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    A.A.A. Aktiengesellschaft Allgemeine Anlageverwaltung vorm. Seilwolff AG von 1890 - unbekannter Immo (Seite 20)

    eröffnet am 09.11.06 10:58:59 von
    neuester Beitrag 23.01.24 07:18:58 von
    Beiträge: 304
    ID: 1.093.235
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      schrieb am 18.11.09 19:09:06
      Beitrag Nr. 114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.408.091 von myschkin am 18.11.09 09:39:50Interessant ist die folgende Passage aus der Meldung:


      "....Im
      Juli 2009 wurde ein Teil der aus den Objektverkäufen gewonnenen Liquidität
      dazu verwendet das Projekt Neubau Deutsche Börse zu begleiten. Wir können
      hierbei von dem know-how der Projektentwickler profitieren und gehen davon
      aus, in den nächsten 24 Monaten eine positive Rendite aus der Beteiligung
      zu erzielen. ..."
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.11.09 09:39:50
      Beitrag Nr. 113 ()
      die zwischenmitteilung zum dritten quartal wurde heute veröffentlicht.

      gruß
      myschkin

      18.11.2009 09:33
      DGAP-IRE: a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung:
      DJ DGAP-IRE: a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung:

      a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG 18.11.2009 Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      =--------------------------------------------------------------------------


      Konzern-Zwischenmitteilung nach § 37 WpHG

      für das 3. Quartal 2009 der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine
      anlageverwaltung

      Konjunktur und Markt

      Im III. Quartal war die gesamtwirtschaftliche Lage noch immer durch die
      internationale Finanzkrise geprägt. Die allgemeinen konjunkturellen Daten
      haben sich in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres weiter
      verschlechtert, als Resultat daraus hat die Nachfrage nach Büroräumen in
      unserem Schwerpunktmarkt Frankfurt spürbar abgenommen, Mietausfälle als
      Folge der internationalen Finanzkrise hat es im Portfolio des a.a.a.
      Konzerns jedoch nicht gegeben. Da im III. Quartal 2009 keine Aktivitäten in
      Form von Transaktionen getätigt wurden, waren wir von der restriktiven
      Kreditvergabe der Banken nicht betroffen.

      Entwicklung der Finanz- und Ertragslage

      Durch die reduzierte Größe des Gesamtportfolios sind Umsatzerlöse und
      Aufwendungen im Vorjahresvergleich gesunken, im Vergleich zum Vorquartal
      konnten die Umsätze jedoch leicht gesteigert werden. Trotz des allgemein
      negativen Marktumfeldes konnten wir im III. Quartal in Frankfurt und
      Chemnitz Mietverträge über mehr als 3.000 qm abschließen und unsere
      Vermietungsquote weiter erhöhen. Die Personalkosten haben sich gegenüber
      dem Vorjahr um ca. 20 % vermindert. Die Finanzierungsaufwendungen haben
      sich aufgrund des Abbaus der Bankverbindlichkeiten durch die aus dem
      Verkauf der Liegenschaft zugeflossene Liquidität ebenfalls reduziert. Im
      Juli 2009 wurde ein Teil der aus den Objektverkäufen gewonnenen Liquidität
      dazu verwendet das Projekt Neubau Deutsche Börse zu begleiten. Wir können
      hierbei von dem know-how der Projektentwickler profitieren und gehen davon
      aus, in den nächsten 24 Monaten eine positive Rendite aus der Beteiligung
      zu erzielen.

      Insgesamt hat sich die Finanzlage weiterhin positiv entwickelt.

      Hinweise auf Chancen und Risiken im zukünftigen Geschäftsverlauf

      Durch die internationale Finanzkrise könnte es zu Mietausfällen auch im
      a.a.a. Konzern kommen. Insbesondere die Mieter der Naxos Union GbR sind
      direkt oder indirekt abhängig von den schwer getroffenen Sektoren
      Automobilindustrie und Maschinenbau. Bestandgefährdende Risiken sind für
      das Unternehmen derzeit jedoch nicht ersichtlich.

      Durch das im Zuge der internationalen Finanzkrise verstärkte
      Kostenbewusstsein der meisten Unternehmen könnte sich für das Unternehmen
      die Chance ergeben, die Leerstände weiter abzubauen und neue Mieter zu
      gewinnen die zuvor in einem höheren Preissegment bei Ihrer Immobiliensuche
      aktiv geworden wären.

      Ausblick

      Die deutsche Wirtschaft ist im III. Quartal 2009 überraschend deutlich um
      0,7 Prozent im Vergleich zum Vorquartal gewachsen. Dies stellt das stärkste
      Wachstum seit Anfang 2008 dar. Der Vorjahresvergleich zeigt jedoch
      deutlich, dass die Wirtschaft trotz dieser einsetzenden Erholung noch immer
      unter den Folgen der weltweiten Finanzkrise leidet. Im Vergleich zum III.
      Quartal 2008 liegt das Bruttoinlandsprodukt um 4,7 Prozent niedriger. Für
      das Gesamtjahr rechnen sowohl die fünf Wirtschaftsweisen als auch die
      Bundesregierung mit einer Verschlechterung von 5,0 Prozent was den
      stärksten Einbruch seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland darstellt.
      Für das Jahr 2010 wird jedoch ein Wachstum zwischen 1,2 und 1,6 Prozent
      prognostiziert. Aus diesen Zahlen entnehmen wir die Hoffnung, dass die
      allgemeine Nachfrage nach Büroflächen wieder anzieht und dies zu einem
      weiteren Abbau unserer Leerstände führt. Auch führt dies zu einer Senkung
      von Mietausfallrisiken. Die Reduktion der Leerstände stellt für die nahe
      Zukunft die vornehmliche Aufgabe dar. Aus Veräußerungen generierte Erlöse
      könnten in einem allgemein negativen Marktumfeld zum Erwerb preislich
      attraktiver Liegenschaften genutzt werden. Wir gehen davon aus, das
      Geschäftsjahr mit einem positiven Betriebsergebnis abzuschließen.

      Frankfurt am Main, den 18. November 2009

      Der Vorstand
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.10.09 17:42:57
      Beitrag Nr. 112 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.887.374 von Muckelius am 31.08.09 17:34:46...nach längerer Zeit hat mal wieder jemand für Umsatz in der Aktie gesorgt. Zu 1,60 Euro
      Avatar
      schrieb am 31.08.09 17:34:46
      Beitrag Nr. 111 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.594.089 von Muckelius am 17.07.09 15:30:57Bericht zum Halbjahr ist online:


      http://www.aaa-ffm.de/media/Halbjahresbericht%2030.06.2009%2…
      Avatar
      schrieb am 17.07.09 15:30:57
      Beitrag Nr. 110 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.549.105 von Muckelius am 10.07.09 15:04:01othenberger 4 x S Vermögensverwaltung GmbH
      Bad Homburg v. d. Höhe
      Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

      Die Rothenberger 4 x S Vermögensverwaltung GmbH (die "Bieterin") hat am 12. Juni 2009 die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot an die Aktionäre der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung, Frankfurt am Main, (die "Zielgesellschaft") zum Erwerb der von ihnen gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien, ISIN DE0007228009 / WKN 722800, an der Zielgesellschaft (zusammen die AAA-Aktien und einzeln eine AAA-Aktie) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 1,27 je AAA-Aktie veröffentlicht. Die Annahmefrist endete am 14. Juli 2009, 16:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

      Bis zum Ablauf der Annahmefrist (der "Stichtag") wurde das Angebot für 4.233 AAA-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von 0,021 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft.

      Die Bieterin hält am Stichtag unmittelbar 17.677.842 AAA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 89,55 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft. Darüber hinaus werden der Bieterin die Stimmrechte aus 1.201.263 AAA-Aktien (entspricht einem Anteil von 6,09 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft), die die Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH, Frankfurt am Main, und die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH, Frankfurt am Main, halten, nach § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet.

      Der Rothenberger 4 x S Vermögensverwaltung GbR, Bad Homburg v.d. Höhe, werden die Stimmrechte aus 17.677.842 AAA-Aktien (entspricht einem Anteil von 89,55 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft), die die Bieterin hält, nach § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpÜG sowie die Stimmrechte aus 1.201.263 AAA-Aktien (entspricht einem Anteil von 6,09 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft), die die Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH und die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH halten, nach § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet.

      Die Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH hält am Stichtag unmittelbar 1.184.483 AAA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 6,00 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft. Darüber hinaus werden der Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH die Stimmrechte aus 17.677.842 AAA-Aktien (entspricht einem Anteil von 89,55 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft), die die Bieterin hält, nach § 30 Abs. 2 WpÜG sowie die Stimmrechte aus 16.780 AAA-Aktien (entspricht einem Anteil von 0,08 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft), die die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH hält, nach § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet.

      Die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH hält am Stichtag unmittelbar 16.780 AAA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 0,08 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft.

      Günter Rothenberger, Frankfurt am Main, werden die Stimmrechte aus 1.201.263 AAA-Aktien (entspricht einem Anteil von 6,09 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft), die die Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH und die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH halten, nach § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpÜG sowie die Stimmrechte aus 17.677.842 AAA-Aktien (entspricht einem Anteil von 89,55 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft), die die Bieterin hält, nach § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet.

      Die Gesamtzahl der AAA-Aktien, für die das Angebot bis zum Stichtag angenommen worden ist, zuzüglich der Zahl der AAA-Aktien, die die Bieterin bereits unmittelbar hält, sowie der AAA-Aktien, die die Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH sowie die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH halten und die der Bieterin gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet werden, beläuft sich somit am Stichtag auf 18.883.338 AAA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 95,65 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft. Über den vorstehend genannten Aktienbesitz halten am Stichtag weder die Bieterin, noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen, noch deren Tochterunternehmen AAA-Aktien oder werden ihnen Stimmrechte an der Zielgesellschaft zugerechnet.

      Die Abwicklung für die während der Annahmefrist zum Verkauf eingereichten AAA-Aktien wird am 21. Juli 2009 erfolgen.



      Bad Homburg v. d. Höhe, den 17. Juli 2009

      Rothenberger 4 x S Vermögensverwaltung GmbH

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      schrieb am 10.07.09 15:04:01
      Beitrag Nr. 109 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.534.355 von Muckelius am 08.07.09 16:50:14Rothenberger 4 x S Vermögensverwaltung GmbH
      Bad Homburg v. d. Höhe
      Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

      Die Rothenberger 4 x S Vermögensverwaltung GmbH (die "Bieterin") hat am 12. Juni 2009 die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot an die Aktionäre der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung, Frankfurt am Main, (die "Zielgesellschaft") zum Erwerb der von ihnen gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien, ISIN DE0007228009 / WKN 722 800, an der Zielgesellschaft (zusammen die AAA-Aktien und einzeln eine AAA-Aktie) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 1,27 je AAA-Aktie veröffentlicht. Die Annahmefrist endet am 14. Juli 2009, 16:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), soweit sie sich nicht nach den gesetzlichen Vorschriften des WpÜG verlängert.

      Bis zum 9. Juli 2009, 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), (der "Stichtag") wurde das Angebot für 3.221 AAA-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von rund 0,016 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft.

      Die Bieterin hält am Stichtag unmittelbar 17.677.842 AAA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 89,55 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft. Darüber hinaus werden der Bieterin die Stimmrechte aus 1.201.263 AAA-Aktien (entspricht einem Anteil von 6,09 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft), die die Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH, Frankfurt am Main, und die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH, Frankfurt am Main, halten, nach § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet.

      Der Rothenberger 4 x S Vermögensverwaltung GbR, Bad Homburg v.d. Höhe, werden die Stimmrechte aus 17.677.842 AAA-Aktien (entspricht einem Anteil von 89,55 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft), die die Bieterin hält, nach § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpÜG sowie die Stimmrechte aus 1.201.263 AAA-Aktien (entspricht einem Anteil von 6,09 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft), die die Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH und die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH halten, nach § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet.

      Die Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH hält am Stichtag unmittelbar 1.184.483 AAA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 6,00 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft. Darüber hinaus werden der Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH die Stimmrechte aus 17.677.842 AAA-Aktien (entspricht einem Anteil von 89,55 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft), die die Bieterin hält, nach § 30 Abs. 2 WpÜG sowie die Stimmrechte aus 16.780 AAA-Aktien (entspricht einem Anteil von 0,08 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft), die die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH hält, nach § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet.

      Die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH hält am Stichtag unmittelbar 16.780 AAA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 0,08 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft.

      Günter Rothenberger, Frankfurt am Main, werden die Stimmrechte aus 1.201.263 AAA-Aktien (entspricht einem Anteil von 6,09 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft), die die Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH und die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH halten, nach § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpÜG sowie die Stimmrechte aus 17.677.842 AAA-Aktien (entspricht einem Anteil von 89,55 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft), die die Bieterin hält, nach § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet.

      Die Gesamtzahl der AAA-Aktien, für die das Angebot bis zum Stichtag angenommen worden ist, zuzüglich der Zahl der AAA-Aktien, die die Bieterin bereits unmittelbar hält, sowie der AAA-Aktien, die die Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH sowie die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH halten und die der Bieterin gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet werden, beläuft sich somit am Stichtag auf 18.882.326 AAA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von rund 95,65 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft. Über den vorstehend genannten Aktienbesitz halten am Stichtag weder die Bieterin, noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen, noch deren Tochterunternehmen AAA-Aktien oder werden ihnen Stimmrechte an der Zielgesellschaft zugerechnet.



      Bad Homburg v.d. Höhe, den 10. Juli 2009

      Rothenberger 4 x S Vermögensverwaltung GmbH
      Avatar
      schrieb am 08.07.09 16:50:14
      Beitrag Nr. 108 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.474.727 von Muckelius am 26.06.09 15:19:16Rothenberger 4 x S Vermögensverwaltung GmbH
      Bad Homburg v. d. Höhe
      Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

      Die Rothenberger 4 x S Vermögensverwaltung GmbH (die "Bieterin") hat am 12. Juni 2009 die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot an die Aktionäre der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung, Frankfurt am Main, (die "Zielgesellschaft") zum Erwerb der von ihnen gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien, ISIN DE0007228009 / WKN 722 800, an der Zielgesellschaft (zusammen die AAA-Aktien und einzeln eine AAA-Aktie) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 1,27 je AAA-Aktie veröffentlicht. Die Annahmefrist endet am 14. Juli 2009, 16:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), soweit sie sich nicht nach den gesetzlichen Vorschriften des WpÜG verlängert.

      Bis zum 7. Juli 2009, 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), (der "Stichtag") wurde das Angebot für 2.021 AAA-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von rund 0,010 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft.

      Die Bieterin hält am Stichtag unmittelbar 17.677.842 AAA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 89,55 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft. Darüber hinaus werden der Bieterin die Stimmrechte aus 1.201.263 AAA-Aktien (entspricht einem Anteil von 6,09 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft), die die Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH, Frankfurt am Main, und die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH, Frankfurt am Main, halten, nach § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet.

      Der Rothenberger 4 x S Vermögensverwaltung GbR, Bad Homburg v.d. Höhe, werden die Stimmrechte aus 17.677.842 AAA-Aktien (entspricht einem Anteil von 89,55 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft), die die Bieterin hält, nach § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpÜG sowie die Stimmrechte aus 1.201.263 AAA-Aktien (entspricht einem Anteil von 6,09 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft), die die Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH und die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH halten, nach § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet.

      Die Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH hält am Stichtag unmittelbar 1.184.483 AAA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 6,00 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft. Darüber hinaus werden der Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH die Stimmrechte aus 17.677.842 AAA-Aktien (entspricht einem Anteil von 89,55 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft), die die Bieterin hält, nach § 30 Abs. 2 WpÜG sowie die Stimmrechte aus 16.780 AAA-Aktien (entspricht einem Anteil von 0,08 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft), die die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH hält, nach § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet.

      Die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH hält am Stichtag unmittelbar 16.780 AAA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 0,08 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft.

      Günter Rothenberger, Frankfurt am Main, werden die Stimmrechte aus 1.201.263 AAA-Aktien (entspricht einem Anteil von 6,09 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft), die die Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH und die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH halten, nach § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpÜG sowie die Stimmrechte aus 17.677.842 AAA-Aktien (entspricht einem Anteil von 89,55 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft), die die Bieterin hält, nach § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet.

      Die Gesamtzahl der AAA-Aktien, für die das Angebot bis zum Stichtag angenommen worden ist, zuzüglich der Zahl der AAA-Aktien, die die Bieterin bereits unmittelbar hält, sowie der AAA-Aktien, die die Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH sowie die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH halten und die der Bieterin gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet werden, beläuft sich somit am Stichtag auf 18.881.126 AAA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von rund 95,64 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft. Über den vorstehend genannten Aktienbesitz halten am Stichtag weder die Bieterin, noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen, noch deren Tochterunternehmen AAA-Aktien oder werden ihnen Stimmrechte an der Zielgesellschaft zugerechnet.



      Bad Homburg v. d. Höhe, den 8. Juli 2009

      Rothenberger 4 x S Vermögensverwaltung GmbH
      Avatar
      schrieb am 26.06.09 15:19:16
      Beitrag Nr. 107 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.467.309 von Muckelius am 25.06.09 16:18:46Rothenberger 4 x S Vermögensverwaltung GmbH
      Bad Homburg v. d. Höhe
      Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

      Die Rothenberger 4 x S Vermögensverwaltung GmbH (die "Bieterin") hat am 12. Juni 2009 die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot an die Aktionäre der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung, Frankfurt am Main, (die "Zielgesellschaft") zum Erwerb der von ihnen gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien, ISIN DE0007228009 / WKN 722 800, an der Zielgesellschaft (zusammen die AAA-Aktien und einzeln eine AAA-Aktie) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 1,27 je AAA-Aktie veröffentlicht. Die Annahmefrist endet am 14. Juli 2009, 16:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), soweit sie sich nicht nach den gesetzlichen Vorschriften des WpÜG verlängert.

      Bis zum 25. Juni 2009, 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), (der "Stichtag") wurde das Angebot für 144 AAA-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von rund 0,00073 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft.

      Die Bieterin hält am Stichtag unmittelbar 17.677.842 AAA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 89,55 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft. Darüber hinaus werden der Bieterin die Stimmrechte aus 1.201.263 AAA-Aktien (entspricht einem Anteil von 6,09 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft), die die Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH, Frankfurt am Main, und die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH, Frankfurt am Main, halten, nach § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet.

      Der Rothenberger 4 x S Vermögensverwaltung GbR, Bad Homburg v.d. Höhe, werden die Stimmrechte aus 17.677.842 AAA-Aktien (entspricht einem Anteil von 89,55 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft), die die Bieterin hält, nach § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpÜG sowie die Stimmrechte aus 1.201.263 AAA-Aktien (entspricht einem Anteil von 6,09 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft), die die Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH und die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH halten, nach § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet.

      Die Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH hält am Stichtag unmittelbar 1.184.483 AAA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 6,00 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft. Darüber hinaus werden der Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH die Stimmrechte aus 17.677.842 AAA-Aktien (entspricht einem Anteil von 89,55 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft), die die Bieterin hält, nach § 30 Abs. 2 WpÜG sowie die Stimmrechte aus 16.780 AAA-Aktien (entspricht einem Anteil von 0,08 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft), die die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH hält, nach § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet.

      Die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH hält am Stichtag unmittelbar 16.780 AAA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 0,08 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft.

      Günter Rothenberger, Frankfurt am Main, werden die Stimmrechte aus 1.201.263 AAA-Aktien (entspricht einem Anteil von 6,09 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft), die die Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH und die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH halten, nach § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpÜG sowie die Stimmrechte aus 17.677.842 AAA-Aktien (entspricht einem Anteil von 89,55 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft), die die Bieterin hält, nach § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet.

      Die Gesamtzahl der AAA-Aktien, für die das Angebot bis zum Stichtag angenommen worden ist, zuzüglich der Zahl der AAA-Aktien, die die Bieterin bereits unmittelbar hält, sowie der AAA-Aktien, die die Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH sowie die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH halten und die der Bieterin gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet werden, beläuft sich somit am Stichtag auf 18.879.249 AAA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von rund 95,63 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft. Über den vorstehend genannten Aktienbesitz halten am Stichtag weder die Bieterin, noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen, noch deren Tochterunternehmen AAA-Aktien oder werden ihnen Stimmrechte an der Zielgesellschaft zugerechnet.



      Bad Homburg v.d. Höhe, den 26. Juni 2009

      Rothenberger 4 x S Vermögensverwaltung GmbH
      Avatar
      schrieb am 26.06.09 15:18:28
      Beitrag Nr. 106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.467.309 von Muckelius am 25.06.09 16:18:46a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung
      Frankfurt am Main
      Hinweisbekanntmachung gemäß §§ 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

      Die gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung, Frankfurt am Main, zu dem Pflichtangebot der Rothenberger 4 x S Vermögensverwaltung GmbH, Bad Homburg v.d. Höhe, an die Aktionäre der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung (ISIN DE0007228009/ WKN 722800) wird bei der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung, Gutleutstr. 175, 60327 Frankfurt am Main (Anforderung per Fax unter +49 (0)69 24000829; Anforderung per E-Mail unter info@aaa-ffm.de) zur kostenlosen Ausgabe bereit gehalten. Die Stellungnahme ist auch im Internet unter der Adresse http://www.aaa-ffm.de/ (im Bereich Investor Relations, Pflichtangebot) abrufbar.



      a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung

      Der Vorstand und der Aufsichtsrat
      Avatar
      schrieb am 25.06.09 16:18:46
      Beitrag Nr. 105 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.381.690 von Muckelius am 12.06.09 15:32:21a.a.a.
      aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung
      Frankfurt am Main
      ISIN: DE 0007228009 (WKN: 722 800)
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

      Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am 3. August 2009, um 11:00 Uhr, im Hotel Maritim, Theodor-Heuss-Allee 3, in 60486 Frankfurt am Main, ein.
      Tagesordnung

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils für das Geschäftsjahr 2008 sowie des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB), des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2008

      2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2008 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

      3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2008 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

      4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, für das Geschäftsjahr 2009 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu bestellen.

      5. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

      Die ordentliche Hauptversammlung vom 8. Juli 2008 hat die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des Grundkapitals zu erwerben. Da diese Ermächtigung zum 8. Januar 2010 und somit vor der ordentlichen Hauptversammlung 2010 ausläuft, wird vorgeschlagen, die bisherige Ermächtigung durch eine entsprechende neue Ermächtigung zu ersetzen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      a)

      Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 3. Februar 2011 eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen Grundkapitals entfallen.

      Die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung der eigenen Aktien kann jeweils ganz oder in mehreren Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden. Die Ermächtigung kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, insbesondere in Verfolgung eines oder mehrerer der in lit. c) aa) bis cc) genannten Zwecke ausgeübt werden. Erfolgt die Verwendung zu einem oder mehreren der in lit. c) bb) bis cc) genannten Zwecke, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.
      b)

      Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe eines Verkaufsangebots.

      Erfolgt der Erwerb eigener Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse im Parketthandel an den fünf Börsenhandelstagen vor dem Tag der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien an der Wertpapierbörse zu Frankfurt am Main um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

      Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot bzw. eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots, dürfen der gebotene Kauf- bzw. Verkaufspreis oder die Grenzwerte der Kauf- bzw. Verkaufspreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse im Parketthandel an den fünf Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots an der Wertpapierbörse zu Frankfurt am Main um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses vom Kauf- bzw. Verkaufspreis oder den Grenzwerten der Kauf- bzw. Verkaufspreisspanne, so kann das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnittskurs der fünf Börsenhandelstage an der Wertpapierbörse zu Frankfurt am Main vor der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots kann weitere Bedingungen vorsehen. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist bzw. im Fall einer Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden, muss die Annahme nach Quoten erfolgen.
      c)

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung oder aufgrund früherer Ermächtigungen nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG erworbenen eigenen Aktien neben der Veräußerung über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre
      aa)

      ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. Die Einziehung führt grundsätzlich zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Absatz 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall zur Anpassung der Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung ermächtigt.
      bb)

      in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenwert von Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet (vereinfachter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG). Die aufgrund dieser Ermächtigung veräußerten Aktien dürfen insgesamt die Höchstgrenze für den vereinfachten Bezugsrechtsausschluss von 10% des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch der Ausübung dieser Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.
      cc)

      an Dritte gegen Sachleistung zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige einlagefähige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.

      Mit Wirksamwerden dieser Ermächtigung wird die bestehende Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien vom 08. Juli 2008 aufgehoben, soweit von ihr bis dahin kein Gebrauch gemacht wurde.

      Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 5 gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 AktG i.V.m. § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG

      Der Vorstand erstattet der für den 3. August 2009 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 AktG i.V.m. § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG den nachfolgenden schriftlichen Bericht zu der unter Tagesordnungspunkt 5 zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zur Verwendung der eigenen Aktien mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss:

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Gesellschaft befristet bis zum 3. Februar 2011 zum Erwerb eigener Aktien bis zu einem rechnerischen Anteil von 10% am bestehenden Grundkapital der Gesellschaft zu ermächtigen. Diese neue Ermächtigung soll die in der Hauptversammlung vom 8. Juli 2008 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ersetzen, welche am 8. Januar 2010 ausliefe. Von der bestehenden Ermächtigung wurde bis zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung kein Gebrauch gemacht.

      Die auf der Grundlage der neu zu erteilenden Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit eigenen Aktien, die von der Gesellschaft auf sonstiger Grundlage erworben werden und sich noch im Besitz der Gesellschaft befinden, zu keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals der Gesellschaft in seiner jeweils aktuellen Höhe übersteigen. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hielt die Gesellschaft keine eigenen Aktien.

      Bei dem Erwerb eigener Aktien ist der Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre gem. § 53 a AktG zu wahren. Dem wird dadurch Rechnung getragen, dass der Erwerb der Aktien nach Wahl des Vorstands entweder über die Börse oder aber durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot bzw. eine an alle Aktionäre gerichtete öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots erfolgen soll. Bei der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots können die Adressaten der Aufforderung entscheiden, wie viele Aktien und, sofern eine Preisspanne festgelegt ist, zu welchem Preis sie der Gesellschaft die Aktien anbieten möchten. Sofern ein öffentliches Kaufangebot überzeichnet ist bzw. mehrere gleichwertige Angebote von Aktionären zum Kauf von Aktien nicht alle angenommen werden, muss die Annahme nach Quoten erfolgen.

      Die Aktien dürfen zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erworben und verwendet werden. So können die Aktien über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre wieder veräußert werden. Die Ausübung der Ermächtigung darf insbesondere auch zu den folgenden Zwecken erfolgen:

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien einzuziehen. Die Einziehung der Aktien führt grundsätzlich zur Kapitalherabsetzung, ohne dass hierfür ein zusätzlicher Hauptversammlungsbeschluss nötig wäre. Der Vorstand kann abweichend hiervon auch bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Absatz 3 AktG erhöht. Der Vorstand soll daher auch ermächtigt werden, die erforderliche Änderung der Satzung hinsichtlich der sich durch eine Einziehung verändernden Anzahl der Stückaktien vorzunehmen.

      Die Gesellschaft darf ferner die erworbenen eigenen Aktien auch außerhalb der Börse sowie ohne ein an alle Aktionäre gerichtetes Angebot veräußern, soweit die Veräußerung gegen Barzahlung erfolgt und der Preis der Aktien den Börsenkurs zur Zeit der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Mit dieser Ermächtigung wird von der in § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG in entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 S. 4 AktG zugelassenen Möglichkeit zum erleichterten Bezugsrechtsausschluss Gebrauch gemacht. Hiermit soll der Gesellschaft im Interesse einer Erweiterung der Aktionärsbasis insbesondere die Möglichkeit eröffnet werden, institutionellen Investoren Aktien der Gesellschaft anzubieten und den Aktionärskreis zu erweitern, was letztlich auch zur Stabilisierung des Wertes der Aktie führt. Die Gesellschaft kann darüber hinaus ihr Eigenkapital flexibel geschäftlichen Erfordernissen anpassen und auf günstigere Börsensituationen reagieren, da im Fall einer derartigen Veräußerung eine schnellere und kostengünstigere Platzierung der Aktien möglich ist, als dies unter Beachtung des Bezugsrechts der Aktionäre möglich wäre. Von dieser Ermächtigung darf nur mit der Maßgabe Gebrauch gemacht werden, dass der Anteil der Aktien, die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG veräußert wurden, weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung mehr als 10% des Grundkapitals beträgt. Diese Höchstgrenze für den vereinfachten Bezugsrechtsausschluss vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Die Vermögens- und Stimmrechtsinteressen der Aktionäre bleiben bei einem Bezugsrechtsausschluss in entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG angemessen gewahrt. Dem Gedanken des Verwässerungsschutzes wird dadurch Rechnung getragen, dass die Aktien nur zu einem Preis veräußert werden dürfen, der den maßgeblichen Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet. Die endgültige Festlegung des Veräußerungspreises für die eigenen Aktien geschieht zeitnah vor der Veräußerung. Der Vorstand wird sich dabei unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten bemühen, einen eventuellen Abschlag auf den Börsenkurs so niedrig wie möglich zu halten. Die Aktionäre sind in diesem Zusammenhang dadurch geschützt, dass der Abschlag zum Börsenkurs zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich sein darf. Außerdem haben die Aktionäre die Möglichkeit, ihren Anteil am Grundkapital der Gesellschaft durch Zukäufe von Aktien über die Börse aufrechtzuerhalten.

      Die Gesellschaft soll weiterhin die Möglichkeit erhalten, die erworbenen eigenen Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen (z.B. Immobilien) an Stelle von Geldleistungen als Gegenleistung anbieten zu können, ohne hierzu Aktien aus dem genehmigten Kapital schaffen zu müssen, was zu einer Verwässerung der Aktionäre führen würde. Hierdurch wird der Gesellschaft der notwendige Handlungsspielraum eingeräumt, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von anderen Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen, von Teilen von Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen sowie zu Unternehmenszusammenschlüssen schnell, flexibel und liquiditätsschonend zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsposition und der Stärkung ihrer Ertragskraft ausnutzen zu können. Häufig verlangen die Inhaber attraktiver Unternehmen bzw. sonstiger Vermögensgegenstände als Gegenleistung stimmberechtigte Aktien des Käufers. Damit die Gesellschaft auch solche Unternehmen oder Vermögensgegenstände erwerben kann, muss es ihr möglich sein, Aktien als Gegenleistung anzubieten. Ohne Bezugsrechtsausschluss wären die damit verbundenen Vorteile für die Gesellschaft und die Aktionäre nicht erreichbar. In einem solchen Fall wird der Vorstand bei der Festlegung der Bewertungsrelationen sicherstellen, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt bleiben. Dabei wird der Vorstand der Gesellschaft den Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft berücksichtigen. Eine schematische Anknüpfung an einen Börsenkurs ist indes nicht vorgesehen, insbesondere um einmal erzielte Verhandlungsergebnisse nicht durch Schwankungen des Börsenkurses in Frage zu stellen. Der Vorstand wird von dieser Ermächtigung nur Gebrauch machen, wenn der Bezugsrechtsausschluss im Einzelfall im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre liegt.

      Der Vorstand wird in jedem Einzelfall, der zu einem Ausschluss des Bezugsrechts führt, sorgfältig prüfen, ob der Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Unternehmens- und damit auch im Aktionärsinteresse liegt.

      Im Fall der Ausnutzung der vorstehenden Ermächtigung wird der Vorstand der Hauptversammlung darüber berichten.

      6. Neufassung von § 2 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft (Gegenstand des Unternehmens)

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

      Der Gegenstand des Unternehmens soll erweitert werden. Dementsprechend wird § 2 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu gefasst:

      „1. Gegenstand des Unternehmens ist die Tätigkeit als Projektentwickler und Bauträger, sowie der Erwerb, das Verwalten und Halten sowie die Veräußerung und Vermittlung von unbeweglichem Vermögen im In- und Ausland, insbesondere von Wirtschaftsimmobilien, sowie der Erwerb, das Verwalten und Halten sowie die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen jeder Art im In- und Ausland.“

      7. Verkleinerung des Aufsichtsrats und Neufassung von § 8 Abs. 1 und § 10 Abs. 5 S. 1 der Satzung der Gesellschaft

      In Anbetracht der Größe der Gesellschaft erscheint ein Aufsichtsrat mit drei Mitgliedern ausreichend. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, zu beschließen:
      a)

      Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird von sechs Mitgliedern auf drei Mitglieder verkleinert, die von der Hauptversammlung gewählt werden.
      b)

      Im Hinblick auf die Verkleinerung des Aufsichtsrats wird die Satzung der Gesellschaft geändert, und zwar wie folgt:
      aa)

      § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird unter Aufhebung der bislang bestehenden Bestimmung wie nachfolgend ersichtlich neu gefasst:

      „1. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.“
      bb)

      § 10 Abs. 5 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      „Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen wurden und an der Beschlussfassung teilnehmen.“

      8. Satzungsänderungen aufgrund des Aktionärsrechterichtlinie-Umsetzungsgesetzes

      Mit dem Aktionärsrechterichtlinie-Umsetzungsgesetz sollen noch im Jahr 2009 die Fristenregelungen und Formvorschriften für die Einberufung von Hauptversammlungen umfassend modifiziert werden. Vorsorglich soll deshalb die Satzung der Gesellschaft um Regelungen bereinigt werden, die mit den geplanten Änderungen kollidieren könnten.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      a)

      § 13 Abs. 3 der Satzung wird unter Aufhebung der bislang bestehenden Bestimmungen wie nachfolgend ersichtlich neu gefasst:

      „3. Die Einberufung der Hauptversammlung ist nach Maßgabe der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen bekannt zu machen.“
      b)

      § 14 Abs. 1 der Satzung wird unter Aufhebung der bislang bestehenden Bestimmung wie nachfolgend ersichtlich neu gefasst:

      „1. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft nach Maßgabe der jeweiligen gesetzlichen Fristvorschriften rechtzeitig unter der in der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen.“
      c)

      § 16 Abs. 2 der Satzung wird unter Aufhebung der bislang bestehenden Bestimmung wie nachfolgend ersichtlich neu gefasst:

      „2. Die Hauptversammlung darf in ihrer vollen Länge oder auszugsweise in Ton und Bild übertragen werden, wenn der Vorstand dies beschließt und mit der Einberufung bekannt macht.“
      d)

      § 17 Abs. 2 der Satzung wird unter Aufhebung der bislang bestehenden Bestimmung wie nachfolgend ersichtlich neu gefasst:

      „2. Das Stimmrecht kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Der Bevollmächtigte kann auch ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter sein.“

      Hinweis nach § 30b WpHG

      Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt 19.741.379 Stückaktien ausgegeben. Alle ausgegebenen Aktien gewähren je eine Stimme; die Anzahl der Stimmrechte beträgt demnach 19.741.379. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien.

      Unterlagen

      Ab Einberufung der Hauptversammlung werden die folgenden Unterlagen auf der Internetseite http://www.aaa-ffm.de zur Einsicht durch die Aktionäre zur Verfügung gestellt:
      1.

      Der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss, der Lagebericht (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB) der Konzernlagebericht (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) und der Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2008 (Tagesordnungspunkt 1)
      2.

      der schriftliche Bericht des Vorstands gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 AktG i.V.m. § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG zu der unter Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien.

      Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

      Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die unter Ziffern 1. und 2. genannten Unterlagen auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung, Gutleutstraße 175, 60327 Frankfurt am Main) zur Einsicht der Aktionäre aus und werden auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos in Abschrift übersendet.

      Teilnahme an der Hauptversammlung, Ausübung des Stimmrechts

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch einen durch das depotführende Institut in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben und sich spätestens am 27. Juli 2009, 24:00 Uhr, in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft angemeldet haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 13. Juli 2009, 0:00 Uhr, beziehen und in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

      Hinsichtlich solcher Aktien, die zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht bei einem depotführenden Institut verwahrt werden, kann der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft, einem deutschen Notar sowie von einem Kreditinstitut (§ 1 Abs. 1 KWG) oder Finanzdienstleistungsinstitut (§ 1 Abs. 1a KWG) ausgestellt werden; in diesem Fall muss der besondere Nachweis bestätigen, dass die Aktienurkunden dem Aussteller zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 13. Juli 2009, 0:00 Uhr, vorgelegen haben. Eine vorherige Einreichung bei der den Nachweis ausstellenden Stelle ist daher erforderlich.

      Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den jeweiligen Nachweis erbracht hat.

      Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens am 27. Juli 2009, 24:00 Uhr unter folgender Adresse zugehen:


      a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung
      c/o Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA
      Kaiserstraße 24
      60311 Frankfurt am Main
      Telefax: 069 / 2161 – 1616
      E-Mail: hv-service@hauck-aufhaeuser.de

      Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung über ihre depotführenden Institute anfordern, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Die Anmeldung und Weiterleitung des Aktienbesitznachweises wird in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

      Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes bei der Gesellschaft unter einer der oben genannten Adressen werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt und zugesandt.

      Stimmrechtsvertretung

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen, sofern nicht ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 Abs. 9 AktG oder in § 135 Abs. 12 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG genannten Personen bevollmächtigt wird. In letzterem Fall ist die Vollmacht so zu erteilen, dass sie vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden kann. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Das Formular wird auf Verlangen auch jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an:


      a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung
      c/o Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA
      Kaiserstraße 24
      60311 Frankfurt am Main
      Telefax: 069 / 2161 – 1616
      E-Mail: hv-service@hauck-aufhaeuser.de

      Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Gesellschaft hat Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA als Stimmrechtsvertreter benannt. Diesem Stimmrechtsvertreter müssen dazu eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Vollmacht ist nur gültig, wenn sie verbindliche Weisungen für das Abstimmungsverhalten des Stimmrechtsvertreters enthält. Vollmachten an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können schriftlich, per Telefax oder per E-Mail unter Verwendung des hierfür mit der Eintrittskarte versendeten Formulars erteilt werden. Wird die Vollmacht per E-Mail erteilt, ist eine eingescannte schriftliche Vollmacht nebst Weisung an hv-service@hauck-aufhaeuser.de zu übersenden. Die ausgefüllten Vollmachts- und Weisungsvordrucke wie auch ein etwaiger Widerruf einer an den Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht, der ebenfalls schriftlich, per Telefax oder per E-Mail zu erklären ist, sind bis zum 29. Juli 2009, 24:00 Uhr, an folgende Adresse zu senden:


      a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung
      c/o Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA
      Kaiserstraße 24
      60311 Frankfurt am Main
      Telefax: 069 / 2161 – 1616
      E-Mail: hv-service@hauck-aufhaeuser.de

      Alle Informationen zur Hauptversammlung der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung finden sich auch auf unseren Internetseiten unter http://www.aaa-ffm.de.

      Ergänzungsanträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

      Ergänzungsanträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind unter Beifügung eines Nachweises der Aktionärseigenschaft ausschließlich zu richten an:


      a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung
      Gutleutstraße 175
      60327 Frankfurt am Main
      Telefax: 069 / 240008-29
      E-Mail: info@aaa-ffm.de

      Rechtzeitig unter vorstehender Adresse eingegangene Ergänzungsanträge wird die a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung bekannt machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Rechtzeitig unter vorstehender Adresse eingegangene und ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse http://www.aaa-ffm.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder nicht ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Gegenanträgen werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlichen.



      Frankfurt am Main, im Juni 2009

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