Paion "buy" (Seite 5533)
eröffnet am 12.07.05 19:39:23 von
neuester Beitrag 12.04.24 13:32:35 von
neuester Beitrag 12.04.24 13:32:35 von
Beiträge: 123.397
ID: 992.863
ID: 992.863
Aufrufe heute: 2
Gesamt: 16.514.532
Gesamt: 16.514.532
Aktive User: 0
ISIN: DE000A3E5EG5 · WKN: A3E5EG · Symbol: PA8
0,0340
EUR
0,00 %
0,0000 EUR
Letzter Kurs 26.04.24 Tradegate
Neuigkeiten
22.12.23 · 4investors |
22.12.23 · wO Newsflash |
22.12.23 · EQS Group AG |
24.11.23 · 4investors |
Werte aus der Branche Biotechnologie
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
1,9000 | +59,66 | |
0,5922 | +44,44 | |
7,3500 | +43,84 | |
11,690 | +40,84 | |
0,7000 | +36,69 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
10,110 | -13,44 | |
8,2200 | -13,47 | |
7,6100 | -17,20 | |
1,6100 | -18,27 | |
2,1200 | -21,77 |
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
vielleicht läuft die broncho studie ja jetzt besser an als wir alle denken und sie wird noch dieses jahr beendet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.868.626 von HomerX am 19.07.16 20:59:14Ja, Baltimore ist dazu gekommen.
https://clinicaltrials.gov/archive/NCT02296892/2016_06_16/ch…
oder verwirrender:
https://clinicaltrials.gov/archive/NCT02296892/2016_06_16/ch…
https://clinicaltrials.gov/archive/NCT02296892/2016_06_16/ch…
oder verwirrender:
https://clinicaltrials.gov/archive/NCT02296892/2016_06_16/ch…
Hallo zusammen,
kann es sein das bei der Broncho noch eine Location dazugekommen ist ??? Waren es bisher nicht zwei ( eine auf recrutin und eine auf not yet recruting ). Das Update scheint vom 16.06. . Siehe auch ClinicalTrials.gov unter Paion. Sorry schaue da nicht immer nach.
Noch einen schönen Abend
kann es sein das bei der Broncho noch eine Location dazugekommen ist ??? Waren es bisher nicht zwei ( eine auf recrutin und eine auf not yet recruting ). Das Update scheint vom 16.06. . Siehe auch ClinicalTrials.gov unter Paion. Sorry schaue da nicht immer nach.
Noch einen schönen Abend
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.868.437 von submersus am 19.07.16 20:31:36Weil es so günstig nicht mehr wird!!
Ganz einfach.
Ganz einfach.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.868.047 von kisschila am 19.07.16 19:38:33... Warum glaube ich dir jedes Wort ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.867.297 von submersus am 19.07.16 17:41:07Zu diesem Kurs Stock ich noch mal 10k oben drauf.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.864.396 von DieZwei am 19.07.16 12:39:05
Moin,
Ich bin auch kleinanleger ( ab wann wäre man ein großer ) meine liegen brav im Körbchen......ja, man fragt sich wer da dann noch verkauft ???
Zitat von DieZwei: ich glaube nicht das hier kleinanleger ihre aktien bei diesen positiven aussichten zu diesen kursen verkaufen so dumm kann keiner sein!
Moin,
Ich bin auch kleinanleger ( ab wann wäre man ein großer ) meine liegen brav im Körbchen......ja, man fragt sich wer da dann noch verkauft ???
Arzneimittelzulassung !! sehr interessant... (aus WIKIPEDIA)
Voraussetzung zur Zulassung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Zulassungsanforderungen für Arzneimittel wurden in Europa, Nordamerika und Japan weitgehend harmonisiert. In der Europäischen Union wurden einheitliche dezentrale und zentralisierte Verfahren zur EU-weiten Zulassung eingeführt.
Die wesentlichen Voraussetzungen zur Zulassung eines Arzneimittels sind eine angemessene pharmazeutische Qualität, therapeutische Wirksamkeit und Unbedenklichkeit sowie ein günstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis.
Der Schwerpunkt des Zulassungsverfahrens ist die Sichtung der vom Pharmaunternehmen vorgelegten Unterlagen, die die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit belegen sollen. Dabei wird von der Arzneimittelbehörde auch geprüft, ob die Herstellung, Qualitätskontrolle, nichtklinische und klinische Prüfung nach den vorgeschriebenen Arzneimittelprüfrichtlinien und den empfohlenen internationalen Leitlinien durchgeführt wurden und dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Die Arzneimittelbehörde beschränkt sich aber nicht auf die Prüfung der vom Antragsteller eingereichten Unterlagen, sondern kontrolliert durch Inspektionen vor Ort, ob die Studien nach den Regeln der Guten Arbeitspraxis (GxP) durchgeführt wurden.
Seit 1990 wurden im Rahmen der International Conference on Harmonisation (ICH) wesentliche Arzneimittelprüfleitlinien zum Nachweis der Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit sowie Dokumentenformate für die Zulassungsunterlagen harmonisiert. Die ICH wird von Behörden und Industrievertretern aus Europa, den USA und Japan getragen. Ziel der Harmonisierung war es, dass nichtklinische und klinische Studien aus einer Region in den anderen Regionen anerkannt werden, sodass eine mehrfache Durchführung entfällt. Die einzelnen Behörden sind aber in ihrer Beurteilung der Zulassungsanträge unabhängig, somit kommt es immer wieder vor, dass bestimmte Arzneimittel nicht in allen Regionen zugelassen sind.
Voraussetzung zur Zulassung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Zulassungsanforderungen für Arzneimittel wurden in Europa, Nordamerika und Japan weitgehend harmonisiert. In der Europäischen Union wurden einheitliche dezentrale und zentralisierte Verfahren zur EU-weiten Zulassung eingeführt.
Die wesentlichen Voraussetzungen zur Zulassung eines Arzneimittels sind eine angemessene pharmazeutische Qualität, therapeutische Wirksamkeit und Unbedenklichkeit sowie ein günstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis.
Der Schwerpunkt des Zulassungsverfahrens ist die Sichtung der vom Pharmaunternehmen vorgelegten Unterlagen, die die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit belegen sollen. Dabei wird von der Arzneimittelbehörde auch geprüft, ob die Herstellung, Qualitätskontrolle, nichtklinische und klinische Prüfung nach den vorgeschriebenen Arzneimittelprüfrichtlinien und den empfohlenen internationalen Leitlinien durchgeführt wurden und dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Die Arzneimittelbehörde beschränkt sich aber nicht auf die Prüfung der vom Antragsteller eingereichten Unterlagen, sondern kontrolliert durch Inspektionen vor Ort, ob die Studien nach den Regeln der Guten Arbeitspraxis (GxP) durchgeführt wurden.
Seit 1990 wurden im Rahmen der International Conference on Harmonisation (ICH) wesentliche Arzneimittelprüfleitlinien zum Nachweis der Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit sowie Dokumentenformate für die Zulassungsunterlagen harmonisiert. Die ICH wird von Behörden und Industrievertretern aus Europa, den USA und Japan getragen. Ziel der Harmonisierung war es, dass nichtklinische und klinische Studien aus einer Region in den anderen Regionen anerkannt werden, sodass eine mehrfache Durchführung entfällt. Die einzelnen Behörden sind aber in ihrer Beurteilung der Zulassungsanträge unabhängig, somit kommt es immer wieder vor, dass bestimmte Arzneimittel nicht in allen Regionen zugelassen sind.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.865.365 von Aktienterminator am 19.07.16 14:31:17
Weil sie dem kurs ganz hefffftig nachlaufen werden
es kommt bald was ganz hefftiges.
nur meine kleine Meinung!!!!
Wieso dunm???????
Wieso dunm???????Weil sie dem kurs ganz hefffftig nachlaufen werden
es kommt bald was ganz hefftiges.
nur meine kleine Meinung!!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.864.396 von DieZwei am 19.07.16 12:39:05Wieso dunm???????
22.12.23 · 4investors · PAION |
22.12.23 · wO Newsflash · PAION |
22.12.23 · EQS Group AG · PAION |
22.12.23 · EQS Group AG · PAION |
22.12.23 · wO Newsflash · PAION |
22.12.23 · EQS Group AG · PAION |
22.12.23 · EQS Group AG · PAION |
24.11.23 · 4investors · PAION |
24.11.23 · wO Newsflash · PAION |
24.11.23 · EQS Group AG · PAION |