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    Nordex buy ("First Berlin") (Seite 7091)

    eröffnet am 26.08.05 17:59:03 von
    neuester Beitrag 22.04.24 15:00:01 von
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      schrieb am 10.11.06 13:45:00
      Beitrag Nr. 6.872 ()
      Weltklimakonferenz in Nairobi

      Erderwärmung bedroht Weltkultuerbe

      Von Mareike Engelken



      In der kenianischen Hauptstadt Nairobi tagt seit vergangenem Montag der 12. Weltklimagipfel, auf dem Politiker, sowie Wissenschaftler und Umweltschützer über ein Nachfolgeabkommen des 2012 auslaufenden Kyoto-Protokolls, das den Ausstoß von Treibhausgasen und Kohlendioxid verringern soll, beraten. Durch den Anstieg des Meeresspiegels, die Erwärmung der Ozeane und Überschwemmungen ist eine Teil des Weltkulturerbes bedroht.

      Auf der UN-Klimakonferenz warnte das Umweltprogramm Unep vor den Folgen der Erderwärmung für das weltweite Kulturerbe. Es wurde ein Bericht vorgestellt, der bereits entstandene Schäden und mögliche weitere bedrohte Stätten auflistet. Viele der 644 auf der Liste der Weltkulturorganisation stehende Kulturdenkmäler sind bedroht.

      Viele der weltweiten kulturhistorischen Stätten sind nach Angaben des UN-Umweltprogramms bereits beschädigt, oder werden die globale Erwärmung nicht überstehen. „Einige tausend Jahre alte Menschheitsgeschichte werden kommenden Generationen nicht mehr zur Verfügung stehen, weil der Klimawandel ihre Zeugnisse zerstört hat“, sagte der Chef des Umweltprogramms, Achim Streiner, am Dienstag in Nairobi und forderte schnelle Maßnahmen, um weitere Schäden zu verhindern. Er präsentierte einen „Atlas des Klimawandels“, der die bedrohten Stätten aufführt. Darunter finden sich zahlreiche Stätten, die unter das Weltkulturerbe der Unesco fallen, wie etwa die Altstadt Alexandrias, eine aus dem 13. Jahrhundert stammende Moschee in Mauretanien, 12.000 archäologische Ausgrabungsstätten in Schottland und mehrere barocke Konzertsäle in Tschechien. Die 600 Jahre alten Ruinen von Sukothai im Norden Thailands sind bereits beschädigt.

      Wie der Unesco-Generaldirektor in Afrika, Joseph Massaquoi, erklärte, drohten einige der Unesco- Stätten in den steigenden Meeresfluten unterzugehen, „andere bröckeln, weil Hitze oder mehr Regenfälle den Boden auflösen, auf dem sie stehen“. Venedig ist von einem Anstieg des Meeresspiegels bedroht.

      Steiner führt weiter bedrohtes Weltnaturerbe der Unesco an. Auch wenn heute zwölf Prozent der Erdoberfläche geschützt seien, werde der Klimawandel die Erdoberfläche so stark verändern, dass „viele Schutzkonzepte von heute schon morgen irrelevant sein werden“. Als Beispiel führte er ein Schutzgebiet im Westen Südafrikas auf, in dem weltweit einzigartige Pflanzen durch neue Arten bedroht würden, die sich besser an den Klimawandel angepasst hätten.

      Die Erderwärmung trägt auch einen Teil zum Ausbleichen des Belize Barrier Riffs in der Karibik bei. 20 Prozent des weltweiten Korallenbestandes sind bereits zerstört, weitere 50 sind bedroht. Zwar bedecken Korallen nur 0,2 Prozent des Meeresbodens, sie beheimaten aber ein viertel der Arten im Meer und bilden für etwa 100 Millionen Menschen, aufgrund von Tourismus und Fischerei, indirekt die Lebensgrundlage.

      Die Hilfsorganisation Care warnte vor einer möglichen humanitären Katastrophe. So sei bis 2025 mit 50 Millionen sogennanten Umweltflüchtlingen zu rechnen. Nach Schätzungen werden 63% der Weltbevölkerung bis zu diesem Jahr in Ländern leben, die von erheblichem Wassermangel bedroht sind. Auch Steiner warnte vor einer Gefahr für Mensch und Tier.

      Veröffentlicht: 10. November 2006


      Viele Länder müssen Erneuerbare energie ersetzen.
      Gibts kein Andres wahl.
      Deswegen Erneuerbare energie für unsere Welt zukunft Energie.
      ;)
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 13:37:51
      Beitrag Nr. 6.871 ()
      10.11.06 12:42
      Autor: SmartHouseMedia (© wallstreet:online AG / SmartHouse Media GmbH)
      zur Originalnachricht
      zu allen Artikeln des Autors

      New York (aktiencheck.de AG) - Der Goldpreis ist gestern angezogen. Auch die Kurse der Futures für Öl der Sorten Light Crude (leichtes US-Öl), Heating Oil sowie der führenden Nordsee-Sorte Brent Crude haben Gewinne verbucht.

      Ursache war der stärker als erwarteter Rückgang der US-Ölbestände. Dies löste verstärkt Versorgungsängste vor dem anstehenden Winter aus.


      Preistreibend wirkte ferner die Unsicherheit über die weitere Energiepolitik der USA. Die demokratische Partei konnte bei den Kongresswahlen neben dem Abgeordnetenhaus auch die Mehrheit im Senat von den Republikanern zurückerobern.


      Der Kurs des Euro stieg bisher um 0,33 Prozent und steht nun bei 1,2873 Dollar. Die europäische Gemeinschaftswährung liegt damit über ihrem Kurs bei der Einführung der am 4. Januar 1999 von 1,1886 Dollar. Ein schwächerer Dollar macht das in US-Dollar angeschriebene Gold und Öl für Anleger aus anderen Währungsräumen billiger u nd damit attraktiver.


      Die unterschiedlichen Preise werden durch die Qualität des Öls gerechtfertigt. Je höherwertiger das Öl ist, umso kostengünstiger ist seine Weiterverarbeitung.
      (10.11.2006/ac/n/m)



      ;)
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 13:01:29
      Beitrag Nr. 6.870 ()
      ich hasse windaktien....:D:D
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 10:18:34
      Beitrag Nr. 6.869 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.254.486 von PolyesterBauer am 10.11.06 10:00:19"Ich bin auf jeden Fall lieber in Umwelt-Aktien als in Waffen-Aktien investiert."

      Ganz meine Meinung!!
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 10:00:19
      Beitrag Nr. 6.868 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.248.838 von jback am 09.11.06 21:49:39Es geht nicht darum, ob die USA ein paar mehr Windmühlen auf ihrem zig mal wie Deutschland so großem Länderverbund stehen hat, sondern darum, dass sich die Bush-Regierung einen Dreck darum schert, dass ihr Land eine Vorreiterrolle in punkto CO2-Ausstoß einnimmt und sich strikt gegen das Kyoto-Protokoll ausspricht.

      So ein „nach-mir-die-Sinnflut- und Hauptsache-derRubel-rollt-Denken“ führt dazu, dass in bereits in wenigen Jahren die Welttemperatur um rund 2 Grad Celsius ansteigt – mit verheerenden Folgen für die Welt!

      Aber lassen wir das hier nicht zu einer umweltpolitischen Diskussion werden.

      Ich bin auf jeden Fall lieber in Umwelt-Aktien als in Waffen-Aktien investiert. ;)

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      Avatar
      schrieb am 09.11.06 22:16:17
      Beitrag Nr. 6.867 ()
      09.11.06 19:23
      Autor: DGAP (© DGAP)
      zur Originalnachricht
      zu allen Artikeln des Autors


      Stichting Administratiekantoor GS NDX Investment Trust / Sonstiges

      09.11.2006

      Corporate News übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


      Mitteilung der Stichting Administratiekantoor GS NDX Investment Trust über
      die Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe eines Übernahmeangebotes

      Stichting Administratiekantoor GS NDX Investment Trust, Naritaweg 165,
      Telestone 8, 1043 BW Amsterdam, Niederlande (´Stichting´) hat nach dem
      Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (´BaFin´) vom
      21.9.2006 die Mitteilung erhalten, von den Verpflichtungen nach §§ 35 Abs.
      1 Satz 1 und 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG befreit zu sein, soweit sie die
      Kontrolle an der Nordex AG, Norderstedt, dadurch erlangt, dass sie als
      Aktionärin der Nordex AG einer von Aktionären der Nordex AG geschlossenen
      Aktionärsvereinbarung beitritt. Die Befreiung beruht im Wesentlichen auf
      folgenden Gründen: Die am 5. Juli 2006 nach niederländischem Recht
      errichtete Stichting erwarb am 27. Juli 2006 von der GS Equity Markets,
      L.P. 17,44 % und damit nahezu alle ihre Aktien der Nordex AG. GS Equity
      Markets, L.P. ist die ausschließlich wirtschaftlich Begünstigte der von der
      Stichting gehaltenen Aktien. Nach dem Aktienerwerb sollte Stichting der
      Aktionärsvereinbarung beitreten, der u.a. auch die Aktionäre GS Equity
      Markets L.P., CMP Fonds I GmbH und HSH Nordbank angehören. Der
      Stimmrechtsanteil der der Stimmrechtsbindung unterliegenden Parteien an der
      Nordex AG sollte dadurch wieder auf den Anteil der Stimmrechte anwachsen,
      der v or der Übertragung der Aktien von der GS Equity Markets L.P. auf
      Stichting bestanden hatte.

      Vor diesem Hintergrund hielt die BaFin den Antrag auf Befreiung nach § 37
      Abs. 1 Var. 4 WpÜG für begründet. Eine Befreiung kann insbesondere dann
      erteilt werden, wenn aus Sicht der Minderheitsaktionäre durch die
      Kontrollerlangung keine wesentliche Änderung der Herrschaftsverhältnisse
      eintritt. Dies ist u. a. gegeben, wenn der Einfluss des vormals alleinigen
      Kontrollaktionärs unverändert bleibt und eine Beeinflussung oder
      Veränderung der Unternehmens- und Geschäftspolitik der Zielgesellschaft
      nicht zu erwarten ist. Diese Voraussetzungen sind im Falle eines Beitritts
      der Stichting zu der Aktionärsvereinbarung und der Stimmrechtsbindung
      erfüllt. Stichting tritt lediglich einer bereits bestehenden
      Kontrollposition des Stimmpools bei. Im Rahme n des Beitritts der Stichting
      zur Aktionärsvereinbarung wurden zwischen den Parteien Vereinbarungen
      geschlossen, die gewährleisten, dass eine Veränderung der
      Herrschaftsverhältnisse in dem Stimmpool durch den Beitritt ausgeschlossen
      ist. Die BaFin hat sich einen Widerruf der Befreiung vorbehalten, wenn sich
      die Herrschaftsverhältnisse in dem Pool ändern, insbesondere wenn Stichting
      selbst eine den Stimmrechtspool dominierende Position erlangt oder sie
      außerhalb der Zurechnung der Stimmrechte der Aktionäre, die der
      Stimmrechtsbindung unterliegen, die Nordex AG kontrolliert. Sowohl vor als
      auch nach dem Beitritt werden die poolgebundenen Stimmrechte in gleicher
      Weise ausgeübt. Auch eine Änderung der Geschäfts- oder Unternehmenspolitik
      wurde von den Parteien anlässlich der Übertragung der Aktien nicht
      vereinbart. Schließlich ist zu ber& uuml;cksichtigen, dass der Stimmrechtsanteil
      des Stimmpools durch den Beitritt der Stiftung lediglich auf den Anteil
      anwächst, über den der Stimmpool bereits vor der Übertragung der Aktien
      verfügt hat.

      Auf Grund der erteilten Befreiung trat Stichting am 9. Oktober 2006 der
      Aktionärsvereinbarung bei, deren Parteien damit wie bereits vor der
      Übertragung der Aktien auf die Stichting wieder über 55,8 % der Aktien der
      Nordex AG verfügen. Da nicht alle Parteien der Aktionärsvereinbarung der
      Stimmbindung unterliegen, waren Stichting zusätzlich zu den Stimmrechten,
      die auf die von ihr gehaltenen 17,44 % der Aktien der Nordex AG entfallen,
      lediglich weitere 30,45 % der Stimmrechte nach § 30 II WpÜG zuzurechnen.
      Stichting hat somit - auf Grund der Zurechnung - die Kontrolle an der
      Nordex AG erlangt. Ihrer Mitteilungspflicht nach § 21 WpHG ist sie am 13.
      Oktober 2006 nachgekommen. Die Nordex AG veröffentlichte die Mitteilung am
      17. Oktober 2006 im Handelsblatt.





      DGAP 09.11.2006



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      schrieb am 09.11.06 22:15:14
      Beitrag Nr. 6.866 ()
      Aliekber,

      dein Wort in Gottes Ohr (by the way dieser Gott müsste Georgi Bush mal mächtig eins überhauen und das ihm der Blitz beim Sch... trifft)!

      Aber Nordex entzieht sich allen Regeln! Heute wäre ja nicht schlimm das Nordex mit 11,17€ schließt, der Gesamtmarkt ist ja ebenfalls gefallen. Aber das Problem ist, dass Nordex auch fällt, wenn der Markt steigt. Es gibt momntan kein Szenario, bei dem Nordex steigen würde. Nicht mal positive News! :mad:
      Avatar
      schrieb am 09.11.06 22:13:03
      Beitrag Nr. 6.865 ()


      Das ist für Nordex und Nordex Aktionär sehr wichtig sein für Morgen.



      09.11.2006 19:23
      DGAP-News: Mitteilung der Stichting Administratiekantoor GS NDX Investment Trust über die Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe eines Übernahmeangebotes


      Stichting Administratiekantoor GS NDX Investment Trust / Sonstiges

      09.11.2006

      Corporate News übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      Mitteilung der Stichting Administratiekantoor GS NDX Investment Trust über die Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe eines Übernahmeangebotes

      Stichting Administratiekantoor GS NDX Investment Trust, Naritaweg 165, Telestone 8, 1043 BW Amsterdam, Niederlande ('Stichting') hat nach dem Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') vom 21.9.2006 die Mitteilung erhalten, von den Verpflichtungen nach §§ 35 Abs. 1 Satz 1 und 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG befreit zu sein, soweit sie die Kontrolle an der Nordex AG, Norderstedt, dadurch erlangt, dass sie als Aktionärin der Nordex AG einer von Aktionären der Nordex AG geschlossenen Aktionärsvereinbarung beitritt. Die Befreiung beruht im Wesentlichen auf folgenden Gründen: Die am 5. Juli 2006 nach niederländischem Recht errichtete Stichting erwarb am 27. Juli 2006 von der GS Equity Markets, L.P. 17,44 % und damit nahezu alle ihre Aktien der Nordex AG. GS Equity Markets, L.P. ist die ausschließlich wirtschaftlich Begünstigte der von der Stichting gehaltenen Aktien. Nach dem Aktienerwerb sollte Stichting der Aktionärsvereinbarung beitreten, der u.a. auch die Aktionäre GS Equity Markets L.P., CMP Fonds I GmbH und HSH Nordbank angehören. Der Stimmrechtsanteil der der Stimmrechtsbindung unterliegenden Parteien an der Nordex AG sollte dadurch wieder auf den Anteil der Stimmrechte anwachsen, der vor der Übertragung der Aktien von der GS Equity Markets L.P. auf Stichting bestanden hatte.

      Vor diesem Hintergrund hielt die BaFin den Antrag auf Befreiung nach § 37 Abs. 1 Var. 4 WpÜG für begründet. Eine Befreiung kann insbesondere dann erteilt werden, wenn aus Sicht der Minderheitsaktionäre durch die Kontrollerlangung keine wesentliche Änderung der Herrschaftsverhältnisse eintritt. Dies ist u. a. gegeben, wenn der Einfluss des vormals alleinigen Kontrollaktionärs unverändert bleibt und eine Beeinflussung oder Veränderung der Unternehmens- und Geschäftspolitik der Zielgesellschaft nicht zu erwarten ist. Diese Voraussetzungen sind im Falle eines Beitritts der Stichting zu der Aktionärsvereinbarung und der Stimmrechtsbindung erfüllt. Stichting tritt lediglich einer bereits bestehenden Kontrollposition des Stimmpools bei. Im Rahmen des Beitritts der Stichting zur Aktionärsvereinbarung wurden zwischen den Parteien Vereinbarungen geschlossen, die gewährleisten, dass eine Veränderung der Herrschaftsverhältnisse in dem Stimmpool durch den Beitritt ausgeschlossen ist. Die BaFin hat sich einen Widerruf der Befreiung vorbehalten, wenn sich die Herrschaftsverhältnisse in dem Pool ändern, insbesondere wenn Stichting selbst eine den Stimmrechtspool dominierende Position erlangt oder sie außerhalb der Zurechnung der Stimmrechte der Aktionäre, die der Stimmrechtsbindung unterliegen, die Nordex AG kontrolliert. Sowohl vor als auch nach dem Beitritt werden die poolgebundenen Stimmrechte in gleicher Weise ausgeübt. Auch eine Änderung der Geschäfts- oder Unternehmenspolitik wurde von den Parteien anlässlich der Übertragung der Aktien nicht vereinbart. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass der Stimmrechtsanteil des Stimmpools durch den Beitritt der Stiftung lediglich auf den Anteil anwächst, über den der Stimmpool bereits vor der Übertragung der Aktien verfügt hat.

      Auf Grund der erteilten Befreiung trat Stichting am 9. Oktober 2006 der Aktionärsvereinbarung bei, deren Parteien damit wie bereits vor der Übertragung der Aktien auf die Stichting wieder über 55,8 % der Aktien der Nordex AG verfügen. Da nicht alle Parteien der Aktionärsvereinbarung der Stimmbindung unterliegen, waren Stichting zusätzlich zu den Stimmrechten, die auf die von ihr gehaltenen 17,44 % der Aktien der Nordex AG entfallen, lediglich weitere 30,45 % der Stimmrechte nach § 30 II WpÜG zuzurechnen. Stichting hat somit - auf Grund der Zurechnung - die Kontrolle an der Nordex AG erlangt. Ihrer Mitteilungspflicht nach § 21 WpHG ist sie am 13. Oktober 2006 nachgekommen. Die Nordex AG veröffentlichte die Mitteilung am 17. Oktober 2006 im Handelsblatt.

      DGAP 09.11.2006
      (END) Dow Jones Newswires

      November 09, 2006 13:23 ET (18:23 GMT)

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      Avatar
      schrieb am 09.11.06 21:57:05
      Beitrag Nr. 6.864 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.244.908 von PolyesterBauer am 09.11.06 18:39:47ich bin gleiche meinung mit Ihnen PolyesterBauer
      Ich denke ab morgen kommende Tagen gehören Nordex.
      Für mich Nordex ist auch eine Zukunft Aktie für Menschen alle Welt.
      (Wie Solar,Wind,Bio)
      Ab morgen steigt Nordex für zukunft und für kommende Jahrhundert.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 09.11.06 21:49:39
      Beitrag Nr. 6.863 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.244.908 von PolyesterBauer am 09.11.06 18:39:47euch ist aber schon beiläufig aufgefallen, dass die amis zumindest derzeit mit knappen 3000mw doch leicht mehr nennleistung im bereich windkraft installieren als wir in D mit 1700mw ?

      insgesamt haben sie gerade 10000mw überschritten - wir haben ca. 18000 ...


      sicherlich bei weitem nicht genug - auf beiden seiten - aber schmunzeln muss man schon ...
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