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interna
schrieb am 28.08.08 13:06:27
Kickback-Urteil:
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
anbei noch mal das aktuelle Kickback-Urteil (ist in Berufung, aber
das ändert vorab nichts) inkl. meiner Stellungnahme:
-------------------------------------------------------------------
TILP Rechtsanwälte, Kirchentellinsfurt bei Tübingen/Berlin
PRESSEMITTEILUNG
Landgericht Heidelberg weitet „Kickback“-Rechtsprechung aus –
Gericht mahnt die Angabe der „genauen Höhe“ verdeckter Zuwendungen
an – Auswirkungen auf die von Banken und Sparkassen verwendeten
Broschüren
Tübingen/Berlin, 7.8.2008. Die 3. Zivilkammer des Landgerichts
Heidelberg (Az.: 3 O 98/08) hat die Leimener HDV Heidelberger
Vermögensverwaltung GmbH dazu verurteilt, einer Mandantin von TILP
Rechtsanwälte Schadenersatz in Höhe von rund € 58.000 zu
leisten.
Die HDV war für die TILP-Mandantin tätig und schloss mit ihr einen
Vermögensverwaltungsvertrag, der folgende Klausel enthielt:
„Der Depotverwalter kann von Dritten, z.B. den Konten führenden
Instituten, Anteile von durch diese berechnete Vergütungen
erhalten, Gebührenrückvergütungen oder sog. („Kick Backs“). Diese
Gebührenrückvergütungen werden entgegen den gesetzlichen Regelungen
nicht an den Auftraggeber ausgekehrt, sondern sollen bei dem
Depotverwalter als zusätzliche Vergütung verbleiben. Diese
Rückvergütung kann bis zu 100 % der von Dritten dem Auftraggeber in
Rechnung gestellten Vergütungen betragen. Einzelheiten von
Gebührenrückvergütungsvereinbarungen kann der Auftraggeber bei dem
Depotverwalter anfragen“.
Das Heidelberger Landgericht entschied nun, dass diese Klausel
nicht der strengen Aufklärungspflicht über die „Höhe der
Rückvergütungen“ genüge, die der Bundesgerichtshof in seinem von
der Kanzlei TILP erstrittenen Urteil vom 19.12.2006 (Az.: XI ZR
56/05) aufstellte. Entscheidend sei, dass sich der Anleger einen
Begriff von der „genauen Höhe“ der Rückvergütungen machen könne, so
das Urteil der Richter.
Rechtsanwalt Alexander Heinrich, der das Urteil erstritt: „Soweit
ersichtlich, ist dies das erste Urteil, in welchem eine Klausel, in
der schonungslos sogar mitgeteilt wird, dass der Vermögensverwalter
quasi alles als Kickback zurückerhalten kann, als unzureichend
qualifiziert wird“.
„Gemessen an der Transparenz oben zitierter Klausel können die
Ausführungen in der aktuellen Bankbroschüre „Basisinformationen
über Vermögensanlagen in Wertpapieren“ (Stand Juni 2007) des
Bank-Verlag Medien, Köln, nur als intransparent und damit erst
recht als unzureichend bezeichnet werden“ ergänzt Rechtsanwalt
Andreas Tilp.
Dort heißt es in der vergleichbaren „Generalklausel“ in Ziff. E 3:
„Zahlungen Dritter an die Bank“ wie folgt:
„Im Zusammenhang mit der Durchführung Ihrer Wertpapiergeschäfte
kommt es regelmäßig zu Geldzahlungen oder der Gewährung von
geldwerten Vorteilen...durch Dritte an Ihre Bank. Beispiele für
Geldzahlungen sind...Vergütungen von Emittenten in Zusammenhang mit
dem Verkauf von Zertifikaten...oder Anleihen. Nähere Einzelheiten
erhalten Sie bei Ihrer depotführenden Bank.“
Somit kann aus Sicht von TILP Rechtsanwälte festgestellt werden,
dass nach den Maßstäben des LG Heidelberg sämtliche
Aufklärungsbroschüren des Bank-Verlages, welche in textidentischer
Form nicht nur von den deutschen Geschäftsbanken sondern auch von
den Genossenschaftsbanken und den Sparkassen verwendet werden,
nicht zur ordnungsgemäßen Aufklärung über Kickback genügen.
Ende der Mitteilung.
-------------------------------------------------------------------
Ich habe mich seitdem mit einigen Anwälten unterhalten und mich
daher zu folgendem entschieden:
- Ich habe alle meine Kunden über das Urteil informiert und die
Pressemitteilung zugeschickt!
- Dabei habe ich auch darauf verwiesen, daß auch Fondspolicen
betroffen sein könnten (inkl. BAV-Produkte).
- Ich habe um Rückmeldung gebeten, um die Situation zwischen dem
Kunden und mir abzuklären dem Kunden bei „Fremdprodukten“ zu
helfen
Persönlich bin ich der Aufpassung, daß es nicht nur rechtlich
ratsam sondern als Berater unsere Pflicht, Kunden über solche Dinge
zu informieren! Ich empfehle Euch eine gleichartige
Vorgehensweise!
------------------------------------------------------------------
Für AWDler, DVAGler und MLPler könnte gelten, daß nicht die Berater
sondern Eure "Chefs" angeklagt werden könnten - oder habt Ihr
Kickbacks erhalten?
Also, Kunden informieren und eine gute Lösung finden - ist evtl.
sehr lukrativ für Wechselwillige!
Best Grüße - interna
schrieb am 28.08.08 14:50:25
Antwort auf Beitrag Nr.:
34.890.342 von interna am 28.08.08
13:06:27Hat jemand substantielle Kenntnis, ob Fonds dann
nicht oder dann auch von der Kickback-Causa betroffen sind, wenn
sie in Fondspolicen stecken? Wenn sie es nicht sind, würde das ja
noch mehr vertriebliche Schubkraft für die Fondspolicen erzeugen
(die beliebten = nicht so günstigen, versteht sich), als die
Abgeltungsteuer auf Fonds es bald ohnehin tun wird.
Simplizissimus
schrieb am 28.08.08 15:03:34
Antwort auf Beitrag Nr.:
34.890.342 von interna am 28.08.08
13:06:27Hallo,
Rechtsanwalt Alexander Heinrich, der das Urteil erstritt: „Soweit
ersichtlich, ist dies das erste Urteil, in welchem eine Klausel, in
der schonungslos sogar mitgeteilt wird, dass der Vermögensverwalter
quasi alles als Kickback zurückerhalten kann, als unzureichend
qualifiziert wird“.
Herr Heinrich scheint sich ja selbst zu wundern, dass die Richter
so entschieden haben. Ist das Urteil rechtskräftig und geht es in
die nächste Instanz? Ich würde letzteres vermuten, weil bei solchen
Fällen die Amts- und Landgerichte häufig der "schwächeren" Partei
Recht geben und dann auf die nächste Instanz verweisen. Diese wird
dann von der stärkeren wahr genommen. Deshalb sollten solche
Urteile nicht zu hoch gehängt werden.
Auch hier interessant:
Somit kann aus Sicht von TILP Rechtsanwälte festgestellt werden,
dass nach den Maßstäben des LG Heidelberg
sämtliche Aufklärungsbroschüren des Bank-Verlages, welche in
textidentischer Form nicht nur von den deutschen Geschäftsbanken
sondern auch von den Genossenschaftsbanken und den Sparkassen
verwendet werden, nicht zur ordnungsgemäßen Aufklärung über
Kickback genügen.
Das klingt alles nach, yeah nächste Instanz noch mehr Kohle.
Vorsicht bei solchen Urteilen, in diesem Sinne
Sepa
interna
schrieb am 28.08.08 20:34:30
Antwort auf Beitrag Nr.:
34.892.232 von Sepa am 28.08.08
15:03:34Guten Abend Sepa,
es gab schon viele Urteile, wo die Kunden benachteiligt wurden.
Dieses Mal ist das Pendel in die andere Richtung ausgeschlagen. Ich
bin überzeugt, daß auch Fondspolicen betroffen sind.
schrieb am 30.10.08 12:12:49
>....Persönlich bin ich der Aufpassung,....
Sigmund Freud lässt grüssen....
btw: ein sehr sehr interessantes Urteil. Es wird das Leben nicht
leichter machen.
interna
schrieb am 20.02.09 23:20:26
Antwort auf Beitrag Nr.:
35.761.726 von Filialleiter am 30.10.08
12:12:49und das ist viel, viel in der Pipeline. Es
könnte für uns alle eng werden!
Glücklich sind die, die den notwendigen Rechtbeistand haben und
dann das richtige Produkt!
Harte Arbeit und der Weg ist noch weit - aber es lohnt sich!
schrieb am 23.04.09 17:27:39
Hallo
weiß jemann, ob bei Anleihen (Lehmann) Provisionen (Kick-Back) vom
Emitenten
an die die Anleihen verkaufende Bank geflossen sind.
Ich habe eine Lehmann Anleihe 2006 gekauft und würde gern wissen,
ob hier auch Provisionen geflossen sind, dessen Verschweigen man in
einem Rechtsstreit als Argument für Schadenersatz geltend machen
kann.
Muss ich in einem Rechtsstreit nachweisen, dass und wie hoch
Provisionen geflossen sind.
maya
schrieb am 15.05.09 13:52:21
Mal nachgefragt:
Ist es wirklich vorstellbar, dass bei den von Mayflower Capital AG
vertriebenen Denkmalschutzimmobilien eine Innenprovision (für alle
am Vertrieb beteiligten) von sage und schreibe mehr als 20%
kalkuliert sind? Der Berater soll ca. 7,5% erhalten.
Kann das sein?
Oder handelt es sich etwa nur um ein Gerücht?
interna
schrieb am 15.05.09 14:33:51
Antwort auf Beitrag Nr.:
37.184.163 von stokxmaster am 15.05.09
13:52:2120% bei solchen "Beteiligungen" gibt es doch
öfter.
Frage einfach nach, die müssen antworten!
interna
schrieb am 11.10.09 22:51:18
Antwort auf Beitrag Nr.:
37.184.555 von interna am 15.05.09
14:33:51Guten Abend,
die Kickback-Urteile zeigen Wirkung. Es wird emsig an Produkten
gebastelt, welche die Kickbacks an die Kunden weiterkicken. Doch
noch keine mir bekannte Police individualisiert diese auch. Schauen
wir mal. Wer als erste die richtige (für uns Berater am Anfang
nicht so lukrative) Police auf den Markt bringt, wird diesen massiv
in Wallung bringen.
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