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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 294)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
    Beiträge: 5.556
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      schrieb am 28.02.14 18:24:59
      Beitrag Nr. 2.626 ()
      Zitat von Maack1: weiss einer was der greiff fond ausschüttet?

      von 50 auf 66 in 8 jahren wäre sonst schon ganz schön magere rendite


      Der Fonds ist zwar ausschüttend konzipiert, schüttet aber nicht aus. Die Performance hinkt dem KR meines Erachtens hinterher, weil die früher betriebene Merger Arbitrage für den Fonds zwar wenig Risiko beinhaltete, aber auch renditeschwach war. Das sieht man auch an den geringen Drawdowns wie in 2008. Mittlerweile legt der Fonds ein viel stärkeres Gewicht auf BuG- und SO-Titel, positioniert sich als eher wie der KR. Trotzdem ist der Greiff nach wie vor der defensivere von den beiden Fonds.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.02.14 18:24:43
      Beitrag Nr. 2.625 ()
      Zitat von Maack1: weiss einer was der greiff fond ausschüttet?

      von 50 auf 66 in 8 jahren wäre sonst schon ganz schön magere rendite
      Avatar
      schrieb am 28.02.14 18:04:20
      Beitrag Nr. 2.624 ()
      wer auch was anderes als aktien mit abfindungsfatantasie sucht

      DRW1 DRW5 und DRW7 sind genussscheine auf DRW3 1 genusschein bekommt die 10fache Div von der Aktie uund kann vom Unternehmen zum Preis von 10 Aktien zurückgekauft werden

      nur leider steht die aktie bei 90 die Genusscheine alle um die 440€, dazu gibts ne klage weil bei der letzten KE in der aktie es keinen ordentl. ausgleich für die Genusscheine gabe
      Avatar
      schrieb am 28.02.14 17:31:25
      Beitrag Nr. 2.623 ()
      weiss einer was der greiff fond ausschüttet?

      von 50 auf 66 in 8 jahren wäre sonst schon ganz schön magere rendite
      Avatar
      schrieb am 28.02.14 15:30:38
      Beitrag Nr. 2.622 ()
      Das ist schon dreist wie die Deutsche Balaton versucht, ihren 50%-Anteil an Beta System zu erhöhen. Eine Kapitalerhöhung 3:1 zu 1,30 Euro wenn man bedenkt, dass Beta bei 1,60 Euro Cash pro Aktie vor Liquidität überquillt. Das wird bestimmt eine nette HV inkl. Anfechtung des HV-Beschlusses zur Kapitalerhöhung.

      http://www.dgap.de/dgap/News/hauptversammlung/beta-systems-s…

      6. Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals

      Auf Verlangen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die damit von ihrem Recht aus § 122 Abs. 2 AktG Gebrauch gemacht hat, wird mit vorliegendem Tagesordnungspunkt die Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals bekannt gemacht.

      Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, wird in der Hauptversammlung beantragen, zu beschließen:

      'a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 25.789.029,50 Euro, eingeteilt in 19.837.715 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird von 25.789.029,50 Euro gegen Bareinlagen um bis zu 8.596.342,30 Euro auf bis zu 34.385.371,80 Euro durch Ausgabe von bis zu 6.612.571 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,30 Euro je Stückaktie, gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind ab Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt.

      b) Die neuen Aktien sind den Aktionären durch die Gesellschaft im Wege des unmittelbaren Bezugsrechts zum Ausgabebetrag von 1,30 Euro je Aktie gegen Bareinlagen im Verhältnis 3:1 (drei zu eins) ohne Einschaltung eines Kreditinstituts, auch nicht zur mittelbaren Stellvertretung, durch Veröffentlichung des Bezugsangebots durch die Gesellschaft im Bundesanzeiger zum Bezug anzubieten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebotes (Bezugsfrist) endet zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebotes. Der bezugsberechtigte Aktienbestand des den Bezug erklärenden Aktionärs muss vom depotführenden Kreditinstitut des Aktionärs bescheinigt werden.

      c) Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Aktien können ausschließlich von Aktionären gezeichnet werden (Mehrbezug), die von ihrem Bezugsrecht, soweit dieses besteht, vollständig Gebrauch gemacht haben und deren ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Zeichnungsscheine fristgerecht, das heißt innerhalb der Bezugsfrist, bei der Gesellschaft eingegangen sind. Die maximale Zahl der von einem Aktionär im Mehrbezug jeweils erwerbbaren Aktien entspricht dem 1,0-fachen der Aktienzahl des durch seinen Zeichnungsschein angemeldeten Bezugs. Ein Mehrbezug ist nur bezüglich einer ganzen Aktie oder eines Vielfachen davon möglich. Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Mehrbezugs nicht möglich sein sollte, allen Aktionären sämtliche von ihnen im Mehrbezug gewünschten neuen Aktien zuzuteilen, werden Angebote zum Erwerb weiterer neuer Aktien im Rahmen des Mehrbezugs verhältnismäßig auf Basis der im Überbezug gezeichneten Aktien zugeteilt. Falls die Zuteilung von neuen Aktien aufgrund einer Ausübung des Mehrbezugsrechts durch mehrere Aktionäre zu Bruchteilen von Aktien führen würde, werden die rechnerischen Bruchteile auf eine volle Aktienanzahl abgerundet. Neue Aktien werden nur durch Bezugsrechtsausübung und Mehrbezugszeichnungen ausgegeben, sollten durch Bezugsrechtsausübungen und Mehrbezugszeichnungen nicht sämtliche 6.612.571 Stück neue Aktien gezeichnet werden, werden die nicht gezeichneten neuen Aktien nicht ausgegeben. Eine Platzierung an Dritte findet nicht statt. Die Kapitalerhöhung richtet sich ausschließlich an Aktionäre der Gesellschaft, die Bezugsrechte erhalten keine eigene Wertpapierkennnummer, ein börsenmäßiger Bezugsrechtshandel findet nicht statt und wird von der Gesellschaft nicht beantragt werden.

      d) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen.

      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Änderung der Fassung von § 4 Absatz 1 und § 4 Absatz 2 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu beschließen.

      e) Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 8. Oktober 2014 in das für den Sitz der Gesellschaft zuständige Handelsregister eingetragen wird.'

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      Avatar
      schrieb am 28.02.14 10:10:09
      Beitrag Nr. 2.621 ()
      Für den Greiff-Fonds ist der Rechenschaftbericht rausgekommen:
      http://daten.comdirect.de/funds/issuer/report.pdf?XXID=10453…

      Wie immer bei Rechenschaftsberichten leider nicht mehr hoch aktuell, aber zum einmal vorbeigucken, sollte man sich die Zeit nehmen.
      Avatar
      schrieb am 26.02.14 19:35:38
      Beitrag Nr. 2.620 ()
      heute deutlicher Kursverlust bei Swarco Traffic Holding --> der nächste Delisting-Kandidat? Oder Kandidat für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out?
      Avatar
      schrieb am 26.02.14 18:38:15
      Beitrag Nr. 2.619 ()
      es gibt tatsächlich noch positives von der Nachbesserungsfront zu melden, auch wenn es nur ca. 10% sind.

      Quelle: bundesanzeiger.de

      Keramag Keramische Werke GmbH
      Ratingen
      Bekanntmachung gem. § 14 Nr. 3 Spruchverfahrensgesetz über die Beendigung des Spruchverfahrens betreffend die Überprüfung der Angemessenheit von Ausgleich und Abfindung gem. §§ 304, 305 AktG im Zusammenhang mit dem
      zwischen der "KERAMAG" Keramische Werke Aktiengesellschaft, heute KERAMAG Keramische Werke GmbH, und der Allia Holding GmbH
      am 15. September 2005 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

      Im Hinblick auf das aktienrechtliche Spruchverfahren zur Bestimmung des vertraglich geschuldeten Ausgleichs und der angemessenen Barabfindung macht die Geschäftsführung der Allia Holding GmbH, Ratingen, den Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 30.08.2012 (Az. 31 O 4/06) sowie den verfahrensbeendenden rechtskräftigen Beschluss des Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-26 W 22/12) wie folgt (ohne Gründe) bekannt.

      Der Beschluss des Oberlandesgerichts lautet wie folgt:
      „In dem Spruchverfahren
      zur Bestimmung des vertraglich geschuldeten Ausgleichs und der angemessenen Barabfindung betreffend den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der
      Allia Holding GmbH
      und der
      KERAMAG Keramische Werke AG, an dem beteiligt sind:
      1.

      SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorsitzenden Dipl.-Kfm. Hansgeorg Martius, Hackenstraße 7b, 80331 München,
      Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Götz. Lichtentaler Straße 3, 76530 Baden-Baden,
      Antragsteller, Beschwerdeführer und Anschlussbeschwerdegegner
      2.

      Frank Scheunert,

      - Zustellungsbevollmächtigter: Klaus Scheunert, Elbergener Straße 15, 48691 Vreden -
      3.

      Omega Vermögensverwaltung GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Ute Stein, Keferloher Straße 142, 80807 München,
      Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwalte Velte Kalveram Eichinger, Adalbertstraße 110, 80798 München,
      4.

      Ute Stein, Keferloher Straße 142, 80807 München,
      Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Zinkeisen, Herzogspitalstraße 13, 80331 München,
      5.

      Heinrich Stein, Keferloher Straße 142, 80807 München,
      Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwalte Velte Kalveram Eichinger, Adalbertstraße 110, 80798 München,
      6.

      Elke Becker, Hagäckerstraße 2, 76297 Stutensee,
      Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Becker, Kemerstr. 15, 67591 Mörstadt,
      7.

      SCI AG, vertreten durch den Vorstand Oliver Wiederhold, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen,
      8.

      Susanne Laudick, Norbertstraße 6, 48151 Münster,
      Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Alfuss, Luxemburger Straße 150, 50937 Köln,
      9.

      Oliver Wiederhold, Weilburger Straße 6,61250 Usingen,
      Antragsteller und Anschlussbeschwerdegegner
      10.

      Suzanne Schubert, Karl-Schmidt-Straße 20, 79312 Emmendingen,
      11.

      Lars Schubert, Karl-Schmidt-Straße 20, 79312 Emmendingen,
      Verfahrensbevollmächtigter zu 10, 11: Rechtsanwalt Dr. Schubert, Humboldtstraße 2, 79098 Freiburg,
      12.

      Christa Götz, Reinhold-Schneider-Straße 10, 76530 Baden-Baden,
      Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Götz, Lichtentaler Straße 3, 76530 Baden-Baden,
      Antragsteller, Beschwerdeführer und Anschlussbeschwerdegegner,
      13.

      Patric Moritz, lm oberen Garten 18,77933 Lahr,
      14.

      Jens Penquitt, Hintere Heuchel 12, 97084 Würzburg,
      15.

      Dr. Claus Deininger, Erthalstraße 20, 96215 Lichtenfels,
      Antragsteller und Anschlussbeschwerdegegner,
      16.

      Brigitte Büsche, Leichhardtstraße 23, 14195 Berlin,
      17.

      Sabine Tiedemann, Parkallee 69, 20144 Hamburg,
      18.

      Rechtsanwalt Rolf C. Radtke, Neuer Wall 44, 20354 Hamburg,
      Verfahrensbevollmächtigter zu 16 - 18: Rechtsanwalt Radtke, Neuer Wall 44, 20354 Hamburg,
      Antragsteller, Beschwerdeführer und Anschlussbeschwerdegegner,
      19.

      Carthago Value Invest AG, vertreten durch den Vorstand, Langenstraße 52 - 54, 28195 Bremen,
      20.

      Horizont Holding AG, vertreten durch den Vorstand, Finkenweg 3, 92269 Fensterbach,
      Verfahrensbevollmächtigte zu 19, 20: Rechtsanwälte Hasselbruch, Schlachte 30 A, 28195 Bremen,
      21.

      Stephan Gerken, Neuer Weg 60, 28816 Stuhr,
      22.

      Jörg-Christian Rehling, 2 Lansdowne Row, London W1J6HL, Großbritannien,
      - Zustellungsbevollmächtigter: Lars Richter, Hauffstr. 15, 28217 Bremen -
      23.

      Carmen Barth-Weber, Delbrückstraße 6 b, 14193 Berlin, als Rechtsnachfolgerin des verstorbenen Hermut Weber,
      Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt König, Alt-Moabit 115, 10559 Berlin,
      24.

      B.E.M. Börseninformations- und Effekten-Management GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. lngeborg Posch, Bahnhofweg 1 b, 97350 Mainbernheim,
      25.

      Prof. Dr. Leonhard Knoll, Bahnhofweg 1b, 97350 Mainbernheim,
      26.

      Prof. Dr. Ekkehard Wenger, Raffaelweg 10,70192 Stuttgart,
      27.

      Apollo Energie GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Markus Kellner und Dr. Leonhard Knoll, Bahnhofweg 1 b, 97350 Mainbernheim,
      28.

      Karin Beier, Burgbergstraße 35, 91054 Erlangen,
      Antragsteller und Anschlussbeschwerdegegner,
      29.

      Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Walter Freitag, Vogelsanger Straße 104, 50823 Köln,
      Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hoffmann, Krebsgasse 4 - 6, 50667 Köln,
      30.

      Karl-Walter Freitag, Vogelsanger Straße 104, 50823 Köln,
      Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Vogeler & Behrendt. Ringstraße 29, 44575 Castrop-Rauxel,
      Antragsteller, Beschwerdeführer und Anschlussbeschwerdegegner,
      31.

      Jürgen Jaeckel, Osterbühlstraße 7,93158 Teublitz,
      32.

      Bernd Lindemann, Mönkeburgstr. 28, 31303 Burgdorf,
      33.

      Peter Braun, Hanauer Straße 9, 63801 Kleinostheim,
      34.

      Markus Jaeckel. Am Protzenweiher 1, 93059 Regensburg,
      Verfahrensbevollmächtigter zu 31 - 34: Rechtsanwalt Jaeckel, Spilhofstraße 58, 81927 München,
      35.

      Dr. Markus Ostrowski, Käppelimattstraße 9, 6052 Hergiswil, Schweiz,
      36.

      Ute Ziezolt, Gross-Buchholzerstraße 5, 30655 Hannover,
      37.

      Steffi Jochim, z. Hd. Herrn Lars Richter, Hauffstraße 15, 28217 Bremen,
      38.

      Roland Kötke, Eberstädter Straße 18, 64367 Mühltal,
      Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kötke, Bundesallee 213/214, 10719 Berlin,
      Antragsteller und Anschlussbeschwerdegegner
      gegen



      Allia Holding GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Georg Wagner und Michael Hellmund, Kreuzerkamp 11, 40878 Ratingen,


      Antragsgegnerin, Beschwerdegegnerin und Anschlussbeschwerdeführerin,

      Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte White & Case LLP, Valentinskamp 70 / EMPORIO, 20355 Hamburg



      weiter beteiligt:

      Rechtsanwalt Dr. Möller, c/o WTG Wirtschaftstreuhand Dr. Grüber GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Kasinostraße 19 - 21, 42103 Wuppertal.
      als gemeinsamer Vertreter der außenstehenden Aktionäre,



      hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht van Rossum, den Richter am Oberlandesgericht Dr. Egger und die Richterin am Oberlandesgericht Kampshoff beschlossen:

      Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 1) und 12) vom 2. Oktober 2012, der Antragsteller zu 16), 17) und 18) vom 2. Oktober 2012, der Antragstellerin zu 29) vom 8. Oktober 2012, des Antragstellers zu 30) vom 8. Oktober 2012, der Antragsteller zu 10) und 11) vom 1. Oktober 2012 sowie die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin vom 30. November 2012 gegen den Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 30. August 2012 - 31 O 4/06 (AktE) - werden zurückgewiesen.

      Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens sowie die Vergütung und Auslagen des gemeinsamen Vertreters der Minderheitsaktionäre im Beschwerdeverfahren trägt die Antragsgegnerin. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

      Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 200.000 € festgesetzt.“

      In erster Instanz hatte das Landgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 30.08.2012 (Az. 31 O 4/06), beschlossen:
      1.

      Die Anträge der Antragsteller zu 2, 6, 29, 30 und 38 werden als unzulässig zurückgewiesen.
      2.

      Die angemessene Barabfindung für eine Aktie der KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft wird auf 62,16 € je Stückaktie festgesetzt.
      3.

      Der angemessene Ausgleich für außenstehende Aktionäre der KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft wird für jedes Geschäftsjahr auf 4,15 € je Stückaktie abzüglich der Körperschaftsteuerbelastung in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Tarifs festgesetzt.
      4.

      Die Beteiligte zu 39 trägt die Gerichtskosten des Verfahrens und ihre außergerichtlichen Kosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1, 3 bis 5, 7 bis 28 und 31 bis 37 und die Kosten des Gemeinsamen Vertreters. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 2, 6, 29, 30 und 38 wird nicht angeordnet.



      Ratingen, im Februar 2014

      Keramag Keramische Werke GmbH

      Die Geschäftsleitung
      Avatar
      schrieb am 25.02.14 22:07:45
      Beitrag Nr. 2.618 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.519.821 von Kalchas am 25.02.14 14:31:09Deutscher Bundestag
      Petitionsausschuss
      Platz der Republik 1
      11011 Berlin
      Telefon: +49 (0)30 227 35257
      Fax: +49 (0)30 227 36053
      E-Mail: post.pet@bundestag.de
      Avatar
      schrieb am 25.02.14 14:31:09
      Beitrag Nr. 2.617 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.519.209 von gutdrauf9 am 25.02.14 13:31:53Das habe ich mir auch schon gedacht. Da müsste man an sich an die Parteien und Wirtschafts- und Justizministerium wenden.

      Dann sollte man aber zu einem Rundumschlag ausholen und dann wird es mühsam bzw. länglich.

      Im Grunde genommen kann ja, wenn man das mit dem gesunden Menschenverstand betrachtet, bei einem Spruchverfahren nicht viel für die Minderheitsaktionäre herauskommen. Der Gutachter wird vom Hauptaktionär bestellt, der Prüfer wird vom Hauptaktionär dem Gericht vorgeschlagen und zumeist vom Gericht akzeptiert. Beide werden vom Hauptaktionär bezahlt. Warum sollten die sich für die Minderheitsaktionäre ins Zeug Legen?

      Hierbei ist noch zu beachten, dass es eine regelrechte Abfindungsindustrie gibt. Es sind doch fast immer dieselben Leute, die als Gutachter, Prüfer oder als gerichtliche Sachverständige auftreten. Die treffen sich in den unterschiedlichen Funktionen bei den jeweiligen Verfahren wieder. Wer von der Norm abweicht (zugunsten der Minderheitsktionäre), kann sich doch leicht ausrechnen, dass er keine Aufträge mehr als Gutachter und Prüfer bekommt. Der Hauptaktionär wird sicher niemand vorschlagen, so dass es für ihn teurer als notwendig wird.

      Das geht dann weiter über die CAPM-Parameter, die immer zu Ungunsten der Minderheitsaktionäre gewählt werden.
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