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    falsche knockout schwelle angegeben - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.12.13 07:20:03 von
    neuester Beitrag 18.12.13 14:06:46 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.189.010
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      schrieb am 03.12.13 07:20:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo alle,

      ich hab da mal eine Frage. Ich habe im Juni einen KO Schein gekauft, einen Call. Der hatte einen Knock-Out bei 8064 Punkten angegeben.

      Ich kaufte 5000 Scheine bei 0,365 cent. Dann gings runter auf 8120 und der schein war plötzlich tot, da die Schwelle falsch angegeben wurde.

      Ich habe das Geschäft bei der Bank reklamiert und die will mir jetzt meinen Einsatz zurückzahlen, wenn ich unterschreibe daß ich keine weiteren Forderungen an die Bank stelle.

      Ich meine wenn es den Schein noch gäbe hätte er jetzt einen Wert von 14 Euro

      und ich hätte 70000 Euro.

      Macht es da Sinn die Bank zu verklagen?

      danke Für eure Antwort.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.12.13 08:38:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Schwierig....ich bin kein Anwalt und bei den Summen solltest Du einen solchen befragen, das Forum ist da nur eine kleine Hilfe.

      Gruß Bernecker1977
      Avatar
      schrieb am 03.12.13 09:09:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bei dieser summe würde ich auf jeden fall einen RA aufsuchen. Keine frage eigentlich ;)
      Avatar
      schrieb am 03.12.13 09:28:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Gerade bei KO-Scheinen erkennt man doch als erfahrener Anleger recht schnell wo der Knock Out liegt und das bei der Kursstellung etwas nicht stimmen kann. Könnte schwierig werden sowas plattzutreten. Und vor allem den Nachweis zu erbringen das du tatsächlich heute noch investiert wärst. Wenn du sonst immer solche schnellen Pennytrades machst ist es schwer nachvollziehbar warum du dann ausgerechnet diesen Trade hättest lange behalten sollen. Ich würd das Angebot der Bank annehmen. Abhaken und weitermachen.
      1 Antwort
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      schrieb am 03.12.13 12:13:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      „falsche Schwelle angegeben“
      Wo? In den Emissionsbedingungen? Stand da 8064 und später plötzlich eine höhere Schwelle?

      Vermutlich hast du zu einem stark überhöhten Kurs gekauft. Falsche Kursstellung. Insofern hast du im Nachhinein Glück gehabt. Hättest du zum richtigen Kurs gekauft, wäre dein Einsatz futsch.

      Der umgekehrte Fall (stark nach unten abweichender Kurs) nennt sich Mistrade. Wird rückgängig gemacht. Ist auch ärgerlich.

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      schrieb am 03.12.13 19:50:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      RA.........
      Avatar
      schrieb am 03.12.13 19:56:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn die Bank schon so kommt, ist da was oberfaul.
      Wäre es ein Misstrade, ein Börsenhalt etc. gewesen, dann hätte sie klar abgeschmettert.
      Die weiss ja schon, wo der Hase hüpft.
      Wird wohl auf einen Vergleich rauslaufen, wenn Du klagst.

      BaFin?
      Avatar
      schrieb am 03.12.13 22:11:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von ElfenbeinelaufenschnellermitKo: Wenn die Bank schon so kommt, ist da was oberfaul.
      Wäre es ein Misstrade, ein Börsenhalt etc. gewesen, dann hätte sie klar abgeschmettert.
      Die weiss ja schon, wo der Hase hüpft.
      Wird wohl auf einen Vergleich rauslaufen, wenn Du klagst.

      BaFin?


      sehe ich genauso.
      Bin eigentlich kein Prozesshansel, aber in deinem Fall würde ich das mal wagen.
      Zumindest mal ein Gespräch mit versiertem Anwalt suchen (am besten in Begleitung) und sich über das Prozessrisiko informieren.
      Mehr als den Stundensatz für so ein Beratungsgespräch kannst du ja dabei erstmal nicht verlieren, würde ich allerdings auch gleich aushandeln....

      Es geht hier ja nicht um peanuts, wenn du Glück hast, verbessert die Bank sogar prozesslos ihr "Angebot", wenn die sehen, dass du juristischen Beistand hast.
      Auf die bereits unterbreitete Offerte der Bank kannst du, im Zweifel, immer noch zurückkommen, sofern dir das Prozessrisiko zu hoch ist.
      Avatar
      schrieb am 03.12.13 22:38:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.966.252 von hugohebel am 03.12.13 09:28:10"Und vor allem den Nachweis zu erbringen das du tatsächlich heute noch investiert wärst."

      wenn Gierhals in der Sache Recht bekäme, müsste er das wohl kaum nachweisen.
      Allein aus seinem bisherigen Anlageverhalten a priori eine schadenmindernde Beweislastumkehr zu Gunsten der Bank zu konstruieren, dürfte im Fall grundsätzlichen Fehlverhaltens des Emittenten ja schon bischen abenteuerlich sein.
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 10:14:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.965.592 von Gierhals2000 am 03.12.13 07:20:03Ich habe im Juni einen KO Schein gekauft, einen Call. Der hatte einen Knock-Out bei 8064 Punkten angegeben.

      der Schein hatte einen angenommenen KO bei 8064. Im Juli stand der DAX aber bei 7800.

      Wieso sollte der Schein denn bis heute überlebt haben ?
      Avatar
      schrieb am 06.12.13 15:39:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      Oh danke für eure Antwort.

      Ich habe mich vertan mit dem Kaufdatum. Es war genau der 28.August 2013.

      Die Bank hat mir in dem Schreiben bestätigt, daß die KO Schwelle auf sämtlichen Portalen falsch ausgewiesen wurde.

      Sie hat 3 Monate nicht reagiert. Auf mehrere Mails. Und mein Geld war
      alle, was um so ärgerlicher ist da der Markt nur stieg und ich nur mit Halsbrecherischen Turbo Calls handele.

      Ich bekam jedesmal Schweißausbrüche wenns hieß wieder ein neues Hoch und noch ein neues. Und ich nicht dabei......

      Naja, werd mal mit nem Anwalt reden.

      Gruß

      der Gierhals
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.12.13 07:38:03
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.996.316 von Gierhals2000 am 06.12.13 15:39:51kannst ja mal bei Gelegenheit mitteilen, was dabei rausgekommen ist.
      Avatar
      schrieb am 07.12.13 23:56:48
      Beitrag Nr. 13 ()
      Gierhals2000,
      du legst hier ein schweres Puzzle vor. Du hättest ruhig die WKN nennen können. Wenn der KO auf den DAX eine Schwelle von 8120 hatte, muß er am 28.08.13 mit 36,5 Cent (nicht 0,365 Cent) kurz vor dem ko gestanden haben. Bezugsverhältnis wahrscheinlich 0,01. Er muß an dem Tag auch ko gegangen sein, weil der Tiefstkurs an dem Tag 8094 war. Aber du magst ja riskante Scheine. Bist du sicher, daß die angegebene Schwelle 8064 war? Ich sehe nur Schwellen mit 5 oder 0 am Ende.

      Auf allen Portalen soll 8064 als Schwelle zu lesen gewesen sein. Auf w:o oder onvista lese ich manchmal falsche Angaben. Kann man die Depotbank oder den Emi wegen dieser Angaben haftbar machen? Vielleicht (etwas gewaltsam hergeholt) mußte der Emi diese falschen Angaben mal lesen und korrigieren lassen. Tauchte die 8064 in der Ordermaske oder Kaufbestätigung auf? Das wär handfester.

      Trotzdem sehe ich nur einen Mistrade. Vielleicht noch Schadenersatz, weil der Fall nicht schnell genug geregelt wurde, nicht aber weil du mit dem Kauf eines ähnlichen Scheins riesige Gewinne gemacht hättest.
      Avatar
      schrieb am 08.12.13 09:17:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      Es gibt Schwellen mit allen möglichen Endziffern.
      Avatar
      schrieb am 18.12.13 14:06:46
      Beitrag Nr. 15 ()
      also entscheidend in dem Fall ist nur das Termsheet bzw das Prospekt, welche beide normalerweise auf der Emittenten Homepage zu finden sind (bei guten Emittenten). Angaben auf Onvista etc sind vom Emittenten nicht zu verantworten.. Bei einem Open-End Produkt wird die Barriere/Strike täglich angepasst also variiert leicht..

      Termsheet bzw Prospekt sind beide bei der Börse hinterlegt, können dort sicher angefordert werden.

      Welcher Emittent war es denn ?

      Wenn das Produkt also fälschlicherweise geknocked wurde, steht dir sicher Schadensersatz zu, mindestens dein Einstandsbetrag.


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