AFD- würdet ihr sie wählen ? (Seite 908)
eröffnet am 16.04.13 08:36:21 von
neuester Beitrag 12.05.24 19:00:30 von
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Wie viele Richter mit engen Beziehungen aus ehemaligen Beschäftigungen zu regierungsnahen Institutionen oder hatten gar parlamentarische Funktionen sitzen im Verfassungsgericht? Wer weiß es? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.825.792 von Doppelvize am 17.11.23 22:42:27
Ja, sicher! Ich habe mich hinreissen lassen, obwohl ich Egomanen nicht für beachtenswert halte, schon gar nicht, wenn sie AfD-Junkies sind…
Zitat von Doppelvize:Zitat von JoJo2006: ...
Du laberst schon wieder... das Thema war weder Organklage noch Verfassungsbeschwerde. Du kennst Dein Geschreibsel doch selbst, also unterlasse diesen Unsinn! Junge, der von Dir gesetzte Link ist mir bekannt. Er hat absolut nichts mit Deiner plumpen Behauptung zu tun!
Dein verschrobenes Gelaber ist unerträglich! Ich habe es Dir schon einmal gesagt: Du erscheinst wie eine Symbiose aus legimitationsloser Überheblichkeit und faktenresistentem Oberlehrer-Habitus.
Stimmt ... Aber sag mal ehrlich, das wusstest du doch!
Ja, sicher! Ich habe mich hinreissen lassen, obwohl ich Egomanen nicht für beachtenswert halte, schon gar nicht, wenn sie AfD-Junkies sind…
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.825.393 von Doppelvize am 17.11.23 20:59:24Das schreibt jemand, der auf nichts einen Antwort hat - nur Beschimpfungen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.825.744 von JoJo2006 am 17.11.23 22:24:02
Stimmt ... Aber sag mal ehrlich, das wusstest du doch!
Zitat von JoJo2006:Zitat von Turbocharlotte1: das Thema war Organklage, nicht Verfassungsbeschwerde ... ich gebe Dir Deinen Kommentar, der diesmal zutrifft, gern zurück: "Also wiedermal plumpes Geschwurbel..."
... falls Du für Dich hinzugewinnen möchtest, siehe
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemit…
VG
Du laberst schon wieder... das Thema war weder Organklage noch Verfassungsbeschwerde. Du kennst Dein Geschreibsel doch selbst, also unterlasse diesen Unsinn! Junge, der von Dir gesetzte Link ist mir bekannt. Er hat absolut nichts mit Deiner plumpen Behauptung zu tun!
Dein verschrobenes Gelaber ist unerträglich! Ich habe es Dir schon einmal gesagt: Du erscheinst wie eine Symbiose aus legimitationsloser Überheblichkeit und faktenresistentem Oberlehrer-Habitus.
Stimmt ... Aber sag mal ehrlich, das wusstest du doch!
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.825.609 von Turbocharlotte1 am 17.11.23 21:51:49
Du laberst schon wieder... das Thema war weder Organklage noch Verfassungsbeschwerde. Du kennst Dein Geschreibsel doch selbst, also unterlasse diesen Unsinn! Junge, der von Dir gesetzte Link ist mir bekannt. Er hat absolut nichts mit Deiner plumpen Behauptung zu tun!
Dein verschrobenes Gelaber ist unerträglich! Ich habe es Dir schon einmal gesagt: Du erscheinst wie eine Symbiose aus legimitationsloser Überheblichkeit und faktenresistentem Oberlehrer-Habitus.
Zitat von Turbocharlotte1: das Thema war Organklage, nicht Verfassungsbeschwerde ... ich gebe Dir Deinen Kommentar, der diesmal zutrifft, gern zurück: "Also wiedermal plumpes Geschwurbel..."
... falls Du für Dich hinzugewinnen möchtest, siehe
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemit…
VG
Du laberst schon wieder... das Thema war weder Organklage noch Verfassungsbeschwerde. Du kennst Dein Geschreibsel doch selbst, also unterlasse diesen Unsinn! Junge, der von Dir gesetzte Link ist mir bekannt. Er hat absolut nichts mit Deiner plumpen Behauptung zu tun!
Dein verschrobenes Gelaber ist unerträglich! Ich habe es Dir schon einmal gesagt: Du erscheinst wie eine Symbiose aus legimitationsloser Überheblichkeit und faktenresistentem Oberlehrer-Habitus.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.825.438 von JoJo2006 am 17.11.23 21:11:29das Thema war Organklage, nicht Verfassungsbeschwerde ... ich gebe Dir Deinen Kommentar, der diesmal zutrifft, gern zurück: "Also wiedermal plumpes Geschwurbel..."
... falls Du für Dich hinzugewinnen möchtest, siehe
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemit…
VG
... falls Du für Dich hinzugewinnen möchtest, siehe
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemit…
VG
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.825.183 von Turbocharlotte1 am 17.11.23 20:07:52
"... auch ein Alleinstellungsmerkmal der AfD"
Dass es schon vor der AfD Verfassungsbeschwerden gab, ist gerade Dir sicher bewusst!
Also wiedermal plumpes Geschwurbel...
Zitat von Turbocharlotte1:Zitat von debull: Schon ein hartes Stück, was das BVG sich da geleistet hat. Deutschland haftet im Ernstfall für 750 Mrd. € Schulden. Das ist unverantwortlich!
Ganz abgesehen davon, dass die EU lt. Vertrag keine eigenen Schulden aufnehmen darf. Vertragsbruch liegt auch noch vor. Das BVG setzt sich dem Verdacht der Willfährichkeit gegenüber der Bundesregierung aus.
... es ist Aufgabe der parlamentarischen Opposition zu opponieren, soweit man es für angebracht hält ... das ist offensichtlich bei allen im BT vertretenen Parteien außer der AfD zu dieser Frage nicht der Fall ... auch ein Alleinstellungsmerkmal der AfD
VG
"... auch ein Alleinstellungsmerkmal der AfD"
Dass es schon vor der AfD Verfassungsbeschwerden gab, ist gerade Dir sicher bewusst!
Also wiedermal plumpes Geschwurbel...
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.825.183 von Turbocharlotte1 am 17.11.23 20:07:52auch ein Alleinstellungsmerkmal der AfD
Rechtsextrem ist auch eines! Nur am Rande
Rechtsextrem ist auch eines! Nur am Rande
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.825.093 von debull am 17.11.23 19:50:51
Danke, ich hatte mit deiner Unfähigkeit gerechnet.
Maulhelden, nichts als Maulhelden!
Das Boot
Zitat von debull: Nein, ist doch wohl überflüssig.
Danke, ich hatte mit deiner Unfähigkeit gerechnet.
Maulhelden, nichts als Maulhelden!
Das Boot
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.822.684 von debull am 17.11.23 13:20:10
... es ist Aufgabe der parlamentarischen Opposition zu opponieren, soweit man es für angebracht hält ... das ist offensichtlich bei allen im BT vertretenen Parteien außer der AfD zu dieser Frage nicht der Fall ... auch ein Alleinstellungsmerkmal der AfD
VG
Zitat von debull: Schon ein hartes Stück, was das BVG sich da geleistet hat. Deutschland haftet im Ernstfall für 750 Mrd. € Schulden. Das ist unverantwortlich!
Ganz abgesehen davon, dass die EU lt. Vertrag keine eigenen Schulden aufnehmen darf. Vertragsbruch liegt auch noch vor. Das BVG setzt sich dem Verdacht der Willfährichkeit gegenüber der Bundesregierung aus.
... es ist Aufgabe der parlamentarischen Opposition zu opponieren, soweit man es für angebracht hält ... das ist offensichtlich bei allen im BT vertretenen Parteien außer der AfD zu dieser Frage nicht der Fall ... auch ein Alleinstellungsmerkmal der AfD
VG