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    In 10 Schritten schweizerische Quellensteuer am Beispiel von Novartis zurückfordern (Seite 10)

    eröffnet am 13.10.11 16:39:33 von
    neuester Beitrag 31.07.22 17:36:58 von
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      Avatar
      schrieb am 27.09.18 20:16:54
      Beitrag Nr. 140 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.424.040 von Steveguied am 10.08.18 22:03:44Hallo zusammen,

      ich möchte mich einreihen in den Kreis der auf schweizer Quellensteuer Erstattung "Warteten"

      Im Vergleich zum Vorjahr ist es bereits eine Verdopplung der Bearbeitungszeit.

      Melde mich wenn es was neues gibt.

      Gruß Agio:yawn:
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.08.18 22:03:44
      Beitrag Nr. 139 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.270.754 von Leipzig2011 am 21.07.18 22:01:51Dann warten wohl wir beide.

      Du schon ungleich etwas länger. Ich werde mich auch melden, falls bei mir zwischenzeitlich ein Geldeingang statt findet. Im Moment ist es ja sogar gar nicht mal so schlecht, weil der CHF wieder am Aufwerten ist, trotz heftigster Interventionen der SNB.



      Gruß
      Stefan
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.07.18 22:01:51
      Beitrag Nr. 138 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.264.241 von Steveguied am 20.07.18 17:37:27Hallo Stefan,

      nein - leider habe ich nach meinem Anruf in Bern seit Ende April weder etwas gehört, noch wurde mir Geld überwiesen.

      Ich melde mich, sobald sich etwas Neues ergibt !

      Gerd
      13 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.07.18 17:37:27
      Beitrag Nr. 137 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.636.456 von Leipzig2011 am 26.04.18 16:33:50Hallo Gerd,
      hat sich bei dir inzwischen etwas getan? Ich habe dieses Jahr meinen Erstattungsantrag noch selbst gemacht und ihn Ende April zur Eidgenössischen Steuerverwaltung geschickt. Bis heute habe ich noch keine Antwort oder Geld erhalten. Der Bearbeitungsrückstand scheint inzwischen ganz erheblich zu sein.

      Ob es wirklich eine Systemumstellung ist, oder nicht doch durch die entdeckte Anlageform Aktie bei Privatinvestoren sich ein Bearbeitungsrückstand ergeben hat, vermag ich nicht zu sagen. Es würde mich jedoch nicht verwundern. Je länger es dauert, desto unglaubwürdiger wird das Argument der Systemumstellung.

      Letztes Jahr waren die Eidgenossen schneller als die hiesige Steuerverwaltung.

      Gruß
      Stefan
      P.s.: Würde mich freuen, wenn von dir ein kurzes Feedback kommen könnte, ob du jetzt auch endlich was gehört hast aus CH?
      14 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.07.18 12:00:45
      Beitrag Nr. 136 ()
      Korrekt heißt das Buch:
      Cityboy. Geld, Sex und Drogen im Herzen des Londoner Finanzdistrikts - Geraint Anderson

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      Avatar
      schrieb am 03.07.18 11:58:48
      Beitrag Nr. 135 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.058.239 von Evola am 25.06.18 09:24:44Rege dich nicht drüber auf. Alle wollen immer nur kurzfristig Kohle machen. Ich als Langfristanleger bin da ganz gechillt, sollen die ihre Kurse auf Stundenbasis in ihre gewünschte Richtung biegen. Gibt halt immer genug Leute die drauf reinfallen. Langfristig hat das sowieso keine Auswirkung.

      Kann dazu auch nur das Buch "Cityboy" empfehlen. Es ist absichtlich sehr einfach geschrieben und erzählt nicht wie Börse funktioniert, sondern sehr wohl das ganze Zwischenmenschliche der Analysten und Investmentbanker, im Stile eines schnöden Romans, das jeder Laie versteht. Leider muss man sagen ist es autobiografisch. Also nichtmal erfunden. Da ich mich auch zeitweise in diesen Dunstkreisen bewegt habe, kann ich dir sagen, dass das auch durchaus realistischer Alltag ist. Wer aber jetzt ein wissenschaftliches Buch erwartet, wird enttäuscht werden.

      Gibt es auf Rebuy gebraucht für 1,99 zu kaufen. Leider kommen noch Versandkosten dazu. Auf Amazon gibt es das auch gebraucht, aber Amazon mag ich nicht. Ich darf leider keinen Link einstellen, sonst wird der Beitrag gelöscht.

      Gruß
      Stefan
      Avatar
      schrieb am 25.06.18 09:24:44
      Beitrag Nr. 134 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.054.648 von Steveguied am 24.06.18 13:07:55
      Erneuter bashing Versuch
      von Barclays! Das denen dieses Vorhaben langsam nicht peinlich wird. Wer glaubt denn an solche manipulierten Aussagen überhaupt noch?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.06.18 13:07:55
      Beitrag Nr. 133 ()
      SO sieht das Schreiben aus:


      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.06.18 14:51:05
      Beitrag Nr. 132 ()
      Bei meinem erstmalig laufenden dänischen Erstattungsantrag habe ich heute ein kurzes Feedback in Form eines Briefs von der dänischen Steuerbehörde bekommen. Die Erstattung verzögert sich und kann bis zu 18 Monate dauern. Sie werden aber, falls es länger als 6 Monate dauert Zinsen auf den Erstattungsbetrag bezahlen. Das mit den Zinsen finde ich eine gute Sache. Man wird sehen. Die Vorderseite des Briefs war in dänisch, die Rückseite in Englisch.

      Sollte das mit meiner Erstattung klappen, werde ich auch dazu hier eine Anleitung einstellen.

      Gruß
      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.06.18 21:07:47
      Beitrag Nr. 131 ()
      UPDATE 2017

      Rückerstattung der schweizer Quellensteuer am Beispiel von Novartis und weiteren Aktien der Eidgenossen.

      1. Erstmal 3 Jahre die Dividende kassieren. ( Man will ja das Formular nicht zu oft ausfüllen)

      2. Auf die Seite vom steuerlichen Info-Center gehen http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Au… Dann den Link mit dem Text "Schweiz - Formular 85" Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Dividenden und Zinsen. Anmerkung: Es ist nach dem Alphabet geordnet. Schweiz kommt ziemlich weit unten. Am besten von unten anfangen - oder mit Strg+F "Schweiz" eingeben.

      3. Wir erhalten ein PDF von der Seite http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Au…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Au…


      4. Das PDF hat uns auf eine Seite der Eidgenossen verwiesen https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/verrechnungssteuer/ve…Alternativ kann das Formular 85 auch per Postweg bei den Eidgenossen bestellt werden (wie dem PDF des steuerlichen Info Centers zu entnehmen ist). Auch wenn man einen speziellen Reader, den Snapform Viewer, herunterladen muss ( kann man ja nachher wieder deinstallieren) würde ich diesen Weg online präferieren.

      5. Wir sind immer noch auf der Seite der Eidgenossen https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/verrechnungssteuer/ve…. Der Snapform Viewer ist bereits installiert. Hier klicken wir nun den Link für das Formular 85 ( Stand: 18.04.2018) an: https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/verrechnungs…

      6. Wir füllen nun das Formular aus. Es handelt sich um eine natürliche Person ( also Ottonormalanleger) Nestle und weitere habe ich auch berücksichtigt und es betrifft das Jahr 2017.

      SEITE 1




      RÜCKSEITE:



      zweite Seite wie folgt ausfüllen:
      1a: Ja
      1b: Ja
      1c: Ja
      1d: Nein
      1e: Ja
      2: Nein
      3: Ja
      8: Nein
      9:Nein
      10: Nein

      Beim erstmaligen Antrag "Ja" 1. Seite oben rechts ankreuzen, dann ist die Dossier Nummer frei zu lassen. Bei späteren Anträgen bitte "Nein" ankreuzen und die Dossier Nummer welche auf dem ersten Erstattungsantrag steht, draufschreiben.

      Bitte nicht vergessen die Bankverbindung anzugeben und alles ordnungsgemäß siehe Muster auszufüllen. Ich habe im Muster aus Gründen der Anonymität die Bankverbindung der Ärzte ohne Grenzen angegeben mit Phantasienamen und Adresse.

      7. Der Antrag ist in zwei Ausfertigungen ordnungsgemäß ausgefüllt beim Wohnsitzfinanzamt mit allen Belegen abzugeben. Auf dem Ende der Seite zwei heißt es nämlich Bestätigung des Wohnfinanzamtes Stempel und Unterschrift. Das eine Exemplar behält das Finanzamt und das andere geht an die Eidgenossen. Ich gebe es in der Regel in der Sprechstunde vom Finanzamt zusammen mit meiner Steuererklärung ab.

      8. Der Antrag ist entsprechend mit Ort Datum und Unterschrift versehen zu unterschreiben.

      9. Alle Unterlagen gilt es entsprechend mitzuschicken. Achtung diese erhält man nicht mehr von der Schweiz zurück. Ich habe hier die Dividendenabrechnungen + entsprechender Kaufquittungen eingereicht. Achtung: Den Dividenden sind auch sogenannte Tax Voucher beizulegen. Bei der ING-DiBa erhält man sowas derzeit kostenlos. Es wird gleich mit der Dividendenbescheinigung ausgestellt. Andere Broker bieten es in einer breiten Range von kostenlos bis zu 50 Euro pro Tax Voucher ist alles dabei.

      10. Die Unterlagen sind einzureichen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Eigerstraße 65, 3003 Bern, Schweiz

      Gruß
      Stefan
      P.s.: Letztes Jahr bei der Erstattung wurden mir vom Überweisungsbetrag 25 Franken einbehalten. Was interessant ist, weil es auf das Girokonto der DiBa ging und diese keine Gebühren für CHF Überweisungen verlangt. Auf Nachfrage hieß es, dass wohl eine zwischengeschaltete Bank Kasse gemacht hat. Das Geld erhält man nach 14 Tagen bis zu 6 Monaten später in seinen Händen. Aufgrund wohl einer laufenden EDV Umstellung sind in der zweiten Hälfte des letzten Jahres aber auch dieses Jahr größere Verzögerungen von mehr als 6 Monaten möglich. Dieses Jahr gibt es nur Variante 2017, weil es ab diesem Jahr die DB für mich macht.
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