In 10 Schritten schweizerische Quellensteuer am Beispiel von Novartis zurückfordern - Älteste Beiträge zuerst (Seite 3)
eröffnet am 13.10.11 16:39:33 von
neuester Beitrag 31.07.22 17:36:58 von
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Zitat von ZenoCyprus: Neues Verfahren:
Meine Depotbank IngDiBa übermittelt mir jeden Tax Voucher sofort mit Zusendung der Dividendengutschrift, und zwar kostenlos.
Besser geht´s nicht.
Danke, das sind gute Ratschläge - und wenn man dort das Depot nur mit Schweizer Werten einrichtet....
Daß Du den Tax Voucher sofort mit der Dividendengutschrift erhälst überrascht mich. Ich habe ihn jetzt bei der Sparkasse angefordert und die sagte mir, daß eine Ausstellung erst sechs Wochen nach der Dividendenzahlung erfolgen dürfe.
Im übrigen finde ich es traurig, daß sich die Länder in Europa zwar über Informationsaustausch usw. einigen können, aber nicht in der Lage sind, ein vernünftiges System bei der Quellensteuer (wie z.B. mit den USA) zu installieren.
Habe heute die Erstattung auf dem Konto gehabt; es hat vier Monate gedauert.
Noch ein Hinweis:
Bei einem Ehegatten-Gemeinschaftsdepot kann ein(!) gemeinsamer Antrag eingereicht werden; getrennte Anträge der Eheleute sind nicht notwendig.
Nochmals Danke an Steveguied für die gute Darstellung.
Noch ein Hinweis:
Bei einem Ehegatten-Gemeinschaftsdepot kann ein(!) gemeinsamer Antrag eingereicht werden; getrennte Anträge der Eheleute sind nicht notwendig.
Nochmals Danke an Steveguied für die gute Darstellung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.128.039 von lalin1972 am 30.12.13 09:18:41Man hilft doch gerne.
Es wäre halt schön wenn auch andere etwas Zeit in die Hände nehmen und für weitere Länder ähnlich detaillierte Rückforderungsmöglichkeiten einstellen würden.
mfg
Steve!
Es wäre halt schön wenn auch andere etwas Zeit in die Hände nehmen und für weitere Länder ähnlich detaillierte Rückforderungsmöglichkeiten einstellen würden.
mfg
Steve!
Ich habe die Erstattung am 19.12.13 nach fast genau 5 Monaten erhalten. Allerdings wurde mir bisher die für den nächsten Antrag erforderliche Dossiernummer nicht mitgeteilt. Kommt die noch oder lässt sie sich aus dem Verwendungszweck der Überweisung ermitteln?
Auch von mir vielen Dank an Steveguied für die Anleitung.
Viele Grüße und ein gutes Jahr 2014
Viktoria
Auch von mir vielen Dank an Steveguied für die Anleitung.
Viele Grüße und ein gutes Jahr 2014
Viktoria
Zitat von ViktoriaB: Allerdings wurde mir bisher die für den nächsten Antrag erforderliche Dossiernummer nicht mitgeteilt. Kommt die noch oder lässt sie sich aus dem Verwendungszweck der Überweisung ermitteln?
Ich habe auch bisher keine Post mit der Dossiernummer erhalten.
Hat man das abgeschafft? Auf der homepage habe ich jedenfalls keinen Hinweis gefunden.
Ich werde mich mal nach Ablauf einer "Schamfrist" erkundigen und - falls ich eine Antwort erhalte - diese hier einstellen.
danke für die tolle arbeit hier
Habe vor einigen Tagen das Schreiben mit der Dossiernummer erhalten. Das Schreiben datierte vom 19. 12. - also vor der Erstattung. Warum es solange unterwegs war, entzieht sich meiner Kenntnis.
Dem Schreiben war ein neuer Antrag beigefügt - das nenne ich Service.
BTW:
Ich habe hier eine Hinweise zur Erstattung der spanische Quellensteuer auf Dividenden gegeben:
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1190958-1-10/ruec…
Ich kann zwar nicht aus eigener Erfahrung berichten, jedoch halte ich die Darstellung der spanischen Botschaft in Berlin für gut und ausreichen.
Dem Schreiben war ein neuer Antrag beigefügt - das nenne ich Service.
BTW:
Ich habe hier eine Hinweise zur Erstattung der spanische Quellensteuer auf Dividenden gegeben:
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1190958-1-10/ruec…
Ich kann zwar nicht aus eigener Erfahrung berichten, jedoch halte ich die Darstellung der spanischen Botschaft in Berlin für gut und ausreichen.
Die Nummer wird nicht mitgeteilt.
Normalerweise wird sie rechts oben eingesetz von den Schweizern auf dem rückgesendetem Formular.
Dann kann man sie beim nächsten Antrag einsetzen.
Normalerweise wird sie rechts oben eingesetz von den Schweizern auf dem rückgesendetem Formular.
Dann kann man sie beim nächsten Antrag einsetzen.
Folgende Boardmail erhielt ich kürzlich:
________________________________________________________________
Bitte um Hilfe wegen Ausfüllhilfe
Hallo!
Hab bei Wallstreet Online einen sehr guten Beitrag von Ihnen gelesen bezüglich "Wie hol ich mir die zu viel gezahlte Schweizerische Steuer auf Dividenden zurück.
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1169614-1-10/in-…
Leider sind bei der Ausfüllhilfe der Formulare die beiden Bilder nicht mehr zu sehen die von Ihnen eingestellt wurden. Können Sie mir die zukommen lassen.
Mir wäre weitergeholfen. Im Netzt ist sonst nichts zu finden.
________________________________________________________________
Ich werde nach der Nestle Dividende alles nochmal überprüfen und erneuern. Mir ist durchaus aufgefallen, dass das Schaubild nicht mehr online ist. Auch schaue ich auch noch ob der Rahmen stimmt. Das gilt auch für alle anderen die diesen Thread jetzt erst entdeckt haben.
mfg
Steve!
________________________________________________________________
Bitte um Hilfe wegen Ausfüllhilfe
Hallo!
Hab bei Wallstreet Online einen sehr guten Beitrag von Ihnen gelesen bezüglich "Wie hol ich mir die zu viel gezahlte Schweizerische Steuer auf Dividenden zurück.
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1169614-1-10/in-…
Leider sind bei der Ausfüllhilfe der Formulare die beiden Bilder nicht mehr zu sehen die von Ihnen eingestellt wurden. Können Sie mir die zukommen lassen.
Mir wäre weitergeholfen. Im Netzt ist sonst nichts zu finden.
________________________________________________________________
Ich werde nach der Nestle Dividende alles nochmal überprüfen und erneuern. Mir ist durchaus aufgefallen, dass das Schaubild nicht mehr online ist. Auch schaue ich auch noch ob der Rahmen stimmt. Das gilt auch für alle anderen die diesen Thread jetzt erst entdeckt haben.
mfg
Steve!
Rückerstattung "schweizerischer" Quellensteuer am Beispiele von Novartis und Nestle.
1. Erstmal 3 Jahre die Dividende kassieren. ( Man will ja das Formular nicht zu oft ausfüllen)
2. Auf die Seite vom steuerlichen Info-Center gehen http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Au… Dann den Link mit dem Formular 85 Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Dividenden und Zinsen anklicken. Es ist nach dem Alphabet geordnet. Schweiz kommt ziemlich weit unten. Am besten von unten anfangen - oder mit Strg+F "Schweiz" eingeben.
3. Wir erhalten ein PDF von der Seite http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Au…
4. Das PDF hat uns auf die Seite verwiesen http://www.estv.admin.ch/verrechnungssteuer/dienstleistungen… Alternativ kann das Formular 85 auch per Postweg bei den Eidgenossen bestellt werden (wie dem PDF des steuerlichen Info Centers zu entnehmen ist). Auch wenn man einen speziellen Reader, den Snapform Viewer, herunterladen muss ( kann man ja nachher wieder deinstallieren) würde ich diesen Weg online präferieren.
5. Wir sind nun auf der Seite der Eidgenossen http://www.estv.admin.ch/verrechnungssteuer/dienstleistungen…angelangt. Der Snapform Viewer ist bereits installiert. Hier klicken wir nun den Link für das Formular 85 an:
http://www.estv.admin.ch/verrechnungssteuer/dienstleistungen…
Gültig für Erträge welche der Verrechnungssteuer unterliegen mit Fälligkeiten ab den 01.01.2012
6. Wir füllen nun das Formular aus. Ich habe in meiner Basisannahme diesmal berücksichtigt, dass sich Novartis Aktien in unterschiedlichen Depots befinden bzw. Abgeltungssteuerfrei/ mit Abgeltungssteuer Aktien und es handelt sich um eine natürliche Person ( also Ottonormalanleger) Nestle habe ich auch berücksichtigt.
erste Seite:
zweite Seite:
zweite Seite wie folgt ausfüllen:
1a: Ja
1b: Ja
1c: Ja
1d: Nein
1e: Ja
2b: Nein
3: Ja
8: Nein
7. Der Antrag ist in zwei Ausfertigungen ordnungsgemäß ausgefüllt beim Wohnsitzfinanzamt mit allen Belegen abzugeben. Auf dem Ende der Seite zwei heißt es nämlich Bestätigung des Wohnfinanzamtes Stempel und Unterschrift. Das eine Exemplar behält das Finanzamt und das andere geht an die Eidgenossen.
eigene Erfahrung:
Nach etwas "Motzelei" des Finanzbeamten. Ich mache sowas direkt, hatte ich ihn soweit, dass er sein OK gab. Er meinte ich bräuchte erst eine Wohnsitzbestätigung von der Einwohnermeldebehörde, dass ich wirklich hier stets gemeldet sei.. Auf meinen Einwand dass ich in den letzten 3 Jahren immer sehr artig hier meine Steuerklärung abgegeben habe und daher auch meinen Sitz immer hier haben musste, wurde er kooperativ. Ihn hat der Rest dann auch gar nicht mehr interessiert. Er gab jedenfalls sein notwenigen Stempel und Unterschrift.
8. Der Antrag ist entsprechend mit Ort Datum und Unterschrift versehen zu unterschreiben.
9. Alle Unterlagen gilt es entsprechend mitzuschicken. Achtung diese erhält man nicht mehr von der Schweiz zurück. Ich habe hier die Dividendenabrechnungen + entsprechender Kaufquittungen eingereicht. Achtungie Schweizer wollen seit ein paar Jahren auch ein sogenanntes Tax Voucher sehen. Bei der ING-DiBa erhält man sowas derzeit kostenlos. Es wird gleich mit der Dividendenbescheinigung ausgestellt. Bei Cortal Consors muss man es beispielsweise anfordern - ist aber kostenlos.
10. Die Unterlagen sind einzureichen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Eigerstraße 65, 3003 Bern, Schweiz
mfg
Steve!
P.s.: Es kann passieren dass bei der Erstattung aus der Schweiz heraus Gebühren anfallen (wohl bis zu 5 Euro). Das Geld erhält man nach 14 Tagen bis zu 6 Monaten (habe ich mir sagen lassen) später in seinen Händen.
1. Erstmal 3 Jahre die Dividende kassieren. ( Man will ja das Formular nicht zu oft ausfüllen)
2. Auf die Seite vom steuerlichen Info-Center gehen http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Au… Dann den Link mit dem Formular 85 Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Dividenden und Zinsen anklicken. Es ist nach dem Alphabet geordnet. Schweiz kommt ziemlich weit unten. Am besten von unten anfangen - oder mit Strg+F "Schweiz" eingeben.
3. Wir erhalten ein PDF von der Seite http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Au…
4. Das PDF hat uns auf die Seite verwiesen http://www.estv.admin.ch/verrechnungssteuer/dienstleistungen… Alternativ kann das Formular 85 auch per Postweg bei den Eidgenossen bestellt werden (wie dem PDF des steuerlichen Info Centers zu entnehmen ist). Auch wenn man einen speziellen Reader, den Snapform Viewer, herunterladen muss ( kann man ja nachher wieder deinstallieren) würde ich diesen Weg online präferieren.
5. Wir sind nun auf der Seite der Eidgenossen http://www.estv.admin.ch/verrechnungssteuer/dienstleistungen…angelangt. Der Snapform Viewer ist bereits installiert. Hier klicken wir nun den Link für das Formular 85 an:
http://www.estv.admin.ch/verrechnungssteuer/dienstleistungen…
Gültig für Erträge welche der Verrechnungssteuer unterliegen mit Fälligkeiten ab den 01.01.2012
6. Wir füllen nun das Formular aus. Ich habe in meiner Basisannahme diesmal berücksichtigt, dass sich Novartis Aktien in unterschiedlichen Depots befinden bzw. Abgeltungssteuerfrei/ mit Abgeltungssteuer Aktien und es handelt sich um eine natürliche Person ( also Ottonormalanleger) Nestle habe ich auch berücksichtigt.
erste Seite:
zweite Seite:
zweite Seite wie folgt ausfüllen:
1a: Ja
1b: Ja
1c: Ja
1d: Nein
1e: Ja
2b: Nein
3: Ja
8: Nein
7. Der Antrag ist in zwei Ausfertigungen ordnungsgemäß ausgefüllt beim Wohnsitzfinanzamt mit allen Belegen abzugeben. Auf dem Ende der Seite zwei heißt es nämlich Bestätigung des Wohnfinanzamtes Stempel und Unterschrift. Das eine Exemplar behält das Finanzamt und das andere geht an die Eidgenossen.
eigene Erfahrung:
Nach etwas "Motzelei" des Finanzbeamten. Ich mache sowas direkt, hatte ich ihn soweit, dass er sein OK gab. Er meinte ich bräuchte erst eine Wohnsitzbestätigung von der Einwohnermeldebehörde, dass ich wirklich hier stets gemeldet sei.. Auf meinen Einwand dass ich in den letzten 3 Jahren immer sehr artig hier meine Steuerklärung abgegeben habe und daher auch meinen Sitz immer hier haben musste, wurde er kooperativ. Ihn hat der Rest dann auch gar nicht mehr interessiert. Er gab jedenfalls sein notwenigen Stempel und Unterschrift.
8. Der Antrag ist entsprechend mit Ort Datum und Unterschrift versehen zu unterschreiben.
9. Alle Unterlagen gilt es entsprechend mitzuschicken. Achtung diese erhält man nicht mehr von der Schweiz zurück. Ich habe hier die Dividendenabrechnungen + entsprechender Kaufquittungen eingereicht. Achtungie Schweizer wollen seit ein paar Jahren auch ein sogenanntes Tax Voucher sehen. Bei der ING-DiBa erhält man sowas derzeit kostenlos. Es wird gleich mit der Dividendenbescheinigung ausgestellt. Bei Cortal Consors muss man es beispielsweise anfordern - ist aber kostenlos.
10. Die Unterlagen sind einzureichen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Eigerstraße 65, 3003 Bern, Schweiz
mfg
Steve!
P.s.: Es kann passieren dass bei der Erstattung aus der Schweiz heraus Gebühren anfallen (wohl bis zu 5 Euro). Das Geld erhält man nach 14 Tagen bis zu 6 Monaten (habe ich mir sagen lassen) später in seinen Händen.
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