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    Gigaset AG ehem. Arques AG - Vervielfacher mit Pfeil und Bogen - Die letzten 30 Beiträge

    eröffnet am 09.04.05 05:19:08 von
    neuester Beitrag 20.04.24 19:22:23 von
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      schrieb am 20.04.24 19:22:23
      Beitrag Nr. 33.547 ()
      Gigaset | 0,048 €
      Avatar
      schrieb am 08.04.24 11:56:06
      Beitrag Nr. 33.546 ()
      Überschuldung der Gigaset AG nicht verdrängen
      Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 18/23 - Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19015 eingetragenen Gigaset AG, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Lars Magnus Ekerot, Stadthöfe 8, 46414 Rhede
      wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

      Quelle:
      www.insolvenzbekanntmachungen.de

      Überschuldung = Schulden übersteigen die Summe aller vorhandenen Vermögenswerte

      Die Asiaten müssten sich daher bilanziell um das nicht mehr vorhandene Eigenkapital kümmern, wollten sie die AG fortsetzen. Bei über 130 Mio. Aktien, die es insgesamt gibt, wäre eine Kapitalerhöhung ohne vorherigen Kapitalschnitt ein irrer Renditekiller. Das macht kein Investor so, daher wird zuerst das Grundkapital auf Null herabgesetzt und danach erst eine Kapitalerhöhung auf neue Aktien durchgeführt. Damit wären alle Alt-Aktionäre aber raus. Nur meine Meinung.
      Gigaset | 0,054 €
      Avatar
      schrieb am 08.04.24 11:44:12
      Beitrag Nr. 33.545 ()
      Was wollen die Asiaten denn sanieren, wo jetzt die werthaltigen Vermögenswerte raus sind aus der AG und Smarthome eingestellt wurde ? Die dachten wohl eher, dass VTech keine Zusage bekäme. Aber der Zug ist nun abgefahren.
      Gigaset | 0,054 €
      Avatar
      schrieb am 08.04.24 08:49:25
      Beitrag Nr. 33.544 ()
      Dranbleiben!
      Ich habe letztes Jahr im Schnitt für 3 Cent gekauft und halte meine 30k Stück noch. Es ist und bleibt ein heißer Zock!

      „Gold Gear hat dem Insolvenzverwalter zur Ermöglichung des Prozesses eine befristete Zusage zur Deckung der durch die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs im eröffneten Insolvenzverfahren voraussichtlich entstehenden Fortführungsverluste gegeben. Gold Gear hat in Aussicht gestellt, zeitnah einen Vorschlag für einen Insolvenzplan mit Ziel der Sanierung und Beendigung des Insolvenzverfahrens zu unterbreiten”, so Gigaset heute.

      Quelle: https://www.4investors.de/nachrichten/boerse.php?sektion=sto…
      Gigaset | 0,054 €
      Avatar
      schrieb am 05.04.24 11:49:20
      Beitrag Nr. 33.543 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.570.205 von tbhomy am 05.04.24 10:25:07...wirst wohl 100% recht behalten mit deiner meinung , denke nur an "meine" curasan , magforce , paion , steinhoff usw. usf. spätestens dann werden auch die herren zocker ausgezockt haben müssen...🤬🤬
      Gigaset | 0,050 €

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      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 05.04.24 10:25:07
      Beitrag Nr. 33.542 ()
      Falls die Tage eine Meldung kommt, dass aus der propagierten "Investorenlösung" nichts wird oder der Rückzug aus dem regulierten Markt über Frankfurt erfolgt, spätestens dann wissen alle, was der Aktie blüht.

      Warum sollte es hier anders laufen als in allen früheren Fällen ? Aktionäre gehen leer aus, werden enteignet (Mologen, Adler Mode etc.) oder ihre Aktien werden wertlos ausgebucht (Windeln.de). Sollte man nicht verdrängen. :rolleyes:
      Gigaset | 0,051 €
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      Avatar
      schrieb am 05.04.24 10:21:48
      Beitrag Nr. 33.541 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.561.187 von herthafan am 03.04.24 21:45:47Mich erstaunt da nichts, denn das sind nur ein paar Zocker, denen es egal ist, ob sie Andere ins finanzielle Verderben ziehen. Siehe auch Aktionärsstruktur.
      Gigaset | 0,051 €
      Avatar
      schrieb am 03.04.24 21:45:47
      Beitrag Nr. 33.540 ()
      ich bin immer wieder sehr erstaunt über die tatsache , welche kurssprünge die tot gesagte aktie hin und wieder auf"s parkett legt !!!😤
      Gigaset | 0,060 €
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      Avatar
      schrieb am 02.04.24 11:03:23
      Beitrag Nr. 33.539 ()
      Gigaset | 0,050 €
      Avatar
      schrieb am 28.03.24 19:33:56
      Beitrag Nr. 33.538 ()
      Gigaset beendet seine Smart Home Unterstützung und Kunden sitzen auf Elektroschrott!

      https://www.radiowaf.de/nachrichten/kreis-warendorf/detailan…
      Gigaset | 0,044 €
      Avatar
      schrieb am 21.03.24 13:27:17
      Beitrag Nr. 33.537 ()
      Wenn man bedenkt, welchen unterschiedlichen Risiken diese Aktie nun ausgesetzt ist, dann kann man über die Pusher in dem inzwischen dafür bekannt gewordenen Forum nur den Kopf schütteln. Hoffentlich fällt da kein Anfänger drauf herein. Im worst case reagiert die Deutsche Börse mit Abstand nehmen und verabschiedet die Aktie aus dem regulierten Markt.
      Gigaset | 0,042 €
      Avatar
      schrieb am 19.03.24 10:33:46
      Beitrag Nr. 33.536 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.467.904 von zocky_horror am 17.03.24 08:16:19"Investorenlösung". Leider keine Aktionärslösung, denn welcher Investor macht schon Geschenke an die Altaktionäre ? Und warum Schulden übernehmen, wenn man diese bequem per Kapitalschnitt auf Null "wegbilanzieren" kann ? Zudem befindet sich die Aktienmehrheit in einem Insolvenzverfahren gegen den Aktionär Herrn Sutong bzw. seiner Firmen in Asien.

      https://www.dimsumdaily.hk/pan-sutongs-company-liquidation-c…

      Wer sich zu "Investorenlösung" informieren möchte, sucht nach "Investorenlösung" bei den letzten Insolvenzverfahren. Dort wurden entweder nur Assets aus der Insolvenzmasse gekauft, mittels Kapitalschnitt und Kapitalerhöhung die Altaktionäre rausgekegelt (siehe Adler Mode oder Mologen) oder (wie bei Windeln.de) enteignet.
      Gigaset | 0,050 €
      Avatar
      schrieb am 18.03.24 13:27:13
      Beitrag Nr. 33.535 ()
      Dir persönlich ?
      Gigaset | 0,050 €
      Avatar
      schrieb am 18.03.24 10:52:30
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: ohne nachvollziehbare Quellenangabe
      Avatar
      schrieb am 17.03.24 21:24:27
      Beitrag Nr. 33.533 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.469.761 von krankenhaus2024 am 17.03.24 19:32:13Klingt spannend. Wut ist in juristischen Bewertungen oft nicht hilfreich. Welcher Schaden ist dir durch Dr. Ekerot entstanden?
      Gigaset | 0,044 €
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      Avatar
      schrieb am 17.03.24 19:32:13
      Beitrag Nr. 33.532 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.467.799 von zocky_horror am 17.03.24 07:32:20Ich werde den lieben Dr bist auf sein letztes Hemd zivilrechtlich in die Privatinsolvenz verklagen
      Gigaset | 0,044 €
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      Avatar
      schrieb am 17.03.24 08:16:19
      Beitrag Nr. 33.531 ()
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      Kontakt
      Produkte
      Gigaset AG i.L.: Vorstand erweitert; Möglichkeiten zur Revitalisierung der Gesellschaft durch Insolvenzplanverfahren / Investorenlösung werden geprüft

      08.02.2024 - 09:55 Ad Hoc Meldungen erstellt von Raphael Dörr, SVP Corporate Communications & Investor Relations, Gigaset AG

      Bocholt, 8. Februar 2024 [09:55 Uhr] – Der Aufsichtsrat der Gigaset AG i.L., über deren Vermögen am 1. Januar 2024 das Regelinsolvenzverfahren eröffnet wurde, hat heute beschlossen, den Vorstand der Gesellschaft zu erweitern und zum 12. Februar 2024 die Herren Gerrit Jan Konijnenberg, Guoyu Du, Sean Hsin Jan Fang und Ran Tao interimsweise für vier Monate zu weiteren Vorstandsmitgliedern zu bestellen. Der bisherige Alleinvorstand Dr. Magnus Ekerot bleibt weiterhin Vorstandsvorsitzender.

      Die Erweiterung des Vorstands erfolgt vor dem Hintergrund von Gesprächen des Insolvenzverwalters Dr. Markus Wischemeyer mit der Gold Gear Investment (Singapore) Pte. Ltd. („Gold Gear“) über eine mögliche Investorenlösung zur Vorlage eines Insolvenzplans an die Gläubiger und sonstigen Prozessbeteiligten. Gold Gear hat dem Insolvenzverwalter zur Ermöglichung des Prozesses eine befristete Zusage zur Deckung der durch die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs im eröffneten Insolvenzverfahren voraussichtlich entstehenden Fortführungsverluste gegeben. Gold Gear hat in Aussicht gestellt, zeitnah einen Vorschlag für einen Insolvenzplan mit Ziel der Sanierung und Beendigung des Insolvenzverfahrens zu unterbreiten.

      Die entsprechenden Erwägungen bestehen unabhängig von dem am 24. Januar 2024 bekannt gegebenen Vertrag zur Veräußerung des Betriebs und der weiteren Vermögenswerte der Gigaset Communications GmbH an eine Tochtergesellschaft der VTech Holdings Limited.

      Der Insolvenzverwalter steht den Gesprächen mit Gold Gear im Sinne der bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger der Gigaset AG i.L. offen und konstruktiv gegenüber. Ob und wenn ja, innerhalb welchen Zeitraums eine Investorenlösung zustande kommen und ein Insolvenzplan vorgelegt werden wird, ist derzeit noch offen.


      Gigaset AG i.L.
      Der Vorstand
      Gigaset | 0,044 €
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      Avatar
      schrieb am 17.03.24 07:32:20
      Beitrag Nr. 33.530 ()
      Der Dr. Ekerot tut mir leid. Den haben die doch maximal verarscht und ihm Gigaset aufgequatscht. Jetzt kann er nur noch durchfegen und besenrein übergeben. Seine berufliche Karriere ist damit wohl beendet.
      Gigaset | 0,044 €
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      Avatar
      schrieb am 16.03.24 21:08:48
      Beitrag Nr. 33.529 ()
      Genau deswegen lassen sich 4 Leute in die Geschäftsführung wählen und stecken nochmals Geld in die Übergangszeit ein, … falls du Aktien hast, bitte Verkauf alles sofort😉
      Gigaset | 0,044 €
      Avatar
      schrieb am 15.03.24 08:32:41
      Beitrag Nr. 33.528 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.400.079 von zocky_horror am 05.03.24 19:58:23
      Zitat von zocky_horror: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2024/05_03_2024_VTech_Gigaset.html


      Damit gehen die wesentlichen Vermögenswerte an VTEch. Und es bleiben danach nur noch die Krümel und Schulden in der Gigaset AG. Fall es jemals zu dem publik gemachten Investorenprozess bzgl. der "Krümel AG" kommt, rechne ich mit einem Kapitalschnitt auf Null, denn sonst würde kein Investor wegen der Sutong-Aktien, die sich in einem Bankrott-Prozess in Asien befinden, zugreifen. Auch die Schulden will niemand haben, maximal nur den Börsen-Mantel. Nur meine Meinung.
      Gigaset | 0,044 €
      Avatar
      schrieb am 05.03.24 19:58:23
      Beitrag Nr. 33.527 ()
      Gigaset | 0,050 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.02.24 06:08:01
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: Veröffentlichung von privatem Mailinhalt, hier gg Boardregel 9.3.7
      Avatar
      schrieb am 21.02.24 03:37:40
      Beitrag Nr. 33.525 ()
      Von: Hinweisgeberstelle@bafin.de <Hinweisgeberstelle@bafin.de>
      Gesendet: Dienstag, 20. Februar 2024 18:28
      An: xxx
      Betreff: Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz - HGS-QB 9100/00022#01089 (Bitte stets angeben)

      Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
      Anhörung vor Abschluss des Verfahrens - HGS-QB 9100/00022#01089 (Bitte stets angeben)



      Sehr geehrter Herr xxx,



      die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist Ihrer Meldung an die Hinweisgeberstelle angemessen nachgegangen. Ich beabsichtige, das Hinweisverfahren, wie nachfolgend dargelegt, abzuschließen. Gemäß § 28 Absatz 1 VwVfG gebe ich Ihnen hiermit Gelegenheit, zu dem untenstehenden Entwurf meiner Abschlussentscheidung binnen einer Frist von 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens Stellung zu nehmen.



      Mit freundlichen Grüßen

      Im Auftrag



      Schulz



      Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

      Hinweisgeberstelle

      Graurheindorfer Straße 108

      53117 Bonn





      ENTWURF



      Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
      Abschluss des Verfahrens- HGS-QB 9100/00022#01089 (Bitte stets angeben)



      Sehr geehrter Herr xxx,



      die externe Meldestelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Ihren Hinweis bearbeitet und ein Verfahren zu dem Geschäftszeichen HGS-QB 9100/00022#01089 eingeleitet.



      Das Verfahren wird hiermit gemäß § 31 Absatz 1 und Absatz 6 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) abgeschlossen.



      Gründe



      I.



      Am 08.09.2023 übermittelten Sie der BaFin per E-Mail eine Verstoßmeldung. Ihr Hinweis wurde an die externe Meldestelle weitergeleitet. Diese bestätigte den Eingang Ihrer Meldung mit Schreiben vom 27.09.2023.



      Sie informierten die Hinweisgeberstelle der BaFin über etwaige Verstöße gegen Bestimmungen des Gesetzes über den Wertpapierhandel (WpHG) sowie gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MMVO). Ihren Angaben zu Folge bestehe der Verdacht des Insiderhandels im Zusammenhang mit Wertpapieren des Unternehmens Gigaset AG. Sie teilten mit, dass Sie als Wertpapierhändler seit einigen Monaten ein ungewöhnliches Verkaufsverhalten in der Aktie beobachten. Schließlich habe das Unternehmen eine massive Umsatz und Gewinnwarnung ausgesprochen, wodurch Ihre Beobachtungen bestätigt worden seien. Weiterhin habe die Gigaset AG erst am 06.09.2023 gemeldet, dass Umsatz und Ergebnisprognose massiv verfehlt würden, obwohl diese Information Ihrer Meinung nach dem Management schon länger vorlag; dies erkläre Ihrer Auffassung nach die von Ihnen beobachteten Insiderverkäufe. Durch die verspätete Meldung habe die Gigaset AG auch gegen Ad-hoc Vorschriften verstoßen.



      Am 27.09.2023 teilten Sie ergänzend mit, dass es am 21.09.2023 ohne jegliche Vorwarnung zur Insolvenz der Gigaset AG gekommen sei.



      II.



      Das Verfahren nach § 28 HinSchG wurde geführt.



      Nach Eingang Ihrer Meldung hat die externe Meldestelle der BaFin die Stichhaltigkeit Ihrer Meldung geprüft.



      Aufgrund Ihrer Meldung veranlasste die externe Meldestelle der BaFin die Untersuchung des Hinweises wegen einer möglichen Verletzung des Aufsichtsrechts durch die zuständige Fachabteilung innerhalb der BaFin.



      Mit Schreiben vom 20.02.2024 informierte Sie die externe Meldestelle über ihre Absicht, das Verfahren abzuschließen. Mit gleichem Schreiben gab Ihnen die externe Meldestelle der BaFin Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem beabsichtigten Verfahrensabschluss bis zum 05.03.2024.



      III.



      1.

      Der Anwendungsbereich des HinSchG ist gemäß §§ 1, 2 HinSchG eröffnet. Ihre Meldung betrifft Informationen, die in den sachlichen Anwendungsbereich von § 2 HinSchG fallen.

      Die BaFin ist als externe Meldestelle gemäß § 21 Nummer 1 HinSchG in Verbindung mit § 4d des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) für die Meldung zuständig.



      2.

      Rechtsgrundlage für den Abschluss des Verfahrens ist § 31 Absatz 1 HinSchG.

      Das vorliegende Hinweisverfahren war hier gemäß § 31 Absatz 1 HinSchG abzuschließen. Die externe Meldestelle hat die Stichhaltigkeit Ihrer Meldung geprüft und das Verfahren nach § 28 HinSchG geführt.



      Die Meldung war stichhaltig. Die externe Meldestelle hat angemessene Folgemaßnahmen gemäß § 28 Absatz 2 Satz 2 HinSchG in Verbindung mit § 29 HinSchG veranlasst. Ihre Eingabe wurde zwecks Untersuchung gemäß § 29 Absatz 2 Nummer 4 HinSchG an die intern zuständige Fachabteilung der Wertpapieraufsicht abgegeben. Diese prüfte und bearbeitete Ihre Eingabe umfassend und abschließend.



      Die fachaufsichtliche Überprüfung und Bearbeitung erfolgt regelmäßig durch eine vollständige und objektive Ermittlung des Sachverhalts, beispielsweise mittels eigener Analysen, Auskunfts- und Vorlageersuchen oder Sonderprüfungen bei dem beaufsichtigten Unternehmen. Die eigenständige Sachverhaltsaufklärung dient als Basis für das weitere Aufsichtshandeln. Stellt die BaFin einen drohenden, bestehenden oder beendeten Verstoß gegen aufsichtliche Bestimmungen fest, kann sie im Rahmen der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben präventive Aufsichts- oder auch Sanktionsmaßnahmen treffen.



      Aufgrund der mir obliegenden gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtungen bin ich nicht befugt, Ihnen darüber hinaus weitergehende Informationen, insbesondere zum Ergebnis der vorausgegangenen aufsichtlichen Prüfung oder über etwaige damit zusammenhängende Maßnahmen zu geben. Diese Informationen unterliegen gemäß § 21 Absatz 1 WpHG dem aufsichtsrechtlichen Geheimnis.



      Gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 WpHG dürfen die bei der BaFin Beschäftigten und die nach § 4 Absatz 3 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes beauftragten Personen die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse eines nach diesem Gesetz Verpflichteten, der zuständigen Behörden oder eines Dritten liegt, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten, nicht unbefugt offenbaren oder verwenden. Von der Verschwiegenheitspflicht werden insoweit auch Angaben und Informationen erfasst, die dem aufsichtsrechtlichen Geheimnis der BaFin als zuständiger Behörde im Sinne des § 21 Absatz 1 WpHG unterfallen (BT-DS 19/26929, 170).

      Vorliegend liegt die Geheimhaltung der konkret durchgeführten Ermittlungen und des Ermittlungsergebnisses im Interesse der BaFin und unterfällt dem aufsichtsrechtlichen Geheimnis. Das Ergebnis der Untersuchung Ihrer Meldung ist nicht öffentlich bekannt oder offenkundig. Zu den Informationen, die als aufsichtsrechtliches Geheimnis geschützt sind, gehören u.a. alle nicht öffentlichen Informationen, die im Rahmen der Durchführung des WpHG bekannt geworden sind, einschließlich der Informationen über den Stand der beaufsichtigten Märkte und den dort ablaufenden Transaktionen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.04.2019, AZ: 7 C 22/18, Rn. 43; EuGH, Urteil vom 12.11.2014, Rechtssache C-140/13, Schlussantrag des Generalanwalts Jääskinen vom 04.09.2014). Die Weitergabe einer Information an Dritte, die sich auf nicht allgemein bekannte aufsichtsrechtliche Vorgehensweisen bezieht, ist generell geeignet, die effektive Ausübung der Finanzmarktaufsicht zu behindern. Ein auf die konkrete Situation bezogener Kausalzusammenhang ist demgegenüber nicht näher aufzuzeigen; die betreffenden Informationen tragen die Geheimhaltungsbedürftigkeit in sich. Insbesondere allgemeine Überwachungsmethoden und –strategien, sofern diese nicht öffentlich bekannt sind, unterliegen insoweit dem Geheimschutz (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.04.2019, AZ: 7 C 22/18, Rn. 56).



      Durch das Offenlegen der fachaufsichtlichen Untersuchungsmethoden und des darauf fußenden Prüfungsergebnisses besteht daher vorliegend die Möglichkeit der Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Finanzaufsicht. Die internen Vorgänge und Informationen im Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihrer Eingabe, insbesondere die Kontrollmethoden und die Auswertung der relevanten Daten, betreffen keine öffentlich mitteilungsfähigen Tatsachen. Vielmehr handelt es sich um BaFin-interne schützenswerte Vorgänge bei der Durchführung der Kontroll- und Aufsichtsaufgaben. Bei einer Offenlegung dieser aufsichtlichen Tätigkeit besteht die Gefahr, dass interne aufsichtsrelevante Rückschlüsse möglich wären, welche die Tätigkeit der BaFin als Aufsichtsbehörde negativ beeinträchtigen könnten. Aufgrund dessen hat die BaFin auch ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse, um ein effektives und funktionsfähiges Aufsichtshandeln zu gewährleisten.

      Im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens kam die externe Meldestelle zu dem Ergebnis, dass weitere zusätzliche Nachforschungen und Untersuchungen nicht veranlasst waren. Mit Ausnahme des Abschlusses des Verfahrens nach § 29 Absatz 2 Nummer 3 HinSchG waren auch keine weiteren Folgemaßnahmen zu ergreifen. Ein wirksamer Hinweisgeberschutz wird nur gewährleistet, wenn die zuständigen Meldestellen effizient tätig sein können. Der Abschluss des Verfahrens dient diesem Zweck. Die Maßnahme ist geeignet, die Hinweisbearbeitung effizient zu gestalten. Der Hinweis erfordert mit Ausnahme des Abschlusses des Verfahrens keine weiteren Folgemaßnahmen. Der Abschluss des Verfahrens stellt somit hier die angemessene Folgemaßnahme gemäß § 29 Absatz 2 Nummer 3 HinSchG dar. Bei der Angemessenheitsprüfung habe ich einerseits das Interessen an der weiteren Bearbeitung der Meldung und andererseits das öffentliche Interesse an einem effizienten Hinweisgeberschutz abgewogen. Da die externe Meldestelle ihre Aufklärungsmöglichkeiten abschließend ausgeschöpft hat, ist es im öffentlichen Interesse geboten und erforderlich, das Verfahren abzuschließen. Dies stellt für Sie keine unzumutbare Härte dar, da Ihrer Verstoßmeldung in ausreichendem Maße, wie dargelegt, nachgegangen wurde.



      Rechtsbehelfsbelehrung

      Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Adalbertstraße 18, 60486 Frankfurt am Main erhoben werden.



      Mit freundlichen Grüßen

      Im Auftrag



      Schulz



      Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

      Hinweisgeberstelle

      Graurheindorfer Straße 108

      53117 Bonn




      Für die rechtswirksame Übermittlung elektronischer Dokumente im Sinne des § 3a VwVfG eröffnet die BaFin den Zugang ausschließlich über folgende Kommunikationsadressen:

      • Für die Übermittlung qualifiziert elektronisch signierter Dokumente per E-Mail: qes-posteingang@bafin.de
      • Für die Übermittlung per De-Mail: poststelle@bafin.de-mail.de

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      Gigaset | 0,039 €
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      schrieb am 18.02.24 20:59:41
      Beitrag Nr. 33.524 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.302.227 von krankenhaus2024 am 18.02.24 19:39:23Hier sind einige Leute interessant durch ihr Interesse Altienbestände zu reduzieren. Der kurz vorher ausscheidende CFO und dwr Reigen der AR Funktionäre
      Gigaset | 0,044 €
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      schrieb am 18.02.24 19:39:23
      Beitrag Nr. 33.523 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.302.170 von zocky_horror am 18.02.24 19:22:12Die BAFIN wird die tatsächlichen Handelsaktivitäten der Ludic GmbH mit Gigaset Aktien aufdecken !
      Gigaset | 0,044 €
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      schrieb am 18.02.24 19:22:12
      Beitrag Nr. 33.522 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.302.113 von krankenhaus2024 am 18.02.24 19:07:52Auch da bin ich gespannt was die BaFin da leisten kann. Du bist da schon auf einem guten Weg! Toi, toi, toi 👍
      Gigaset | 0,044 €
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      schrieb am 18.02.24 19:07:52
      Beitrag Nr. 33.521 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.302.089 von zocky_horror am 18.02.24 18:58:22Das wird das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen Herrn Magnus Ekerot aufzeigen. Aber in diesem Zusammenhang ist ein mögliches Zusammenspiel mit der Ludic GmbH interessant . Ich werde die Ludic GmbH morgen bei der BAFIN anzeigen, deren GF ja in den AR gewählt wurde.
      Gigaset | 0,044 €
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      schrieb am 18.02.24 18:58:22
      Beitrag Nr. 33.520 ()
      Wenn man allerdings den Gedanken „ follow the money „ folgend diejenigen zu finden, die aus diesem pump & dump Geld verdient haben, so kann ich mir kein Motiv vorstellen, wie Ekerot daran einen Vorteil gezogen gaben könnte.
      Gigaset | 0,044 €
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      schrieb am 18.02.24 18:55:24
      Beitrag Nr. 33.519 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.302.041 von zocky_horror am 18.02.24 18:44:06Ich war auf der HV und Herr Magnus Ekerot hat unter Anderem davon gesprochen, dass die Gigaset AG Aktie eine Perle wäre, um kurze Zeit später Insolvenz anzumelden ! Dafür gibt es ca 100 Zeugen, die man im Teilnehmerregistrer der HV findet .
      Gigaset | 0,044 €
      fällt
      Avatar
      schrieb am 18.02.24 18:44:06
      Beitrag Nr. 33.518 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.301.765 von krankenhaus2024 am 18.02.24 17:11:12Ich war nicht auf der HV, kann mich aber noch erinnern damals sehr optimistische Statements gelesen zu haben die dann ja auch den Kurs bis über den Euro trieben.
      Gigaset | 0,044 €
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