checkAd

    cinerenta medienfonds (Seite 2)

    eröffnet am 19.07.05 19:41:23 von
    neuester Beitrag 03.07.23 18:07:22 von
    Beiträge: 1.294
    ID: 994.302
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 354.026
    Aktive User: 0


    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 2
    • 130

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 11.04.23 10:54:56
      Beitrag Nr. 1.284 ()
      Auch ich halte nichts davon, seinem schlechten Geld noch einmal gutes Geld hinterherzuwerfen und damit eine Geschäftsführung zu subventionieren, die ihren Aufgaben offensichtlich nicht gewachsen ist und uns immer wieder mit fragwürdigen Behauptungen und leeren Versprechungen hinhält. Eine Liquidation/Insolvenz ziehe ich dem eindeutig vor.

      Es trifft auch nicht zu, wenn im Rundschreiben der Geschäftsführung behauptet wird, es sei "einhellige Meinung" der vor Ort anwesenden Anteilsinhaber gewesen, eine Insolvenz müsse in jedem Fall vermieden werden. Das ist allenfalls Wunschdenken der Geschäftsführung und des Beirats, die eine ordnungsgemäße Abwicklung der Fonds und eine Kontrolle ihrer bisherigen "Leistungen" durch einen neutralen Liquidator/Insolvenzverwalter verhindern und an den Fonds weiterhin kräftig verdienen wollen.
      Avatar
      schrieb am 03.04.23 23:16:14
      Beitrag Nr. 1.283 ()
      Mit Schreiben vom 22.03.2023 gibt es nun eine Zusammenfassung der Informationsveranstaltung zur Erhebung eines Finanzierungsbeitrags in Höhe von 4,75% für den Fonds Nummer 4.

      Ich bin im Vergleich zum Finanzierungsbeitrag der anderen Fonds von ca 2% ausgegangen (siehe Beitrag 73.160.374 mit der Liste), aber 4,75% ist einfach nur schlechtem Geld gutes Geld hinterherwerfen.

      Da ich bisher keinen Bescheid über die Festsetzung nach 2001 erhalten habe und ich eine Risikobetrachtung für den Insolvenzfall machen möchte, die Frage in die Runde:

      Welche Einkünfte wurden für die Folgejahre nach 2001/2002 beschieden?

      Laut Fonds4-Mitteilung 10.12.2020 sind es für eine Beteiligung von 100.000DM:
      2012 - 4.918,30 EUR
      2013 - 292,41 EUR

      Laut Schreiben vom 22.03.2023 unter A) II. Soll es eine Einkommensteuerlast von 19.000 EUR pro 100.000DM sein?

      Ich möchten prüfen, ob am Ende eine Insolvenz - wenn es tatsächlich soweit käme - die bessere Alternative ist, als mit einem Finanzierungsbeitrag den Fonds am Leben zu erhalten.
      Avatar
      schrieb am 27.03.23 14:39:26
      Beitrag Nr. 1.282 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.537.075 von Anna2024 am 23.03.23 12:13:43Kein Feedback zu Infoveranstaltung am 14.3.......schade.
      Leider erlaubte es mir meine Gesundheit nicht nach München zu reisen.
      Avatar
      schrieb am 23.03.23 12:13:43
      Beitrag Nr. 1.281 ()
      Infoveranstaltung 13.03.2023
      Hallo zusammen,
      da wir nicht teilnehmen konnten, wäre es schön, wenn jemand vielleicht kurz berichten könnte?

      Eine weitere Frage in die Runde: Wir sind in der KG IV beteiligt. 2000 und 2001 sind abgerechnet. Auf 2002-2006 warten wir schon ewig. Gibt es jemanden, bei dem 2002-2006 in der KG IV vom Wohnsitzfinanzamt schon korrigiert wurde?

      Danke und liebe Grüße
      Anna
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.03.23 09:02:38
      Beitrag Nr. 1.280 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.395.663 von Desinvestment am 02.03.23 18:04:44Unser Ziel ist das gleiche, nämlich die schnellst mögliche Liquidation der Gesellschaft und eine leidiges Ende dieses Investments.
      Ich unterstütze jede sachdienliche Aktion die dieses Ziel ermöglichen kann.
      Leider muss ich feststellen, dass es (bisher) keine anderen Lösungsansätze außerhalb der Geschäftsführung gegeben hat.
      Auch wenn ich kein Fan der Geschäftsführung bin, ich diese regelmäßig wegen Ihrer Intransparenz und mangelhaften Geschäftsführung kritisiere, so muss ich (leider) zur Kenntnis nehmen, dass es dieser Geschäftsführung - entgegen aller Kritik - gelungen ist, die steuerlichen Verluste wieder anzuerkennen.
      Lassen Sie es mich wissen, wenn Sie einen Weg zur schnellen Liquidation gefunden haben.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1900EUR +2,98 %
      InnoCan Pharma: Ist das die nächste Milliarden-CBD-Übernahmestory? mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 02.03.23 18:04:44
      Beitrag Nr. 1.279 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.384.548 von cineBingo am 01.03.23 13:23:14Wie Aktiengeier hoffe und denke ich, dass nur wenige dazu bereit sein werden, Nachschüsse zu bezahlen. Wozu auch? Die Drohung mit der Insolvenz kann man jedenfalls nicht ernst nehmen, denn von wem und für wen sollte der Insolvenzverwalter denn die Ausschüttungen zurückfordern? Wer ist denn außer dem Finanzamt, dem Beirat, dem WP/StB und den paar Mitarbeitern überhaupt noch Gläubiger der Fonds? Und wie kann eigentlich gewähreistet werden, dass die Insolvenz nicht trotz einer Nachzahlung doch noch kommt, denn womit verdienen die Fonds eigentlich noch Geld? Da wäre es doch viel besser und sinnvoller statt ständiger Nachschüsse die Gesellschaften so schnell wie möglich zu liquidieren und abzuwickeln! Dazu bräuchte man weder Geschäftsführung, noch Beirat. Ein Liquidator könnte außerdem einmal ganz genau unter die Lupe nehmen, was die Geschäftsführung und der Beirat in den letzten Jahren eigentlich noch für das Unternehmen getan haben. Das würde im Übrigen auch ein Insolvenzverwalter tun. Und möglicher Weise ist das auch der Grund, weshalb die Geschäftsführung und der Beirat eine Liquidation/Insolvenz verhindern wollen, zumal sie dann keine Vergütungen mehr für sich einstreichen könnten.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.03.23 13:23:14
      Beitrag Nr. 1.278 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.379.280 von Aktiengeier_1 am 28.02.23 19:06:14Ich teile Ihre Ansicht, dass vermutlich der Finanzierungsbeitrag von einem Großteil der Investoren gezahlt wird.

      Im Zusammenhang einer Insolvenz aufgrund fehlender Liquidität für die Gewerbesteuer verursacht durch Schätzbescheiden, sollte die Quotenhaftung des Geschäftsführers hier nicht unerwähnt bleiben, insbesondere aufgrund § 69 AO:
      Die in den §§ 34 und 35 bezeichneten Personen haften, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37) infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt oder soweit infolgedessen Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grund gezahlt werden. Die Haftung umfasst auch die infolge der Pflichtverletzung zu zahlenden Säumniszuschläge.

      Die grob fahrlässige Verletzung von Pflichten sehe ich hier erfüllt.

      Zudem wird sich ein Insolvenzverwalter überlegen müssen, ob er den Weg über die Rückforderung von Ausschüttungen und die damit verbundenen Klagen gehen möchte, oder ob er nicht einfach den Investoren anbietet den Fonds gegen eine Zahlung x zu liquidieren.

      In beiden Fällen wird es Geld und Ärger kosten dieses Kapitel zu schließen. Deshalb werde ich zähneknirschend den Finanzierungsbeitrag zahlen, aber nicht unbegrenzt.

      Sollte ein Finanzierungsbeitrag erhoben werden, so muss dieser an einen konkreten Plan zur Liquidation geknüpft sein.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.02.23 19:06:14
      Beitrag Nr. 1.277 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.174.921 von cineBingo am 27.01.23 14:17:08Heute die Einladung zur Erhebung eines Finanzierungsbeitrages für die Vierte Medienbeteiligung der Cinerenta.
      Was mir nicht gefällt sind Drohungen im Falle wenn man nicht bereit ist den Finanzierungsbeitrag leisten, wie
      eine Zurückzahlung der 44,8% Ausschüttungen an einen evtl. Insolvenzverwalter.
      Mich würde interessieren was ist mit den Beteiligten geschehen die bei den KGs 1-3 den Beitrag nicht geleistet haben?
      Ich hoffe hier auf ein anonymes Feedback eines Beteiligten der den Beitrag nicht leistete.
      Ich denke alle werden hier den Herdentrieb nicht mehr folgen und einfach nachschießen.
      Ich muss mir noch genau überlegen wie ich weiter vorgehe und ob ich den Beitrag leisten will, der evtl. nur für weitere Steuerberatungen und für Gehälter der Geschäftsführung verwendet wird. Irgendwann ist einfach Schluss mit Verzögerungen wem auch immer geschuldet.

      Der User Desinvestment kann nun endlich seine vielen Fragen in einer öffentlichen Veranstaltung an die Geschäftsführung
      stellen.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.01.23 14:17:08
      Beitrag Nr. 1.276 ()
      Wo ist das Problem?
      Im Schreiben vom 10.11.2022 informierte die Geschäftsführung die Anleger der Fonds 1-5 über geänderte Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2011-2015. Diese wären allesamt Schätzbescheide.

      Ferner heißt es:
      „Diese Veranlagungen wurden ohne Berücksichtigung der Tatsächlichen Verständigung berechnet. Sie unterscheiden sich in der Ergebniszuweisung daher stark von den von uns prognostizierten Werten.“

      Wenn es sich nun um „prognostizierte Werte“ handelt bei der Fondsverwaltung handelt und berechnete Werte seitens des Finanzamts, lässt dieses nur den einen Schluss zu: die Steuererklärungen für 2011-2015 sind schlichtweg noch gar nicht erstellt.

      Ansonsten müsste es heißen, es gäbe Unstimmigkeiten in den Berechnungsmethoden.

      Erste Erwähnung zu Schätzbescheiden in den Folgejahren finden sich im Schreiben vom 27.12.2019 und etwas detaillierter vom 15.01.2020.

      Wieso kann die Geschäftsführung nun 3 Jahre nach den ersten Schätzbescheiden keine Abhilfe leisten, außer die Aussetzung der Vollziehung für die Anleger zu erreichen?

      Dies lässt eine weitere Annahme zu, dass die Geschäftsführung versucht die tatsächliche Verständigung - von der ja nicht wirklich viel bekannt ist - nachzuverehandeln.

      Ich persönlich glaube, dass der Gesellschaft schlicht weg die Liquidität fehlt die notwendige Steuerberatung zu zahlen und man deshalb auf Zeit spielt und durch kleine Maßnahmen wie die AdV die Sache hinauszögert, um dann - wie jetzt - nach frischem Geld zu fragen.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.01.23 11:14:08
      Beitrag Nr. 1.275 ()
      Da die Geschäftsführung und der Beirat bislang nur rudimentäre Informationen zur Verfügung stellen und erst am 14.03.2023 (also einen Monat nach der Beschlussfassung im Umlaufverfahren!) den Anlegern auf einer Veranstaltung in München weitere Informationen geben wollen, um vor der Abstimmung kritischen Fragen aus dem Weg zu gehen, werde ich bis auf den letzten Punkt des Abstimmungsbogens sämtlichen Punkten widersprechen und daher mit "Nein" abstimmen. Nur beim letzten Punkt werde ich mit "Ja" stimmen und an der Versammlung teilnehmen.

      Einfach ungeheuerlich was sich die Geschäftsführung und der Beirat hier wieder einmal erlauben.
      • 2
      • 130
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      cinerenta medienfonds