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Geld vom oder für den Fiskus: Der Steuerausgleich

Der jährliche Steuerausgleich wird auch als Lohnsteuerjahresausgleich bezeichnet. Durch diesen kann sich jeder Arbeitnehmer für das Vorjahr die zu viel gezahlten Steuerbeträge zurückerstatten lassen.

steuerausgleich
© Kellermeister / http://www.pixelio.de
Der jährliche Steuerausgleich ermöglicht es dem Arbeitnehmer, die zuviel gezahlten Steuerbeträge von dem zuständigen Finanzamt zurückerstattet zu bekommen. Der jährliche Steuerausgleich wird häufig auch als Lohnsteuerjahresausgleich bezeichnet und wird über ein Formular beim Finanzamt eingereicht. Die Beträge zur Lohnsteuer, sowie auch die Beträge der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages, werden jedem Arbeitnehmer jeden Monat von dem Gehalt abgezogen. Die jeweiligen Steuerbeträge werden auf der Grundlage eines voll beschäftigen Kalenderjahres berechnet. Für eine Vielzahl an Arbeitnehmern trifft es aber nicht zu, dass sie das ganze Jahr über durchgehend beschäftigt sind. Zudem wechseln einige Arbeitnehmer auch in einem Jahr den Arbeitgeber und erhalten so die Arbeitsentgelte im Laufe eines Kalenderjahres in zumeist unterschiedlicher Höhe.

Bei einem Steuerausgleich wird das jährliche Einkommen des einzelnen Arbeitnehmers auf die zwölf Monate umgerechnet und so wird der tatsächlich zu zahlenden Lohnsteuerbetrag ermittelt. In den meisten Fällen hat der Arbeitnehmer im Laufe des Jahres zu viele Steuern bezahlt und erhält diese zurück. Insbesondere trifft eine Überzahlung der Steuern immer dann zu, wenn der Arbeitnehmer nicht die vollen zwölf Monate beschäftigt war oder wenn im Laufe des Jahres das Gehalt reduziert wurde, zum Beispiel durch einen Wechsel des Arbeitgebers. Der jährliche Steuerausgleich ist auch dann sinnvoll, wenn sich im Laufe des Jahres Änderungen in der Lohnsteuerklasse, wie zum Beispiel durch eine Heirat ergeben haben. Die Änderung des Familienstandes kann jedoch erst von dem jeweiligen Arbeitgeber berücksichtigt werden, wenn die Anpassung der Lohnsteuerklasse in der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde.

Auch ein Familienzuwachs ändert die zu zahlenden Steuern des Arbeitnehmers, sodass der Arbeitnehmer in dem Falle auch mit einer Steuererstattung durch das Finanzamt rechnen kann, da es meistens zu Verzögerungen in der Anpassung des zu zahlenden Steuerbetrages kommt. Der jährliche Steuerausgleich kann zudem auch dann eine Steuererstattung nach sich ziehen, wenn der Arbeitnehmer außergewöhnliche Belastungen in dem Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen kann. Der jährliche Steuerausgleich kann so zum Beispiel bei Arbeitnehmern genutzt werden, die einen behinderten Angehörigen pflegen oder auch bei hohen finanziellen Aufwendungen, die durch eine eigene chronische Erkrankungen regelmäßig entstehen.

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