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    SOLARWORLD ++ vorab Q-Zahlen 5/11 + gab es einen Aktienrückkauf im 3-Q ? ++ (Seite 6)

    eröffnet am 02.11.07 13:32:40 von
    neuester Beitrag 24.03.23 19:13:18 von
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      Avatar
      schrieb am 06.11.20 18:16:23
      Beitrag Nr. 61.246 ()
      50% von Deutscher Lithium gehören laut obigem link der Solarworld AG. Dort steht die Solarworld AG!
      Der Nettokapitalwert (net present value, NPV) liegt bei 428 Mio $.
      SolarWorld | 0,402 €
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      Avatar
      schrieb am 06.11.20 18:01:18
      Beitrag Nr. 61.245 ()
      Wie geht's weiter mit dem Lithium-Abbau?

      https://mcusercontent.com/d9ebd7c1aa0f3dbc5fab42eca/files/ca…

      - Further to last Monday’s General Meeting, Erris Resources plc (‘Erris’) has been
      renamed Zinnwald Lithium plc (effective today) in order to better reflect the
      Group’s revised focus and development strategy following its acquisition of a 50%
      interest in Deutsche Lithium GmbH from Bacanora Lithium plc (‘Bacanora’,
      AIM:BCN) via a reverse takeover (‘RTO’). Deutsche Lithium’s principal asset is the
      Zinnwald Lithium Project (the ‘Project’).

      - The remaining 50% of DL is entirely owned by SolarWorld AG, a company which has
      been in administration since 1 August 2017.

      - Deutsche Lithium completed a bankable feasibility study for the commercial use of
      the Project deposit according to the Canadian standard NI43-101 on 31 May 2019.
      This confirmed strong economic potential for the prospect which has a current
      mining license and, based on a 30-year life-of-mine (‘LOM’), produced an estimated
      Project pre-tax IRR of 27.4% together with a NPV8% of €428 million and a 46% EBITDA
      operating profit margin over the life of mine.

      - While the Project’s NI 43-101 Feasibility Study is based solely on the production of LiF, Deutsche Lithium has established the possibility of also producing battery-grade lithium carbonate directly from the lithium mica concentrate with only minimal modifications to the chemical plant circuits and is presently also undertaking testwork to determine if the same applies to possible lithium hydroxide production

      - In addition to the mining licence that has been allocated for the Project, Deutsche Lithium holds two other exploration licences: the Falkenhain licence (covering 295.7 ha and with a 5-year term to 31 December 2022); and the Altenberg licence (covering 4,225.3 ha and with an approximately 5-year term to 15 February 2024). These exploration licences for lithium deposits may have the potential to significantly increase Zinnwald's resource base and the Project life.

      - In addition to returns generated by the sale of Lithium Fluoride (‘LiF’), the Project also has the potential to produce up to 32,000 tpa of potassium sulphate ('SOP', 'K2SO4') for sale to the European fertiliser industry. Further, it is expected that a significant portion of the mined tailings may be sold for use as an aggregate filler to local building companies
      SolarWorld | 0,402 €
      Avatar
      schrieb am 31.10.20 22:25:09
      Beitrag Nr. 61.244 ()
      Äußerst interessant, wie auch hier vehement versucht wird, meine Faktendarstellungen auszuhebeln, nicht wahr meine werten Leser ? Gut merken.
      SolarWorld | 0,430 €
      Avatar
      schrieb am 31.10.20 22:22:37
      Beitrag Nr. 61.243 ()
      Warum nur finde ich in Börsenforen gerade im Falle von Insolvenzwerten so oft einseitige Darstellungen ? Mangelndes Fachwissen ? Eigentlich kann das jeder recherchieren. Man muss es aber auch tun. Und wollen. :rolleyes:
      SolarWorld | 0,430 €
      Avatar
      schrieb am 31.10.20 22:20:19
      Beitrag Nr. 61.242 ()
      Aktueller Stand Datenbank
      Die Abteilung Stimmrechte der Bafin prüft in Verdachtsfällen die Stimmrechtspflichten. stimmrechte@bafin.de

      Im Falle Solarworld AG wuirde die Bafin hierzu aufgefordert. Das Ergebnis könnte die Nachmeldung des Herrn Eller aus 2017 sein.

      Zu diesem Jahr 2020 wurden bisher KEINE Schwellenüber- oder Unterschreitungen veröffentlicht.
      SolarWorld | 0,430 €

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      Avatar
      schrieb am 31.10.20 22:16:08
      Beitrag Nr. 61.241 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.555.767 von pjone am 31.10.20 08:31:34
      Und schon wieder die alten Kamellen ?
      Zitat von pjone:
      Zitat von tbhomy: Die Nachmeldung aus 2017 in Höhe von 3,01% (unterste Schwelle bei 3%) hat vermutlich auf Grund einer Eingabe an die Aufsicht stattgefunden.

      Quelle:
      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/13085764-dgap-sti…

      Ich täte es begrüßen, falls die Aufsicht einen Blick auf den Handel mit der Solarworld AG-Aktie werfen würde. Für Transparenz und Marktintegrität. Wo doch sonst alles in unser Bananenrepublik aus dem Ruder zu laufen scheint. NmM. :D


      Überlegen


      Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) und § 24 WpHG ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile gemäß § 40 WpHG zu veröffentlichen. Dementsprechend spiegelt die Datenbank bei noch zum Handel zugelassenen insolventen Gesellschaften nicht notwendigerweise den aktuellen Stand mitgeteilter Stimmrechtsanteile wider.

      Stimmrechtsmeldungen, die sich auf eine Unterschreitung des Stimmrechtsanteils unter den jeweils niedrigsten gültigen Schwellenwert (3% oder 5%) beziehen, sind nicht in der Datenbank recherchierbar.

      Die Datenbank kann daher in keinem Fall als Nachweis dafür dienen, dass die Mitteilungspflichten erfüllt oder nicht erfüllt wurden. Darüber hinaus weist die BaFin darauf hin, dass alle Angaben sorgfältig zusammengestellt worden sind. Eine Haftung der BaFin für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen.
      https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Datenbanken/Stimm…


      Der Insolvenzverewalter muss nicht melden, aber der Emittent muss. Und der Insolvenzverwalter hat den Emittenten dabei zu unterstützen.

      Sonderfall: Emittenten im Insolvenzverfahren
      Gemäß § 24 Abs. 1 WpHG besteht eine Verpflichtung des Insolvenzverwalters, den Emittenten u. a. bei der Erfüllung seiner Pflichten nach § 40 WpHG zu unterstützen, insbesondere indem er aus der Insolvenzmasse die hierfür erforderlichen Mittel bereitstellt.94 In der Praxis zählt hierzu auch die Weiterleitung der an den Inlandsemittenten gerichteten Stimmrechtsmitteilungen an den Vorstand, sofern der Insolvenzverwalter die Veröffentlichung für den Inlandsemittenten nicht selbst vornimmt.
      Wird vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, hat dieser gemäß § 24 Abs. 2 WpHG den Schuldner bei der Erfüllung seiner Pflichten zu unterstützen, insbesondere indem er der Verwendung der Mittel durch den Verpflichteten zustimmt
      oder, wenn dem Verpflichteten ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt wurde, indem er die Mittel aus dem von ihm verwalteten Vermögen zur Verfügung stellt


      Quelle:
      https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Leitfaden/WA/dl…

      Steht Alles im Emittentenleitfaden der Bafin. Wurde hier im Forum bereits öfters gepostet. Schon merkwürdig, dass einige sich das einfach nicht merken können,gelle.
      SolarWorld | 0,430 €
      Avatar
      schrieb am 31.10.20 22:08:38
      Beitrag Nr. 61.240 ()
      Einige User hier haben scheinbar mehr Rechte als die Anderen. :cry:
      SolarWorld | 0,430 €
      Avatar
      schrieb am 31.10.20 12:35:03
      Beitrag Nr. 61.239 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.541.778 von markleb79 am 29.10.20 20:36:02
      Zitat von markleb79:
      Zitat von THIELERTAGMILTARYDEFENSE: Erste Meldungen kommen doch schon wie erwartet und das ist erst der Anfang..hier kommen wieder goldene Zeiten,


      Können sie das bitte etwas näher ausführen.
      Warum kommen wieder goldene Zeiten?
      Welche Anzeichen gibt es für eine Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit, oder welche sonstigen Aktivitäten sollen den Wert der Aktien steigern?


      keine Antwort heißt wohl keine Ahnung!?

      In Zukunft soll sie wieder der Moderator um die Nebelkerzen dieses Dampfplauderers kümmern.
      SolarWorld | 0,430 €
      Avatar
      schrieb am 31.10.20 08:31:34
      Beitrag Nr. 61.238 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.532.034 von tbhomy am 29.10.20 09:07:15
      Zitat von tbhomy: Die Nachmeldung aus 2017 in Höhe von 3,01% (unterste Schwelle bei 3%) hat vermutlich auf Grund einer Eingabe an die Aufsicht stattgefunden.

      Quelle:
      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/13085764-dgap-sti…

      Ich täte es begrüßen, falls die Aufsicht einen Blick auf den Handel mit der Solarworld AG-Aktie werfen würde. Für Transparenz und Marktintegrität. Wo doch sonst alles in unser Bananenrepublik aus dem Ruder zu laufen scheint. NmM. :D


      Überlegen


      Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) und § 24 WpHG ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile gemäß § 40 WpHG zu veröffentlichen. Dementsprechend spiegelt die Datenbank bei noch zum Handel zugelassenen insolventen Gesellschaften nicht notwendigerweise den aktuellen Stand mitgeteilter Stimmrechtsanteile wider.

      Stimmrechtsmeldungen, die sich auf eine Unterschreitung des Stimmrechtsanteils unter den jeweils niedrigsten gültigen Schwellenwert (3% oder 5%) beziehen, sind nicht in der Datenbank recherchierbar.

      Die Datenbank kann daher in keinem Fall als Nachweis dafür dienen, dass die Mitteilungspflichten erfüllt oder nicht erfüllt wurden. Darüber hinaus weist die BaFin darauf hin, dass alle Angaben sorgfältig zusammengestellt worden sind. Eine Haftung der BaFin für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen.
      https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Datenbanken/Stimm…
      SolarWorld | 0,430 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.10.20 08:29:49
      Beitrag Nr. 61.237 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.541.331 von tbhomy am 29.10.20 19:59:52
      Zitat von tbhomy: Der Herr Eller kann ja nicht sehr viel Erfahrung mit Aktieninvestments haben, wo er damals nicht pflichtgemäß gemeldet hatte. :rolleyes:

      In einer der nächsten Meldungen kommt dann der Verkauf auf 0,0%, oder wie ?



      Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) und § 24 WpHG ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile gemäß § 40 WpHG zu veröffentlichen. Dementsprechend spiegelt die Datenbank bei noch zum Handel zugelassenen insolventen Gesellschaften nicht notwendigerweise den aktuellen Stand mitgeteilter Stimmrechtsanteile wider.

      Stimmrechtsmeldungen, die sich auf eine Unterschreitung des Stimmrechtsanteils unter den jeweils niedrigsten gültigen Schwellenwert (3% oder 5%) beziehen, sind nicht in der Datenbank recherchierbar.

      Die Datenbank kann daher in keinem Fall als Nachweis dafür dienen, dass die Mitteilungspflichten erfüllt oder nicht erfüllt wurden. Darüber hinaus weist die BaFin darauf hin, dass alle Angaben sorgfältig zusammengestellt worden sind. Eine Haftung der BaFin für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen.
      https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Datenbanken/Stimm…
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