähe vereinfacht so aus: 30% Köst/GeSt. vom Restgewinn dann noch 45% => in Summe rd. 62% Steuern (zzgl. Solz und Kist) auf den Gewinn. Dass da der selbe Sachverhalt besteuert wird (der Unternehmensgewinn) ist eigntlich unbestritten - dafür (dass keine Doppelbesteuerung eintrat) gab es das Anrechnungsverfahren und danach das Halbeinküfteverfahren.


      Das Verfassungsgericht hat ja erst vor kurzem eine Linke Schnappsidee gekippt. Hoffen wir es wird bei der Kapitalertragssteuer dann genauso laufen. Viele Linke Ideen stehen nicht auf dem Boden der Verfassung. Erstaunlich, dass sie dennoch wahrscheinlich in der Regierung landen werden.
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      Avatar
      schrieb am 28.04.21 09:40:43
      Beitrag Nr. 53.405 ()
      Ein Cliq zum kleinen Vermögen
      Die Analysten überbieten sich immer noch mit ihren Schätzungen:
      https://www.dgap.de/dgap/News/corporate/cliq-digital-jetzt-v…

      Aktuelle Höchstmarke somit bei 69€.

      Mein alter Jahresfavorit von 2020 zeigt immer noch Dynamik.

      Gruß
      Value
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