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    Umwandlung der mic AG in die Pyramid AG (Seite 500)

    eröffnet am 20.04.10 09:08:13 von
    neuester Beitrag 24.05.24 14:43:57 von
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      schrieb am 22.11.14 14:16:47
      Beitrag Nr. 4.589 ()
      Tja, jetzt haben die einen neuen Weg gefunden, um die unverkäuflichen Beteiligungen doch noch irgenwie an den Markt zu bringen.

      Hier mal der Auszug aus der Einberufung der aoHV der NBIC Capital AG am 30.122.2014
      -> steht im Bundesanzeiger, auf der Homepage von NBIC noch nicht vorhanden;

      Auszug
      "...
      3.

      Wahlen zum Aufsichtsrat

      Die Aufsichtsräte der Gesellschaft, Herr Georg Berssenbrügge, Herr Ulf Stiller und Herr Erich Ronacher, werden mit Beendigung der Hauptversammlung am 30. Dezember 2014 ihr Mandat niederlegen.

      Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei von den Aktionären zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Vertreter der Aktionäre zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:

      a. Herrn Claus-Georg Müller, München, Vorstand

      Herr Claus-Georg Müller ist Aufsichtsratsvorsitzender der CGM Invest AG, der Wearable Technologies AG, der Lifespot AG sowie stellvertretendes Aufsichtsratsmitglied der SoFlo AG.

      b. Herrn Dr. Carl Hermann Schleifer, Thumby-Sieseby, Staatssekretär a.D. und Geschäftsführender Gesellschafter der NGEG Norddeutsche Grundstücksentwicklungsgesellschaft

      Herr Dr. Carl Hermann Schleifer ist Aufsichtsrat der GLC Glücksburg Consulting AG und Aufsichtsratsvorsitzender der ttp AG Steuerberatungsgesellschaft.

      c. Herrn Ralf Rockenmaier, München, Journalist

      Herr Ralf Rockenmaier übt keine weiteren Ämter in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus.

      Die Wahl erfolgt für eine Amtszeit gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung.

      Es ist geplant, die Wahlen als Einzelwahlen durchzuführen.
      4.

      Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

      a. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um 75.000,00 EUR durch Ausgabe von 75.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Sacheinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von je 2,21 EUR pro Aktie, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von 165.750,00 EUR ausgegeben.

      b. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Zur Zeichnung der 75.000 neuen Aktien werden zugelassen:

      Die flurfunk UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 125027 zur Zeichnung von 25.000 neuen Aktien.

      Die Fantastic Business GmbH mit dem Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 111105 zur Zeichnung von 25.000 neuen Aktien.

      Die GB Hamburg Asset-Management und Consulting UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 130892 zur Zeichnung von 25.000 neuen Aktien.

      c. Auf die hiernach gezeichneten 25.000 Aktien hat die flurfunk UG (haftungsbeschränkt) Sacheinlagen dergestalt zu erbringen, dass sie die nachstehend aufgeführten Geschäftsanteile an der Global Media Innovation Partners GmbH auf die NBIC Capital AG überträgt: Geschäftsanteile Nrn. 1 bis 3.729 zu je EUR 1,00 Nennbetrag an der Global Media Innovation Partners GmbH mit Sitz in Hamburg.

      Auf die hiernach gezeichneten 25.000 Aktien hat die Fantastic Business GmbH Sacheinlagen dergestalt zu erbringen, dass sie die nachstehend aufgeführten Geschäftsanteile an der Global Media Innovation Partners GmbH auf die NBIC Capital AG überträgt: Geschäftsanteile Nrn. 8.334 bis 12.062 zu je EUR 1,00 an der Global Media Innovation Partners GmbH mit Sitz in Hamburg.

      Auf die hiernach gezeichneten 25.000 Aktien hat die GB Hamburg Asset-Management und Consulting UG (haftungsbeschränkt) Sacheinlagen dergestalt zu erbringen, dass sie die nachstehend aufgeführten Geschäftsanteile an der Global Media Innovation Partners GmbH auf die NBIC Capital AG überträgt: Geschäftsanteile Nrn. 16.668 bis 20.397 zu je EUR 1,00 an der Global Media Innovation Partners GmbH mit Sitz in Hamburg.

      d. Soweit der Einbringungswert der vorgenannten Geschäftsanteile (EUR 413.000,00) den Ausgabebetrag der hierfür gewährten Aktien (EUR 165.750,00) übersteigt, ist die Differenz (EUR 247.250,00) der Erwerberin vom jeweiligen Veräußerer als verzinsliches Darlehen gewährt.
      Jeder der vorgenannten, bezugsberechtigten Zeichner soll seine gemäß vorstehendem Absatz zu begründende Darlehensforderung gegen die Gesellschaft an die Global Media Innovation Partners GmbH abtreten, die diese Abtretung annehmen soll.
      Der Gesellschaft stehen gegen die Global Media Innovation Partners GmbH aus der Vergangenheit noch verzinsliche Darlehensforderungen in Höhe von insgesamt EUR 247.000,00 zu. Die Gesellschaft und die Global Media Innovation Partners GmbH sollen sodann die wechselseitige Aufrechnung/Verrechnung dieser wechselseitigen Darlehen zu dem Zeitpunkt, zu dem sich die Darlehensforderungen erstmals aufrechenbar gegenüberstehen, erklären. Hilfsweise und zudem bezüglich eines etwaigen überschießenden Betrags sollen diese Darlehensforderungen zu diesem Zeitpunkt wechselseitig erlassen werden.

      Es ist beabsichtigt, auf eine Prüfung der Sacheinlagen (§ 183 Abs. 3 AktG) gem. §§ 183a, 33a AktG zu verzichten. Grundsätzlich ist gemäß § 183 Abs. 3 AktG bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen eine Gründungsprüfung erforderlich. Sofern jedoch die Bewertung der Sacheinlagen durch entsprechende Sachverständige, wie beispielsweise Wirtschaftsprüfer, erfolgt und der Bewertungsstichtag nicht mehr als sechs Monate vor dem Tag der tatsächlichen Einbringung liegt, kann von einer Gründungsprüfung gemäß § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG abgesehen werden. Diese Voraussetzungen werden bei den vorgenannten Sacheinlagen erfüllt sein.

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung dieser Kapitalerhöhung zu ändern.

      e. Der Vorstand der Gesellschaft hat am 14.11.2014 einen schriftlichen Bericht über die Gründe für den beabsichtigten Bezugsrechtsausschluss und für den vorgeschlagenen Ausgabebetrag der neuen Aktien vorgelegt. Dieser Bericht liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft im Straßenbahnring 13, D-20251 Hamburg, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und ist mit seinem wesentlichen Inhalt als Anlage beigefügt. Auf Wunsch erhält jeder Aktionär auch eine Abschrift dieses Berichts übersandt.
      5.

      Beschlussfassung über eine (weitere) Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

      a. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um 2.000.000,00 EUR durch Ausgabe von 2.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Sacheinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von je 1,00 EUR pro Aktie, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von 2.000.000,00 EUR ausgegeben.

      b. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Zur Zeichnung der 2.000.000 neuen Aktien wird zugelassen:

      die mic AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 162886

      c. Auf die hiernach gezeichneten 2.000.000 Aktien hat die mic AG mit Sitz München Sacheinlagen dergestalt zu erbringen, dass sie alle Geschäftsanteile an der BodyTel GmbH mit Sitz in München (HRB 214509) (also 100% des Stammkapitals der BodyTel GmbH) auf die NBIC Capital AG überträgt: Geschäftsanteil Nrn. 1 zu EUR 25.000,00 Nennbetrag an der BodyTel GmbH mit Sitz in München.

      d. Soweit der Einbringungswert der vorgenannten Geschäftsanteile den Ausgabebetrag der hierfür gewährten Aktien übersteigt, wird die Differenz in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt.

      Es ist beabsichtigt, auf eine Prüfung der Sacheinlagen (§ 183 Abs. 3 AktG) gem. §§ 183a, 33a AktG zu verzichten. Grundsätzlich ist gemäß § 183 Abs. 3 AktG bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen eine Gründungsprüfung erforderlich. Sofern jedoch die Bewertung der Sacheinlagen durch entsprechende Sachverständige, wie beispielsweise Wirtschaftsprüfer, erfolgt und der Bewertungsstichtag nicht mehr als sechs Monate vor dem Tag der tatsächlichen Einbringung liegt, kann von einer Gründungsprüfung gemäß § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG abgesehen werden. Diese Voraussetzungen werden bei den vorgenannten Sacheinlagen erfüllt sein.

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung dieser Kapitalerhöhung zu ändern.

      e. Der Vorstand der Gesellschaft hat am 14.11.2014 einen schriftlichen Bericht über die Gründe für den beabsichtigten Bezugsrechtsausschluss und für den vorgeschlagenen Ausgabebetrag der neuen Aktien vorgelegt. Dieser Bericht liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft im Straßenbahnring 13, D-20251 Hamburg, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und ist mit seinem wesentlichen Inhalt als Anlage beigefügt. Auf Wunsch erhält jeder Aktionär auch eine Abschrift dieses Berichts übersandt.
      6.

      Beschlussfassung über eine (weitere) Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

      a. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um 2.000.000,00 EUR durch Ausgabe von 2.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Sacheinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von je 1,00 EUR pro Aktie, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von 2.000.000,00 EUR ausgegeben.

      b. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Zur Zeichnung der 2.000.000 neuen Aktien wird zugelassen:

      die mic AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 162886

      c. Auf die hiernach gezeichneten 2.000.000 Aktien hat die mic AG mit Sitz München Sacheinlagen dergestalt zu erbringen, dass sie 50% der Stückaktien an der Lifespot AG mit Sitz in München (HRB 204848) (also 50% des Grundkapitals der Lifespot AG – alle heute von der mic AG gehaltenen Aktien an der Lifespot AG) auf die NBIC Capital AG überträgt.

      d. Soweit der Einbringungswert der vorgenannten Aktien den Ausgabebetrag der hierfür gewährten Aktien übersteigt, wird die Differenz in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt.

      Es ist beabsichtigt, auf eine Prüfung der Sacheinlagen (§ 183 Abs. 3 AktG) gem. §§ 183a, 33a AktG zu verzichten. Grundsätzlich ist gemäß § 183 Abs. 3 AktG bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen eine Gründungsprüfung erforderlich. Sofern jedoch die Bewertung der Sacheinlagen etwa durch entsprechende Sachverständige, wie beispielsweise Wirtschaftsprüfer, erfolgt und der Bewertungsstichtag nicht mehr als sechs Monate vor dem Tag der tatsächlichen Einbringung liegt, kann von einer Gründungsprüfung gemäß § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG abgesehen werden. Diese Voraussetzungen werden bei den vorgenannten Sacheinlagen erfüllt sein.

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung dieser Kapitalerhöhung zu ändern.

      e. Der Vorstand der Gesellschaft hat am 14.11.2014 einen schriftlichen Bericht über die Gründe für den beabsichtigten Bezugsrechtsausschluss und für den vorgeschlagenen Ausgabebetrag der neuen Aktien vorgelegt. Dieser Bericht liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft im Straßenbahnring 13, D-20251 Hamburg, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und ist mit seinem wesentlichen Inhalt als Anlage beigefügt. Auf Wunsch erhält jeder Aktionär auch eine Abschrift dieses Berichts übersandt.
      ..."
      Avatar
      schrieb am 06.11.14 17:53:14
      Beitrag Nr. 4.588 ()
      Na hier ist ja richtig was los. Das liegt wohl vor allem daran, dass Exergy, Flores Solar Water, aifotec, fisec vor der insolvenz stehen? Zudem gibt es wunderbare Nachrichten zum neurocom-deal. nämlich keine.
      Avatar
      schrieb am 29.10.14 15:16:49
      Beitrag Nr. 4.587 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.155.619 von willendlichreichwerden am 28.10.14 20:12:41
      ...könnte aber auch sein, daß eine Börsen-Postille aus Kulmbach demnächst wieder eine Kaufempfehlung herausgibt. Für "Frontrunning" habe ich die schön seit Jahren "auf dem Kieker"!!!
      Avatar
      schrieb am 28.10.14 20:12:41
      Beitrag Nr. 4.586 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.152.093 von Merrill am 28.10.14 14:43:46Für eine kurz bevor stehende KE spricht auch die Tatsache, daß der Kurs (wie seit Jahren) mit Kleinstorders nach oben manipuliert wird:

      Uhrzeit Aktienkurs Stück
      13:28:15 2,364 33
      12:14:01 2,36 25
      12:06:47 2,25 9.505
      12:06:47 2,28 2.000
      12:06:47 2,283 995
      11:13:53 2,283 1.000
      09:50:13 2,375 25
      09:50:11 2,30 1.104
      09:50:04 2,30 896
      09:50:04 2,297 2.448
      09:49:29 2,295 906
      09:03:10 2,30 1.850
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      Avatar
      schrieb am 28.10.14 15:17:18
      Beitrag Nr. 4.585 ()
      Ja, hier ging es auch noch nie um das Wohl der Aktionäre, sondern um den Verdienst des Managements und der Berater! ;)
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      Avatar
      schrieb am 28.10.14 14:43:46
      Beitrag Nr. 4.584 ()
      Schaut man sich die Halbjahresbilanz an,
      so erkennt man:
      1) Die Forderungen explodieren - entsprechend
      schmilzt das Cash wie Butter in der Mittagshitze.

      2) Von 20 Beteiligungen sind 18 laut Auflistung hoch
      defizitär (zusammen rd. 5 Mio JAHRESverlust !) und
      nur zwei erzielen kümmerliche Gewinne (0,25 Mio).

      3) Da cashbringende Exits hoch defizitärer Firmen extrem
      unwahrscheinlich sind, muss MIC wohl mehrere weitere
      Kapitalerhöhungen durchführen. Siehe hierzu auch
      www.boerse-online.de/nachrichten/konjunktur/MIC-AG-Hoher-Kap…

      Da das Vertrauen mittlerweile deutlich gesunken
      ist, wird man diese Kapitalerhöhungen deutlich
      unter dem aktuellen Kurs durchführen, wahrscheinlich
      zu 2 €/Aktie.

      Details zu den Halbjahreszahlen siehe www.mic-ag.eu/files/mic-ag/dokumente/Finanzdokumente/2014.09…
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.10.14 16:11:05
      Beitrag Nr. 4.583 ()
      Wenn wirklich so viel Potential in den ganzen "Aktivitäten" vorhanden wäre, warum macht man da einen auf "Wohltäter" und lässt die Kleinanleger auch an den Napf?

      Die reichsten Deutschen und deren Family-Offices würden denen doch die Bude einrennen......da braucht man keine Börsennotiz.....außer man hat eine ganz andere Zielgruppe....aber ob nich auch diese Börsianer nicht nach der Historie irgendwann abwinken werden?

      Ob Herr Maschmeyer aktuell Freude an seinen Beratern hat, die ihm die MIC und MIFA empfohlen haben?
      Avatar
      schrieb am 17.10.14 11:28:37
      Beitrag Nr. 4.582 ()
      Nun, wann kommt die nächste Kapitalerhöhung um die weitere Entwicklung der überaus sensationell gefüllten Pipeline voranzutreiben - oder besser auf Deutsch: "Wann gehts Geld aus bei den Personalkosten ohne fundamental nachvollziehbare Leistungen!? :( ;)
      Avatar
      schrieb am 15.10.14 15:34:22
      Beitrag Nr. 4.581 ()
      (b) Jetzt wurde schon der nächste Spitzenfachmann eingestellt (Kolbe), sicher "fast umsonst" bei einer Aktie mit historischen Tiefs! :( ;)
      Avatar
      schrieb am 02.10.14 01:53:03
      Beitrag Nr. 4.580 ()
      Ich finde, dass es nun wirklich mal Zeit ist für einen Konzernabschluss. Ansonsten nur ein paar kleine Anmerkungen: Abschlüsse der Töchter z.T zum 31.12.2013 nicht vorhanden. es gab schon den hinweis darauf, dass alle bis auf eine verluste seit jahren schreiben....

      @7sinn: wenn ein neuer vorstand was rumreisst, dann ist ja gut. kann er es? ich glaube es nicht.

      und: es wird immer wieder verglichen mit blue-cap. komischer vergleich. bc macht in der gruppe p.a. ca. 80 mio umsatz, mic konsolidiert 0 !!!!!, da es sich um management-fees handelt, also buchhaltung.
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