Antwort auf Beitrag Nr.:
21.351.119 von jback am 27.04.06
18:39:38Die Inhaber (Betreiber) von
Kernkraftwerken (KKW) haften
unbegrenzt mit ihrem gesamten
Vermögen für alle von diesen etwa
verursachten Schäden. Für
Schäden bis zu einer realistischen
Höhe müssen sie sich versichern
(„Deckungsvorsorge“). Ein katastrophaler
Unfall wie in Tschernobyl
ist bei deutschen
Kernkraftwerken praktisch ausgeschlossen.
Im einzelnen
Die Betreiber von KKW in
Deutschland haften, d. h. sie
müssen Schadensersatz leisten,
wenn durch deren Betrieb jemand
an Leib, Leben oder Vermögen
(Sachgütern) geschädigt
werden sollte. Damit unterliegen
sie den gleichen Grundsätzen
wie jeder andere Schädiger in
unserem Recht. Aber: KKW-Betreiber
haften strenger, nämlich
unabhängig von etwaigem Verschulden
(Gefährdungshaftung),
gegenüber jedermann, gleichgültig
wo er wohnt, der Höhe
nach unbegrenzt und mit ihrem
ganzen Vermögen, erforderlichenfalls
auch mit dem ihrer finanzstarken
Mutterkonzerne wie
RWE oder E.ON. Damit ist ihre
Haftung international vorbildlich
geregelt.
Wie in unserem Recht üblich,
folgt aus der Haftung nicht automatisch
eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung.
So müssen
sich Autohalter nur in begrenztem
Umfang und z. B. Hausbesitzer
(Glatteis-Unfälle !), Radfahrer
und Hundehalter gar nicht
versichern mit der Folge, daß sie
u. U. anderen, die durch ihr Verschulden
bleibend körperlich geschädigt
wurden, lebenslange
Renten aus eigenem Vermögen
bzw. Einkommen zahlen müssen.
KKW-Betreiber müssen
demgegenüber eine „Deckungsvorsorge“
erbringen durch Haftpflichtversicherungen
in Höhe
von 500 Millionen (Mio.) DM.
Für weitere 500 Mio. DM übernimmt
zunächst der Staat den
Schadensersatz; er holt sich bei
grober Fahrlässigkeit aber das
ausgelegte Geld später von dem
betreffenden Betreiber zurück.
Mit höheren Schäden als eine
Milliarde DM ist auch im
schlimmsten realistischen Fall bei
deutschen KKW nicht zu rechnen.
Diese weisen einen sehr hohen,
in den letzten 10 Jahren
nochmals wesentlich verbesserten
Sicherheitsstandard auf. Ein
katastrophaler Unfall so wie in
Tschernobyl kann wegen der andersartigen
Konstruktion bei ihnen
nicht eintreten. Andere
schwere Unfälle sind zwar theoretisch
denkbar, aber praktisch
ausgeschlossen. Ereignisse mit – in
sorgfältigen Untersuchungen ermittelten
– derart geringen Eintrittswahrscheinlichkeiten
bezeichnen
wir in anderen Fällen
als „unmöglich“. Aus ihrem Eintreten
abgeleitete extrem hohe
Schadensschätzungen gehen an
der Wirklichkeit vorbei.
http://www.energie-fakten.de/pdf/recht-versicherung.pdf
Die Frage nach den Preisen für Fusionsstrom beantworte ich Dir
sobald ich neue Informationen dazu habe.