Paion "buy" (Seite 6226)
eröffnet am 12.07.05 19:39:23 von
neuester Beitrag 12.04.24 13:32:35 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 50.424.450 von ykS am 18.08.15 12:53:01wenn wie in der telefonkonferenz gesagt wurde das in kürze ein partener präsentiert wird (laut masterbrokerUSA der die telefonkoferenz mit hörte).wenn das der japan partner sein sollte sehe ich denn kurs locker bei 3,50€.und nach positiven us daten kurs 6,50€.
wenn was kommt ist gut, wennn nix auch gut, da die anderen Pferden springen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.424.450 von ykS am 18.08.15 12:53:01
Meinungen in diesem Zusammenhang
NUR unter der o.g. Voraussetzung, nicht mit diversen Erweiterungen, die wieder die bisherige eigene Meinung untermauern sollen
ebenso würde mich nun der von Euch (auch an die negativ eingestellten user gerichtet) angenommene Kurs interessieren, wenn
- in den kommenden Wochen ein neuer Partner in Japan präsentiert wird, welcher im Frühjahr die Zulassung beantragen will.
- nach positiv abgeschlossener USA-Studie ein USA-Partner präsentiert wird, der ordentlich cash auf den Tisch blättert, dass er bei der Zulassung/Vermarktung USA mitspielen darf.
Wie ist dann der von Euch geplante/berechnete faire Wert von Paion (unter der Voraussetzung, dass die beiden Partner die Kosten für die Zulassung/Vermarktung mitfinanzieren)!
*neugieriger Sky*
- in den kommenden Wochen ein neuer Partner in Japan präsentiert wird, welcher im Frühjahr die Zulassung beantragen will.
- nach positiv abgeschlossener USA-Studie ein USA-Partner präsentiert wird, der ordentlich cash auf den Tisch blättert, dass er bei der Zulassung/Vermarktung USA mitspielen darf.
Wie ist dann der von Euch geplante/berechnete faire Wert von Paion (unter der Voraussetzung, dass die beiden Partner die Kosten für die Zulassung/Vermarktung mitfinanzieren)!
*neugieriger Sky*
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.424.315 von MasterbrokerUSA am 18.08.15 12:36:36
blendet er aus. Cash Bestand, PIII Studien, Japan vor Zulassungsantrag, USA
Infrastuktur etc.. Seit wann ist es wichtig, daß ein angestellter Aktien kauft.
Hr. Penner hat wahrscheinlich nicht das Einkommen wie Söhngen, um dauernd Aktien
kaufen zu können.
laß gut sein, der tancho
reitet auf dem Thema rum, obwohl es nicht relevant ist. Alle positiven Aspekte blendet er aus. Cash Bestand, PIII Studien, Japan vor Zulassungsantrag, USA
Infrastuktur etc.. Seit wann ist es wichtig, daß ein angestellter Aktien kauft.
Hr. Penner hat wahrscheinlich nicht das Einkommen wie Söhngen, um dauernd Aktien
kaufen zu können.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.424.306 von MasterbrokerUSA am 18.08.15 12:35:16abgesehen davon, ich kann schon das Geschrei im thread vor mir hören, wenn der Vorstand Aktien in größerer Menge erwirbt und wenige Tage/Wochen danach eine sehr kursrelevante news über den ticker geht.
Dann schreien genau diese "wie unfair, war ja klar, dass sich die insider vorher eindecken dürfen ... und so weiter".
Alleine daher wundert es mich nicht, dass man sich auf die Arbeit konzentriert und sich mit den eh schon großen Eigen-Beständen zufrieden gibt.
Sky
Dann schreien genau diese "wie unfair, war ja klar, dass sich die insider vorher eindecken dürfen ... und so weiter".
Alleine daher wundert es mich nicht, dass man sich auf die Arbeit konzentriert und sich mit den eh schon großen Eigen-Beständen zufrieden gibt.
Sky
Und da herr Penner auch weder im Aufsichtsrat noch im Vorstand sitzt,ist deswegen auch nicht Meldepflichtig ;-)
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.424.261 von MasterbrokerUSA am 18.08.15 12:30:45
Anleger finden die Informationen über meldepflichtige Wertpapiergeschäfte seit In-Kraft-Treten des Gesetzes am 1. Juli 2002 auf den Websites der Unternehmen. Auch die neu gegründete Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht will – wie früher die Deutsche Börse – die Geschäfte auf ihrer Homepage veröffentlichen, www.bafin.de. „Wir starten damit im September“, sagt Sprecherin Sabine Reimer.
Zumindest für Unternehmen, die am Neuen Markt gelistet sind, sind die Veröffentlichungspflichten nicht neu: Vorstände und Aufsichtsräte mussten bislang der Deutschen Börse melden, wenn sie Aktien der eigenen Gesellschaft gekauft oder verkauft haben.
ändert nichts an den Tatsachen das es Schlupflöscher gibt ;-)
Vorstände und Aufsichtsräte müssen Käufe und Verkäufe von Aktien ihrer Gesellschaft unverzüglich öffentlich bekannt geben – wenn sie die Bagatellgrenze überschreiten: Sie liegt bei 25 000 Euro innerhalb von 30 Tagen. Diese Meldepflicht gilt auch für Wertpapiertransaktionen ihrer Familienangehörigen.Anleger finden die Informationen über meldepflichtige Wertpapiergeschäfte seit In-Kraft-Treten des Gesetzes am 1. Juli 2002 auf den Websites der Unternehmen. Auch die neu gegründete Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht will – wie früher die Deutsche Börse – die Geschäfte auf ihrer Homepage veröffentlichen, www.bafin.de. „Wir starten damit im September“, sagt Sprecherin Sabine Reimer.
Zumindest für Unternehmen, die am Neuen Markt gelistet sind, sind die Veröffentlichungspflichten nicht neu: Vorstände und Aufsichtsräte mussten bislang der Deutschen Börse melden, wenn sie Aktien der eigenen Gesellschaft gekauft oder verkauft haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.424.090 von MasterbrokerUSA am 18.08.15 12:08:29Aktienkauf: Meldepflicht nur bei größeren Stückzahlen
Dieser Zusammenhang stellt in machen Fällen eine Schwierigkeit für das Unternehmen dar.
Sollte ein einzelner Anleger in den Besitz von mehr als der Hälfte aller herausgegebener Aktien kommen, kann er im Zweifelsfall auch dann alle anderen übertrumpfen, wenn sich diese geschlossen gegen ihn stellen
deswegen ist nicht gleich jeder auch wenn er für das Unternehmen Arbeitet Meldepflichtig.Also kann es gut aus sein das auch ein Ralf Penner Aktien kauft ohne das wir es wissen.Ist das selbe als wenn ein Lemming kauft.Wird ja auch keine Meldepflicht bestehen ausser s.o.Auch verdeckte kaufe sind möglich über freunde verwandente,Ehefrau Kinder etc.
Dieser Zusammenhang stellt in machen Fällen eine Schwierigkeit für das Unternehmen dar.
Sollte ein einzelner Anleger in den Besitz von mehr als der Hälfte aller herausgegebener Aktien kommen, kann er im Zweifelsfall auch dann alle anderen übertrumpfen, wenn sich diese geschlossen gegen ihn stellen
deswegen ist nicht gleich jeder auch wenn er für das Unternehmen Arbeitet Meldepflichtig.Also kann es gut aus sein das auch ein Ralf Penner Aktien kauft ohne das wir es wissen.Ist das selbe als wenn ein Lemming kauft.Wird ja auch keine Meldepflicht bestehen ausser s.o.Auch verdeckte kaufe sind möglich über freunde verwandente,Ehefrau Kinder etc.
diese Antwort hätte auch von H.Penner sein können!
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