schrieb am 02.04.12 19:33:38
Antwort auf Beitrag Nr.:
42.987.159 von jacksu am 02.04.12
07:58:25Mein Tipp: Such Dir einen guten Anwalt und
verklage die "Schmeissfliege"!
schrieb am 02.04.12 07:58:25
... habe wegen drohender Verjährung (10-Jahres-Frist)am
30.12.2011
einer "Schmeissfliege" mit sehr guten Referenzen eine Liste meiner
15 geschlossenen fonds und 5 Zeichnungsscheine und den nur halb
ausgefüllten fragebogen zugeschickt UND die adresse meiner
Rechtsschutzversicherung ...
...
jetzt habe ich 15 verfahren am Bein
und die Rechtsschutz hat mir sofort gekündigt!!!
schrieb am 25.03.12 20:36:22
@ esboern:
Ich bin nur Anleger.
Und auch wenn es - wie überall - gute und schlechte Angebote, gute
und schlechte Vermittler gibt, so sollten Sie doch nicht alle über
einen Kamm scheren.
schrieb am 25.03.12 16:07:03
Zitat von Allinclusive@
esboern:
Was bekommst Du für diese Werbung?
Wieviel von diesem Betrugs- Müll hast du verkauft.
schrieb am 13.01.12 12:28:02
Mein Anwalt Glückstein aus München hat Dr.Peters inzwischen
außergerichtlich soweit gebracht, daß 400000.- Euro in den Topf der
Anlage Nr. 36 MS Cape Byron( verkauft) einzuzahlen, trotzdem sind
nur noch ca. 10% des ursprünglichen Anlegerkapital nach Verkauf
übrig. Am 9.12.2011 hat er Klage gegen Dr. Peters u. Jürgen Salamon
beim Amtsgericht Dortmund gestellt, warten wir was raus kommt. Auf
einem Schiff u. vor einem Deutschen Gericht ist man auf Hoher See
u. man weiß nicht was passiert, in unserer Demokratie. Der Fall
wird aber teuer für Dr. Peters da er auch in 9 andere Schifffonds
außergerichtlich nachschießen muß.
schrieb am 12.12.11 14:28:42
Zitat: "Wenn von diesen 1.000 Anlegern nur rund 200 auf das
Anschreiben reagieren"...
Um Himmels Willen! Fallen auf die Schmeissfliegen wirklich ein
Fünftel der Anleger rein? Diese Zahl wäre erschreckend hoch.
schrieb am 12.12.11 10:49:12
Zitat von Allinclusive@
esboern:
Was bekommst Du für diese Werbung?
Scheinbar wird für jeden Post bezahlt...
schrieb am 12.12.11 07:49:22
@ esboern:
Was bekommst Du für diese Werbung?
schrieb am 15.09.11 12:25:53
Das habe ich vorgestern im Beteiligungsreport gelesen. Recht
amüsant geschrieben, trifft aber die Situation ziemlich genau. Und
bestätigt meine Miterlebnisse. In dem Artikel geht es zwar
vorrangig um Schiffsfonds, aber das Prinzip findet sich in den
anderen Sparten auch wieder.
*************
Kolumne: Achtung Schmeißfliegen!
Michael Rathmann
Hamburg (opt) - Schiffsbeteiligungen sind seit vielen Jahren eine
beliebte Form der Kapitalanlage, aber die momentan schwierige Lage
in der Schifffahrt ruft selbsternannte Anlegerschützer auf den
Plan, die nur Verunsicherung schüren.
Schmeißfliegen sind eine Familie der Fliegen innerhalb der
Zweiflügler. Die Schmeißfliege liebt geruchsintensive organische
Stoffe und lässt sich mit Vorliebe auf Exkrementen nieder. Deswegen
werden diese Fliegen als besonders lästig und eklig empfunden.
Lästige Dinge lösen Assoziationen zu dieser Fliege aus.
Überall, wo es in der Welt der Kapitalanlage Instabilität oder
Probleme gibt, zieht es Rechtsanwälte, die sich selbst vollmundig
als Anlegerschützer titulieren, hin wie Schmeißfliegen. Nicht die
ins Straucheln geratenen Kapitalanlagen, sondern die scheinbar
wirtschaftliche Perspektivlosigkeit der selbsternannten Retter der
Anlegergelder produziert diese Spezies, die sich nichts sehnlicher
wünscht, als aus der Schlacht vor Gericht siegreich hervorzugehen.
Doch das klappt eher selten.
Diese Spezies hat sich nun auf den Bereich der Schifffahrt
kapriziert. Die Formen, in denen diese kleine Schar der Anwälte
dabei in Erscheinung tritt, sind sehr unterschiedlich, gleichwohl
aber effizient, denn sie lösen bei den Anlegern Verunsicherung aus.
Genau das ist der tiefere Sinn dieser Aktionen, denn
daraus lassen sich schnell Mandatsverhältnisse entwickeln, die
überwiegend dem Geldbeutel der Anlegerschützer nützen.
Natürlich ist es nahe liegend, dass sich diese Anwälte auf die
Schifffahrt stürzen. Die Schifffahrt hat unter den Auswirkungen der
Wirtschaftskrise in den letzten drei Jahren besonders gelitten.
Neben diesen Schwierigkeiten hat sich die Schifffahrt eigene, quasi
hausgemachte, Probleme beschert, indem zu viele Schiffe in
verschiedenen Einsatzbereichen bestellt wurden. Die logische
Konsequenz aus dieser Situation sind wirtschaftliche und
liquiditätswirksame Engpässe, unter denen erschiedene
Schiffsgesellschaften zu leiden haben und somit auch die
Anleger.
Die wirtschaftlichen Notlagen bestehender Schiffsgesellschaften
haben Betriebsfortführungskonzepte (BFK) notwendig werden lassen,
mit der Folge, dass Anleger gebeten wurden, zusätzliche Mittel
bereitzustellen, damit die Schiffsgesellschaft die Krise überstehen
kann. In vielen Fällen hat das geholfen
und war sinnvoll. Viele BFKs haben die Planschlecht recherchierte
Presseveröffentlichungen verwiesen, die durchweg schon älter sind
und belegen, dass in den Medien vor den Risiken der Kapitalanlage
Schiff seit langem gewarnt wird.
Danach erhält man sämtliche Adressdaten, um Kontakt mit der
Kanzlei
aufzunehmen. Teilweise erfolgt dies sogar mittels eines
Fragebogens, um einen Informationsabgleich zu machen. Das System
bei dieser Art der Mandatsgewinnung liegt in der Masse der
angeschriebenen Anleger. Wenn man einen Fonds mit einem größeren
Volumen hat, kommt man schnell auf 1.500 Anleger und mehr. Wenn man
davon nur 1.000 Anschriften zweifelsfrei über das Handelsregister
ermitteln kann und diese anschreibt, entstehen zunächst Portokosten
von 550 Euro plus circa 20 Euro bis 50 Euro für den
Handelsregisterauszug.
Wenn von diesen 1.000 Anlegern nur rund 200 auf das Anschreiben
reagieren
und es kommt zu einer Erstberatung in der Angelegenheit, dann sind
in vielen Fällen erste Honorarforderungen von rund 100 Euro fällig.
Es gibt auch Fälle, in denen der Erstkontakt kostenfrei ist, doch
das ist die Minderzahl. Wenn es aber so kommt, wie beschrieben,
dann hat der Anlegerschützer schon mal 20.000 Euro auf dem Konto,
ohne großartig tätig gewesen zu sein. Das ist eine
interessante Form der Honorarmaximierung, denn viele dieser
Verfahren gehen ins Leere, weil die vermeintlichen Fehler, die
diese Anlegerschützer meinen entdeckt zu haben, gar nicht
durchsetzbar sind.
Die andere Variante der selbsternannten Anlegerschützer ist die
Werbung im Internet auf Seiten, die sich mit der Schifffahrt
beschäftigen. Wenn man die kleinen Werbebanner anklickt, dann
gelangt man zu Internetseiten von Kanzleien, die dort exzessiv mit
Negativberichten zum Thema Schifffahrt für
ihre Dienstleistung werben. Es werden zum Teil an den Haaren
herbeigezogene Argumente vorgebracht, weshalb
Schadenersatzansprüche hergeleitet werden sollen. Ob die
angeführten Punkte vor Gericht erfolgreich sein werden, ist schwer
zu beurteilen. Aber ein ganz entscheidender Punkt ist in meinen
Augen der Informationsgehalt eines Emissionsprospektes. Sämtliche
Punkte, die die selbsternannten Anlegerschützer ins Feld führen,
sind in den Prospekten sehr ausführlich dargestellt, und zwar im
Bereich Chancen und Risiken der Anlage, und sämtliche
Vertriebsprovisionen sind in den Investitionsberechnungen
erklärt.
Da seit längerer Zeit auch Beratungsprotokolle geführt werden, in
denen
üblicherweise der Verlauf eines Beratungsgespräches dokumentiert
und vom
Kunden unterschrieben wird, sehe ich die Erfolgsaussichten für
solche Schadenersatzprozesse als nicht sehr hoch an. Vielleicht ist
ein Urteil des Amtsgerichts München im Zusammenhang mit dem
Verbraucherschutz ganz aufschlussreich. Darin haben die Richter
befunden: Auch wenn es mühsam sei, die Lektüre der Vertragsdetails
sei jedem zuzumuten, egal, wie umfangreich
sie ist. Wenn dieses Urteil Schule machen sollte, stellt sich nur
noch die Frage: Wer schützt uns eigentlich vor den selbsternannten
Anlegerschützern?
Kolumne von Michael Rathmann
schrieb am 12.09.11 10:35:39
Antwort auf Beitrag Nr.:
42.053.111 von Allinclusive am 07.09.11
09:29:24Vielen Dank für die Antworten!
Allinclusive:
Es handelt sich um den Medienfonds Montranus III, sowie den
LV-Fonds HSC Optivita USA II (HCI-Gruppe).
schrieb am 07.09.11 09:29:24
@silvo: solche Briefe bekomme ich auch dauernd, ist mittlerweile
nur noch lästig. Anfangs klang das schon interessant, als ich aber
ein wenig nahcforschte, vor allem nach der Anzahl der
angefangenen Verfahren und der wirklich gewonnenen
Fälle fragte, wurden die Damen und Herren Anwälte ganz schnell sehr
schweigsam. Plötzlich wurde "Datenschutz" vorgeschoben, dabei hatte
ich nur nach der Anzahl, nicht nach namen gefragt... Die wirkliche
Erfolgsquote scheint erschreckend gering zu sein.
Klartext nach zwei Verfahren, die ich in meinem Bekanntenkreis
miterlebte und die als Fiasko für meinen Freund als Kläger (auch
sein Zeugenstatus per Zession half nichts, da reagierten die
Richter äusserst verschnupft darauf) endeten: Die Anwälte wollen
auch nur unser bestes. Unser Geld. Anwalts grösstes Glück ist eine
Klageschrift, denn dann hat er sein Geld schon verdient. Er weiss
nur noch nicht, von welcher Seite es kommen wird.
Was ist Optivita? Montanus (Montranus?) dürfte der Medienfonds
sein, richtig?
schrieb am 07.09.11 09:28:02
Antwort auf Beitrag Nr.:
42.052.029 von silvo am 06.09.11
22:09:26als Vermittler antworte ich dir hier eher
ungern, ich würde folgende Punkte beachten.
- hast du eine Rechtsschutz die zahlt? wenn nein lass es.
- war dein Vermittler eine Bank oder ein
Einzelvermittler/Finanzdienstleister ?
- Wie bist du aufgeklärt worden?
- Google nach urteilen, den Blutsaugern, welche dich aktiv
anschreiben, würde ich kein Wort glauben, die gehen überall
(rechtlich bedenklich) auf Kundenfang und würden auch Klagen führen
, welche niemals zu einem von dir gewünschten Ergebnis führen
können.
- Existiert dein Vermittler noch, wäre überhaupt was zu holen? hat
er eine Vermögensschadenshaftpflicht, hast du ihn schon
kontaktiert?
......
schrieb am 06.09.11 23:57:59
Hallo,
schau mal in den Foren "ALAG-was nun" und "wer kennt die RWB?", die
Du hier bei Wallstreet-online findest. Vielleicht bekommst Du dort
nähere Hinweise.
Grüße
schrieb am 06.09.11 22:09:26
Hallo liebe Leidensgenossen!
Hat jemand Erfahrung bei der Rückabwicklung von Fondsanteilen bei
Geschlossenen Fonds (hier speziell Montanus III und HSC Optivita
USA II) ???
Von verschiedenen Anwaltskanzleien bekomme ich regelmäßig Post.
Lt. diesen Kanzleien stehen die Chancen für den Anleger zieml. gut
bei einem Vorgehen gegen den Vermittler. (Hat nur dieser
Schuld??)
Lohnt es sich überhaupt diese finanziellen und nervlichen Stapazen
einzugehen?
Für Antworten im Voraus besten Dank.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben