checkAd

    Deutsche Small Caps - Basisinvestments eines Langfristdepots (Seite 2205)

    eröffnet am 18.12.04 19:37:36 von
    neuester Beitrag 02.05.24 19:52:50 von
    Beiträge: 69.691
    ID: 937.146
    Aufrufe heute: 985
    Gesamt: 12.689.122
    Aktive User: 2


    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 2205
    • 6970

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 28.03.20 12:25:33
      Beitrag Nr. 47.651 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.161.128 von Rainolaus am 28.03.20 12:20:18
      Zitat von Rainolaus: da ich in eine finanzielle Schieflage geraten bin

      Das liegt aber nur daran, dass Du Dich mit Gold heftigst verspekuliert hast!
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.03.20 12:24:24
      Beitrag Nr. 47.650 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.161.029 von Inhaberschuldverschreibung am 28.03.20 11:59:44
      Zitat von Inhaberschuldverschreibung: §2
      Beschränkung der Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen
      (1) Der Vermieter kann ein Mietverhältnis über Grund- stücke oder über Räume nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht leistet, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Der Zusammenhang zwischen COVID-19-Pandemie und Nichtleistung ist glaubhaft zu machen. Sonstige Kündigungsrechte blei- ben unberührt.
      (2) Von Absatz 1 kann nicht zum Nachteil des Mie- ters abgewichen werden.
      (3) Die Absätze 1 und 2 sind auf Pachtverhältnisse entsprechend anzuwenden.
      (4) Die Absätze 1 bis 3 sind nur bis zum 30. Juni 2022 anzuwenden.

      https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokume…

      Danke für den Link.
      Habe das zur Übersetzung mal an meine Anwältin geschickt.
      Avatar
      schrieb am 28.03.20 12:22:46
      Beitrag Nr. 47.649 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.161.029 von Inhaberschuldverschreibung am 28.03.20 11:59:44Oh, schön, Jemand der das Gesetz auch selber gelesen hat und die Info den anderen sogar ganz leicht verfügbar macht. Prima!

      Allerdings muss man dazu bemerken, dass es ein Gesetzes-Text ist. Das heißt, so ein Text kann nicht von Hans und Franz genommen und interpretiert werden. Sowas obliegt letztendlich der Judikativen (den Gerichten). Und ich kann mir kaum vorstellen, dass irgendein Gericht die Worte "Zusammenhang zwischen COVID-19-Pandemie und Nichtleistung" als "meine Gewinne schrumpfen durch die COVID-19-Pandemie" oder "... ich habe Verluste ..." interpretieren wird. Dieses Gesetz ist mit Sicherheit so gedacht, dass Mietzahlungen vorübergehend ausgesetzt werden dürfen, wenn ansonsten die Zahlungsunfähigkeit drohen würde. Und eben so werden die Gerichte meiner Ansicht nach entscheiden.

      Und wie bereits geschrieben, ist das Gesetz ja grade erste gemacht worde und wird sicherlich auch angepasst, wenn man bemerkt, dass es in größerem Umfang misbraucht wird.
      10 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.03.20 12:20:18
      Beitrag Nr. 47.648 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.161.056 von 95Prozent-Trader am 28.03.20 12:04:07
      Zitat von 95Prozent-Trader: Andererseits, was bringt es dem Vermieter, wenn er jetzt auf seine Mietzahlungen pocht und sein Mieter dafür in zwei oder drei Monaten in die Insolvenz getrieben wird!?


      Ich habe jetzt deswegen auch um Aussetzung meiner GEZ ZAhlungen gebeten, da ich in eine finanzielle Schieflage geraten bin.
      Ich werde sie irgendwann bezahlen. Nur nicht jetzt. Ich denke das werden sie nach diesem Mieter-/Vermieter-Gesetz, wo im Grunde deutsches Vertragsrecht ausgehebelt wurde, verstehen.
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.03.20 12:04:07
      Beitrag Nr. 47.647 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.159.736 von Aliberto am 28.03.20 08:56:38
      Zitat von Aliberto: Was bringt einem Vermieter die Stundung oder Aussetzung einer Mietzahlung für 3 oder 6 Monate, wenn die Krise / Shut Down länger dauern sollte und dann tatsächlich in 4 oder 6 Monaten diese Mieter in die Insolvenz gehen....da schaut der Vermieter dann auch in die Röhre.

      Andererseits, was bringt es dem Vermieter, wenn er jetzt auf seine Mietzahlungen pocht und sein Mieter dafür in zwei oder drei Monaten in die Insolvenz getrieben wird!?

      Es geht bei dem Gesetz doch darum, eben die große Anzahl an Insolvenzen zu reduzieren. Und da sind eben Ausgaben, denen keine Einnahmen gegenüberstehen, ein wichtiger Punkt. Das Gesetz musste schnell kommen, daher wird es sicherlich noch einige Mängel haben. Aber ich habe nirgendwo gelesen, dass das neue Gesetz jetzt genau so bleiben soll. Sicherlich wird es immer weitere Anpassungen geben, um auch den Misbrauch zu unterbinden.

      Was steht denn überhaupt genau in dem Gesetz drin? Hat sich das überhaupt schon jemand durchgelesen?
      Ich lese nur Behauptungen, die vermutlich von irgendwelchen Berichten übernommen wurden. Und hier sehe ich die Gefahr, das im Gesetz durchaus bereits Einschränkungen gemacht wurden, die nur niemand kennt und deshalb nun über das Gesetz schimpft, obwohl die "Kritik" gar nicht berechtigt ist.

      Letztendlich braucht es Anstand von beiden Seiten. Vermieter müssen zum vorübergehenden Verzicht bereit sein, wo sie es sich leisten können. Und Mieter dürfen die Situation nicht ausnutzen. Reinster Kapitalismus ist jetzt fehl am Platz. Wenn jeder jetzt nur noch an den Erhalt seiner eigenen Gewinne denkt, dann kommt es nicht nur zu leeren Klopapier-Regalen!
      9 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1830EUR -1,88 %
      Einer von wenigen in einer elitären Gruppe!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 28.03.20 11:59:44
      Beitrag Nr. 47.646 ()
      Jep, das ist doch absoluter Schwachsinn, man schaue sich mal die Formulierung an.
      Als Voraussetzung nimmt man hier, dass die Nichtzahlung auf der COVID-19 Pandemie beruht. Oh und man muss das ganze glaubhaft nachweisen. Ich sehe da leider wirklich große Probleme auf Immo-Verwalter zukommen. Zumal die großen Mieter einen langen finanziellen Atem und ausreichend Juristen haben sollten, um das ganze auszusitzen.
      Bis zum 30. Juni 2022 kann man ja problemlos die Mietrückstände des Pandemie-Zeitraums offen lassen, ohne was zu befürchten gem. Absatz 4.


      §2
      Beschränkung der Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen
      (1) Der Vermieter kann ein Mietverhältnis über Grund- stücke oder über Räume nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht leistet, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Der Zusammenhang zwischen COVID-19-Pandemie und Nichtleistung ist glaubhaft zu machen. Sonstige Kündigungsrechte blei- ben unberührt.
      (2) Von Absatz 1 kann nicht zum Nachteil des Mie- ters abgewichen werden.
      (3) Die Absätze 1 und 2 sind auf Pachtverhältnisse entsprechend anzuwenden.
      (4) Die Absätze 1 bis 3 sind nur bis zum 30. Juni 2022 anzuwenden.

      https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokume…
      12 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.03.20 10:46:47
      Beitrag Nr. 47.645 ()
      Und man sieht jetzt schon an Adidas und Co., dass das Gesetz klar missbraucht wird. Adidas geht es sicher nicht darum, dass sie die Miete nicht zahlen können. Den geht es um spätere Regressforderungen gegen den Staat und um diese Frage zu klären, Bedarf es nicht den Vermieter mit in die Scheiße zu ziehen.
      Avatar
      schrieb am 28.03.20 08:56:38
      Beitrag Nr. 47.644 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.159.631 von Zwolle am 28.03.20 08:43:04Es bewirkt aber, dass das Risiko einer Insolvenz eines Mieters "in Zukunft" auf den Vermieter übertragen wird. Was bringt einem Vermieter die Stundung oder Aussetzung einer Mietzahlung für 3 oder 6 Monate, wenn die Krise / Shut Down länger dauern sollte und dann tatsächlich in 4 oder 6 Monaten diese Mieter in die Insolvenz gehen....da schaut der Vermieter dann auch in die Röhre.
      11 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.03.20 08:43:04
      Beitrag Nr. 47.643 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.158.983 von Inhaberschuldverschreibung am 28.03.20 02:18:41Diese Gesetz besagt aber nicht, dass die Miete erlassen wird. Diese ist nach Ablauf der Krise nachzuzahlen.
      Eine ähnliche Regelung gibt es auch für Darlehen.
      (näheres siehe Deutscher Bundestag Drucksache 19/18110 )
      12 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.03.20 02:18:41
      Beitrag Nr. 47.642 ()
      Mit der tollen Gesetzesänderung bzgl. unkündbarkeit von Mietern bei Zahlungsausfällen durch Corona wird noch ne ganze Scheiße-Lawine auf Immobilien-Verwalter zurollen. Wenn ich sowas les, bekomm ich wirklich Hass. Große Konzerne versuchen grade massiv sich vor Mietzahlungen zu „drücken“ und zahlen erstmal lieber gar nicht, obwohl noch Cash vorhanden ist. Kik, Deichmann, Adidas sind darunter.
      Da sieht man mal wieder, was so ein Eil-Gesetz bringt, wenn es schnell aus der Hüfte geschossen wird. Ich sehe da noch massive rechtliche Streitigkeiten auf die Vermieter zukommen, sofern da nicht zügig nachgebessert wird. War ja nur eine Frage der Zeit, bis die ersten das ganze ausnutzen.
      Bei der DEFAMA wurden am Donnerstag schon ganze wage Schwierigkeiten angekündigt. 2/3 der Mietzahlungen wären sicher aber mit einigen würde man sich aktuell in Gesprächen befinden.


      http://www.tagesschau.de/inland/adidas-gewerbemiete-bundesra…
      13 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      • 1
      • 2205
      • 6970
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Deutsche Small Caps - Basisinvestments eines Langfristdepots