CSU Skandale als Sammelthread (Seite 47)
eröffnet am 15.05.13 12:53:18 von
neuester Beitrag 26.04.24 14:05:27 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 55.609.826 von bmann025 am 28.08.17 11:17:27
Merkel kann abwählen! Hitler danach nicht mehr!
Wer das heutige D mit dem dem DR vergleicht, hat sie nicht alle! Meine persönlich Meinung.
Gilt auch für die Meinungsfreiheit! Jeder kann NOCH IMMER seine Meinung frei äußern!
Beleidigen und hetzen ist was anderes! Und das ist gut so!
Zitat von bmann025: Nein, es ist bittere Realitaet.
EX-VERFASSUNGSRICHTER
„Merkels Alleingang war ein Akt der Selbstermächtigung“
https://www.welt.de/politik/deutschland/article150947586/Mer…
Merkel kann abwählen! Hitler danach nicht mehr!
Wer das heutige D mit dem dem DR vergleicht, hat sie nicht alle! Meine persönlich Meinung.
Gilt auch für die Meinungsfreiheit! Jeder kann NOCH IMMER seine Meinung frei äußern!
Beleidigen und hetzen ist was anderes! Und das ist gut so!
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.609.775 von Doppelvize am 28.08.17 11:10:42Nein, es ist bittere Realitaet.
EX-VERFASSUNGSRICHTER
„Merkels Alleingang war ein Akt der Selbstermächtigung“
https://www.welt.de/politik/deutschland/article150947586/Mer…
EX-VERFASSUNGSRICHTER
„Merkels Alleingang war ein Akt der Selbstermächtigung“
https://www.welt.de/politik/deutschland/article150947586/Mer…
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.609.265 von bmann025 am 28.08.17 10:05:52Merkel "handstreichartige" Selbstermaechtigung ist ein erneuter "derartiger" Versuch, "am Parlament vorbei zu agieren".
Es wird allmählich lächerlich!
Es wird allmählich lächerlich!
Ehemaliger SPIEGEL Redakteur:
Spiegel-Affäre von 1962 wiederholt sich.
Merkel "handstreichartige" Selbstermaechtigung ist ein erneuter "derartiger" Versuch, "am Parlament vorbei zu agieren".
Wieder ist die CSU mit dabei. Diesmal in der Rolle des Untertans und Mitlaeufers.
Im Kern wurde die Spiegel-Affäre von 1962, die dessen Mythos als Sturmgeschütz der Demokratie begründete, von nichts anderem ausgelöst, als von einem derartigen handstreichartigen Versuch, am Parlament vorbei zu agieren.
Doch der Spiegel verteidigte die demokratischen Grundregeln, der Herausgeber ging dafür in den Knast.
Der Spiegel von heute dagegen, mit seinem gutmeinenden Antifa-Sängerknaben an der Spitze, verteidigt die Demokratie – in den USA.
https://www.tichyseinblick.de/feuilleton/medien/ach-spiegel/
Spiegel-Affäre von 1962 wiederholt sich.
Merkel "handstreichartige" Selbstermaechtigung ist ein erneuter "derartiger" Versuch, "am Parlament vorbei zu agieren".
Wieder ist die CSU mit dabei. Diesmal in der Rolle des Untertans und Mitlaeufers.
Im Kern wurde die Spiegel-Affäre von 1962, die dessen Mythos als Sturmgeschütz der Demokratie begründete, von nichts anderem ausgelöst, als von einem derartigen handstreichartigen Versuch, am Parlament vorbei zu agieren.
Doch der Spiegel verteidigte die demokratischen Grundregeln, der Herausgeber ging dafür in den Knast.
Der Spiegel von heute dagegen, mit seinem gutmeinenden Antifa-Sängerknaben an der Spitze, verteidigt die Demokratie – in den USA.
https://www.tichyseinblick.de/feuilleton/medien/ach-spiegel/
Dobrindt soll drohende Pleite von Autobahnbetreiber A1 Mobil verschwiegen haben
Die CSU sollte einfach keine Minister stellen dürfen. Sie können es nachweislich nicht!
http://www.suedkurier.de/nachrichten/politik/Dobrindt-soll-d…
Die CSU sollte einfach keine Minister stellen dürfen. Sie können es nachweislich nicht!
http://www.suedkurier.de/nachrichten/politik/Dobrindt-soll-d…
CSU Vorwurf des Amtsmissbrauchs und Missbrauch des Verfassungsschutzes
(von vidar):
"Äußerung des CSU-Innenministers und Spitzenkandidat Herrmann gegen AfD-Politiker gerichtlich untersagt
Bayerns Innenminister Herrmann (CSU) hat sein Amt und den ihm unterstellten Verfassungsschutz missbraucht.
Das Verwaltungsgericht München hat dem Freistaat Bayern auf dem Wege der einstweiligen Anordnung verboten, die Anfang Mai angekündigte Beobachtung des bayerischen Landesvorsitzenden auch weiterhin bekannt zu machen (Az. M 22 E 17.1861). Die vom bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ausgelöste „Verdachtsberichterstattung“ habe die von der Verfassung geschützten Grundrechte Bystrons, sein Ansehen und seine „Teilhabe am öffentlichen Meinungsbildungsprozess und am öffentlichen Leben“ erheblich beschädigt und behindert, heißt es in dem Beschluss.
„Innenminister Herrmann hat sein Amt und den ihm unterstellten Verfassungsschutz missbraucht, um einen schmutzigen Wahlkampftrick zu inszenieren. Für dieses peinliche Manöver hat er sogar von einem Münchner Gericht eine verdiente Klatsche erhalten“, kommentiert Petr Bystron den Beschluss des Verwaltungsgerichts München.
Die Berichterstattung über die Beobachtung Bystrons wurde durch eine „Anfrage“ eines befreundeten Journalisten ausgelöst. Der Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz hatte diese nach Rückversicherung beim Minister mit einer vorbereiteten Erklärung zur beabsichtigten Beobachtung Bystrons beantwortet. Dies sei für alle beteiligten offensichtlich eine abgekartete Sache gewesen. Das Gericht habe diese durchsichtige Wahlkampfhilfe entlarvt und klargestellt, dass diese Auskunft Bystrons Grundrechte verletzt habe und gar nicht hätte erteilt werden dürfen.
Vorwand für die Beobachtung waren Äußerungen des bayerischen AfD-Landeschefs zur „Identitären Bewegung“ (IB), die der Verfassungsschutz ins Visier genommen hat. Das Verwaltungsgericht München bestätigt, dass Bystron keineswegs eine tragende Rolle als Unterstützer der IB spiele. Daher sei es unverhältnismäßig, einen von einem Verdacht gegen die IB abgeleiteten Verdacht gegen Bystron unter namentlicher Nennung öffentlich bekanntzugeben.
„Die CSU muss schon sehr verzweifelt über den anhaltenden Erfolg der AfD sein, wenn sie zu dermaßen grotesken Rechtsbeugungen greift“, konstatiert Bystron. „Führende Politiker von ..." ...
https://afdkompakt.de/2017/07/31/aeusserung-des-csu-innenmin…
(von vidar):
"Äußerung des CSU-Innenministers und Spitzenkandidat Herrmann gegen AfD-Politiker gerichtlich untersagt
Bayerns Innenminister Herrmann (CSU) hat sein Amt und den ihm unterstellten Verfassungsschutz missbraucht.
Das Verwaltungsgericht München hat dem Freistaat Bayern auf dem Wege der einstweiligen Anordnung verboten, die Anfang Mai angekündigte Beobachtung des bayerischen Landesvorsitzenden auch weiterhin bekannt zu machen (Az. M 22 E 17.1861). Die vom bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ausgelöste „Verdachtsberichterstattung“ habe die von der Verfassung geschützten Grundrechte Bystrons, sein Ansehen und seine „Teilhabe am öffentlichen Meinungsbildungsprozess und am öffentlichen Leben“ erheblich beschädigt und behindert, heißt es in dem Beschluss.
„Innenminister Herrmann hat sein Amt und den ihm unterstellten Verfassungsschutz missbraucht, um einen schmutzigen Wahlkampftrick zu inszenieren. Für dieses peinliche Manöver hat er sogar von einem Münchner Gericht eine verdiente Klatsche erhalten“, kommentiert Petr Bystron den Beschluss des Verwaltungsgerichts München.
Die Berichterstattung über die Beobachtung Bystrons wurde durch eine „Anfrage“ eines befreundeten Journalisten ausgelöst. Der Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz hatte diese nach Rückversicherung beim Minister mit einer vorbereiteten Erklärung zur beabsichtigten Beobachtung Bystrons beantwortet. Dies sei für alle beteiligten offensichtlich eine abgekartete Sache gewesen. Das Gericht habe diese durchsichtige Wahlkampfhilfe entlarvt und klargestellt, dass diese Auskunft Bystrons Grundrechte verletzt habe und gar nicht hätte erteilt werden dürfen.
Vorwand für die Beobachtung waren Äußerungen des bayerischen AfD-Landeschefs zur „Identitären Bewegung“ (IB), die der Verfassungsschutz ins Visier genommen hat. Das Verwaltungsgericht München bestätigt, dass Bystron keineswegs eine tragende Rolle als Unterstützer der IB spiele. Daher sei es unverhältnismäßig, einen von einem Verdacht gegen die IB abgeleiteten Verdacht gegen Bystron unter namentlicher Nennung öffentlich bekanntzugeben.
„Die CSU muss schon sehr verzweifelt über den anhaltenden Erfolg der AfD sein, wenn sie zu dermaßen grotesken Rechtsbeugungen greift“, konstatiert Bystron. „Führende Politiker von ..." ...
https://afdkompakt.de/2017/07/31/aeusserung-des-csu-innenmin…
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.584.322 von Blue Max am 23.08.17 16:28:40Na klar, schon 1923 hat die SPD in Bayern daran systematisch gearbeitet , Hitler bei seiner Machtergreifung mit dem Ermächtungsgesetz im Frühjahr 1933 als Diktator an die Macht zu verhelfen....
Warum aber haben die Sozialdemokraten dann bloß als einzige der im Reichstag vertretenen Parteien standhaft GEGEN dieses Ermächtigungsgesetz gestimmt.....
http://www.zeit.de/1953/12/der-mythos-des-ermaechtigungsgese…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.zeit.de/1953/12/der-mythos-des-ermaechtigungsgese…
Hitlers Macht beruhte juristisch gesehen, auf einem einzigen Gesetz. Es war das am 24. März 1933 verkündete Ermächtigungsgesetz, durch das der Reichstag der Regierung das Recht erteilte, selbst Gesetze zu beschließen und ohne Mitwirkung des Reichspräsidenten zu vollziehen, und zwar auch solche Gesetze, durch die die Reichsverfassung selbst geändert wurde.
Es war ein einzigartiger Akt von Selbstentmannung, den dieser Reichstag, freilich unter heftigen Drohungen und Einschüchterungen, vornahm.
In diesen Auseinandersetzungen waren die Sozialdemokraten am besten dran, denn die SPD hatte am 23. März 1933 mit erstaunlichem Mut gegen das Gesetz gestimmt. Sie hat daher von dem Mythos, der um dieses Gesetz entstanden ist, nach dem Kriege bei der ganzen Bevölkerung profitiert; denn daß das Gesetz hätte verhindert werden müssen, das sieht so gut wie jeder Deutsche ein.
Es ist leider eine Tatsache, daß die Parteien des Reichstages am Zustandekommen dieses Gesetzes in einem stärkeren Maß mitgewirkt haben, als im allgemeinen angenommen wird. Die Weimarer Reichsverfassung schrieb vor, daß verfassungsändernde Gesetze nur dann zustandekamen, wenn zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten anwesend waren und wenn zwei Drittel der Zahl dieser Anwesenden der Verfassungsänderung zustimmten. Die Hitler-Regierung, die nur über 340 von 647 Abgeordneten verfügte, schloß zwar sofort nach der Wahl auf Grund einer vom Reichspräsidenten nach dem Reichstagsbrand unterzeichneten Verordnung die 81 kommunistischen Abgeordneten aus, um sich der Zwei-Drittel-Mehrheit wenigstens anzunähern.
Für das Ermächtigungsgesetz stimmten schließlich 441 Abgeordnete, dagegen 94 der SPD. Die 441 Ja-Sager hätten für sich allein genügt, um das Quorum zu stellen, das – ohne Geschäftsordnungsänderung – die Anwesenheit von 432 Abgeordneten erforderte.
.....Die Fraktion der SPD konnte natürlich nicht wissen, wieviele Abgeordnete der Mittelparteien an der Reichstagssitzung teilnehmen und für das Ermächtigungsgesetz stimmen würden.
Wären nur zehn weniger gekommen, hätte sich zum Beispiel nur die Bayrische Volkspartei ferngehalten, dann hätte die SPD durch Abwesenheit dafür sorgen können, daß das Quorum von 432 nicht erreicht worden wäre. Warum hat sie das nicht versucht? Auch dann hätte Hitler das Gesetz zweifellos verkündet. Aber nicht nur hätte der Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Ermächtigungsgesetzes die Opposition gestärkt und den Vollzugsapparat gelähmt, sondern vor allem würde heute die nach dem Kriege so oft behauptete Illegalität des Hitlerregimes mit starken Gründen bewiesen werden können.
Warum aber haben die Sozialdemokraten dann bloß als einzige der im Reichstag vertretenen Parteien standhaft GEGEN dieses Ermächtigungsgesetz gestimmt.....
http://www.zeit.de/1953/12/der-mythos-des-ermaechtigungsgese…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.zeit.de/1953/12/der-mythos-des-ermaechtigungsgese…
Hitlers Macht beruhte juristisch gesehen, auf einem einzigen Gesetz. Es war das am 24. März 1933 verkündete Ermächtigungsgesetz, durch das der Reichstag der Regierung das Recht erteilte, selbst Gesetze zu beschließen und ohne Mitwirkung des Reichspräsidenten zu vollziehen, und zwar auch solche Gesetze, durch die die Reichsverfassung selbst geändert wurde.
Es war ein einzigartiger Akt von Selbstentmannung, den dieser Reichstag, freilich unter heftigen Drohungen und Einschüchterungen, vornahm.
In diesen Auseinandersetzungen waren die Sozialdemokraten am besten dran, denn die SPD hatte am 23. März 1933 mit erstaunlichem Mut gegen das Gesetz gestimmt. Sie hat daher von dem Mythos, der um dieses Gesetz entstanden ist, nach dem Kriege bei der ganzen Bevölkerung profitiert; denn daß das Gesetz hätte verhindert werden müssen, das sieht so gut wie jeder Deutsche ein.
Es ist leider eine Tatsache, daß die Parteien des Reichstages am Zustandekommen dieses Gesetzes in einem stärkeren Maß mitgewirkt haben, als im allgemeinen angenommen wird. Die Weimarer Reichsverfassung schrieb vor, daß verfassungsändernde Gesetze nur dann zustandekamen, wenn zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten anwesend waren und wenn zwei Drittel der Zahl dieser Anwesenden der Verfassungsänderung zustimmten. Die Hitler-Regierung, die nur über 340 von 647 Abgeordneten verfügte, schloß zwar sofort nach der Wahl auf Grund einer vom Reichspräsidenten nach dem Reichstagsbrand unterzeichneten Verordnung die 81 kommunistischen Abgeordneten aus, um sich der Zwei-Drittel-Mehrheit wenigstens anzunähern.
Für das Ermächtigungsgesetz stimmten schließlich 441 Abgeordnete, dagegen 94 der SPD. Die 441 Ja-Sager hätten für sich allein genügt, um das Quorum zu stellen, das – ohne Geschäftsordnungsänderung – die Anwesenheit von 432 Abgeordneten erforderte.
.....Die Fraktion der SPD konnte natürlich nicht wissen, wieviele Abgeordnete der Mittelparteien an der Reichstagssitzung teilnehmen und für das Ermächtigungsgesetz stimmen würden.
Wären nur zehn weniger gekommen, hätte sich zum Beispiel nur die Bayrische Volkspartei ferngehalten, dann hätte die SPD durch Abwesenheit dafür sorgen können, daß das Quorum von 432 nicht erreicht worden wäre. Warum hat sie das nicht versucht? Auch dann hätte Hitler das Gesetz zweifellos verkündet. Aber nicht nur hätte der Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Ermächtigungsgesetzes die Opposition gestärkt und den Vollzugsapparat gelähmt, sondern vor allem würde heute die nach dem Kriege so oft behauptete Illegalität des Hitlerregimes mit starken Gründen bewiesen werden können.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.584.322 von Blue Max am 23.08.17 16:28:40
Geht es noch ein wenig unterirdischer?
Zitat von Blue Max: https://www.welt.de/geschichte/zweiter-weltkrieg/article1493…
Die SPD verhinderte beizeiten Hitlers Ausweisung
27.11.2015
"...Bayerns konservativer Innenminister wollte den NS-„Führer“ 1922 abschieben..."
---
Wir stellen also fest:
Bayern hat den kriminellen Migranten Hitler in den Knast gesteckt, und schon damals hat die SPD die Abschiebung von kriminellen Migranten verhindert...
Geht es noch ein wenig unterirdischer?
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.581.955 von Dauerfrusty am 23.08.17 12:07:59https://www.welt.de/geschichte/zweiter-weltkrieg/article1493…
Die SPD verhinderte beizeiten Hitlers Ausweisung
27.11.2015
"...Bayerns konservativer Innenminister wollte den NS-„Führer“ 1922 abschieben..."
---
Wir stellen also fest:
Bayern hat den kriminellen Migranten Hitler in den Knast gesteckt, und schon damals hat die SPD die Abschiebung von kriminellen Migranten verhindert...
Die SPD verhinderte beizeiten Hitlers Ausweisung
27.11.2015
"...Bayerns konservativer Innenminister wollte den NS-„Führer“ 1922 abschieben..."
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Wir stellen also fest:
Bayern hat den kriminellen Migranten Hitler in den Knast gesteckt, und schon damals hat die SPD die Abschiebung von kriminellen Migranten verhindert...
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.581.889 von Dauerfrusty am 23.08.17 12:00:10Der Link funktioniert, habe ich soeben noch einmal getestet.
Für geschichtsvergessene Lederhosenträger dieses spezielle Schmankerl als Appetithappen....
Gefängnisdirektor Otto Leybold hegte für seinen prominenten Häftling von Anfang an große Sympathien. So ist es auch nicht verwunderlich, daß er Hitler als "anspruchslos in seinen persönlichen Bedürfnissen, uneigennützig und höflich" charakterisiert. Für ihn war Hitler ein Mann "von guter Selbstzucht und Beherrschung" und ein "Vorbild für seine Haftgenossen". In seinen Schreiben an die zuständige Justiz versicherte Leybold immer wieder, daß Hitler von der Politik "ganz und gar abgeschnürt" sei und nichts mehr mit "verbotenen Organisationen und Bestrebungen" im Sinn habe.
So unterstützt, überwand der Untersuchungshäftling Hitler schnell seine Depressionen. Da er sich nicht in Einzelhaft befand, hatte er ständigen Kontakt mit "seinen getreuen Mitkämpfern", den Putschisten, die ebenfalls in Landsberg inhaftiert waren. Die Herrn Gefangenen ließen es sich gut gehen. Unter einer Hakenkreuzfahne wurden ihnen ausgesuchte Gaumenfreuden serviert. Sie schmiedeten Zukunftspläne, tranken, rauchten und spielten Karten. Die "Stimmungs- und Radaumacher" unter den prominenten Häftlingen, so der Psychologe Ott, grölten und johlten nicht selten bis tief in die Nacht hinein und blieben nur "selten nüchtern". Hitler hatte die Erlaubnis, jederzeit und solange er wollte, Besuche zu empfangen. Er nutzte die Gelegenheit und funktionierte Teile des Landsberger Gefängnisses, unter den Augen des Direktors Leybold, zu einer Schaltzentrale der braunen Bewegung um. Allein in der Zeit vom 3. April 1924 bis zum 20. Oktober 1924 empfing "der Führer" 489 Verehrerinnen und Verehrer aus ganz Deutschland. "Stöße von Post", Konfekt, Naschereien und "Liebespakete" stellten die Anstaltsleitung vor eine schwierige organisatorische Aufgabe. Eilig wurden für die Hofhaltung Hitlers weitere Zellen bereitgestellt.
Für geschichtsvergessene Lederhosenträger dieses spezielle Schmankerl als Appetithappen....
Gefängnisdirektor Otto Leybold hegte für seinen prominenten Häftling von Anfang an große Sympathien. So ist es auch nicht verwunderlich, daß er Hitler als "anspruchslos in seinen persönlichen Bedürfnissen, uneigennützig und höflich" charakterisiert. Für ihn war Hitler ein Mann "von guter Selbstzucht und Beherrschung" und ein "Vorbild für seine Haftgenossen". In seinen Schreiben an die zuständige Justiz versicherte Leybold immer wieder, daß Hitler von der Politik "ganz und gar abgeschnürt" sei und nichts mehr mit "verbotenen Organisationen und Bestrebungen" im Sinn habe.
So unterstützt, überwand der Untersuchungshäftling Hitler schnell seine Depressionen. Da er sich nicht in Einzelhaft befand, hatte er ständigen Kontakt mit "seinen getreuen Mitkämpfern", den Putschisten, die ebenfalls in Landsberg inhaftiert waren. Die Herrn Gefangenen ließen es sich gut gehen. Unter einer Hakenkreuzfahne wurden ihnen ausgesuchte Gaumenfreuden serviert. Sie schmiedeten Zukunftspläne, tranken, rauchten und spielten Karten. Die "Stimmungs- und Radaumacher" unter den prominenten Häftlingen, so der Psychologe Ott, grölten und johlten nicht selten bis tief in die Nacht hinein und blieben nur "selten nüchtern". Hitler hatte die Erlaubnis, jederzeit und solange er wollte, Besuche zu empfangen. Er nutzte die Gelegenheit und funktionierte Teile des Landsberger Gefängnisses, unter den Augen des Direktors Leybold, zu einer Schaltzentrale der braunen Bewegung um. Allein in der Zeit vom 3. April 1924 bis zum 20. Oktober 1924 empfing "der Führer" 489 Verehrerinnen und Verehrer aus ganz Deutschland. "Stöße von Post", Konfekt, Naschereien und "Liebespakete" stellten die Anstaltsleitung vor eine schwierige organisatorische Aufgabe. Eilig wurden für die Hofhaltung Hitlers weitere Zellen bereitgestellt.