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    Steuerliche Fragen bzgl. Synthetischer / Physischer ETF - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.06.15 16:50:11 von
    neuester Beitrag 04.10.17 13:27:24 von
    Beiträge: 8
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      schrieb am 22.06.15 16:50:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo w:o Community,

      aktuell überlege ich einen S&P500 ETF in´s Depot zu legen. Jedoch gibt es dabei ja die ein oder anderen kleinen Unterschiede.

      Ich persönlich würde einen Thesaurierenden ETF, für den Vermögensaufbau, bevorzugen. Jedoch habe ich gerade folgendes gelesen:

      "Steuern – Die Art der Index-Nachbildung hat bei thesaurierenden börsengehandelten Indexfonds, die im Ausland herausgebracht wurden, steuerliche Folgen. Bei physischen Fonds, die Dividenden erhalten, müssen Investoren diese Einnahmen jährlich selbstständig versteuern. Wird der Fonds verkauft, fällt noch einmal Abgeltungssteuer auf die Dividenden an. Um diese Doppelbesteuerung zu vermeiden, müssen Anleger lückenlos nachweisen, dass sie in den Vorjahren bereits Abgeltungssteuer bezahlt haben. Bei synthetischen thesaurierenden Fonds, die im Ausland aufgelegt wurden, besteht dieses Problem in der Regel nicht, weswegen wir diese ETF zum Vermögensaufbau vorziehen. Meistens haben sie keine laufenden Einnahmen aus Dividenden. Dementsprechend fällt auch keine jährliche Abgeltungssteuer an. Das hat zwei Vorteile:

      Steuerstundungseffekt: Weil die Abgeltungssteuer erst anfällt, wenn die Fondsanteile wieder verkauft werden, profitieren Anleger von einem Stundungseffekt.

      Weniger Verwaltung: Zudem ist der Verwaltungsaufwand niedriger, weil das Problem der Doppelbesteuerung entfällt."
      Quelle: http://www.finanztip.de/indexfonds-etf/

      Anbei mal eine Übersicht der aktuell erhältlichen S&P500 ETF



      Hat von Euch jemand Erfahrungen damit machen können oder ist vielleicht jemand Experte im Bezug zu ETF´s ggf. mit der Berücksichtung der erwähnten Punkte und kann etwas dazu beitragen.

      Vielen Dank
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.06.15 19:38:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.025.369 von Chris_M am 22.06.15 16:50:11Schade, das niemand hierzu was schreibt.

      Ich arbeite in der Steuerbranche muss aber zugeben, dass das Thema nicht gerade mein Spezialgebiet ist.

      Steuerlich intransparente Fonds lasse ich mal beiseite. Das würde zu "Information Overflow" führen.

      Ich persönlich kaufe nur ausschüttende ETF. Am besten kann man den Grund an einem Beispiel erklären.
      Angenommen man bekommt als Single 1000 EUR Zinsen und der Thesaurierende ETF erhält 500 EUR Dividenden, die ausschüttungsgleiche Erträge darstellen.
      Dann hat man ca. 800 EUR Freibetrag und von den restlichen 200 EUR Zinsen zieht die Bank 25% Steuer + Soli ab. In der Steuererklärung aber muss man die 500 EUR ausschüttungsgleiche Erträge zusätzlich angeben. Man hat zwar keinen Bankzufluss, dafür aber 25% (+Solz) Steuern zu zahlen.
      Damit könnte ich schon mal nicht so gut umgehen.

      Wenn man den ETF dann verkauft weil er nur Steuern verursacht aber nichts einbringt kann es sein, dass die Bank den Unterschied zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis als Veräußerungsgewinn der Steuer unterwirft. Der Verkaufspreis wird aber in der Regel durch die thesaurierten Dividenden gestiegen sein. Dadurch kommt es zur Doppelbesteuerung. Im bisherigen Beispiel könnte man z.B. 10.000 EUR in den ARERO investiert haben und pro Jahr 500 EUR thesaurierte Gewinne versteuert haben. Die Aktienkurse sind stagniert aber die Dividenden haben denb Wert nach 4Jahren auf 12.000 EUR ansteigen lassen. Die 2000 EUR sind zwar schon versteuert, die Bank bescheinigt aber trotzdem 2000 EUR veräußerungsweginn. Dann wird es unschön.
      Ich muss aber zugeben, meine Bank z.B. bescheinigt den Betrag, der vom Veräußerungsgewinn abzuziehen ist.

      Überschreitet man den Sparerfreibetrag, hat theasaurierte Gewinne und füllt keine Anlage KAP aus ist man schnell bei der Steuerhinterziehung.

      Normalerweise bescheinigt die Bank die thesaurierten ausschüttungsgleichen Gewinne in der Jahresbescheinigung. Wenn sie das bei einzelnen ETF nicht kann werden diese, bei mir zumindest, in der Bescheinigung genannt und man darf die Höhe selber herausfinden.

      Wieso Swapper keine thesaurierten ausschüttungsgleichen Gewinne haben kann ich mir nicht wirklich erklären. Ich habe das aber auch schon öfter gelesen.
      Ich habe mal von einem Swapper auf den japanischen Aktenmarkt gelesen, der komplett aus DAX-Werten + Swap bestand. In dieser Konstruktion zumindest müsste dieser auch Dividenden vereinnahmen.

      Hoffe mein Beitrag war nicht zu konfus.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.06.15 19:48:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.035.128 von Baldur74 am 23.06.15 19:38:02Danke Baldur74 für deinen Beitrag,

      habe schon fast geglaubt keiner traut sich an das Thema.

      Habe das auch nach eigener Recherche so aufgenommen wie du es erklärt hast.

      Somit werde ich einen ausschüttenden wählen und die Ausschüttung abzüglich Steuer reinvestieren auf dieser Seite werden halt nur ca. 75% der Ausschüttung reinvestiert aber man hat weniger Aufwand mit den steuerlichen Kram und wird nicht doppelt belastet.

      Hast du ggf. auch noch Hinweise bzgl. einer eventuell anfallenden Quellsteuer und deren Erstattung. Für Schweizer Unternehmen kenne ich den tax voucher jedoch beinhaltet der S&P 500 US-Werte und diese unterliegen ja dem amerikanischen Steuersystem.

      Vielen Dank
      Chris
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.06.15 20:16:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.035.215 von Chris_M am 23.06.15 19:48:55Ich habe mal geschaut, was einer meiner ETF macht.

      ISIN (WKN) IE00B6YX5D40 (A1JKS0)
      Wertpapierbezeichnung SPDR S&P US Divid.Aristocr.ETF

      Dieser hat zwar US-Aktien ist aber in Irland ansässig. Die Ausschüttung selbst unterliegt keiner Quellensteuer. Es werden aber Quellensteuern angerechnet.

      Bei den Auschüttungen, die ich bekommen habe, lag der Kapialertagsteuerabzug zwar bei 25% lt. Bescheinigung aber effektiv betrug er um die 10% des Bruttoertrages.

      Im Ergebnis ist es dann wie bei einem Direktinvestment wo man auch in jedem Fall 15% US-Quellensteuern zahlt und 10% deutsche Steuern, wenn man den "Sparerpauschbetrag" überschritten hat, in Summe 25% Steuern (naja und irgendwie zzgl. Soli).
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.06.15 20:26:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.035.509 von Baldur74 am 23.06.15 20:16:34Gut Danke für die Antwort und Hilfe.

      Ggf. sollte ich erstmal eine kleine Position aufbauen um die erste Ausschüttung abzuwarten, denn halbjährlich den Aufwand bzgl. eines tax voucher zu betreiben wäre auch zu umständlich.

      Einen angenehmen Abend wünsche ich.
      3 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 02.12.15 23:34:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.035.641 von Chris_M am 23.06.15 20:26:31Zum Thema ausschüttungsgleiche Erträge und Doppelbesteuerung gibt es im Steuerforum schon diverse Threads. Da stehen auch Vor-/Nachteile etc. drin.

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.10.17 13:23:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.228.291 von Taxadvisor am 02.12.15 23:34:49Hallo Taxadvisor,

      ich habe mal eine fachliche Frage bzgl. dem Investmentsteuergesetz ab 2018

      Seit 06/2015 besitze ich einen ETF auf den S&P500 (DE000A1C22M3)

      Physisch (Vollständige Replikation) wobei ich meine das eine minimale Teilthesaurierung gemacht wird.

      Nun befürchte ich ab 2018 damit viel Papierkram zu haben, dementsprechen wollte ich dich fragen, ob das (viel Papierkram) bei den genannten ETF entsteht oder nicht. Ansonsten bin ich auch bereit diesen ETF zu liquidieren und eventuell einen ETF auf den MDax zu kaufen oder in Direktinvestments.

      Vielen Dank für dein Feedback
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.10.17 13:27:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.877.557 von Chris_M am 04.10.17 13:23:18Der zukünftige Papierkram dürfte sich aufgrund des InvStG 2018 deutlich reduzieren, da die inländische Bank alles übernimmt.

      Gruß
      Taxadvisor


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