Rückabwicklung der Fondsbeteiligung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.09.11 22:09:26 von
neuester Beitrag 02.04.12 19:33:38 von
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Hallo liebe Leidensgenossen!
Hat jemand Erfahrung bei der Rückabwicklung von Fondsanteilen bei Geschlossenen Fonds (hier speziell Montanus III und HSC Optivita USA II) ???
Von verschiedenen Anwaltskanzleien bekomme ich regelmäßig Post.
Lt. diesen Kanzleien stehen die Chancen für den Anleger zieml. gut bei einem Vorgehen gegen den Vermittler. (Hat nur dieser Schuld??)
Lohnt es sich überhaupt diese finanziellen und nervlichen Stapazen einzugehen?
Für Antworten im Voraus besten Dank.
Hat jemand Erfahrung bei der Rückabwicklung von Fondsanteilen bei Geschlossenen Fonds (hier speziell Montanus III und HSC Optivita USA II) ???
Von verschiedenen Anwaltskanzleien bekomme ich regelmäßig Post.
Lt. diesen Kanzleien stehen die Chancen für den Anleger zieml. gut bei einem Vorgehen gegen den Vermittler. (Hat nur dieser Schuld??)
Lohnt es sich überhaupt diese finanziellen und nervlichen Stapazen einzugehen?
Für Antworten im Voraus besten Dank.
Hallo,
schau mal in den Foren "ALAG-was nun" und "wer kennt die RWB?", die Du hier bei Wallstreet-online findest. Vielleicht bekommst Du dort nähere Hinweise.
Grüße
schau mal in den Foren "ALAG-was nun" und "wer kennt die RWB?", die Du hier bei Wallstreet-online findest. Vielleicht bekommst Du dort nähere Hinweise.
Grüße
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.052.029 von silvo am 06.09.11 22:09:26als Vermittler antworte ich dir hier eher ungern, ich würde folgende Punkte beachten.
- hast du eine Rechtsschutz die zahlt? wenn nein lass es.
- war dein Vermittler eine Bank oder ein Einzelvermittler/Finanzdienstleister ?
- Wie bist du aufgeklärt worden?
- Google nach urteilen, den Blutsaugern, welche dich aktiv anschreiben, würde ich kein Wort glauben, die gehen überall (rechtlich bedenklich) auf Kundenfang und würden auch Klagen führen , welche niemals zu einem von dir gewünschten Ergebnis führen können.
- Existiert dein Vermittler noch, wäre überhaupt was zu holen? hat er eine Vermögensschadenshaftpflicht, hast du ihn schon kontaktiert?
......
- hast du eine Rechtsschutz die zahlt? wenn nein lass es.
- war dein Vermittler eine Bank oder ein Einzelvermittler/Finanzdienstleister ?
- Wie bist du aufgeklärt worden?
- Google nach urteilen, den Blutsaugern, welche dich aktiv anschreiben, würde ich kein Wort glauben, die gehen überall (rechtlich bedenklich) auf Kundenfang und würden auch Klagen führen , welche niemals zu einem von dir gewünschten Ergebnis führen können.
- Existiert dein Vermittler noch, wäre überhaupt was zu holen? hat er eine Vermögensschadenshaftpflicht, hast du ihn schon kontaktiert?
......
@silvo: solche Briefe bekomme ich auch dauernd, ist mittlerweile nur noch lästig. Anfangs klang das schon interessant, als ich aber ein wenig nahcforschte, vor allem nach der Anzahl der angefangenen Verfahren und der wirklich gewonnenen Fälle fragte, wurden die Damen und Herren Anwälte ganz schnell sehr schweigsam. Plötzlich wurde "Datenschutz" vorgeschoben, dabei hatte ich nur nach der Anzahl, nicht nach namen gefragt... Die wirkliche Erfolgsquote scheint erschreckend gering zu sein.
Klartext nach zwei Verfahren, die ich in meinem Bekanntenkreis miterlebte und die als Fiasko für meinen Freund als Kläger (auch sein Zeugenstatus per Zession half nichts, da reagierten die Richter äusserst verschnupft darauf) endeten: Die Anwälte wollen auch nur unser bestes. Unser Geld. Anwalts grösstes Glück ist eine Klageschrift, denn dann hat er sein Geld schon verdient. Er weiss nur noch nicht, von welcher Seite es kommen wird.
Was ist Optivita? Montanus (Montranus?) dürfte der Medienfonds sein, richtig?
Klartext nach zwei Verfahren, die ich in meinem Bekanntenkreis miterlebte und die als Fiasko für meinen Freund als Kläger (auch sein Zeugenstatus per Zession half nichts, da reagierten die Richter äusserst verschnupft darauf) endeten: Die Anwälte wollen auch nur unser bestes. Unser Geld. Anwalts grösstes Glück ist eine Klageschrift, denn dann hat er sein Geld schon verdient. Er weiss nur noch nicht, von welcher Seite es kommen wird.
Was ist Optivita? Montanus (Montranus?) dürfte der Medienfonds sein, richtig?
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.053.111 von Allinclusive am 07.09.11 09:29:24Vielen Dank für die Antworten!
Allinclusive:
Es handelt sich um den Medienfonds Montranus III, sowie den LV-Fonds HSC Optivita USA II (HCI-Gruppe).
Allinclusive:
Es handelt sich um den Medienfonds Montranus III, sowie den LV-Fonds HSC Optivita USA II (HCI-Gruppe).
Das habe ich vorgestern im Beteiligungsreport gelesen. Recht amüsant geschrieben, trifft aber die Situation ziemlich genau. Und bestätigt meine Miterlebnisse. In dem Artikel geht es zwar vorrangig um Schiffsfonds, aber das Prinzip findet sich in den anderen Sparten auch wieder.
*************
Kolumne: Achtung Schmeißfliegen!
Michael Rathmann
Hamburg (opt) - Schiffsbeteiligungen sind seit vielen Jahren eine beliebte Form der Kapitalanlage, aber die momentan schwierige Lage in der Schifffahrt ruft selbsternannte Anlegerschützer auf den Plan, die nur Verunsicherung schüren.
Schmeißfliegen sind eine Familie der Fliegen innerhalb der Zweiflügler. Die Schmeißfliege liebt geruchsintensive organische Stoffe und lässt sich mit Vorliebe auf Exkrementen nieder. Deswegen werden diese Fliegen als besonders lästig und eklig empfunden. Lästige Dinge lösen Assoziationen zu dieser Fliege aus.
Überall, wo es in der Welt der Kapitalanlage Instabilität oder Probleme gibt, zieht es Rechtsanwälte, die sich selbst vollmundig als Anlegerschützer titulieren, hin wie Schmeißfliegen. Nicht die ins Straucheln geratenen Kapitalanlagen, sondern die scheinbar wirtschaftliche Perspektivlosigkeit der selbsternannten Retter der Anlegergelder produziert diese Spezies, die sich nichts sehnlicher wünscht, als aus der Schlacht vor Gericht siegreich hervorzugehen. Doch das klappt eher selten.
Diese Spezies hat sich nun auf den Bereich der Schifffahrt kapriziert. Die Formen, in denen diese kleine Schar der Anwälte dabei in Erscheinung tritt, sind sehr unterschiedlich, gleichwohl aber effizient, denn sie lösen bei den Anlegern Verunsicherung aus. Genau das ist der tiefere Sinn dieser Aktionen, denn
daraus lassen sich schnell Mandatsverhältnisse entwickeln, die überwiegend dem Geldbeutel der Anlegerschützer nützen.
Natürlich ist es nahe liegend, dass sich diese Anwälte auf die Schifffahrt stürzen. Die Schifffahrt hat unter den Auswirkungen der Wirtschaftskrise in den letzten drei Jahren besonders gelitten. Neben diesen Schwierigkeiten hat sich die Schifffahrt eigene, quasi hausgemachte, Probleme beschert, indem zu viele Schiffe in verschiedenen Einsatzbereichen bestellt wurden. Die logische Konsequenz aus dieser Situation sind wirtschaftliche und liquiditätswirksame Engpässe, unter denen erschiedene Schiffsgesellschaften zu leiden haben und somit auch die Anleger.
Die wirtschaftlichen Notlagen bestehender Schiffsgesellschaften haben Betriebsfortführungskonzepte (BFK) notwendig werden lassen, mit der Folge, dass Anleger gebeten wurden, zusätzliche Mittel bereitzustellen, damit die Schiffsgesellschaft die Krise überstehen kann. In vielen Fällen hat das geholfen
und war sinnvoll. Viele BFKs haben die Planschlecht recherchierte Presseveröffentlichungen verwiesen, die durchweg schon älter sind und belegen, dass in den Medien vor den Risiken der Kapitalanlage Schiff seit langem gewarnt wird.
Danach erhält man sämtliche Adressdaten, um Kontakt mit der Kanzlei
aufzunehmen. Teilweise erfolgt dies sogar mittels eines Fragebogens, um einen Informationsabgleich zu machen. Das System bei dieser Art der Mandatsgewinnung liegt in der Masse der angeschriebenen Anleger. Wenn man einen Fonds mit einem größeren Volumen hat, kommt man schnell auf 1.500 Anleger und mehr. Wenn man davon nur 1.000 Anschriften zweifelsfrei über das Handelsregister ermitteln kann und diese anschreibt, entstehen zunächst Portokosten von 550 Euro plus circa 20 Euro bis 50 Euro für den Handelsregisterauszug.
Wenn von diesen 1.000 Anlegern nur rund 200 auf das Anschreiben reagieren
und es kommt zu einer Erstberatung in der Angelegenheit, dann sind in vielen Fällen erste Honorarforderungen von rund 100 Euro fällig. Es gibt auch Fälle, in denen der Erstkontakt kostenfrei ist, doch das ist die Minderzahl. Wenn es aber so kommt, wie beschrieben, dann hat der Anlegerschützer schon mal 20.000 Euro auf dem Konto, ohne großartig tätig gewesen zu sein. Das ist eine
interessante Form der Honorarmaximierung, denn viele dieser Verfahren gehen ins Leere, weil die vermeintlichen Fehler, die diese Anlegerschützer meinen entdeckt zu haben, gar nicht durchsetzbar sind.
Die andere Variante der selbsternannten Anlegerschützer ist die Werbung im Internet auf Seiten, die sich mit der Schifffahrt beschäftigen. Wenn man die kleinen Werbebanner anklickt, dann gelangt man zu Internetseiten von Kanzleien, die dort exzessiv mit Negativberichten zum Thema Schifffahrt für
ihre Dienstleistung werben. Es werden zum Teil an den Haaren herbeigezogene Argumente vorgebracht, weshalb Schadenersatzansprüche hergeleitet werden sollen. Ob die angeführten Punkte vor Gericht erfolgreich sein werden, ist schwer zu beurteilen. Aber ein ganz entscheidender Punkt ist in meinen
Augen der Informationsgehalt eines Emissionsprospektes. Sämtliche Punkte, die die selbsternannten Anlegerschützer ins Feld führen, sind in den Prospekten sehr ausführlich dargestellt, und zwar im Bereich Chancen und Risiken der Anlage, und sämtliche Vertriebsprovisionen sind in den Investitionsberechnungen erklärt.
Da seit längerer Zeit auch Beratungsprotokolle geführt werden, in denen
üblicherweise der Verlauf eines Beratungsgespräches dokumentiert und vom
Kunden unterschrieben wird, sehe ich die Erfolgsaussichten für solche Schadenersatzprozesse als nicht sehr hoch an. Vielleicht ist ein Urteil des Amtsgerichts München im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz ganz aufschlussreich. Darin haben die Richter befunden: Auch wenn es mühsam sei, die Lektüre der Vertragsdetails sei jedem zuzumuten, egal, wie umfangreich
sie ist. Wenn dieses Urteil Schule machen sollte, stellt sich nur noch die Frage: Wer schützt uns eigentlich vor den selbsternannten Anlegerschützern?
Kolumne von Michael Rathmann
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Kolumne: Achtung Schmeißfliegen!
Michael Rathmann
Hamburg (opt) - Schiffsbeteiligungen sind seit vielen Jahren eine beliebte Form der Kapitalanlage, aber die momentan schwierige Lage in der Schifffahrt ruft selbsternannte Anlegerschützer auf den Plan, die nur Verunsicherung schüren.
Schmeißfliegen sind eine Familie der Fliegen innerhalb der Zweiflügler. Die Schmeißfliege liebt geruchsintensive organische Stoffe und lässt sich mit Vorliebe auf Exkrementen nieder. Deswegen werden diese Fliegen als besonders lästig und eklig empfunden. Lästige Dinge lösen Assoziationen zu dieser Fliege aus.
Überall, wo es in der Welt der Kapitalanlage Instabilität oder Probleme gibt, zieht es Rechtsanwälte, die sich selbst vollmundig als Anlegerschützer titulieren, hin wie Schmeißfliegen. Nicht die ins Straucheln geratenen Kapitalanlagen, sondern die scheinbar wirtschaftliche Perspektivlosigkeit der selbsternannten Retter der Anlegergelder produziert diese Spezies, die sich nichts sehnlicher wünscht, als aus der Schlacht vor Gericht siegreich hervorzugehen. Doch das klappt eher selten.
Diese Spezies hat sich nun auf den Bereich der Schifffahrt kapriziert. Die Formen, in denen diese kleine Schar der Anwälte dabei in Erscheinung tritt, sind sehr unterschiedlich, gleichwohl aber effizient, denn sie lösen bei den Anlegern Verunsicherung aus. Genau das ist der tiefere Sinn dieser Aktionen, denn
daraus lassen sich schnell Mandatsverhältnisse entwickeln, die überwiegend dem Geldbeutel der Anlegerschützer nützen.
Natürlich ist es nahe liegend, dass sich diese Anwälte auf die Schifffahrt stürzen. Die Schifffahrt hat unter den Auswirkungen der Wirtschaftskrise in den letzten drei Jahren besonders gelitten. Neben diesen Schwierigkeiten hat sich die Schifffahrt eigene, quasi hausgemachte, Probleme beschert, indem zu viele Schiffe in verschiedenen Einsatzbereichen bestellt wurden. Die logische Konsequenz aus dieser Situation sind wirtschaftliche und liquiditätswirksame Engpässe, unter denen erschiedene Schiffsgesellschaften zu leiden haben und somit auch die Anleger.
Die wirtschaftlichen Notlagen bestehender Schiffsgesellschaften haben Betriebsfortführungskonzepte (BFK) notwendig werden lassen, mit der Folge, dass Anleger gebeten wurden, zusätzliche Mittel bereitzustellen, damit die Schiffsgesellschaft die Krise überstehen kann. In vielen Fällen hat das geholfen
und war sinnvoll. Viele BFKs haben die Planschlecht recherchierte Presseveröffentlichungen verwiesen, die durchweg schon älter sind und belegen, dass in den Medien vor den Risiken der Kapitalanlage Schiff seit langem gewarnt wird.
Danach erhält man sämtliche Adressdaten, um Kontakt mit der Kanzlei
aufzunehmen. Teilweise erfolgt dies sogar mittels eines Fragebogens, um einen Informationsabgleich zu machen. Das System bei dieser Art der Mandatsgewinnung liegt in der Masse der angeschriebenen Anleger. Wenn man einen Fonds mit einem größeren Volumen hat, kommt man schnell auf 1.500 Anleger und mehr. Wenn man davon nur 1.000 Anschriften zweifelsfrei über das Handelsregister ermitteln kann und diese anschreibt, entstehen zunächst Portokosten von 550 Euro plus circa 20 Euro bis 50 Euro für den Handelsregisterauszug.
Wenn von diesen 1.000 Anlegern nur rund 200 auf das Anschreiben reagieren
und es kommt zu einer Erstberatung in der Angelegenheit, dann sind in vielen Fällen erste Honorarforderungen von rund 100 Euro fällig. Es gibt auch Fälle, in denen der Erstkontakt kostenfrei ist, doch das ist die Minderzahl. Wenn es aber so kommt, wie beschrieben, dann hat der Anlegerschützer schon mal 20.000 Euro auf dem Konto, ohne großartig tätig gewesen zu sein. Das ist eine
interessante Form der Honorarmaximierung, denn viele dieser Verfahren gehen ins Leere, weil die vermeintlichen Fehler, die diese Anlegerschützer meinen entdeckt zu haben, gar nicht durchsetzbar sind.
Die andere Variante der selbsternannten Anlegerschützer ist die Werbung im Internet auf Seiten, die sich mit der Schifffahrt beschäftigen. Wenn man die kleinen Werbebanner anklickt, dann gelangt man zu Internetseiten von Kanzleien, die dort exzessiv mit Negativberichten zum Thema Schifffahrt für
ihre Dienstleistung werben. Es werden zum Teil an den Haaren herbeigezogene Argumente vorgebracht, weshalb Schadenersatzansprüche hergeleitet werden sollen. Ob die angeführten Punkte vor Gericht erfolgreich sein werden, ist schwer zu beurteilen. Aber ein ganz entscheidender Punkt ist in meinen
Augen der Informationsgehalt eines Emissionsprospektes. Sämtliche Punkte, die die selbsternannten Anlegerschützer ins Feld führen, sind in den Prospekten sehr ausführlich dargestellt, und zwar im Bereich Chancen und Risiken der Anlage, und sämtliche Vertriebsprovisionen sind in den Investitionsberechnungen erklärt.
Da seit längerer Zeit auch Beratungsprotokolle geführt werden, in denen
üblicherweise der Verlauf eines Beratungsgespräches dokumentiert und vom
Kunden unterschrieben wird, sehe ich die Erfolgsaussichten für solche Schadenersatzprozesse als nicht sehr hoch an. Vielleicht ist ein Urteil des Amtsgerichts München im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz ganz aufschlussreich. Darin haben die Richter befunden: Auch wenn es mühsam sei, die Lektüre der Vertragsdetails sei jedem zuzumuten, egal, wie umfangreich
sie ist. Wenn dieses Urteil Schule machen sollte, stellt sich nur noch die Frage: Wer schützt uns eigentlich vor den selbsternannten Anlegerschützern?
Kolumne von Michael Rathmann
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Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: Spam, Werbung
@ esboern:
Was bekommst Du für diese Werbung?
Was bekommst Du für diese Werbung?
Zitat: "Wenn von diesen 1.000 Anlegern nur rund 200 auf das Anschreiben reagieren"...
Um Himmels Willen! Fallen auf die Schmeissfliegen wirklich ein Fünftel der Anleger rein? Diese Zahl wäre erschreckend hoch.
Um Himmels Willen! Fallen auf die Schmeissfliegen wirklich ein Fünftel der Anleger rein? Diese Zahl wäre erschreckend hoch.
Mein Anwalt Glückstein aus München hat Dr.Peters inzwischen außergerichtlich soweit gebracht, daß 400000.- Euro in den Topf der Anlage Nr. 36 MS Cape Byron( verkauft) einzuzahlen, trotzdem sind nur noch ca. 10% des ursprünglichen Anlegerkapital nach Verkauf übrig. Am 9.12.2011 hat er Klage gegen Dr. Peters u. Jürgen Salamon beim Amtsgericht Dortmund gestellt, warten wir was raus kommt. Auf einem Schiff u. vor einem Deutschen Gericht ist man auf Hoher See u. man weiß nicht was passiert, in unserer Demokratie. Der Fall wird aber teuer für Dr. Peters da er auch in 9 andere Schifffonds außergerichtlich nachschießen muß.
@ esboern:
Ich bin nur Anleger.
Und auch wenn es - wie überall - gute und schlechte Angebote, gute und schlechte Vermittler gibt, so sollten Sie doch nicht alle über einen Kamm scheren.
Ich bin nur Anleger.
Und auch wenn es - wie überall - gute und schlechte Angebote, gute und schlechte Vermittler gibt, so sollten Sie doch nicht alle über einen Kamm scheren.
... habe wegen drohender Verjährung (10-Jahres-Frist)am 30.12.2011
einer "Schmeissfliege" mit sehr guten Referenzen eine Liste meiner 15 geschlossenen fonds und 5 Zeichnungsscheine und den nur halb ausgefüllten fragebogen zugeschickt UND die adresse meiner Rechtsschutzversicherung ...
...
jetzt habe ich 15 verfahren am Bein
und die Rechtsschutz hat mir sofort gekündigt!!!
einer "Schmeissfliege" mit sehr guten Referenzen eine Liste meiner 15 geschlossenen fonds und 5 Zeichnungsscheine und den nur halb ausgefüllten fragebogen zugeschickt UND die adresse meiner Rechtsschutzversicherung ...
...
jetzt habe ich 15 verfahren am Bein
und die Rechtsschutz hat mir sofort gekündigt!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.987.159 von jacksu am 02.04.12 07:58:25Mein Tipp: Such Dir einen guten Anwalt und verklage die "Schmeissfliege"!
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