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    Grundschuld in Goldmark in Euro umrechnen?

    eröffnet am 07.12.21 15:09:29 von
    neuester Beitrag 29.09.22 11:17:24 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.355.210
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      schrieb am 29.09.22 11:17:24
      !
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      Avatar
      schrieb am 07.12.21 21:20:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo RoamingFree,

      vielen Dank für deine Einschätzung. Die Rechnung des Notars sieht ähnlich aus, er kommt auf einen heutigen Wert von ca. 2250€ und daraus resuliert das Angebot von 2500€.

      Dann kann sie guten Gewissens das Angebot annehmen.

      Danke nochmal.
      Avatar
      schrieb am 07.12.21 16:49:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.146.905 von xxt am 07.12.21 15:09:29
      Zitat von xxt: Eine Verwandte von mir hat ein Grundstück mit Haus gekauft. In Abt. III ist eine Hypothek über 14300 Goldmark eingetragen. Die Verkäufer wollten die Grundschuld noch löschen lassen, dafür wurde als Sicherheit 11.000€ auf einem Notaranderkonto hinterlegt.
      Jetzt konnten die Erben der Gläubigers der Hypothek nicht ermittelt werden und es wurde vom Notar vorgeschlagen, dass sie 2500€ von der einbehaltenden Summe zurück bekommt und dafür die Belastung im Grundbuch übernimmt.
      Der Notar hat die 14.300 Goldmark in 2230€ umgerechnet.

      Sollte sie auf den Vorschlag eingehen oder besteht hier eine Gefahr? Der Wert des Grundstückes samt Haus würde ich auf 300000€ taxieren. Das Grundstück wurde vor ein paar Jahren für ca. 50.000€ erworben.

      Gruß und Danke


      Diese Problematik ist garnicht so selten und Anwälte und Notare sollten die entsprechenden Gesetze und Umrechnungsfaktoren zur Hand haben
      Hier mal eine kleine Zusammenfassung !
      Bei Reichsmarkforderungen in den Grundbüchern der neuen Bundesländer wird man grundsätzlich von einer Umstellung zunächst 10:1 und sodann nochmals 2:1 ausgehen können, so dass das Ergebnis des Umrechners nochmals durch 2 zu teilen ist.

      Gemäß § 16 Abs. 1 UmstG (Drittes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens (Umstellungsgesetz) vom 20. Juni 1948) werden zudem „Reichsmarkforderungen grundsätzlich mit der Wirkung auf Deutsche Mark umgestellt, daß der Schuldner an den Gläubiger für je zehn Reichsmark eine Deutsche Mark zu zahlen hat.“

      Gemäß § 13 Abs. 3 UmstG sind Reichsmarkverbindlichkeiten und Reichsmarkforderungen im Sinne dieses Gesetzes „alle Verbindlichkeiten und Forderungen aus vor dem 21. Juni 1948 begründeten Schuldverhältnissen (Abs. l), die auf Reichsmark, Rentenmark oder Goldmark lauten oder nach den vor dem Inkrafttreten des Währungsgesetzes in Geltung gewesenen Vorschriften in Reichsmark zu erfüllen gewesen wären.“ Auf Reichsmarkverbindlichkeiten, die bei Beginn des 21. Juni 1948 bereits erloschen waren, findet das Gesetz keine Anwendung.

      Du siehst das Goldmarkforderungen in Reichsmark umgestellt wurden und mit Einführung der DM für 10 Reichsmark eine DM zu zahlen war.
      Mal als Milchmädchenrechnung:
      14300 Goldmark = nach Umstellung 14300 Reichsmark : 10 ( DM Faktor ) = 1430 DM : 2 (1,98xxx) Euro Faktor = ca. 715 Euro Wert der Grundschuld.
      So ungefähr muss die Rechnung des Notar`s auch aussehen und ggf. eine Übertragung erfolgen bzw. die Ablösung durchgeführt werden.
      Avatar
      schrieb am 07.12.21 15:09:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Eine Verwandte von mir hat ein Grundstück mit Haus gekauft. In Abt. III ist eine Hypothek über 14300 Goldmark eingetragen. Die Verkäufer wollten die Grundschuld noch löschen lassen, dafür wurde als Sicherheit 11.000€ auf einem Notaranderkonto hinterlegt.
      Jetzt konnten die Erben der Gläubigers der Hypothek nicht ermittelt werden und es wurde vom Notar vorgeschlagen, dass sie 2500€ von der einbehaltenden Summe zurück bekommt und dafür die Belastung im Grundbuch übernimmt.
      Der Notar hat die 14.300 Goldmark in 2230€ umgerechnet.

      Sollte sie auf den Vorschlag eingehen oder besteht hier eine Gefahr? Der Wert des Grundstückes samt Haus würde ich auf 300000€ taxieren. Das Grundstück wurde vor ein paar Jahren für ca. 50.000€ erworben.

      Gruß und Danke
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