Lufthansa AG: Wie geht`s weiter? (Seite 449)
eröffnet am 31.05.06 08:19:44 von
neuester Beitrag 04.05.24 11:54:37 von
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Interessant ja, dass man nun eine hohe Zahl an Führungskräfte reduzieren kann. Bei der Lufthansa.
Was haben die bisher gearbeitet? ;-)
100.000 € netto im Jahr und nun "nur krisenbedingt" entbehrlich? Nach der Logik wären diese doch jetzt besonders beschäftigt? Mit Lösungen?
Was haben die bisher gearbeitet? ;-)
100.000 € netto im Jahr und nun "nur krisenbedingt" entbehrlich? Nach der Logik wären diese doch jetzt besonders beschäftigt? Mit Lösungen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.331.081 von berthold76133 am 08.07.20 11:00:10hast du einen put laufen? man kann ja deine angst förmlich riechen🤣
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.330.916 von berthold76133 am 08.07.20 10:49:26
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.329.365 von spuelstein am 08.07.20 09:00:33Solch einen Blödsinn habe ich auch schon lange nicht mehr gelesen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.326.752 von dekrug am 07.07.20 21:49:03Ach Krug, es ist doch gerade bei Aktien nicht sinnvoll in seiner eigenen Welt zu leben, selbst wenn man glaubt, dass man als einziger die Wahrheit kennt. Immer schön unauffällig der Herde nachlaufen. Ist für die Mitmenschen besser und verhindert, dass man vom System irgendwann in die Anstalt eingewiesen wird. Und bei Aktien die einzige Möglichkeit langfristig Geld zu verdienen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.317.671 von berthold76133 am 07.07.20 10:47:18
Ich habe daher auf der virtuellen a.o. HV gegen den Ausschluß der Bezugsrechte und für die Abwicklung der LH gestimmt, auch als Staatsbürger und Steuerzahler. Die Quittung für die Hampelei soll unsere Trullala- und Hopsassa-Koalition in 14 Monaten bekommen.
@spuelstein ist auch so ein "Held".
.
Ausschluß des Bezugsrechtes bei einer KE
*Zitat von berthold76133: Ausschluss von Bezugsrechten
Nicht bei jeder Kapitalerhöhung gibt es notwendigerweise Bezugsrechte. Die Aktionäre können bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung das Bezugsrecht ausschließen (3/4 Mehrheit in der Hauptversammlung).
Weitere Voraussetzung des Ausschlusses von Bezugsrechten ist, dass der Anstieg des Grundkapitals durch die Kapitalerhöhung geringer als zehn Prozent ist und der Emissionspreis den aktuellen Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 AktG). Als „wesentlich“ ist in Deutschland eine Grenze von etwa fünf Prozent zu betrachten.
Zitat von spuelstein: Wobei ich zugeben muss, dass ich den Beitrag jetzt nicht mehr finde. Hier wird einfach viele zu viel Unsinn geschrieben.
Also noch einmal:
§ 186 Absatz 3 Satz 4
Ein Ausschluß des Bezugsrechts ist insbesondere dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.
Also nicht ausschließlich. Eine KE unter Ausschluss der Bezugsrechte kann also auch dann zulässig sein, wenn die 10% überschritten und/oder Börsenpreis wesentlich unterschritten wird. Die formalen Anforderungen sind allerdings höher. Welche Anforderung dies sind, ergibt sich aus der Rechtsprechung und kann im entsprechenden Kommentar nachgelesen werden (z.B. Münchener Kommentar).
Zitat von berthold76133: Normalerweise hätte die Lufthansa das Ganze auch mit einer normalen Kapitalerhöhung (vieleicht später noch eine - siehe Deutsche Bank), sowie Anleihen ( Deutsche Lufthansa-Anleihe: 0,250% bis 06.09.2024 ) Krediten und Zuschüssen nicht nur aus Deutschland hinbekommen als solche Bedingungen zu akzeptieren ( Die Einlage soll für 2020 und 2021 mit 4,0 Prozent verzinst werden und anschließend jährlich teurer werden. Bis zum Jahre 2027 wären sogar 9,5 Prozent fällig ).
Der einzige Grund der diesen "Deal" rechtfertigt ist der Glaube das die insgesamt 9 Milliarden nicht ausreichen werden. Ich meine wenn man laut CEO " 1 Million pro Stunde verbrennt" reichen 9 Milliarden gerade mal für ein Jahr und ein paar Tage.
Ich habe daher auf der virtuellen a.o. HV gegen den Ausschluß der Bezugsrechte und für die Abwicklung der LH gestimmt, auch als Staatsbürger und Steuerzahler. Die Quittung für die Hampelei soll unsere Trullala- und Hopsassa-Koalition in 14 Monaten bekommen.
Zitat von dekrug:Zitat von heldheldheld: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
Ein Ausschluß des Bezugsrechts ist insbesondere dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.
Heißt ja nicht, dass es ansonsten ausgeschlossen ist.
§ 186
Bezugsrecht
(1) 1Jedem Aktionär muß auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechender Teil der neuen Aktien zugeteilt werden.
2Für die Ausübung des Bezugsrechts ist eine Frist von mindestens zwei Wochen zu bestimmen.
(2) 1Der Vorstand hat den Ausgabebetrag oder die Grundlagen für seine Festlegung und zugleich eine Bezugsfrist gemäß Absatz 1 in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen und gemäß § 67a zu übermitteln.
2Sind nur die Grundlagen der Festlegung angegeben, so hat er spätestens drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist den Ausgabebetrag in den Gesellschaftsblättern und über ein elektronisches Informationsmedium bekannt zu machen.
(3) 1Das Bezugsrecht kann ganz oder zum Teil nur im Beschluß über die Erhöhung des Grundkapitals ausgeschlossen werden.
2In diesem Fall bedarf der Beschluß neben den in Gesetz oder Satzung für die Kapitalerhöhung aufgestellten Erfordernissen einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt.
3Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen.
4Ein Ausschluß des Bezugsrechts ist insbesondere dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.
(4) : ... ... ...
Helden haben meistes komische Auffassungen von Gesetzen.
@spuelstein ist auch so ein "Held".
.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.312.925 von Dummkopp am 06.07.20 21:25:47
Das ist ja der Hammer!
Optionsscheine werden am Tag der Maßnahme angepasst (Zitat @Dummkopp ). Die KE fand am letzten Wochenende statt und war am Montag, den 06.07.20 abgeschlossen.
Inzwischen hat @Minusbauer die Bedingungen im Prospekt seines LH Discount Put HZ8LAS (Basispreis 10, Cap 9) gefunden.
Der Emittent ist berechtigt, das Produkt bei Eintritt eines außerordentlichen Ereignisses mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein außerordentliches Ereignis ist beispielsweise eine Gesetzesänderung, oder die Einstellung der Kursnotierung des Basiswerts an der maßgeblichen Börse, sofern keine Ersatzbörse bestimmt werden kann. In diesem Fall kann der Abrechnungsbetrag unter Umständen auch erheblich unter dem Erwerbspreis liegen. Sogar ein Totalverlust ist möglich. Zudem tragen Sie das Risiko, dass ....
Da ist ihm schlecht geworden. Eine Anpassung der Eckwerte (Basispreis, Cap) ist nicht vorgesehen.
Manche Zusammenhänge sind rein virtueller Natur.
--------------------v * * * (5 Stück Restbestand)
Verwässerung durch KE ohne Bezugsrechte - Anpassung von Derivaten
*Zitat von Emmi16: Dass keiner hier weiß wie das Prozedere mit der KE wirklich läuft ... ich weiß es auch nicht.
Zitat von Badkreuznach: Worin genau besteht der Zusammenhang ihrer Antwort zu meinen Beitrag?
Zitat von Dummkopp: Die Kapitalerhöhung hat heute stattgefunden.
Vielleicht war sie schon eingepreist.
Hab heute mit Eurex telefoniert. Dort wird sich ein Team ab morgen mit der Änderung von Derivaten befassen und die Emittenten entsprechend informieren.
Das ist ja der Hammer!
Optionsscheine werden am Tag der Maßnahme angepasst (Zitat @Dummkopp ). Die KE fand am letzten Wochenende statt und war am Montag, den 06.07.20 abgeschlossen.
Inzwischen hat @Minusbauer die Bedingungen im Prospekt seines LH Discount Put HZ8LAS (Basispreis 10, Cap 9) gefunden.
Der Emittent ist berechtigt, das Produkt bei Eintritt eines außerordentlichen Ereignisses mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein außerordentliches Ereignis ist beispielsweise eine Gesetzesänderung, oder die Einstellung der Kursnotierung des Basiswerts an der maßgeblichen Börse, sofern keine Ersatzbörse bestimmt werden kann. In diesem Fall kann der Abrechnungsbetrag unter Umständen auch erheblich unter dem Erwerbspreis liegen. Sogar ein Totalverlust ist möglich. Zudem tragen Sie das Risiko, dass ....
Da ist ihm schlecht geworden. Eine Anpassung der Eckwerte (Basispreis, Cap) ist nicht vorgesehen.
Manche Zusammenhänge sind rein virtueller Natur.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 64.320.182 von Newbie307 am 07.07.20 13:57:03Es gibt keine dumme Fragen, nur dumme Menschen.
Was ist die AG denn noch Wert, wenn die gleichnamige Airleine ausgegliedert und zur Holding wird?
03.05.24 · BörsenNEWS.de · Deutsche Lufthansa |
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