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    Paion "buy" (Seite 5773)

    eröffnet am 12.07.05 19:39:23 von
    neuester Beitrag 12.04.24 13:32:35 von
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      Avatar
      schrieb am 23.02.16 21:18:51
      Beitrag Nr. 65.677 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.819.133 von ROI100 am 23.02.16 21:14:46:laugh::laugh:

      summa summarum kann man sagen, dass sind alles Punkte der bedingten Kapitalerhöhung, deshalb auch meine Aussage, das es Arten von Kapitalerhöhungen gibt, bei denen das Bezugsrecht ausgeschlossen werden kann.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.02.16 21:14:46
      Beitrag Nr. 65.676 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.819.040 von Minusrendite am 23.02.16 21:02:27:laugh::laugh:

      hahaha. die fünf näher bezeichnenden Fälle hast du vergessen. Ich kenne die zwar auch nicht, aber ich weiss wann es möglich ist und wann nicht und es gibt sogar mehr als 5 Fälle.

      1. Jungen Aktien werden als Bezahlung eines Unternehmens verwendet
      2 Ausgabe von Wandelanleihen, hier können Bezugsrechte gewährt werden müssen aber nicht
      4. Ausgabe von Schuldverschreibungen, hier können Bezugsrechte gewährt werden müssen aber nicht
      5 Ausgabe von Mitarbeiteraktien
      6 Nicht Erreichung des erwähnten Prozentsatzes der Kapitalerhöhung
      7 HV hat mit 3/4 Mehrheit das Bezugsrecht ausgeschlossen, ist aber nur mit triftigen Grund möglich. Gründe können oben genannte sein.
      8 Zulassung an einer ausländischen Börse, wo zum Zwecke der Zulassung neue junge Aktien ausgegeben werden.

      mehr fällt mir nicht ein.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.02.16 21:13:22
      Beitrag Nr. 65.675 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.819.085 von Minusrendite am 23.02.16 21:08:14
      Sollte hoffentlich sehr bald einer der vor geraumer Zeit angekündigten Interessenten aus Japan seine Unterschrift leisten, dann gibt es sicher keine KE.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.02.16 21:08:14
      Beitrag Nr. 65.674 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.818.953 von ROI100 am 23.02.16 20:50:52Ja, max. 10 %. Muss auch 14 Tage zuvor angekündigt werden. 10 % vom Grundkapital bei rd. 2,xx € sollten reichen, um in Japan den Zulassungsantrag zu stellen. Daher: Wenn KE, dann für einen bestimmten - aber nicht für uns. Zugleich bedeutet dies aber Bekanntgabe des neuen Japan-Partners, was die Verwässerung um 10 % mehr als aufwiegen sollte.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.02.16 21:06:02
      Beitrag Nr. 65.673 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.819.040 von Minusrendite am 23.02.16 21:02:27
      Mach dir da keine Sorgen.
      Reifen platt stehen bedeutet nicht gleich Plattfuß.

      Erhaltungsladung läuft ...

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      Avatar
      schrieb am 23.02.16 21:02:27
      Beitrag Nr. 65.672 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.818.899 von ROI100 am 23.02.16 20:41:33Danke ao-andrea (was macht der Plattfuß?),

      und hier mein lieber ROI steht es doch:

      "Die Aktien können dabei nach § 186 Abs. 5 Aktiengesetz auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (sog. „mittelbares Bezugsrecht“). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den im Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 zu Tagesordnungspunkt 5 näher bezeichneten Fällen für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen auszuschließen."
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.02.16 20:57:54
      Beitrag Nr. 65.671 ()
      :laugh::laugh:

      Natürlich gibt es auch Arten von KE´s wo das Bezugsrecht in der Tat ausgesetzt werden kann oder aber wenn keine neuen / jungen Aktien im ersten Step ausgegeben werden. Jedoch bei einer genehmigten KE mit Aktienausgabe, ist das ab noch zu verifizierenden Prozentsatz der Kapitalerhöhung nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.02.16 20:56:24
      Beitrag Nr. 65.670 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.818.731 von User2014 am 23.02.16 20:17:25
      Zitat von User2014: Folgender Sachverhalt:

      Die Japan-Studie (allgemeine Narkose / Phase 3) wurde erfolgreich abgeschlossen.
      Ferner wurde die Dosierung aus der Japanstudie auch in der "Phase 2 in Europa" verwendet. Auch diese "zweite Studie (Europa)" war erfolgreich. Auf der Webseite von Paion wurde ein Zahl von über 1000 Patienten genannt, die Remi "gut" vertragen haben.
      Warum soll gerade in der "Kurzsedierung" etwas schief laufen. Da liegen die Patienten in einer Art "Dämmerschlaf auf der Matte. Die allgemeine Narkose ist viel tiefer!!!
      Ebenso haben wir im November schon mehr als die Hälfte rekrutiert. Zwei Sicherheitsüberprüfungen wurden durchgeführt.

      Die heutigen Kursturbulenzen erkläre ich mir damit, dass die meisten Anleger nicht über tiefergehende Kenntnisse im Medizinbereich verfügen (mich eingeschlossen) und der Anleger ein "Rudeltier" ist. Ansonsten hätten die meisten Zweifel mit der Message der Zulassungsbehörde vom Tisch gewischt werden müssen (ONO ist kein Problem für die Substanz "Remi").

      Wir Kleinanleger sollten uns nicht gegenseitig verarschen, sondern ehrlich mit einander kommunizieren. Der Gegner sind "GROSSEN" (Institutionellen.

      Dieses Statement ist absolut ehrlich gemeint!
      Die anderen natürlich auch!;)


      Hey User2014,

      der Sachstand ist mir schon bekannt.

      Wir können uns hier die Köpfe einschlagen, keiner kann mit Sicherheit sagen, was als nächstes passieren wird. Gerade die letzten Wochen haben ja deutlich gezeigt, was alles möglich ist.

      Ein Kumpel von mir ist Kardiologe am UKE Eppendorf (in Hamburg) und wartet sehnsüchtig auf ein Anästhetikum/Sedativum wie Remimazolam. Vor allem im Rettungsdienst fehlt es hier an allen Ecken und Enden: der Patient ist entweder Kleinkind oder Greis, ansprechbar und lebendig, oder fast tot. Hier braucht man ein Anästhetikum/Sedativum mit großer Wirksamkeit für eine breite Patientengruppe - über alle Altersgruppen hinweg - welches sofort anspricht und die geringsten Nebenwirkungen aufweist.
      Hier kommt dann auch das Thema Ruhigstellung auf´s Tableau.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.02.16 20:50:52
      Beitrag Nr. 65.669 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.818.923 von ao_andrea am 23.02.16 20:46:35:laugh::laugh:

      vielen Dank. Sag ich ja die Bezugsrechte müssen eingeräumt werden. Meiner Kenntnis nach ist das in Deutschland verpflichtend. Es gibt aber einen Prozentsatz, den die Kapitalerhöhung betragen muss damit es verpflichtend wird. Ich glaube entweder 10%, wenn mich nicht alles täuscht und ich noch ein gutes Gedächtnis habe. Aber bitte lieber nachlesen.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.02.16 20:46:35
      Beitrag Nr. 65.668 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.818.899 von ROI100 am 23.02.16 20:41:33


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      Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
      PAION AG
      Aachen Gesellschaftsbekanntmachungen Genehmigtes Kapital 2015/Bedingtes Kapital 2015 und Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen 01.07.2015


      Druckversion



      PAION AG
      Aachen
      – ISIN DE 000A0B65S3 –
      Mitteilungen gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG


      Genehmigtes Kapital 2015


      Bedingtes Kapital 2015 und Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen

      Genehmigtes Kapital 2015

      Die ordentliche Hauptversammlung der PAION AG hat am 20. Mai 2015 beschlossen, dass der Vorstand bis zum 19. Mai 2020 ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 25.320.970,00 einmalig oder mehrmals durch Ausgabe von bis zu 25.320.970 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015).

      Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können dabei nach § 186 Abs. 5 Aktiengesetz auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (sog. „mittelbares Bezugsrecht“). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den im Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 zu Tagesordnungspunkt 5 näher bezeichneten Fällen für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen auszuschließen.

      Der vollständige Wortlaut des vorgenannten Beschlusses ist in der im Bundesanzeiger vom 10. April 2015 veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung der PAION AG unter dem Tagesordnungsordnungspunkt 5 angegeben.

      Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 24. Juni 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Aachen (HRB 12528) eingetragen.

      Bedingtes Kapital 2015 und Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen

      Die ordentliche Hauptversammlung der PAION AG hat am 20. Mai 2015 darüber hinaus beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. Mai 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen“) im Nennbetrag von bis zu EUR 125.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Gläubigern bzw. Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu EUR 22.433.285,00 (Bedingtes Kapital 2015) nach näherer Maßgabe der jeweiligen Wandel-, Options- oder Gewinnschuldverschreibungs- bzw. Genussrechtsbedingungen zu gewähren. Die jeweiligen Bedingungen können auch Pflichtwandlungen zum Ende der Laufzeit oder zu anderen Zeiten vorsehen, einschließlich der Verpflichtung zur Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts. Die Ausgabe von Schuldverschreibungen kann auch gegen Erbringung einer Sacheinlage erfolgen.

      Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen einzuräumen. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären mittelbar im Sinne von § 186 Abs. 5 AktG zum Bezug anzubieten (sog. mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den im Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 zu Tagesordnungspunkt 6 im Einzelnen bezeichneten Fällen auszuschließen.

      Die bedingte Kapitalerhöhung um bis zu EUR 22.433.285,00 wird nur insoweit durchgeführt werden, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer von ihr abhängigen oder in ihrem unmittelbaren bzw. mittelbaren Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen oder soweit die Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahrs, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, durch die Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten oder durch Gewährung anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

      Der vollständige Wortlaut des vorgenannten Beschlusses ist in der im Bundesanzeiger vom 10. April 2015 veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung der PAION AG unter dem Tagesordnungsordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) im Nennbetrag von bis zu EUR 125.000.000,00 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2015 unter gleichzeitiger Aufhebung des Bedingten Kapitals 2010 II sowie die entsprechende Änderung von § 4 Absatz 4 der Satzung) angegeben. Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 24. Juni 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Aachen (HRB 12528) eingetragen.



      Aachen, im Juni 2015

      PAION AG

      Der Vorstand



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