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    Wölbern-Fonds (Seite 22)

    eröffnet am 16.02.14 19:00:29 von
    neuester Beitrag 12.11.22 14:44:11 von
    Beiträge: 580
    ID: 1.191.591
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      schrieb am 28.01.15 14:59:56
      Beitrag Nr. 370 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.909.218 von Andiadm am 28.01.15 13:07:50
      Zitat von Andiadm: Stimmt, der D01 steht nicht auf der Liste, warum auch immer. Vielleicht warten die einfach ab wies ausgeht, weil sie sich die Klage nicht leisten wollen. Ich verstehe eh nicht, warum da alle Fonds geklagt haben, da hätte einer ja gereicht und man hätte fondsübergreifend einen Split der Kosten ausmachen können.

      Die Gerichts- und Anwaltskosten werden ohnehin durch 30 dividiert und die Berechnung ist bei € 30 Mio. Klagsumme gekappt. Billiger kann es für einen Fonds, der alleine loszieht, gar nicht werden. Außerdem entfaltet ein Fonds allein keine Wirkung auf die Gegenseite. Der Prozess kann Jahre dauern und durch die Instanzen gehen. Für Trittbrettfahrer droht in der Zwischenzeit die Verjährung.
      8 Antworten
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      schrieb am 28.01.15 14:52:51
      Beitrag Nr. 369 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.909.218 von Andiadm am 28.01.15 13:07:50
      Zitat von Andiadm: Die Frage ist halt, wie sich so eine Nutzungsbeschränkung bei einem Exit darstellt. Da geht der Vervielfältiger sicher in den Keller.

      Wenn die Nutzungsbeschränkung erstmal von Telekom auf Uni umgeschrieben ist, spielt das für den Verviefältiger keine Rolle mehr. Das ganze Viertel wird von der Uni dominiert. Ist doch ein langfristier Mieter mit guter Bonität.
      Avatar
      schrieb am 28.01.15 13:07:50
      Beitrag Nr. 368 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.903.845 von sw23456 am 27.01.15 22:16:07Stimmt, der D01 steht nicht auf der Liste, warum auch immer. Vielleicht warten die einfach ab wies ausgeht, weil sie sich die Klage nicht leisten wollen. Ich verstehe eh nicht, warum da alle Fonds geklagt haben, da hätte einer ja gereicht und man hätte fondsübergreifend einen Split der Kosten ausmachen können.

      Zitat von sw23456: Auf dieser Basis wird sich der ganze Komplex umnutzen lassen.


      Das sollte dann wenigstens die Vermietung sichern. Die Frage ist halt, wie sich so eine Nutzungsbeschränkung bei einem Exit darstellt. Da geht der Vervielfältiger sicher in den Keller.
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.01.15 22:16:07
      Beitrag Nr. 367 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.889.628 von Andiadm am 26.01.15 20:01:35
      Zitat von Andiadm: Nicht nur, dass sich der Insolvenzverwalter dran gehängt hat sondern auch zB der D01 der ja von einem honorigen Kommanditisten geführt wird oder der Ö04, auch nicht Paribus, unterstreicht das.


      Ö04 nimmt teil, D01 nimmt als einziger Fonds nicht teil. Quelle: Pressemitteilung Paribus. Das ist komisch und birgt das Risiko auf Klagen von Anlegern gegen den Geschäftsführer.

      Zur Frage D01-Nutzungsbeschränkung-Telekom: Wie man lesen kann, ist die Uni in die teilweise leerstehenden Flächen eingezogen. Das wird also vom Bezirksamt toleriert. Uni ist zwar nicht Telekom, aber zumindest irgendwie "öffentliches Interesse". Auf dieser Basis wird sich der ganze Komplex umnutzen lassen. Die Uni hat einen riesigen Sanierungs-Stau. Seit der Senat beschlossen hat, die Uni nicht in die Hafen-City zu verlegen, ist D01 ein Kauf. Nicht nur zu 45%, sondern auch zu 55%...
      11 Antworten
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      schrieb am 27.01.15 20:38:01
      Beitrag Nr. 366 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.902.393 von Herbert H am 27.01.15 20:12:50
      Zitat von Herbert H:
      Zitat von Andiadm: ... "fast ein buy"? Welch Sinneswandel. Schließlich hast Du diesen Fonds doch vor drei Wochen noch als "Deal meines Lebens" bezeichnet. :confused:

      Ich möchte doch darum bitten, die Zitatfunktion korrekt anzuwenden. Das mir hier zugeschriebene Zitat habe ich nie abgegeben.

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      schrieb am 27.01.15 20:37:40
      Beitrag Nr. 365 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.902.606 von Andiadm am 27.01.15 20:35:58Kaseen=Kassen natürlich, finde keinen Edit-Knopf.
      Avatar
      schrieb am 27.01.15 20:35:58
      Beitrag Nr. 364 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.902.393 von Herbert H am 27.01.15 20:12:50
      Zitat von Herbert H: Welch Sinneswandel. Schließlich hast Du diesen Fonds doch vor drei Wochen noch als "Deal meines Lebens" bezeichnet. :confused:


      Sorry, falsch, der Deal des Lebens war der D03 (Tom Tailor), der D01 (Alte Post) ist zu 45% fast ein buy. Die haben tatsächlich 2 Deutschlandfonds, die nicht pleite sind ;-) - was diesen Fonds schon eine gewisse Robustness zuschreibt bei dem Griff in die Kaseen :D
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.01.15 20:31:31
      Beitrag Nr. 363 ()
      Na ja, wenn Du gleich den gesamten Ablauf korrekt geschildert hättest, wär es etwas leichter gewesen, das zu kommentieren. Zunächst aber, offensichtlich hat niemand hier Erfahrungen mit Deiner Kanzlei. Dann, heute läuft dann ja die Frist zur Klageeinreichung ab. Und da Du davon nichts schreibst, ist der Zug wohl endgültig abgefahren.
      Deine Anmerkungen zum außergerichtlichen Vergleichsverfahren kann ich dennoch nicht nachvollziehen. Das Güteverfahren ist doch, wenn die direkte Korrespondenz zwischen Kanzlei und Bank nicht erfolgreich ist, das dann noch mögliche außergerichtliche Verfahren, auch, um die Verjährung zu unterbrechen. Der Spruch des Gutachters ist für die Bank aber auch nur bindend, wenn der Streitwert 5.000 Euro nicht übersteigt. Der Gutachter kann aber auch eine Vergleichssumme benennen.
      Und nun zum Schluß, und da bitte ich um Nachsicht. Deine Angabe, die Kanzlei hätte zuerst das Mandat für eine Klage gefordert, kann ich nicht glauben. Da hast Du mit Sicherheit etwas falsch verstanden oder nicht konkret nachgefragt. Jeder Anwalt wird, wenn der Anleger damit einverstanden ist, zunächst das außergerichtliche Verfahren einleiten und erst bei Mißerfolg dessen, mit dem Anleger die Klagemöglichkeit diskutieren. Und auch erst dann kommt im Bedarfsfall der Prozeßfinanzierer isn Spiel.
      Anders ist es, wenn der Anleger eine Rechtsschutzversicherung hat, die auch eintritt.
      Die Frage nach den Methoden, wie eine Kanzlei akquiriert, ist eine andere Frage. Da gibt es in der Tat auch schwarze Schafe.
      Avatar
      schrieb am 27.01.15 20:12:50
      Beitrag Nr. 362 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.901.346 von Andiadm am 27.01.15 18:53:59
      Zitat von Andiadm:
      Zitat von aaspere: Der D01 ist heute wieder zu 45% gehandelt worden. Weiß eigentlich jemand, ob die das leidige Thema der Zweckbestimmung als Fernmeldeamt in den Griff bekommen? Dann wäre das ja fast ein buy.
      "fast ein buy"? Welch Sinneswandel. Schließlich hast Du diesen Fonds doch vor drei Wochen noch als "Deal meines Lebens" bezeichnet. :confused:
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.01.15 19:38:36
      Beitrag Nr. 361 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.901.103 von aaspere am 27.01.15 18:35:40
      Kanzlei Dr.Walter
      Da ist einiges durcheinander geraten.Ich habe natürlich das Schlichtungsverfahren durchführen lassen und der Spruch ist vom 27.7.14.Nach Aussage der Gütestelle läuft die Frist von 6 Monaten ab diesem Datum,also der 27.1.15.
      Das wußte der Prozeßkostenfinanzierer auch und hat damit den außergerichtlichen Vergleich übernommen.Abgelehnt hat er gar nichts.Für die Klage habe ich gar keinen Antrag gestellt.
      Ich selbst habe dem außergerichtlichen Vergleich keine große Chance gegeben,da die Wölbern Bank kein großes Risiko eingeht wenn sie den ablehnt.Sie kann bei einer Klage immer noch einen Vergleich anbieten,sie weiß aber ,daß 90% gar nicht klagen.Wieso der Prozeßkostenfinanzierer den außergerichtlichen Vergleich übernimmt ist mir ziemlich rätselhaft.
      Was aber noch viel merkwürdiger ist,daß die Kanzlei zuerst Auftrag zur Klage verlangt und ein paar Tage später davon nichts mehr wissen will.
      Das war eigentlich meine Frage nach Erfahrung mit der Kanzlei DR.Walter.
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